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ThemaKBX als EL (Bayern), war: Firefighter von Monster angegriffen!45 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt728113
Datum17.06.2012 14:3819432 x gelesen
Geschrieben von Anton K.Interessant finde ich bei uns immer die Meldungen in der Zeitung, wonach bei Einsätzen der Feuerwehr der KBR und seine KBI die Einsätze geleitet haben. Wobei das BayFwG - Artikel 18 das eigentlich ganz anders sieht.;-)
Was jetz aber so erst mal keine absolute Seltenheit ist.

Ich finde es absolut richtig, wenn Kommandanten von kleinen "Dorffeuerwehren", die nie über Leiter einer Feuerwehr und Gruppenführer hinausgekommen sind, oder noch besser das so erst seit einem halben Jahr machen, größere Einsätze an jemanden abggeben, der i.d.R. als Verbandsführer ausgebildet ist und auch schon etliche Jährchen Führungsdienstgrad ist.
Das zeugt davon, dass man zumindest die eigenen Grenzen kennt.
Alternativ kann der entsprechende Führungsdienstgrad die Leitung völlig legal an sich nehmen. Steht ja auch im Artikel 18 (Absatz 4 und 5). Vor allem wenn er sieht, dass der entsprechende Kommandant die eigenen Grenzen gerade nicht kennt...

Und der dritte Fall, in dem das absolut richtig ist: Es sind weder der Kommandant, noch dessen Stv. verfügbar. Dann muss es ja irgendwer machen. Und bei größeren Lagen möchte ich das nicht unbedingt dem durchschnittlichen GF zumuten.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorAndr8eas8 K.8, Weidenberg / Bayern728425
Datum20.06.2012 14:0615938 x gelesen
Hallo Linus,

da ich Kommandant einer "Dorffeuerwehr" bin, muß ich mal meinen Senf dazu abgeben.
Klar ist, daß wir naturgemäß weniger Einsatz- und Führungserfahrung haben als eine größere Feuerwehr.
Trotzdem wird hier im Landkreis auch schon darauf geschaut, dass die örtlichen Kommandanten auch in ihrem Schutzbereich die Einsatzleitung selbst bei größeren Einsätzen übernehmen und die ihnen nicht einfach weggenommen wird (außer der Kdt. ist wirklich nicht dazu in der Lage).
Dabei werden sie i.d.R. von den Führungskräften (KBM, KBI, KBR) unterstützt und beraten. Außerdem ist bei größeren Einsätzen (ich glaube z.B. ab B3 bzw. B4) ohnehin die UG-ÖEL mit dabei, die dann ebenfalls den Einsatzleiter unterstützt und ihm Aufgaben abnimmt.

Ich habe selber auch nur den GF-Lehrgang, Kommandantenlehrgang kommt erst noch hinzu. Dazu habe ich aber bereits hier angebotene Fortbildungen für die Einsatzleitung besucht, wodurch man auch Kenntnisse für größere Einsätze erhält.
Im letzten Jahr durfte ich als GF eine Übung zur Feuerwehraktionswoche leiten, da mein damaliger Kommandant diese beobachten wollte. Das war schon wirklich streßig, denn daran waren vier Löschzüge und drei weitere Feuerwehren beteiligt, also nicht das was man als GF normalerweise kommandiert. Aber immerhin war es eine gute Erfahrung auch für die Zukunft.
Wie soll es ein Kommandant denn sonst lernen, wenn er es nie machen darf?

Gruß
Andreas

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AutorJoha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen728433
Datum20.06.2012 15:5315679 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.Wie soll es ein Kommandant denn sonst lernen, wenn er es nie machen darf?
Indem seine Führungsqualifikation seiner rechtlichen Führungsaufgabe zwangsläufig gleichgestellt ist. Für das Führen von 4 Zügen=1Verband gibt es eine prima Erfindung, den Verbandsführer samt gleichnamigen Lehrgang. Das Führen von solch großer Einheiten bedarf neben der Ausbildung auch einer gewissen Erfahrung, abgesehen davon, dass ein Verbandsführer eher vom Tisch aus führen wird als von der Haustür wie der Gruppenführer.

Da solch große Lagen eher selten vorkommen, ist es fraglich, ob ich Verbandsführer an jeder Milchkanne vorhalten muss. Diese haben wenigstens die Hälfte ihres Lehrganges wieder vergessen, bevor sie das erste Mal in Verlegenheit kommen, ihr Wissen anzuwenden. Von daher sollte man die Führung in der Ebene dem Pool an Leuten überlassen, die es Kraft ihrer Aufgabe eh können müssen und zudem in immer mehr Bundesländern hauptamtlich beschäftigt sind und entsprechend andere Möglichkeiten haben, ihr Wissen zu vertiefen und auszubauen.

* Ich liebe die Edit-Fuktion :-) *

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP728444
Datum20.06.2012 16:5115355 x gelesen
Geschrieben von Johannes K.Das Führen von solch großer Einheiten bedarf neben der Ausbildung auch einer gewissen ErfahrungDie man nach 2 Wochen Lehrgang irgendwie auch noch nicht hat, oder? Das man da in Übungen auch schonmal mehr führt, als man qualifikationsmäßig "darf", finde ich daher eine gute Sache. Zum einen wegen des Sammelns von Erfahrung (die einem auch bei den Jobs darunter helfen kann), zum anderen um zu schauen, ob man dafür überhaupt geeignet ist (und noch will), höhere Lehrgänge zu besuchen.

...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY728447
Datum20.06.2012 17:4415440 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Johannes K.Für das Führen von 4 Zügen=1Verband gibt es eine prima Erfindung, den Verbandsführer samt gleichnamigen Lehrgang.

den Verbandsführerlehrgang erhältst du meines Wissens bei uns nur, wenn du für den Posten eines KBM vorgesehen bist.
Ich habe mal gehört, dass "normale", aber engagierte FM(SB) in einen solchen Lehrgang gekommen sind. Da gab´s dann entsprechenden Gesprächsbedarf.;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt728449
Datum20.06.2012 18:1115177 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.Kommandantenlehrgang kommt erst noch hinzu
Joa, wobei der ja m.W. eher die Verwaltungs- und Organisationsaufgaben beleuchtet. Ist für den Einsatz nicht schädlich, aber m.E. auch kein dringend notwendiger Zwang.

Geschrieben von Andreas K.daran waren vier Löschzüge und drei weitere Feuerwehren beteiligt, also nicht das was man als GF normalerweise kommandiert
Richtig. An sich etwas für einen Verbandsführer. Das sind in Bayern 4 Wochen zusätzlicher Lehrgänge. In Anbetracht der Tatsache, dass der GF bei uns nur 1 Woche dauert, finde ich schon, dass das etwas unglücklich ist.

