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Thema | Feuerwehr als Taxi | 97 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Tobi8as 8B., Ginsheim-Gustavsburg / Hessen | 732648 | |||
Datum | 29.07.2012 21:21 | 45526 x gelesen | |||
Hallo, offensichtlich betreibt die Freiwillige Feuerwehr Püttlingen noch ein Taxi Betrieb. Püttlinger Bürgermeister: Feuerwehr als Taxi missbraucht? Wie ist das bei euch? Wird so was öfters gemacht? Mfg T.Behringer | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 732649 | |||
Datum | 29.07.2012 21:26 | 41432 x gelesen | |||
Ich meine vor ungefähr einem Jahr hat das schonmal die Runde gemacht, damals hat sich wohl ein Bürgermeister zum Flughafen fahren lassen. Allerdings find ichs auf die Schnelle nicht wieder. Edit: Es war das hier glaube: http://www.infranken.de/nachrichten/lokales/kulmbach/Gemeinderat-Mainleus-Feuerwehr-Taxi-Flughafen-Nuernberg-Feuerwehr-Taxi-1410-Euro-sind-faellig;art312,47569 MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 732652 | |||
Datum | 29.07.2012 21:41 | 41101 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias B.offensichtlich betreibt die Freiwillige Feuerwehr Püttlingen noch ein Taxi Betrieb Naja, gehen wir mal davon aus, daß der MTW ein städtisches Fahrzeug ist, dann ist der Bgm durchaus befugt das Fahrzeug dienstlich zu nutzen, zumal die Abwesendheit nicht die Einsatzbereitschaft einschränken dürfte. Die Reise zu einer Partnerschaftsveranstaltung ist sicherlich eine dienstliche Veranstaltung. Ob er den Fahrer verpflichten kann...vermutlich er hat er das auf dem kurzen Dienstweg gelöst. Warum auch nicht. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 732660 | |||
Datum | 29.07.2012 22:13 | 40405 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Tobias B. offensichtlich betreibt die Freiwillige Feuerwehr Püttlingen noch ein Taxi Betrieb Ich denke, wir haben andere Probleme und die Absicht der LINKEN Politikerin ist so durchschaubar, dass ich mich nicht vor diesen Karren spannen lasse. Überdies hat ein gutes Verhältnis zur Lokal-Politik der Feuerwehr noch nie geschadet. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 732668 | |||
Datum | 29.07.2012 23:50 | 40627 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder P.Naja, gehen wir mal davon aus, daß der MTW ein städtisches Fahrzeug ist, dann ist der Bgm durchaus befugt das Fahrzeug dienstlich zu nutzen Darf denn die FW in diesem Fall den privaten Taxiunternehmern konkurrieren? Weil arg eilig war es ja nicht. M.E. durchaus fragwürdig. Außerdem ist das natürlich ein geschickter Weg, der Gemeinde über die Kostenabrechnung Geld zuzuschanzen. Das Ganze wäre m.E. nur in Ordnung gewesen, wenn die transportierte Gesellschaft selbst für die Kosten aufgekommen wäre. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 732669 | |||
Datum | 30.07.2012 00:09 | 40320 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Darf denn die FW in diesem Fall den privaten Taxiunternehmern konkurrieren? Wenn ich Chef von 10 PKW und 10 Bussis bin, bin ich also verpflichtet mir immer ein Taxi zu nehmen, obwohl ich genug eigene Vehikel habe? Woher wollte man sowas ableiten? Geschrieben von Linus D. Weil arg eilig war es ja nicht Ich gehe nicht davon aus, daß mit Sosi gefahren wurde... Geschrieben von Linus D. Außerdem ist das natürlich ein geschickter Weg, der Gemeinde über die Kostenabrechnung Geld zuzuschanzen. Frage ist ob die Stadt was von der Bahn bekommt. Grundsätzlich wäre es aber richtig, daß die Kommune bei Problemen auf Dienstreisen versucht etwas zu bekommen und das ginge natürlich in die Stadtkasse. Der Stadt sind ja durch die Fahrt des MTW Kosten entstanden. Geschrieben von Linus D. Das Ganze wäre m.E. nur in Ordnung gewesen, wenn die transportierte Gesellschaft selbst für die Kosten aufgekommen wäre ???Wenn die Gesellschaft selbst die Kosten getragen hätte, wäre es keine Dienstreise gewesen - dann sollten auch keine Dienstfahrzeuge benutzt werden. Wenn es eine Dienstreise war und die Teilnehmer die Kosten ausgelegt hätten, bekäme wohl auch der Dienstherr die Rückerstattung. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 732670 | |||
Datum | 30.07.2012 01:01 | 40099 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder P.Wenn ich Chef von 10 PKW und 10 Bussis bin, bin ich also verpflichtet mir immer ein Taxi zu nehmen, obwohl ich genug eigene Vehikel habe? Woher wollte man sowas ableiten? Die Gemeinde ist aber nunmal kein Privatunternehmen, und der Bürgermeister nicht der vorsitzende generalbevollmächtigte Präsident. Der muss sich auch an gesetzliche Grenzen halten, die sein Regieren einschränken. Also ich kenne ja jetzt die örtlich zutreffenden Gesetze nicht [1], aber in Bayern hieße das passierte "Freiwillige Tätigkeit". Und die darf nur durchgeführt werden, wenn man nicht mit Privatunternehmen in Konkurrenz tritt. Geschrieben von Lüder P. Geschrieben von Linus D. Also wurde nichts gemacht, was ein Taxiunternehmer nicht auch gekonnt hätte. Geschrieben von Lüder P. Wenn die Gesellschaft selbst die Kosten getragen hätte, wäre es keine Dienstreise gewesen - dann sollten auch keine Dienstfahrzeuge benutzt werden. Also ich kenne durchaus ähnliche Besuche, (auch aus eigener Erfarhung,) wo die Beteiligten die Reisekosten (mindestens Teilweise) selbst getragen haben, weil das so eigentlich keine Dienstreise ist, weil nicht zu den Pflichtaufgaben aller Beteiligter gehörend. [3] Und weil das eigentlich so keine Dienstreise ist, bin ich der Meinung, dass das keine "Dienstfahrzeugnutzung" [3] war. Also m.E. ist die vorgebrachte Kritik durchaus angebracht. Und abseits von Recht und Gesetz zeigt es mindestens einen Mangel an Fingerspitzengefühl. Es war halt der sehr kurze Dienstweg. und das kann eben mal in die Hose gehen. [1]: Deswegen meine Frage, ob die Feuerwehr das im Saarland bei sowas darf. Und es stellt sich die Frage, ob nicht sogar die Gesetze der durchfahrenen Bundesländer greifen müssten. ;-) [2]: Bei uns hätte das für die FA vermutlich der Feuerwehrverein bezahlt oder bezuschusst. [3]: Also entschuldigung, wenn der Bürgermeister ein Feuerwehrfahrzeug als sein persönliches Dienstfahrzeug betrachten sollte, läuft gründlich etwas falsch! Ich stelle mir gerade den Münchner OB in Berlin vor, dessen Dienstwagenfahrer krank geworden ist. Bestellt sich der einen KdoW der BF?!? (Die Strecke Berlin-München ist kürzer als die hier vorliegende...) Kaum. Die Aktion wäre ja wahrscheinlich auch nicht so abgelaufen, wenn nicht FA dabei gewesen wären. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 732672 | |||
Datum | 30.07.2012 05:58 | 39661 x gelesen | |||
Da geht mein alter Religionslehrer einmal auf die Voyage und dann direkt sowas :-) Geschrieben von Linus D. Darf denn die FW in diesem Fall den privaten Taxiunternehmern konkurrieren? Stimmt. Er hätte das Ganze am Flughafen europaweit ausschreiben müssen! In erster Linie sollte man das weniger als Feuerwehr sondern als Gemeinde sehen. Und dann muss ich immer noch sehen wie ich am wirtschaftlichsten zum Ziel komme. Was wäre denn gewesen wenn ein Mitarbeiter vom Bauhof mit dem Bauhof Sprinter gefahren wäre? Oder ein Mitarbeiter vom Bauhof mit dem MTW gefahren wäre? Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 732673 | |||
Datum | 30.07.2012 06:17 | 39877 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.Ich denke, wir haben andere Probleme und die Absicht der LINKEN Politikerin ist so durchschaubar, dass ich mich nicht vor diesen Karren spannen lasse.Absolut. Wäre das hier nicht, hätte die linke Dame damit sicher auch kein Problem gehabt. Das ist Politik... Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 732674 | |||
