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ThemaZuständigkeit auf Autobahn an Kreisgrenze71 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSven8 D.8, Stadt Wanzleben - Börde / Sachsen-Anhalt734320
Datum14.08.2012 09:3031216 x gelesen
Sehr geehrte User, Rechtsexperten, Feuerwehrleute und alle die sonst noch so da sind :-),

wir haben in unserer Gemeinde ein Problem rechtlicher Seite, welches ich nachstehend mal erläutern möchte. Um eventuelle Rückschlüsse auf die betreffenden Feuerwehren zu vermeiden, werde ich sie lediglich FF und BF nennen.

Problem:
Durch unser Gemeindegebiet läuft eine Bundesautobahn. Die Situation ist die, dass der erste Kilometer nach der Auffahrt auf dem Gebiet der Nachbargemeinde liegt (Kreisfreie Stadt, hat daher eine BF) und ab dort führt die Autobahn ca. 10 Kilometer durch das Gebiet unserer Gemeinde. Bei Einsätzen auf der Autobahn ist das Problem, dass die BF im Zuständigkeitsbereich der FF agiert, ohne dass die FF oder sonst irgendwer vom Landkreis der Gemeinde mit FF etwas davon weiß. Ursächlich dafür ist die Alarmierung, bzw. der Notruf der Personen die ihn absetzen, denn dieser landet immer wieder bei der BF; egal in welchem Gemeindegebiet sich die Person befindet. Es gibt dann zwischen der FF und BF das Abkommen, dass im Falle eines Notrufes beide verständigt werden, wenn nicht klar ist auf wessen Gebiet das Ereignis ist. Ist also der Einsatz klar im Gebiet der FF sollte er an die andere Rettungsleitstelle weitergeleitet werden. Diese Weiterleitung passiert jedoch nicht, was derzeit zu Problemen führt. Die BF sieht es nicht ein die Meldung weiterzuleiten und fährt alle Einsätze auf der BAB selbst, auch im fremden Zuständigkeitsbereich.
Ist das so rechtlich in Ordnung oder handelt hier die BF bewusst falsch und verstößt gegen irgendwelche rechtlichen Grundlagen?
Es geht mir hierbei nicht darum wer wann wie und wo welche Einsätze fährt, auch bin ich nicht daran interessiert, dass die FF mehr Einsätze bekommt, zumal es sich um eine BAB handelt, da kann ich mir echt besseres vorstellen, aber wie sieht es mit der rechtlichen Absicherung der BF aus und kann man die FF dafür belangen, wenn ein Einsatz in ihrem Zuständigkeitsbereich ohne ihr Wissen abgearbeitet wird und es ggf. zu Klagen etc. kommt?

So etwas ausführlicher, aber ich erhoffe mir viele konstruktive Beiträge zu meinem Problem.

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen734322
Datum14.08.2012 09:3527890 x gelesen
Moin,

in einigen Bundesländern gibt es für Bundesautobahnen spezielle Zuständigkeitsregelungen, in Hessen z.B. mal einen Erlass, der speziell festlegt, welche Wehr für welchen Abschnitt zuständig ist. Bei Euch weiß ich es jetzt nicht, es wäre aber das erste, wonach ich suchen würde.

"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg734323
Datum14.08.2012 09:4028080 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Matthias O.in einigen Bundesländern gibt es für Bundesautobahnen spezielle Zuständigkeitsregelungen, in Hessen z.B. mal einen Erlass, der speziell festlegt, welche Wehr für welchen Abschnitt zuständig ist. Bei Euch weiß ich es jetzt nicht, es wäre aber das erste, wonach ich suchen würde.

In Ba-Wü ist es genauso. Die Zuständigkeiten sind nicht nach Gemarkungsgrenzen gegeben. Bei uns im Landkreis geht es bei den Autobahnen sogar über Landesgrenzen (A 61 RLP, A 5 Hessen) hinweg und ist soweit aber alles eindeutig geregelt. Manche Feuerwehren haben eben gar keine (oder nur eingeschränkte) Zugangsmöglichkeit zur Autobahn auf Ihrer Gemarkung.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorSven8 D.8, Sachsen-Anhalt, Hamburg / Sachsen-Anhalt734324
Datum14.08.2012 09:4227587 x gelesen
Ja also ich hab mich mal bei unserer Brandschutz- und Katastrophenschutzschule auf der Website informiert und keinen derartigen Erlass gefunden. Also gilt doch dann das Brandschutzgesetz, richtig?

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz734325
Datum14.08.2012 09:4827159 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Matthias O.in einigen Bundesländern gibt es für Bundesautobahnen spezielle Zuständigkeitsregelungen

Auch bei uns in RLP ist das so.

Zuständig ist demnach die FW, auf deren Gebiet die Auffahrt zur BAB liegt.

In dem geschilderten Fall wäre das die BF.

Die Zuständigkeit reicht dann bis zur Abfahrt. Dass die BAB dabei durch "fremdes Hoheitsgebiet" führt, spielt keine Rolle, denn diese FW kann ja aufgrund fehlender Auffahrten nicht eingreifen.

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW734326
Datum14.08.2012 09:4927148 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.In Ba-Wü ist es genauso. Die Zuständigkeiten sind nicht nach Gemarkungsgrenzen gegeben.

Wo ist denn in BaWü geregelt, dass es besondere Zuständigkeiten für Autobahnen gibt und dass nicht die Gemeidnefeuerwehr zuständig ist?

Gruß,
Stefan

Gruß, Stefan

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AutorMich8ael8 B.8, Landau in der Pfalz / Rheinland-Pfalz734328
Datum14.08.2012 09:5227467 x gelesen
Hallo,

auch in RLP gibt es einen AEP Autobahn, der klar regelt welche Feuerwehr in den Alramstufen und welche PI auf welchen Autobahnabschnitten zuständig ist. Vielleicht gibt es in Sachsen-Anahlt Ähnliches.

Mit freundlichen Grüßen


Michael Bumb
m.bumb@feuerwehr-landau.de
www.feuerwehr-landau.de

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AutorSven8 D.8, Sachsen-Anhalt, Hamburg / Sachsen-Anhalt734329
Datum14.08.2012 09:5426984 x gelesen
Gut das ist plausibel, aber eine solche gesetzliche Regelung existiert ja bei uns nicht. Ich möchte sogar behaupten, dass die FF etwas früher, wenn nicht zeitgleich mit der BF auf der BAB ist. Bedongt durch Beschaffenheit des Anfahrtsweges etc.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz734330
Datum14.08.2012 10:0127245 x gelesen
Hallo Thomas,

Geschrieben von Thomas K.Auch bei uns in RLP ist das so.

Zuständig ist demnach die FW, auf deren Gebiet die Auffahrt zur BAB liegt.

In dem geschilderten Fall wäre das die BF.

Die Zuständigkeit reicht dann bis zur Abfahrt. Dass die BAB dabei durch "fremdes Hoheitsgebiet" führt, spielt keine Rolle, denn diese FW kann ja aufgrund fehlender Auffahrten nicht eingreifen.


