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ThemaWann und wie darf man eine Betriebsfeuerwehr gründen (NRW)?32 Beträge
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr
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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW735183
    Datum21.08.2012 09:1116855 x gelesen
    Hallo,

    seit einiger Zeit fährt in unserem Stadtgebiet ein KdoW durch die Gegend, der mit Betriebsfeuerwehr XYZ beschriftet ist. So wie es ausschaut ist dieses Fahrzeug, das einzige dieser "Wehr".

    Da stellt sich mir die Frage:

    Darf jeder Betrieb eine Betriebsfeuerwehr aufmachen und dann mit Fahrzeugen mit SoSI - Anlagen durch die Gegen juckeln?


    Gruß

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen735186
    Datum21.08.2012 10:0214225 x gelesen
    Geschrieben von Martin D.Darf jeder Betrieb eine Betriebsfeuerwehr aufmachen (...)

    Ja.

    Geschrieben von Martin D.(...) und dann mit Fahrzeugen mit SoSI - Anlagen durch die Gegen juckeln?

    Das hängt nicht zuletzt von der KFZ-Zulassungsbehörde ab.

    MkG
    Marc

    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern735219
    Datum21.08.2012 14:19   14070 x gelesen
    Eine Betriebsfeuerwehr ist eine private betriebliche Feuerwehr die im deutschen Feuerwehrgesetzen nicht geregelt ist. So gibt es keine Mindeststandards in Bezug auf Ausbildung und Ausrüstung die der Gesetzgeber vorschreibt. (im Gegensatz dazu gibt es eine Mindestempfehlung des Werkfeuerwehrverbandes für betriebliche Selbsthilfekräfte).

    Was in der Praxis anzutreffen ist sind in Deutschland Betriebsfeuerwehren (Achtung: Betriebsfeuerwehr in A oder CH / Li entspricht der deutschen Werkfeuerwehr!!) geht von einer sehr ernsthaft ausgebildeten und ausgerüsteten Feuerwehr (aber ohne WF-Status) über schwachbrüstige betriebliche Selbsthilfegruppen bis hin zu Spinnern die sich (alte) Feuerwehrautos kaufen, Betriebsfeuerwehr nennen und dann hoffen mit Blaulicht herumfahren zu können.

    Grundsätzlich stehen einer BetrFw in Bayern erst einmal keine SoSi-Anlagen im öffentlcihen Strassenraum zu. Es gibt bundesweit aber Ausnahmefälle wo von den Behörden auch SoSi-Anlagen bei Fahrzeugen von BetrFWen genehmigt werden. Das sind dann Fälle bei denen es sich ausnahmslos um seriöse Betriebsfeuerwehren handelt. Es kommt schon mal vor dass der Werkfeuerwehrverband von den Behörden angesprochen wird um eine Meinung in Bezug auf Betriebsfeuerwwehren um eine Stellungnahme gebeten wird wenn Zweifel bestehen sollten.... Im WFV sind nur solche Betriebsfeuerwehren / Selbsthilfekräfte Mitglied die als ernsthaft anzusehen sind.

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland735220
    Datum21.08.2012 14:3113119 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.Im WFV sind nur solche Betriebsfeuerwehren / Selbsthilfekräfte Mitglied die als ernsthaft anzusehen sind.
    Eine Suchfunktion nach Postleitzahl habe ich da leider nicht gefunden. Das wäre wirklich ne feine Sache.

    Nebenbei: Ich kenne da noch eine Betriebsfeuerwehr im Nürnberger Land, die vor allem auch zur Reduktion von Versicherungsbeiträgen gegründet wurde.

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern735221
    Datum21.08.2012 14:3513104 x gelesen
    Ein entsprechendes Risikomanagement incl. Emergency Response Team / Betriebsfeuerwehr kann tatsächlich zu einer Reduzierung der Versicherungsprämien führen (siehe VdS-Merkblatt Nichtöffentliche Feuerwehren).
    Eine entsprechende Betriebsfeuerwehr rechnet sich auch schon über die Reduzierung von Stillstandszeiten im Betrieb nach Störungen.

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland735222
    Datum21.08.2012 14:4212942 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.Eine entsprechende Betriebsfeuerwehr rechnet sich auch schon über die Reduzierung von Stillstandszeiten im Betrieb nach Störungen.

    In meinem o.g. Fall nicht - jedoch fand ich durchaus positiv, dass die Ortsfeuerwehr so zur Möglichkeit kam, eine Wärmebildkamera und einen zusätzlichen Wassersauger zu nutzen.

