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Themaauf der Autobahn: Parken in der Rettungsgasse :-(16 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg725872
Datum28.05.2012 19:108306 x gelesen
ts, ts, ts ...



Kein Durchkommen im dichten Pfingst-Verkehr. Selbst die Polizei hatte Mühe, am Pfingst-Sonntag zum Unfall auf der A45 zwischen Lüdenscheid- und Hagen zu kommen. Immer wieder standen PKW in der Rettungsgasse oder versperrten geöffnete Türen den Weg. Ein PKW fahrer hatte in der Rettungsgasse geparkt und war zu Fuß zur Unfallstelle gelaufen, um sich zu informieren. Glücklicherweise waren die Rettungswagen schon vorher an der Unfallstelle eingetroffen, um den Verletzten zu helfen. Immer wieder klagen Polizei, Rettungsdienst und die Feuerwehr über versperrte Rettungsgassen. Dabei ist klar geregelt, wie man sich bei einem Verkehrsunfall zu verhalten hat.
MkG Jürgen Mayer

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW725873
Datum28.05.2012 19:405478 x gelesen
Servus,

es gibt Sachen im Leben, die sollten einfach so teuer sein, dass man es aus Respekt vor den Kosten einfach nicht macht. Dies gehört zweifelsohne dazu.

Genau so rege ich mich jedes mal auf, wenn hier auf der A59, A40 oder A516 sich nen Stau bildet, weil Oma Erna der Onkel Willi aufs Auto gefahren ist und das ganze so dolle, dass man auf die Polizei warten muss, um die nicht vorhandenen Kratzer im Lack gemeinschaftlich nicht zu finden.

Dazu eine nette Annekdote: Es gibt hier im Stadtgebiet Dinslaken eine sehr stark befahrene Kreuzung, an der es in den vergangenen 12 Monaten relativ häufig gekracht hat. Da diese Kreuzung aus einem Gewerbegebiet herausführt, kann man sich sehr gut vorstellen, wie schnell es sich staut, wenn beide Abbiegestreifen blockiert sind. Ähnliche Unfallsituation wie oben und nach einer ganzen Weile kam dann auch die Kollegen der Polizei an. Beide Teilnehmer haben sich bis dahin wehement geweigert, die Straße frei zu machen. Es war ein marginaler Blechschaden und die Unfallursache war eindeutig. Der aussteigende Polizist hatte wohl nicht so gute Laune und herschte die beiden recht deutlich an, schnellstens die Wagen weg zu fahren. Nach dem die Diskussion aufkam, dass man doch erst die Spurenlage feststellen möchte, war alles vorbei. Ich kenne mich jetzt mit den Vorschriften nicht so aus, aber ein Verwarnungsgeld von 35 Euro für beide, fand ich ganz hilfreiche, da ich dann endlich nach Hause durfte.

Gruß

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW725879
Datum28.05.2012 20:295212 x gelesen
Geschrieben von Martin D. Ich kenne mich jetzt mit den Vorschriften nicht so aus, aber ein Verwarnungsgeld von 35 Euro für beide, fand ich ganz hilfreiche, da ich dann endlich nach Hause durfte.

35 für den Unfallverursacher sind hier völlig normal, das jemand wegen Nichtbeachtung einer Rettungsgasse rsp. überhaupt eine zu schaffen bestraft wird wäre mir neu.
Der angesprochene Herr im Film wird wohl auch (nur) wegen >Parken auf der BAB< ein Schreiben bekommen.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg725881
Datum28.05.2012 20:415118 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.35 für den Unfallverursacher sind hier völlig normal, das jemand wegen Nichtbeachtung einer Rettungsgasse rsp. überhaupt eine zu schaffen bestraft wird wäre mir neu.

Der Fall von Thomas ist ein eigener Tatbestand.

"Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren".

Kostet 30 Euronen.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW725882
Datum28.05.2012 20:524989 x gelesen
Hallo Christian,

er bezog es bei dem Unfall auf das nicht unverzügliche Beiseite fahren. 30 Euro kommt auch hin. Wird also das gewesen sein.

Gruß

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AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen725884
Datum28.05.2012 21:054855 x gelesen
Aus aktueller Erfahrung: Ist auch eine Frage der Führerscheinprüfung, kommt in den Bögen auch bis zum geht nicht mehr vor.

MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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AutorChri8sto8ph 8R., Herscheid / NRW725887
Datum28.05.2012 21:194960 x gelesen
Vielleicht wäre ein Blick zu unseren Nachbarn nach Österreich sinnvoll. Für eine verstellte Rettungsgasse auf den Autobahnen kann seit Januar 2012 ein Bußgeld von bis zu 2180 Euro verhängt werden.

Um die Kraftfahrer aufzuklären wurden an den Autobahnen zusätzliche Schilder aufgestellt, auf denen die richtige Rettungsgassenbildung auf 2 und 3 spurigen Autobahnen dargestellt wird.

Gruß Christoph

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW725889
Datum28.05.2012 21:224875 x gelesen
Moin,

halte ich für nicht ganz verkehrt. Wobei es ja auch da immer noch Ermessungsspielraum gibt, oder?

Der hier beschriebene Fall, ist ja schon als klar vorsätzlich zu werten. Genau wie vor einiger Zeit ein Video durchs Internet geisterte, wo ein Autofahrer sich an einen Strafenwagen in der Rettungsgasse gehangen hat, da er es eilig hatte.


Gruß
Martin

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW725894
Datum28.05.2012 21:354829 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Thomas M.Der angesprochene Herr im Film wird wohl auch (nur) wegen >Parken auf der BAB< ein Schreiben bekommen.

und dafür ist der Regelsatz 70 Euro und 2 Punkte im Grundtatbestand.

Problem ist nur:

sowas muss erstens konsequent durchgesetzt werden (können) und zweitens bekannt sein, sonst hat es keinen Einfluss auf das Verhalten der Betroffenen...

Gruß,
Henning

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP725900
Datum28.05.2012 22:074776 x gelesen
Dort ist die Rettungsgasse bei Staubildung auch verpflichtend vorgeschrieben, selbst wenn kein Sonderrechtsfahrzeug in der Nähe wahrnehmbar ist und jeder weiß, dass am Stauanfang eine Dauerbaustelle wartet.
Mag sein, dass man es da jetzt als Sonderrechtsfahrer einfacher hat, aber als Manchmalauchganznormalautobahnnutzer würde ich eine solche Regelung dann doch eher skeptisch sehen.

...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW725902
Datum28.05.2012 22:184760 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Sebastian K.Dort ist die Rettungsgasse bei Staubildung auch verpflichtend vorgeschrieben, selbst wenn kein Sonderrechtsfahrzeug in der Nähe wahrnehmbar ist und jeder weiß, dass am Stauanfang eine Dauerbaustelle wartet.

Das ist in Deutschland nicht anders...

Gruß,
Henning

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AutorChri8sto8ph 8R., Herscheid / NRW725903
Datum28.05.2012 22:184621 x gelesen
Wenn man an einen Stau heran fährt, ist aber selten klar ob es sich wirklich nur um eine Baustelle handelt oder ob es nicht genau dort zu einem Unfallgeschehen gekommen ist. Wenn die Rettungsgasse von vornherein gebildet wird hat sie Vorteile. Wenn man viel auf der Autobahn unterwegs ist, merkt man erst wie schwerfällig bzw. hilflos manche reagieren wenn wirklich ein Rettungsdienstfahrzeug von hinten kommt. Und dann kommt es zu den überflüssigen Verzögerungen auf der Anfahrt zur EST.

Gruß Christoph

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP725904
Datum28.05.2012 22:284672 x gelesen
Klar, aber die praktische Anwendung ist, mangels Beschilderung und konsequenter Ahndung, hier doch etwas "autofahrerfreundlicher" (wobei ich nicht weiß, wie stark die Österreicher das jetzt durchziehen wollen, wenn die Regelung dort mal was älter ist).

...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW725905
Datum28.05.2012 22:325081 x gelesen
Prost!

Geschrieben von Sebastian K.Klar, aber die praktische Anwendung ist, mangels Beschilderung und konsequenter Ahndung, hier doch etwas "autofahrerfreundlicher"

Wie bei den meisten anderen Verkehrsregeln auch, ja.