Geschrieben von Andreas K.Übung zur Feuerwehraktionswoche
Ich weiß natürlich nicht, wie das bei euch ist, aber ich habe die bisher immer so erlebt, dass das ohne extreme Herausforderungen ablief. Meist eher so "programmiert", dass alles einigermaßen glatt läuft... :-(

Geschrieben von Andreas K.Wie soll es ein Kommandant denn sonst lernen, wenn er es nie machen darf?
Für mein Dafürhalten bei Übungen nicht mehr führen, als maximal 1 Stufe über der eigenen Ausbildung. Das heißt für einen GF einen Zug, ein Zugführer einen Verband, etc. Das würde ich persönlich - trotz des BayFwG - auch für den Einsatz als EL so handhaben. Und sonst: Den ZF-Lehrgang darf im Grunde jeder mit GF-Lehrgang besuchen. ;-)

@Anton K.: Von der Homepage der SFS-R:Teilnehmer:

- Feuerwehrdienstleistende, die als Kommandanten oder Stellvertreter von Freiwilligen Feuerwehren mit mindestens zwei Zügen vorgesehen sind oder gewählt wurden. Für diesen Personenkreis ist zusätzlich der Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr" vorgeschrieben.
- Für KBR, SBR, KBI, SBI, KBM, SBM vorgesehene Führungsdienstgrade der Freiwilligen Feuerwehren.

Also an sich nicht für den "Durchschnitts-ZF". Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass man ggf. einen Restplatz bekommen kann. Deswegen würde ich das nicht 100%ig ausschließen.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorJoha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen728453
Datum20.06.2012 18:2815111 x gelesen
Geschrieben von Anton K.den Verbandsführerlehrgang erhältst du meines Wissens bei uns nur, wenn du für den Posten eines KBM vorgesehen bist.
Ich habe mal gehört, dass "normale", aber engagierte FM(SB) in einen solchen Lehrgang gekommen sind. Da gab´s dann entsprechenden Gesprächsbedarf.;-)
Das ist ein politisches und kein fachliches Problem.

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AutorAndr8eas8 K.8, Weidenberg / Bayern728481
Datum20.06.2012 21:4915008 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Ich weiß natürlich nicht, wie das bei euch ist, aber ich habe die bisher immer so erlebt, dass das ohne extreme Herausforderungen ablief. Meist eher so "programmiert", dass alles einigermaßen glatt läuft... :-(


Nunja vorgeplant war die Übung schon. Ziel war hauptsächlich auch, die neue Alarmierungsplanung der ILS zu probieren, d.h. die Feuerwehren wurden von der damals noch bestehenden EZ der Feuerwehr nach den neuen Alarmstufen alarmiert.
Hat zumindest auch für Überraschung bei einigen beteiligten Wehren gesorgt, da sie plötzlich wo hin mußten wo sie vorher noch nie eingeplant waren.

Geschrieben von Linus D.ür mein Dafürhalten bei Übungen nicht mehr führen, als maximal 1 Stufe über der eigenen Ausbildung. Das heißt für einen GF einen Zug, ein Zugführer einen Verband, etc. Das würde ich persönlich - trotz des BayFwG - auch für den Einsatz als EL so handhaben. Und sonst: Den ZF-Lehrgang darf im Grunde jeder mit GF-Lehrgang besuchen. ;-)

So sollte es grundsätzlich auch sein, nur hat bei uns in der FW keiner einen ZF-Lehrgang weil wir keinen Zug haben bzw. einen Zugführer für den gemeinsamen Löschzug stellen. Also würde der Lehrgang wohl auch nicht genehmigt werden wenn ich mich dafür anmelde.

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen728482
Datum20.06.2012 21:5214920 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.Also würde der Lehrgang wohl auch nicht genehmigt werden wenn ich mich dafür anmelde.

Hm, wenn man es nicht probiert...
Hier bei uns gibts 3 ZF, demnächst auch einen VF...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorJoha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen728485
Datum20.06.2012 22:0114989 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.So sollte es grundsätzlich auch sein, nur hat bei uns in der FW keiner einen ZF-Lehrgang weil wir keinen Zug haben bzw. einen Zugführer für den gemeinsamen Löschzug stellen. Also würde der Lehrgang wohl auch nicht genehmigt werden wenn ich mich dafür anmelde. Und hier beißt sich dann die KAtze doch in den Schwanz. Ihr habt nicht einmal einen Zugführer, ihr wollt aber in der Lage sein, mehrere Züge zu führen. Das geht doch nicht nur nach den Motto "ich will das so, also klappt das auch so".

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg728504
Datum21.06.2012 00:3516101 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.Klar ist, daß wir naturgemäß weniger Einsatz- und Führungserfahrung haben als eine größere Feuerwehr.

Kommt eben von den Einsatzzahlen...


Geschrieben von Andreas K.Trotzdem wird hier im Landkreis auch schon darauf geschaut, dass die örtlichen Kommandanten auch in ihrem Schutzbereich die Einsatzleitung selbst bei größeren Einsätzen übernehmen und die ihnen nicht einfach weggenommen wird (außer der Kdt. ist wirklich nicht dazu in der Lage).

Wenn jemand die notwendige Qualifikation (= Urkunde mit Dienstsiegel auf der steht, dass er das nach FwDV 2 gelernt hat) nicht hat, dann kann er es per Definition nicht. Und wenn eine überörtliche Führungskraft die diese Qualifikation hat und die das Recht hat die Einsatzleitung zu übernehmen, dann hat sie dies auch zu tun. Alles andere ist m.E. eine pure Feigheit und Dummheit. Feigheit deshalb, weil es viel einfacher ist als KBX an der Einsatzstelle rumzulungern und gute Ratschläge zu geben, aber dafür nicht gerade stehen zu müssen. Das darf dann irgend ein Unterhäuptling der nicht mal annähernd weiß, was er da gerade taktisch tut. Und Dummheit deshalb, weil sich jemand der etwas eigentlich nicht kann sich dazu überreden läßt es trotzdem zu tun. Und der nicht weiß, dass der KBX wenn sein Ratschlag schief läuft das so nie gesagt haben wird, wenn es vor Gericht geht.

Machen wir ein Beispiel. Du hast nur den Motorradführerschein. Und nun kommt jemand und sagt zu Dir "Ich habe den LKW-Führerschein, Du kannst also ruhig in den 40Tonner Sattelzug steigen und diesen fahren, ich sitze daneben und gebe Dir Ratschläge". Würdest Du das tun? Vermutlich nicht. Aber bei der Leitung eines Einsatzes machst Du genau das. Und wenn man dann noch überlegt, dass Du aus einem Bundesland kommst das in einigen örtlichen Gebieten die FwDV2 als offensichtlich nicht existent ansieht (d.h. keine regelgerechte Ausbildung TrM1, TrM2, TrFü, ein auf eine Woche kastrierten GrFü-Lehrgang), dann hast Du in meinem Vergleich oben nicht Mal den Motorradschein, sondern nur den Mofaschein.


Geschrieben von Andreas K.Ich habe selber auch nur den GF-Lehrgang, Kommandantenlehrgang kommt erst noch hinzu.

Dann bist Du dafür qualifiziert, eine (erweiterte) Gruppe zu führen (falls Du nur den ein Wochen-Lehrgang hast allerdings nur in Bayern, hier bei uns wärst Du dann maximal Truppführer). Und der Kommandantenlehrgang betrifft Verwaltungsfragen und hat mit Taktik nichts zu tun. Er ersetzt also keine Führungsausbildung.


Geschrieben von Andreas K.Dazu habe ich aber bereits hier angebotene Fortbildungen für die Einsatzleitung besucht, wodurch man auch Kenntnisse für größere Einsätze erhält.

Respekt....


Geschrieben von Andreas K.Im letzten Jahr durfte ich als GF eine Übung zur Feuerwehraktionswoche leiten, da mein damaliger Kommandant diese beobachten wollte. Das war schon wirklich streßig, denn daran waren vier Löschzüge und drei weitere Feuerwehren beteiligt, also nicht das was man als GF normalerweise kommandiert.

Genau. Das nennt man Verband. Dafür sieht die FwDV2 eine Ausbildung vor. Und nur um mal eines zu klären. So eine Übung mache ich Dir notfalls noch im Halbschlaf. Denn es kann nichts wirklich schiefgehen. Da ist alles vorer abgesprochen und geplant. Die Einheiten kommen sicher und wie vorgesehen an, die Fahrzeuge sind voll, ggf. haben die Wehren das was sie tun sollen schon mal vorher im kleinen geübt,... Das ist eher eine Theateraufführung. Und selbst wenn man mal vom Drehbuch abweicht. Who cares. Weiß ja keiner was geplant war und sterben wird dabei auch keiner. Und das ist der Unterschied zu Einsätzen. Da kannst Du mit einer Fehlentscheidung jemand umbringen. Es ist deshalb m.E. maximal unsinnig jemanden etwas bei einer Übung tun zu lassen, was er im Einsatz nicht kann/ darf/ soll. Bei mir im Truppmann 1 oder Truppführerlehrgang übernimmt z.B. keiner der Teilnehmer die Funktion Gruppenführer. Dafür steht immer ein richtiger GrFü da. Dann kommt der Teilnehmer nämlich nicht auf die Idee nu weil er da mal fünf Worte rausgestammelt hat, dass er das nun im Einsatz kann (solche Diskussionen gab es schon zu Hauf, der TrFü als Vertreter des GrFü und sowas).


Geschrieben von Andreas K.Wie soll es ein Kommandant denn sonst lernen, wenn er es nie machen darf?


Er muß es nicht lernen, denn er sagt enfach zum eintreffenden KBX: "Servus Schorsch. Da rollt jetzt gerade der Zug an. Du weißt, ich bin nr GrFü, ich übergebe Dir die Einsatzleitung und führe weiter meine Gruppe - Melder, Meldung an die LtS, Einsatzletung an KBX übergeben". Dann macht jeder das was er kann und darf und alle sind auf der sicheren Seite.



Ach ja. In habe hier eine Dienstanweisung die klar sagt, dass wenn die Einheiten vor Ort an der Einsatzstelle mehr sind als der jeweilige Einsatzleiter von der Qualifikation her führen darf unverzüglich eine Führungskraft mit der notwendigen Qualifikation nachzufordern ist (bzw. wenn diese in anderer Funktion anwesend ist) an diese zu übergeben ist.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern728545
Datum21.06.2012 11:3215189 x gelesen
Hallo zusammen,

Du hast drei Möglichkeiten zu bestimmen, wer der zuständige Einsatzleiter ist.

Die erste Möglichkeit ergibt sich aus der taktischen Gliederung der Kräfte nach Stärke und Art.
Truppführer in erster Instanz, Staffelführer und Gruppenführer in zweiter, Zugführer in dritter und Verbandführer in vierter Instanz.
Praktisch bedeutet dies, dass der ersteintreffende Führer einer taktischen Einheit die Einsatzleitung als Erster übernimmt. Trifft ein Führer einen taktisch höheren selbständigen Einheit ein, so wird dieser Einsatzleiter (FwDV 100).

Die zweite Möglichkeit ergibt sich aus der taktischen Gliederung des Einsatzraumes.
Je nach Art und Ausmaß der Einsatzstelle und je nach Art der Einsatztätigkeit kann es zu unterschiedlichen Strukturen kommen. In der Praxis bedeutet dies, dass es entsprechende Führer je nach Einsatzauftrag oder räumlichen Gegebenheit geben kann. Beispielsweise den Abschnittsleiter Wasserförderung oder den Abschnittsleiter Rettungsdienst (FwDV 100).

Die dritte Möglichkeit ergibt sich aus den rechtlichen Vorgaben des entsprechenden Bundeslandes. Insbesondere bei Katastrophen oder Großschadenslagen greift die Ländergesetzgebung, aber auch bei besonderen Führungsgraden wie beispielsweise Kreisbrandmeister, Kommandant und Ortsbrandmeister (Div. Feuerwehr-, Hilfeleistungs-, Kat-Schutzgesetze).

Im Rahmen einer Abschlussarbeit hab ich mich mit der Einsatzleitung aller Bundesländer beschäftigt und das auch grafisch ausgearbeitet. Die wirrsten Strukturen finden sich in Bayern und Baden-Württemberg, die Einfachste in Berlin.

Geschrieben von Linus D.Und der dritte Fall, in dem das absolut richtig ist: Es sind weder der Kommandant, noch dessen Stv. verfügbar. Dann muss es ja irgendwer machen. Und bei größeren Lagen möchte ich das nicht unbedingt dem durchschnittlichen GF zumuten.In Bayern ist der Kommandant (sobald anwesend) automatisch der Einsatzleiter. (Art. 18 Abs. 2, BayFwG). Und zwar nur der Kommandant, nicht etwa auch sein Stellvertreter!
Bei Kommunen mit "federführendem Kdt." (Art. 16 Abs. 2 Satz 1 BayFwG) kann dieser die Einsatzleitung übernehmen (Art. 18 Abs 2 Satz 2, BayFwG) KBR, KBM und KBI können (nach Rang sortiert) immer die Einsatzleitung übernehmen (Art. 18 Abs. 4, BayFwG).

Wie gesagt, bis auf den Kdt. können die anderen Führungskräfte übernehmen. Sie müssen nicht.

Besonderes Schmankerl für Bayern: Art. 18 Abs. 6, BayFwG: Der dem gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst angehörende Leiter von Einsatzkräften einer Berufsfeuerwehr kann die Einsatzleitung stets übernehmen. Satz 1 gilt für gleich qualifizierte Leiter von Einsatzkräften einer Ständigen Wache im eigenen Gemeindegebiet entsprechend.

Viele Grüße,
Albert

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern728549
Datum21.06.2012 11:3914871 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Albert K.Die wirrsten Strukturen finden sich in Bayern

wen wunderts... ;-)
aber wie vielen fällt das überhaupt auf?


Geschrieben von Albert K.Im Rahmen einer Abschlussarbeit hab ich mich mit der Einsatzleitung aller Bundesländer beschäftigt und das auch grafisch ausgearbeitet

Ist diese Abschlussarbeit veröffentlicht?
Ich wäre sehr daran interessiert!


Geschrieben von Albert K.In Bayern ist der Kommandant (sobald anwesend) automatisch der Einsatzleiter.

Das ist aber in mehreren anderen Bundesländern auch der Fall.
Sobald gemeinde-/ stadtvorstehender Feuerwehrchef an der E-Stelle eintrifft, ist der automatisch Einsatzleiter.

Gruß

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW728551
Datum21.06.2012 11:5715128 x gelesen
Geschrieben von Albert K.Im Rahmen einer Abschlussarbeit hab ich mich mit der Einsatzleitung aller Bundesländer beschäftigt und das auch grafisch ausgearbeitet.

das würde mich interessieren...
wurde die schon veröffentlicht?

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW728553
Datum21.06.2012 12:0615019 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Wenn jemand die notwendige Qualifikation (= Urkunde mit Dienstsiegel auf der steht, dass er das nach FwDV 2 gelernt hat) nicht hat, dann kann er es per Definition nicht. Und wenn eine überörtliche Führungskraft die diese Qualifikation hat und die das Recht hat die Einsatzleitung zu übernehmen, dann hat sie dies auch zu tun. Alles andere ist m.E. eine pure Feigheit und Dummheit. Feigheit deshalb, weil es viel einfacher ist als KBX an der Einsatzstelle rumzulungern und gute Ratschläge zu geben, aber dafür nicht gerade stehen zu müssen. Das darf dann irgend ein Unterhäuptling der nicht mal annähernd weiß, was er da gerade taktisch tut. Und Dummheit deshalb, weil sich jemand der etwas eigentlich nicht kann sich dazu überreden läßt es trotzdem zu tun. Und der nicht weiß, dass der KBX wenn sein Ratschlag schief läuft das so nie gesagt haben wird, wenn es vor Gericht geht.

Da du ja mal wieder über den bayerischen GF schimpfst, will ich einfach mal dagegen halten:
1. Ich kenne genug GF die in 1, 2 oder 3 Wochenlehrgängen gelrnt haben und es trotzdem nicht können.
2. Ein ehemaliger bayerischer KBR hat mir mal erklärt, das er gerne auf eine Eisnatzstelle kommt, aber dann nicht mit Blauhorn und dem Spruch alles höhrt auf mein Kommando, sondern eher als Berater des Einsatzleiters um ihm nicht seine Qualifikation abzusprechen und ihn Erfahrungen machen zu lassen. Nur wenn es anfängt schief zu laufen würde er eingreifen.

Und glaub mir der Mann hatte Einsatzerfahrung und auch solche die heute niemand mehr in Deutschland hat.

Also hör einfach auf mit der groben Kelle in Schwarz/Weiß Manier hier auf Leute einzuhauen.

Gruß
Thomas

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland728554
Datum21.06.2012 12:0814818 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Du hast nur den Motorradführerschein. Und nun kommt jemand und sagt zu Dir "Ich habe den LKW-Führerschein, Du kannst also ruhig in den 40Tonner Sattelzug steigen und diesen fahren, ich sitze daneben und gebe Dir Ratschläge". Würdest Du das tun?

Ich würde dem Fahrlehrer sagen: "Dafür bin ich ja hier. Eventuell sollte ich aber den PKW Führerschein vorher machen. Oder?" ;-)
Somit direkt zu Punkt 2:
Geschrieben von Christian F.Er muß es nicht lernen, denn er sagt enfach zum eintreffenden KBX: "Servus Schorsch. Da rollt jetzt gerade der Zug an. Du weißt, ich bin nr GrFü, ich übergebe Dir die Einsatzleitung

...soweit bin ich völlig Deiner Meinung, nur so können die lokalen Kommandanten in Bayern es richtig lernen, wenn sie nicht schon entsprechende Kenntnisse besitzen.

Geschrieben von Christian F.und führe weiter meine Gruppe Nee. So lernt der Kommandant doch gar nichts.
Würden wir so mit den Anfänger-Ärzten umgehen, hätten sie nie die Möglichkeit, Erfahrung zu sammeln und ohne Fremdschaden weiter zu kommen.

Ich als "Fähiger" (hier KBX) helfe, stütze und schütze den jetzigen Funktionsträger (z.B. Aufnahmearzt) bis er sowohl die nötigen theoretischen und praktischen Fähigkeiten beherrscht UND NÖTIGE ERFAHRUNG gesammelt hat.

Aber wenn gegenüber dem KBX kein Vertrauensverhältnis besteht - dann sollte man besser die ganze Feuerwehrgeschichte sein lassen und Fussball spielen. In anderen Fällen empfehle ich die (auch für mich) sehr erfolgreiche Chri Fi Methode: "Melden macht frei" -> alles schriftlich sofort dokumentieren (oder funken?).

Off topic: Ich betone, auf eine enorm gute Zusammenarbeit mit unserem KBI Schlerf, KBR Thiel und Diepersdorfer Kommandanten zurückblicken zu können.

Mein aktuelles Lieblingszitat: "Der Brand im Kernreaktor blieb unentdeckt, da die Brandmeldeanlage nachts abgeschaltet war und es keinen Verantwortlichen für den Reaktor gab."

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AutorJoha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen728555
Datum21.06.2012 12:0914988 x gelesen
Ich haue nicht auf die Leute, die nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen ihrer gültigen Gesetzesgrundlage zu handeln, sonder auf die Gesetzesgrundlage, die das ermöglicht.

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AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern728587
Datum21.06.2012 16:0814791 x gelesen
Geschrieben von Christoph R.Ist diese Abschlussarbeit veröffentlicht?
Ich wäre sehr daran interessiert!


Ist geplant, warte aber noch auf die Rückmeldung der Zeitschrift...

Grüße,
Albert

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern728594
Datum21.06.2012 18:1715002 x gelesen
Hallo Albert

Geschrieben von Albert K.In Bayern ist der Kommandant (sobald anwesend) automatisch der Einsatzleiter. (Art. 18 Abs. 2, BayFwG). Und zwar nur der Kommandant, nicht etwa auch sein Stellvertreter!

Wenn man Art. 16.1 der Durchführungsvorschriften zum BayFwG liest, könnte man aber das anders auffassen und ich würde dies auch so tun.


mkg

WErner

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY728600
Datum21.06.2012 18:4014838 x gelesen
Servus,

wenn ich das lese:

Geschrieben von ---Bay.StMI--- § 16
Einsatzleitung in besonderen Fällen

(1) 1 Befinden sich im Fall des Art. 18 Abs. 2 Satz 1 BayFwG weder der Kommandant noch sein Stellvertreter am Schadensort, übernimmt der Einheitsführer (Gruppenführer / Zugführer) der zuerst eintreffenden taktischen Einheit einer Feuerwehr aus dem Gemeindegebiet des Schadensorts die Einsatzleitung.
2 Ein später hinzukommender Einheitsführer gleicher Funktion unterstellt sich dem zuerst eingetroffenen Einheitsführer.
3 Ein höherer taktischer Einheitsführer (Zugführer / Verbandsführer) übernimmt die Einsatzleitung, auch wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt an der Einsatzstelle eintrifft.


dann hat der stv. Kommandant die gleichen Rechte wie der 1. Kommandant. Ansonsten ist ja alles klar.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü728624
Datum21.06.2012 20:3214782 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Albert Kißlinger

Besonderes Schmankerl für Bayern: Art. 18 Abs. 6, BayFwG: Der dem gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst angehörende Leiter von Einsatzkräften einer Berufsfeuerwehr kann die Einsatzleitung stets übernehmen.
Hatten wir in Baden Württemberg auch mal. Der Einheitsführer einer hinzukommenden Einheit einer BF wurde automatisch Einheitsleiter. Und wen ich es noch recht im Hinterkopf habe, war bei Waldbränden der zuständige Forstbeamte Einsatzleiter.

