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Thema | Steckleiter / Drehleiter etc. Feuerwehrbedarfsplan in der Gemeinde | 6 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Phil8ipp8 J.8, Süderbrarup / Schleswig Holstein | 729111 | |||
Datum | 28.06.2012 15:47 | 7527 x gelesen | |||
Hallo ab wann braucht man eigentlich in der FF eine Drehleiter? Egal ob auf Anhänger oder selbstfahrendes Fahrzeug... Wir sind eine 4000 Kopf großer Ort mit zusätzlichen kleineren Orten rund herum die mit zur Gemeinde gehören. Wir haben derzeit ein altes LF8 und ein TLF 8/16 und eine alte Anhängeleiter mit 14 oder 16 Metern, wobei die defekt ist und schon seit ein paar Jahren ungenutzt und defekt in einer Gemeindehalle außerhalb des FW-Hauses steht, mit der wurden zumidnest die letzten 10 Jahre keine Übungen mehr gefahren, von Einsätzen mal gar nicht erst gesprochen, weil es wohl auch sehr aufwendig ist die Leiter in eine feste stabile Stellung zu bringen und man kaum jemanden findet, der dort hochklettern möchte. Nun bekommen wir nächstes Jahr wohl ein HLF20...ich schnackte mit ein paar Leuten unserer Wehr und das Thema war eben der Bereich Leitern. Wir haben mehrere Mietsgebäude und Wohnblöcke die 3 Etagen haben und zudem noch einige Industriegebäude wie große Hallen oder ein großes Getreidesilo (insgesamt 3 Türme) und gerade bei einem Kellerbrand ist das Thema Menschenrettung über eine Leiter aus den Fenstern / Balkons eine unverzcihtbare Sache bei einem verqualmten Treppenhaus. Und wer jetzt sagt, dann müssen die aus den oberen Etagen eben springen wenn wir mit der Leiter nicht ran kommen, Sprungtuch oder Sprungkissen besitzen wir derzeit nicht (es wird mit dem HLF20 ein Sprungtuch kommen, eigentlich woltle die Gemeinde dieses streichen was aber nicht zulässig ist) dass es schwer wird, alle davon zu überzeugen zu springen sei mal dahin gestellt... Nun kam die Frage auf, brauchen wir nicht eigentlich auch eine Drehleiter egal ob als Anhänger oder selbstfahrendes Fahrzeug? Ich weiß, dass der nächstgrößere Ort (ca. 11 km entfernt) eine Anhängeleiter hat (wie hoch die reicht weiß ich nicht) und dann in 25 km Entfernung die nächste Drehleiter DLK 23 steht... Reicht das nach der Bedarfsplan diese Anzufordern? Wer weiß genaueres? Gruß | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 729125 | |||
Datum | 28.06.2012 16:52 | 4909 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Philipp J. Wir haben mehrere Mietsgebäude und Wohnblöcke die 3 Etagen haben EG + OG1 + OG2/DG ? oder EG + OG 1 + OG2 + OG3/DG? Geschrieben von Philipp J. und gerade bei einem Kellerbrand ist das Thema Menschenrettung über eine Leiter aus den Fenstern / Balkons eine unverzcihtbare Sache bei einem verqualmten Treppenhaus. Sofern korrekt errichtet aber eher nicht sooo zeitkritisch. Wobei eure nächste DL schon etwas weit ist um zusagen, sollen die man machen, wenn sie eintreffen. Gibt's externe Fluchttreppen bzw. mehrere treppenhäuser im Block? Wie sieht denn die bisherige Planung für die Gebäude aus? die werden ja nicht heut Nacht dahingepurtzelt sein. Geschrieben von Philipp J.
