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Thema | Verwaltungsgericht Entscheidung Länderübergreifend? | 5 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Hamminkeln / NRW | 734139 | |||
Datum | 12.08.2012 23:45 | 2647 x gelesen | |||
Hallo zusammen, mal eine Frage die hier vielleicht schnell beantwortet wird: Kann man in NRW z.B. auf eine Entscheidung des VG Braunschweig (also Niedersachsen) hinweisen um einen Verwaltungsvorgang einstellen zu lassen? Danke und viele Grüße Michael Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können. | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Berlin / Berlin | 734141 | |||
Datum | 12.08.2012 23:49 | 1873 x gelesen | |||
Hm, käme darauf an worauf sich das Urteil bezieht. Sauver ou périr | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Hamminkeln / NRW | 734143 | |||
Datum | 13.08.2012 00:14 | 1654 x gelesen | |||
Az.: 5 A 5185/98 Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 734146 | |||
Datum | 13.08.2012 01:22 | 1560 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael W. Kann man in NRW z.B. auf eine Entscheidung des VG Braunschweig (also Niedersachsen) hinweisen um einen Verwaltungsvorgang einstellen zu lassen? Hinweisen kann man auf alles Mögliche und Unmögliche. Ob die betreffende Behörde der mit diesem Hinweis begründeten Ansicht folgt, ist aber ein ganz anderes Thema. Da es sich hier ja um Landesrecht handelt, wird eine Behörde in NRW nicht unbedingt sehr beeindruckt sein von einer Entscheidung aus NS. Dazu kommt, dass die Behörde überhaupt nicht reagieren muss, da das Rechtsmittel gegen den Gebührenbescheid die Anfechtungsklage ist (der Widerspruch ist in NRW für die meisten Fälle ausgesetzt). Von daher: Eine formlose Gegenvorstellung äußern kann man immer, aber diese wahrt oder verlängert keine Fristen! Gruß, Henning | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 734186 | |||
Datum | 13.08.2012 11:23 | 1521 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Kann man in NRW z.B. auf eine Entscheidung des VG Braunschweig (also Niedersachsen) hinweisen um einen Verwaltungsvorgang einstellen zu lassen? Geht es dir um die Frage der BMA-Kosten bei grober Fahlässigkeit aus dem Urteil? § 26 BrandschutzG Nds (alte Fassung!) unterscheidet sich von § 41 des NRW-Brandschutzgesetzes auf den ersten Blick in einigen, für dich ggf. wesentlichen Aspekten: In NRW tritt im Grundsatz wohl keine Kostentragungspflicht bei grob fahrlässiger, sondern nur bei vorsätzlich falscher Alarmierung ein (§ 41 Abs. 2 Nr. 8, anders § 26 Abs. 4 Nr. 4 Nds BrandschutzG aF). Bei BMA scheint mir aber das NRW-Gesetz strenger zu sein, da es die "nicht bestimmungsgemäße" Auslösung eines Fw-Einsatzes (§ 41 Abs. 2 Nr. 6) ausreichen lässt, ohne auf irgendwelches Verschulden, wie es für grobe Fahrlässigkeit notwendig ist, ankommen zu lassen. In wie weit es deshalb auf dem vom Gericht diskutierten und verneinten Anscheinsbeweis in NRW überhaupt ankommt, vermag ich nicht zu sagen, erscheint mir aber zweifelhaft. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung. | |||||
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