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ThemaFeuerwehr als Taxi97 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorTobi8as 8B., Ginsheim-Gustavsburg / Hessen732648
Datum29.07.2012 21:2145526 x gelesen
Hallo,

offensichtlich betreibt die Freiwillige Feuerwehr Püttlingen noch ein Taxi Betrieb.


Püttlinger Bürgermeister: Feuerwehr als Taxi missbraucht?


Wie ist das bei euch? Wird so was öfters gemacht?

Mfg

T.Behringer

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AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen732649
Datum29.07.2012 21:2641432 x gelesen
Ich meine vor ungefähr einem Jahr hat das schonmal die Runde gemacht, damals hat sich wohl ein Bürgermeister zum Flughafen fahren lassen.

Allerdings find ichs auf die Schnelle nicht wieder.

Edit: Es war das hier glaube:

http://www.infranken.de/nachrichten/lokales/kulmbach/Gemeinderat-Mainleus-Feuerwehr-Taxi-Flughafen-Nuernberg-Feuerwehr-Taxi-1410-Euro-sind-faellig;art312,47569

MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen732652
Datum29.07.2012 21:4141101 x gelesen
Geschrieben von Tobias B.offensichtlich betreibt die Freiwillige Feuerwehr Püttlingen noch ein Taxi Betrieb

Naja, gehen wir mal davon aus, daß der MTW ein städtisches Fahrzeug ist, dann ist der Bgm durchaus befugt das Fahrzeug dienstlich zu nutzen, zumal die Abwesendheit nicht die Einsatzbereitschaft einschränken dürfte.
Die Reise zu einer Partnerschaftsveranstaltung ist sicherlich eine dienstliche Veranstaltung.

Ob er den Fahrer verpflichten kann...vermutlich er hat er das auf dem kurzen Dienstweg gelöst. Warum auch nicht.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz732660
Datum29.07.2012 22:1340405 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Tobias B.offensichtlich betreibt die Freiwillige Feuerwehr Püttlingen noch ein Taxi Betrieb

Ich denke, wir haben andere Probleme und die Absicht der LINKEN Politikerin ist so durchschaubar, dass ich mich nicht vor diesen Karren spannen lasse.

Überdies hat ein gutes Verhältnis zur Lokal-Politik der Feuerwehr noch nie geschadet.

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt732668
Datum29.07.2012 23:5040627 x gelesen
Geschrieben von Lüder P.Naja, gehen wir mal davon aus, daß der MTW ein städtisches Fahrzeug ist, dann ist der Bgm durchaus befugt das Fahrzeug dienstlich zu nutzen
Darf denn die FW in diesem Fall den privaten Taxiunternehmern konkurrieren? Weil arg eilig war es ja nicht. M.E. durchaus fragwürdig.
Außerdem ist das natürlich ein geschickter Weg, der Gemeinde über die Kostenabrechnung Geld zuzuschanzen.
Das Ganze wäre m.E. nur in Ordnung gewesen, wenn die transportierte Gesellschaft selbst für die Kosten aufgekommen wäre.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen732669
Datum30.07.2012 00:0940320 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Darf denn die FW in diesem Fall den privaten Taxiunternehmern konkurrieren?

Wenn ich Chef von 10 PKW und 10 Bussis bin, bin ich also verpflichtet mir immer ein Taxi zu nehmen, obwohl ich genug eigene Vehikel habe? Woher wollte man sowas ableiten?

Geschrieben von Linus D.Weil arg eilig war es ja nicht
Ich gehe nicht davon aus, daß mit Sosi gefahren wurde...

Geschrieben von Linus D.Außerdem ist das natürlich ein geschickter Weg, der Gemeinde über die Kostenabrechnung Geld zuzuschanzen.
Frage ist ob die Stadt was von der Bahn bekommt. Grundsätzlich wäre es aber richtig, daß die Kommune bei Problemen auf Dienstreisen versucht etwas zu bekommen und das ginge natürlich in die Stadtkasse. Der Stadt sind ja durch die Fahrt des MTW Kosten entstanden.

Geschrieben von Linus D.Das Ganze wäre m.E. nur in Ordnung gewesen, wenn die transportierte Gesellschaft selbst für die Kosten aufgekommen wäre

???Wenn die Gesellschaft selbst die Kosten getragen hätte, wäre es keine Dienstreise gewesen - dann sollten auch keine Dienstfahrzeuge benutzt werden.
Wenn es eine Dienstreise war und die Teilnehmer die Kosten ausgelegt hätten, bekäme wohl auch der Dienstherr die Rückerstattung.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt732670
Datum30.07.2012 01:0140099 x gelesen
Geschrieben von Lüder P.Wenn ich Chef von 10 PKW und 10 Bussis bin, bin ich also verpflichtet mir immer ein Taxi zu nehmen, obwohl ich genug eigene Vehikel habe? Woher wollte man sowas ableiten?
Die Gemeinde ist aber nunmal kein Privatunternehmen, und der Bürgermeister nicht der vorsitzende generalbevollmächtigte Präsident. Der muss sich auch an gesetzliche Grenzen halten, die sein Regieren einschränken.
Also ich kenne ja jetzt die örtlich zutreffenden Gesetze nicht [1], aber in Bayern hieße das passierte "Freiwillige Tätigkeit". Und die darf nur durchgeführt werden, wenn man nicht mit Privatunternehmen in Konkurrenz tritt.

Geschrieben von Lüder P.Geschrieben von Linus D.
Weil arg eilig war es ja nicht

Ich gehe nicht davon aus, daß mit Sosi gefahren wurde...

Also wurde nichts gemacht, was ein Taxiunternehmer nicht auch gekonnt hätte.

Geschrieben von Lüder P.Wenn die Gesellschaft selbst die Kosten getragen hätte, wäre es keine Dienstreise gewesen - dann sollten auch keine Dienstfahrzeuge benutzt werden.
Also ich kenne durchaus ähnliche Besuche, (auch aus eigener Erfarhung,) wo die Beteiligten die Reisekosten (mindestens Teilweise) selbst getragen haben, weil das so eigentlich keine Dienstreise ist, weil nicht zu den Pflichtaufgaben aller Beteiligter gehörend. [3] Und weil das eigentlich so keine Dienstreise ist, bin ich der Meinung, dass das keine "Dienstfahrzeugnutzung" [3] war.

Also m.E. ist die vorgebrachte Kritik durchaus angebracht. Und abseits von Recht und Gesetz zeigt es mindestens einen Mangel an Fingerspitzengefühl. Es war halt der sehr kurze Dienstweg. und das kann eben mal in die Hose gehen.

[1]: Deswegen meine Frage, ob die Feuerwehr das im Saarland bei sowas darf. Und es stellt sich die Frage, ob nicht sogar die Gesetze der durchfahrenen Bundesländer greifen müssten. ;-)

[2]: Bei uns hätte das für die FA vermutlich der Feuerwehrverein bezahlt oder bezuschusst.

[3]: Also entschuldigung, wenn der Bürgermeister ein Feuerwehrfahrzeug als sein persönliches Dienstfahrzeug betrachten sollte, läuft gründlich etwas falsch! Ich stelle mir gerade den Münchner OB in Berlin vor, dessen Dienstwagenfahrer krank geworden ist. Bestellt sich der einen KdoW der BF?!? (Die Strecke Berlin-München ist kürzer als die hier vorliegende...) Kaum. Die Aktion wäre ja wahrscheinlich auch nicht so abgelaufen, wenn nicht FA dabei gewesen wären.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 732672
Datum30.07.2012 05:5839661 x gelesen
Da geht mein alter Religionslehrer einmal auf die Voyage und dann direkt sowas :-)

Geschrieben von Linus D.Darf denn die FW in diesem Fall den privaten Taxiunternehmern konkurrieren?

Stimmt. Er hätte das Ganze am Flughafen europaweit ausschreiben müssen!

In erster Linie sollte man das weniger als Feuerwehr sondern als Gemeinde sehen.

Und dann muss ich immer noch sehen wie ich am wirtschaftlichsten zum Ziel komme.

Was wäre denn gewesen wenn ein Mitarbeiter vom Bauhof mit dem Bauhof Sprinter gefahren wäre?
Oder ein Mitarbeiter vom Bauhof mit dem MTW gefahren wäre?

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP732673
Datum30.07.2012 06:1739877 x gelesen
Geschrieben von Thomas K.Ich denke, wir haben andere Probleme und die Absicht der LINKEN Politikerin ist so durchschaubar, dass ich mich nicht vor diesen Karren spannen lasse.Absolut.
Wäre das hier nicht, hätte die linke Dame damit sicher auch kein Problem gehabt.
Das ist Politik...

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen732674
Datum30.07.2012 06:1939893 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Also entschuldigung, wenn der Bürgermeister ein Feuerwehrfahrzeug als sein persönliches Dienstfahrzeug betrachten sollte, läuft gründlich etwas falsch!

Warum?
Ein Feuerwehrfahrzeug ist und bleibt nunmal ein Dienstfahrzeug der Gemeinde.
Genauso wie der Unimog des Bauhofes oder der persönliche Dienstwagen des Bürgermeisters...
Wenn wir mit der JF ins Zeltlager fahren, nutzen wir Fahrzeuge des Bauhofes. Das dürften wir ja dann deiner Logik nach auch nicht, sondern müssten auf eine Spedition zurückgreifen!?