Da bist du leider falsch informiert. Zuständig ist in RLP immer erstmal die Gemeinde (in dem Fall Verbandsgemeinde, da Träger der FW), auf deren Gebiet die AB verläuft, unabhängig von irgendwelchen Zugangsmöglichkeiten.
Hat sie allerdings keine Zugangsmöglichkeiten zur AB, so wird in Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden (auch landkreis- bzw. länderübergreifend) festegelegt, wer im Gebiet dieser Gemeinde auf die AB alarmiert wird. Für Stufe 1 ist dabei alleine die Gemeinde selbst zuständig, ab den höheren Stufen wird dies mit dem Landkreis abgestimmt. Der Landkreis ist dann dafür zuständig, dass diese Abstimmungen gesammelt, in sich schlüssig sind und an die ADD weitergeleitet werden, die diese dann im AEP Autobahn für RLP veröffentlicht (allerdings ist der auch nicht unbedingt aktuell, da sich seit der letzten Veröffentlichung 2008 schon einige Veränderungen ergeben haben).

Leider wußten auch in unserem Landkreis einige nicht, wie das korrekt läuft, ich hatte mir das mal im Rahmen eines Lehrgangs an der LFKS vom damals für den AEP Autobahn zuständigen Mitarbeiter der ADD erklären lassen.

Wie das in anderen BL geregelt ist, weiß ich allerdings nicht.

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz734331
Datum14.08.2012 10:0427396 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael B.auch in RLP gibt es einen AEP Autobahn, der klar regelt welche Feuerwehr in den Alramstufen und welche PI auf welchen Autobahnabschnitten zuständig ist. Vielleicht gibt es in Sachsen-Anahlt Ähnliches.

Dies stellt allerdings nur die landesweite, für das Thema "Feuerwehr" über die Landkreise gemeldete Zusammenfassung der Zuständigkeiten dar, zuständig ist in RLP immer erstmal die Gemeinde, auf deren Gebiet die AB verläuft, je nach Zugangsmöglichkeit muss sie aber natürlich benachbarte Gemeinden einbeziehen, hab ich aber in einem anderen Beitrag schon erläutert.

Gruß,
Michael

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AutorMark8us 8P., Heukewalde / Thüringen734332
Datum14.08.2012 10:1827054 x gelesen
In Thüringen sind die BAB in "Einsatzabschnitte" unterteilt und das Land hat festgelegt,
welche Feuerwehr (meist BF oder Stützpunktwehr wg. Ausrüstung mit THL-Satz, RW, usw.)
für diesen Abschnitt zuständig ist. Die Abschnitte können auch Kreisübergreifend sein,
was an der Zuständigkeit aber nichts ändert.


Bsp.:

BAB A4 Rtg. DD - AS Ronneburg -> AS Schmölln (Gemarkung LK ABG, zuständig FF aus LK GRZ)

Alles meine persönliche Meinung, nicht die meiner FFW !!
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

Als Gruppenführer wussten Sie, was Sie tun, jetzt als Zugführer kennen Sie jemand, der weiß was er tut! (unbekannter Autor)

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AutorSven8 D.8, Sachsen-Anhalt, Hamburg / Sachsen-Anhalt734333
Datum14.08.2012 10:2527010 x gelesen
Geschrieben von ---Markus Piewak--- das Land hat festgelegt,
welche Feuerwehr (meist BF oder Stützpunktwehr wg. Ausrüstung mit THL-Satz, RW, usw.)
für diesen Abschnitt zuständig ist


Das find ich soweit ja auch in Ordnung. Diese Regelung existiert hier aber meines Wissens leider nicht. Vorn der Technik her ist auch alles vorhanden, angafangen bei größeren Mengen Löschwasser bis hin zu schwerer Rettungstechnik (mindestens zwei Hilfeleistungssätze und ein RW).
Wie sieht das denn mit den Kosten aus? In Sachsen-Anhalt regelt das BSG ja eindeutig, dass Einsätze, die nicht zur BBK oder Menschenrettung dienen kostenpflichtig sind. Kann der Gemeinde dadurch ein Nachteil entstehen, weil sie diese Gelder nicht erhält? Ich denke viel Gewinn kann man da aber eh nicht machen, denn die meisten Einsätze auf Autobahnen sind zum Zwecke der Menschenrettung und nicht einfache TH

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern734335
Datum14.08.2012 10:2827030 x gelesen
Bei uns sind die Autobahnabschnitte bestimmten Feuerwehren zugeteilt, abseits von Gemeindegrenzen. Da kann es vorkommen, dass eine Wehr aus dem Nachbarlandkreis auf der Autobahn agiert, ohne dass auch nur eine Kraft aus dem eigentlichen Landkreis zum Einsatz kommt. Das liegt meistens an der Lage der Ein- und Ausfahrten.
Folglich ist dieser Autobahnabschnitt im eigentlich fremden Gebiet trotzdem originärer Zuständigkeitsbereich.

Audiatur et altera pars.

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen734336
Datum14.08.2012 10:3426922 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sven D.Kann der Gemeinde dadurch ein Nachteil entstehen, weil sie diese Gelder nicht erhält? Ich denke viel Gewinn kann man da aber eh nicht machen, denn die meisten Einsätze auf Autobahnen sind zum Zwecke der Menschenrettung und nicht einfache TH#

eigentlich nicht. Gebühren müssen Kosten decken, wenn ihr keinen Einsatz fahrt, entstehen vereinfacht gesagt auch keine Kosten. Gebühren, die dem Leistungsempfänger keinen direkten wirtschaftlichen Vorteil erbringen (was beim feuerwehreinsatz eher die Regel sein wird) sind über kostendeckende Gebühren zu erbringen (siehe VwKostG).

Gruß, otti

"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorSven8 D.8, Sachsen-Anhalt, Hamburg / Sachsen-Anhalt734338
Datum14.08.2012 10:3626899 x gelesen
Ok ein Fragenteil wäre damit schonmal geklärt, danke!

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AutorMich8ael8 K.8, GL (Köln) / NRW734346
Datum14.08.2012 11:3626879 x gelesen
Hallo Sven,

hast Du schon bei eurem Regierungspräsidium (RP) nachgefragt, falls es Dir der Dienstweg zulässt?
(Kenne Deine DG/Funktion in der Feuerwehr nicht, Deine Visitenkarte gibt da leider keine Auskunft.)

Ich meine, dass z. B. im Regierungsbezirk Köln (NRW) die Zuständigkeiten der Feuerwehren für die einzelnen Autobahnabschnitte durch den Regierungspräsidenten festgelegt wurden. Wir fahren daher auch planmässig zum Einsatz auf der BAB über Landkreis- oder kreisfreie Stadtgrenzen hinaus. Allerdings nur bis zur ersten Abfahrt/Auffahrt, die sich dann auf "fremden" Gebiet befindet.
So gibt es auf einem 10 km langen Autobahnstück gleich fünf Anschlussstellen (davon 3 auf unserem Stadtgebiet), die wir bedienen. :)

Vielleicht gilt das für Sachsen-Anhalt ja ebenso mit der Zuweisung durch den RP?

Viele Grüße
Michael

>> Gruß - Meldung - Gruß <<

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AutorSven8 D.8, Sachsen-Anhalt, Hamburg / Sachsen-Anhalt734347
Datum14.08.2012 11:4426855 x gelesen
Geschrieben von ---Michael Kronenberg--- (Kenne Deine DG/Funktion in der Feuerwehr nicht, Deine Visitenkarte gibt da leider keine Auskunft.)


Werde ich demnächst einpflegen..