Manfred

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW728626
Datum21.06.2012 20:3514888 x gelesen

Die Zitatfunktion des Forums ist hier mit Absicht so gestaltet worden, dass der Hinweis auf den Schreiber dessen Namen nur abgekürzt, und den Wohnort gar nicht darstellt. Damit werden dem Forum in der Darstellung für unregistrierte User, wie auch für Suchmaschinen, personenbezogene Daten teilweise vorenthalten. Mit den verbleibenden Daten, der Baumstruktur unter dem Thema und aus dem einfachen Lesefluss heraus kann trotzdem ausreichend nachvollzogen werden, von wem welches Zitat übernommen wurde.
Diese Einstellung wurde von einer breiten Basis des Forums getragen. Daher jetzt die Bitte, diese Angaben so von der Zitatfunktion stehen zu lassen, und nicht manuell zu erweitern.



Hilfen

Mit freundlichen Grüßen
Michael R.

Moderator
Team www.FEUERWEHR.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg728629
Datum21.06.2012 20:4014993 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.1. Ich kenne genug GF die in 1, 2 oder 3 Wochenlehrgängen gelrnt haben und es trotzdem nicht können.

Aber er hat die formale Qualifikation. Und das ist vor Gericht erst mal das was zählt. Ich habe auf GrFü und ZFü auch nicht mehr wirklich viel gelernt, da ich das alles bei der Bundeswehr länger und intensiver hatte...

Wenn er es dann trotzdem nicht kann, dann kann/ muß der KBX natürlich trotzdem eingreifen.


Geschrieben von Thomas E., sondern eher als Berater des Einsatzleiters um ihm nicht seine Qualifikation abzusprechen und ihn Erfahrungen machen zu lassen.

Wenn der Einsatzleiter der örtlich zuständigen Wehr die formale Qualifikation hat um die vor Ort befindlichen Kräfte zu führen, dann muß er das ja auch nicht tun. Dann kann er in der Tat Tips geben (oder auch wieder einrücken). Nur wenn es bereits daran mangelt dass der örtliche Chef eine ausreichend hohe Führungsausbildung hat um die vor Ort befindlichen Kräfte zu führen, dann bleibt ihm m.E. eigentlich keine Wahl.
Da kommt vielleicht bei Euch noch verstärkend hinzu, dass auch Eure KBR als höchste Kreisinstanz nicht mehr an Qualifikation haben, als z.B. ich. Denn es reicht ja die FF-Ausbildung. In den meisten anderen Bundesländern rennen da gD Feu oder hD Feu rum.

Und ja, auch "mein" KBM wird sich i.d.R. auf die morlaische Unterstützung beschränken. Aber hier ist es auch so, dass ZFü die Mindestqualifikation für einen Feuerwehrkommanten und deren Vertreter (sowie für Abteilungskommandanten und deren Vertreter die einen Zug im Stall haben) ist. Und natürlich darüber hinaus noch weitere ZFü ausgebildet werden können, unabhängig von Wahlämtern. Und selbst in einer Wehr meiner Größe ist der Verbandsführer mehrfach vorhanden. In sofern ist es hier eher selten, dass ein Einsatz läuft ohne dass ein Führer mit einer ausreichend hohen Qualifikationsebene diesen führt.

Wie ernst das genommen wird zeigt sich darin, dass es schon Fälle gab, in denen die Aufsichtsbehörde nach der Wahl zum Kommandanten sinngemäß gesagt hat "Bestellung zum Kommandant als Verwaltungsamt ja, aber Übernahme der gesetzlich vorgesehenen Funktion als Einsatzleiter nein, denn TrFü reicht da nicht aus, mache GrFü und ZFü, dann geht auch das".



Geschrieben von Thomas E.Also hör einfach auf mit der groben Kelle in Schwarz/Weiß Manier hier auf Leute einzuhauen.

Es geht um den Durchschnitt an Führungskräften. Und das sind eben nicht die Führer, die das alles auch so können. Diese Ausnahmen gibt es, aber sie sind höchst selten. Und unsere Regeln müssen eben so gestrickt sein, dass sie in allen Fällen greifen...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern728639
Datum21.06.2012 22:1614662 x gelesen
Hallo Anton,

Geschrieben von Anton K.dann hat der stv. Kommandant die gleichen Rechte wie der 1. Kommandant. Ansonsten ist ja alles klar.

Der Meinung bin ich nicht. Nur weil in § 16 AVBayFwG steht, dass wenn die beiden nicht vor Ort sind, der Einheitsführer vor Ort (gemäß FwDV100) Einsatzleiter ist, schließe ich nicht automatisch, dass er es ist, wenn er da ist.

Denn er wird im Gegensatz zum 1. Kdt nicht in Art. 18 BayFwG erwähnt. Dort spricht man nur vom 1.Kdt

Geschrieben von Art. 18 Abs 2 Satz 1, BayFwG (2) 1Einsatzleiter ist der Kommandant der Freiwilligen oder der Pflichtfeuerwehr des Schadensorts, mit Eintreffen von Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr des Schadensorts der Leiter dieser Einsatzkräfte.

Achtung! Ich rede jetzt nicht von der Qualifikation der 2. Kdt. als ZF, VF, GF, etc. sondern nur vom gewählten Amt.

Viele Grüße,
Albert

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY728642
Datum21.06.2012 22:2514437 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Albert K. Nur weil in § 16 AVBayFwG steht, dass wenn die beiden nicht vor Ort sind, der Einheitsführer vor Ort (gemäß FwDV100) Einsatzleiter ist, schließe ich nicht automatisch, dass er es ist, wenn er da ist.

meines Wissens zählt aber de Ausführungsverordnung dann mehr als das Gesetz. Gesetze sind ja größten Teils Auslegungssache. Auf der anderen Seite: Wer wird vor ein VG ziehen, um das auszufechten?

Geschrieben von Albert K.
Achtung! Ich rede jetzt nicht von der Qualifikation der 2. Kdt. als ZF, VF, GF, etc. sondern nur vom gewählten Amt.


Schon klar;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt728645
Datum21.06.2012 22:4514428 x gelesen
Geschrieben von Albert K.Denn er wird im Gegensatz zum 1. Kdt nicht in Art. 18 BayFwG erwähnt. Dort spricht man nur vom 1.Kdt
Falsch. Dort spricht man vom Kommandant. Nicht ausdrücklich vom ersten. Und Sinn und Zweck eines Stellvertreters ist, die Funktion einer Person zu übernehmen, wenn diese nicht da ist. Damit ist der Stv. m.E. der Kommandant, wenn der eigentliche nicht da ist. Und damit ist er EL.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern728648
Datum21.06.2012 22:5814370 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Falsch. Dort spricht man vom Kommandant. Nicht ausdrücklich vom ersten. Und Sinn und Zweck eines Stellvertreters ist, die Funktion einer Person zu übernehmen, wenn diese nicht da ist. Damit ist der Stv. m.E. der Kommandant, wenn der eigentliche nicht da ist. Und damit ist er EL.