Geschrieben von Linus D.Die Aktion wäre ja wahrscheinlich auch nicht so abgelaufen, wenn nicht FA dabei gewesen wären.

Warum nicht?

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz732678
Datum30.07.2012 08:3639684 x gelesen
Hallo Sebastian,

Geschrieben von Sebastian K.Wäre das hier nicht, hätte die linke Dame damit sicher auch kein Problem gehabt.
Das ist Politik...


Danke für den Link, ist zwar bei mir um die Ecke, aber das war mir neu.

In DER (politisch aufgeheizten) Situation hätte ich mir allerdings auch lieber ein Taxi genommen.

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen732686
Datum30.07.2012 10:08   39780 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Und die darf nur durchgeführt werden, wenn man nicht mit Privatunternehmen in Konkurrenz tritt.

Der BGM ist der Feuerwehr gegenüber kein Dritter, sondern es handelt sich grundsätzlich um eine Dienststelle.

Wenn das Rathaus umzieht, ist kein BGM verpflichtet diese Dienstleitung außen bei einem Umzugsunternehmen einzukaufen. Wenn ihm in seiner Behörde genügend Kräfte und Fahrzeuge zur Verfügung stehen, kann er das natürlich intern machen lassen.
Das sind doch Standardentscheidungen: Kauft eine Stadt eine eigene Kehrmaschine oder läßt man kehren?
Macht man Erdbewegungen für eine kommunale Baustelle selbst oder vergibt man das fremd?
Stellt die Kommune selbst Putzkräfte ein oder beauftragt man eine Putzifirma?

Das Konkurrenzverbot bezieht sich doch auf Dienstleistungen ggü Dritten. Wenn der Betriebshof der Stadt den Umzug für eine ortsansässige Firma durchführen würde, wäre das überprüfenswert.

Geschrieben von Linus D.selbst getragen haben, weil das so eigentlich keine Dienstreise ist, weil nicht zu den Pflichtaufgaben aller Beteiligter gehörend

Eine Dienstreise wird nicht zur Dienstreise, weil es eine Pflichtaufgabe ist. Wenn die Kommune beschloßen hat, eine Delegation offiziell zu entsenden, besteht quasi ein "Auftrag". Der ist sicherlich dienstlich...

Geschrieben von Linus D.Also entschuldigung, wenn der Bürgermeister ein Feuerwehrfahrzeug als sein persönliches Dienstfahrzeug betrachten sollte, läuft gründlich etwas falsch! Ich stelle mir gerade den Münchner OB in Berlin vor, dessen Dienstwagenfahrer krank geworden ist. B

Es handelt sich um einen MTW und nicht um eine DLK...

Wenn der Fahrer ausfällt, sucht man mit Sicherheit einen in der eigenen Behörde ( = Stadtverwaltung) und findet einen, wenn der von der Müllabfuhr kommt ( Eigenbetriebe könnten problematisch werden).

Und wenn kein geeigneter PKW in der Kommune zur Verfügung steht? Was wäre verwerflich, wenn man durch alle Behörden schaut und bei der Feuerwehr einen PKW findet, auf den man verzichten kann ohne daß die Kommune abbrennt.

Als Bürger erwarte ich sogar solche Überlegen! Bevor die Verwaltung richtig Geld für einen Mietwagen rausfeuert, darf man ruhig gucken ob man nicht eine vorübergehende kostengünstigere interne Variante findet.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein732687
Datum30.07.2012 10:2739242 x gelesen
Geschrieben von Lüder P.Als Bürger erwarte ich sogar solche Überlegen! Bevor die Verwaltung richtig Geld für einen Mietwagen rausfeuert, darf man ruhig gucken ob man nicht eine vorübergehende kostengünstigere interne Variante findet.

Allerdings!

Aber sowas verstehen Kommunisten nicht... SCNR

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AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG732692
Datum30.07.2012 11:2739273 x gelesen
Geschrieben von Florian B.In erster Linie sollte man das weniger als Feuerwehr sondern als Gemeinde sehen.

Sehe ich auch so.

Aus der Ferne habe ich den Eindruck, dass in einer deutschen Feerwehr oft "Düpfli-Schisser" unterwegs sind. Ebenso scheint oft die Feuerwehr in Deutschland nicht zur Gemeinde zu gehören, sondern eine eigene "Firma" zu sein.

Der Bürgermeister hat da nur eine kurze Kosten / Nutzen-Analyse gemacht und festgestellt, dass eine Hotelübernachtung für 7 Personen in Frankfurt wohl teurer wird als das Benzin vom MTF.
Und der Fw-Kdt bzw. die FW hat wieder einen Bonus beim Bürgermeister

Aber das nächste Mal wird er wohl dem Schulhausabwart anrufen, damit er mit dem Schulbus kommt. Bin jetzt schon froh, dass ich nicht im Lehrerforum bin... würde wohl da die gleichen Diskussionen geben. :-)

Grüsse aus der Schweiz

Andy Sulser

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt732693
Datum30.07.2012 11:4139217 x gelesen
Geschrieben von Lüder P.Der BGM ist der Feuerwehr gegenüber kein Dritter, sondern es handelt sich grundsätzlich um eine Dienststelle.
Richtig. Trotzdem gilt für die Feuerwehr ein eigenes Gesetz, das für die übrige Kommunalverwaltung nicht gilt. Und - um es mal wieder auf Bayern zu beziehen, darauf (andere Gegenden) wollte der TO ja raus - das gibt vor, was die Feuerwehr machen muss und was sie darf. Und das beschriebene ist eine freiwillige Tätigkeit. Bei der ist es m.E. unerheblich, ob man für die eigene Dienststelle oder einen Dritten tätig wird.

Geschrieben von Lüder P.Wenn das Rathaus umzieht, ist kein BGM verpflichtet diese Dienstleitung außen bei einem Umzugsunternehmen einzukaufen. Wenn ihm in seiner Behörde genügend Kräfte und Fahrzeuge zur Verfügung stehen, kann er das natürlich intern machen lassen.
Das sind doch Standardentscheidungen: Kauft eine Stadt eine eigene Kehrmaschine oder läßt man kehren?
Macht man Erdbewegungen für eine kommunale Baustelle selbst oder vergibt man das fremd?
Stellt die Kommune selbst Putzkräfte ein oder beauftragt man eine Putzifirma?

Der "Bauhof" macht alle technischen und logistischen Aufgaben in der Gemeinde, soweit selbst möglich => Umziehen, Kehren, Baggern gehören zum Aufgabenbereich. Man darf es machen.
Die Putzfrau wird zum Putzen angestellt => Putzen gehört zum Aufgabenbereich.
Die Feuerwehr ist da um Brände zu löschen, technische Hilfe bei Unglücksfällen zu leisten, etc. => Taxi spielen gehört nicht zum Aufgabenbereich. => Sie darf es nur tun, wenn es kein anderer machen kann.

Geschrieben von Lüder P.Als Bürger erwarte ich sogar solche Überlegen! Bevor die Verwaltung richtig Geld für einen Mietwagen rausfeuert, darf man ruhig gucken ob man nicht eine vorübergehende kostengünstigere interne Variante findet.
In diesem Fall ist das Ganze ja m.E. nicht auf Kosten der Gemeinde passiert, sondern auf Kosten der DB AG, die die Probleme zu verschulden hat.
Ich frage mich auch, ob es überhaupt sinnvoll war, per PKW heim zu fahen. Weil 2*700km sind ja nun auch nicht in 1 1/2 Stunden zu fahren. (Mit einem Taxi wären sie früher daheim gewesen...) Evtl. wäre es ihnen zeitlich genauso zumutbar gewesen, auf den nächsten Zug zu warten. Das hätte wirklich Kosten gespart...

Wie auch immer, wir haben sowas noch nicht gemacht, nicht nur, aber auch weil es m.E. die Rechtslage nicht her gibt.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg732694
Datum30.07.2012 11:4139051 x gelesen
Geschrieben von René H.Aber sowas verstehen Kommunisten nicht... SCNR
Geschrieben von ---Ben Hecht (1893-1964)--- Das Vorurteil ist ein Floß, an das sich der schiffbrüchige Geist klammert.

Es ist ja auch im Lande so das nur die Kommunisten gegen Korruption wettern und nur die CDU und ihre Schwestern in Verdacht selbiger geraten. Weil wenn es so wäre dann würde ich mir echt Gedanken machen, aber wohl nicht wegen der Linken.

Aber kritische Fragen stellen scheint ja nicht erwünscht zu sein. Warten wir mal ab was noch so für Meldungen kommen es scheint ja nicht der einzige Kritikpunkt zu sein. Mit der einen Fahrt hätte ich auch kein Problem, kann allerdings auch verstehen das da Andere eine Erklärung für haben möchten.

Gruß Ralf

Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt732695
Datum30.07.2012 11:4339114 x gelesen
Geschrieben von René H.Aber sowas verstehen Kommunisten nicht... SCNR
Wow. Als Kommunisten hat man mich noch nicht bezeichnet...

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg732696
Datum30.07.2012 11:4639593 x gelesen
hallo,

ist nicht vergleichbar. In Mainleus wurde vom Bürgermeister Gemeindeeigentum privat genutzt

MkG Jürgen Mayer

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt732697
Datum30.07.2012 11:5039148 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Wenn wir mit der JF ins Zeltlager fahren, nutzen wir Fahrzeuge des Bauhofes. Das dürften wir ja dann deiner Logik nach auch nicht, sondern müssten auf eine Spedition zurückgreifen!?
Müsstet ihr nicht, weil Transportaufgaben für kommunale Einrichtungen durchaus zum Aufgabenbereich des Bauhofes gehören. Das ganze ist m.E. eine "Einbahnstraße", eben weil die Möglichkeiten der FW beschränkter sind, als die der übrigen Gemeinde.

