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Themaneuartige Geräte / Ausrüstung & Versicherungsschutz?7 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg729971
Datum08.07.2012 15:436100 x gelesen
hallo,

immer wieder erreichen mich Fragen rund um das Feuerwehrwesen.

Stellvertretend möchte ich jetzt mal diese hier zur Diskussion stellen:

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Dürfen neue Produkte ohne DIN-Prüfung/Zulassung von der Feuerwehr eingesetzt werden, ohne das der Versicherungsschutz erlischt?

Es geht vor allem um den Einsatz neuer Technik, die die Arbeit der Feuerwehr verbessert. Oft sind neue Produkte, die noch nicht den langen Weg in eine DIN geschafft haben und trotzdem sinnvoll und sicher sind. Es gibt ja bereits andere Werkzeuge, wie z.B. das Halligan, Hollandtuch am Helm, Schlauchwickelkörbe u.a. , die auch ohne Zulassung benutzt werden

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MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorChri8sti8an 8C., Hamburg / Hamburg729973
Datum08.07.2012 16:044655 x gelesen
Hallo,

hierzu gibt es die Allgemein anerkannten Regeln der Technik. Diese sind keine Norm, welche häufig nicht dem neusten Stand der Technik sind, können aber erheblich darüber hinaus gehen.
Regeln der Technik gelten dann als anerkannt wenn sich eine große Anzahl an Fachleuten einig ist das diese Regel/n den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen. Dies wäre z.B. dann der Fall wenn die AGBF sich zu einem Thema einig wäre und dieses als anerkannte Regel der Technik bezeichnen würde und dieses sich in der Praxis bereits bewährt hat.

Hier ein Link der das ganze am Beispiel einer Anfrage der CDU an das Wirtschaftsministerium BW deutlich macht.

Schönen Gruß

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt729974
Datum08.07.2012 16:094509 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.ohne das der Versicherungsschutz erlischt
Naja. Er erlischt nie. Kann nur im nachhinein ggf. Regressforderungen geben. Aber der Versicherte ist auf der sicheren Seite.

Geschrieben von Jürgen M.Es geht vor allem um den Einsatz neuer Technik, die die Arbeit der Feuerwehr verbessert. Oft sind neue Produkte, die noch nicht den langen Weg in eine DIN geschafft haben und trotzdem sinnvoll und sicher sind.
Gefährdungsanalyse, und gut is' m.E. Die DIN-Normen sind ja an sich keine reinen Sicherheitsprüfungen, sondern eher Bauartbestimmungen.

Außerdem gibt es ja sogar in Fahrzeugnormen vorgesehene Beladungsbestandteile, für die keine Norm existiert, sondern die einfach handelsüblich sind. Z.B. AÜ-Systeme, Kombischaumrohre, Saugschutzkorb, Schachthaken, Krankenhausdecke, Spineboard, Unterbaumaterialien, Halligan-Tool (!), Spalthammer, Dunghacke und -gabel, etc.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz729980
Datum08.07.2012 19:374047 x gelesen
Hier sehr treffend beschrieben:


Was ist bei der Beschaffung von Technik für die Feuerwehren zu beachten?

Zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Ziele der Europäischen Gemeinschaft (freier Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr) innerhalb der EU gibt sie zur Vermeidung von Handelshemmnissen vor, welchen Sicherheitsanforderungen innerhalb der EU hergestellte oder in die EU eingeführte Waren genügen müssen. Diese Sicherheitsanforderungen werden in europäischen Richtlinien festgeschrieben. Die Mitgliedsländer der EU müssen die Vorgaben dieser Richtlinien 1:1 in ihr nationales Recht umsetzen. Sie dürfen keine darüber hinausgehenden Anforderungen an die Beschaffenheit der Technik formulieren. Für die größte Zahl der Produkte müssen europäische Hersteller oder Einführer von Waren in den europäischen Wirtschaftsbereich selbst nachweisen, dass die Vorgaben der europäischen Richtlinien eingehalten sind: Selbstzertifizierung mit am Produkt deutlich angebrachtem CE-Zeichen.

Um den Herstellern bei der Entwicklung ihrer Produkte Hilfestellung zu geben, werden mit Mandat der Europäischen Kommission europäische Normen entwickelt, die in das jeweilige nationale Regelwerk übernommen werden können (z. B. DIN EN als allgemein anerkannte Regeln der Technik in Deutschland). Berücksichtigen die Hersteller derartige Produktnormen (Typ C) beim Bau ihrer Produkte, ist gewährleistet, dass diese Produkte die Sicherheitsanforderungen der zutreffenden europäischen Richtlinien einhalten.