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    AutorChri8sti8an 8 S.8, Garching / Bayern735232
    Datum21.08.2012 16:3312689 x gelesen
    hab ich mich auch schon gefragt. War mit unserem LF 20/16 beim TÜV und jedes mal läuft da einer rum BW-Flecktarnhose und Mütze Orange Warnjacke und fährt einen X5 KdoW. Aufschrift BetrFW XYZ. Auch im Stadtgebiet hab ich ihn jetz schon öfters fahren sehen. Hab mich dann mal mit einem KBM unterhalten der meinte der ist ein bisschen verrückt und spielt Feuerwehr. Hat wohl auch noch ein LF und eine DL. Ist aber eben kein Mitglied in einem KFV oder ähnlichem.

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW735234
    Datum21.08.2012 16:3912781 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.Ein entsprechendes Risikomanagement incl. Emergency Response Team / Betriebsfeuerwehr kann tatsächlich zu einer Reduzierung der Versicherungsprämien führen (siehe VdS-Merkblatt Nichtöffentliche Feuerwehren).

    Ist das nicht sogar meistens der Hauptgrund, wenn nicht der Regelfall, warum ein Unternehmer eine Betriebsfeuerwehr gründet, wenn er schon keine gesetzlichen Forderungen (zB Störfallbetrieb oder andere gravierende Auswirkungen außerhalb des Betriebs im Falle eines Unfalls wahrscheinlich) erfüllen muss (= Werkfeuerwehr), er aber günstiger versichert wird (wenn sich das mit dem Unterhalt der Betriebsfeuerwehr rechnet)?
    So ist zumindest mein Kenntnisstand.
    Aus Spaß an der Sache wird wohl kaum ein ernsthafter Unternehmer Geld für etwas nicht gewinnbringendes ausgeben (es sei denn er ist ggf selber FW-Enthusiat und findet rote Autos toll).

    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW735237
    Datum21.08.2012 16:4713184 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Marc D.Geschrieben von Martin D.Darf jeder Betrieb eine Betriebsfeuerwehr aufmachen (...)

    Ja.


    Da in NRW (danach war ja gefragt) keine gesetzliche Regelung zu Betriebsfeuerwehren existiert, ist das wohl so.

    Betriebsfeuerwehren sind aber damit auch keine Feuerwehren im Sinne des FSHG.

    Geschrieben von Marc D.Geschrieben von Martin D.(...) und dann mit Fahrzeugen mit SoSI - Anlagen durch die Gegen juckeln?

    Das hängt nicht zuletzt von der KFZ-Zulassungsbehörde ab.


    Genau von der dürfte es (in NRW) eigentlich nicht abhängen!

    Da die Betriebsfeuerwehr keine Feuerwehr im Sinne des FSHG ist, dürfen ihre Fahrzeuge auch erstmal kein SoSi führen.
    Wollen sie es trotzdem (legal) tun, brauchen sie eine Ausnahmegenehmigung. Dafür sind in NRW aber die Bezirksregierungen zuständig (damit eben nicht jede Zulassungsstelle ihr eigenes Süppchen kocht), und die sind mit solchen Genehmigungen i.d.R. sehr zurückhaltend.

    Gruß,
    Henning

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY735244
    Datum21.08.2012 17:1512605 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Christian S. Ist aber eben kein Mitglied in einem KFV oder ähnlichem.

    das muss auch nicht sein. Ich kannte, bzw. kenne Feuerwehren, die nicht im KFV sind. Da gibt´s keine Pflichtmitgliedschaft.
    Vor einigen Jahren wollte eine Betrieb bei uns im Ort auch eine Betriebsfeuerwehr gründen, v.a. wg. Versicherung. Wir wurden da auch gefragt wg. Ausbildung und Ausrüstung u.ä. Wegen des Wechsel des Werksleiters wurde das aber nicht weiter verfolgt.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen735253
    Datum21.08.2012 17:3712476 x gelesen
    Hi Volker,

    Geschrieben von Volker L. (im Gegensatz dazu gibt es eine Mindestempfehlung des Werkfeuerwehrverbandes für betriebliche Selbsthilfekräfte).

    Hast du dazu mal 'nen Link?

    Gruß,
    Thorben
    *den Container jetzt mit BetrFw beschriften geh und blaues Licht anbau* :-D

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW735260
    Datum21.08.2012 20:1912470 x gelesen
    Geschrieben von Dennis E.Ist das nicht sogar meistens der Hauptgrund...

    Es ist nicht nur der Hauptgrund sondern auch der alleinige Zweck eines Betriebes Gewinne zu erwirtschaften.
    In der freien Wirtschaft geht das direkt und selbst im öD arbeitet der "Bauhof" als Grundlage für die angehörige Gemeinschaft, macht der die Stadt schön kommen Einwohner und Firmen die wiederum neues Geld bringen.

    Übrigens war es zumindest vor 15(?) Jahren noch so das die Versicherungen eine Betriebsfeuerwehr beurteilt haben, wer glaubte es reicht sich einen "Löschzug mit Mannschaft" allein auf dem Papier vorzuweisen bekam keinen Geldwerten Vorteil, ja die Versicherungen sind möglicherweise kein blinder Sozialverein.