Geschrieben von Christian F.Geschrieben von Linus D.
Die Aktion wäre ja wahrscheinlich auch nicht so abgelaufen, wenn nicht FA dabei gewesen wären.

Warum nicht?

Ich mag nicht glauben, dass ein BM auf die Idee kommt, deinen LdF anzurufen, um sich und seine Leute abholen zu lassen.

Sei es wie es ist, unter den gegebenen Umständen was die Aktion aus meiner Sicht mindestens ungeschickt.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg732700
Datum30.07.2012 11:5139210 x gelesen
hallo,

Ein Bürgermeister nutzt ein Fahrzeug der Gemeinde für dienstliche Zwecke. Ich sehe in diesem Fall kein Problem.

Ob ein MTW ein halber Tag ausserhalb der Gemeinde unterwegs ist oder nicht dürften den Brandschutz nicht beeinträchtigen.

Da das Fahrzeug nicht für private Zwecke sondern für dienstliche Belange eingesetzt wurde dürfte der Bürgermeister auch rechtlich auf der sicheren Seite stehen.

Es gibt Gemeinden wo z.B. der MTW der Feuerwehr hin und wieder z.B. vom Gemeinderat für Besichtigungen usw. genutzt wird.

MkG Jürgen Mayer

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein732701
Datum30.07.2012 11:5238884 x gelesen
Ich meinte auch mehr die Dame der Linken.... Nicht dich...

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg732702
Datum30.07.2012 11:53   39457 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Linus D.Ich mag nicht glauben, dass ein BM auf die Idee kommt, deinen LdF anzurufen, um sich und seine Leute abholen zu lassen.
warum nicht?

Der Bürgermeister hat ein Problem. Er ruft beim Leiter der Feuerwehr an und bitte ihn das Problem zu lösen. Dieser erklärt sich freiwillig bereit zu helfen. Dafür wird ein Fahrzeug das die Gemeinde beschafft und unterhält genutzt.

Stell dir vor - in sehr vielen Gemeinden ist die Welt noch in Ordnung und man hilft sich innerhalb der Gemeinde gegenseitig ohne grosses Aufheben. Und das ist gut so.

MkG Jürgen Mayer

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg732703
Datum30.07.2012 12:0139251 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Da das Fahrzeug nicht für private Zwecke sondern für dienstliche Belange eingesetzt wurde dürfte der Bürgermeister auch rechtlich auf der sicheren Seite stehen.


Ich bin mal Spielverderber.

§3 Nr. 5 KfzStG


Ist wie wenn der Landwirt mit dem steuerbefreiten Traktor Christbäume oder Altpapier für die Pfadfinder fährt...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorPete8r L8., St. Wendel / Saarland732704
Datum30.07.2012 12:0339125 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Weil 2*700km sind ja nun auch nicht in 1 1/2 Stunden zu fahren. (Mit einem Taxi wären sie früher daheim gewesen...) Evtl. wäre es ihnen zeitlich genauso zumutbar gewesen, auf den nächsten Zug zu warten. Das hätte wirklich Kosten gespart...

Bitte wie kommst du auf 2x700km???

Bei die Strecke Püttlingen - Frankfurt (Main) geht es um 192km (ein Weg) also insgesamt knapp 400km insgesamt.
Laut Routenplaner braucht man dafür ca. 2 Std. ich denke das ist durchaus eine Alternative zur Übernachtung mit 7 Personen oder 1-2 Taxis.

Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg732705
Datum30.07.2012 12:0439241 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Christian F.Ich bin mal Spielverderber.

ist mir schon klar - dazu dürfte noch, falls vorhanden, ev. theoretisch Probleme mit dem Landeszuschuss kommen ...

Die Steuersache ist meiner Ansicht nach die einzigste Klippe in einem solchen "dienstlichen" Fall die Probleme machen könnte.

MkG Jürgen Mayer

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt732706
Datum30.07.2012 12:0638996 x gelesen
Geschrieben von Peter L.Frankfurt (Main)
Ah. Fehler erkannt. Ich war im anderen Frankfurt...

Trotzdem m.E. keine Feuerwehrufgabe. Wenn er den Bauhofleiter anruft und ihn bittet, mit dem orangen Mannschaftsbus zu kommen, sieht das m.E. anders aus.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorKlau8s S8., München / Bayern732707
Datum30.07.2012 12:0939047 x gelesen
Hoffentlich liest keiner vom Finanzamt mit :-)


Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

Blackberry Pin:2820CBA7
http://www.facebook.com/gordon.gollob

Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 732710
Datum30.07.2012 12:1939163 x gelesen
Hallo!

Also mich würde interessieren ob die Genossin Astrid Schramm, Sprecherin der Fraktion Die Linke, diese Aktion ebenso kritisiert hätte wenn sie dabei gewesen wäre.
Wohl eher nicht.
Also lieber Herrr Bürgermeister Speicher, das nächste Mal auch jemand von den "dunkelroten" mitnehmen, dann kommen auch keine Beschwerden mehr. ;-)

Bei dem anderen Fall, sag ich mal lieber nichts.

Aber ich bin mir relativ sicher, wäre der Bürgermeister jetzt nicht CDU sondern grün, rot oder dunkelrot, es hätte sich wohl keiner aus den genannten "Farbrichtungen" beschwert.

Wann sind eigentlich Komunal- bzw- Bürgermeisterwahlen?

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein732711
Datum30.07.2012 12:2639016 x gelesen
Wenn ich so gucke was hier an Feuerwehr MTW aus ganz Deutschland am Strand/Hafen/Zeltplätzen auftaucht....

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg732712
Datum30.07.2012 12:3138992 x gelesen
hallo,

Geschrieben von René H.Wenn ich so gucke was hier an Feuerwehr MTW aus ganz Deutschland am Strand/Hafen/Zeltplätzen auftaucht....

wo liegt da das Problem?

wenn die Jugendfeuerwehr damit zu einem Zeltlager fährt ...

MkG Jürgen Mayer

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen732713
Datum30.07.2012 12:3738761 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Bei dem anderen Fall, sag ich mal lieber nichts.

Aber ich bin mir relativ sicher, wäre der Bürgermeister jetzt nicht CDU sondern grün, rot oder dunkelrot, es hätte sich wohl keiner aus den genannten "Farbrichtungen" beschwert.

Wann sind eigentlich Komunal- bzw- Bürgermeisterwahlen?


Dafür eben die aus der Schwarz-gelben Richtung, das ist immer eine Frage des Blickwinkels.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein732714
Datum30.07.2012 12:3838979 x gelesen
Kein Problem ausser ein wenig Neid, weil uns zu meiner richtig aktiven DLRG Zeit immer gesagt wurde:

mit grünen Kennzeichen und/oder Blaulicht aufm Dach geht das nicht...

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg732715
Datum30.07.2012 12:4039041 x gelesen
hallo,

Geschrieben von René H.mit grünen Kennzeichen und/oder Blaulicht aufm Dach geht das nicht...

ich kenn da die Verhältnisse und die Hintergründe beim DLRG nicht.

Aber bei Feuerwehrs ist das das kein Problem. ein MTW kann ohne (finanz-) rechtlichen Probleme bei JF-Dienste verwendet werden. Dazu gehörten auch Zeltlager ...

MkG Jürgen Mayer

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern732716
Datum30.07.2012 12:5239027 x gelesen
Hallo Rene,

In Bayern gibts mittlerweile für Feuerwehr weder grüne Kennzeichen noch Behördennummern.
Fahrzeuge erhalten seit einigen Jahren (mind. 2009) ganz normale Kennzeichen wie aller anderen auch. Ist meines Wissens mittlerweile auch bei Fahrzeugen des Bauhofs so.

mkg

WErner

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein732718
Datum30.07.2012 12:5838926 x gelesen
und ich bin seit gut 6 jahren jetzt raus als Gerätewart....

Wurde halt damals vom Vorstand so kommuniziert als Begründung warum wir
den t4 voll versteuern mußten und kein Blaulicht haben durften.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg732719
Datum30.07.2012 13:0038989 x gelesen
Geschrieben von werner n.In Bayern gibts mittlerweile für Feuerwehr weder grüne Kennzeichen noch Behördennummern.


Wobei bei kommmunalen Feuerwehren die Steuerbefreiung nicht am grünen Kennzeichen fest gemacht wird. Dort geht man aus der Kombination Feuerwehrfahrzeug + Kommune davon aus, dass es steuerbefreit ist. Das sieht bei Feuerwehrfahrzteugen von WFen ggf. anders aus.

Das grüne Kennzeichen dient(e) ja überwiegend dazu, dass man als außenstehende Kontrollbehörde einen Verstoß gegen das KfzStG bereits durch Augenschein der Kennzeichenfarbe erkennen konnte und im Vor-Handy-Zeitalter nicht abfragen mußte, ob das Fahrzeug das man da gerade vor sich fahren sieht steuerbefreit ist oder nicht. Und der Nebeneffekt war, dass der Nutzer nicht sagen konnte "Ups, ich habe zwei Traktoren, nur einer davon ist steuerbefreit, da habe ich doch ganz zufällig gerade den falschen erwischt und er gar nicht gemerkt..."

