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ThemaKreative Erziehung löst Feueralarm aus28 Beträge
RubrikBrandschutzerziehung
 
AutorTobi8as 8H., Großröhrsdorf / Sachsen727772
Datum13.06.2012 15:0810494 x gelesen
Hallo,

gerade in der Zeitung gelesen:

Mittwoch, 13. Juni 2012 (Sächsische Zeitung)

DRESDEN -Kreative Erziehung löst Feueralarm aus

Dresden. Wegen eines vermeintlichen Wohnungsbrandes ist die Feuerwehr gestern Morgen mit zwei Löschzügen neun Fahrzeuge zu einem Striesener Mehrfamilienhaus ausgerückt. Ein Bewohner hatte sie alarmiert, weil das Treppenhaus total verqualmt war.

Als die ersten Retter jedoch unter schwerem Atemschutz das Haus in der Wittenberger Straße betraten, staunten sie nicht schlecht: Im Eingangsbereich war eine Mutter dabei, ihren Kindern zu demonstrieren, wie ein verrauchtes Treppenhaus aussieht. Dazu habe die kreativ-künstlerisch tätige Frau den Flur mit einer Nebelmaschine realitätsnah verschwinden lassen, teilte die Feuerwehr mit. Zwar verzog sich der Nebel von alleine, die Feuerwehr prüft jedoch, der Frau den Fehleinsatz zu berechnen. (lex)
Artikel online

Ich find es erstaunlich, mit was für einem Aufwand Erziehung betrieben wird. Weiß nur nicht ob ich es gut oder schlecht finden soll, es gibt zwar sicherlich auch andere Methoden aber beeindruckend ist diese mit Sicherheit - nicht nur für Kinder.


Mit freundlichem Gruße
Tobias Hörndler

Beiträge stellen nur meine private Meinung dar.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP727777
Datum13.06.2012 16:428001 x gelesen
Als die ersten Retter jedoch unter schwerem Atemschutz das Haus in der Wittenberger Straße betraten, staunten sie nicht schlecht: Im Eingangsbereich war eine Mutter dabei, ihren Kindern zu demonstrieren, wie ein verrauchtes Treppenhaus aussieht. Dazu habe die kreativ-künstlerisch tätige Frau den Flur mit einer Nebelmaschine realitätsnah verschwinden lassen, teilte die Feuerwehr mit. Zwar verzog sich der Nebel von alleine, die Feuerwehr prüft jedoch, der Frau den Fehleinsatz zu berechnen.Anderswo stellen Feuerwehren bei Brandschutzerziehungen, Tagen der offenen Türen oder vergleichbaren Veranstaltungen als kleine Variante Rauchhäuser und als große Variante Zelte mit Möbeln/Laufwegen auf und vernebeln die, um der Menschheit live zu vermitteln wie Rauch sich ausbreitet und wie man sich dann am sichersten verhält.
Und hier wird noch ernsthaft geprüft, der Frau den Fehleinsatz zu berechnen?

...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein727778
Datum13.06.2012 16:587758 x gelesen
Du hast Recht, aber bei den Vorführungen der Feuerwehr müssen dann nicht zwei Löschzüge anrücken.

Die Idee, so etwas im eigenen Haus darzustellen, ist ja durchaus gut. Aber dann wäre es wohl besser gewesen, die Nachbarn und ggf. die Feuerwehr vorher zu informieren - was hier ja schienbar nicht gemacht worden ist.

In sofern kann ich verstehen, wenn die Berechung geprüft wird.

Viele Grüße

Kevin

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AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen727779
Datum13.06.2012 17:057605 x gelesen
Hm stell ich mir in der Stadt etwas schwer vor, jedem Bescheid zu sagen. Man könnte ein riesiges Schild vor die Tür hängen, aber ob das 100% hilft?

Und bei der Feuerwehr ankündigen und dann setzt einer den Notruf ab? Ich glaube da wird trotzdem normal alarmiert?!

MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg727780
Datum13.06.2012 17:157610 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sebastian K.Und hier wird noch ernsthaft geprüft, der Frau den Fehleinsatz zu berechnen?
Aber sicher doch.