Datum | 30.07.2012 06:19 | 39893 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Also entschuldigung, wenn der Bürgermeister ein Feuerwehrfahrzeug als sein persönliches Dienstfahrzeug betrachten sollte, läuft gründlich etwas falsch! Warum? Ein Feuerwehrfahrzeug ist und bleibt nunmal ein Dienstfahrzeug der Gemeinde. Genauso wie der Unimog des Bauhofes oder der persönliche Dienstwagen des Bürgermeisters... Wenn wir mit der JF ins Zeltlager fahren, nutzen wir Fahrzeuge des Bauhofes. Das dürften wir ja dann deiner Logik nach auch nicht, sondern müssten auf eine Spedition zurückgreifen!? Geschrieben von Linus D. Die Aktion wäre ja wahrscheinlich auch nicht so abgelaufen, wenn nicht FA dabei gewesen wären. Warum nicht? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 732678 | |||
Datum | 30.07.2012 08:36 | 39684 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, Geschrieben von Sebastian K. Wäre das hier nicht, hätte die linke Dame damit sicher auch kein Problem gehabt. Danke für den Link, ist zwar bei mir um die Ecke, aber das war mir neu. In DER (politisch aufgeheizten) Situation hätte ich mir allerdings auch lieber ein Taxi genommen. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 732686 | |||
Datum | 30.07.2012 10:08 | 39780 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Und die darf nur durchgeführt werden, wenn man nicht mit Privatunternehmen in Konkurrenz tritt. Der BGM ist der Feuerwehr gegenüber kein Dritter, sondern es handelt sich grundsätzlich um eine Dienststelle. Wenn das Rathaus umzieht, ist kein BGM verpflichtet diese Dienstleitung außen bei einem Umzugsunternehmen einzukaufen. Wenn ihm in seiner Behörde genügend Kräfte und Fahrzeuge zur Verfügung stehen, kann er das natürlich intern machen lassen. Das sind doch Standardentscheidungen: Kauft eine Stadt eine eigene Kehrmaschine oder läßt man kehren? Macht man Erdbewegungen für eine kommunale Baustelle selbst oder vergibt man das fremd? Stellt die Kommune selbst Putzkräfte ein oder beauftragt man eine Putzifirma? Das Konkurrenzverbot bezieht sich doch auf Dienstleistungen ggü Dritten. Wenn der Betriebshof der Stadt den Umzug für eine ortsansässige Firma durchführen würde, wäre das überprüfenswert. Geschrieben von Linus D. selbst getragen haben, weil das so eigentlich keine Dienstreise ist, weil nicht zu den Pflichtaufgaben aller Beteiligter gehörend Eine Dienstreise wird nicht zur Dienstreise, weil es eine Pflichtaufgabe ist. Wenn die Kommune beschloßen hat, eine Delegation offiziell zu entsenden, besteht quasi ein "Auftrag". Der ist sicherlich dienstlich... Geschrieben von Linus D. Also entschuldigung, wenn der Bürgermeister ein Feuerwehrfahrzeug als sein persönliches Dienstfahrzeug betrachten sollte, läuft gründlich etwas falsch! Ich stelle mir gerade den Münchner OB in Berlin vor, dessen Dienstwagenfahrer krank geworden ist. B Es handelt sich um einen MTW und nicht um eine DLK... Wenn der Fahrer ausfällt, sucht man mit Sicherheit einen in der eigenen Behörde ( = Stadtverwaltung) und findet einen, wenn der von der Müllabfuhr kommt ( Eigenbetriebe könnten problematisch werden). Und wenn kein geeigneter PKW in der Kommune zur Verfügung steht? Was wäre verwerflich, wenn man durch alle Behörden schaut und bei der Feuerwehr einen PKW findet, auf den man verzichten kann ohne daß die Kommune abbrennt. Als Bürger erwarte ich sogar solche Überlegen! Bevor die Verwaltung richtig Geld für einen Mietwagen rausfeuert, darf man ruhig gucken ob man nicht eine vorübergehende kostengünstigere interne Variante findet. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 732687 | |||
Datum | 30.07.2012 10:27 | 39242 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder P.Als Bürger erwarte ich sogar solche Überlegen! Bevor die Verwaltung richtig Geld für einen Mietwagen rausfeuert, darf man ruhig gucken ob man nicht eine vorübergehende kostengünstigere interne Variante findet. Allerdings! Aber sowas verstehen Kommunisten nicht... SCNR | |||||
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Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG | 732692 | |||
Datum | 30.07.2012 11:27 | 39273 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.In erster Linie sollte man das weniger als Feuerwehr sondern als Gemeinde sehen. Sehe ich auch so. Aus der Ferne habe ich den Eindruck, dass in einer deutschen Feerwehr oft "Düpfli-Schisser" unterwegs sind. Ebenso scheint oft die Feuerwehr in Deutschland nicht zur Gemeinde zu gehören, sondern eine eigene "Firma" zu sein. Der Bürgermeister hat da nur eine kurze Kosten / Nutzen-Analyse gemacht und festgestellt, dass eine Hotelübernachtung für 7 Personen in Frankfurt wohl teurer wird als das Benzin vom MTF. Und der Fw-Kdt bzw. die FW hat wieder einen Bonus beim Bürgermeister Aber das nächste Mal wird er wohl dem Schulhausabwart anrufen, damit er mit dem Schulbus kommt. Bin jetzt schon froh, dass ich nicht im Lehrerforum bin... würde wohl da die gleichen Diskussionen geben. :-) Grüsse aus der Schweiz Andy Sulser | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 732693 | |||
Datum | 30.07.2012 11:41 | 39217 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder P.Der BGM ist der Feuerwehr gegenüber kein Dritter, sondern es handelt sich grundsätzlich um eine Dienststelle. Richtig. Trotzdem gilt für die Feuerwehr ein eigenes Gesetz, das für die übrige Kommunalverwaltung nicht gilt. Und - um es mal wieder auf Bayern zu beziehen, darauf (andere Gegenden) wollte der TO ja raus - das gibt vor, was die Feuerwehr machen muss und was sie darf. Und das beschriebene ist eine freiwillige Tätigkeit. Bei der ist es m.E. unerheblich, ob man für die eigene Dienststelle oder einen Dritten tätig wird. Geschrieben von Lüder P. Wenn das Rathaus umzieht, ist kein BGM verpflichtet diese Dienstleitung außen bei einem Umzugsunternehmen einzukaufen. Wenn ihm in seiner Behörde genügend Kräfte und Fahrzeuge zur Verfügung stehen, kann er das natürlich intern machen lassen. Der "Bauhof" macht alle technischen und logistischen Aufgaben in der Gemeinde, soweit selbst möglich => Umziehen, Kehren, Baggern gehören zum Aufgabenbereich. Man darf es machen. Die Putzfrau wird zum Putzen angestellt => Putzen gehört zum Aufgabenbereich. Die Feuerwehr ist da um Brände zu löschen, technische Hilfe bei Unglücksfällen zu leisten, etc. => Taxi spielen gehört nicht zum Aufgabenbereich. => Sie darf es nur tun, wenn es kein anderer machen kann. Geschrieben von Lüder P. Als Bürger erwarte ich sogar solche Überlegen! Bevor die Verwaltung richtig Geld für einen Mietwagen rausfeuert, darf man ruhig gucken ob man nicht eine vorübergehende kostengünstigere interne Variante findet. In diesem Fall ist das Ganze ja m.E. nicht auf Kosten der Gemeinde passiert, sondern auf Kosten der DB AG, die die Probleme zu verschulden hat. Ich frage mich auch, ob es überhaupt sinnvoll war, per PKW heim zu fahen. Weil 2*700km sind ja nun auch nicht in 1 1/2 Stunden zu fahren. (Mit einem Taxi wären sie früher daheim gewesen...) Evtl. wäre es ihnen zeitlich genauso zumutbar gewesen, auf den nächsten Zug zu warten. Das hätte wirklich Kosten gespart... Wie auch immer, wir haben sowas noch nicht gemacht, nicht nur, aber auch weil es m.E. die Rechtslage nicht her gibt. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 732694 | |||
Datum | 30.07.2012 11:41 | 39051 x gelesen | |||