Ich halte es auch für illusorisch, zumindestens bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen eine vollständig ausgebildete Rettungsgasse bei einer reinen Stockung ohne erkennbares SoSi-Fahrzeug zu erwarten. Dazu gehören ja hunderte (unfallträchtige..) Spurwechsel und reichlich "auf den Seitenstreifen ausweichen".

Ich glaube, hier sollte man die Kirche doch etwas im Dorf lassen und sich freuen, wenn es wenigstens im Fall der Fälle funktioniert (der ja immer noch die große Ausnahme ist).

Gruß,
Henning

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg725924
Datum29.05.2012 13:394438 x gelesen
Geschrieben von Martin D.Beide Teilnehmer haben sich bis dahin wehement geweigert, die Straße frei zu machen.

Das muss aber auch mehr kommuniziert werden. Hatte ich letzte Woche auch erst wieder. Direkt hinter mir im zähfließenden Verkehr VW T5 auf Smart. Die beiden Fahrerinnen dann erstmal ausgestiegen und Schaden beguckt. Es brauchte schon ein resolutes Auftreten meinerseits, den Damen nach Feststellung der körperlichen Unversehrtheit zu erklären, dass sie auch auf dem Parkplatz 500m weiter warten dürfen (!) bis die Pol anreist.

Der gemeine Zivilist ist der Meinung, dass da CSI Weinsberger Kreuz anreist um den "Fall" anhand der Spurenlage mit modernster Technik aufzuklären, und dass man ja nie nicht das Fahrzeug nach VU bewegen darf. Die Damen waren heftig irritiert, als ich ihnen klarmachte, dass es keine gute Idee ist ohne Warnweste auf einer BAB herumzustapfen, nur weil der Kotflügel vom Smart ein paar Kratzer hat und trotz Visitenkarte wollte man mich dann zur Sicherheit dabehalten bis die Polizei zur Stelle war - schließlich habe ich ja dafür gesorgt, dass die Spuren des Falls verwischt wurden...

Woher soll es der Zivilist auch besser wissen? Gesunden Menschenverstand kann man ja nicht mehr unbedingt voraussetzen und deshalb produzieren

Geschrieben von Martin D.Oma Erna der Onkel Willi aufs Auto gefahren ist und das ganze so dolle, dass man auf die Polizei warten muss, um die nicht vorhandenen Kratzer im Lack gemeinschaftlich nicht zu finden.

solche Leute täglich einige Staus, deren volkswirtschaftliche Schäden den Neupreis des Verunfallten Wagens schnell übersteigt.

Aufklärung tut Not - bei den Warnwesten klappte das ja auch. Zumindest häufen sich seit einigen Jahren die Fälle in denen Herr und Frau Staatsbürger mit Warnweste auf der richtigen Seite der Leitplanke auf die Kavallerie warten.

Gruß,
Markus

Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen726003
Datum30.05.2012 11:564084 x gelesen
Geschrieben von Martin D.Der hier beschriebene Fall, ist ja schon als klar vorsätzlich zu werten. Genau wie vor einiger Zeit ein Video durchs Internet geisterte, wo ein Autofahrer sich an einen Strafenwagen in der Rettungsgasse gehangen hat, da er es eilig hatte.


Das ist leider kein Einzelfall, ich war letzt auf einem Einsatz, da mussten wir als 2tes anrückendes Fahrzeug etwa 10 oder 12 Autos wieder aus der Rettungsgasse verscheuchen, die sich hinter unserem ersten Fahrzeug gleich wieder einsortiert haben.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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 28.05.2012 19:10 Jürg7en 7M., Weinstadt
 28.05.2012 19:40 ., Dinslaken
 28.05.2012 20:29 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 28.05.2012 20:41 Chri7sti7an 7F., Wernau
 28.05.2012 20:52 ., Dinslaken
 28.05.2012 21:05 Stef7an 7R., Garnsdorf
 28.05.2012 21:35 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 28.05.2012 21:19 Chri7sto7ph 7R., Herscheid
 28.05.2012 21:22 ., Dinslaken
 30.05.2012 11:56 ., Frankfurt
 28.05.2012 22:07 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 28.05.2012 22:18 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 28.05.2012 22:28 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 28.05.2012 22:32 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 28.05.2012 22:18 Chri7sto7ph 7R., Herscheid
 29.05.2012 13:39 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
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