Mehrfamilienhaus - Mitbewohner wissen nichts davon.
Da stellt sich mir nicht wirklich die Frage, ob das eine Rechnung gibt.

Gruß
Olaf

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern727782
Datum13.06.2012 17:317524 x gelesen
Wieso? Warum darf man nicht einfach eine Nebelmaschine benutzen? Gibt doch kein Gesetz das es verbietet und die Dinger sind frei verkaeuflich, oder?


CS




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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen727788
Datum13.06.2012 18:047293 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.
Anderswo stellen Feuerwehren bei Brandschutzerziehungen, Tagen der offenen Türen oder vergleichbaren Veranstaltungen als kleine Variante Rauchhäuser und als große Variante Zelte mit Möbeln/Laufwegen auf und vernebeln die, um der Menschheit live zu vermitteln wie Rauch sich ausbreitet und wie man sich dann am sichersten verhält.
Und hier wird noch ernsthaft geprüft, der Frau den Fehleinsatz zu berechnen?

Ja vollkommen unverständlich.

Man hätte das Szenario durchaus sinnvoll nutzen und gleich die taktische Ventilation üben können. So ein absolut realitätsnahes Ereignis mit "echten" Betroffenen (die nicht schauspielern und nicht vorab informiert sind) bekommt man auch nicht alle Tage vor die Nase gesetzt.... aber nö...!? ;-)

Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP727790
Datum13.06.2012 18:077290 x gelesen
Zum Beispiel. Dazu noch eine Auflage an die Verursacherin erteilt, dass die nächste Rauchentwicklung gefälligst ein Entschädigungsgrillfest für die anderen Mitbewohner zu sein hat, und dann wäre die Sache beendet. Manchmal muss man eben kreativ sein (wobei, das geht beim Rechnung schreiben ja auch...).

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AutorJoha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen727791
Datum13.06.2012 18:127349 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Wieso? Warum darf man nicht einfach eine Nebelmaschine benutzen? Gibt doch kein Gesetz das es verbietet und die Dinger sind frei verkaeuflich, oder? Und wie bei allem, was man frei verkäuflich erwerben kann, hat man dafür zu sorgen, dass andere nicht dadurch belästigt oder gestört werden, was hier offenbar der Fall war.

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AutorStef8fen8 H.8, Esens / Niedersachsen727797
Datum13.06.2012 18:327341 x gelesen
Hm, die Idee an sich ist gut, nur ist das ganze leicht böd verlaufen. Man hätte einige Leute (Hausbewohner, Leitstelle) informieren können, was man vor hat.

Aber ist es Standard, zu einem Wohnungsbrand gleich neun Fahrzeuge zu schicken ? Kommt mir irgendwie viel vor. (je nach dem, wie groß das Objekt ist oder es spezielle Gefahren gibt, das geht aus der Nachricht jedoch nicht hervor).

Gruß
Steffen

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü727799
Datum13.06.2012 18:387208 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Steffen H.Aber ist es Standard, zu einem Wohnungsbrand gleich neun Fahrzeuge zu schicken ? Kommt mir irgendwie viel vor.

Der Notruf kam ja nicht aus der (nicht vorhandenen) Brandwohnung sondern von anderen Mietern/Bewohnern. Und da reicht in vielen (Groß)städten eben der Notruf "Unser Treppenhaus ist verraucht, ich komm da nicht mehr raus" um eben auf FEUY,2.Alarm,2.Abmarsch oder wie es in derjenigen Stadt heißt zu alarmieren was die Entsendung zweier Löschzüge und Sonderfahrzeugen zur Folge hat.

Gruß Andi

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg727801
Datum13.06.2012 18:467238 x gelesen
Geschrieben von Steffen H.Man hätte einige Leute (Hausbewohner, Leitstelle) informieren können, was man vor hat.

Und was soll die Leitstelle da machen? Sie muß, wenn jemand anruft - trotzdem alarmieren. Denn wenns einer aus dem Nachbarhaus sieht, von gegenüber, der die genaue Hausnummer nicht kennt... was soll der Disponent machen?

