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Thema | neuartige Geräte / Ausrüstung & Versicherungsschutz? | 7 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 729971 | |||
Datum | 08.07.2012 15:43 | 6100 x gelesen | |||
hallo, immer wieder erreichen mich Fragen rund um das Feuerwehrwesen. Stellvertretend möchte ich jetzt mal diese hier zur Diskussion stellen: ---------------------------------------------------------------------- Dürfen neue Produkte ohne DIN-Prüfung/Zulassung von der Feuerwehr eingesetzt werden, ohne das der Versicherungsschutz erlischt? Es geht vor allem um den Einsatz neuer Technik, die die Arbeit der Feuerwehr verbessert. Oft sind neue Produkte, die noch nicht den langen Weg in eine DIN geschafft haben und trotzdem sinnvoll und sicher sind. Es gibt ja bereits andere Werkzeuge, wie z.B. das Halligan, Hollandtuch am Helm, Schlauchwickelkörbe u.a. , die auch ohne Zulassung benutzt werden ---------------------------------------------------------------------- MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8C., Hamburg / Hamburg | 729973 | |||
Datum | 08.07.2012 16:04 | 4655 x gelesen | |||
Hallo, hierzu gibt es die Allgemein anerkannten Regeln der Technik. Diese sind keine Norm, welche häufig nicht dem neusten Stand der Technik sind, können aber erheblich darüber hinaus gehen. Regeln der Technik gelten dann als anerkannt wenn sich eine große Anzahl an Fachleuten einig ist das diese Regel/n den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen. Dies wäre z.B. dann der Fall wenn die AGBF sich zu einem Thema einig wäre und dieses als anerkannte Regel der Technik bezeichnen würde und dieses sich in der Praxis bereits bewährt hat. Hier ein Link der das ganze am Beispiel einer Anfrage der CDU an das Wirtschaftsministerium BW deutlich macht. Schönen Gruß | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 729974 | |||
Datum | 08.07.2012 16:09 | 4509 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.ohne das der Versicherungsschutz erlischt Naja. Er erlischt nie. Kann nur im nachhinein ggf. Regressforderungen geben. Aber der Versicherte ist auf der sicheren Seite. Geschrieben von Jürgen M. Es geht vor allem um den Einsatz neuer Technik, die die Arbeit der Feuerwehr verbessert. Oft sind neue Produkte, die noch nicht den langen Weg in eine DIN geschafft haben und trotzdem sinnvoll und sicher sind. Gefährdungsanalyse, und gut is' m.E. Die DIN-Normen sind ja an sich keine reinen Sicherheitsprüfungen, sondern eher Bauartbestimmungen. Außerdem gibt es ja sogar in Fahrzeugnormen vorgesehene Beladungsbestandteile, für die keine Norm existiert, sondern die einfach handelsüblich sind. Z.B. AÜ-Systeme, Kombischaumrohre, Saugschutzkorb, Schachthaken, Krankenhausdecke, Spineboard, Unterbaumaterialien, Halligan-Tool (!), Spalthammer, Dunghacke und -gabel, etc. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 729980 | |||
Datum | 08.07.2012 19:37 | 4047 x gelesen | |||
Hier sehr treffend beschrieben:
Quelle; FuK Brandburg Das ganze hat überhaupt nichts mit Versicherungsschutz (UVV Mythos) zu tun, sondern geht mehr in Richtung Produkthaftung. Darüber hinaus gibt es doch kaum noch Anwendungsfälle, bei denen nicht irgendeine Norm tangiert. "Zulassungen" gab es aber in der Tat einmal, diese sind mit der Harmonisierung des EU-Binnenmarktes verschwunden Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 729987 | |||
Datum | 08.07.2012 20:55 | 4017 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Dürfen neue Produkte ohne DIN-Prüfung/Zulassung von der Feuerwehr eingesetzt werden, ohne das der Versicherungsschutz erlischt? Anders herum wird ein Schuh draus. Wo steht, dass sie nicht eingesetzt werden dürfen? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 729994 | |||
Datum | 08.07.2012 22:16 | 3837 x gelesen | |||
Molin, Geschrieben von Christian F.
Manche Fw-Gesetze enthalten IIRC die Forderung nach genormtem Material... Ob das allerdings so wörtlich gemeint ist oder eher ein hinwirken auf standartisierte LF etc. sein soll ist dann die Frage... Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 730013 | |||
Datum | 09.07.2012 00:31 | 3776 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Dürfen neue Produkte ohne DIN-Prüfung/Zulassung von der Feuerwehr eingesetzt werden, ohne das der Versicherungsschutz erlischt? Du meinst wahrscheinlich nicht den Versicherungsschutz, sondern das Problem, daß der Verantwortliche hinterher Ärger haben könnte. Wenn es für die Beschaffung eines Produktes keine EU-Norm gibt, würde ich mich umsehen, ob Normen oder Empfehlungen in einem anderen entwickelten Industrieland existieren dafür. Das wird auch häufiger mal gemacht. Praxisbeispiel: Als das BLM in Nevada seine Tatras ausgeschrieben hat, wurde die Erfüllung französischer Normen für die Brandsicherheit der Unterseite verlangt. Wenn Du nun beispielsweise ein Werkzeug ausschreiben möchtest, das in den USA bereits eine gewisse Verbreitung und eine NFPA-Norm hat, für das es aber keine EU-Norm gibt, dann würde ich in der Ausschreibung die Erfüllung der NFPA-Norm verlangen. Beste Grüße Hans-Joachim Zierke | |||||
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