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorAlex8and8er 8H., Hohentengen a.H. / Baden-Württemberg732722
Datum30.07.2012 13:0338835 x gelesen
Geschrieben von Linus D.In diesem Fall ist das Ganze ja m.E. nicht auf Kosten der Gemeinde passiert, sondern auf Kosten der DB AG, die die Probleme zu verschulden hat.

Na, die Gemeinde meint, dass das auf Kosten der DB geht. Tatsächlich aber nur sofern die Verspätung Verschulden der DB war. Wenn wir davon ausgehen, dass die DB Schuld an der Verspätung war, so gibts aber im Normalfall trotzdem kein Geld, denn in diesem Fall kümmert sich die DB um Übernachtung bzw. Weiterreise, was immer vorrang vor selbst organisierten Fahrten hat.
Aber wir wissen nicht was mit der DB abgesprochen war und tatsächlich erstattet wird, das steht nirgends.

Gruß Alex

Mein Wohnort ist mit meiner Feuerwehr nicht identisch!

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern732723
Datum30.07.2012 13:1838831 x gelesen
Hallo Christian,

Das mit der Steuerbefreiung habe ich auch mit inkludiert, da mir das auch bekannt ist (zumindest für Feuerwehrfahrzeuge).
Entschuldige, wenn ich mich nicht eindeutiger ausgedrückt habe.

Mir gings lediglich ums Kennzeichen wegen des Vorposts.

mkg

WErner

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern732726
Datum30.07.2012 13:3839012 x gelesen
Letztendlich hat man hier mühsam nach einen Vehikel Ausschau gehalten damit eine Gruppe politischer Fraktionen dem ungeliebten BM der anderen politischen Seite ans Bein pinkeln kann. Das Ganze ist zu verbuchen als vorgezogener schmutziger Wahlkampf.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen732727
Datum30.07.2012 13:4738750 x gelesen
Geschrieben von Linus D.In diesem Fall ist das Ganze ja m.E. nicht auf Kosten der Gemeinde passiert, sondern auf Kosten der DB AG, die die Probleme zu verschulden hat.
Ich frage mich auch, ob es überhaupt sinnvoll war, per PKW heim zu fahen. Weil 2*700km sind ja nun auch nicht in 1 1/2 Stunden zu fahren. (Mit einem Taxi wären sie früher daheim gewesen...)


Nur Taxi:

kilometerpreis 1,53 das ganze mal 192 km macht 293,76 , das ganze mal 2 bei zwei Taxis macht 587,52

maximale Erstattung durch die DB -AG sind 160 (2*80) macht im Endeffekt 427,52 auf denen die Stadt sitzen bleibt

jetzt mal ohne rechtliche Einordnung nur die Kosten gerechnet, für das Geld kann der MTW ne Weile fahren

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW732728
Datum30.07.2012 14:5038659 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Wenn er den Bauhofleiter anruft und ihn bittet, mit dem orangen Mannschaftsbus zu kommen, sieht das m.E. anders aus.

Was unterscheidet den den Bauhof von der FW ? Beides sind doch Kommunale Einrichtungen,
in beiden Fällen wird Kommunales Eigentum (Bus) genutzt........

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen732729
Datum 30.07.2012 14:50   39700 x gelesen
Hallo,

ich fasse es wieder mal nicht....

Eine unvorhersehbare und kurfristig eingetretene dumme Situation wurde ebenso kurzfristig auf dem kleinen Dienstweg zur Zufriedenheit aller gelöst. Aus politisch völlig durchsichtigen Gründen wird diese Lösung nun politisch angeprangert. So weit, so lächerlich. Kleine Polit-Provinzposse.

Aber nun werden hier im geneigten Fachforum die - vor allem rechtlich - wirklich wichtigen Aspekte beleuchtet:
  • Darf die Gemeinde überhaupt in Konkurrenz zu einem Privatunternehmen treten ?
  • Darf die Geimende sich Geld "zuschustern ??
  • Darf das feuerwehrgestzlich gemacht werden. Und greifen hier nicht auch die Gesetze der durchfahrenen Bundesländer ??? *)
Und das alles wird hier im Brustton der Überzeugung vorgetragen. Ich glaube (und befürchte), das ist wirklich ernst gemeint.

Daher möchte ich hier noch mal einen weiteren Aspekt einwerfen:
  • Gehts noch ????
Das eine Oppostionspartei solchen Unfug zum Thema zu machen versucht ist in der Politik nicht so selten (wenngleich auch regelmäßig lächerlich). Dass dann hier jemand allen Erstes darauf einsteigt mach mich wieder mal - fast - sprachlos... Armes (Feuerwehr-) Deutschland, du schaffst dich anscheinend wirklich irgendwann selber ab.


Gruß

Daniel


*) Ich würde die Beauftragung eines Rechtsgutachtens in dieser für das deutsche Feuerwehrwesen höchst wichtigen Fragestellung anregen!

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW732730
Datum30.07.2012 14:5138613 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Richtig. Trotzdem gilt für die Feuerwehr ein eigenes Gesetz, das für die übrige Kommunalverwaltung nicht gilt. Und - um es mal wieder auf Bayern zu beziehen, darauf (andere Gegenden) wollte der TO ja raus - das gibt vor, was die Feuerwehr machen muss und was sie darf. Und das beschriebene ist eine freiwillige Tätigkeit. Bei der ist es m.E. unerheblich, ob man für die eigene Dienststelle oder einen Dritten tätig wird.

Ich gehe also davon aus, dass es in Bayern keinerlei Eigenleistung zur Reinigung, Renovierung, Bau, Instandhaltung oder Betrieb von FEuerwehrgebäuden und Gerät gibt?

Geschrieben von Linus D.Wie auch immer, wir haben sowas noch nicht gemacht, nicht nur, aber auch weil es m.E. die Rechtslage nicht her gibt.
Diese Diskussion wird hier im Forum vermutlich eh nur durch das Bundesverwaltungsgericht geklärt werden können... [1]


[1]
Vielleicht aber nichtmal dan...

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt732731
Datum30.07.2012 14:5438685 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Was unterscheidet den den Bauhof von der FW ? Beides sind doch Kommunale Einrichtungen
Für den Bauhof gilt nicht das Feuerwehrgesetz.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW732732
Datum30.07.2012 14:5538691 x gelesen
Geschrieben von René H.mit grünen Kennzeichen und/oder Blaulicht aufm Dach geht das nicht...

Warum sollte das nicht gehen ?

grünes Kennzeichen = steuerbefreit
Solange das nciht gewerblich genutzt wird sondern zu zwecken die sich mit der Steuerbefreiung decken kein Problem

Blaulicht auf dem Dach
Solange das nicht Missbraucht wird um Sonnenmilch an den Strand zu fahren und im Stationierungsgebiet abkömmlich why not ?

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW732734
Datum30.07.2012 14:5838718 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Geschrieben von Michael R."Was unterscheidet den den Bauhof von der FW ? Beides sind doch Kommunale Einrichtungen"
Für den Bauhof gilt nicht das Feuerwehrgesetz.


Wo steht das ich für meine eigene Verwaltung keine Amtshilfe leisten darf ?

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg732735
Datum30.07.2012 14:5938634 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Linus D.Die Feuerwehr ist da um Brände zu löschen, technische Hilfe bei Unglücksfällen zu leisten, etc. => Taxi spielen gehört nicht zum Aufgabenbereich. => Sie darf es nur tun, wenn es kein anderer machen kann.

Wie kommst du darauf, dass die Feuerwehr nur Brände löschen oder technische hilfe leisten darf?
Im vorliegenden Fall war es zwar eine Freiwillige Feuerwehr. Aber bei vielen Städten mit einer Berufsfeuerwehr hat die Feuerwehr noch zusätzliche Aufgaben, die mehr oder weniger weit von den eigentlichen Feuerwehr-Aufgaben entfernt sind, die dann vom Personal der Feuerwehr meistens mit der Ausrüstung der Feuerwehr erledigt werden.
Also grundsätzlich zu behaupten, die Feuerwehr dürfe feuerwehrfremde Aufgaben innerhalb der Stadt/ Gemeinde nur wahrnehmen, wenn es nicht anders geht, würde ich mal anzweifeln.
Ebenso wie ich sicher bin, die Stadt/ Gemeinde kann natürlich über die selbst angeschafften Fahrzeuge auch für andere Zwecke verfügen (wenn dadurch nicht dauerhaft die Einsatzbereitschaft gefährdet ist).
Das einzige was ich evtl. kritisch sehe, ist der Einsatz von freiwilligen FA für feuerwehrfremde Tätigkeiten (was allerdings ja viele Feuerwehren in Deutschland andauernd und gerne machen....).

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW732736
Datum30.07.2012 15:0238668 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Der Bürgermeister hat ein Problem. Er ruft beim Leiter der Feuerwehr an und bitte ihn das Problem zu lösen. Dieser erklärt sich freiwillig bereit zu helfen. Dafür wird ein Fahrzeug das die Gemeinde beschafft und unterhält genutzt.

Stell dir vor - in sehr vielen Gemeinden ist die Welt noch in Ordnung und man hilft sich innerhalb der Gemeinde gegenseitig ohne grosses Aufheben. Und das ist gut so.