    In meiner alten Firma kam ein Sachverständiger zur 1.Anerkennung (Versicherung) der BetriebsFW.
    Es gab eine angekündigte Übung und die Mannschaftsstärke so wie die Arbeitszeiten und Ausrüstung wurde bewertet.
    Entsprechend diesem Ergebnis gab es dann % für die Firma.
    Entsprechend Betrieb ging es hier nicht darum einen "Vollbrand" zu löschen, Ziel war es das ausweiten einer Schadenstelle zu verzögern und Kunden/ Mitarbeiter zu evakuieren.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorChri8sti8an 8 S.8, Garching / Bayern735263
    Datum21.08.2012 20:5012439 x gelesen
    Geschrieben von ---Anton K.--- das muss auch nicht sein. Ich kannte, bzw. kenne Feuerwehren, die nicht im KFV sind. Da gibt´s keine Pflichtmitgliedschaft.


    Dachte da ist man automatisch dabei. Aber egal was ich damit sagen will ist das ich es ja in Ordnung finde wenn man das ganze aus nem guten Grund macht z.B wegen der Versicherung wenn ich da eine gute Betriebsfeuerwehr gründe. Nur falls das einer macht weil er wie der KBM meinte bisschen Feuerwehr spielen will, find ichs nicht in Ordnung das der dann die Genehmigung bekommt um mit SoSi auf dem Dach rumzufahren.

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW735264
    Datum21.08.2012 20:5512236 x gelesen
    Geschrieben von Christian S. Nur falls das einer macht weil er wie der KBM meinte bisschen Feuerwehr spielen will, find ichs nicht in Ordnung das der dann die Genehmigung bekommt um mit SoSi auf dem Dach rumzufahren.

    Das dürfte in so einem Fall auch recht schnell zu Maßnahmen der Streckenkontrolle bzw. Zulassungsstelle kommen.........

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorChri8sti8an 8 S.8, Garching / Bayern735265
    Datum21.08.2012 21:1612252 x gelesen
    Geschrieben von ---Michael R.--- Das dürfte in so einem Fall auch recht schnell zu Maßnahmen der Streckenkontrolle bzw. Zulassungsstelle kommen.........

    Solange er die SoSi nicht missbraucht wird auch nix passieren. Ich finde nur das es halt nicht so einfach sein sollte die Berechtigung dafür zu bekommen. Ich sehe es schon kritisch das bei uns die KBM´s, KBI´s usw. mit ner SoSi fahren dürfen. Nicht das ich es ihnen nicht gönne aber wenn ich sehe wie manche damit im Einsatz "heizen" kann man sich nur an den Kopf fassen.

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW735266
    Datum21.08.2012 21:2012295 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.Solange er die SoSi nicht missbraucht wird auch nix passieren.

    Doch doch wenn er dafür keine Berechtigung hat wird das früher oder später auffallen ;)

    Geschrieben von Christian S.Ich finde nur das es halt nicht so einfach sein sollte die Berechtigung dafür zu bekommen.

    Hat er die oder hat er einen PKW angemeldet und dann SOsi drangebastelt ?
    Wissen wir das ?

    Geschrieben von Christian S.Nicht das ich es ihnen nicht gönne aber wenn ich sehe wie manche damit im Einsatz "heizen" kann man sich nur an den Kopf fassen.


    Tja damit stellst du dem System kein gutes Zeugnis...

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorFran8k N8., Duisburg / NRW735278
    Datum21.08.2012 23:2213715 x gelesen
    Laut § 15 FSHG ist es jedem Unternehmen und Einrichtung in NRW freigestellt , eine Betriebsfeuerwehr zu gründen und einzurichten.
    Weiterhin regelt § 15 FSHG auch die Zuständigkeiten.
    Betriebsfeuerwehren dürfen auch ausserhalb des FSHG bestehen.
    Nach § 9 FSHG (Arten der Feuerwehren) , werden BtF im FSHG nicht weiter benannt , aber dennoch dürfen die Mitglieder DIESER Feuerwehren die Einsatzkleidung der öffentlichen Feuerwehr tragen , wenn sie ein Ärmelabzeichen mit der Aufschrift Betriebsfeuerwehr tragen.

    Sind Betriebsfeuerwehren nun "Feuerwehren" oder nicht ????

    In NRW gibt es eine Vielzahl von Betriebsfeuerwehren (z.B auch in Oberhausen , Düseldorf , und Dinslaken) , die über amtlich zugelassene Einsatzfahrzeuge , die mit SoSi ausgestattet sind , verfügen ( ohne Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 STVZO).