Sehe ich genau so und wird bei uns auch so gehandhabt!
Das ist ja auch der Grund, warum der Stellv. über die gleiche Mindestqualifiktaion verfügen muss!

Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorTilo8 B.8, Wendelstein / Bayern728653
Datum21.06.2012 23:1214429 x gelesen
Hallo,

Ein kleiner Blick in die Unterlagen zum bayrischen Lehrgang:

Geschrieben von ---Lehrunterlagen für den Lehrgang Gruppenführer--- Einsatzleiter ist in der Regel der Kommandant des Schadenortes
Ist der Kommandant nicht anwesend, gilt folgende Reihenfolge:
- Stellvertretender Kommandant
- Führungsdienstgrad

Beachte:
Treffen Kommandat oder Stellvertreter später ein, geht die Einsatzleitung kraft Gesetzs automatisch über. Es bedarf dazu keiner Erklärung, Übergabe oder dergleichen. Die Übergabe knüpft lediglich an deren Anwesenheit an,

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern728670
Datum22.06.2012 08:2914349 x gelesen
Geschrieben von werner n.Wenn man Art. 16.1 der Durchführungsvorschriften zum BayFwG liest, könnte man aber das anders auffassen und ich würde dies auch so tun.

Korrekt, sehe ich genauso.


Gruß
Christian




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AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern728684
Datum22.06.2012 10:0814300 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Tilo B.Geschrieben von ---Lehrunterlagen für den Lehrgang Gruppenführer---
"Einsatzleiter ist in der Regel der Kommandant des Schadenortes
Ist der Kommandant nicht anwesend, gilt folgende Reihenfolge:
- Stellvertretender Kommandant
- Führungsdienstgrad"


Das ist ja nett, das sowas da drin steht, so informativ gesehen.
hat aber rechtlich keinerlei Einfluss.

Es sei denn, die haben da noch ne rechtliche Grundlage beigestellt.

Viele Grüße,
Albert

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AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern728685
Datum22.06.2012 10:2414248 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Anton K.meines Wissens zählt aber de Ausführungsverordnung dann mehr als das Gesetz. Gesetze sind ja größten Teils Auslegungssache.

Jetzt musste ich doch glatt in meinen Unterlagen "Recht im Brandschutz" bei Doc. Schneider nachschlagen, um die Hierarchie zu finden...

Grundgesetz -> Gesetz -> Verordnung -> Verwaltungsvorschrift -> Technische RiLi -> DIN

Also was "oben" nicht geregtl wird übernimmt die nächste Ebene.
In dem Fall tatsächlich die AVBayFwG.
Wobei ich dann der Meinung bin, dass man dann durchaus in Art 18 BayFwG den Stellv. hätte auch kurz erwähnen können. ^^

Geschrieben von Anton K.Auf der anderen Seite: Wer wird vor ein VG ziehen, um das auszufechten?
Normale Feuerwehrs bestimmt nicht. Das passiert nur wenn mal wieder zwei enorme Egos an der ESt zusammentreffen :-D

In diesem Sinne,
einen schönen Freitag,
Albert

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern728686
Datum22.06.2012 10:3114219 x gelesen
In §16 der AVBayFwG fällt folgender Satz:
(1) 1Befinden sich im Fall des Art. 18 Abs. 2 Satz 1 BayFwG weder der Kommandant
noch sein Stellvertreter am Schadensort, übernimmt der ranghöchste anwesende
Feuerwehrführungsdienstgrad die Einsatzleitung.

Folglich kann man davon ausgehen, dass der Stellvertreter den Kommandanten bei Abwesenheit vollumfänglich vertritt.

Audiatur et altera pars.

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern728687
Datum22.06.2012 10:5014514 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Anton K.den Verbandsführerlehrgang erhältst du meines Wissens bei uns nur, wenn du für den Posten eines KBM vorgesehen bist.

Stimmt nicht, mir sind durchaus VF bekannt, die nicht als bes. Führungsdienstgrad tätig sind.

Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://www.kvamberg-sulzbach.brk.de/bereitschaft-sulzbach-rosenberg/rettungsdienst-1

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW728688
Datum22.06.2012 11:0614240 x gelesen
Wenn du in meine Vk geschaut hättest, wüßtest du vielleicht, das ich nicht mehr in Bayern wohne sondern in NRW. Auch da ist der KBM nicht höher qualifiziert als unser WF.
Ich glaube U. C. hat diesen Umstand und die Diskussion darum mal als HA kann kein EA führen umschrieben.
Auch wenn wir eine FF mit 6 Standorten (badenwürtembergisch Abteilungen) sind und vom Fuhrpark 6 Löschzüge stellen, haben wir im Moment offiziell nur 2 Verbandsführer und 4 ZF die auch die offiziellen Positionen besetzen. Wir waren schonmal soweit, das im Urlaubsfall ein ZF der Ranghöchste war.

Also auch bei uns gibt es die Übergangsfristen, wo man die fehlende Qualifikation für ein Amt nachholen kann. Das wird allerdings mehr oder weniger streng gehandhabt.

Gruß
Thomas

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg728691
Datum22.06.2012 11:1514256 x gelesen
Geschrieben von Albert K.Wobei ich dann der Meinung bin, dass man dann durchaus in Art 18 BayFwG den Stellv. hätte auch kurz erwähnen können.

Nein. Wenn ein Amt einen Verhinderungsstellvertreter hat, dann ist dieser ja gerade dazu da, den Amtsinhaber vollumfänglich zu vertreten wenn dieser verhindert ist.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY728692
Datum22.06.2012 11:2014401 x gelesen
Servus Christof,

lange nicht mehr gehört von dir.;-)

Geschrieben von Christof S.Stimmt nicht, mir sind durchaus VF bekannt, die nicht als bes. Führungsdienstgrad tätig sind.

ja, mir auch. Aber v.a. in Feuerwehren, die 2 Züge oder mehr haben und damit auch ausrücken. Alles andere wird sehr streng gehandhabt. So entstand die von mir beschriebene Situation.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW728694
Datum22.06.2012 11:4014170 x gelesen
Hallo Thomas,

wenn ich die letzten Diskussionen mitbekommen habe, wird sich das mit den ehrenamtlichen KBM`s in den kommenden Jahren erledigt haben. Hier im Wesel der KBM ist der ehemalige Amtsleiter der HAW Dinslaken. Und wie man hört, wird auch der kommende KBM wohl eher aus dem hD kommen.

Wie mir bisher berichtet wurde, wird es in naher Zukunft in anderen Kreisen nicht anders gehandhabt...

gruß

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz728697
Datum22.06.2012 11:5214126 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Er muß es nicht lernen, denn er sagt enfach zum eintreffenden KBX: "Servus Schorsch. Da rollt jetzt gerade der Zug an. Du weißt, ich bin nr GrFü, ich übergebe Dir die Einsatzleitung und führe weiter meine Gruppe - Melder, Meldung an die LtS, Einsatzletung an KBX übergeben". Dann macht jeder das was er kann und darf und alle sind auf der sicheren Seite.