Geschrieben von René H.Aber sowas verstehen Kommunisten nicht... SCNR Geschrieben von ---Ben Hecht (1893-1964)--- Das Vorurteil ist ein Floß, an das sich der schiffbrüchige Geist klammert. Es ist ja auch im Lande so das nur die Kommunisten gegen Korruption wettern und nur die CDU und ihre Schwestern in Verdacht selbiger geraten. Weil wenn es so wäre dann würde ich mir echt Gedanken machen, aber wohl nicht wegen der Linken. Aber kritische Fragen stellen scheint ja nicht erwünscht zu sein. Warten wir mal ab was noch so für Meldungen kommen es scheint ja nicht der einzige Kritikpunkt zu sein. Mit der einen Fahrt hätte ich auch kein Problem, kann allerdings auch verstehen das da Andere eine Erklärung für haben möchten. Gruß Ralf Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 732695 | |||
Datum | 30.07.2012 11:43 | 39114 x gelesen | |||
Geschrieben von René H.Aber sowas verstehen Kommunisten nicht... SCNR Wow. Als Kommunisten hat man mich noch nicht bezeichnet... MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 732696 | |||
Datum | 30.07.2012 11:46 | 39593 x gelesen | |||
hallo, ist nicht vergleichbar. In Mainleus wurde vom Bürgermeister Gemeindeeigentum privat genutzt MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 732697 | |||
Datum | 30.07.2012 11:50 | 39148 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Wenn wir mit der JF ins Zeltlager fahren, nutzen wir Fahrzeuge des Bauhofes. Das dürften wir ja dann deiner Logik nach auch nicht, sondern müssten auf eine Spedition zurückgreifen!? Müsstet ihr nicht, weil Transportaufgaben für kommunale Einrichtungen durchaus zum Aufgabenbereich des Bauhofes gehören. Das ganze ist m.E. eine "Einbahnstraße", eben weil die Möglichkeiten der FW beschränkter sind, als die der übrigen Gemeinde. Geschrieben von Christian F. Geschrieben von Linus D. Ich mag nicht glauben, dass ein BM auf die Idee kommt, deinen LdF anzurufen, um sich und seine Leute abholen zu lassen. Sei es wie es ist, unter den gegebenen Umständen was die Aktion aus meiner Sicht mindestens ungeschickt. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 732700 | |||
Datum | 30.07.2012 11:51 | 39210 x gelesen | |||
hallo, Ein Bürgermeister nutzt ein Fahrzeug der Gemeinde für dienstliche Zwecke. Ich sehe in diesem Fall kein Problem. Ob ein MTW ein halber Tag ausserhalb der Gemeinde unterwegs ist oder nicht dürften den Brandschutz nicht beeinträchtigen. Da das Fahrzeug nicht für private Zwecke sondern für dienstliche Belange eingesetzt wurde dürfte der Bürgermeister auch rechtlich auf der sicheren Seite stehen. Es gibt Gemeinden wo z.B. der MTW der Feuerwehr hin und wieder z.B. vom Gemeinderat für Besichtigungen usw. genutzt wird. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 732701 | |||
Datum | 30.07.2012 11:52 | 38884 x gelesen | |||
Ich meinte auch mehr die Dame der Linken.... Nicht dich... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 732702 | |||
Datum | 30.07.2012 11:53 | 39457 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Linus D. Ich mag nicht glauben, dass ein BM auf die Idee kommt, deinen LdF anzurufen, um sich und seine Leute abholen zu lassen. warum nicht? Der Bürgermeister hat ein Problem. Er ruft beim Leiter der Feuerwehr an und bitte ihn das Problem zu lösen. Dieser erklärt sich freiwillig bereit zu helfen. Dafür wird ein Fahrzeug das die Gemeinde beschafft und unterhält genutzt. Stell dir vor - in sehr vielen Gemeinden ist die Welt noch in Ordnung und man hilft sich innerhalb der Gemeinde gegenseitig ohne grosses Aufheben. Und das ist gut so. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732703 | |||
Datum | 30.07.2012 12:01 | 39251 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Da das Fahrzeug nicht für private Zwecke sondern für dienstliche Belange eingesetzt wurde dürfte der Bürgermeister auch rechtlich auf der sicheren Seite stehen. Ich bin mal Spielverderber. §3 Nr. 5 KfzStG Ist wie wenn der Landwirt mit dem steuerbefreiten Traktor Christbäume oder Altpapier für die Pfadfinder fährt... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Pete8r L8., St. Wendel / Saarland | 732704 | |||
Datum | 30.07.2012 12:03 | 39125 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Weil 2*700km sind ja nun auch nicht in 1 1/2 Stunden zu fahren. (Mit einem Taxi wären sie früher daheim gewesen...) Evtl. wäre es ihnen zeitlich genauso zumutbar gewesen, auf den nächsten Zug zu warten. Das hätte wirklich Kosten gespart... Bitte wie kommst du auf 2x700km??? Bei die Strecke Püttlingen - Frankfurt (Main) geht es um 192km (ein Weg) also insgesamt knapp 400km insgesamt. Laut Routenplaner braucht man dafür ca. 2 Std. ich denke das ist durchaus eine Alternative zur Übernachtung mit 7 Personen oder 1-2 Taxis. Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 732705 | |||
Datum | 30.07.2012 12:04 | 39241 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Christian F. Ich bin mal Spielverderber. ist mir schon klar - dazu dürfte noch, falls vorhanden, ev. theoretisch Probleme mit dem Landeszuschuss kommen ... Die Steuersache ist meiner Ansicht nach die einzigste Klippe in einem solchen "dienstlichen" Fall die Probleme machen könnte. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 732706 | |||
Datum | 30.07.2012 12:06 | 38996 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Frankfurt (Main) Ah. Fehler erkannt. Ich war im anderen Frankfurt... Trotzdem m.E. keine Feuerwehrufgabe. Wenn er den Bauhofleiter anruft und ihn bittet, mit dem orangen Mannschaftsbus zu kommen, sieht das m.E. anders aus. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 732707 | |||
Datum | 30.07.2012 12:09 | 39047 x gelesen | |||
Hoffentlich liest keiner vom Finanzamt mit :-) Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 732710 | |||
Datum | 30.07.2012 12:19 | 39163 x gelesen | |||
Hallo! Also mich würde interessieren ob die Genossin Astrid Schramm, Sprecherin der Fraktion Die Linke, diese Aktion ebenso kritisiert hätte wenn sie dabei gewesen wäre. Wohl eher nicht. Also lieber Herrr Bürgermeister Speicher, das nächste Mal auch jemand von den "dunkelroten" mitnehmen, dann kommen auch keine Beschwerden mehr. ;-) Bei dem anderen Fall, sag ich mal lieber nichts. Aber ich bin mir relativ sicher, wäre der Bürgermeister jetzt nicht CDU sondern grün, rot oder dunkelrot, es hätte sich wohl keiner aus den genannten "Farbrichtungen" beschwert. Wann sind eigentlich Komunal- bzw- Bürgermeisterwahlen? Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 732711 | |||
Datum | 30.07.2012 12:26 | 39016 x gelesen | |||
Wenn ich so gucke was hier an Feuerwehr MTW aus ganz Deutschland am Strand/Hafen/Zeltplätzen auftaucht.... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 732712 | |||
Datum | 30.07.2012 12:31 | 38992 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von René H. Wenn ich so gucke was hier an Feuerwehr MTW aus ganz Deutschland am Strand/Hafen/Zeltplätzen auftaucht.... wo liegt da das Problem? wenn die Jugendfeuerwehr damit zu einem Zeltlager fährt ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 732713 | |||
Datum | 30.07.2012 12:37 | 38761 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Bei dem anderen Fall, sag ich mal lieber nichts. Dafür eben die aus der Schwarz-gelben Richtung, das ist immer eine Frage des Blickwinkels. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 732714 | |||
Datum | 30.07.2012 12:38 | 38979 x gelesen | |||
Kein Problem ausser ein wenig Neid, weil uns zu meiner richtig aktiven DLRG Zeit immer gesagt wurde: mit grünen Kennzeichen und/oder Blaulicht aufm Dach geht das nicht... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 732715 | |||