Oder ich bin der freundliche Brandstifter von nebenan und sorge so durch einen diskreten Anruf dafür, dass die Feuerwehr erst mal nicht kommt...


Geschrieben von Steffen H.Aber ist es Standard, zu einem Wohnungsbrand gleich neun Fahrzeuge zu schicken ?

Mehrfamilienhaus? Menschenleben in Gefahr? 2 Züge = 8 Fahrzeuge plus ein übergeordnetes Führungsfahrzeug. Ist jetzt nicht so wahnsinnig viel.

m.E. einrücken und fertig. Die Mutter hat es gut gemeint und das ist mir weniger lästig, wie wenn ich wegen eines BMA-Arms raus muß, nur weil irgend jemand handwerklich tätig wurde ohne dass die Melder in dem Raum raus genommen wurden...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen727802
Datum13.06.2012 18:497136 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.
Zum Beispiel. Dazu noch eine Auflage an die Verursacherin erteilt, dass die nächste Rauchentwicklung gefälligst ein Entschädigungsgrillfest für die anderen Mitbewohner zu sein hat, und dann wäre die Sache beendet. Manchmal muss man eben kreativ sein
Moooment. Das Ganze dann aber bitte auch mit Beteiligung der Einsatzkräfte! ;-)

Gruß
Lars

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg727806
Datum13.06.2012 19:107242 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Olaf S.Mehrfamilienhaus - Mitbewohner wissen nichts davon.
Da stellt sich mir nicht wirklich die Frage, ob das eine Rechnung gibt.


Auf Grund welcher Rechtsgrundlage.

Gruss Thorsteb

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg727807
Datum13.06.2012 19:187244 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Auf Grund welcher Rechtsgrundlage.
Eine Rechtsgrundlage kann ich dir nicht liefern.

Nochmal:
Wenn ich in einem Mehrfamilienhaus ohne das Wissen der Mitbewohner das Treppenhaus verneble (aus welchem Grund auch immer) und daraus wird ein Feuerwehreinsatz, dann bin ich der Verursacher. Fertig.

Warum würdest du keine stellen?

Gruß
Olaf

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AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg727809
Datum13.06.2012 19:207242 x gelesen
Wenn du das in deinem eigenen Haus machst und kein Anderer davon "betroffen" ist, kein Problem.
Aber in einem Mehrfamilienhaus?

Gruß
Olaf

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AutorJoha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen727810
Datum13.06.2012 19:217274 x gelesen
§ 69 SächsBRKG Kostenersatz bei Einsatz der Feuerwehr
(1) Die Einsätze der Gemeindefeuerwehr zur Brandbekämpfung und zur technischen Hilfe sind unentgeltlich,
soweit die Absätze 2 und 3 nichts anderes bestimmen.
(2) Zum Ersatz der Kosten, die der Gemeinde durch einen Einsatz der Feuerwehr entstehen, ist verpflichtet
1. der Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
hat,[...]

(3) Für alle anderen Leistungen der Gemeindefeuerwehr kann die Gemeinde durch Satzung Ersatz der Kosten
verlangen
1. von demjenigen, dessen Verhalten den Einsatz erforderlich gemacht hat,[...]
3. vom Eigentümer der Sache, deren Zustand den Einsatz erforderlich gemacht hat, oder von demjenigen,
der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt,
[...]

Eine tatsächliche Brandbekämpfung hat nicht stattgefunden, daher ist der Absatz 3 durchaus prüfungswert.

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg727813
Datum13.06.2012 19:257211 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Olaf S.Warum würdest du keine stellen?

Ich stelle grundsätzlich keine Rechnungen (macht die Stadt). Es hätte mich nur interesseirt, als was man so etwas werten würde.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg727814
Datum13.06.2012 19:307119 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Ich stelle grundsätzlich keine Rechnungen
Schon klar. Ich auch nicht ;-)

Gruß
Olaf

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen727815
Datum13.06.2012 19:477172 x gelesen
Geschrieben von Johannes K.Eine tatsächliche Brandbekämpfung hat nicht stattgefunden,

Und wenn der Nachbar den Papierkorb mit der Gießkanne gelöscht hat versuchst du ebenfalls abzurechnen?