"(Kommunen) Interne Amtshilfe"

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP732737
Datum30.07.2012 15:0338597 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Für den Bauhof gilt nicht das Feuerwehrgesetz.Und für einen kommunalen Kleinbus, der mit einem kommunalehrenamtlich tätigen Fahrer durch die Landschaft gondelt, auch nicht.
Und jetzt?

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt732738
Datum30.07.2012 15:0338911 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Ich glaube (und befürchte), das ist wirklich ernst gemeint.
Ist es. Wenn jemand widerrechtlich handeln darf, ohne sich zumindest Kritik anhören zu können, wo landen wir denn dann?
Ich habe nicht behauptet, jemanden vor Gericht schleifen zu müssen. (Im Gegensatz zu den Gemeinderäten im Fall in Mainleus.) Das wäre zu viel des guten. Es reicht m.E. völlig, wenn man den Betroffenen sagt, dass das nicht ganz in Ordnung war, und dass man das beim eventuellen nächsten Mal anders lösen sollte.
Wie gesagt: Eine Frage des Fingerspitzengefühls, das heuzutage viele Kommunalpolitiker vermissen lassen. (Auch auf Gemeinderäte bezogen, die rechtliche Schritte fordern!)

Geschrieben von Daniel R.Gehts noch ????
Ja, es geht. Und du brauchst nicht laut zu werden.

Mir ist es ja völlig Wurscht, was die Feuerwehr wo mit sich machen lässt. Das müssen die unter sich ausmachen. Ich wüsste aber, dass ich meinen BM nicht des Nachts aus Nürnberg abholen würde...

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP732739
Datum30.07.2012 15:0438575 x gelesen
Danke.

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorKay 8S., Seester / Schleswig-Holstein732740
Datum30.07.2012 15:0738667 x gelesen
Geschrieben von werner n.In Bayern gibts mittlerweile für Feuerwehr weder grüne Kennzeichen noch Behördennummern.
Fahrzeuge erhalten seit einigen Jahren (mind. 2009) ganz normale Kennzeichen wie aller anderen auch. Ist meines Wissens mittlerweile auch bei Fahrzeugen des Bauhofs so.

Das ist genau genommen bereits seit März 2007 so - und zwar bundesweit. Behördenkennzeichen (also "AB-1234") gibt es nicht mehr, zumindest nicht mehr auf kommunaler- und Kreisebene (Ausnahmen Stadt-Staaten). Da werden aus Gründen der Vereinfachung nun ganz normale Kennzeichen ("AB-CD 1234") vergeben. Siehe Wikipedia-Artikel oder auch Kennzeichenwelt.de.
Grüne Kennzeichen kenne ich aus dem Bereich Feuerwehr aus unserer Region ehrlich gesagt gar nicht.

MkG
Kay


- meine persönliche Meinung -

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt732741
Datum30.07.2012 15:0938671 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Und für einen kommunalen Kleinbus, der mit einem kommunalehrenamtlich tätigen Fahrer durch die Landschaft gondelt, auch nicht.
Wie entscheidest du denn, ab wann das Feuerwehrfahrzeug mit FA am Steuer für dich ein kommunales Fahrzeug ist, und wann ein Feuerwehrfahrzeug?! Für mein Verständnis ist es das ab dem Moment, wo das "Feuerwehr X" drauf steht. Und damit greift das Feuerwehrgesetz.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY732742
Datum30.07.2012 15:1038793 x gelesen
Servus,

das wirst du auch nicht brauchen. Aber da gibt´s bestimmt jemanden anderen, der das macht.;-)

Aber ich pack´s nicht. So etwas wird so oder ähnlich jahrein, jahraus bei den Feuerwehren gemacht. Und ich finde es auch nicht verwerflich. Es ist halt ein gegenseitiges Geben und Nehmen. Und ich denke, da profotieren beide "Parteien" davon. Freilich kann man "Dienst nach Vorschrift" machen. Aber dann schau mal, wo du in kurzer Zeit bis.;-(

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg732743
Datum30.07.2012 15:1338725 x gelesen
hallo,

ich denke hier werden zwei Sachverhalte die nicht vergleichbar sind zusammengewürfelt.

Wenn ein Bürgermeister Feuerwehrgeräte privat nutzt und dafür nichts bezahlt ( siehe Kostensatzung) dann ist das sicherlich absolut nicht richtig. Das selbe gilt wenn der Bürgermeister sich z.B. mit dem Bagger vom Bauhof seine private Baugrube kostenlos ausheben lässt.

In dem Fall den der Threadopener hier anführt sieht das meiner Ansicht nach schon deutlich anders aus. Das war eine dienstliche Veranstaltung der Gemeinde. Wenn die dann wegen einem Notfall dann einen MTW der Feuerwehr nutzt ist das immer noch dienstlich.

Der einzigste Ansatzpunkt der hier denkbar wäre liegt im Bereich der Nutzung eines steuerbefreiten KfZ zu anderen Zwecken.

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg732744
Datum30.07.2012 15:1638527 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Linus D.Und damit greift das Feuerwehrgesetz.

welche Paragraphen in den Feuerwehrgesetze in Deutschland regelt dann so einen Fall?

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg732745
Datum30.07.2012 15:1738530 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Kay S.Grüne Kennzeichen kenne ich aus dem Bereich Feuerwehr aus unserer Region ehrlich gesagt gar nicht.
erst vor kurzem an einem Fahrzeug der Werkfeuerwehr in Stuttgart-Untertürkheim gesehen ...

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz732746
Datum30.07.2012 15:2038434 x gelesen
Hallo Linus,

Geschrieben von Linus D.dass ich meinen BM nicht des Nachts aus Nürnberg abholen würde...

Musst Du ja auch nicht, der saarländische Kollege hat ja auch nicht "gemusst", er ist freiwillig gefahren.

In RLP ist die Sache evtl. einfacher als im Rest der Nation, da bestimmt nämlich der § 24 LBKG, dass der Bgm "Einsatzleiter" der Feuerwehr ist.

Damit ist er, zumindest nach meinem Verständnis, auch ein klein wenig berechtigt, in einem FW-Fzg mitzufahren, auch wenn es extra wegen ihm nach Frankfurt zum Bahnhof kommt.

MfG, Thomas

Bin mal gespannt, welche Diskussionen es hier gibt, wenn wir anfangen, unsere richtigen Probleme nur zu beschreiben.
Zur Lösung werden wir vermutlich dann nicht mehr kommen...

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen732747
Datum30.07.2012 15:2138350 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Linus D.:
Wenn jemand widerrechtlich handeln darf
Wo ist das "widerrechtlich"? (Sieht man mal von dem Humbug ab, den Du hier konstruierst.)


Es reicht m.E. völlig, wenn man den Betroffenen sagt, dass das nicht ganz in Ordnung war, und dass man das beim eventuellen nächsten Mal anders lösen sollte.
Wenns doch aber keinen der Beteiligten stört und auch objektiv an sich keinen Grund zur Beanstandung gibt?


Wie gesagt: Eine Frage des Fingerspitzengefühls, das heuzutage viele Kommunalpolitiker vermissen lassen.
Ja, Fingerspitzengefühl fehlt heute oft. Da werden die banalsten Kleinigkeiten am Ende von allerlei Bedenkenträgern zu vermeintlichen Problemen aufgeblasen (siehe z.B. auch Gesetze und Verordnungen, die nachdem sie durch die Mühlen der Ministerialbürokratie gegangen waren völlig an der ursprünglichen Intention des eigentlichen Gesetzgebers vorbeigingen...).


Ja, es geht. Und du brauchst nicht laut zu werden.
Werde ich nicht. Sitze hier nur kopfschüttelnd.


Mir ist es ja völlig Wurscht, was die Feuerwehr wo mit sich machen lässt. Das müssen die unter sich ausmachen. Ich wüsste aber, dass ich meinen BM nicht des Nachts aus Nürnberg abholen würde...
Na dann hoffe ich mal, dass Du nie in solch eine Verlegenheit kommen wirst (wäre dann aber vermutlich auch egal, denn bevor zuende bewertet und abgewogen wäre der Bürgermeister wahrscheinlich sogar zu Fuß schon zuhause angekommen).


Gruß

Daniel

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP732748
Datum30.07.2012 15:2238512 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Wie entscheidest du denn, ab wann das Feuerwehrfahrzeug mit FA am Steuer für dich ein kommunales Fahrzeug ist, und wann ein Feuerwehrfahrzeug?!Wieso "entweder-oder"?

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorHenr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen732749
Datum30.07.2012 15:2538577 x gelesen
Geschrieben von Linus D.
Wie entscheidest du denn, ab wann das Feuerwehrfahrzeug mit FA am Steuer für dich ein kommunales Fahrzeug ist, und wann ein Feuerwehrfahrzeug?! Für mein Verständnis ist es das ab dem Moment, wo das "Feuerwehr X" drauf steht. Und damit greift das Feuerwehrgesetz.


Wer läst die Fahrzeuge zu ?
Bei wem liegen die Fahrzeugbriefe ?


H3.

Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung
und nicht die anderer !

Nach Rechtschreibreformen 1876- 2006 alles richtig !

