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Thema | Kein Sondersignal, kein Versicherungsschutz? | 34 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Enri8co 8F., Treuenbrietzen / Brandenburg | 727581 | |||
Datum | 12.06.2012 13:04 | 11976 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, Aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage, die ich am besten an einem Beispiel verdeutliche. Wir sind mit dem TLF, auf der Landstraße (erlaubte Höchstgeschwindigkeit 80 Km/h) auf dem Weg zu einem Kleinbrand. Wir sind eine ganze Weile, mit ein wenig Abstand (200 m) hinter einem PKW hinterher gefahren und hatten dabei lediglich das Lichtsignal eingeschaltet. Erst als der PKW seine Geschwindigkeit verringerte wurde vom Maschinisten das Martinshorn zugeschaltet, woraufhin der PKW sehr stark bremste und es zu einer nicht ganz ungefährlichen Situation kam. Ich habe nach dem Einsatz das Thema aufgegriffen und angebracht, dass es vielleicht besser gewesen wäre, dass Sondersignal komplett abzuschalten und einfach nur mit dem fließenden verkehr "mitzuschwimmen". Daraufhin erwiederte ein Kamerad, dass das nicht geht, da sonst der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben wäre. Jetzt meine Fragen: Ist das wirklich so? Wo ist das geregelt? Danke schonmal im voraus. MkG Enrico | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 727584 | |||
Datum | 12.06.2012 13:23 | 9931 x gelesen | |||
Geschrieben von Enrico F.Daraufhin erwiederte ein Kamerad, dass das nicht geht, da sonst der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben wäre. Du kannst ihm schlicht sagen: Blödsinn. Das einfachste ist, wenn Du jemanden der so einen Unsinn behauptet fragst "Da hast Du doch sicherlich eine Rechtsquelle für" konterst (die Du Dir dann auch zeigen läßt), dann wird es meist düster. Denn da kommt dann - nix. Es gibt zwei Arten von Versicherung die da greifen. 1. Kfz-Haftpflicht. Da spielt SoSi keine Rolle. Und wenns rumpelt hat meist jemand einen Fehler gemacht, egal ob SoSi an oder aus. 2. Gesetzliche Unfallversicherung nach SGB VII für das eingesetzte Personal. Die kennt den Begriff Sondersignal nicht mal... Und ja, Deine Variente "mit dem Verkehr mitschwimmen" ist duchaus in einigen Situationen schneller und sicherer, als sich mit SoSi Wegerecht zu erkämpfen, das in bestimmten Verkehrssituationen aber unterm Strich zu einem Zeitverlust führt. Und es stimmt. Blaulicht alleine führt (auch wenn es an sich auf Einsatzfahrten so zulässig ist) eher zur Verwirrung der anderen Verkehrsteilnehmer, als zu sinnvollen Reaktionen. Das heißt nicht, dass das Horn durchlaufen muß. Aber wenn ich will, dass der andere in einer bestimmten Form reagiert ("Frei Bahn schaffen"), dann sollte ich das für ihn frühzeitig erkennbar tun, damit er adäquat reagieren kann. Wenn ich das Horn erst kurz hinter ihm zuschalte, dann darf ich mich nicht wundern, wenn da sinnlose Panikreaktionen bis hin zur gefährlichen Vollbremsung kommen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 727585 | |||
Datum | 12.06.2012 13:27 | 9657 x gelesen | |||
Geschrieben von Enrico F.da sonst der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben wäre. Das stimmt nicht! Welchen Versicherungsschutz soll das betreffen? (KFZ-Haftpflicht, Unfall, )? Die Nutzung von SOSI (Blaulicht und Horn) soll die anderen Kraftfahrer veranlassen, dem Einsatzfahrzeug freie Bahn zu schaffen (Wegerecht, § 38 StVO). Weder dort noch in den anderen mir bekannten Vorschriften wird ein Zusammenhang zwischen der Nutzung des Sondersignals und dem Verlust des Versicherungsschutzes hergestellt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 727600 | |||
Datum | 12.06.2012 16:03 | 9216 x gelesen | |||
