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ThemaEinsatzstellenhygiene, war: TM2-Ausbildung allgemein3 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW733857
Datum09.08.2012 19:433396 x gelesen
Geschrieben von Ralf R.Hat jemand ne Idee oder vielleicht Unterlagentipps, nee Präsentation zum Thema "Einsatzstellenhygiene"?


Auszug aus: http://www.einsatzleiterhandbuch.org/


3 Einsatzstellenhygiene

Allgemeines

Zum Schutz des Einsatzpersonals vor Kontamination und Inkorporation mit bzw. von Schadstoffen an Einsatzstellen ist die Einhaltung grundlegender Hygienemaßnahmen erforderlich. Ferner sollen diese Maßnahmen eine Verschleppung von Schadstoffen von der Einsatzstelle in die Feuerwehrgerätehäuser bzw. -wachen und von dort ggfs. in die private Umgebung verhindern. Verantwortlich für die Durchführung von Hygienemaßnahmen ist der jeweilige Einsatzleiter.
Die nachfolgend beschriebenen Hygienemaßnahmen sind grundsätzlich an jeder Einsatzstelle, wo mit dem Auftreten von Schadstoffen (z.B. Bränden) gerechnet werden muß, anzuwenden. Besondere Einsatzlagen (z.B. ABC-Einsatz) können für (bestimmte) Personengruppen bzw. eingesetztes Gerät weitere spezielle Maßnahmen erfordern.


Maßnahmen an der Einsatzstelle während des Einsatzes

- Möglichst wenig Privatkleidung unter der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)tragen; private Gegenstände (z.B. Uhr, Geldbörse, Tabakwaren) möglichst vor dem Einsatz ablegen.
- Inhalation von Schadstoffen durch das Tragen geeigneter Atemschutzgeräte vermeiden.
- Einsatzkräfte im Gefahrenbereich (Bereich in dem mit dem Vorhandensein von Schadstoffen gerechnet werden muß) auf das erforderliche Mindestmaß reduzieren.
- Für den Brandeinsatz: Während der Brandbekämpfung und während der Aufräumungsarbeiten solange die Brandstelle warm ist (ca. 1 2 h nach Feuer aus!) ist grundsätzlich geeigneter Atemschutz zu tragen.
- Einsatzdauer im Gefahrenbereich auf das notwendige Maß beschränken.
- Hautkontakt mit Schadstoffen (z.B. Ruß, Brandgase) vermeiden.
- Gefährdungsabschätzung hinsichtlich der auftretenden Schadstoffe vornehmen (z.B. Informationen über gelagerte Stoffe, Einsatzpläne, PCB-haltige Kondensatoren).
- Ggfs. zusätzliche PSA tragen (z.B. Kontaminationsschutzanzug, CSA).
- Fahrzeugaufstellung beachten, das Eindringen von Schadstoffen in die Mannschaftskabinen ist zu verhindern!
- Bei notwendigen Aufräumungsarbeiten in schadstoffbelasteten Bereichen ist unbedingt geeigneter Atemschutz (umluftunabhängiger Atemschutz oder Filter A2B2E2K2 - P3) zu tragen. Ferner ist darauf zu achten, daß möglichst wenig Staub aufgewirbelt wird.
- Kontaminierte Einrichtungsgegenstände sollten nicht in saubere Bereiche gebracht werden.
- Essen, Trinken und Rauchen sind im Gefahrenbereich generell untersagt und sollten außerhalb des Gefahrenbereichs erst nach Abschluß von Hygienemaßnahmen (mind. hygienische Reinigung der Hände und des Gesichtes) gestattet werden.