Die Alarmierung erfolgte doch wohl zu einem (vermeintlichen) Brandeinsatz.

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AutorJoha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen727818
Datum13.06.2012 19:597124 x gelesen
Grundsätzlich verfolgen einige Städte den Versuch Einnahmen zu erwirtschaften durchaus mit harten Bandagen. Beim brennenden Paperkorb bestand ja die Brandgefahr, die jedoch durch den heroischen Einsatz der Bevölkerung abgewendet werden konnte bzw. die Feuerwehr war einfach zu langsam.

Im vorliegenden Fall bestand nie eine Brandgefahr, es hatte jedoch durch die Tätigkeit der Bewohnerin für dritte den Anschein. Daher ist die Prüfung, die ja auch dennoch negativ ausfallen kann, legitim.

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg727849
Datum14.06.2012 08:187303 x gelesen
Wohl eher (2) 1.:
Geschrieben von Johannes K.(2) Zum Ersatz der Kosten, die der Gemeinde durch einen Einsatz der Feuerwehr entstehen, ist verpflichtet
1. der Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
hat,[...]

Die Vernebelung des Treppenraums fand vorsätzlich statt, es lag kein Schadenfeuer vor, somit war kein Einsatz der Fw nötig, also Schadenersatz für die Gemeinde.
Abs. (3) beschäftigt sich ja eigentlich eher mit Einsätzen, die nicht der Brandbekämpfung zuzuordnen sind, nachdem zu einem Wohnungsbrand alarmiert wurde, trifft er aber nicht zu.

Aber ich stelle auch keine Rechnungen, aber das wäre meine Interpretation....

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern727850
Datum14.06.2012 08:206993 x gelesen
Geschrieben von Olaf S.Wenn du das in deinem eigenen Haus machst und kein Anderer davon "betroffen" ist, kein Problem.
Aber in einem Mehrfamilienhaus?


Kann man drüber streiten, ich finds ja auch nicht toll aber abrechnen kann ich das je nach Bundesland dann trotzdem nicht.
Die Mutti hat nix verbotenes getan, und für die Anrufer bestand eine Anscheinsgefahr, insofern kann man nur einrücken und gut is. Ne Lüfterübung wie an anderer Stelle gefordert wirds wohl weniger werden, weil trotz meiner Meinung ist mir klar das die Einsatzkräfte alles andere als begeistert sind.


Gruß
CS




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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen727852
Datum14.06.2012 08:307002 x gelesen
Moin,

m.E. ist Deine Interpretation von "Vorsätzlich" hier etwas zu weit gegriffen.

Vorsatz wäre "Wissen und Wollen" - d.h. in diesem Fall müsste die Frau gewollt haben, dass die Feuerwehr kommt, und gewusst haben, dass ihr entsprechendes Verhalten dazu führen wird. Das scheint mir hier eher nicht der Fall, bei "normaler" Motivationslage...

Grobe Fahrlässigkeit würde voraussetzen, dass die Frau die gebotene Sorgfalt bei ihrer Handlung außer acht gelassen hat. Das könnte hier vielleicht bei unterlassener Info an die Mitbewohner in Frage kommen.

Gruß, otti

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg727856
Datum14.06.2012 08:416967 x gelesen
Du hast da mehr Ahnung als ich, aber zielt der "Vorsatz" wirklich darauf ab, dass die Feuerwehr kommt?
Ein Brandstifter, der etwas anzündet, will doch etwas brennen sehen, Schaden anrichten,.... - nicht dass die Feuerwehr kommt? Und das ist doch auch Vorsatz?
Hier wurde die Nebelmaschine vorsätzlich - also nicht aus Versehen und unabsichtlich - in Betrieb genommen, um den Treppenraum zu verrauchen. Somit wurde das Gefahrenereignis "Verrauchter Treppenraum", das zu der Alarmierung der Feuerwehr geführt hat, vorsätzlich (absichtlich) ausgelöst.

