Thema | Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung | 3 Beträge |
Rubrik | Unfallverhütung |
Infos: | ArbMedVV - u.a. Anhang Teil 2
|
|
Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz | 730412 |
Datum | 12.07.2012 12:15 | 2285 x gelesen |
Hallo,
meine Verwaltung hat gerade gefragt ob dies auch für uns gilt:
Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (G42).
Wir betreiben eine First-Responder Einheit, zählt das Personal zu den Involvierten Personenkreis. Falls ja, könnte ich ja kleinlich sein und reguläres Fw-Personal auch dazuzählen.
Wie macht Ihr das?
DSP Beitrag bewerten |
|
|
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 730417 |
Datum | 12.07.2012 12:59 | 1333 x gelesen |
Moin,
streng genommen wären m.E. Personen zu untersuchen, die in ambulanten oder stationären Einrichtungen Patienten untersuchen, behandln und pflegen. Das wird bei den Voraushelfern eher der Fall sein als bei der Feuerwehr i.e.S. Schaden kann es in keinem Fall, und da die Helfer sich ja auch zusätzlich engagieren, warum sollte man ihnen diese Untersuchung nicht anbieten. Gerade in diesem Fall dient sie ja nicht nur der eignen sicherheit sondern schützt auch das häusliche Umfeld. M.E. im gleichen Zuge dann direkt auch an die Hepatitis-Schutzimpfung denken.
Gruß, otti
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
Beitrag bewerten |
|
|
Autor | Joha8nne8s J8., Weidhausen / Bayern | 730420 |
Datum | 12.07.2012 13:10 | 1267 x gelesen |
Pflicht- und Angebotsuntersuchungen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, also eine "Tätigkeit mit Infektionsgefährdung", sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Teil 2 des Anhangs geregelt. Dort wirst du fündig werden, ob du untersuchen lassen musst oder es zumindest anbieten musst. Beitrag bewerten |
|
|
xxx