    Diese dürfte auch nicht zwingend erforderlich sein.
    Denn § 52 STVZO regelt die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit blauen Rundumkennleuchten und Einsatzhorn.
    Hier steht pauschalisiert , die Einsatz- und Kommandokraftfahrzeuge der FeuerwehrEN .
    Also die öffentlichen und nichtöffentlichen Feuerwehren.
    Betriebsfeuerwehren sind nichtöffentliche Feuerwehren.
    Warum sollten diese BtF also nicht unter die Regelung des § 52 STVZO fallen ?

    Wenn die Einrichtung einer Betriebsfeuerwehr also sinnvoll ist ( auch die Landebauordnung kennt die Betriebsfeuerwehren) und die Betriebsfeuerwehr vielleicht sogar noch über ausgebildete Einsatzkräfte in Anlehnung an die FWDV verfügt und einen entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugpark nach DIN einsetzt , warum sollten diese Fahrzeuge nicht mit SoSi auszurüsten sein , wenn sie zum Beispiel auch bei Großschadenslagen auf Anforderung der öffentlichen Feuerwehr oder durch ein in Eigeninitative gestartetes Hilfsangebot an die zuständige Kreisleitstelle von der öffentlichen Feuerwehr in einem Schadenfalls eingebunden werden ?
    Vielleicht macht es ja auch keinen Sinn , jede , auch noch so bestennst ausgerüstetet Betriebsfeuerwehr als Werkfeuerwehr anerkennen zu lassen. Zum Beispiel wäre dies der Fall , wenn sich die Einsatzbereitschaft der Betriebsfeuerwehr nur auf die Betriebszeiten beschränkt und nach Ende der Betriebszeiten sich nur eine Personalstärke von Trupp- oder Staffelstärke im Betrieb aufhält , nicht aber die (zur Anerkennung einer WF) geforderte Gruppenstärke.

    Interessant wäre einmalzu erfahren , um welche BtF es sich handeln soll und wie dieses gesehene Fahrzeug ausgestattet ist.

    Warum dürfe Privatpersonen ein altes FW-Fahrzeug erwerben , mit H-Kenzeichen zulassen , als "Durstlöscher" oder ähnliches Werbeträgerfahrzeug umbauen und mit SoSi ausstatten ???

    Im Raum Duisburg / Mülheim sind mir hier alleine fünf Fahrzeuge bekannt.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW735281
    Datum21.08.2012 23:3612145 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Frank N.Laut § 15 FSHG ist es jedem Unternehmen und Einrichtung in NRW freigestellt , eine Betriebsfeuerwehr zu gründen und einzurichten.
    Weiterhin regelt § 15 FSHG auch die Zuständigkeiten.


    Das Wort "Betriebsfeuerwehr" kommt dort allerdings genau wie oft vor?

    Geschrieben von Frank N.Betriebsfeuerwehren dürfen auch ausserhalb des FSHG bestehen.

    Sie können wohl _nur_ ausserhalb des FSHG bestehen.

    Geschrieben von Frank N.Sind Betriebsfeuerwehren nun "Feuerwehren" oder nicht ?

    Im Sinne des FSHG ganz klar nicht. Siehe §9.

    Geschrieben von Frank N.Warum sollten diese BtF also nicht unter die Regelung des § 52 STVZO fallen ?

    Weil sie keine Feuerwehr im Sinne des Landesbrandschutzgesetzes ist...

    Geschrieben von Frank N.Warum dürfe Privatpersonen ein altes FW-Fahrzeug erwerben , mit H-Kenzeichen zulassen , als "Durstlöscher" oder ähnliches Werbeträgerfahrzeug umbauen und mit SoSi ausstatten ???

    Genau das dürfen sie nicht.

    Ausnahmegenehmigungen für SoSi auf Fahrzeugen mit H-Kennzeichen sind in NRW nicht (mehr) vorgesehen, nur für Sammlerfahrzeuge mit 07er-Kennzeichen.

    Mit dem Umbau eines Fahrzeugs mit H-Kennzeichen zum "Durstlöscher" oder "Werbefahrzeug" erlischt die Oldtimer-Eigenschaft und damit die Berechtigung für das H-Kennzeichen.

    Gruß,
    Henning

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW735284
    Datum22.08.2012 00:1512020 x gelesen
    Geschrieben von Frank N.Laut § 15 FSHG ist es jedem Unternehmen und Einrichtung in NRW freigestellt , eine Betriebsfeuerwehr zu gründen und einzurichten.

    http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/fshg.pdf

    Wo ließt Du da etwas von BtF ?
    In der aktuellen Fassung gibt es keine BtF!

    Geschrieben von Frank N.Sind Betriebsfeuerwehren nun "Feuerwehren" oder nicht ????


    lt. Brandschutzgesetz sind sie es nicht.
    Ergo stehen ihnen auch keine Sonderrechte nach §35/38 zu.