Datum | 30.07.2012 12:40 | 39041 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von René H. mit grünen Kennzeichen und/oder Blaulicht aufm Dach geht das nicht... ich kenn da die Verhältnisse und die Hintergründe beim DLRG nicht. Aber bei Feuerwehrs ist das das kein Problem. ein MTW kann ohne (finanz-) rechtlichen Probleme bei JF-Dienste verwendet werden. Dazu gehörten auch Zeltlager ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 732716 | |||
Datum | 30.07.2012 12:52 | 39027 x gelesen | |||
Hallo Rene, In Bayern gibts mittlerweile für Feuerwehr weder grüne Kennzeichen noch Behördennummern. Fahrzeuge erhalten seit einigen Jahren (mind. 2009) ganz normale Kennzeichen wie aller anderen auch. Ist meines Wissens mittlerweile auch bei Fahrzeugen des Bauhofs so. mkg WErner | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 732718 | |||
Datum | 30.07.2012 12:58 | 38926 x gelesen | |||
und ich bin seit gut 6 jahren jetzt raus als Gerätewart.... Wurde halt damals vom Vorstand so kommuniziert als Begründung warum wir den t4 voll versteuern mußten und kein Blaulicht haben durften. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732719 | |||
Datum | 30.07.2012 13:00 | 38989 x gelesen | |||
Geschrieben von werner n.In Bayern gibts mittlerweile für Feuerwehr weder grüne Kennzeichen noch Behördennummern. Wobei bei kommmunalen Feuerwehren die Steuerbefreiung nicht am grünen Kennzeichen fest gemacht wird. Dort geht man aus der Kombination Feuerwehrfahrzeug + Kommune davon aus, dass es steuerbefreit ist. Das sieht bei Feuerwehrfahrzteugen von WFen ggf. anders aus. Das grüne Kennzeichen dient(e) ja überwiegend dazu, dass man als außenstehende Kontrollbehörde einen Verstoß gegen das KfzStG bereits durch Augenschein der Kennzeichenfarbe erkennen konnte und im Vor-Handy-Zeitalter nicht abfragen mußte, ob das Fahrzeug das man da gerade vor sich fahren sieht steuerbefreit ist oder nicht. Und der Nebeneffekt war, dass der Nutzer nicht sagen konnte "Ups, ich habe zwei Traktoren, nur einer davon ist steuerbefreit, da habe ich doch ganz zufällig gerade den falschen erwischt und er gar nicht gemerkt..." Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Hohentengen a.H. / Baden-Württemberg | 732722 | |||
Datum | 30.07.2012 13:03 | 38835 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.In diesem Fall ist das Ganze ja m.E. nicht auf Kosten der Gemeinde passiert, sondern auf Kosten der DB AG, die die Probleme zu verschulden hat. Na, die Gemeinde meint, dass das auf Kosten der DB geht. Tatsächlich aber nur sofern die Verspätung Verschulden der DB war. Wenn wir davon ausgehen, dass die DB Schuld an der Verspätung war, so gibts aber im Normalfall trotzdem kein Geld, denn in diesem Fall kümmert sich die DB um Übernachtung bzw. Weiterreise, was immer vorrang vor selbst organisierten Fahrten hat. Aber wir wissen nicht was mit der DB abgesprochen war und tatsächlich erstattet wird, das steht nirgends. Gruß Alex Mein Wohnort ist mit meiner Feuerwehr nicht identisch! | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 732723 | |||
Datum | 30.07.2012 13:18 | 38831 x gelesen | |||
Hallo Christian, Das mit der Steuerbefreiung habe ich auch mit inkludiert, da mir das auch bekannt ist (zumindest für Feuerwehrfahrzeuge). Entschuldige, wenn ich mich nicht eindeutiger ausgedrückt habe. Mir gings lediglich ums Kennzeichen wegen des Vorposts. mkg WErner | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 732726 | |||
Datum | 30.07.2012 13:38 | 39012 x gelesen | |||
Letztendlich hat man hier mühsam nach einen Vehikel Ausschau gehalten damit eine Gruppe politischer Fraktionen dem ungeliebten BM der anderen politischen Seite ans Bein pinkeln kann. Das Ganze ist zu verbuchen als vorgezogener schmutziger Wahlkampf. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 732727 | |||
Datum | 30.07.2012 13:47 | 38750 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.In diesem Fall ist das Ganze ja m.E. nicht auf Kosten der Gemeinde passiert, sondern auf Kosten der DB AG, die die Probleme zu verschulden hat. Nur Taxi: kilometerpreis 1,53 das ganze mal 192 km macht 293,76 , das ganze mal 2 bei zwei Taxis macht 587,52 maximale Erstattung durch die DB -AG sind 160 (2*80) macht im Endeffekt 427,52 auf denen die Stadt sitzen bleibt jetzt mal ohne rechtliche Einordnung nur die Kosten gerechnet, für das Geld kann der MTW ne Weile fahren Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732728 | |||
Datum | 30.07.2012 14:50 | 38659 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Wenn er den Bauhofleiter anruft und ihn bittet, mit dem orangen Mannschaftsbus zu kommen, sieht das m.E. anders aus. Was unterscheidet den den Bauhof von der FW ? Beides sind doch Kommunale Einrichtungen, in beiden Fällen wird Kommunales Eigentum (Bus) genutzt........ mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 732729 | |||
Datum | 30.07.2012 14:50 | 39700 x gelesen | |||
Hallo, ich fasse es wieder mal nicht.... Eine unvorhersehbare und kurfristig eingetretene dumme Situation wurde ebenso kurzfristig auf dem kleinen Dienstweg zur Zufriedenheit aller gelöst. Aus politisch völlig durchsichtigen Gründen wird diese Lösung nun politisch angeprangert. So weit, so lächerlich. Kleine Polit-Provinzposse. Aber nun werden hier im geneigten Fachforum die - vor allem rechtlich - wirklich wichtigen Aspekte beleuchtet:
Daher möchte ich hier noch mal einen weiteren Aspekt einwerfen:
Gruß Daniel *) Ich würde die Beauftragung eines Rechtsgutachtens in dieser für das deutsche Feuerwehrwesen höchst wichtigen Fragestellung anregen! | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 732730 | |||
Datum | 30.07.2012 14:51 | 38613 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Richtig. Trotzdem gilt für die Feuerwehr ein eigenes Gesetz, das für die übrige Kommunalverwaltung nicht gilt. Und - um es mal wieder auf Bayern zu beziehen, darauf (andere Gegenden) wollte der TO ja raus - das gibt vor, was die Feuerwehr machen muss und was sie darf. Und das beschriebene ist eine freiwillige Tätigkeit. Bei der ist es m.E. unerheblich, ob man für die eigene Dienststelle oder einen Dritten tätig wird. Ich gehe also davon aus, dass es in Bayern keinerlei Eigenleistung zur Reinigung, Renovierung, Bau, Instandhaltung oder Betrieb von FEuerwehrgebäuden und Gerät gibt? Geschrieben von Linus D. Wie auch immer, wir haben sowas noch nicht gemacht, nicht nur, aber auch weil es m.E. die Rechtslage nicht her gibt. Diese Diskussion wird hier im Forum vermutlich eh nur durch das Bundesverwaltungsgericht geklärt werden können... [1] [1] Vielleicht aber nichtmal dan... | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 732731 | |||
Datum | 30.07.2012 14:54 | 38685 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.Was unterscheidet den den Bauhof von der FW ? Beides sind doch Kommunale Einrichtungen Für den Bauhof gilt nicht das Feuerwehrgesetz. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732732 | |||
Datum | 30.07.2012 14:55 | 38691 x gelesen | |||
Geschrieben von René H.mit grünen Kennzeichen und/oder Blaulicht aufm Dach geht das nicht... Warum sollte das nicht gehen ? grünes Kennzeichen = steuerbefreit Solange das nciht gewerblich genutzt wird sondern zu zwecken die sich mit der Steuerbefreiung decken kein Problem Blaulicht auf dem Dach Solange das nicht Missbraucht wird um Sonnenmilch an den Strand zu fahren und im Stationierungsgebiet abkömmlich why not ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732734 | |||
Datum | 30.07.2012 14:58 | 38718 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Geschrieben von Michael R."Was unterscheidet den den Bauhof von der FW ? Beides sind doch Kommunale Einrichtungen" Wo steht das ich für meine eigene Verwaltung keine Amtshilfe leisten darf ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 732735 | |||