Moin, wie gesagt ist das mit der Versicherung wohl quatsch. Nicht quatsch ist es aber, daß wenn ich Wegerechte wahrnehme ohne das Horn ein zu schalten, ich schnell mal rechtliche Probleme. Ich würde empfehlen, vorher zu überlegen, ob ich eben schnell ohne oder vorsichtig mit fahre. Wenn ich mit fahre, dann aber auch mit Blaulicht undHorn (zumindest bei der Fw, auf dem KrKW halte ich das bei der Patientenfahrt mal anders, aber da fahre ich sowieso schleichend)>. Alles andere verwirrt nur die anderen Verkehrsteilnehmer. Du kannst dir ja mal auf Youtube ansehen, wie sich Autofahrer verhalten, wenn das Horn die ganze Zeit läuft und wie, wenn es immer wieder (meist zu spät) an und aus geschaltet wird. Und 200m sind eben das: ein WENIG Abstand. Da macht das Horn schon Sinn. Gruß aus dem Rheiderland Lutz | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein | 727602 | |||
Datum | 12.06.2012 16:09 | 9251 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz R.Und 200m sind eben das: ein WENIG Abstand. Bei 80 km/h ? Meines Wissens nach sind hier 40 Meter ausreichend (1/2 Tachowert in Metern)... Oder meintest Du das evtl. ironisch... Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee Markus | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 727603 | |||
Datum | 12.06.2012 16:15 | 9001 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz R.Und 200m sind eben das: ein WENIG Abstand. du hast da ein "zu" vergessen... vor WENIG... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 727605 | |||
Datum | 12.06.2012 16:25 | 8985 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz R.Nicht quatsch ist es aber, daß wenn ich Wegerechte wahrnehme ohne das Horn ein zu schalten, ich schnell mal rechtliche Probleme. Denkfehler. Ohne Licht und Horn forderst Du kein Wegerecht ein, sondern nutzt nur Sonderrechte (z.B. schneller fahren, linke Spur auf mehrspurigen Straßen nutzen obwohl Überholverbot für LKW,...). Und wenn da keiner ist von dem ich freie Bahn verlange, warum dann tröten? Geschrieben von Lutz R. Ich würde empfehlen, vorher zu überlegen, ob ich eben schnell ohne oder vorsichtig mit fahre. Das schließt sich gegenseitig nicht aus. Man kann auch schnell mit fahren und trotzdem vorsichtig... Geschrieben von Lutz R. Wenn ich mit fahre, dann aber auch mit Blaulicht undHorn Nicht zwingend. Wenn ich nachts auf der Vorfahrtstraße bin, wozu dann hupen? Das Licht kann weiter laufen und wenn ich eine Tonfolge will, dann reicht ein Druck auf die Hupe. Hatte erst letztes wieder eine sehr angenehme Einsatzfahrt mit einem sehr erfahrenen maschinisten. War richtig entspannend als GrFü, da daneben zu sitzen. Eben weil das Horn nur lief, als es erforderlich war und Sinn gemacht hat. Klar, war eher spät am Abend und Hauptsstraße. tagsüber im Berufsverkehr würde ich da auch nicht dauernd schalten wollen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 727607 | |||
Datum | 12.06.2012 16:39 | 8900 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Christian F. Und wenn da keiner ist von dem ich freie Bahn verlange, warum dann tröten? dann müßtest du mal zu uns kommen. Da fährt das BRK bei Einsätzen stellenweise nur mit Blaulicht. Und wenn du nicht zur Seite fährst, dann trötet´s dir von hinten rein. Angeblich gibt´s da eine Anweisung vom BRK, dass die das Horn nur imäußersten Notfall einschalten dürfen, weil sonst einige (Wut)Bürger schreine wegen Lärmbelästigung. Von einem Polizisten habe ich Ähnliches gehört. Lt. seiner Aussage fahren die (WSP) ohne alles zu Einsätzen. Er meint, dann seien sie schneller. Die Einzige Feuerwehr, die ich kenne, die das so macht ist die BF Regensburg. Die fahren in der Altstadt ohne SoSi, weil sie da im dichten Verkehr schneller sind als ohne. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein | 727609 | |||
Datum | 12.06.2012 16:42 | 8917 x gelesen | |||