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt732750
Datum30.07.2012 15:2938522 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.welche Paragraphen in den Feuerwehrgesetze in Deutschland regelt dann so einen Fall?
4.5.1 VollzBekBayFwG: Die gemeindlichen Feuerwehren übernehmen gelegentlich Aufgaben, die nicht zu ihren Pflichtaufgaben gehören. Bei den Freiwilligen Feuerwehren ist zu unterscheiden, ob diese Tätigkeiten allein dem Vereinsleben zuzuordnen sind oder ob die Feuerwehr zumindest auch als gemeindliche Einrichtung tätig wird. Im ersten Fall (z.B. Ausrichten von Feuerwehrfesten) gilt ausschließlich Vereinsrecht. Im zweiten Fall, der schon immer dann gegeben ist, wenn Geräte der Feuerwehr verwendet werden (z.B. Anbringen von Dekorationen mit Feuerwehrleitern), muss die (allgemein oder für den Einzelfall erteilte) Einwilligung der Gemeinde vorliegen (vgl. Anlage 1 § 2 Abs. 3). Die freiwillige Tätigkeit der Feuerwehren darf nicht mit privaten Unternehmungen konkurrieren. Da freiwillige Tätigkeiten nicht zum Feuerwehrdienst im Sinn von Art. 6 Abs. 1 zählen, ist soweit sich aus Vereinsrecht nichts anderes ergibt das Einverständnis der zur Mitwirkung vorgesehenen ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder notwendig. [...]
Und da sind wir wieder bei der Problematik, dass das natürlich in anderen Bundesländern anders aussehen kann.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü732751
Datum30.07.2012 15:3238572 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Linus D.Für den Bauhof gilt nicht das Feuerwehrgesetz.

Dann scheinen bei uns in der Nachbargemeinde besondere Schwerverbrecher im Rathaus zu sitzen, die hatten einen MTF gleich so beschafft das er auch für "normale" kommunale Zwecke benutzt werden konnte....

MTW Gerlingen

Gruß Andi

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen732752
Datum30.07.2012 15:3938490 x gelesen
Hallo,

4.5.1 VollzBekBayFwG: [...] Die freiwillige Tätigkeit der Feuerwehren darf nicht mit privaten Unternehmungen konkurrieren.
Anderherum wird ein Schuh draus (selbst in Bayern): Das Privatunternehmen Deutsche Bahn konnte seine Dienstleistung - Beförderung der Delegation nach Hause - ganz offensichtlich nicht ausführen. Konkurrenzsituation also nicht (mehr) gegeben. Und nun?

Hinweis: Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Und auch nicht alles was herbeikonstruiert wird trifft wirklich zu.


Gruß

Daniel

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg732755
Datum30.07.2012 15:4838519 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.erst vor kurzem an einem Fahrzeug der Werkfeuerwehr in Stuttgart-Untertürkheim gesehen ...

Ja. Werkfeuerwehr. Da ist das eher noch der Fall. Bei einer kommunalen Feuerwehr geht man beim Finanzamt wohl pauschal davon aus, dass es sich nur um Tätigkeiten handelt die der Steuerbegünstigung unterliegen.

Es gibt aber z.B. bei WFen auch WLF, die haben eine Grundplatte für ein Räumschild und nehmen dann im Winter noch den AB Salzstreuer auf. Damit ist das ggf. keine steuerbegünstigte Tätigkeit i.S.d. KfzStG mehr.

Oder der GM oder TM, der auch zur Wartung von hochliegenden betrieblichen Einrichtungen im Rahmen der Werkinstandhaltung eingesetzt wird.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg732756
Datum30.07.2012 15:5238605 x gelesen
Geschrieben von René H.Wurde halt damals vom Vorstand so kommuniziert als Begründung warum wir
den t4 voll versteuern mußten und kein Blaulicht haben durften.



Zumindest was die Steuer betrifft könnte das korrekt sein.

Denn (wie auch beim §35 Abs. 1 StVO) ist die Feuerwehr in der Formulierung was besonderes. In §3 Nr. 5 KfzStG heißt es "im Feuerwehrdienst". Damit ist m.E. auch die JF-Arbeit abgedeckt und zur Jugendarbeit gehören zweifelsohne auch Zeltlager. Das DLRG läuft aber unter "im Katastrophenschutz" oder "bei Unglücksfällen" oder "im Rettungsdienst". Da gehört Jugendarbeit im Zweifel nicht dazu. So könnte der Unterschied zu stande kommen.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW732762
Datum30.07.2012 16:5538410 x gelesen
Danke,

können wir jetzt wirklich zu den wichtigen Problemen kommen?

Gruß

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW732765
Datum30.07.2012 17:0038288 x gelesen
Hallo,
dann müssen wir ja in Zukunft zu Zeltlagern mit Busunternehmen anreisen, zu Bundeswetteimerspielen mit der Bahn und wenn wir den nachbarlöschzug besuchen wollen mit dem Taxi....


Armes Deutschland!

Gruß

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW732766
Datum30.07.2012 17:0238308 x gelesen
Geschrieben von Linus D.
Mir ist es ja völlig Wurscht, was die Feuerwehr wo mit sich machen lässt. Das müssen die unter sich ausmachen. Ich wüsste aber, dass ich meinen BM nicht des Nachts aus Nürnberg abholen würde...

Ich vermute mal, dass er nicht mit der Pistole auf der Brust dazu gezwungen wurde. Und ich stehe dazu, wenn man mich fragen würde und die zeit da wäre, hätte ich persönlich auch kein Problem damit, genau so zu handeln.

Gruß

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 732768
Datum30.07.2012 17:0538381 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Hallo,

ich fasse es wieder mal nicht....

Eine unvorhersehbare und kurfristig eingetretene dumme Situation wurde ebenso kurzfristig auf dem kleinen Dienstweg zur Zufriedenheit aller gelöst. Aus politisch völlig durchsichtigen Gründen wird diese Lösung nun politisch angeprangert. So weit, so lächerlich. Kleine Polit-Provinzposse.

Aber nun werden hier im geneigten Fachforum die - vor allem rechtlich - wirklich wichtigen Aspekte beleuchtet:

Darf die Gemeinde überhaupt in Konkurrenz zu einem Privatunternehmen treten ?
Darf die Geimende sich Geld "zuschustern ??
Darf das feuerwehrgestzlich gemacht werden. Und greifen hier nicht auch die Gesetze der durchfahrenen Bundesländer ??? *)
Und das alles wird hier im Brustton der Überzeugung vorgetragen. Ich glaube (und befürchte), das ist wirklich ernst gemeint.

Daher möchte ich hier noch mal einen weiteren Aspekt einwerfen:

Gehts noch ????

Das eine Oppostionspartei solchen Unfug zum Thema zu machen versucht ist in der Politik nicht so selten (wenngleich auch regelmäßig lächerlich). Dass dann hier jemand allen Erstes darauf einsteigt mach mich wieder mal - fast - sprachlos... Armes (Feuerwehr-) Deutschland, du schaffst dich anscheinend wirklich irgendwann selber ab.

Gruß
Daniel

*) Ich würde die Beauftragung eines Rechtsgutachtens in dieser für das deutsche Feuerwehrwesen höchst wichtigen Fragestellung anregen!


Hallo Daniel,

Daumen hoch und lesenswert für Deinen Beitrag!

Wenn ich jetzt "böse" wäre könnte ich noch ein paar Aspekte zu dem Thema beitragen.

Aber ich glaube die Vorräte an Chips und Cola sowie an frischen Steinen (wegen dem "Jehova") würden dann ganz schnell ausgehen. ;-)

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen732770
Datum30.07.2012 17:0938439 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Das ganze ist m.E. eine "Einbahnstraße", eben weil die Möglichkeiten der FW beschränkter sind, als die der übrigen Gemeinde.


Wenn du meinst...

Hier steht im Fahrzeugbrief immer noch "Gemeindeverwaltung" bzw. "Stadtverwaltung" drinnen und nicht "Feuerwehr XY"...
Und selbstverständlich darf die Gemeindeverwaltung auch die ihr gehörenden Fahrzeuge nutzen. Sie darf sie sogar verkaufen...

Gibt ja mittlerweile mehr als genügend Fahrzeuge, die genau aus diesem Grund einen Doppelnutzen haben. Sei es das WLF, das für Feuerwehr und Bauhof genutzt wird, der Fw-Unimog, der im Winter Winterdienst fährt (das ist IMHO eine ganz andere Nummer als mit nem MTW eine Dienstreise zu absolvieren!), der TM, der zum Bäume stutzen oder Aufhängen der Wiehnachtsbeleuchtung dient...

Geschrieben von Linus D.Sei es wie es ist, unter den gegebenen Umständen was die Aktion aus meiner Sicht mindestens ungeschickt.

Das vielleicht. Obs aber soviel besser gewesen wäre, wenn man zwei PKW der Verwaltung genommen hätte!?

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorPaul8 S.8, Olingen / n.a.732776
Datum30.07.2012 17:3638409 x gelesen
Hallo,

Meines Erachtens hast du eben die falsche Passage fett hervorgehoben. Betonung müsste auf diesem Satz liegen:

Zitiert von Linus D.Im zweiten Fall, der schon immer dann gegeben ist, wenn Geräte der Feuerwehr verwendet werden (z.B. Anbringen von Dekorationen mit Feuerwehrleitern) (z.B. Abholen des Bürgermeisters am Bahnhof*), muss die (allgemein oder für den Einzelfall erteilte) Einwilligung der Gemeinde vorliegen (vgl. Anlage 1 § 2 Abs. 3).

*Abänderungsantrag VollzBekBayFwG von mir

Ob die Einwilligung der Gemeinde vom Bürgermeister oder vom Gemeinderat erteilt werden müsste, vermag ich mangels Kenntnis bayrischer Rechtsvorschriften nicht zu beurteilen.

