alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaPflicht zur Brandschutzbedarfsplanung in welchen Bundesländern?17 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Empfehlung des Sachsischen Staatsministeriums des Innern zum Brandschutzbedarfsplan
  •  
    AutorPasc8al 8D., Wuppertal / NRW734667
    Datum16.08.2012 10:406106 x gelesen
    Hallo zusammen,

    momentan recherchiere ich die Pflicht zur Brandschutzbedarfsplanung in den jeweiligen Bundesländern.

    Die bisherigen Ergebnisse zeigen eine Pflicht in

    -NRW
    -Brandenburg
    -Bremen
    -Saarland
    -Bremen
    -Hessen

    laut den jeweiligen Feuerwehrgesetzen. Nun kommt die Frage auf, ob es wirklich nur in 6 Bundesländern Pflicht ist oder durch Ausführungsverordnungen, etc. noch in weiteren Bundesländern vorgeschrieben wird.

    Vielleicht hat der eine oder andere bereits Erfahrungen hierzu, über eure Hilfe würde ich mich freuen.

    Gruß
    Pascal

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPasc8al 8D., Wuppertal / NRW734674
    Datum16.08.2012 11:514312 x gelesen
    kleiner Fehler: natürlich ist nicht zweimal Bremen gemeint, sondern noch Sachsen

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY734681
    Datum16.08.2012 13:034257 x gelesen
    Servus,

    meines Wissens wird´s im Herbst Pflicht. Da kommt eine neue Ausführungsverordnung des BayFwG.
    Zeit wird´s.;-)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken734687
    Datum16.08.2012 14:114091 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.meines Wissens wird´s im Herbst Pflicht. Da kommt eine neue Ausführungsverordnung des BayFwG.

    Servus Anton,
    das ist ja sehr interessant. Weißt Du schon näheres?

    Grüßla

    Bernd

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPasc8al 8D., Wuppertal / NRW734692
    Datum16.08.2012 14:424135 x gelesen
    Geschrieben von Bernd S.Geschrieben von Anton K.
    meines Wissens wird´s im Herbst Pflicht. Da kommt eine neue Ausführungsverordnung des BayFwG.


    eine Quelle dazu wäre natürlich super.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8us 8M., Reddeber / ST734695
    Datum16.08.2012 14:494307 x gelesen
    Gemäß MindAusRVO-FF vom 13.07.2009 ist es in Sachsen-Anhalt Pflicht, die notwendige Ausrüstung und die Anzahl der zu besetzenden Funktionen der Freiwilligen Feuerwehren durch Risikoanalyse und daraus ableitende Brandschutzbedarfsplanung zu ermitteln.

    Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAlex8and8er 8M., Neuburg / Bayern734701
    Datum16.08.2012 15:114089 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.meines Wissens wird´s im Herbst Pflicht. Da kommt eine neue Ausführungsverordnung des BayFwG.
    Zeit wird´s.;-)


    Ich denke deine Quelle sagt was falsches, oder deine Quelle hat dir das nach dem 16.08.2012 gesagt.
    Derzeit ist definitiv für Bayern nichts geplant.
    http://www.bayern.landtag.de/www/servlet/Vorgangsmappe?wp=15&typ=V&drsnr=6062&intranet=false

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY734703
    Datum16.08.2012 15:173983 x gelesen
    Servus,

    da mußt du dich noch etwas gedulden. Aber bis zum Herbst ist ja nicht mehr lang. Besonders wenn ich mir das Wetter heute so ansehe.;-)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern734704
    Datum16.08.2012 15:184108 x gelesen
    Geschrieben von Alexander M.Derzeit ist definitiv für Bayern nichts geplant.

    Hm, willst du eine Quelle von 2006 in der Politik als aktuell bezeichnen? Da sind doch in einem Jahr schon mehrere Statements um 180 Grad gedreht...

    Viele Grüße,
    Albert

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY734705
    Datum16.08.2012 15:233972 x gelesen
    Servus,

    ich hab´s gerade gelesen, dass diese Anfrage 6 Jahre alt ist. Das sind in der heutigen Politik Welten. Und meiner Quelle kann ich eigentlich schon vertrauen.
    Und wieso sind denn die Userdaten des Herrn aus Neuburg nicht mehr verfügbar?;-)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP734899
    Datum17.08.2012 22:093971 x gelesen
    Wie definierst du "Brandschutzbedarfsplanung"?
    Es gibt Stimmen, die halten bereits die Ausführungen der §§ 1 und 3 der FwVO RLP für eine (grobe) Planung, nämlich die Einteilung in Ausrückebereiche, Alarmierungsgemeinschaften, Risikoklassenermittlung und dazugehörige Fahrzeugausstattung...

    Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
    Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
    (Dieter Nuhr)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPasc8al 8D., Wuppertal / NRW737308
    Datum04.09.2012 11:273723 x gelesen
    So, zum Anfang erst mal vielen Dank für die bisherigen Antworten und entschuldigung für meine späte Stellungnahme.