    Geschrieben von Frank N.Denn § 52 STVZO regelt die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit blauen Rundumkennleuchten und Einsatzhorn.
    Hier steht pauschalisiert , die Einsatz- und Kommandokraftfahrzeuge der FeuerwehrEN .


    Genau, und damit sind die Feuerwehren nach Landesbrandschutzgesetz gemeint.
    Keine FW im sinne des Brandschutzrechtes = keine Erlaubnis nach §52 StVZO.

    Geschrieben von Frank N.Also die öffentlichen und nichtöffentlichen Feuerwehren.
    Betriebsfeuerwehren sind nichtöffentliche Feuerwehren.
    Warum sollten diese BtF also nicht unter die Regelung des § 52 STVZO fallen ?


    Weil es keine Feuerwehren im Sinne des Gesetzes sind.


    Geschrieben von Frank N.Warum dürfe Privatpersonen ein altes FW-Fahrzeug erwerben , mit H-Kenzeichen zulassen , als "Durstlöscher" oder ähnliches Werbeträgerfahrzeug umbauen und mit SoSi ausstatten ???

    Dürfte aktuell an § 19Abs.3 StVZO scheitern.
    Oder nur mit Genehmigung nach § 70.

    Mir sind auf Oldtimertreffen auch schon welche mit original wirkenden RKL begegnet,
    die aus Holzvollmaterial bestanden. Im Vorbeifahren nicht zu erkennen.
    Oder auch Licht undurchlässiger Kappe. Da gelten dann u.U. EG-Vorschriften...

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg735289
    Datum22.08.2012 07:2811995 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Christian S.Ich finde nur das es halt nicht so einfach sein sollte die Berechtigung dafür zu bekommen.

    ist es wirklich "so einfach"? Oder ist das nur Deine persönliche Vermutung/ Eionschätzung?

    Geschrieben von Christian S.Ich sehe es schon kritisch das bei uns die KBM´s, KBI´s usw. mit ner SoSi fahren dürfen.

    Warum? Wenn es der Einsatz und die Funktion (z.B. übernahme der EL) für den Einsatz zulässt?

    Geschrieben von Christian S.Nicht das ich es ihnen nicht gönne aber wenn ich sehe wie manche damit im Einsatz "heizen" kann man sich nur an den Kopf fassen.
    Was hat das mit gönnen zu tun? Ist es eine besondere "Gunst" mit SoSi fahren zu dürfen? Also das finde ich nicht, und kann es nicht nachvollziehen.
    Ansonsten ist die Zulassung einer Sosi-Anlage üblicherweise an eine bestimmte Hilfsorganisation, Feuerwehr, Funktion (z.B. KBI), ... gebunden. Und nicht an "Klaus Mustermann". Wenn die Person dann nicht verantwortlich damit umgeht, liegt das nicht an der Zulassung der Anlage sondern an der Person. Also sollte es für die Person Konsequenzen haben, die nicht vernünftig damit umgeht.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorChri8sti8an 8 S.8, Garching / Bayern735300
    Datum22.08.2012 11:3711872 x gelesen
    Geschrieben von ---Michael R.--- Doch doch wenn er dafür keine Berechtigung hat wird das früher oder später auffallen ;)


    Das schon ich zweifle aber auch nicht das er die hat. Das Auto is echt sehr auffällig das hätte schon mal jemand bemerkt denke ich.

    Geschrieben von ---Michael R.--- Hat er die oder hat er einen PKW angemeldet und dann SOsi drangebastelt ?
    Wissen wir das ?


    Mittlerweile weis ich es ja. Also er fährt ganz legal damit. (Aussage KBR)




    Geschrieben von ---Michael R.--- Tja damit stellst du dem System kein gutes Zeugnis...


    das ist richtig. In unserem Landkreis ist das auch nicht so der Fall was ich weis. In einem Nachbarlandkreis hingegen sind laut Aussage einiger Kameraden scheinbar Rennfahrer unterwegs. Ich will das ja nicht verallgemeinern und finde es ja auch nicht verkehrt das Mitglieder der Kreisbrandinspektion mit SoSi fahren dürfen. Fahrten mit SoSi sind halt einfach mit einem Risiko verbunden. Das erhöht sich natürlich mit der Unvernunft der jeweiligen Maschinisten/Fahrer wenn diese sich wie Halbgötter fühlen wenn sie mit SoSi fahren. Besonders wenn die Einsätze dann "Lapalien" sind finde ich es lächerlich das ein Mitglied der Inspektion sich für so super wichtig hält und andere mit seinem Fahrverhalten dadurch gefährdet nur um schnell an die Einsatzstelle zu kommen.