Geschrieben von ---Michael Kronenberg--- Vielleicht gilt das für Sachsen-Anhalt ja ebenso mit der Zuweisung durch den RP

Also meines Wissens gibt es da nichts, da wir direkt mit der BF eine Vereinbarung treffen mussten und auch getroffen haben, die ja aber seitens der BF nicht beachtet wird. So sieht es für mich zumindest aus. Sicherlich kann hier auch irgendwo ein Fehler im System liegen, aber es gibt eine Vereinbarung, an die sich nicht gehalten wird.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW734348
Datum14.08.2012 11:4726690 x gelesen
Die Zitatfunktion des Forums ist hier mit Absicht so gestaltet worden, dass der Hinweis auf den Schreiber dessen Namen nur abgekürzt, und den Wohnort gar nicht darstellt. Damit werden dem Forum in der Darstellung für unregistrierte User, wie auch für Suchmaschinen, personenbezogene Daten teilweise vorenthalten. Mit den verbleibenden Daten, der Baumstruktur unter dem Thema und aus dem einfachen Lesefluss heraus kann trotzdem ausreichend nachvollzogen werden, von wem welches Zitat übernommen wurde.
Diese Einstellung wurde von einer breiten Basis des Forums getragen. Daher jetzt die Bitte, diese Angaben so von der Zitatfunktion stehen zu lassen, und nicht manuell zu erweitern.

Mit freundlichen Grüßen
Michael R.

Moderator
Team www.FEUERWEHR.de

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen734354
Datum14.08.2012 12:3526825 x gelesen
Moin,

zu meinem Verständnis der örtlichen Situation: Es gibt für dieses Teilstück nur eine Auffahrt, diese liegt im Einsatzgebiet der BF, und der erste Kilometer Autobahn "in eure Richtung" ebenfalls? Dann folgen 10km auf eurem Gebiet, die aber keine weitere Auffahrt haben?

In dem Fall ist es doch so, dass entweder ihr durch das Einsatzgebiet der BF fahrt um die Auffahrt zu erreichen und dann auf euer Gebiet zurückzufahren, oder eben die BF von ihrem Gebiet aus die Grenze zu euch überschreitet - jedenfalls kommt keiner zum Einsatzort, ohne beim Nachbarn durchzufahren.

Da das ganze Teilstück von besagter Auffahrt aus bedient wird, kann doch die einzig relevante Frage aus taktischer Sicher nur sein: Wer ist schneller an der Auffahrt? Denn der der schneller dort ist, wird immer auch schneller am Einsatzort sein!?
Von daher würde ich das Herausfinden und dann eine Vereinbarung treffen. Entweder eben, dass die BF das gesamte Teilstück betreut, oder dass ihr den ersten Kilometer betreut, der eigentlich BF-Gebiet ist. Sollte wohl mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag möglich sein, in dem halt auch Kostentragungen, Kompetenzen usw. geregelt sein müssten. Ist eben ein Fall für einen Verwaltungsrechtler...

Wenn es eine solche Vereinbarung nicht gibt und die Feuerwehr einer anderen Kommune planmäßig auf eurem Gemeindegebiet Einsätze fährt, dann würde ich als Bürgermeister mal einen wenig freundlichen Brief an meinen Amtskollegen schreiben. Mangels Zuständigkeit zieht das einige Probleme nach sich, an denen man sich als geneigter Jurist wochenlang erfreuen könnte ;o)

Gruß,
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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AutorSven8 D.8, Sachsen-Anhalt, Hamburg / Sachsen-Anhalt734359
Datum14.08.2012 12:5126835 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Es gibt für dieses Teilstück nur eine Auffahrt, diese liegt im Einsatzgebiet der BF, und der erste Kilometer Autobahn "in eure Richtung" ebenfalls? Dann folgen 10km auf eurem Gebiet, die aber keine weitere Auffahrt haben?
Soweit Richtig, betrifft aber nur die Fahrtrichtung Norden, denn Fahrtrichtung Süden können wir nicht erreichen, da die nächste Auffahrt knapp 15km entfernt ist. Dort haben wir mit der Nachbargemeinde (aber gleicher Landkreis) ebenso eine Vereinbarung, dass die dort ausrücken.

Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- In dem Fall ist es doch so, dass entweder ihr durch das Einsatzgebiet der BF fahrt um die Auffahrt zu erreichen und dann auf euer Gebiet zurückzufahren, oder eben die BF von ihrem Gebiet aus die Grenze zu euch überschreitet - jedenfalls kommt keiner zum Einsatzort, ohne beim Nachbarn durchzufahren.
Nicht ganz. Die BF kann ihr Einsatzgebiet erreichen, ohne durch unser Gebiet zu fahren, nur wir unseres nicht. Das ist aber auch nicht das Problem. Die Anfahrt zur Auffahrt auf die BAB ist für FF unf BF zeitlich gleich, sodass da kein nennenswerter Unterschied besteht. Die BF fährt quasi auf die BAB, der erste Kilometer ist deren Gebiet und ab dem 1.km nach der Auffahrt fängt unser Gebiet an.

Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Wer ist schneller an der Auffahrt? Hängt ganz vom Anfahrtsweg ab, wenn auf der BAB Stau ist, wären wir evtl schneller, da die BF durch den Rückstau anfahren wird (sie fährt bereits eine Auffahrt vorher drauf). Wenn kein Stau ist, ist das in etwa gleich. Also von daher kann man hier keine generelle Aussage treffen.

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz734360
Datum14.08.2012 12:5426703 x gelesen
Hallo lieber User,
vorab herzlich willkommen in unserem Forum.

www.FEUERWEHR.de versteht sich als Fachforum in dem sich Feuerwehrleute zu Fachthemen austauschen können. Wir haben die Pflicht eingeführt, dass sich jeder Teilnehmer mit vollständigem Namen, Wohnort und Mail-Adresse zu erkennen gibt, da wir glauben, dass dies das fachliche Niveau dieses Forums verbessert.

Bitte halte dich daran und trage deine vollständigen Daten nach, ansonsten sehen wir uns gezwungen deinen Account zu löschen.

In begründeten Ausnahmefällen kann ein anonymes Posting Sinn machen (Sanktionen in der eigenen FF o.ä.), wende dich dazu bitte über den Button "Nachricht an den Webmaster senden" oben rechts direkt an Jürgen Mayer oder kontaktiere den Webmaster unter mayer@feuerwehr.de

Mit freundlichen Grüssen
Ralf R.
Moderator
Team www.FEUERWEHR.de

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AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg734362
Datum14.08.2012 12:5826851 x gelesen
So ist bei uns auch, wobei ich jetzt nur vom Rhein-Neckar-Kreis und teilweise vom LK Heilbronn berichten kann. Bei uns im Kreis geht das Ganze nach BAB-Abschnitten.
Hier mal als Beispiel :
BAB 6 Mannheim Heilbronn :
AS Wiesloch/Rauenberg > AS Sinsheim : FF Wiesloch
AS Sinsheim AS Bad Rappenau : FF Sinsheim
AS Bad Rappenau AS HN-Untereisesheim : FF Bad Rappenau
BAB 6 Mannheim Heilbronn :
AS HN-Untereisesheim AS Bad Rappenau : BF Heilbronn
AS Bad Rappenau AS Sinsheim-Steinsfurt : FF Bad Rappenau
AS Sinsheim-Steinsfurt AS Wiesloch/Rauenberg : FF Sinsheim

Das ist bei unserer ILS so hinterlegt, mit den Kilometerangaben der AS.
Und auch hier wird über Gemarkungsgrenzen und Kreisgrenzen hinweg agiert.
Zum Beispiel verläuft in FR Heilbronn ca. 1 km nach der AS SNH-Steinsfurt die Kreisgrenze zwischen Rhein-Neckar-Kreis und HN, jedoch gehört dieser Abschnitt wie oben beschrieben der FF Sinsheim auf kompletter Länge.
Und dass es hier Probleme gibt, ist mir nicht bekannt. Bei den jeweiligen Wehren handelt es sich um Wehren mit einer gesicherten Tagesalarmstärke durch HA-Wachen oder besondere Schleifen.
Dies wäre bei den kleineren FF entlang der Trasse eher nicht gegeben.

Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
-------------------------------------
Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.

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AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz734364
Datum14.08.2012 13:0626845 x gelesen
Hallo,

im AEP Autobahn wird die Zuständigkeit klar, auch über Gemarkungsgrenze geregelt.

Wie sieht das bei euch bei der Einsatzleitung ab Stufe 2 aus, ist dann der WL der Germarkung durch die die Autobhan läuft Einsatzleiter?

Gruß

Daniel

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AutorOliv8er 8S., Starnberg / Bayern734365
Datum14.08.2012 13:11   27005 x gelesen
Servus Sven,

anhängig ein Beispiel aus Oberbayern:

BABA95 München-Garmisch-Partenkirchen
Stadtauswärts, (also M -> GAP)egal, auf welchem Grund, fährt die BF / FF München bis einschließlich AD Starnberg. Teile aus dem Lkr STA fahren mit Sondergeräten zu, die aber Stichwortabhängig alarmiert werden.

Ab AD Starnberg (immer noch Richtung GAP) bis üblicherweise AS Schäftlarn (in Einzelfällen auch weiter) fahren die Feuerwehren Percha und Wangen (Lkr STA) und Neufahrn und Hohenschäftlarn (Lkr M) und zusätzlich noch der Rüstzug aus Starnberg (Stützpunktwehr) +VSA. Wir haben von Starnberg aus einen langen Zubringer und sind da schon schnell mal 5 - 8 Minuten nur auf Anfahrt (exkl. Alarmierung). Da sind die Ortsteile, die näher an der BAB liegen, manchmal schneller vor Ort, aber wir unterstützen uns gegenseitig, wo es geht.

Stadteinwärts (also GAP->M) fahren die genannten FF aus den Kreisen STA und M bis einschließlich AS Forstenried. Dort übernimmt dann weiter stadteinwärts wieder die BF / FF München.

Das ist alles sehr praktikabel geregelt, denn es macht ja keinen Sinn, ewige Hin- und Rückfahrten in Kauf zu nehmen, nur damit die örtlich zuständige Wehr den Einsatz übernimmt. Das war übrigens auch schon vor der Einführung der ILS so ;-)

Wichtig ist nicht das Pochen auf die Gebietsansprüche, sondern das Bereitstellen einer schnellen und kompetenten Hilfe.

Grüße

Oliver

FF Starnberg

--
aktuelle Sammlung von Unfällen bei Einsatzfahrten bzw. mit Einsatzfahrzeugen:
Operation Sichere Einsatzfahrt
http://sichere-einsatzfahrt.de

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz734367
Datum14.08.2012 13:2026771 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel S. P.im AEP Autobahn wird die Zuständigkeit klar, auch über Gemarkungsgrenze geregelt.

Wie sieht das bei euch bei der Einsatzleitung ab Stufe 2 aus, ist dann der WL der Germarkung durch die die Autobhan läuft Einsatzleiter?


Du schreibst es doch: Zuständigkeiten stehen im AEP Autobahn. Der wiederum stellt eine Zusammenfassung dessen dar, was die betroffenen Gemeinden in Abstimmung mit den Landkreisen bzw. Nachbargemeinden festgelegt haben.

Gruß,
Michael

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AutorSven8 D.8, Wanzleben und Hamburg / Sachsen-Anhalt734369
Datum14.08.2012 13:4726648 x gelesen
Hallo Oliver,

danke für deine Antwort. Bei uns steht auch nicht die Frage im Raum, wer denn schneller da ist um Hilfe zu leisten und wer wo hilft. Die grundsätzliche Vereinbarung sieht so aus, dass BF und FF alle Einsätze gemeinsam fahren. Wer dann eben zuerst da ist hilft halt zuerst... logisch... Die jeweilige Einsatzleitung obliegt dann aber der örtlich zuständigen Wehr. Aber es läuft ja meist so, dass sich seitens der BF nicht daran gehalten wird (wieso weiß ich nicht) und ob es da rechtlicher Natur schwierigkeiten gibt, wenn sich nicht dran gehalten wird.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW734373
Datum14.08.2012 14:1326663 x gelesen
Geschrieben von Sven D. Bei uns steht auch nicht die Frage im Raum, wer denn schneller da ist um Hilfe zu leisten und wer wo hilft. Die grundsätzliche Vereinbarung sieht so aus, dass BF und FF alle Einsätze gemeinsam fahren. Wer dann eben zuerst da ist hilft halt zuerst... logisch... Die jeweilige Einsatzleitung obliegt dann aber der örtlich zuständigen Wehr. Aber es läuft ja meist so, dass sich seitens der BF nicht daran gehalten wird (wieso weiß ich nicht)

Wenn ihr eine Regelung zwischen den Kommunen habt,
warum sprichst du dann nicht mit deinem Bürgermeister und dann den Amtsleiter der BF an ?

Probleme kann man nur im Gespräch miteinander lösen, nicht hier im Forum.

Geschrieben von Sven D. und ob es da rechtlicher Natur schwierigkeiten gibt, wenn sich nicht dran gehalten wird.

Das sollte dein Bürgermeister mit eurem Rechtsdezernenten/Ordnungsamtsleiter klären.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorSven8 D.8, Wanzleben und Hamburg / Sachsen-Anhalt734374
Datum14.08.2012 14:2126568 x gelesen
Hallo Michael,

diese Gespräche sind ja bereits alle mehrfach gelaufen, aber es ändert sich nichts. Darum suche ich hier Rat, um in der ganzen Sache vielleicht auch mal ein paar neue Erkenntnisse/Argumente auf den Tisch legen zu können.
In den Gesprächen ist immer wieder der gemeinsame Konsens gefunden wurden, dass BF und FF gemeinsam fahren und die Leitstellen die Meldungen weiterleiten, aber es passiert nichts.

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW734375
Datum14.08.2012 14:2726498 x gelesen
Hallo Sven,

was erwartet ihr denn?

Gruß

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW734379
Datum14.08.2012 14:3426570 x gelesen
Geschrieben von Sven D.diese Gespräche sind ja bereits alle mehrfach gelaufen, aber es ändert sich nichts. Darum suche ich hier Rat, um in der ganzen Sache vielleicht auch mal ein paar neue Erkenntnisse/Argumente auf den Tisch legen zu können.

Wurde eure Aufsicht mal eingeschaltet ?

Geschrieben von Sven D.In den Gesprächen ist immer wieder der gemeinsame Konsens gefunden wurden, dass BF und FF gemeinsam fahren und die Leitstellen die Meldungen weiterleiten, aber es passiert nichts.

Woher weißt Du denn das es nicht klappt ?
Sind da Einzelfälle geklärt worden oder ist das nur die gefühlte Lage ?

Geschrieben von Sven D.aber es passiert nichts.

Weil evtl. gar kein Einsatz vorlag bzw. die Meldung in den für euch falschen Abschnitt lautete ?
Ich kann mir nicht vorstellen das die BF der Landeshauptstadt euch Einsätze klauen will.
Üblicherweise prüft der gemeine Beamte erst einmal seine Zuständigkeit,
wenn nicht zuständig verweist er auf den Zuständigen ;)

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP734381
Datum14.08.2012 14:3526465 x gelesen
Geschrieben von Sven D.kann man die FF dafür belangen, wenn ein Einsatz in ihrem Zuständigkeitsbereich ohne ihr Wissen abgearbeitet wird und es ggf. zu Klagen etc. kommt?Wie soll das denn funktionieren?