Maßnahmen an der Einsatzstelle nach dem Einsatz

- Einsatzstelle gegen Betreten durch Unbefugte sichern.
- Nach Beendigung der Einsatztätigkeit sind sämtliche durch Schadstoffe kontaminierten Gerätschaften an der Einsatzstelle grob mit fließendem Wasser zu reinigen (örtliche Einleitbestimmungen beachten, ggfs. Abwasserrückhaltung). Zur Endreinigung im Feuerwehrgerätehaus oder -wache, sind die Gegenstände mit einem gesonderten Fahrzeug zu transportieren.
- PSA (z.B. Helm, Atemschutzgerät, Stiefel) ist ebenfalls unter fließendem Wasser zu reinigen (örtliche Einleitbestimmungen beachten, ggfs. Abwasserrückhaltung).
- Die Schutzkleidung kann falls vorhanden und erforderlich - mit einem Staubsauger von Brandruß oder schädlichen Stäuben gereinigt werden. (Der Einsatz von Druckluft am Mann ist verboten!)
- Ergibt die Gefährdungsabschätzung den Hinweis auf besonders gefährliche Schadstoffe, so ist eine ==> 3 DEKONTAMINATION, evtl. sogar unter geeignetem Atemschutz, vor Ort durchzuführen.
- Kontaminierte Gerätschaften und Schutzkleidung sind in Foliensäcke zu verpacken, zu kennzeichnen 7-2.20 KONTAMINATIONSANHÄNGEKARTE und einer fachgerechten Reinigung zuzuführen. Über die ==> 3 DEKONTAMINATION ist ein schriftlicher Nachweis anzufordern.
- Fahrzeuge die mit Schadstoffen kontaminiert wurden, sind vor Ort grob mit fließendem Wasser zu reinigen (örtliche Einleitbestimmungen beachten, ggfs. Abwasserrückhaltung).


Maßnahmen am Standort

- Schaffung von Schwarz/Weiß-Bereichen in jedem Feuerwehrgerätehaus bzw. in jeder Feuerwache. Das Betreten von Aufenthalts- und/oder Sozialräumen sowie das Verlassen des Gerätehauses bzw. der Feuerwache mit verschmutzter Einsatzkleidung ist zu unterbinden.
- Erneute Stiefelreinigung vor dem Betreten des Gebäudes.
- Nach jedem Einsatz, bei dem von einer entsprechenden Schadstoffkontamination ausgegangen werden muß, ist von den betroffenen FM (SB)FA die komplette betroffene Kleidung zu wechseln.
- Die PSA ist fachgerecht zu säubern.
- Die betroffenen Feuerwehrangehörigen müssen nach dem Einsatz duschen und Hautpflege betreiben.
- PSA, Dienst- und Privatbekleidung sind zu trennen.
- Fachgerechte Reinigung der eingesetzten Gerätschaften (örtliche Einleitbestimmungen beachten, ggfs. Abwasserrückhaltung).
- Regelmäßige Reinigung von (Arbeits-)Räumen
- Mittel zur Wundversorgung sind bereitszustellen



Benachrichtigen
- ggfs. Umweltamt
- ggfs. Gesundheitsamt
- ggfs. Arbeitsmedizinischer Dienst
- ___________________________
- ___________________________


Literatur
- Auschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS): Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe, TRBA 500: Allgemeine Hygienemaßnahmen Mindestanforderungen, März 1999
- März, R.: Schutz des Feuerwehrmannes vor Schadstoffen, in: brandschutz 5/1992
- Petter, F.: Richtiges Beurteilen von Gift in Brandrückständen, in Blaulicht 1-3/94
- vfdb, Referat 10: Richtlinie 10/03; Schadstoffe bei Bränden; München, Stand: 26.08.1997
- Widetschek, Dr. Otto: Aktuelles kommentiert "Langzeitschäden", in: Blaulicht 1/94

Autor: D. Aschenbrenner

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz733859
Datum09.08.2012 19:491928 x gelesen
Hallo Uli,

vielen Dank, das ist schonmal ein guter Einstieg.

Gruss
Ralf

Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de


Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz733863
Datum09.08.2012 20:372066 x gelesen
Hallo Ralf,

Beim hessischen Nachbarn ;-) LFV Hessen

Grüße
Stefan

"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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 09.08.2012 19:26 Ralf7 R.7, Kirchen TM2-Ausbildung allgemein, WAR: TM 2 und TF in Bayern
 09.08.2012 19:43 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 09.08.2012 19:49 Ralf7 R.7, Kirchen
 09.08.2012 20:37 Stef7an 7J., Birlenbach
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