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein735308
    Datum22.08.2012 12:3211721 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.und finde es ja auch nicht verkehrt das Mitglieder der Kreisbrandinspektion mit SoSi fahren dürfen.

    Wie lang sind die ANfahrten, wie hoch der Zeitgewinn? Ist die frühere Anweisenheit um diesen Zeitgewinn zwingend notwendig?

    Geschrieben von Christian S.Fahrten mit SoSi sind halt einfach mit einem Risiko verbunden.

    ACK!

    Geschrieben von Christian S.Besonders wenn die Einsätze dann "Lapalien" sind finde ich es lächerlich das ein Mitglied der Inspektion sich für so super wichtig hält und andere mit seinem Fahrverhalten dadurch gefährdet nur um schnell an die Einsatzstelle zu kommen.

    Das beantwortet doch schon einen Teil meiner Fragen... :D

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    AutorUwe 8R., Schwerin / M-V735313
    Datum22.08.2012 13:5511895 x gelesen
    Ich möchte einmal etwas grundsätzliches zu betrieblichen Feuerwehren sagen:
    Unser Brandschutzgesetz in M-V kennt öffentliche und nichtöffentliche Feuerwehren. Die nicht Öffentlichen werden in Werk- oder Betriebsfeuerwehren eingeteilt.

    Werkfeuerwehren sind Betriebsfeuerwehren, die von der Aufsichtsbehörte anerkannt wurden und den Ausrüstungsstandard einer Stützpunktfeuerwehr haben müssen, ständig einsatzbereit sind und über entsprechend ausgebildetes Personal gemäß Dienstvorschrift der FF vorhalten müssen und auch außerhalb des Unternehmens eingesetzt werden können. Es sind oft Feuerwehren, die in Betrieben stationiert sind, von eine Gefahr ausgeht, und daher im Rahmen der Betriebsgenehmigung die Auflage erhalten eine Werkfeuerwehr aufzustellen, oft auch weil die örtliche FF mit den Gefahren überfordert ist.

    Betriebsfeuerwehren sind nicht öffentliche Feuerwehren die oft aus einer besonderen Situation oder aus Versicherungsgründen entstehen. Besondere Situationen sind z.B. wie bei uns, das Zusammenführen vieler Kulturgüter auf einem kleinen Raum. Bei einem Brand wären alle diese unwiederbringlichen Kulturgüter der Menschheit für immer zerstört. Theater haben eigene Betriebsfeuerwehren um sich die teuren Theaterwachen der öffentlichen Feuerwehren zu sparen, Produktionsbetriebe um Betriebsstillstände zu verhindern und oftmals wird von den Betriebsfeuerwehren auch die Wartung der Feuerlöscheinrichtungen und Feuerlöscher wahrgenommen. Betriebsfeuerwehren können aber auch für den Betriebsschutz und die Sicherheit in Betrieben und Einrichtungen verantwortlich sein.

    Sie sind frei in ihrer Entscheidung über die Ausrüstung und ihrer Bereitschaftszeit und können sich somit den betrieblichen Abläufen flexibel anpassen.

    Selbstverständlich muss auch bei einer Betriebsfeuerwehr entsprechend ausgebildetes Personal vorgehalten werden um die Aufgaben wahrnehmenzu können, bzw. um sich von den Auflagen wie einer Theaterwache befreien zu können. Auch die Einsatztechnik ist den betrieblicher Erfordernissen angepasst. Oft sind es wendige Fahrzeuge die auch in Betriebshallen eingesetzt werden können.

    Seriöse BtrFW treten dem Werkfeuerwehrverband oder dem zuständigen Kreis / Stadtfeuerwehrverband bei. Feuerwehrfahrzeuge können grundsätzlich nicht von Privatpersonen zugelassen werden. Zulassungen sind nur von juristischen Personen möglich. Als Mitglied im Werk- und im Stadtfeuerwehrverband können unsere Fahrzeuge mit Sondersignalanlage zugelassen werden und sind auch außerhalb unserer Einrichtung einsetzbar.

    In unserem Kreis- und Stadtgebiet gibt es 5 betriebliche Feuerwehren. Davon sind 2 Werkfeuerwehren und 3 Betriebesfeuerwehren. Alle 5 wurden aus verschiedenen Gründen aufgestellt und haben besondere betriebliche Anforderungen zu erfüllen. Die Führungskräfte werden auch auf der LFS ausgebildet und verfügen über einen hohen Wissenstand.

    Infos über unsere Betriebsfeuerwehr gibt es unter:
    ifm-schwerin.com oder www.feuerwehrmuseum-Meetzen.de
    und dann unter Betriebsfeuerwehr.

    Sie ist aber auch bei Facebook vertreten.