Datum | 30.07.2012 14:59 | 38634 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Linus D. Die Feuerwehr ist da um Brände zu löschen, technische Hilfe bei Unglücksfällen zu leisten, etc. => Taxi spielen gehört nicht zum Aufgabenbereich. => Sie darf es nur tun, wenn es kein anderer machen kann. Wie kommst du darauf, dass die Feuerwehr nur Brände löschen oder technische hilfe leisten darf? Im vorliegenden Fall war es zwar eine Freiwillige Feuerwehr. Aber bei vielen Städten mit einer Berufsfeuerwehr hat die Feuerwehr noch zusätzliche Aufgaben, die mehr oder weniger weit von den eigentlichen Feuerwehr-Aufgaben entfernt sind, die dann vom Personal der Feuerwehr meistens mit der Ausrüstung der Feuerwehr erledigt werden. Also grundsätzlich zu behaupten, die Feuerwehr dürfe feuerwehrfremde Aufgaben innerhalb der Stadt/ Gemeinde nur wahrnehmen, wenn es nicht anders geht, würde ich mal anzweifeln. Ebenso wie ich sicher bin, die Stadt/ Gemeinde kann natürlich über die selbst angeschafften Fahrzeuge auch für andere Zwecke verfügen (wenn dadurch nicht dauerhaft die Einsatzbereitschaft gefährdet ist). Das einzige was ich evtl. kritisch sehe, ist der Einsatz von freiwilligen FA für feuerwehrfremde Tätigkeiten (was allerdings ja viele Feuerwehren in Deutschland andauernd und gerne machen....). Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732736 | |||
Datum | 30.07.2012 15:02 | 38668 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Der Bürgermeister hat ein Problem. Er ruft beim Leiter der Feuerwehr an und bitte ihn das Problem zu lösen. Dieser erklärt sich freiwillig bereit zu helfen. Dafür wird ein Fahrzeug das die Gemeinde beschafft und unterhält genutzt. "(Kommunen) Interne Amtshilfe" mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 732737 | |||
Datum | 30.07.2012 15:03 | 38597 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Für den Bauhof gilt nicht das Feuerwehrgesetz.Und für einen kommunalen Kleinbus, der mit einem kommunalehrenamtlich tätigen Fahrer durch die Landschaft gondelt, auch nicht. Und jetzt? Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 732738 | |||
Datum | 30.07.2012 15:03 | 38911 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Ich glaube (und befürchte), das ist wirklich ernst gemeint. Ist es. Wenn jemand widerrechtlich handeln darf, ohne sich zumindest Kritik anhören zu können, wo landen wir denn dann? Ich habe nicht behauptet, jemanden vor Gericht schleifen zu müssen. (Im Gegensatz zu den Gemeinderäten im Fall in Mainleus.) Das wäre zu viel des guten. Es reicht m.E. völlig, wenn man den Betroffenen sagt, dass das nicht ganz in Ordnung war, und dass man das beim eventuellen nächsten Mal anders lösen sollte. Wie gesagt: Eine Frage des Fingerspitzengefühls, das heuzutage viele Kommunalpolitiker vermissen lassen. (Auch auf Gemeinderäte bezogen, die rechtliche Schritte fordern!) Geschrieben von Daniel R. Gehts noch ???? Ja, es geht. Und du brauchst nicht laut zu werden. Mir ist es ja völlig Wurscht, was die Feuerwehr wo mit sich machen lässt. Das müssen die unter sich ausmachen. Ich wüsste aber, dass ich meinen BM nicht des Nachts aus Nürnberg abholen würde... MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 732739 | |||
Datum | 30.07.2012 15:04 | 38575 x gelesen | |||
Danke. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 732740 | |||
Datum | 30.07.2012 15:07 | 38667 x gelesen | |||
Geschrieben von werner n.In Bayern gibts mittlerweile für Feuerwehr weder grüne Kennzeichen noch Behördennummern. Das ist genau genommen bereits seit März 2007 so - und zwar bundesweit. Behördenkennzeichen (also "AB-1234") gibt es nicht mehr, zumindest nicht mehr auf kommunaler- und Kreisebene (Ausnahmen Stadt-Staaten). Da werden aus Gründen der Vereinfachung nun ganz normale Kennzeichen ("AB-CD 1234") vergeben. Siehe Wikipedia-Artikel oder auch Kennzeichenwelt.de. Grüne Kennzeichen kenne ich aus dem Bereich Feuerwehr aus unserer Region ehrlich gesagt gar nicht. MkG Kay - meine persönliche Meinung - | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 732741 | |||
Datum | 30.07.2012 15:09 | 38671 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Und für einen kommunalen Kleinbus, der mit einem kommunalehrenamtlich tätigen Fahrer durch die Landschaft gondelt, auch nicht. Wie entscheidest du denn, ab wann das Feuerwehrfahrzeug mit FA am Steuer für dich ein kommunales Fahrzeug ist, und wann ein Feuerwehrfahrzeug?! Für mein Verständnis ist es das ab dem Moment, wo das "Feuerwehr X" drauf steht. Und damit greift das Feuerwehrgesetz. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 732742 | |||
Datum | 30.07.2012 15:10 | 38793 x gelesen | |||
Servus, das wirst du auch nicht brauchen. Aber da gibt´s bestimmt jemanden anderen, der das macht.;-) Aber ich pack´s nicht. So etwas wird so oder ähnlich jahrein, jahraus bei den Feuerwehren gemacht. Und ich finde es auch nicht verwerflich. Es ist halt ein gegenseitiges Geben und Nehmen. Und ich denke, da profotieren beide "Parteien" davon. Freilich kann man "Dienst nach Vorschrift" machen. Aber dann schau mal, wo du in kurzer Zeit bis.;-( Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 732743 | |||
Datum | 30.07.2012 15:13 | 38725 x gelesen | |||
hallo, ich denke hier werden zwei Sachverhalte die nicht vergleichbar sind zusammengewürfelt. Wenn ein Bürgermeister Feuerwehrgeräte privat nutzt und dafür nichts bezahlt ( siehe Kostensatzung) dann ist das sicherlich absolut nicht richtig. Das selbe gilt wenn der Bürgermeister sich z.B. mit dem Bagger vom Bauhof seine private Baugrube kostenlos ausheben lässt. In dem Fall den der Threadopener hier anführt sieht das meiner Ansicht nach schon deutlich anders aus. Das war eine dienstliche Veranstaltung der Gemeinde. Wenn die dann wegen einem Notfall dann einen MTW der Feuerwehr nutzt ist das immer noch dienstlich. Der einzigste Ansatzpunkt der hier denkbar wäre liegt im Bereich der Nutzung eines steuerbefreiten KfZ zu anderen Zwecken. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 732744 | |||
Datum | 30.07.2012 15:16 | 38527 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Linus D. Und damit greift das Feuerwehrgesetz. welche Paragraphen in den Feuerwehrgesetze in Deutschland regelt dann so einen Fall? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 732745 | |||
Datum | 30.07.2012 15:17 | 38530 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Kay S. Grüne Kennzeichen kenne ich aus dem Bereich Feuerwehr aus unserer Region ehrlich gesagt gar nicht. erst vor kurzem an einem Fahrzeug der Werkfeuerwehr in Stuttgart-Untertürkheim gesehen ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 732746 | |||
Datum | 30.07.2012 15:20 | 38434 x gelesen | |||
Hallo Linus, Geschrieben von Linus D. dass ich meinen BM nicht des Nachts aus Nürnberg abholen würde... Musst Du ja auch nicht, der saarländische Kollege hat ja auch nicht "gemusst", er ist freiwillig gefahren. In RLP ist die Sache evtl. einfacher als im Rest der Nation, da bestimmt nämlich der § 24 LBKG, dass der Bgm "Einsatzleiter" der Feuerwehr ist. Damit ist er, zumindest nach meinem Verständnis, auch ein klein wenig berechtigt, in einem FW-Fzg mitzufahren, auch wenn es extra wegen ihm nach Frankfurt zum Bahnhof kommt. MfG, Thomas Bin mal gespannt, welche Diskussionen es hier gibt, wenn wir anfangen, unsere richtigen Probleme nur zu beschreiben. Zur Lösung werden wir vermutlich dann nicht mehr kommen... Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 732747 | |||