Geschrieben von René H.du hast da ein "zu" vergessen... vor WENIG... Äh, habe ich da einen Wurm im Hirn? Siehe hier Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee Markus | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 727613 | |||
Datum | 12.06.2012 16:51 | 8854 x gelesen | |||
Tach! Ich werfe mal ganz was anderes in die Runde, davon ausgehend das du dieses TLF meinst: Geschrieben von Enrico F. Wir sind mit dem TLF, auf der Landstraße (erlaubte Höchstgeschwindigkeit 80 Km/h) auf dem Weg zu einem Kleinbrand. Dir ist schon klar das der Ma da wohl §35StVO schon sehr weit auslegt. 20km/h über Vmax mit LKW wegen einem Kleinbrand? Ich weiß es ist Usus, aber was ggf. ein Richter dazu sagt wenns schief geht ..... Gruß Jan ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 727614 | |||
Datum | 12.06.2012 16:56 | 8881 x gelesen | |||
Das bezieht sich auch nicht auf den Sicherheitsabstand ( der aber auch mehr als halber Tacho ist, erst recht bei Wasser führenden Fahrzeugen ). Das bezieht sich auf den Abstand zu Vordermann, bezugnehmend auf den Zeitpunkt ab dem ich das Horn dazu geschaltet haben muss ( sollte ) will ich den vor mir fahrenden nicht zu Tode erschrecken. Spätestens ab 200m sollte das Horn an sein, damit der Fahrer so früh wie möglich gewarnt wird und nicht erst im letzten Moment, besser vorher. | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 727617 | |||
Datum | 12.06.2012 17:07 | 8782 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan KunigDir ist schon klar das der Ma da wohl §35StVO schon sehr weit auslegt. 20km/h über Vmax mit LKW wegen einem Kleinbrand? Kannst du mir das o.a. mal etwas genauer erläutern? Manfred | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 727618 | |||
Datum | 12.06.2012 17:07 | 8724 x gelesen | |||
Moin, auch ein Kleinbrand kann Menschenleben in Gefahr bedeuten und er kann auch größer werden. Ohne den genauen Einsatz zu kennen würde ich den Zeigefinger mit Hinweis auf das Meldebild in der Tasche stecken lassen. Entweder es war möglich da so schnell zu fahren, oder nicht, egal wie groß der Brand ist. Die Frage ist ja, ob nicht besser still gefahren worden wäre, oder ob man durch Einsatz auch des Horns nicht früher eine eindeutigere Verkehrslage geschaffen hätte. Gruß aus dem Rheiderland Lutz | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 727620 | |||
Datum | 12.06.2012 17:11 | 8709 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan K.20km/h über Vmax mit LKW wegen einem Kleinbrand? Vmax dürfte bei dem Autochen etwa 100 km/h sein. "V zulässig ohne Sosi" auf einer echten Landstraße wäre 60 km/h. Ob 100 km/h auf einer 60 Km/h Straße zuviel sind, hängt von Ort , Zeit , Beschaffenheit der Straße, Wetter und allerhand anderen Dingen ab... Wenn da 80 km/h erlaubt ist, wird es noch unklarer... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 727622 | |||
Datum | 12.06.2012 17:16 | 8738 x gelesen | |||
Geschrieben von Manfred K.Kannst du mir das o.a. mal etwas genauer erläutern? Na ich versuchs mal: (o.a. ?? ... steh ich aber gerade auf dem Schlauch) Lüder P. war schneller. Und als TLF ist es ja idR. auch noch "Nachrücker" zum "Kleinbrand". @Lutz R. Das sollte auch kein "Zeigefinger" sein, ich weis nur das sich einige Ma dessen nicht bewusst sind das für sie außerorts 60km/h das Erlaubte ist. (Innerorts dürfen sie ja 80km/h fahren wenn da eine Rote Scheibe mit großem weisen Punkt in der Mitte ist und darin eine "80" steht, aber das haben die meisten auch vergessen :-) ) Gruß Jan ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 727623 | |||
Datum | 12.06.2012 17:17 | 8709 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.War richtig entspannend Also mich bringt das Horn nicht mehr aus der Ruhe, dazu bin ich wohl zu alt. Und wenn ich nachts mit 40/50 durch den Ort brumme, dann mache ich auch kein Horn an. Werde ich schneller, dann mache ich es aber an, weil sich auch die wenigen Verkehrsteilnehmer auf meine beschleunigte Fahrweise einstellen sollen, und das so früh, daß es eben garnicht erst zu unübersichtlichen Situationen kommt. Die 4-spurige Einfallstraße haben wir hier nun mal nicht, wo sowas gefahrlos möglich ist. Und zu was es führen kann, wenn man auch nur etwas zu lange ohne Horn fährt, das liest du ja auch wieder an diesem Beispiel hier. | |||||
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Autor | Sven8 G.8, Blankenstein / Thüringen | 727629 | |||
Datum | 12.06.2012 18:02 | 8718 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Anton Kastner, Mühlhausen--- Da fährt das BRK bei Einsätzen stellenweise nur mit Blaulicht Das hab ich letztens gesehen: Da steht das NEF mit eingeschaltetem Blaulicht als erstes Fahrzeug vor einer Kreuzung an einer roten Ampel! Da hat´s aus einigen Autos die Fragezeichen raus gehaun... Gruß Sven | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein | 727633 | |||
Datum | 12.06.2012 18:30 | 8606 x gelesen | |||
OK, danke! Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee Markus | |||||
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Autor | Udo 8S., Tecklenburg / Deutschland | 727669 | |||
Datum | 12.06.2012 21:18 | 8613 x gelesen | |||
Ich denke das TLF hat mehr wie 7,5to Gesamtgewicht und damit darf man dann nur 60km/H auf Landstraßen fahren, da Ihr aber mit 80km/H unterwegs gewesen seid nehmt Ihr Sonderrechte in Anspruch. Bei Sonderrechten muß immer Blaulicht und Martinshorn benutzt werden ( StVO & 35 und 38 ) . | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 727670 | |||
Datum | 12.06.2012 21:20 | 8580 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank W.Bei Sonderrechten muß immer Blaulicht und Martinshorn benutzt werden ( StVO & 35 und 38 ) Geschrieben von den Gesetzemachern- §35 Sonderrechte Deine Aussage findest du wo? | |||||
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Autor | Udo 8S., Tecklenburg / Deutschland | 727673 | |||
Datum | 12.06.2012 21:25 | 8519 x gelesen | |||
z.B ( 8 ) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Man fährt schneller wie erlaubt, das ist ein Sonderrecht. Blaulicht alleine warnt nur z.B. Unfallstellen, breite Fahrzeuge u.s.w. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 727675 | |||
Datum | 12.06.2012 21:27 | 8496 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven G.Das hab ich letztens gesehen: Da steht das NEF mit eingeschaltetem Blaulicht als erstes Fahrzeug vor einer Kreuzung an einer roten Ampel!Erinnert mich an eine Alarmübung in einer Nachbarkommune vor einiger Zeit. Während die Feuerwehr, teils mit Blaulicht, teils ohne, an der roten Ampel steht, fährt aus der anderen Richtung über eine ebenfalls auf rot stehende Abbiegespur der SEG-Fuhrpark einer Hilfsorganisation mit vollem Programm über die Kreuzung. Wer da am dümmsten geschaut hat, hab ich leider nie rausbekommen, aber ich (an der Tankstelle stehend) müsste auf dem vorderen Rang dabei sein ;-) ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 727681 | |||
Datum | 12.06.2012 21:33 | 8554 x gelesen | |||
Wo steht im Absatz 8, dass ich Blaulicht und Horn für die ausübung von Sonderrechten nutzen muss? Die Sonderrechte geben der Polizei, Feuerwehr und co gerade eine gewisse Handlungsfreiheit um auch entgegen der StVO vorgehen zu können, um einen einsatzerfolg zu garantieren. Insbesondere bei der Polizei kann da eine Nutzung von Blautröt sogar contraproduktiv sein, z.B. wenn sie sich an die Einbrecher anschleichen wollen. Auch bei der FW gibt es gute Gründe, Sonderrechte zu nutzen, ohne dass dafür Blautröt genutzt wird. Insbesondere Tröt ist bei einem stehenden Fahrzeug völlig sinnlos, trotzdem nutze ich meine Sonderrechte. Als Feuerwehr kann ich auch in Fußgängerzonen einfahren, wenn es notwendig ist. Blaulicht brauche ich dafür nicht unbedingt. | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 727683 | |||