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorSven8 D.8, Wanzleben und Hamburg / Sachsen-Anhalt734383
Datum14.08.2012 14:3526503 x gelesen
Grüß dich,

also ich erwarte, dass die Leitstelle der BF mit unserer Leitstelle kommuniziert und wir im Falle eines Notrufes mit alarmiert werden. Wenn wir nicht mit alarmiert werden sollten erwarte ich zumindest eine schlüssige Begründung der BF, die wir allerdings bisher nicht haben und auch sicherlich nicht bekommen werden. Ich wollte deshalb hier die rechtlichen Rahmenbedingungen mal abklopfen, welche Argumente wir/die BF für diesen Fall haben könnte und ob solche Dinge denn überhaupt irgendwie rechtlich geregelt sind. Ich will darauf nicht auf das Grundgesetz hinaus oder ähnliches, sondern landes- bzw. fallspezifische Dinge erörtern.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW734384
Datum14.08.2012 14:3726351 x gelesen
Geschrieben von Sven D.Ich will darauf nicht auf das Grundgesetz hinaus oder ähnliches, sondern landes- bzw. fallspezifische Dinge erörtern.

Dann wende Dich doch einmal an die BKS ;)
Die sind was euer Brandschutzrecht angeht gut bewandert ;)

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorSven8 D.8, Wanzleben und Hamburg / Sachsen-Anhalt734385
Datum14.08.2012 14:4026447 x gelesen
Hallo Michael,

die Kommunalaufsicht haben wir noch nicht eingeschaltet, aber Leitstelle, Abschnittsleiter und Kreisbrandmeister.

Es gibt nicht nur Einzelfälle, es gibt eine Häufung von Fällen. Innerhalb des letzten Kalenderjahres gab es mindestens 5 bis 6 Einsätze der Feuerwehr auf dem Streckenabschnitt. Lediglich zu einem wurden wir mit hinzugerufen, aber auch nur weil zwei verschiedene Anrufer bei den unterschiedlichen Leitstellen anriefen. Beiden Feuerwehren war auf der Anfahrt nicht bekannt, dass die andere mit ausgerückt ist.

Erst gestern kochte das Thema erneut hoch, als gegen 5 Uhr morgens ein LKW umgekippt war und wieder die Feuerwehr benötigt wurde. Auch bei diesem Fall wurden wir nicht alarmiert.

Es ist also keine gefühlte Lage sondern die Realität

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW734386
Datum14.08.2012 14:4726437 x gelesen
Geschrieben von Sven D.Lediglich zu einem wurden wir mit hinzugerufen, aber auch nur weil zwei verschiedene Anrufer bei den unterschiedlichen Leitstellen anriefen. Beiden Feuerwehren war auf der Anfahrt nicht bekannt, dass die andere mit ausgerückt ist.

Das scheint dann aber ein Problem beider Leitstellen zu sein, wenn man jeweils nicht mit dem Nachbarn spricht obwohl es Vereinbarungen gibt.

Geschrieben von Sven D.Innerhalb des letzten Kalenderjahres gab es mindestens 5 bis 6 Einsätze der Feuerwehr auf dem Streckenabschnitt.

Wie lautete denn da die Ortsangabe ?
War die ggfs. im BF-Abschnitt und man ist dann mangels ES weiter gefahren bis man die ES gefunden hat ? Würde es dann noch Sinn machen die FF nachzualamieren ?

Geschrieben von Sven D.aber Leitstelle, Abschnittsleiter und Kreisbrandmeister.

Was sagen die den warum die LTS im o.g. Fall nicht miteinander gesprochen haben ?

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorSven8 D.8, Wanzleben und Hamburg / Sachsen-Anhalt734387
Datum14.08.2012 14:5226369 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Wie lautete denn da die Ortsangabe ?
War die ggfs. im BF-Abschnitt und man ist dann mangels ES weiter gefahren bis man die ES gefunden hat ? Würde es dann noch Sinn machen die FF nachzualamieren ?
Bisher war der Einsatzort bei 9 von 10 Fällen immer im Zuständigkeitsbereich der FF

Geschrieben von Michael R.Was sagen die den warum die LTS im o.g. Fall nicht miteinander gesprochen haben ? Was die Leitstellen dazu sagen ist mir nicht bekannt, das liegt in der Verantwortund des AL oder KBM. Ich weiß nur, dass beide Leitstellen die Anweisung haben es weiterzumelden, es aber scheinbar nicht tun.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW734391
Datum14.08.2012 15:1926340 x gelesen
Geschrieben von Sven D.Geschrieben von Michael R."Wie lautete denn da die Ortsangabe ?
War die ggfs. im BF-Abschnitt und man ist dann mangels ES weiter gefahren bis man die ES gefunden hat ? Würde es dann noch Sinn machen die FF nachzualamieren ?" Bisher war der Einsatzort bei 9 von 10 Fällen immer im Zuständigkeitsbereich der


Wurde das auch so gemeldet ?

Geschrieben von Sven D.Ich weiß nur, dass beide Leitstellen die Anweisung haben es weiterzumelden, es aber scheinbar nicht tun.

Dann ist das aber ein Problem Eures Kreises und der Stadt ;)

mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorSven8 D.8, Wanzleben und Hamburg / Sachsen-Anhalt734395
Datum14.08.2012 15:2626327 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Wurde das auch so gemeldet ?
Die Auskunft bekommen wir ja nicht , aber wenn es nicht so gemeldet wurde hätten ja dennoch beide alarmiert werden müssen, aufgrund der Vereinbarung.

Geschrieben von Michael R.Dann ist das aber ein Problem Eures Kreises und der Stadt ;)
Da geb ich dir vollkommen recht

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW734396
Datum14.08.2012 15:3026314 x gelesen
Geschrieben von Sven D.Geschrieben von Michael R."Wurde das auch so gemeldet ?"
Die Auskunft bekommen wir ja nicht , aber wenn es nicht so gemeldet wurde


Was Du bisher aber nicht weißt geschweige denn beweisen kannst.

Geschrieben von Sven D.Geschrieben von Michael R."Dann ist das aber ein Problem Eures Kreises und der Stadt ;)"
Da geb ich dir vollkommen recht


Also entspannt zurück lehnen, und wenn Beamte freiwillig für euch die Arbeit machen wollen, warum willst Du sie hindern ?

Für das nicht alarmiert werden tragt doch nicht ihr die Verantwortung, die liegt doch ganz wo anders ;)

mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorSven8 D.8, Wanzleben und Hamburg / Sachsen-Anhalt734397
Datum14.08.2012 15:3326340 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Was Du bisher aber nicht weißt geschweige denn beweisen kannst.
Ich denke das ist auch nicht ausschlaggebend. Egal von wo gemeldet wird, müssen/sollen immer beide Wehren alarmiert werden, unabhängig von der Meldung

Ja die Verantwortung liegt tatsächlich woanders, aber da liegt sie schon seeeehr lange ;-)

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW734398
Datum14.08.2012 15:3526319 x gelesen
Geschrieben von Sven D. Egal von wo gemeldet wird, müssen/sollen immer beide Wehren alarmiert werden, unabhängig von der Meldung


Bisher hab ich das so verstanden das ihr getrennte Abschnitte auf der BAB betreut.