Wobei es ja eigentlich egal ist und sich die Juristen den Kopf zerbrechen sollen: egal ob "vorsätzlich" oder "grob fahrlässig" nach Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 "dessen Verhalten den Einsatz erforderlich gemacht hat" dürfte mindestens zu prüfen sein, ob der Einsatz in Rechnung gestellt wird.

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen727857
Datum14.06.2012 08:466924 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Thomas B.Du hast da mehr Ahnung als ich, aber zielt der "Vorsatz" wirklich darauf ab, dass die Feuerwehr kommt?

Vorsatz im Sinne des zivilrechtlichen Schadenersatz bedingt, dass man wusste und wollte, dass ein Schaden eintritt.

Geschrieben von Thomas B.Ein Brandstifter, der etwas anzündet, will doch etwas brennen sehen, Schaden anrichten,.... - nicht dass die Feuerwehr kommt? Und das ist doch auch Vorsatz?

Er will, dass es brennt, wo es nicht brennen draf, und damit einen Schaden anrichten. Die Frau wollte Brandschutzerziehung machen, und keinen Schaden anrichten.

Geschrieben von Thomas B.Hier wurde die Nebelmaschine vorsätzlich - also nicht aus Versehen und unabsichtlich - in Betrieb genommen, um den Treppenraum zu verrauchen.

Nochmal: Der Vorsatz bezieht sich nicht auf die bestimmte Handlung, sondern auf das Wissen und Wollen um die Folgen selbiger. Man muss vor der Handlung also schon den Entschluss gefasst haben, damit einen Schaden auslösen zu wollen.

"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg727858
Datum14.06.2012 08:546970 x gelesen
Okay - verstanden. Danke!

Thomas

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg727865
Datum14.06.2012 12:326777 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas B.Die Vernebelung des Treppenraums fand vorsätzlich statt, es lag kein Schadenfeuer vor, somit war kein Einsatz der Fw nötig, also Schadenersatz für die Gemeinde.
Abs. (3) beschäftigt sich ja eigentlich eher mit Einsätzen, die nicht der Brandbekämpfung zuzuordnen sind, nachdem zu einem Wohnungsbrand alarmiert wurde, trifft er aber nicht zu.


Ohne jetzt die Rechtslage zu kennen, würde ich von einem Fehlarm ausgehen, der in gutem Glauben ausgelöst wurde. Haben wir manchmal in der Grillsaison oder in der Heizsaison. Es gibt eine Rauchentwicklung, die nocht von einem Schadensfeuer kommt, jemand alarmiert die Feuerwehr (da er nicht sehen kann, was den Rauch verursacht) und wir kommen umsonst (und kostenlos).

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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 13.06.2012 15:08 Tobi7as 7H., Großröhrsdorf
 13.06.2012 16:42 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 13.06.2012 16:58 Kevi7n M7., Kronshagen
 13.06.2012 17:05 Stef7an 7R., Garnsdorf
 13.06.2012 17:15 Olaf7 S.7, Hirschberg
 13.06.2012 17:31 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 13.06.2012 18:12 Joha7nne7s K7., Sömmerda
 13.06.2012 19:20 Olaf7 S.7, Hirschberg
 14.06.2012 08:20 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 13.06.2012 19:10 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 13.06.2012 19:18 Olaf7 S.7, Hirschberg
 13.06.2012 19:25 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 13.06.2012 19:30 Olaf7 S.7, Hirschberg
 13.06.2012 19:21 Joha7nne7s K7., Sömmerda
 13.06.2012 19:47 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 13.06.2012 19:59 Joha7nne7s K7., Sömmerda
 14.06.2012 08:18 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 14.06.2012 08:30 Matt7hia7s O7., Waldems
 14.06.2012 08:41 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 14.06.2012 08:46 Matt7hia7s O7., Waldems
 14.06.2012 08:54 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 14.06.2012 12:32 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 13.06.2012 18:04 Lars7 T.7, Oerel
 13.06.2012 18:07 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 13.06.2012 18:49 Lars7 T.7, Oerel
 13.06.2012 18:32 Stef7fen7 H.7, Esens
 13.06.2012 18:38 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 13.06.2012 18:46 Chri7sti7an 7F., Wernau
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