Gruss,

Paul

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen732782
Datum30.07.2012 18:3038373 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Das ganze ist m.E. eine "Einbahnstraße", eben weil die Möglichkeiten der FW beschränkter sind, als die der übrigen Gemeinde.

Jein, wird sie als Feuerwehr im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr tätig bieten sich ihr auch nur die Möglichkeiten, die das Gesetz der Feuerwehr einräumt. Ansonsten greifen die übergeordneten Regelungen für die Gemeinde.

Man kann theoretisch auch FA seitens der Kommune weitergehende Aufgaben übertragen z.B. als Standesbeamten. Dann greifen jedoch für den FA die für die jeweilige Tätigkeit geltenden gesetzlichen Regelungen und er muß wissen wann er was in welchem Rahmen machen darf.

Die HiOrg kennen dieses Grundproblem schon seit langem. Man ist meist ein Verein und darf innerhalb der üblichen gesetzlichen Vorgaben sowie der eigenen Satzung handeln. Mnachmal jedoch übernimmt man Aufgaben im RD, dem KatS etc. und dann gelten im Rahmen dieser Tätigkeit evtl. andere rechtliche Möglichkeiten für die eingesetzten Helfer.


MkG
Marc

Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW732792
Datum30.07.2012 18:5838416 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Der einzigste Ansatzpunkt der hier denkbar wäre liegt im Bereich der Nutzung eines steuerbefreiten KfZ zu anderen Zwecken.

Fand hier eine gewerbliche Personenbeförderung statt ?

Wenn ja könnte man über soetwas wie FE zur Personenbeförderung auch noch nachdenken.....

Da IMO aber kein Entgeld für die Fahrt erhoben wurde, eher unkritisch ?

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP732793
Datum30.07.2012 19:0538379 x gelesen
Geschrieben von Michael R. Fand hier eine gewerbliche Personenbeförderung statt ?
Wenn ja könnte man über soetwas wie FE zur Personenbeförderung auch noch nachdenken.....
Da IMO aber kein Entgeld für die Fahrt erhoben wurde, eher unkritisch ?
???

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW732794
Datum30.07.2012 19:0838250 x gelesen
gewerblicher Personenverkehr BO Kraft u.a. Rechtsvorschriften gelten würden..........

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP732797
Datum30.07.2012 19:2538294 x gelesen
Aber da glaubst du doch nicht ernsthaft dran, oder?

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW732798
Datum30.07.2012 20:0538250 x gelesen
Habe ich eine gewerbliche Personenbeförderung unterstellt ?

Lies noch mal nach ;)

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP732805
Datum30.07.2012 20:3338285 x gelesen
Alleine die Fragestellung reicht aus, um mit dem Kopf zu schütteln.

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY732807
Datum30.07.2012 21:0638191 x gelesen
Servus,

ich kann auchden "worst case" konstruieren.;-(

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW732818
Datum30.07.2012 21:5038222 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Alleine die Fragestellung reicht aus, um mit dem Kopf zu schütteln.

Es war keine Frage sondern der Hinweis, das wenn man gewerblichen Personentransport unterstellen würde noch ganz andere Rechtsvorschriften greifen würden.

Das ein Mitarbeiter eine öffentlichen Verwaltung über die Anwendung von Gesetzen mit dem Kopf schüttelt ...

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW732819
Datum30.07.2012 21:5238072 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Oder der GM oder TM, der auch zur Wartung von hochliegenden betrieblichen Einrichtungen im Rahmen der Werkinstandhaltung eingesetzt wird.

Aber der Hubretter der öff. FW der das macht ist steuerbefreit........ein Schelm der böses dabei denkt.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg732820
Datum30.07.2012 21:5438040 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Aber der Hubretter der öff. FW der das macht ist steuerbefreit........ein Schelm der böses dabei denkt.


Nur, solange niemand im konkreten Fall beim Finanzamt nachfragt...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW732825
Datum30.07.2012 22:3638082 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Wenn jemand widerrechtlich handeln darf, ohne sich zumindest Kritik anhören zu können, wo landen wir denn dann?

Hast Du denn mittlerweile ein Gesetz, eine Satzung, Verordnung oder oder oder gefunden, die dieses Vorgehen als rechtwiedrig ausweist?
Wenn nicht, schreibs doch auch nicht.
Ich finde eher, das es wieder einmal eine typische, politische Ausfallerscheinung einer politischen Minderheit ist, die mal wieder "im Interesse der Steuerzahlenden Bürger" verkauft wird.
Wer kennt es nicht aus seiner Gemeinde? Oftmals sind es die kleinen Parteien/freien Bündnisse oder die parteilosen, die die unsinnigsten Anträge und Fragen stellen. Welche Arbeit das macht, welche Kosten durch diesen (oftmals) Unsinn entstehen und wieviel Arbeitszeit der Gemeindemitarbeiter zur Beantwortung dieser Fragen entstehen, wer rechnet da denn mal gegen? Wer fragt denn, ob das gerechtfertigt ist oder ob es nicht "vom fragenden wegen groben Unfugs" zu übernehmen sei?

Was, wäre der Unterschied gewesen, wenn der Bgm. zwei Leihwagen gemietet hätte und hierfür Kosten entstanden wären? Was wäre, wenn sich die ganze Truppe des Nachts in einem Hotel einquartiert hätte? Nix, das wäre OK. So hat man sich aber gemeindeintern "aus der Patsche geholfen" und schon befürchtet man wieder schreckliche Vorteilsnahmen oder weiß der Henker was...............

Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW732826
Datum30.07.2012 22:4838163 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.In dem Fall den der Threadopener hier anführt sieht das meiner Ansicht nach schon deutlich anders aus. Das war eine dienstliche Veranstaltung der Gemeinde. Wenn die dann wegen einem Notfall dann einen MTW der Feuerwehr nutzt ist das immer noch dienstlich.


Ich glaube ganz so einfach ist das nicht.

Was passiert denn, wenn bei einer feuerwehrfremden Gefälligkeitsveranstaltung was passiert?

Beispiel:
Der Fahrer fährt das Auto in den Graben (un-)schuldig, mit/ohne Personenschaden uvm.

Ich freue mich da heute schon auf die Diskussionen, wenns dann Probleme mit der Absicherung bzw. Leistungen der Unfallversicherungsträger geben sollte....

Vor Jahren haben somewhere over the Rainbow Feuerwehrkollegen aus Gefälligkeit anderen Kollegen (oder dem Bürgermeister, oder...) mit Feuerwehrgeräten z.B. beim Transport von ??? oder beim Hausbau geholfen.
Überall da, wo irgendeiner "unzufrieden" (nach einem Unfall, nach einer Beschwerde eines Privatanbieters usw.) damit war, wirds nicht mehr gemacht, beim Rest? (Viele habens mittlerweile eingesehen, dass die Welt nunmal kein Wunschkonzert oder Ponyhof ist...)

Ansonsten wünsche ich allen, die mit "dabei" sind, dass sie nach bzw. bei Problemen bei den gleichen Leuten maximale Unterstützung bekommen, die diese ggf. gern für sich fordern....

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW732827
Datum30.07.2012 23:0037949 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Geschrieben von Michael R."Aber der Hubretter der öff. FW der das macht ist steuerbefreit........ein Schelm der böses dabei denkt."


Nur, solange niemand im konkreten Fall beim Finanzamt nachfragt...


Auch die TM eines großen Verleihers (nicht FW) hat grüne Kennzeichen (zumindest gehabt).

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt732828
Datum30.07.2012 23:0237840 x gelesen
Geschrieben von Christian T.Hast Du denn mittlerweile ein Gesetz, eine Satzung, Verordnung oder oder oder gefunden, die dieses Vorgehen als rechtwiedrig ausweist?

Verordnung über die Organisation des Brandschutzes und der Technischen Hilfe im Saarland Die kommunalen Feuerwehren sollen im Rahmen des § 7 Abs. 2 SBKG auf Ersuchen
Dritter nur dann Hilfe leisten, wenn Privatunternehmen diese Hilfe nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erbringen können.

In meinen Augen ist ein solches Reisegrüppchen ein Dritter. Das kann man gerne anders sehen, ich sehe das so.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW732830
Datum30.07.2012 23:0638017 x gelesen
Glauben wir nun alles aus einem Zeitungsartikel, dann:
Mag das Reisegrüppchen in deinen Augen ein dritter sein.
Tatsächlich war es aber doch eine Abordnung einer Gemeinde zu Feierlichkeiten in einer Partnerstadt. Somit ist es eine offizielle Abordnung und diese "dritten" sind im Auftrage der Stadt als ihre Vertreter unterwegs.

Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg732831
Datum30.07.2012 23:0838034 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Harald S.Auch die TM eines großen Verleihers (nicht FW) hat grüne Kennzeichen (zumindest gehabt).

fahrbares Arbeitsgerät?

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW732833
Datum30.07.2012 23:1037838 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.fahrbares Arbeitsgerät?

jepp, so werden ausrangierte Hubretter auch gerne mit gelben Kalotten einem zweiten Leben nach der FW zugeführt.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg732835
Datum30.07.2012 23:1337865 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Linus D.In meinen Augen ist ein solches Reisegrüppchen ein Dritter.