Datum | 12.06.2012 21:35 | 8470 x gelesen | |||
Lies dir den Absatz mit den Sonderrechten noch einmal durch......;-) Da steht nix von lalü..... Schau mal unter Wegerecht....;-) Gruß Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Udo 8S., Tecklenburg / Deutschland | 727686 | |||
Datum | 12.06.2012 21:38 | 8561 x gelesen | |||
Ich gehe hier nur auf die Situation ein die geschildert wurde und nicht andere Situationen. Wenn man unter der Geschilderten Situation ein Unfall verursacht muß man den Richter schon erklären warum das Martinshorn bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit nicht benutzt wurde. Der Fahrer haftet für sein Verhalten!!!!!!!!!!!!!! | |||||
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Autor | Fran8k S8., Nossen / Sachsen | 727688 | |||
Datum | 12.06.2012 21:42 | 8576 x gelesen | |||
Es geht da wohl eher um die VwV zum §35 StVO: Satz 1 MfG Frank | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 727689 | |||
Datum | 12.06.2012 21:48 | 8499 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank W.Wenn man unter der Geschilderten Situation ein Unfall verursacht muß man den Richter schon erklären warum das Martinshorn bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit nicht benutzt wurde. Vielleicht weil sich dafür das Gaspedal viel besser eignet als die Tröte? Zumindest in der Theorie sollte ein Preßlufthorn das Fahrzeug sogar verlangsamen. MkG Marc | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 727701 | |||
Datum | 12.06.2012 23:17 | 8463 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank W.Bei Sonderrechten muß immer Blaulicht und Martinshorn benutzt werden ( StVO & 35 und 38 ) . Wer hat Dir den Müll ins Ohr gesungen? Unfähiger Kreisausbilder? Oder zwielichtiger Jurist von um die Ecke, der eine Ausbildung "Feuerwehr und Sonderrechte" gehalten hat. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Ludg8er 8F., Melle / Niedersachsen | 727704 | |||
Datum | 12.06.2012 23:27 | 8403 x gelesen | |||
Interessant ist in diesem Zusammenhang aber wohl doch, wie man das hier http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=727688 mit dieser Fragestellung in einen Zusammenhang bringt. Das würde mich an dieser Stelle schon interessieren. Wer kann da mal für Aufklärung sorgen? | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 727708 | |||
Datum | 12.06.2012 23:34 | 8388 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank W.Wenn man unter der Geschilderten Situation ein Unfall verursacht muß man den Richter schon erklären warum das Martinshorn bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit nicht benutzt wurde. Das Überschreiten der Höchsgeschwindigkeit wäre bei einem Unfall im Falle des TO überhaupt nicht ursächlich gewesen. Im §35 (Sonderrechte) ist mit keinem Wort der Einsatz von blauen oder gelben Blinklicht erwähnt und erst Recht nicht das Horn. Im §38 (Blaues Blinklicht und gelbes Blinklich) wird explizit auf den alleinigen Einsatz von blauen Blinklich eingegangen, es wird also vom Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt Einsatzfahrzeuge nur durch die "Dachbeleuchtung in blau" zu kennzeichnen ohne anderen Verkehrsteilnehmern das "frei Bahn schaffen" anzuordnen. Geschrieben von § 38 StVO (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 727709 | |||