Ein SprungTUCH?! Nicht wirklich, oder? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Patr8ick8 H.8, Moringen / Niedersachsen | 729134 | |||
Datum | 28.06.2012 18:35 | 4725 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp J.Wir haben mehrere Mietsgebäude und Wohnblöcke die 3 EtagenWie von Thorben schon gefragt, ist hier natürlich wichtig zu wissen, was damit gemeint ist. Ich gehe einfach mal von EG + 3 OGs aus. Du schreibst, dass ihr ein HLF20 beschafft. Nach aktueller Norm ist darauf auch eine 3-teilige Schiebleiter verlastet, mit welcher ihr prinzipiell eine Menschenrettung aus dem 3. OG durchführen könnt. Rein von der möglichen Rettungshöhe dieser tragbaren Leiter betrachtet. Diese Schiebleiter ist in Schleswig-Holstein offenbar als zweiter Rettungsweg zugelassen für Gebäude, welche vor dem 30. April 2009 errichtet wurden. Diese Gebäude genießen auch Bestandsschutz und die 3-teilige Schiebleiter ist dort weiterhin als zweiter Rettungsweg zugelassen. Bei Gebäuden die danach errichtet wurden, ist ein alternativer zweiter Rettungsweg vorzuhalten durch eine entsprechende nicht-tragbare Leiter (i.A. ein Hubrettungsfahrzeug) bzw. durch bauliche Maßnahmen. Auch wenn es nicht die perfekte Quelle dafür ist: vgl. ab S. 21f Vorlage für Feuerwehrbedarfsplan einer Gemeinde in SH (Gespeichert bei der LFS SH) | |||||
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Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 729138 | |||
Datum | 28.06.2012 19:04 | 4608 x gelesen | |||
Moin ! Ich würde euch ja empfehlen mal die Bedarfsplanung der LFS zu machen. Die sollten die Richtung anzeigen ob DL/AL oder Schiebleiter nötig sind. http://www.lfs-sh.de/BSBP/Start/Start.php Entscheiden muss es letztendlich eure Feuerwehr/Gemeinde. Gruß Henning Mein Feuerwehr-Blog für den echten Norden !! ;-) Rund um die Feuerwehr in Flensburg, Umgebung und Schleswig-Holstein. www.spritzenhaus.info Das Feuerwehren-Wiki will noch gefüllt werden!www.feuerwehren.info | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 733668 | |||
Datum | 08.08.2012 14:48 | 3888 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp J.es wird mit dem HLF20 ein Sprungtuch kommen, eigentlich woltle die Gemeinde dieses streichen was aber nicht zulässig ist Ein Sprungtuch war vor 25 Jahren schon Mist, heute ausserhalb jeglicher Diskussion. Sprungpolster ist dann wohl nötig... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Kili8an 8E., Rheda-Wiedenbrück / NRW | 733674 | |||
Datum | 08.08.2012 16:07 | 3799 x gelesen | |||
Also wenn ich nicht ganz falsch liege ist es folgendermaßen (wenn doch berichtigt mich bitte): Ein Gebäude muss 2 Rettungswege haben (Beispiel: normales Treppenhaus und Außentreppenhaus oder ein seperat abgeschlossenes, also rauchfreies Treppenhaus) Wenn dies nicht der Fall ist, wird der 2. Rettungsweg durch die Feuerwehr gestellt (Beispiel: Fenster im 2. OG durch eine 4-teilige Steckleiter) Sobald ein 3. OG vorhanden ist, wäre eine DL von Nöten, da eine 3-teilige Schiebleiter nach Norm zwar bis dort hin kommt, jedoch kein anerkanntes Rettungsmittel ist! Ob jetzt eine Anhängeleiter auch ausreichend wäre kann ich leider nicht sagen. Jedoch ist es so, dass in einer Stadt oder Gemeinde in der keine DL vorgehalten wird bzw. eine DL aus einem Nachbarort nicht innerhalb der Hilfsfrist zur Verfügung steht, auch nicht so gebaut werden darf, dass eine benötigt würde. Mit kameradschaftlichem Gruß Kilian | |||||
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