Geschrieben von Sven D.Egal von wo gemeldet wird, müssen/sollen immer beide Wehren alarmiert werden, unabhängig von der Meldung

FW-Sternfahrten sind nicht wirklich sinnvoll :(
Evtl. sollte man die Vereinbarung mal überarbeiten ?

mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorSven8 D.8, Wanzleben und Hamburg / Sachsen-Anhalt734399
Datum14.08.2012 15:3926452 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Bisher hab ich das so verstanden das ihr getrennte Abschnitte auf der BAB betreut.
Nein es gibt zwei getrennte Abschnitte, die unter der jeweiligen Einsatzleitung der zuständigen Wehr stehen soll. Also ist schon immer wer anders zuständig. Alarmiert werden jedoch grundsätzlich beide (so ist die Wunschvorstellung)

Geschrieben von Michael R.FW-Sternfahrten sind nicht wirklich sinnvoll :(
Evtl. sollte man die Vereinbarung mal überarbeiten ?

Ja das ist ein anderer Punkt, aber wenn die BF und wir alarmiert werden, rückt von der BF ein TLF 24/50 (oder DLA(K) 23/12), ein HLF 20/16 und ein ELW (Rüstwagen eher seltener und nach Plan erst ab LKW-Unfall oder mehrere PKW) an. Von uns kommt ein RW, ein LF 20/16, ein TLF 16/25 und ein ELW 1

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz734400
Datum14.08.2012 15:4226404 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sven D.Egal von wo gemeldet wird, müssen/sollen immer beide Wehren alarmiert werden, unabhängig von der Meldung

Warum ?

Wenn der Rüstzug der BF rollt und der EL stellt an der ESt fest, dass er alleine nicht klar kommt, dann wird er sicher Unterstützung anfordern müssen, und wenns dann Euer Gebiet ist, dann sollte er Euch anfordern.

Warum sollten zwei FWen gleichzeitig fahren, wenn EINE ausreichend ist.

Ich halte zum Einen nichts von Rüstzug-Wettrennen - wer zuerst da ist, der arbeitet (so habe ich das zumindest herausgelesen.).

Der wenige Raum, den wir meist auf der BAB haben, den pflastere ich mir doch nicht unnötig mit einem zweiten (nicht benötigten) Rüstzug zu.

Was ist denn, wenn ich noch weitere RTWs brauche, die kommen dann nicht mehr durch.

Ich bitte im Voraus um Vergebung, wenn ich mich irre, aber das klingt mir jetzt doch so wie "mein Unfall"...

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

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AutorSven8 D.8, Wanzleben und Hamburg / Sachsen-Anhalt734402
Datum14.08.2012 15:4626285 x gelesen
Also ich betone es nochmal.

Mir geht es hier nicht darum wer den Einsatz abarbeitet. Er muss abgearbeitet werden und dazu muss eine vernünftige Lösung her. So wie es derzeit läuft ist es einfach blöd und irgendwie macht soch jeder was er will.
Ich wollte an dieser Stelle die gesetzlichen Grundlagen abklopfen, um so eine gewisse "Lösung" zu finden. Ich denke aber, und das hat mir diese Diskussion gebracht, dass da andere Leute auf anderen Ebenen deutlich mehr tun müssen und ich an der Stelle eigentlich "machtlos" bin.
Ein Wettrennen und Wettrüsten will ich auch nicht veranstalten. Das macht, wie du schon sagtest, keinen Sinn

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AutorAndr8eas8 W.8, Herrenberg / BaWü734404
Datum14.08.2012 15:5326433 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Ja das ist ein anderer Punkt, aber wenn die BF und wir alarmiert werden, rückt von der BF ein TLF 24/50 (oder DLA(K) 23/12), ein HLF 20/16 und ein ELW (Rüstwagen eher seltener und nach Plan erst ab LKW-Unfall oder mehrere PKW) an. Von uns kommt ein RW, ein LF 20/16, ein TLF 16/25 und ein ELW 1

Und ich persönlich wäre der Erste, wer wegen nem PKW-Brand oder einem VU Öl/Kraftstoff dann meinen Rechtsbeistand wegen Unverhältnismäßigkeit einschalten würde...
Wir selber hatten das schon ein paar mal bei uns im Landkreis - und ich weiß von Fällen wo gerade die Beschuldigten Einspruch eingelegt hatten und die Kommunen auf den Kosten teilweise sitzen blieben (2 Feuerwehren mit ings. 5 Fahrzeugen zum PKW-Brand)..

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AutorSven8 D.8, Wanzleben und Hamburg / Sachsen-Anhalt734405
Datum14.08.2012 15:5526254 x gelesen
Das ufert mir jetzt doch zu weit aus... Das ist nicht die Fragestellung ob das angemessen ist oder nicht. Ich denke wir können das Thema an dieser Stelle beenden

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW734406
Datum14.08.2012 16:0026257 x gelesen
Geschrieben von Andreas W.Wir selber hatten das schon ein paar mal bei uns im Landkreis - und ich weiß von Fällen wo gerade die Beschuldigten Einspruch eingelegt hatten und die Kommunen auf den Kosten teilweise sitzen blieben (2 Feuerwehren mit ings. 5 Fahrzeugen zum PKW-Brand)

Darum ja mein Hinweis auf FW-Sternfahrten ;)

Mit Oldtimern auf Treffen sieht das natürlich anders aus fg

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt734408
Datum14.08.2012 16:0426267 x gelesen
Geschrieben von Sven D.So wie es derzeit läuft ist es einfach blöd und irgendwie macht soch jeder was er will.

Warum "blöd"? Wird den Menschen beim VU ordentlich geholfen, oder nicht?

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorAndr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg734410
Datum14.08.2012 16:0626281 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Geschrieben von Sven D."aber es passiert nichts."

Weil evtl. gar kein Einsatz vorlag bzw. die Meldung in den für euch falschen Abschnitt lautete ?


Nach einem Blick auf die Seite der Wanzleber Wehr wage ich mal zu vermuten, dass der gestrige Tag da wohl mit der Auslöser für diesen Thread war:

Unfallserie auf A 14 und A 2

Bei den Wanzlebern sehe ich keinen Einsatz für den gestrigen Tag. Anfahrtswege an die A 14 sind übrigens 5,2 km für Wanzleben und 6,4 km für die nächstgelegene BF-Wache.

Ja, ich bin einer von den Verrückten, die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info


Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW734411
Datum14.08.2012 16:0626329 x gelesen
Geschrieben von Sven D.Er muss abgearbeitet werden und dazu muss eine vernünftige Lösung her.

Dazu habt ihr doch eine vertragliche Regelung.
Ist darüber eigentlich eure LTS bzw. Kreisverwaltung informiert ?

Geschrieben von Sven D.Ich wollte an dieser Stelle die gesetzlichen Grundlagen abklopfen, um so eine gewisse "Lösung" zu finden.

Wenn es für Sachsen-Anhalt keinen Erlass gibt der dies regelt,
ist wohl eure Vereinbarung das was zählt ;)

Geschrieben von Sven D.Ich denke aber, und das hat mir diese Diskussion gebracht, dass da andere Leute auf anderen Ebenen deutlich mehr tun müssen und ich an der Stelle eigentlich "machtlos" bin.

Was willst Du eigentlich erreichen ?

Geschrieben von Sven D.Ein Wettrennen und Wettrüsten will ich auch nicht veranstalten. Das macht, wie du schon sagtest, keinen Sinn

Warum dann 2 Feuerwehren mit ziemlich gleicher Ausstattung zur gleichen ES alarmieren ?

mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW734414
Datum14.08.2012 16:0926254 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Geschrieben von Sven D."So wie es derzeit läuft ist es einfach blöd und irgendwie macht soch jeder was er will."