    Brandschutzbedarfsplanung wäre für mich definiert als Plan der zuständigen Behörde zur Festlegung des personellen und materiellen Bedarfs für den Abwehrenden Brandschutz eines bestimmten Gebiets.

    Am einfachsten wären natürlich Verordnungen in denen explizit von "Bedarfsplanung" die Rede ist wie in den oben genannten Bundesländern.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPasc8al 8D., Wuppertal / NRW737446
    Datum05.09.2012 10:453674 x gelesen
    Weiß den jemand ob es bindende Definitionen von Brandschutzbedarfsplanung gibt ?

    In den Bundesländern wo gesetzlich eine "Bedarfsplanung" vorgeschrieben wird müsste doch auch eine entsprechende Definition von Bedarfsplanung vorliegen an die sich die Städte und Gemeinden zu halten haben ?

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen737448
    Datum05.09.2012 10:593601 x gelesen
    Hallo

    Hier:http://www.lfs.sachsen.de/8250.htmfür Sachsen.

    Peter

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPasc8al 8D., Wuppertal / NRW737449
    Datum05.09.2012 11:303517 x gelesen
    Vielen Dank, ist den aber so eine "Empfehlung" rechtlich bindend ?

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen737450
    Datum05.09.2012 11:333481 x gelesen
    Geschrieben von Pascal D.Vielen Dank, ist den aber so eine "Empfehlung" rechtlich bindend ?

    Wenn du jedwede Sachen gefördert haben willst...:-)

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg737451
    Datum05.09.2012 11:393698 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Pascal D.ist den aber so eine "Empfehlung" rechtlich bindend ?
    schau mal:

    Nach § 1 Abs. 1 der Verordnung des Sachsischen Staatsministeriums des Innern uber die Feuerwehren und die Bandverhutungsschau im Freistaat Sachsen (Sachsische Feuerwehrverordnung -SachsFwVO) vom 21. Oktober 2005 (SachsGVBl. S. 291) stellt die ortliche Brandschutzbehorde zur Ermittlung der erforderlichen Ausrustung der offentlichen Feuerwehr einen Brandschutzbedarfsplan auf.

    Bei der Aufstellung sollen insbesondere

    1. Einwohnerzahl und Flache der Gemeinde,
    2. die Art und Nutzung der Gebaude,
    3. die Art der Betriebe und Anlagen mit erhohtem Brandrisiko,
    4. die Schwerpunkte fur die technische Hilfeleistung, auch unter Berucksichtigung von moglichen Einsatzen mit gefahrlichen Stoffen und Gutern,
    5. die geographische Lage und Besonderheiten der Gemeinde,
    6. die Loschwasserversorgung,
    7. die Alarmierung der Feuerwehr sowie
    8. die Erreichbarkeit des Einsatzortes beachtet werden.

    Um dabei im Freistaat Sachsen eine einheitliche Herangehensweise zu erreichen, gibt das Sachsische Staatsministerium des Innern die nachfolgende Empfehlung zum Brandschutzbedarfsplan als Handlungsanleitung fur die Gemeinden zur Erstellung eigener Brandschutzbedarfsplane. Die Gliederungstiefe ist dabei von den Gegebenheiten in der Gemeinde abhangig.

    Quelle: Empfehlung des Sachsischen Staatsministeriums des Innern zum Brandschutzbedarfsplan

    Ich interpretiere das so daß die Erstellung eines Brandschutzbedarfplanes vorgeschrieben, die Art und Umfang empfohlen ist.

    Man kann davon abweichen muss aber schauen das der Plan auch dem empfohlenen Niveau entspricht.

    Falls mal was schief geht und es sich herausstellt das der Brandschutzbedarfsplan mit ursächlich ist muss man bei Abweichungen von der Empfehlung nachweisen das die andere Ausführung gleichwertig ist. Wenn man sich an die Empfehlungen hält hat man da weniger Probleme.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     16.08.2012 10:40 Pasc7al 7D., Wuppertal
     16.08.2012 11:51 Pasc7al 7D., Wuppertal
     16.08.2012 13:03 Anto7n K7., Mühlhausen
     16.08.2012 14:11 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
     16.08.2012 14:42 Pasc7al 7D., Wuppertal
     16.08.2012 14:49 ., Reddeber
     16.08.2012 15:17 Anto7n K7., Mühlhausen
     16.08.2012 15:11 ., Neuburg
     16.08.2012 15:18 Albe7rt 7K., Wuppertal / Mirskofen
     16.08.2012 15:23 Anto7n K7., Mühlhausen
     17.08.2012 22:09 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     04.09.2012 11:27 Pasc7al 7D., Wuppertal
     05.09.2012 10:45 Pasc7al 7D., Wuppertal
     05.09.2012 10:59 Pete7r L7., Frankenberg
     05.09.2012 11:30 Pasc7al 7D., Wuppertal
     05.09.2012 11:33 Pete7r L7., Frankenberg
     05.09.2012 11:39 Jürg7en 7M., Weinstadt
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt