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Thema | AbStuSi - G41 erforderlich? | 10 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 725599 | |||
Datum | 25.05.2012 10:02 | 8075 x gelesen | |||
Hallo, mal wieder ein Frage an das Forum. Ist bei der Anwendung und Ausbildung des Gerätesatzes Absturzsicherung notwendig, dass der Anwender die G41 (Höhentauglichkeit) besitzt? Mit liegen verschiedene Meinungen vor. Von: - uneingeschränkt ja; - über "Sicherung bei Absturzgefahren" stehen nicht im Katalog für Vorsorgeuntersuchungen, also nein; - wie vorher, bloß schadet es ja auch nicht; - bis zu der eigenen Erfahrung, dass man beim Anwenderlehrgang AbStuSi keine G41 vorlegen muss. Danke für eure Hilfe. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 725620 | |||
Datum | 25.05.2012 13:22 | 5818 x gelesen | |||
Hi, ich bin zwar kein Ausbilder auf dem Gebiet, sondern nur Anwender, aber von G41 für die AbStuSi habe ich bisher noch nichts gehört. Wurde auch nicht für den Lehrgang gefordert (Hessen). Gruß, Alex "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | |||||
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Autor | Mark8us 8E., Weißenburg i. Bay. / Bayern | 725631 | |||
Datum | 25.05.2012 14:51 | 5635 x gelesen | |||
Servus, im Multiplikatorenlehrgang für Absturzsicherung an der Feuerwehrschule Würzburg hat auch keiner eine G 41 gefordert noch erwähnt Und folgendes steht im kürzlich herausgegebenen Ausbilderleitfaden Absturzsicherung der SFS Würzburg: 2. Teilnahmevoraussetzungen - Ausbildung Truppmann Teil 1: Feuerwehr-Grundausbildung (73 Stunden) und die Ausbildung Truppmann Teil 2: Ausbildungsdienst in der Feuerwehr (80 Stunden im 2-Jahres-Programm) müssen abgeschlossen sein - Feuerwehrdiensttauglichkeit - Körperliche Belastbarkeit (Keine Untersuchung erforderlich) Das sollte dir wohl weiterhelfen. Gruß Markus Dies ist meine persönliche Meinung!! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP | 725676 | |||
Datum | 25.05.2012 21:39 | 5232 x gelesen | |||
Hallo Dass die G 41 Pflicht für die Abstusi sein soll/ist hat man uns beim Lg Auf der LFKS auch gesagt, aber im gleichen Atemzug auch gesagt, dass für Feuerwehrs die G26 als Ersatz dafür ausreichend ist. Auf meinem Lehrgang musste damals auch jeder die die G26 vorlegen oder nach Hause fahren. Ob das immer noch so ist weiß ich jetzt nicht, habe aber auch nix gegenteiliges gehört. Christian Alles was ich hier schreibe ist meine reine persönliche Meinung und keine Stellungnahme meiner FF noch einer andere offiziellen Stelle. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 725678 | |||
Datum | 25.05.2012 21:55 | 5149 x gelesen | |||
Servus, was hat etzt die G26 mit der Absturzsicherung zu tun? Da wird doch die Atemschutztauglichkeit überprüft. Das ist m.E. ja was ganz Anderes. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Hart8mut8 H.8, Münstermaifeld / RLP | 725679 | |||
Datum | 25.05.2012 22:09 | 5159 x gelesen | |||
Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G41 - Arbeiten unter Absturzgefahr ist gefordert. Ich habe mich damals mit dem gleichen Problem an die LFKS-RLP gewandt und die Auskunft erhalten, dass die G26 in weiten Zügen Ähnlichkeit mit der G41 habe. Zumindest in Richtung Schwindel, Gleichgewicht, also Orientierung, Gehör und diese Zusammenhänge, so dass die G26 in dem Fall als ausreichend erachtet wird. Letztendlich ist es eine Kostenfrage, die ansonsten auch noch bei den Kommunen hängen bleiben würde ;-) | |||||
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Autor | Mark8us 8E., Weißenburg i. Bay. / Bayern | 725683 | |||
Datum | 26.05.2012 00:39 | 4994 x gelesen | |||
N'abend zusammen, die G41 ist zumindest in Bayern nicht gefordert. Auch keine G26.X. Die Angaben in meinem vorhergehenden Posting hab ich so in den Ausbildungsunterlagen der SFS Würzburg gefunden und zitiert. Und so wurde es auch auf dem Multiplikatorlehrgang geschult. Bei anders lautenden Aussagen würd ich gern um eine belegbare Quelle bitten, auch aus anderen Bundesländern. Speziell wer und wo die G41 gefordert wird tät mich als schriftliche Quelle interessieren. Man muss ja auch mal übern Tellerrand hinauskucken. Ich musste auch schon in der Vergangenheit feststellen das die Begriffe Absturzsicherung und Höhenrettung bei dem einen oder anderen (nicht hier im Forum) bisserl vermischt werden. Mit nächtlichen Grüßen Markus Dies ist meine persönliche Meinung!! | |||||
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Autor | Hart8mut8 H.8, Münstermaifeld / RLP | 725691 | |||
Datum | 26.05.2012 09:09 | 4932 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus E.Bei anders lautenden Aussagen würd ich gern um eine belegbare Quelle bitten, auch aus anderen Bundesländern. Speziell wer und wo die G41 gefordert wird tät mich als schriftliche Quelle interessieren. Man muss ja auch mal übern Tellerrand hinauskucken. Ich musste auch schon in der Vergangenheit feststellen das die Begriffe Absturzsicherung und Höhenrettung bei dem einen oder anderen (nicht hier im Forum) bisserl vermischt werden. Für den Bereich RLP bei der LFKS festgeschrieben. Die der Lehrgang "Absturzsicherung" heißt hier THAb "Sicheres Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen" und fordern G26.3 oder G41. Es geht hierbei auch nur um die Tauglichkeit und nicht um die Einhaltung sonstiger Vorgaben gemäß FwDV 7. Link zum Lehrgang Link zur LFKS | |||||
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Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 725715 | |||
Datum | 26.05.2012 14:40 | 5169 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian B. Ist bei der Anwendung und Ausbildung des Gerätesatzes Absturzsicherung notwendig, dass der Anwender die G41 (Höhentauglichkeit) besitzt? Diese Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Im endeffekt ist es Interpretationssache. Grundlage Absturzsicherung ist die FWDV1. Hier heißt es im Punkt 17.3.: "Hinweise zur Sicherheit ...... Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz darf im Einsatz nur durch solche Personen getragen werden, die über eine nach Landesrecht bzw. den Grundsätzen der Unfallversicherungsträger vorgeschriebene Ausbildung verfügen." Ein Blick in die BGR / GUV-R 198 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" (Ausgabe Oktober 2004) bringt unter Punkt 6.1.8 die Aussage: "Körperliche Voraussetzungen gelten unter anderem als erfüllt, wenn z.B. eine Vorsorgeuntersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr durchgeführt worden ist." Dies gilt allerdings nicht pauschal sondern nur bei Verwendung von "Sicherung aus dem Bergsport".... In der aktuellen Fassung aus März 2011 fehlt dieser Passus. Dafür taucht er in der BGR / GUV-R 199 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen" wieder auf. Ergo ist die Frage: Ist die Absturzsicherung der Feuerwehr eine Tätigkeit die Bestandteile aus dem Bergsport übernommen hat? Wir haben dies für UNS mit Ja beantwortet da wir keine vorkonfektionierten Systeme verwenden, sondern Knoten von Hand knüpfen und so weiter. Daher macht bei uns jeder die G41 mit der da oben rumspringt. Da G26/3 und G41 große Schnittmengen bei der Untersuchung haben, fällt der Mehraufwand gering aus. Ich hoffe etwas weiter geholfen zu haben. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 725910 | |||
Datum | 29.05.2012 08:42 | 5078 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver R.Wir haben dies für UNS mit Ja beantwortet da wir keine vorkonfektionierten Systeme verwenden, sondern Knoten von Hand knüpfen und so weiter. Daher macht bei uns jeder die G41 mit der da oben rumspringt. Da G26/3 und G41 große Schnittmengen bei der Untersuchung haben, fällt der Mehraufwand gering aus. Also aus dem Absatz 3.2.1 der BR 199 erkennt ihr für auch, dass eine körperliche Eignung nur mit der G41 festgestellt werden kann. Dann müsstet ihr doch auch feststellen, dass die fachliche Eignung zwei Absätze weiter nur über den zweiwöchigen Lehrgang in Heyrothsberge zu erfüllen ist, oder? Da sehe ich dann eher so, wer A sagt sollte auch B sagen. Grundsätzlich habe ich nichts dagegen und wäre im Zweifel auch eher für eine Erweiterung der G26-3 um die Elemente der G41. Bloß brauche ich dafür was belastbares. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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