Datum | 12.06.2012 23:43 | 8364 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Christian F. Wer hat Dir den Müll ins Ohr gesungen? Unfähiger Kreisausbilder? Oder zwielichtiger Jurist von um die Ecke, der eine Ausbildung "Feuerwehr und Sonderrechte" gehalten hat. Falls du noch etwas Sachliches zum Thema beitragen möchtest könntest du dich ja vielleicht zur bereits genannten Quelle "VwV-StVO" äußern und erläutern, warum die für den hier diskutierten Fall eben nicht gelten soll... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 727711 | |||
Datum | 13.06.2012 00:08 | 8430 x gelesen | |||
Geschrieben von Ludger F.Interessant ist in diesem Zusammenhang aber wohl doch, wie man das hier http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=727688 mit dieser Fragestellung in einen Zusammenhang bringt. a) ist das "nur" eine VwV b) steht da was von "sollte, wenn möglich und zulässig". Und das muß man entsprechend werten. Denn die "Eskalationsstufe" für die Anwendung §38 StVO ist wesentlich höher ("höchste Eile" und abschließende Aufzählich bestimmter Rechtsgüter) als die von §35 StVO ("dringend geboten" und "hoheitliche Aufgaben"). In sofern kann es sogar unzulässig sein, Wegerecht einzufordern, obwohl man zugleich zulässiger weise Sonderrechte in Anspruch nimmt. In sofern wäre es nicht zulässig, Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn zu verwenden. Würde der Verordnungsgeber das ander stehen würde da "muß" stehen. Und selbst dann würde Dir der Polizeibeamte auf dem Weg zu einem stillen Melderalarm einer Bank den Vogel zeigen... (wahlweise auch der GrFü des LF auf dem Weg zur "Person droht zu springen"). Ganz nebenbei stelle ich mir auch ein LF an einer Einsatzstelle das verkehrsbehindernd in zweiter Reihe steht (= Sonderrechte in Anspruch nimmt) und an dem durchgehend Blaulicht und Tonfolgehorn laufen als ziemlich lästig vor... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 727714 | |||
Datum | 13.06.2012 00:45 | 8375 x gelesen | |||
Mahlzeit, Geschrieben von Christian F. a) ist das "nur" eine VwV und gilt damit nur für die öffentliche Verwaltung... Geschrieben von Christian F. b) steht da was von "sollte, wenn möglich und zulässig". Und das muß man entsprechend werten. genau. Zumindestens teilweise wird übrigens auch die Meinung vertreten, dass man "möglich und zulässig" für das Blaulicht und das Einsatzhorn getrennt zu bewerten hat. Sprich: Wenn das Einsatzhorn nicht zulässig ist, kann trotzdem die Verwendung des Blaulichts zulässig und möglich sein und ist dann auch umzusetzen. Das ansonsten unzulässige Parken ist dafür an klassisches Beispiel. Bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist aber hoffentlich immer höchste Eile geboten, so dass (ausgenommen, der Einsatzanlass verlangt eine stille Anfahrt) die Verwendung von komplettem SoSi angeraten ist. Spannend bleibt die Frage, ab welcher Geschwindigkeit das notwendig ist. Aber das wird einem erst hinterher der Richter verbindlich sagen können. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 727719 | |||
Datum | 13.06.2012 07:27 | 8390 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Frank W. Ich gehe hier nur auf die Situation ein die geschildert wurde und nicht andere Situationen. Wenn man unter der Geschilderten Situation ein Unfall verursacht muß man den Richter schon erklären warum das Martinshorn bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit nicht benutzt wurde. Der Fahrer haftet für sein Verhalten!!!!!!!!!!!!!! Erstens: Bitte StVO lesen. Den Unterschied zwischen § 35 und § 38 anschauen. Nochmal lesen und dann hoffentlich verstehen. Zweitens: Wenn ich einen Unfall als Einsatzfahrer verursache bin ich dran. Egal ob mit oder ohne Blau-Horn. Egal ob zu schnell oder nicht. Drittens: Hä!? Viertens: Mal meine Signatur lesen (SCNR) Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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