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ThemaÄnderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes11 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMart8in 8K., Lengede-Broistedt / Niedersachsen730733
Datum15.07.2012 21:045868 x gelesen
Moin!

Der Niedersächsische Landtag wird voraussichtlich am Dienstag, 17.07.2012 (lt. Tagesordnung) die Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschließen.

Lest selbst und denkt Euch euren Teil: Beschlussempfehlung

Viele Grüße

Martin

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP730734
Datum15.07.2012 21:284193 x gelesen
Gibt es zu den Änderungen auch eine Begründung?

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg730735
Datum15.07.2012 21:344053 x gelesen
Guten Tag

einige Aspekte zum Gesetzentwurf etc. wurden auch schon " Hier " angesprochen.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorMart8in 8K., Lengede-Broistedt / Niedersachsen730736
Datum15.07.2012 21:454117 x gelesen
Zu den Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf m.W. nicht (oder nicht öffentlich).

Der ursprüngliche Gesetzentwurf mit Begründung findet sich hier.

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.730754
Datum16.07.2012 08:543960 x gelesen
Geschrieben von Martin K.Lest selbst und denkt Euch euren Teil: Beschlussempfehlung
Mal so im (meinem !) Überblick:
- FF und Plfichtfeuerwehr werden als "gemeindliche Feuerwehr" bezeichnet
- §2, Absatz 4, BSBP kann aber muss nicht. Schade.
- §12 Absatz 2, Das Höchstalter ist auf 63 angehoben, Doppelmitgliedschaften sind möglich
- §12 Absatz 6, Mitglieder der AuE können zu aufgaben herangezogen werden
- §15 Für Verpflichtung der Mitwirkung im Brandschutz müssen die Gemeinden nun Satzungen erstellen

Für "gefährliche Betriebe" wird nun auf das BImSchG verwiesen.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorMax 8M., Hannover / Niedersachsen730755
Datum16.07.2012 09:004015 x gelesen
- Für Werkfeuerwehren ist nun das Landesministerium zuständig (vgl. Empfehlungen des Ausschusses für Inneres und Sport.) Das wäre spannend. ;)

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern730761
Datum16.07.2012 11:073766 x gelesen
...das bedeutet nun vermutlich einheitliche Kiterien für die Bewertung. Das muß nicht schlecht sein. "Individuelle Sonderentscheidungen" dürften nur wegfallen. Ich vermute, dass "Tauschlösungen" zur Abschaffung einer Werkfeuerwehr nun schwieriger werden....

Im ersten Anlauf erwarte ich ehr positive Effekte was sie Leistunsgfähigkeit der WFen anbelangt. Hoffe aber auch, dass das Ministerium nun auch konsequent sich für den Erhalt von WFen einsetzt. Insbesondere bei Situationen, wo durch outsourching von Betriebsteilen nun eine Art Industriepark-Situation entstanden ist und die Teilbetriebe sich vor einer WF drücken wollen.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorMax 8M., Hannover / Niedersachsen730768
Datum16.07.2012 12:053659 x gelesen
Geschrieben von Volker L....das bedeutet nun vermutlich einheitliche Kiterien für die Bewertung. Das muß nicht schlecht sein. "Individuelle Sonderentscheidungen" dürften nur wegfallen. Ich vermute, dass "Tauschlösungen" zur Abschaffung einer Werkfeuerwehr nun schwieriger werden....

Ja und es bedeutet eine wesetnlich höheren Personalaufwand, weil a) viele WFs in einer Behörde kontrolliert werden, b) die Sachbearbeiter die WFs, anders als die PD jetzt, nicht kennen und sich zumindest am Anfang erst einarbeiten mussen und c) die Wege viel weiter sind.

Geschrieben von Volker L.Hoffe aber auch, dass das Ministerium nun auch konsequent sich für den Erhalt von WFen einsetzt.

Als müsste man jeden zu seinem Glück zwingen und es gäbe keine unternehmerische Motivation für WFen.
Im übrigen kennt Niedersachsen nur zwei Arten von FW 1) die hauptamtliche und 2) die nebenamtliche. Mischlösungen gibt es nicht. Aus diesem Grund gibt es ständig Probleme bzüglich der Ausbildung und dem Weggang der Ausgebildeten...

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern730773
Datum16.07.2012 12:443541 x gelesen
Es gibt in Unternehmen in der Regel zwei Strömungen:
1) die Praktiker aus den Werken, die schon erlebt haben, wie wirksam eine WF bei Betriebsstörungen helfen und Betriebsausfall helfen kann
2) die Kostensparer aus Stabsabteilungen. Sie haben keinerlei Ahnung von den Zusammenhängen um die es hier geht und sehen die WF nur von der Kostenseite und suchen unentwegt nach "kreativen" Methoden die eigene Feuerwehr abzuschaffen. Jede erzielet Kosteneinsparung (auf dem Papier) bedeutet hier einen Schritt näher zur Bonuszahlung / Prämie.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorCars8ten8 I.8, Emd / Niedersachsen730797
Datum16.07.2012 18:073647 x gelesen
Moin,

das Ministerium kann aber an Landesbehörden deligieren...
Also kann es beim Alten bleiben.

Gruß Carsten

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.730982
Datum18.07.2012 10:323166 x gelesen
Geschrieben von Martin K.Der Niedersächsische Landtag wird voraussichtlich am Dienstag, 17.07.2012 (lt. Tagesordnung) die Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschließen.

Nun ist es anscheinend auch so geschehen: Neue Presse

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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 15.07.2012 21:04 Mart7in 7K., Lengede-Broistedt
 15.07.2012 21:28 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 15.07.2012 21:45 Mart7in 7K., Lengede-Broistedt
 15.07.2012 21:34 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 16.07.2012 08:54 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 16.07.2012 09:00 Max 7M., Hannover
 16.07.2012 11:07 Volk7er 7L., Erlangen
 16.07.2012 12:05 Max 7M., Hannover
 16.07.2012 12:44 Volk7er 7L., Erlangen
 16.07.2012 18:07 Cars7ten7 I.7, Emd
 18.07.2012 10:32 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
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