Warum "blöd"? Wird den Menschen beim VU ordentlich geholfen, oder nicht?


Zusatzfrage, Tagesalarmsicherheit bei der FF ;)

mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW734415
Datum14.08.2012 16:1426248 x gelesen
Geschrieben von André P.Bei den Wanzlebern sehe ich keinen Einsatz für den gestrigen Tag. Anfahrtswege an die A 14 sind übrigens 5,2 km für Wanzleben und 6,4 km für die nächstgelegene BF-Wache.

Im Umkehrschluss bedeutet das das die FF 2 min nach der ersten Alarmierung der BF vollständig ausrücken müsste um ihren Wegvorteil auszunutzen,
alleine die Übergabe an die LTS dürfte diesen Zeitvorteil wettmachen :(
Ganz zu schweigen von der Anfahrt zum GH...

mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg734419
Datum14.08.2012 16:2726407 x gelesen
Geschrieben von Sven D.Wie sieht das denn mit den Kosten aus? In Sachsen-Anhalt regelt das BSG ja eindeutig, dass Einsätze, die nicht zur BBK oder Menschenrettung dienen kostenpflichtig sind. Kann der Gemeinde dadurch ein Nachteil entstehen, weil sie diese Gelder nicht erhält?


Anders herum wird es spannend. Wenn die Gemeinde deren Feuerwehr den Einsatz tatsächlich fährt der Gemeinde die nach Brandschutzgesetzt zuständig ist (=Markungsgebiet) eine Rechnung stellt, da sie quasi in Amtshilfe tätig geworden ist...

Und dann die örtlich zuständige Gemeinde dem Verursacher keine Rechnung stellen kann, da es kein kostenpflichtiger Einsatz war.


Geschrieben von Sven D.Ich denke viel Gewinn kann man da aber eh nicht machen, denn die meisten Einsätze auf Autobahnen sind zum Zwecke der Menschenrettung und nicht einfache TH

Je nach Bundesland anders. Für Ba-Wü gilt seit der letzten Novelle des FwG: Alles was mit Auto zu tun hat, egal es brennt oder jemand daraus gerettet werden muß, ist kostenpflichtig. Die ersten Klagen dagegen laufen m.W. bereits...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz734421
Datum14.08.2012 16:3326292 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian F.Alles was mit Auto zu tun hat, egal es brennt oder jemand daraus gerettet werden muß, ist kostenpflichtig. Die ersten Klagen dagegen laufen m.W. bereits...

Das ist in RLP schon seit Jahrzehnten so. Die Versicherungen wissen das und zahlen - Natürlich wird versucht, im Wege der Verhandlung eine Minderung zu erzielen.
Klagen gegen Bescheide sind selten.

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg734426
Datum14.08.2012 17:0926358 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Stefan H.Wo ist denn in BaWü geregelt, dass es besondere Zuständigkeiten für Autobahnen gibt und dass nicht die Gemeidnefeuerwehr zuständig ist?

Ich habe jetzt keine Verordnung oder etwas Ähnliches gefunden, dass das ganze explizit so definiert. Es ist aber grundsätzlich bei uns festgelegt.
Ich denke das wird nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 Feuerwehrgesetz geregelt: Die Landkreise sollen die Gemeinden unterstützen bei der:
Planung der Zusammenarbeit der Feuerwehren im Einsatz und bei der Festlegung von Einsatzgebieten und Alarm- und Ausrückeordnungen.

Somit wird das ganze dann Gemeindeübergreifend festgelegt.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg734427
Datum14.08.2012 17:1626172 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Sven D.diese Gespräche sind ja bereits alle mehrfach gelaufen, aber es ändert sich nichts. Darum suche ich hier Rat, um in der ganzen Sache vielleicht auch mal ein paar neue Erkenntnisse/Argumente auf den Tisch legen zu können.
In den Gesprächen ist immer wieder der gemeinsame Konsens gefunden wurden, dass BF und FF gemeinsam fahren und die Leitstellen die Meldungen weiterleiten, aber es passiert nichts.


Die Frage für mich ist:
- Waren die Gespräche offizieller Natur, oder mehr inoffiziell?
- Gibt es schriftliche Protokolle der Gespräche?
- Gibt es Verträge (aktuelle oder evtl. alte) über das gemeinsame Ausrücken?

Wenn Ihr nur in loser Runde zusammen gesessen seid, und darüber gesprochen habt, ist das zwar nett, bringt aber nicht unbedingt etwas. Wenn es in dem Bundesland keine entsprechende Regelung gibt, muss hier ein Vertrag zwischen den Kommunen her, indem am besten auch die Kostenfrage geregelt wird.
Im Zweifel muss hier ein Gespräch auf der Verwaltungsebene/ Politischen eben her, falls die direkte Kommunikation zwischen den Wehren nichts bringt.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg734428
Datum14.08.2012 17:1926217 x gelesen
Geschrieben von Thomas K.Die Versicherungen wissen das und zahlen - Natürlich wird versucht, im Wege der Verhandlung eine Minderung zu erzielen.
Klagen gegen Bescheide sind selten.



Spannend ist dabei eben folgende Konstallation.

Fahrer des Fahrzeugs ist alleinbeteiligt und Verursacher des Unfalls. Dieser Fahrer ist eingeklemmt. Die Haftpflichtversicherung ist hier nicht zuständig (würde gf. nur die Rettung eingeklemmter Mitfahrer bezahlen). Wenn nicht eine Unfallversicherung vorliegt die Bergungskosten mit einschließt die das deckt, dann kann der Fahrer seine eigene Rettung anschließend selbst bezahlen...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorAndr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg734473
Datum14.08.2012 23:2026098 x gelesen
Geschrieben von Sven D.Ja das ist ein anderer Punkt, aber wenn die BF und wir alarmiert werden, rückt von der BF ein TLF 24/50 (oder DLA(K) 23/12), ein HLF 20/16 und ein ELW (Rüstwagen eher seltener und nach Plan erst ab LKW-Unfall oder mehrere PKW) an. Von uns kommt ein RW, ein LF 20/16, ein TLF 16/25 und ein ELW 1

Evtl. sollte man festhalten, dass im ersten Abmarsch von der nächsten BF-Wache "nur" HLF, DLK und TLF (16/25 oder 24/50) kommen können. Andere Fahrzeuge wie RW 1 oder ELW habe eine Anfahrt von 16,1 km.

Ja, ich bin einer von den Verrückten, die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info


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Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

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AutorAndr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg734474
Datum14.08.2012 23:2126062 x gelesen
Korrektur: Ich habe ausversehen von Schleibnitz aus gemessen. Von Wanzleben zur A 14 sind es ab Ortsmitte 7,4 km

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AutorAndr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg734475
Datum14.08.2012 23:2426067 x gelesen
Na ja, der RW der BF hat eine deutlich längere Anfahrt: 7,4 km (FF, Landstraße) kontra 16 km (BF, quer durch die Stadt)

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW734484
Datum15.08.2012 06:3026025 x gelesen
Geschrieben von André P.Na ja, der RW der BF hat eine deutlich längere Anfahrt: 7,4 km (FF, Landstraße) kontra 16 km (BF, quer durch die Stadt)

Dann würde ja der RW der FF als Ergänzung zum BF Löschzug ausreichen.......
Damit wären dann alle benötigten Mittel vor Ort.