Und ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Das tut nichtmal weh! Grad am vergangenen Freitag bzw. Samstag so von mir in einem 13 std. Einsatz praktiziert.
Es handelte sich um eine stabsmäßig geführte Personensuche, bei der irgendwann nachts der EL abgelöst werden musste, weil dessen junior am Samstag ehelichte. Ich hätte den Stab (weil örtlich zuständiger Wehrführer) übernehmen sollen- ich hab dann freundlich daran erinnert, dass ich noch kein Verbandsführer bin, worauf mir einer zur Seite gestellt wurde. Und wie man lesen kann lebe ich noch, aber am wichtigsten- der Einsatz wurde erfolgreich abgewickelt.

MfG
Daniel

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AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern728699
Datum22.06.2012 12:0114247 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian F.Nein. Wenn ein Amt einen Verhinderungsstellvertreter hat, dann ist dieser ja gerade dazu da, den Amtsinhaber vollumfänglich zu vertreten wenn dieser verhindert ist.

Und deswegen darf man ihn nicht erwähnen? Versteh ich da was jetzt falsch?

Grüße,
Albert

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern728705
Datum22.06.2012 12:5214300 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Anton K.Aber v.a. in Feuerwehren, die 2 Züge oder mehr haben und damit auch ausrücken
Das liegt am jeweiligen Lkr. denke ich. Ich kenne Kdt., deren Wehr hat "nur" einen Zug und die VF Ausbildung ist vorhanden. Macht auch Sinn, denn laut BayFwG kann ja auch der federführende Kdt. innerhalb seiner Gemeinde die Einsatzleitung übernehmen, dann sollte er aber auch die entsprechende Ausbildung haben.

Meine Erfahrung ist eher, dass viele nicht mehr als die GF Ausbildung machen wollen, ZF Lehrgänge wären in den letzten Jahren immer möglich gewesen, aber meist gingen nur die, die "mussten", weil es z.B. die Gde. vom Kdt. gefordert hat.

Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
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http://www.kvamberg-sulzbach.brk.de/bereitschaft-sulzbach-rosenberg/rettungsdienst-1

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg728712
Datum22.06.2012 13:3314168 x gelesen
Geschrieben von Albert K.Und deswegen darf man ihn nicht erwähnen?

Deshalb braucht man ihn nicht erwähnen. Dürfen könnte man schon, aber wozu? Außer dass es den Gesetzestext aufbläht bring das nichts. Es wird i.d.R. immer nur das jeweilige "Originalamt" erwähnt.

Ist in den §§ 8, 9 und 27 des FwG Ba-Wü auch so. Der Stellvertreter ist lediglich in § 8 Abs. 2 im Rahmen der Wahlen erwähnt. Ansonsten spricht das Gesetz immer nur vom Feuerwehrkommandanten. Ich als Stv. bin da nicht erwähnt, bin aber etatmäßiger Verhinderungsstellvertreter und bin damit "der Feuerwehrkommandant", wenn dieser nicht anwesend ist.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY728725
Datum22.06.2012 14:3414584 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Christof S.Das liegt am jeweiligen Lkr. denke ich.

das denke ich auch. Ich habe ja schon mit einigen Personen aus deinem Lkr gesprochen. Da schaut´s auch bzgl. der Ausrüstung etwas anders aus, siehe RW.

Geschrieben von Christof S.Macht auch Sinn, denn laut BayFwG kann ja auch der federführende Kdt. innerhalb seiner Gemeinde die Einsatzleitung übernehmen, dann sollte er aber auch die entsprechende Ausbildung haben.

das habe ich mir schon mal die Zunge verbrannt. Denn dafür gibt´s ja die KBM, so sagte man mir.

Geschrieben von Christof S.ZF Lehrgänge wären in den letzten Jahren immer möglich gewesen, aber meist gingen nur die, die "mussten", weil es z.B. die Gde. vom Kdt. gefordert hat.

da muss man leider sagen, dass die dann den "Job" an den Nagel hängen sollten. Die Erfahrung habe ich auch gemacht, dass etliche FM(SB) nur auf Lehrgänge gingen, weil sie "mußten". Aber noch schlimmer wird´s wenn man bestimmte Führungsdienstgrade nicht auf Lehrgänge schickt, weil sie den "Job" nur machen, weil sonst keiner den machen will. ;-(

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorOliv8er 8S., Starnberg / Bayern731005
Datum18.07.2012 14:0514340 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Anton K.das habe ich mir schon mal die Zunge verbrannt. Denn dafür gibt´s ja die KBM, so sagte man mir.

Das ist aber grundfalsch. Die Verantwortung für die Einsatzstelle muss immer im örtlichen Bereich liegen, also Kdt, Stellvertreter oder Zugführer / Einheitsführer vD.

Unser Kommandant ist in den Ortsteilen natürlich federführender Kommandant und wird aber den Teufel tun, eine Einsatzleitung ohne Not zu übernehmen. Der fährt mit an, macht sich einen Überblick und wird dann zum Berater, solange er nicht vom Ortsteilkommandanten gefragt wird, ob er nicht die Einsatzstelle übernehmen will.

Klar, der weiß aus dem eff-eff, was wir im Keller / Stall haben, und kann diese Mittel vorschlagen. Unsere Truppen werden dann von unseren Einheitsführern geleitet, aber den Hut hat der Ortskommandant auf.

Ich war auch schon als Einsatztagebuchführer auf dem STA-Ld 12/1 und hab erlebt, wie der KBR mit dem Ortskommandanten die Einsatzlage und die Möglichkeiten besprochen hat. Entschieden hat dann der Ortskommandant und die Maschinerie lief wie am Schnürchen.

Man kann natürlich auch alles in Zweifel ziehen und kaputtreden, aber meistens läuft die Maschine, egal, wer vorne am Ruder steht.

Oliver

--
Operation Sichere Einsatzfahrt
http://sichere-einsatzfahrt.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg731025
Datum18.07.2012 16:31   14528 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.Klar, der weiß aus dem eff-eff, was wir im Keller / Stall haben, und kann diese Mittel vorschlagen. Unsere Truppen werden dann von unseren Einheitsführern geleitet, aber den Hut hat der Ortskommandant auf.


Sorry. Aber wenn der Ortskommandant GrFü-Ausbildung hat, dann kann der da nix entscheiden. Zumindest nicht fachlich bewußt und fundiert. Sondern man bürdet jemandem Verantwortung auf, die dieser gar nicht tragen kann.

Das wäre ie wenn ich bei der Bundeswehr einem Zugführer Infantrie der in einem Abschnitt tätig ist noch zwei Kompanien unterstelle und sage "Die führst Du dann aber, ich als Bataillonskommandeur berare Dich dabei".


Geschrieben von Oliver S. Entschieden hat dann der Ortskommandant und die Maschinerie lief wie am Schnürchen.

