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ThemaVerwaltungsgericht Entscheidung Länderübergreifend?5 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMich8ael8 W.8, Hamminkeln / NRW734139
Datum12.08.2012 23:452647 x gelesen
Hallo zusammen,

mal eine Frage die hier vielleicht schnell beantwortet wird:

Kann man in NRW z.B. auf eine Entscheidung des VG Braunschweig (also Niedersachsen) hinweisen um einen Verwaltungsvorgang einstellen zu lassen?

Danke und viele Grüße
Michael

Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können.

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AutorEric8 M.8, Berlin / Berlin734141
Datum12.08.2012 23:491873 x gelesen
Hm, käme darauf an worauf sich das Urteil bezieht.

Sauver ou périr

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AutorMich8ael8 W.8, Hamminkeln / NRW734143
Datum13.08.2012 00:141654 x gelesen
Az.: 5 A 5185/98

Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW734146
Datum13.08.2012 01:221560 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael W.Kann man in NRW z.B. auf eine Entscheidung des VG Braunschweig (also Niedersachsen) hinweisen um einen Verwaltungsvorgang einstellen zu lassen?

Hinweisen kann man auf alles Mögliche und Unmögliche. Ob die betreffende Behörde der mit diesem Hinweis begründeten Ansicht folgt, ist aber ein ganz anderes Thema.

Da es sich hier ja um Landesrecht handelt, wird eine Behörde in NRW nicht unbedingt sehr beeindruckt sein von einer Entscheidung aus NS. Dazu kommt, dass die Behörde überhaupt nicht reagieren muss, da das Rechtsmittel gegen den Gebührenbescheid die Anfechtungsklage ist (der Widerspruch ist in NRW für die meisten Fälle ausgesetzt).

Von daher:
Eine formlose Gegenvorstellung äußern kann man immer, aber diese wahrt oder verlängert keine Fristen!

Gruß,
Henning

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AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW734186
Datum13.08.2012 11:231521 x gelesen
Geschrieben von Michael W. Kann man in NRW z.B. auf eine Entscheidung des VG Braunschweig (also Niedersachsen) hinweisen um einen Verwaltungsvorgang einstellen zu lassen?

Geht es dir um die Frage der BMA-Kosten bei grober Fahlässigkeit aus dem Urteil? § 26 BrandschutzG Nds (alte Fassung!) unterscheidet sich von § 41 des NRW-Brandschutzgesetzes auf den ersten Blick in einigen, für dich ggf. wesentlichen Aspekten: In NRW tritt im Grundsatz wohl keine Kostentragungspflicht bei grob fahrlässiger, sondern nur bei vorsätzlich falscher Alarmierung ein (§ 41 Abs. 2 Nr. 8, anders § 26 Abs. 4 Nr. 4 Nds BrandschutzG aF). Bei BMA scheint mir aber das NRW-Gesetz strenger zu sein, da es die "nicht bestimmungsgemäße" Auslösung eines Fw-Einsatzes (§ 41 Abs. 2 Nr. 6) ausreichen lässt, ohne auf irgendwelches Verschulden, wie es für grobe Fahrlässigkeit notwendig ist, ankommen zu lassen. In wie weit es deshalb auf dem vom Gericht diskutierten und verneinten Anscheinsbeweis in NRW überhaupt ankommt, vermag ich nicht zu sagen, erscheint mir aber zweifelhaft.

__
Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung.

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 12.08.2012 23:45 ., Hamminkeln
 12.08.2012 23:49 Eric7 M.7, Berlin
 13.08.2012 00:14 ., Hamminkeln
 13.08.2012 01:22 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 13.08.2012 11:23 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf
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