Datum | 30.07.2012 15:21 | 38350 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Linus D.: Wenn jemand widerrechtlich handeln darf Wo ist das "widerrechtlich"? (Sieht man mal von dem Humbug ab, den Du hier konstruierst.) Es reicht m.E. völlig, wenn man den Betroffenen sagt, dass das nicht ganz in Ordnung war, und dass man das beim eventuellen nächsten Mal anders lösen sollte. Wenns doch aber keinen der Beteiligten stört und auch objektiv an sich keinen Grund zur Beanstandung gibt? Wie gesagt: Eine Frage des Fingerspitzengefühls, das heuzutage viele Kommunalpolitiker vermissen lassen. Ja, Fingerspitzengefühl fehlt heute oft. Da werden die banalsten Kleinigkeiten am Ende von allerlei Bedenkenträgern zu vermeintlichen Problemen aufgeblasen (siehe z.B. auch Gesetze und Verordnungen, die nachdem sie durch die Mühlen der Ministerialbürokratie gegangen waren völlig an der ursprünglichen Intention des eigentlichen Gesetzgebers vorbeigingen...). Ja, es geht. Und du brauchst nicht laut zu werden. Werde ich nicht. Sitze hier nur kopfschüttelnd. Mir ist es ja völlig Wurscht, was die Feuerwehr wo mit sich machen lässt. Das müssen die unter sich ausmachen. Ich wüsste aber, dass ich meinen BM nicht des Nachts aus Nürnberg abholen würde... Na dann hoffe ich mal, dass Du nie in solch eine Verlegenheit kommen wirst (wäre dann aber vermutlich auch egal, denn bevor zuende bewertet und abgewogen wäre der Bürgermeister wahrscheinlich sogar zu Fuß schon zuhause angekommen). Gruß Daniel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 732748 | |||
Datum | 30.07.2012 15:22 | 38512 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Wie entscheidest du denn, ab wann das Feuerwehrfahrzeug mit FA am Steuer für dich ein kommunales Fahrzeug ist, und wann ein Feuerwehrfahrzeug?!Wieso "entweder-oder"? Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Henr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen | 732749 | |||
Datum | 30.07.2012 15:25 | 38577 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Wie entscheidest du denn, ab wann das Feuerwehrfahrzeug mit FA am Steuer für dich ein kommunales Fahrzeug ist, und wann ein Feuerwehrfahrzeug?! Für mein Verständnis ist es das ab dem Moment, wo das "Feuerwehr X" drauf steht. Und damit greift das Feuerwehrgesetz. Wer läst die Fahrzeuge zu ? Bei wem liegen die Fahrzeugbriefe ? H3. Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung und nicht die anderer ! Nach Rechtschreibreformen 1876- 2006 alles richtig ! | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 732750 | |||
Datum | 30.07.2012 15:29 | 38522 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.welche Paragraphen in den Feuerwehrgesetze in Deutschland regelt dann so einen Fall? 4.5.1 VollzBekBayFwG: Die gemeindlichen Feuerwehren übernehmen gelegentlich Aufgaben, die nicht zu ihren Pflichtaufgaben gehören. Bei den Freiwilligen Feuerwehren ist zu unterscheiden, ob diese Tätigkeiten allein dem Vereinsleben zuzuordnen sind oder ob die Feuerwehr zumindest auch als gemeindliche Einrichtung tätig wird. Im ersten Fall (z.B. Ausrichten von Feuerwehrfesten) gilt ausschließlich Vereinsrecht. Im zweiten Fall, der schon immer dann gegeben ist, wenn Geräte der Feuerwehr verwendet werden (z.B. Anbringen von Dekorationen mit Feuerwehrleitern), muss die (allgemein oder für den Einzelfall erteilte) Einwilligung der Gemeinde vorliegen (vgl. Anlage 1 § 2 Abs. 3). Die freiwillige Tätigkeit der Feuerwehren darf nicht mit privaten Unternehmungen konkurrieren. Da freiwillige Tätigkeiten nicht zum Feuerwehrdienst im Sinn von Art. 6 Abs. 1 zählen, ist soweit sich aus Vereinsrecht nichts anderes ergibt das Einverständnis der zur Mitwirkung vorgesehenen ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder notwendig. [...] Und da sind wir wieder bei der Problematik, dass das natürlich in anderen Bundesländern anders aussehen kann. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 732751 | |||
Datum | 30.07.2012 15:32 | 38572 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Linus D. Für den Bauhof gilt nicht das Feuerwehrgesetz. Dann scheinen bei uns in der Nachbargemeinde besondere Schwerverbrecher im Rathaus zu sitzen, die hatten einen MTF gleich so beschafft das er auch für "normale" kommunale Zwecke benutzt werden konnte.... MTW Gerlingen Gruß Andi | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 732752 | |||
Datum | 30.07.2012 15:39 | 38490 x gelesen | |||
Hallo,4.5.1 VollzBekBayFwG: [...] Die freiwillige Tätigkeit der Feuerwehren darf nicht mit privaten Unternehmungen konkurrieren. Anderherum wird ein Schuh draus (selbst in Bayern): Das Privatunternehmen Deutsche Bahn konnte seine Dienstleistung - Beförderung der Delegation nach Hause - ganz offensichtlich nicht ausführen. Konkurrenzsituation also nicht (mehr) gegeben. Und nun? Hinweis: Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Und auch nicht alles was herbeikonstruiert wird trifft wirklich zu. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732755 | |||
Datum | 30.07.2012 15:48 | 38519 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.erst vor kurzem an einem Fahrzeug der Werkfeuerwehr in Stuttgart-Untertürkheim gesehen ... Ja. Werkfeuerwehr. Da ist das eher noch der Fall. Bei einer kommunalen Feuerwehr geht man beim Finanzamt wohl pauschal davon aus, dass es sich nur um Tätigkeiten handelt die der Steuerbegünstigung unterliegen. Es gibt aber z.B. bei WFen auch WLF, die haben eine Grundplatte für ein Räumschild und nehmen dann im Winter noch den AB Salzstreuer auf. Damit ist das ggf. keine steuerbegünstigte Tätigkeit i.S.d. KfzStG mehr. Oder der GM oder TM, der auch zur Wartung von hochliegenden betrieblichen Einrichtungen im Rahmen der Werkinstandhaltung eingesetzt wird. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732756 | |||
Datum | 30.07.2012 15:52 | 38605 x gelesen | |||
Geschrieben von René H.Wurde halt damals vom Vorstand so kommuniziert als Begründung warum wir Zumindest was die Steuer betrifft könnte das korrekt sein. Denn (wie auch beim §35 Abs. 1 StVO) ist die Feuerwehr in der Formulierung was besonderes. In §3 Nr. 5 KfzStG heißt es "im Feuerwehrdienst". Damit ist m.E. auch die JF-Arbeit abgedeckt und zur Jugendarbeit gehören zweifelsohne auch Zeltlager. Das DLRG läuft aber unter "im Katastrophenschutz" oder "bei Unglücksfällen" oder "im Rettungsdienst". Da gehört Jugendarbeit im Zweifel nicht dazu. So könnte der Unterschied zu stande kommen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 732762 | |||
Datum | 30.07.2012 16:55 | 38410 x gelesen | |||
Danke, können wir jetzt wirklich zu den wichtigen Problemen kommen? Gruß | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 732765 | |||
Datum | 30.07.2012 17:00 | 38288 x gelesen | |||
Hallo, dann müssen wir ja in Zukunft zu Zeltlagern mit Busunternehmen anreisen, zu Bundeswetteimerspielen mit der Bahn und wenn wir den nachbarlöschzug besuchen wollen mit dem Taxi.... Armes Deutschland! Gruß | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 732766 | |||
Datum | 30.07.2012 17:02 | 38308 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Mir ist es ja völlig Wurscht, was die Feuerwehr wo mit sich machen lässt. Das müssen die unter sich ausmachen. Ich wüsste aber, dass ich meinen BM nicht des Nachts aus Nürnberg abholen würde... Ich vermute mal, dass er nicht mit der Pistole auf der Brust dazu gezwungen wurde. Und ich stehe dazu, wenn man mich fragen würde und die zeit da wäre, hätte ich persönlich auch kein Problem damit, genau so zu handeln. Gruß | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 732768 | |||