Wenn mit dem MTW die Reisegruppe des Hasenzüchtervereins transportiert worden wäre hättest du recht

Eine Dienstreise des Püttlinger Bürgermeisters Martin Speicher mit sieben weiteren Teilnehmern aus dem Stadtrat, dem Partnerschaftsausschuss und der Freiwilligen Feuerwehr Köllerbach nach Senftenberg in Brandenburg ...
Das sind keine "Dritte". Die gehören wie die Feuerwehr zur Gemeinde. Da waren ja sogar Feuerwehrangehörige dabei ...

Wenn ich deiner Logik folgen würde hätten wir ( unsere Feuerwehr ) bei unsere letzten Wanderung (die offziell im Dienstplan angesetzt war) anstatt den MTW den örtlichen Busunternehmer für den Rücktransport beauftragen müssen ...

Merkst du was?

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW732836
Datum30.07.2012 23:2037992 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Wie entscheidest du denn, ab wann das Feuerwehrfahrzeug mit FA am Steuer für dich ein kommunales Fahrzeug ist, und wann ein Feuerwehrfahrzeug?!

In der Zulassung steht doch wem das Fahrzeug gehört, und das ist in der Regel die Kommune weil die FW nicht rechts-fähiger Teil der selben ist.

Ergo sind alle FW-Fahrzeuge kommunale Fahrzeuge.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen732842
Datum31.07.2012 00:2837972 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Fand hier eine gewerbliche Personenbeförderung statt ?

Wenn könnte es nur Werkverkehr sein, da es keine Dritte sind...

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz732854
Datum31.07.2012 08:4338102 x gelesen
Ohhh Michael,

Geschrieben von Michael R.Das ein Mitarbeiter eine öffentlichen Verwaltung über die Anwendung von Gesetzen mit dem Kopf schüttelt

würdest Du manche Gesetze und Verordnungen etc kennen, dann würde Dir EIN Kopf zum schütteln nicht mehr ausreichen...

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP732966
Datum31.07.2012 17:4837575 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Das ein Mitarbeiter eine öffentlichen Verwaltung über die Anwendung von Gesetzen mit dem Kopf schüttelt ...Über die Art der Anwendung.
Wenn Mitarbeiter der Verwaltungen alle solche Gedankensprünge wie hier teilweise zu bewundern sind in ihre Arbeit einfließen lassen würden, müsste man ihre Anzahl verdoppeln, damits weitergeht...

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg734149
Datum13.08.2012 05:0337683 x gelesen
MoinMoin!

Es verwundert auch mich als langjährigen Forumsteilnehmer immer wieder worüber Feuerwehrdeutschland so diskutiert.
# Leider allzuoft sinnfrei und ohne GMV # und nur auf Paragraphen rumreitend.
Und diese herbeigredete "Dienstwagenaffäre" setzt dem ganzen wieder einmal die Krone auf.

Seit Jahren wirds bei uns genau so praktiziert, Und KEINER regts sich auf
Transfer unserer Rathhaus-Delegation inklusive Stadverordneten /Gemeindevertetern /Fraktionsmitgliedern oder sogar mitreisenden Feuerwehrleuten zum Flughafen durch unsere FW.
Transfer vom Zielflughafen unserer Partnerwehr in die Partnerstadt.
Bei Gegenbesuchen funktionierts genauso

Und ganz nebenbei profitieren beide Feuerwehren davon durch gestiegenses Ansehen bei den Geldgebenden Abgeordneten der Jeweiligen Komune.

Auch so kann Feuerwehr funktionieren.

freundliche Grüße, Mario

www.feuerwehr-kleinmachnow.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW734165
Datum13.08.2012 10:0637423 x gelesen
Geschrieben von Mario G.Transfer unserer Rathhaus-Delegation inklusive Stadverordneten /Gemeindevertetern /Fraktionsmitgliedern oder sogar mitreisenden Feuerwehrleuten zum Flughafen durch unsere FW.
Transfer vom Zielflughafen unserer Partnerwehr in die Partnerstadt.
Bei Gegenbesuchen funktionierts genauso


du erkennst den Unterschied?

Es gibt einen Fw-Bezug bei den Reisen, dann ist das natürlich kein Problem.


Geschrieben von Mario G.Und ganz nebenbei profitieren beide Feuerwehren davon durch gestiegenses Ansehen bei den Geldgebenden Abgeordneten der Jeweiligen Komune.

Vorsicht, das "Ansehen" aus "Gefälligkeiten" kann sich ganz schnell in nichts bzw. eine Anklage oder eine Entlassung verändern. Dazu müssen in der Politik nur Parteien bzw. Personen wechseln... (und ja, das kann auch in Kommunen der Fall sein).

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 29.07.2012 21:21 Tobi7as 7B., Ginsheim-Gustavsburg
 29.07.2012 21:26 Stef7an 7R., Garnsdorf
 30.07.2012 11:46 Jürg7en 7M., Weinstadt
 29.07.2012 21:41 Lüde7r P7., Kelkheim
 29.07.2012 23:50 ., Thierstein und Magdeburg
 30.07.2012 00:09 Lüde7r P7., Kelkheim
 30.07.2012 01:01 ., Thierstein und Magdeburg
 30.07.2012 06:19 Chri7sti7an 7F., Fürth
 30.07.2012 11:50 ., Thierstein und Magdeburg
 30.07.2012 11:53 Jürg7en 7M., Weinstadt
 30.07.2012 15:02 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 30.07.2012 17:09 Chri7sti7an 7F., Fürth
 30.07.2012 18:30 ., Bad Hersfeld
 30.07.2012 10:08 Lüde7r P7., Kelkheim
 30.07.2012 10:27 ., Flensburg
 30.07.2012 11:41 Ralf7 H.7, Drebkau
 30.07.2012 11:43 ., Thierstein und Magdeburg
 30.07.2012 11:52 ., Flensburg
 30.07.2012 11:41 ., Thierstein und Magdeburg
 30.07.2012 12:03 Pete7r L7., St. Wendel
 30.07.2012 12:06 ., Thierstein und Magdeburg
 30.07.2012 14:50 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 30.07.2012 14:54 ., Thierstein und Magdeburg
 30.07.2012 14:58 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 30.07.2012 15:03 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 30.07.2012 15:09 ., Thierstein und Magdeburg
 30.07.2012 15:16 Jürg7en 7M., Weinstadt
 30.07.2012 15:29 ., Thierstein und Magdeburg
 30.07.2012 15:39 Dani7el 7R., Peine
 30.07.2012 17:00 ., Dinslaken
 30.07.2012 17:36 Paul7 S.7, Olingen
 30.07.2012 15:22 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 30.07.2012 15:25 ., Obernkirchen
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 30.07.2012 15:32 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 30.07.2012 13:03 Alex7and7er 7H., Hohentengen a.H.
 30.07.2012 13:47 ., Frankfurt
 30.07.2012 14:51 ., Dortmund
 30.07.2012 14:59 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 30.07.2012 14:50 Dani7el 7R., Peine
 30.07.2012 15:03 ., Thierstein und Magdeburg
 30.07.2012 15:10 Anto7n K7., Mühlhausen
 30.07.2012 15:13 Jürg7en 7M., Weinstadt
 30.07.2012 18:58 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 30.07.2012 19:05 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 30.07.2012 19:08 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 30.07.2012 19:25 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 30.07.2012 20:05 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 30.07.2012 20:33 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 30.07.2012 21:50 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 31.07.2012 08:43 Thom7as 7K., Hermeskeil
 31.07.2012 17:48 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 30.07.2012 21:06 Anto7n K7., Mühlhausen
 31.07.2012 00:28 Lüde7r P7., Kelkheim
 30.07.2012 22:48 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 30.07.2012 15:20 Thom7as 7K., Hermeskeil
 30.07.2012 15:21 Dani7el 7R., Peine
 30.07.2012 17:02 ., Dinslaken
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 30.07.2012 23:02 ., Thierstein und Magdeburg
 30.07.2012 23:06 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 30.07.2012 23:13 Jürg7en 7M., Weinstadt
 30.07.2012 15:04 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 30.07.2012 16:55 ., Dinslaken
 30.07.2012 17:05 Jako7b T7., Bischheim
 30.07.2012 05:58 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 30.07.2012 11:27 Andy7 S.7, Rheinfelden / CH
 29.07.2012 22:13 Thom7as 7K., Hermeskeil
 30.07.2012 06:17 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 30.07.2012 08:36 Thom7as 7K., Hermeskeil
 30.07.2012 11:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
 30.07.2012 12:01 Chri7sti7an 7F., Wernau
 30.07.2012 12:04 Jürg7en 7M., Weinstadt
 30.07.2012 12:09 ., München
 30.07.2012 12:26 ., Flensburg
 30.07.2012 12:31 Jürg7en 7M., Weinstadt
 30.07.2012 12:38 ., Flensburg
 30.07.2012 12:40 Jürg7en 7M., Weinstadt
 30.07.2012 12:52 wern7er 7n., reischach
 30.07.2012 12:58 ., Flensburg
 30.07.2012 15:52 Chri7sti7an 7F., Wernau
 30.07.2012 13:00 Chri7sti7an 7F., Wernau
 30.07.2012 13:18 wern7er 7n., reischach
 30.07.2012 15:07 Kay 7S., Seester
 30.07.2012 15:17 Jürg7en 7M., Weinstadt
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 30.07.2012 21:52 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 30.07.2012 21:54 Chri7sti7an 7F., Wernau
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 30.07.2012 23:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
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