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ThemaAusschreibung - Streichung von Positionen3 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorStef8an 8M., Schongau / Bayern728988
Datum27.06.2012 08:303273 x gelesen
Hallo,

Immer wieder lese ich in den Vertragsbedingungen einer Ausschreibung diesen oder einen ähnlichen Satz:

Nicht alle ausgeschriebenen Positionen müssen zur Auftragsvergabe kommen. Der Auftraggeber behält sich eine Streichung einzelner Positionen ohne Begründung vor.

Ich bin zwar kein Jurist, kann mir aber schwer vorstellen dass das in dieser Form rechtlich haltbar ist.

Was ist zum Beispiel, wenn ein Hersteller nicht anbietet weil er eine Position nicht erfüllen kann, der Auftraggeber dann aber nachträglich genau diese Position streicht?

Was ist mit Rabatten oder Fixkosten, die der Anbieter auf Grund der Gesamtsumme berechnet und umlegt, sich dann aber durch Streichungen die Gesamtsumme u.U. erheblich ändert?


Die Absicht hinter dieser Klausel ist ja durchaus nachvollziehbar: Man will sich nicht verpflichten, Positionen kaufen zu müssen, die z.B. technisch oder aus Platzgründen nicht möglich sind.
Aber wie würde dazu ein juristisch korrekter Satz lauten?

Etwa so?
Nicht alle ausgeschriebenen Positionen müssen zur Auftragsvergabe kommen.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen aus technischen oder anderen wichtigen Gründen zu streichen. Die Summe der Streichungen darf dabei maximal 10% des Loswertes betragen.



Wie seht ihr das?

Grüße,

Stefan

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg728995
Datum27.06.2012 09:301768 x gelesen
Hallo,

ich gebe Dir recht, die Klausel dürfte juristisch nicht unproblematisch sein. Ich glaube auch nicht, dass durch einen abgeänderten Satz die Klausel zulässig ist.
Ich kenne es eigentlich so, dass ich mir als Auftraggeber vorher Gedanken machen muss, was ich unbedingt möchte und auf was ich eventuell verzichten kann. Dafür gibt es dann Eventualpositionen oder Wahlpositionen.
Die Eventualpositionen (üblicherweise mit B für Bedarf gekennzeichnet) können beauftragt werden, müssen aber nicht.
Die Wahlpositionen (üblicherweise mit O für Option gekennzeichnet) werden ent- oder weder beauftragt, aber eine muss.

Nur dann hat der Bieter eine faire Chance in seinem Angebot wie die Rabatte oder Fixkosten bestimmen zu können. Und Du bekommst vor allem Angebote, die auch (mindestens besser) miteinander vergleichbar sind (was aber leider oft genug trotzdem schwierig ist).

Thomas

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AutorMari8o D8., Nettetal / NRW729034
Datum27.06.2012 17:431569 x gelesen
Hallo,

wenn man solche netten kleinen Nebenbemerkungen nicht mehr in Ausschreibungen verwenden würde dann würde das hier beschriebene ja nicht mehr funktionieren. Und dann würde bei der ein oder anderen Ausschreibung am Ende nicht mehr das rauskommen was am Anfang gwünscht wurde!

Also wirklich, das geht ja nun überhaupt nicht! Böse Idee, gaaanz böse Idee!

Ironische Grüße vom Niederrhein

Mario

Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

"So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn)

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 27.06.2012 08:30 Stef7an 7M., Schongau
 27.06.2012 09:30 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 27.06.2012 17:43 Mari7o D7., Nettetal
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