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern735318
    Datum22.08.2012 14:4511628 x gelesen
    Hier aus dem Urlaub heraus komme ich nicht an meine Unterlagen. Gehe bitte auf die Seite des WFV-Bayern (www.wfv-bayern.de) Organisation Vorstand und wende Dich dann bitte an den stv. Landesvorsitzenden Peter Eschenbacher. Peter und ich habe damals diese Mindestanforderungen für den Verband erarbeitet.
    Diese Mindestanforderungen sind auch in der WFV-Info abgedruckt worden (Heft zur grossen Feuerwehrmesse in Leipzig). Ebenso findest Du sie im Handbuch Brandschutz (Kemper) im Kapitel "Betriebliche Selbsthilfekräfte"

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern735319
    Datum22.08.2012 14:4811859 x gelesen
    Eine Zulassung ist auch auf natürliche Personen möglich wenn es sich um eine Personenegsellschaft handelt z.B. eine Firma mit der Rechtsform GBR....
    Paradebeispiel: das Sägewerk "Willi Ostler" (Phantasiename). un d der Inhaber Willi Ostler muss nicht dafür eine AG GmbH oder KG als Rechtsform haben.

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorFran8k S8., Bergkamen / NRW735321
    Datum22.08.2012 15:0111520 x gelesen
    .... Geschrieben von Volker L.Paradebeispiel: das Sägewerk "Willi Ostler" (Phantasiename). un d der Inhaber Willi Ostler muss nicht dafür eine AG GmbH oder KG als Rechtsform haben.
    Klugscheissmodus an...auch eine KG ist eine Personengesellschaft, jedoch werden Personengesellschaften wie Quasi-juristische Personen behandelt. Steht so in den Anmerkungen zum HGB Klugscheissmodus aus
    Eine Zulassung auf natürliche Personen im Sinne eines eingetragenen Kaufmanns (e.K.) dürfte sich da als schwieriger herausstellen, da hier auf die Natürlichkeit des Unternehmens und seines Handelnden (dem Kaufmann) mehr abgestellt wird.

    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Frank

    ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen735338
    Datum22.08.2012 16:5211395 x gelesen
    Geschrieben von Uwe R.Seriöse BtrFW treten dem Werkfeuerwehrverband oder dem zuständigen Kreis / Stadtfeuerwehrverband bei.

    Was hat Seriösität mit der Mitgliedschaft in diesen Verbänden zu tun?

    MkG
    Marc

    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW735351
    Datum22.08.2012 17:4311428 x gelesen
    Geschrieben von Marc D.

    Was hat Seriösität mit der Mitgliedschaft in diesen Verbänden zu tun?


    Nun ja,
    die Hälfte der Beiträge erweckt den Eindruck das man als "nichtfshggetüvte" Person nicht mal einen Pulverlöscher benutzen darf.
    Insofern dürfte die Mitgliedschaft in einem Lobbyverband als Qualifikation gelten, ob man mit einem Jahres-abo der Fw-Bravo zum Gruppenenführer BtFw ernannt wird entzieht sich leider meiner Kenntnis.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorChri8sti8an 8 S.8, Garching / Bayern736747
    Datum31.08.2012 19:2911248 x gelesen
    Geschrieben von ---René Haar--- Wie lang sind die ANfahrten, wie hoch der Zeitgewinn? Ist die frühere Anweisenheit um diesen Zeitgewinn zwingend notwendig?


    Das ist logischerweise von Einsatz zu Einsatz verschieden. Nur steht die Notwendigkeit eines frühen Eintreffens in keiner Relation mit einer erheblichen Gefährdung dritter Verkehrsteilnehmer.

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW736755
    Datum31.08.2012 20:2011260 x gelesen
    Die Zitatfunktion des Forums ist hier mit Absicht so gestaltet worden, dass der Hinweis auf den Schreiber dessen Namen nur abgekürzt, und den Wohnort gar nicht darstellt. Damit werden dem Forum in der Darstellung für unregistrierte User, wie auch für Suchmaschinen, personenbezogene Daten teilweise vorenthalten. Mit den verbleibenden Daten, der Baumstruktur unter dem Thema und aus dem einfachen Lesefluss heraus kann trotzdem ausreichend nachvollzogen werden, von wem welches Zitat übernommen wurde.
    Diese Einstellung wurde von einer breiten Basis des Forums getragen. Daher jetzt die Bitte, diese Angaben so von der Zitatfunktion stehen zu lassen, und nicht manuell zu erweitern.

    weitere Hilfen zum Schreiben im Forum findest du links unter Forumshilfe.
    Ferner empfehle ich mal folgende Lektüre

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael R.