Datum | 30.07.2012 17:05 | 38381 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Hallo, Hallo Daniel, Daumen hoch und lesenswert für Deinen Beitrag! Wenn ich jetzt "böse" wäre könnte ich noch ein paar Aspekte zu dem Thema beitragen. Aber ich glaube die Vorräte an Chips und Cola sowie an frischen Steinen (wegen dem "Jehova") würden dann ganz schnell ausgehen. ;-) Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 732770 | |||
Datum | 30.07.2012 17:09 | 38439 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Das ganze ist m.E. eine "Einbahnstraße", eben weil die Möglichkeiten der FW beschränkter sind, als die der übrigen Gemeinde. Wenn du meinst... Hier steht im Fahrzeugbrief immer noch "Gemeindeverwaltung" bzw. "Stadtverwaltung" drinnen und nicht "Feuerwehr XY"... Und selbstverständlich darf die Gemeindeverwaltung auch die ihr gehörenden Fahrzeuge nutzen. Sie darf sie sogar verkaufen... Gibt ja mittlerweile mehr als genügend Fahrzeuge, die genau aus diesem Grund einen Doppelnutzen haben. Sei es das WLF, das für Feuerwehr und Bauhof genutzt wird, der Fw-Unimog, der im Winter Winterdienst fährt (das ist IMHO eine ganz andere Nummer als mit nem MTW eine Dienstreise zu absolvieren!), der TM, der zum Bäume stutzen oder Aufhängen der Wiehnachtsbeleuchtung dient... Geschrieben von Linus D. Sei es wie es ist, unter den gegebenen Umständen was die Aktion aus meiner Sicht mindestens ungeschickt. Das vielleicht. Obs aber soviel besser gewesen wäre, wenn man zwei PKW der Verwaltung genommen hätte!? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Paul8 S.8, Olingen / n.a. | 732776 | |||
Datum | 30.07.2012 17:36 | 38409 x gelesen | |||
Hallo, Meines Erachtens hast du eben die falsche Passage fett hervorgehoben. Betonung müsste auf diesem Satz liegen: Zitiert von Linus D. Im zweiten Fall, der schon immer dann gegeben ist, wenn Geräte der Feuerwehr verwendet werden *Abänderungsantrag VollzBekBayFwG von mir Ob die Einwilligung der Gemeinde vom Bürgermeister oder vom Gemeinderat erteilt werden müsste, vermag ich mangels Kenntnis bayrischer Rechtsvorschriften nicht zu beurteilen. Gruss, Paul | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 732782 | |||
Datum | 30.07.2012 18:30 | 38373 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Das ganze ist m.E. eine "Einbahnstraße", eben weil die Möglichkeiten der FW beschränkter sind, als die der übrigen Gemeinde. Jein, wird sie als Feuerwehr im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr tätig bieten sich ihr auch nur die Möglichkeiten, die das Gesetz der Feuerwehr einräumt. Ansonsten greifen die übergeordneten Regelungen für die Gemeinde. Man kann theoretisch auch FA seitens der Kommune weitergehende Aufgaben übertragen z.B. als Standesbeamten. Dann greifen jedoch für den FA die für die jeweilige Tätigkeit geltenden gesetzlichen Regelungen und er muß wissen wann er was in welchem Rahmen machen darf. Die HiOrg kennen dieses Grundproblem schon seit langem. Man ist meist ein Verein und darf innerhalb der üblichen gesetzlichen Vorgaben sowie der eigenen Satzung handeln. Mnachmal jedoch übernimmt man Aufgaben im RD, dem KatS etc. und dann gelten im Rahmen dieser Tätigkeit evtl. andere rechtliche Möglichkeiten für die eingesetzten Helfer. MkG Marc | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732792 | |||
Datum | 30.07.2012 18:58 | 38416 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Der einzigste Ansatzpunkt der hier denkbar wäre liegt im Bereich der Nutzung eines steuerbefreiten KfZ zu anderen Zwecken. Fand hier eine gewerbliche Personenbeförderung statt ? Wenn ja könnte man über soetwas wie FE zur Personenbeförderung auch noch nachdenken..... Da IMO aber kein Entgeld für die Fahrt erhoben wurde, eher unkritisch ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 732793 | |||
Datum | 30.07.2012 19:05 | 38379 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.Fand hier eine gewerbliche Personenbeförderung statt ???? Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732794 | |||
Datum | 30.07.2012 19:08 | 38250 x gelesen | |||
gewerblicher Personenverkehr BO Kraft u.a. Rechtsvorschriften gelten würden.......... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 732797 | |||
Datum | 30.07.2012 19:25 | 38294 x gelesen | |||
Aber da glaubst du doch nicht ernsthaft dran, oder? Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732798 | |||
Datum | 30.07.2012 20:05 | 38250 x gelesen | |||
Habe ich eine gewerbliche Personenbeförderung unterstellt ? Lies noch mal nach ;) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 732805 | |||
Datum | 30.07.2012 20:33 | 38285 x gelesen | |||
Alleine die Fragestellung reicht aus, um mit dem Kopf zu schütteln. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 732807 | |||
Datum | 30.07.2012 21:06 | 38191 x gelesen | |||
Servus, ich kann auchden "worst case" konstruieren.;-( Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732818 | |||
Datum | 30.07.2012 21:50 | 38222 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Alleine die Fragestellung reicht aus, um mit dem Kopf zu schütteln. Es war keine Frage sondern der Hinweis, das wenn man gewerblichen Personentransport unterstellen würde noch ganz andere Rechtsvorschriften greifen würden. Das ein Mitarbeiter eine öffentlichen Verwaltung über die Anwendung von Gesetzen mit dem Kopf schüttelt ... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732819 | |||
Datum | 30.07.2012 21:52 | 38072 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Oder der GM oder TM, der auch zur Wartung von hochliegenden betrieblichen Einrichtungen im Rahmen der Werkinstandhaltung eingesetzt wird. Aber der Hubretter der öff. FW der das macht ist steuerbefreit........ein Schelm der böses dabei denkt. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732820 | |||
Datum | 30.07.2012 21:54 | 38040 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.Aber der Hubretter der öff. FW der das macht ist steuerbefreit........ein Schelm der böses dabei denkt. Nur, solange niemand im konkreten Fall beim Finanzamt nachfragt... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 732825 | |||
Datum | 30.07.2012 22:36 | 38082 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Wenn jemand widerrechtlich handeln darf, ohne sich zumindest Kritik anhören zu können, wo landen wir denn dann? Hast Du denn mittlerweile ein Gesetz, eine Satzung, Verordnung oder oder oder gefunden, die dieses Vorgehen als rechtwiedrig ausweist? Wenn nicht, schreibs doch auch nicht. Ich finde eher, das es wieder einmal eine typische, politische Ausfallerscheinung einer politischen Minderheit ist, die mal wieder "im Interesse der Steuerzahlenden Bürger" verkauft wird. Wer kennt es nicht aus seiner Gemeinde? Oftmals sind es die kleinen Parteien/freien Bündnisse oder die parteilosen, die die unsinnigsten Anträge und Fragen stellen. Welche Arbeit das macht, welche Kosten durch diesen (oftmals) Unsinn entstehen und wieviel Arbeitszeit der Gemeindemitarbeiter zur Beantwortung dieser Fragen entstehen, wer rechnet da denn mal gegen? Wer fragt denn, ob das gerechtfertigt ist oder ob es nicht "vom fragenden wegen groben Unfugs" zu übernehmen sei? Was, wäre der Unterschied gewesen, wenn der Bgm. zwei Leihwagen gemietet hätte und hierfür Kosten entstanden wären? Was wäre, wenn sich die ganze Truppe des Nachts in einem Hotel einquartiert hätte? Nix, das wäre OK. So hat man sich aber gemeindeintern "aus der Patsche geholfen" und schon befürchtet man wieder schreckliche Vorteilsnahmen oder weiß der Henker was............... Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 732826 | |||