Wenn jemand nur das abnickt was ein anderer ihm souffliert, dann hat das nichts mit Entscheiden zu tun. Entscheiden ist hier ein eigener, soveräner, erkenntnisgesteuerter geistiger Prozeß. Den kann ich entweder ohn Hilfe durchlaufen, weil ich das Wissen und die Fähigkeiten dazu haben. Dann kann der KBR daheim bleiben. Oder ich kann es nicht. Dann bringt es aber auch nichts, wenn mir jemand sagt "also ich würde das so und so machen". Ich entscheide das dann, es geht was schief, aber den Kopf halte ich dafür hin und nicht der, der das (vermeintliche Wissen und die Guten Ideen hatte). Das ist das was ich mit unfair und feige bezeichnet habe.

Wenn ich die erforderliche Qualifikation habe (sprich z.B. Verbandsführer bin) und ein ander mit vergleichbarer Qualifikation aber vielleicht mehr Erfahrung berät mich, dann kann ich immerhin noch die Entscheidungen i.S. des o.g. prozesses selbst ganz bewußt treffen.


Geschrieben von Oliver S.Man kann natürlich auch alles in Zweifel ziehen und kaputtreden, aber meistens läuft die Maschine, egal, wer vorne am Ruder steht.

Und das genau ist der Irrtum. Denn das ist nicht der Maßstab. Du kannst ein Orchester auch ohne Dirigenten spielen lassen. Es wird Musik machen. Du kannst es auch unter einem schlechten Dirigenten spielen lassen. Es wird Musik machen. Und Du kannst es unter einem Stardirigenten spielen lassen. Aber erst dann weißt Du, was der Maßstab ist. "Nur Musik" ist es eben nicht. Und damit ist auch die laufende Maschine oder "Feuer aus, Einsatzende" schlicht kein Maßstab.

Du kannst eine Einsatzstelle ganz ohne Führungsstruktur laufen lassen. Die Jungs organisieren das irgend wie selber und irgend wann geht das Feuer auch aus. Du kannst einen schlechten ELtr haben. Auch der bekommt das Feuer aus. In beiden Fällen wird mit Glück niemand verletzt.
Aber Du merkst erst wenn Du den Einsatz neutral von außen aufarbeiten läßt, was alles möglich gewesen wäre, wenn dan vielleicht jemand anders drüber gestanden hätte der anders erkundet, beurteilt, entschieden und beauftragt hätte. Und gerade dieser Punkt, die ehrliche und kritische Nachbereitung meidet die dt. Feuerwehr doch wie der Teufel das Weihwasser.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY731033
Datum18.07.2012 17:1214020 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Christian F.Sorry. Aber wenn der Ortskommandant GrFü-Ausbildung hat, dann kann der da nix entscheiden.

das dürfte für die Mehrzahl der TSF-Feuerwehren in Bayern zutreffen. Dazu noch den Kommandantenlehrgang. Aber das ist mehr ein Verwaltungslehrgang.

Geschrieben von Christian F.Wenn ich die erforderliche Qualifikation habe (sprich z.B. Verbandsführer bin) und ein ander mit vergleichbarer Qualifikation aber vielleicht mehr Erfahrung berät mich, dann kann ich immerhin noch die Entscheidungen i.S. des o.g. prozesses selbst ganz bewußt treffen.

So sollte es sein. Ich habe es aber z.T. ganz anders erfahren. Wenn dann besondere Führungskräfte durch die Einsatzstelle "stiefeln", hier mal einen FM(SB) an eine andere Stelle schicken, dort mal schnell einen Schaumangriff zu befehlen (und nachher will´s keiner gewesen sein) und so weiter. Die Liste läßt sich fast unendlich erweitern. Übrigens alles, ohne dass der EL etwas davon erfährt.


Geschrieben von Christian F. Und gerade dieser Punkt, die ehrliche und kritische Nachbereitung meidet die dt. Feuerwehr doch wie der Teufel das Weihwasser.

Ach, da treffen sich die besonderen Führungskräfte, Ortskommandanten und evtl. noch der Bürgermeister. Das Fazit lautet dann, dass der Einsatz bestens gelaufen ist und dass ja nichts zu verbessern ist.;-( Ich war ja da auch schon dabei.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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 17.06.2012 07:16 Anto7n K7., Mühlhausen Firefighter von Monster angegriffen!
 17.06.2012 14:38 ., Thierstein und Magdeburg
 20.06.2012 14:06 Andr7eas7 K.7, Weidenberg
 20.06.2012 15:53 Joha7nne7s K7., Sömmerda
 20.06.2012 16:51 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 20.06.2012 17:44 Anto7n K7., Mühlhausen
 20.06.2012 18:28 Joha7nne7s K7., Sömmerda
 22.06.2012 10:50 Chri7sto7f S7., Vilseck
 22.06.2012 11:20 Anto7n K7., Mühlhausen
 22.06.2012 12:52 Chri7sto7f S7., Vilseck
 22.06.2012 14:34 Anto7n K7., Mühlhausen
 18.07.2012 14:05 Oliv7er 7S., Starnberg
 18.07.2012 16:31 Chri7sti7an 7F., Wernau
 18.07.2012 17:12 Anto7n K7., Mühlhausen
 20.06.2012 18:11 ., Thierstein und Magdeburg
 20.06.2012 21:49 Andr7eas7 K.7, Weidenberg
 20.06.2012 21:52 Chri7sti7an 7F., Fürth
 20.06.2012 22:01 Joha7nne7s K7., Sömmerda
 21.06.2012 00:35 Chri7sti7an 7F., Wernau
 21.06.2012 12:06 Thom7as 7E., Nettetal
 21.06.2012 12:09 Joha7nne7s K7., Sömmerda
 21.06.2012 20:40 Chri7sti7an 7F., Wernau
 22.06.2012 11:06 Thom7as 7E., Nettetal
 22.06.2012 11:40 ., Dinslaken
 21.06.2012 12:08 ., Viskafors
 22.06.2012 11:52 Dani7el 7M., Jockgrim
 21.06.2012 11:32 Albe7rt 7K., Wuppertal / Mirskofen
 21.06.2012 11:39 Chri7sto7ph 7R., Berching
 21.06.2012 16:08 Albe7rt 7K., Wuppertal / Mirskofen
 21.06.2012 11:57 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 21.06.2012 18:17 wern7er 7n., reischach
 21.06.2012 18:40 Anto7n K7., Mühlhausen
 21.06.2012 22:16 Albe7rt 7K., Wuppertal / Mirskofen
 21.06.2012 22:25 Anto7n K7., Mühlhausen
 22.06.2012 10:24 Albe7rt 7K., Wuppertal / Mirskofen
 22.06.2012 11:15 Chri7sti7an 7F., Wernau
 22.06.2012 12:01 Albe7rt 7K., Wuppertal / Mirskofen
 22.06.2012 13:33 Chri7sti7an 7F., Wernau
 21.06.2012 22:45 ., Thierstein und Magdeburg
 21.06.2012 22:58 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 21.06.2012 23:12 Tilo7 B.7, Wendelstein
 22.06.2012 10:08 Albe7rt 7K., Wuppertal / Mirskofen
 22.06.2012 10:31 Adol7f H7., Rosenheim
 22.06.2012 08:29 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 21.06.2012 20:32 Manf7red7 K.7, Löwenstein
 21.06.2012 20:35 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
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