    Moderator
    Team www.FEUERWEHR.de

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    AutorJan-8Hen8dri8k L8., Schutzbach / RLP736756
    Datum31.08.2012 20:2511172 x gelesen
    Geschrieben von Dennis E.er aber günstiger versichert wird (wenn sich das mit dem Unterhalt der Betriebsfeuerwehr rechnet)?
    So ist zumindest mein Kenntnisstand.
    Aus Spaß an der Sache wird wohl kaum ein ernsthafter Unternehmer Geld für etwas nicht gewinnbringendes ausgeben (es sei denn er ist ggf selber FW-Enthusiat und findet rote Autos toll).


    Auf der JAhresfachtagung 20XX des WFV gab es dazu einen sehr aufschlussreichen Vortrag ich meine aus dem Werkfeuerwehrverband Bayern in dem vorgerechnet wurde wieviel Geld eine WF innerbetrieblich erwirtschaften kann... und damit geht es nicht nur um Atemschutz- und Feuerlöscherwartung sondern wenn ich es noch richtig im Kopf habe:

    Stillstandszeiten reduzieren Anfahrt öffentliche FW - Anfahrt WF plus den Zeitvorteil der Ortskenntnis der WF können bei einer Auslösung BMA mal schnell 20 Minuten sein die man einsparrt wenn man das x-mal im Jahr macht bei Kosten von Y EUR pro Stunde Stillstand dazu die nicht anfallenden Forderungen der öffentlichen Feuerwehr für Fehlalarmanfahrten was bei einem Löschzug auch mal schnell im 4 stelligen Bereich sein kann da kommt schon einiges zusammen

    Dann die Ortskenntnisse im echten Einsatz wo die Lage schneller und besser beurteilt werden kann und die Maßnahmen optimaler durchgeführt werden dadurch Folgeschäden vermieden und betrieblich sensible Bereiche mit höherer priorität geschützt werden können

    Dann der Faktor sicherheit von Betriebsgeheimnissen manche Betriebe wollen gar nicht "Fremde" in sensiblen Bereichen habe

    da war noch einiges mehr und es zeigte das zzgl der Einsparung an Versicherungsbeiträgen eine WF sogar "Profit" erwirtschaften kann

    Persönliche und private Meinungsäusserung

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    AutorFran8k N8., Duisburg / NRW755038
    Datum27.02.2013 22:5510417 x gelesen
    Wenn ich mir heute das neue Strategiepapier aus Mecklenburg-Vorpommern durchlese , dürfte es zukünftig keine Seltenheit mehr sein , dass auch Einsatzfahrzeuge von Betriebsfeuerwehren mit SoSi-Anlage im öffentlichen Strassenverkehr zu sehen sein werden.

    Denn in Punkt 6 dieses Konzeptes strebt man eine völlig neue Überlegung an :

    Betriebsfeuerwehren sollen von Werkfeuerwehren abgegrenzt werden und während ihrer Dienstzeit die gemeindliche Tagesalarmbereitschaft übernehmen , während die örtliche FF die Alarmbereitschaft in den Nachtstunden übernimmt.

    Könnte man das auch so sehen , dass hier private Feuerwehren geschaffen werden ???

    Also scheint man in Meck-Pomm ja wohl sehr frohe über jede neue BETRIEBSfeuerwehr zu sein.


    Bin mal auf die weitere Entwicklung gespannt ...

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     21.08.2012 09:11 ., Dinslaken
     21.08.2012 10:02 ., Bad Hersfeld
     21.08.2012 16:47 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     21.08.2012 14:19 Volk7er 7L., Erlangen
     21.08.2012 14:31 ., Viskafors
     21.08.2012 14:35 Volk7er 7L., Erlangen
     21.08.2012 14:42 ., Viskafors
     21.08.2012 16:39 Denn7is 7E., Menden
     21.08.2012 20:19 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     31.08.2012 20:25 Jan-7Hen7dri7k L7., Schutzbach
     21.08.2012 17:37 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     22.08.2012 14:45 Volk7er 7L., Erlangen
     21.08.2012 16:33 Chri7sti7an 7 S.7, Garching
     21.08.2012 17:15 Anto7n K7., Mühlhausen
     21.08.2012 20:50 Chri7sti7an 7 S.7, Garching
     21.08.2012 20:55 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     21.08.2012 21:16 Chri7sti7an 7 S.7, Garching
     21.08.2012 21:20 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     21.08.2012 23:22 Fran7k N7., Duisburg
     21.08.2012 23:36 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     22.08.2012 00:15 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     22.08.2012 13:55 Uwe 7R., Schwerin
     22.08.2012 14:48 Volk7er 7L., Erlangen
     22.08.2012 15:01 Fran7k S7., Bergkamen
     22.08.2012 16:52 ., Bad Hersfeld
     22.08.2012 17:43 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     22.08.2012 11:37 Chri7sti7an 7 S.7, Garching
     22.08.2012 12:32 ., Flensburg
     31.08.2012 19:29 Chri7sti7an 7 S.7, Garching
     31.08.2012 20:20 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     22.08.2012 07:28 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
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