Datum | 30.07.2012 22:48 | 38163 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.In dem Fall den der Threadopener hier anführt sieht das meiner Ansicht nach schon deutlich anders aus. Das war eine dienstliche Veranstaltung der Gemeinde. Wenn die dann wegen einem Notfall dann einen MTW der Feuerwehr nutzt ist das immer noch dienstlich. Ich glaube ganz so einfach ist das nicht. Was passiert denn, wenn bei einer feuerwehrfremden Gefälligkeitsveranstaltung was passiert? Beispiel: Der Fahrer fährt das Auto in den Graben (un-)schuldig, mit/ohne Personenschaden uvm. Ich freue mich da heute schon auf die Diskussionen, wenns dann Probleme mit der Absicherung bzw. Leistungen der Unfallversicherungsträger geben sollte.... Vor Jahren haben somewhere over the Rainbow Feuerwehrkollegen aus Gefälligkeit anderen Kollegen (oder dem Bürgermeister, oder...) mit Feuerwehrgeräten z.B. beim Transport von ??? oder beim Hausbau geholfen. Überall da, wo irgendeiner "unzufrieden" (nach einem Unfall, nach einer Beschwerde eines Privatanbieters usw.) damit war, wirds nicht mehr gemacht, beim Rest? (Viele habens mittlerweile eingesehen, dass die Welt nunmal kein Wunschkonzert oder Ponyhof ist...) Ansonsten wünsche ich allen, die mit "dabei" sind, dass sie nach bzw. bei Problemen bei den gleichen Leuten maximale Unterstützung bekommen, die diese ggf. gern für sich fordern.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 732827 | |||
Datum | 30.07.2012 23:00 | 37949 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Geschrieben von Michael R."Aber der Hubretter der öff. FW der das macht ist steuerbefreit........ein Schelm der böses dabei denkt." Auch die TM eines großen Verleihers (nicht FW) hat grüne Kennzeichen (zumindest gehabt). | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 732828 | |||
Datum | 30.07.2012 23:02 | 37840 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian T.Hast Du denn mittlerweile ein Gesetz, eine Satzung, Verordnung oder oder oder gefunden, die dieses Vorgehen als rechtwiedrig ausweist? Verordnung über die Organisation des Brandschutzes und der Technischen Hilfe im Saarland Die kommunalen Feuerwehren sollen im Rahmen des § 7 Abs. 2 SBKG auf Ersuchen In meinen Augen ist ein solches Reisegrüppchen ein Dritter. Das kann man gerne anders sehen, ich sehe das so. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 732830 | |||
Datum | 30.07.2012 23:06 | 38017 x gelesen | |||
Glauben wir nun alles aus einem Zeitungsartikel, dann: Mag das Reisegrüppchen in deinen Augen ein dritter sein. Tatsächlich war es aber doch eine Abordnung einer Gemeinde zu Feierlichkeiten in einer Partnerstadt. Somit ist es eine offizielle Abordnung und diese "dritten" sind im Auftrage der Stadt als ihre Vertreter unterwegs. Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 732831 | |||
Datum | 30.07.2012 23:08 | 38034 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Harald S. Auch die TM eines großen Verleihers (nicht FW) hat grüne Kennzeichen (zumindest gehabt). fahrbares Arbeitsgerät? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732833 | |||
Datum | 30.07.2012 23:10 | 37838 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.fahrbares Arbeitsgerät? jepp, so werden ausrangierte Hubretter auch gerne mit gelben Kalotten einem zweiten Leben nach der FW zugeführt. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 732835 | |||
Datum | 30.07.2012 23:13 | 37865 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Linus D. In meinen Augen ist ein solches Reisegrüppchen ein Dritter. Wenn mit dem MTW die Reisegruppe des Hasenzüchtervereins transportiert worden wäre hättest du recht Eine Dienstreise des Püttlinger Bürgermeisters Martin Speicher mit sieben weiteren Teilnehmern aus dem Stadtrat, dem Partnerschaftsausschuss und der Freiwilligen Feuerwehr Köllerbach nach Senftenberg in Brandenburg ... Das sind keine "Dritte". Die gehören wie die Feuerwehr zur Gemeinde. Da waren ja sogar Feuerwehrangehörige dabei ... Wenn ich deiner Logik folgen würde hätten wir ( unsere Feuerwehr ) bei unsere letzten Wanderung (die offziell im Dienstplan angesetzt war) anstatt den MTW den örtlichen Busunternehmer für den Rücktransport beauftragen müssen ... Merkst du was? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732836 | |||
Datum | 30.07.2012 23:20 | 37992 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Wie entscheidest du denn, ab wann das Feuerwehrfahrzeug mit FA am Steuer für dich ein kommunales Fahrzeug ist, und wann ein Feuerwehrfahrzeug?! In der Zulassung steht doch wem das Fahrzeug gehört, und das ist in der Regel die Kommune weil die FW nicht rechts-fähiger Teil der selben ist. Ergo sind alle FW-Fahrzeuge kommunale Fahrzeuge. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 732842 | |||
Datum | 31.07.2012 00:28 | 37972 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.Fand hier eine gewerbliche Personenbeförderung statt ? Wenn könnte es nur Werkverkehr sein, da es keine Dritte sind... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 732854 | |||
Datum | 31.07.2012 08:43 | 38102 x gelesen | |||
Ohhh Michael, Geschrieben von Michael R. Das ein Mitarbeiter eine öffentlichen Verwaltung über die Anwendung von Gesetzen mit dem Kopf schüttelt würdest Du manche Gesetze und Verordnungen etc kennen, dann würde Dir EIN Kopf zum schütteln nicht mehr ausreichen... MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 732966 | |||
Datum | 31.07.2012 17:48 | 37575 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.Das ein Mitarbeiter eine öffentlichen Verwaltung über die Anwendung von Gesetzen mit dem Kopf schüttelt ...Über die Art der Anwendung. Wenn Mitarbeiter der Verwaltungen alle solche Gedankensprünge wie hier teilweise zu bewundern sind in ihre Arbeit einfließen lassen würden, müsste man ihre Anzahl verdoppeln, damits weitergeht... Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 734149 | |||
Datum | 13.08.2012 05:03 | 37683 x gelesen | |||
MoinMoin! Es verwundert auch mich als langjährigen Forumsteilnehmer immer wieder worüber Feuerwehrdeutschland so diskutiert. # Leider allzuoft sinnfrei und ohne GMV # und nur auf Paragraphen rumreitend. Und diese herbeigredete "Dienstwagenaffäre" setzt dem ganzen wieder einmal die Krone auf. Seit Jahren wirds bei uns genau so praktiziert, Und KEINER regts sich auf Transfer unserer Rathhaus-Delegation inklusive Stadverordneten /Gemeindevertetern /Fraktionsmitgliedern oder sogar mitreisenden Feuerwehrleuten zum Flughafen durch unsere FW. Transfer vom Zielflughafen unserer Partnerwehr in die Partnerstadt. Bei Gegenbesuchen funktionierts genauso Und ganz nebenbei profitieren beide Feuerwehren davon durch gestiegenses Ansehen bei den Geldgebenden Abgeordneten der Jeweiligen Komune. Auch so kann Feuerwehr funktionieren. freundliche Grüße, Mario www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 734165 | |||
Datum | 13.08.2012 10:06 | 37423 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario G.Transfer unserer Rathhaus-Delegation inklusive Stadverordneten /Gemeindevertetern /Fraktionsmitgliedern oder sogar mitreisenden Feuerwehrleuten zum Flughafen durch unsere FW. du erkennst den Unterschied? Es gibt einen Fw-Bezug bei den Reisen, dann ist das natürlich kein Problem. Geschrieben von Mario G. Und ganz nebenbei profitieren beide Feuerwehren davon durch gestiegenses Ansehen bei den Geldgebenden Abgeordneten der Jeweiligen Komune. Vorsicht, das "Ansehen" aus "Gefälligkeiten" kann sich ganz schnell in nichts bzw. eine Anklage oder eine Entlassung verändern. Dazu müssen in der Politik nur Parteien bzw. Personen wechseln... (und ja, das kann auch in Kommunen der Fall sein). ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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