Wie sieht das eigentlich mit der FÜhrungsorganisation der BF aus ?
Fährt da nicht automatisch bei VKU der ELW mit ?

mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen734492
Datum15.08.2012 08:5325976 x gelesen
Geschrieben von André P.Na ja, der RW der BF hat eine deutlich längere Anfahrt: 7,4 km (FF, Landstraße) kontra 16 km (BF, quer durch die Stadt)

Eine reine Betrachtung der Wegstrecken ist nicht zielführend. Auch die Ausrückezeit muß dabei einfließen.

MkG
Marc

Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz734494
Datum15.08.2012 08:5626035 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marc D.Eine reine Betrachtung der Wegstrecken ist nicht zielführend. Auch die Ausrückezeit muß dabei einfließen.

Ja, sehe ich auch so.

Da die örtliche Wehr von einer anderen Leitstelle alarmiert wird, sind auch diese Zeitverluste mit zu berücksichtigen.

MfG, Thomas

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen734496
Datum15.08.2012 09:1826013 x gelesen
Geschrieben von Sven D.(...) kann man die FF dafür belangen, wenn ein Einsatz in ihrem Zuständigkeitsbereich ohne ihr Wissen abgearbeitet wird und es ggf. zu Klagen etc. kommt?


Die FF wird man definitiv nicht belangen können, allenfalls die Kommune. Interessant jedoch die Frage inwieweit diese als (eventuell) örtlich und sachlich zuständige Behörde für gewisse juristische Probleme der Anspruchsgegner sein könnte.

Aber solange die politische Verantwortlichen da kein Problem sehen, kann man sich als Feuerwehr auch zurücklehnen.


MkG
Marc

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(2) ...


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW734498
Datum15.08.2012 09:3925794 x gelesen
Geschrieben von Marc D.Geschrieben von André P."Na ja, der RW der BF hat eine deutlich längere Anfahrt: 7,4 km (FF, Landstraße) kontra 16 km (BF, quer durch die Stadt)"

Eine reine Betrachtung der Wegstrecken ist nicht zielführend. Auch die Ausrückezeit muß dabei einfließen.


9-10 Km Stadverkehr sind wenn keine Schnellstraßen genutzt werden können sicher nicht in weniger als 8 Minuten zu schaffen eher mehr.

Da hat die FF IMO ein Truppfahrzeug besetzt, sonst stellt sich eher die Frage nach der Einsatzbereitschaft der FF.

mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorMarc8us 8M., Reddeber / ST734504
Datum15.08.2012 10:1025979 x gelesen
1. Im Land Sachsen-Anhalt gibt es keine RVO oder Erlasslage, die die Zuständigkeiten bei Einsätzen auf BAB oder mehrspurigen Kraftfahrstraßen regelt.

2. Somit gilt die allgemeine Regelung des BrSchG - die örtlich zuständige Gemeindefeuerwehr (nicht unbedingt die Ortsfeuerwehr) ist am dransten.

3. Soll es anders laufen, muss zwischen den Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen werden.

Wenn man sich darüber hinwegsetzt ist es wie überall in Deutschland: Ohne Kläger kein Richter!

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AutorAndr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg734511
Datum15.08.2012 10:5625837 x gelesen
Ich kann dir sagen, dass der ELW des Einsatzleitdienstes zumeist mit dem Löschzug der Wache Nord mit ausrückt. Inwiefern das bei Einsätzen der Wache Süd ist... keine Ahnung. Könnte ich aber am Wochenende erfragen.

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen734525
Datum15.08.2012 12:53   25853 x gelesen
Warum seid ihr eigentlich so wild auf Autobahneinsätze, ich für meinen Teil bin froh wenn ich nicht rauf muss und die meisten anderen Feuerwehrleute wahrscheinlich auch.

Ihr habt eine BF, die etwa den gleichen Anfahrtsweg hat, also zeitlich gleich oder sogar früher am Unfallort sein kann, was Besseres kann euch doch eigentlich gar nicht passieren. Warum freiwillige Helfer gezwungenermaßen und nur aufgrund der geographischen Lage mit den Bildern konfrontieren die ein hü Autobahnunfall so liefert ohne dass die Kräfte benötigt werden?

Ich finde es sinnvoller die FF erstmal zurückzuhalten als Redundanzsystem falls die BF nicht abkömmlich ist oder weitere Mittel und Kräfte gebraucht werden.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass durch den Rückstau weitere Unfälle passieren, dann habe ich ein Problem, wenn beide Hilfeleistungszüge bereits beim Primärunfall gebunden sind, wie kommt ihr dann zurück?

Indem ihr erstmal nicht mit ausrückt haben die LSTn eine viel höhere Flexibilität und können euch unabhängig von der BF dorthin schicken, wo ihr benötigt werdet.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorWern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt734547
Datum15.08.2012 15:1725756 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von Marcus M.2. Somit gilt die allgemeine Regelung des BrSchG - die örtlich zuständige Gemeindefeuerwehr (nicht unbedingt die Ortsfeuerwehr) ist am dransten.

Also muss man sich jetzt (wenn dort von der [örtlich auf 9 km quasi unzuständigen BF-wenn diesen Thread richtig überflogen] ein Kostenbescheid eintrudelt) erstmal prüfen, ob man seiner Versicherung nicht den Tipp gibt, mal zu checken, ob die Landeshauptstadt "hier" überhaupt Kosten geltend machen kann ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Werner

"Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland734551
Datum15.08.2012 15:4225727 x gelesen
Geschrieben von Werner G.Also muss man sich jetzt (wenn dort von der [örtlich auf 9 km quasi unzuständigen BF-wenn diesen Thread richtig überflogen] ein Kostenbescheid eintrudelt) erstmal prüfen, ob man seiner Versicherung nicht den Tipp gibt, mal zu checken, ob die Landeshauptstadt "hier" überhaupt Kosten geltend machen kann

Das ist eine gute Anmerkung. Erinnert mich an die Sache mit dem privaten Notarzthubschrauber irgendwo in Norddeutschland und die Kostenübernahme.

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AutorAndr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg734663
Datum16.08.2012 10:2525694 x gelesen
Wie mir mitgeteilt wurde, befindet sich auf jener Wache der AB-Rüst der BF. Das war mir entgangen.

Ja, ich bin einer von den Verrückten, die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info


Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

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 14.08.2012 09:30 Sven7 D.7, Stadt Wanzleben - Börde
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 14.08.2012 09:42 Sven7 D.7, Sachsen-Anhalt, Hamburg
 14.08.2012 09:52 Mich7ael7 B.7, Landau in der Pfalz
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 14.08.2012 13:06 Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz
 14.08.2012 13:20 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 14.08.2012 09:49 Stef7an 7H., Essen
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 14.08.2012 10:01 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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 14.08.2012 10:25 Sven7 D.7, Sachsen-Anhalt, Hamburg
 14.08.2012 10:34 Matt7hia7s O7., Waldems
 14.08.2012 10:36 Sven7 D.7, Sachsen-Anhalt, Hamburg
 14.08.2012 16:27 Chri7sti7an 7F., Wernau
 14.08.2012 16:33 Thom7as 7K., Hermeskeil
 14.08.2012 17:19 Chri7sti7an 7F., Wernau
 14.08.2012 10:28 Adol7f H7., Rosenheim
 14.08.2012 12:58 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
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 14.08.2012 14:13 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
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 14.08.2012 15:53 Andr7eas7 W.7, Herrenberg
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 14.08.2012 16:06 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 14.08.2012 23:24 Andr7é P7., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg
 15.08.2012 06:30 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 15.08.2012 10:56 Andr7é P7., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg
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 14.08.2012 23:21 Andr7é P7., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg
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