Die Mitgliedsländer der EG dürfen zur Vermeidung von Handelshemmnissen keine über die Anforderungen der europäischen Richtlinien hinausgehenden Anforderungen an die Technik stellen. Sie dürfen aber vorgeben, dass die Produktbeschreibungen bestimmter Normen eingehalten werden. Damit stellen sie keine höheren Anforderungen, als in den europäischen Richtlinien beschrieben.
Somit darf das Land im Interesse der Einheitlichkeit z. B. fordern, dass Aufgabenträger Brandschutz Kleidung nach DIN EN 469, Handschuhe nach DIN EN 659 beschaffen.

Für viele technischen Produkte der Feuerwehren gibt es bereits harmonisierte europäische Normen. Herstellern muss vom Käufer der Nachweis (angebracht am Produkt) abverlangt werden, dass das Produkt die Anforderungen der entsprechenden Norm erfüllt und durch ein angebrachtes CE-Zeichen gleichzeitig auch die Schutzziele der entsprechenden europäischen Richtlinie

Quelle; FuK Brandburg

Das ganze hat überhaupt nichts mit Versicherungsschutz (UVV Mythos) zu tun, sondern geht mehr in Richtung Produkthaftung. Darüber hinaus gibt es doch kaum noch Anwendungsfälle, bei denen nicht irgendeine Norm tangiert. "Zulassungen" gab es aber in der Tat einmal, diese sind mit der Harmonisierung des EU-Binnenmarktes verschwunden

Grüße
Stefan

"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg729987
Datum08.07.2012 20:554017 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Dürfen neue Produkte ohne DIN-Prüfung/Zulassung von der Feuerwehr eingesetzt werden, ohne das der Versicherungsschutz erlischt?



Anders herum wird ein Schuh draus. Wo steht, dass sie nicht eingesetzt werden dürfen?

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen729994
Datum08.07.2012 22:163837 x gelesen
Molin,

Geschrieben von Christian F.
Anders herum wird ein Schuh draus. Wo steht, dass sie nicht eingesetzt werden dürfen?


Manche Fw-Gesetze enthalten IIRC die Forderung nach genormtem Material...
Ob das allerdings so wörtlich gemeint ist oder eher ein hinwirken auf standartisierte LF etc. sein soll ist dann die Frage...

Gruß,
Thorben

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AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin730013
Datum09.07.2012 00:313776 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.
Dürfen neue Produkte ohne DIN-Prüfung/Zulassung von der Feuerwehr eingesetzt werden, ohne das der Versicherungsschutz erlischt?

Es geht vor allem um den Einsatz neuer Technik, die die Arbeit der Feuerwehr verbessert. Oft sind neue Produkte, die noch nicht den langen Weg in eine DIN geschafft haben und trotzdem sinnvoll und sicher sind. Es gibt ja bereits andere Werkzeuge, wie z.B. das Halligan, Hollandtuch am Helm, Schlauchwickelkörbe u.a. , die auch ohne Zulassung benutzt werden


Du meinst wahrscheinlich nicht den Versicherungsschutz, sondern das Problem, daß der Verantwortliche hinterher Ärger haben könnte.

Wenn es für die Beschaffung eines Produktes keine EU-Norm gibt, würde ich mich umsehen, ob Normen oder Empfehlungen in einem anderen entwickelten Industrieland existieren dafür. Das wird auch häufiger mal gemacht. Praxisbeispiel: Als das BLM in Nevada seine Tatras ausgeschrieben hat, wurde die Erfüllung französischer Normen für die Brandsicherheit der Unterseite verlangt.

Wenn Du nun beispielsweise ein Werkzeug ausschreiben möchtest, das in den USA bereits eine gewisse Verbreitung und eine NFPA-Norm hat, für das es aber keine EU-Norm gibt, dann würde ich in der Ausschreibung die Erfüllung der NFPA-Norm verlangen.


Beste Grüße
Hans-Joachim Zierke

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 08.07.2012 15:43 Jürg7en 7M., Weinstadt
 08.07.2012 16:04 Chri7sti7an 7C., Hamburg
 08.07.2012 16:09 ., Thierstein und Magdeburg
 08.07.2012 19:37 Stef7an 7J., Birlenbach
 08.07.2012 20:55 Chri7sti7an 7F., Wernau
 08.07.2012 22:16 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 09.07.2012 00:31 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
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