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ThemaKATS-Auto im Badarfsplan?24 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorDani8el 8K., Niederorschel OT Rüdigershagen / TH737476
Datum05.09.2012 16:3510310 x gelesen
Hey @ all

ich bin noch nicht ganz fündig geworden, deswegen will ich mal hier um eure Hilfe bitten.

Bin Mitglied einer Feuerwehr in einem 3000 Einwohner Dorf. Wir haben 2 Autos: ein LF 16-TS und ein KLF-Thüringen (ähnl. einem TSF).

Problem: das LF 16-TS gehört nicht der Gemeinde, es wird vom Landkreis bei uns untergestellt und dient dem KATS, als gegenleistungen können wir dieses Fahrzeug auch zu "Nicht-KATS-Einsätzen" benutzen.

Darauf ruht sich auch entsprechend die Gemeinde aus und sagt: ihr zwei autos, beide entsprechen den mindestbedarfsplan.

nun hab ich gehört das KATS-Autos nicht in den örtlichen Bedarfsplan zu vorhaltung eingerechnet werden dürfen. Kann mir wer von euch helfen un sagen wo des genau stehen soll? bzw stimmt es überhaupt?

Komme aus Thüringen, hab hier schon mal in der ThürFWOrgVO geschaut. hier steht bei §3, Abs. 5 "Der Mindestbedarf der Stufe 1 soll jede Gemeinde selbst in vollem Umfang vorhalten. [...] Bei der Ermittlung des erforderlichen Mindestbedarfs für die Stufen 2 und 3 können gleichwertige Fahrzeuge des Katastrophenschutzes angerechnet werden."

heißt für mich: Stufe 1 Fahrzeuge müssen der Gemeinde gehören und nicht dem Landkreis, KATS-Autos darf man erst ab Stufe 2, nicht in Stufe 1 anrechnen.

Was sagt ihr dazu?

Mfg
Daniel Kunze

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken737505
Datum05.09.2012 18:528159 x gelesen
Hmm,

gibt es denn sowas wie einen 'Brandschutzbedarfsplan'? Bei 3000 Enwohnern könnte ja das KLF-Thüringen als 'Basisschutz' ausreichen.
Der Gedanke hinter der Regelung ist, dass auch beim 'Abzug/Abmarsch' des LF16-TS noch ein ausreichender Schutz vorhanden ist. Wie sieht es denn mit Personal aus, könnt ihr zwei Autos überhaupt (dauerhaft) besetzen?

Tomy

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen737527
Datum05.09.2012 21:237487 x gelesen
Geschrieben von Daniel K.Komme aus Thüringen, hab hier schon mal in der ThürFWOrgVO geschaut. hier steht bei §3, Abs. 5 "Der Mindestbedarf der Stufe 1 soll jede Gemeinde selbst in vollem Umfang vorhalten. [...] Bei der Ermittlung des erforderlichen Mindestbedarfs für die Stufen 2 und 3 können gleichwertige Fahrzeuge des Katastrophenschutzes angerechnet werden

Na dann ist es doch sauber verordnet.

Bei uns steht so ein Hinweis in den Begleittexten zur BEP- Ermittlung...

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorDani8el 8K., Niederorschel OT Rüdigershagen / TH737548
Datum05.09.2012 23:457669 x gelesen
wenns nach Personal geht müsste es schon längst ne Pflichtfeuerwehr geben, nur das ist halt in TH nich regelt wie groß die FF sein muss ("der Gemeinde entsprechend"...wie groß auch immer das sein mag)
an sich sind 19 Mann in der EA, wovon im schnitt 10 beim Einsatz sind...eindeutig zu wenig

ein KLF-Th reicht hier bei uns nicht als Basisschutz (also Stufe 1)....laut ThürFWOrgVO wären wir mindestens BT 2, was heißt wir brauchen mindestens ein (H)LF 10/6

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AutorStef8fen8 C.8, Menteroda / Thüringen737552
Datum06.09.2012 00:437716 x gelesen
Hallo Daniel,
ich wohne bei euch fast in der Nachtbarschaft.
Und meiner Meinung nach würde ich Niederorschel nach der ThürFWOrgVO in den Bereich der BT 3 ein ordnen.
Da ihr in Niederorschel warscheinlich Standortwehr für eure VG seid.

Mit kameradschaftlichem Gruß

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AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg737561
Datum06.09.2012 09:367218 x gelesen
Hallo Daniel,

ich selber bin nicht aus Thüringen, kann also gar nicht mal in die Tiefe gehen, aber Du hast geschrieben : ein KLF-Th reicht hier bei uns nicht als Basisschutz (also Stufe 1)....laut ThürFWOrgVO wären wir mindestens BT 2, was heißt wir brauchen mindestens ein (H)LF 10/6

Mit anderen Worten (mit meinen Worten): Ihr seid als Basisschutz 1 eingruppiert und habt entsprechend eine Art TSF bei Euch zu stehen. Aber eigentlich müsstet ihr mindesten als Basisschutz 2 eingruppiert werden ?

Und Steffen C. aus der Nachbarschaft schreibt :Und meiner Meinung nach würde ich Niederorschel nach der ThürFWOrgVO in den Bereich der BT 3 ein ordnen.
Da ihr in Niederorschel warscheinlich Standortwehr für eure VG seid.
Damit bestätigt er ja, dass Basisstufe 1 nicht zutreffend ist. Also auch nach Steffens Meinung reicht das KLF-Th (TSF-Rest der Welt) nicht aus. Okay, verstanden.

In deinem Threadopener hast Du geschrieben Komme aus Thüringen, hab hier schon mal in der ThürFWOrgVO geschaut. hier steht bei §3, Abs. 5 "Der Mindestbedarf der Stufe 1 soll jede Gemeinde selbst in vollem Umfang vorhalten. [...] Bei der Ermittlung des erforderlichen Mindestbedarfs für die Stufen 2 und 3 können gleichwertige Fahrzeuge des Katastrophenschutzes angerechnet werden."

Nun habt Ihr also ein KLF-Th und ein LF 16-TS.
Wenn ich das letzte Zitat von Dir lese, dann schreibst Du, dass bei Basisstufe 2 und 3 Kat-Fzg angerechnet werden dürfen. Und Du schreibst, in dem ersten Zitat hier, dass Basistufe 2 mindestens ein (H)LF 10 erfordern würde.

An dieser Stelle ganz wichtig : Ich gönne Euch soviele rote Autos, wie Ihr wollt. Meinetwegen darf jeder der zehn Kameraden, die zum Einsatz erscheinen, mit einem eigenen Fahrzeug fahren (macht keinen Sinn, aber ich gönne es Euch - und auch jedem anderen hier im Forum!!).

Aber für mich gilt: 1 KLF-Th (TSF) + 1 LF 16-TS = 2 Fahrzeuge, die mehr können als ein LF 10 ! Und ab Basisstufe 2 kann das LF 16-TS hinzugerechnet werden ! Hast Du selber so aus der ThürFWOrgVO zitiert.

Wo liegt das Problem ?

Außerdem könnt Ihr (Du hast was von 10 Kameraden geschrieben, die zum Einsatz kommen) bestenfalls die Fensterplätze besetzen und kaum das vorhandene Material komplett nutzen. Warum noch ein größeres Fahrzeug ?

Wie gesagt, ich gönne jedem hier, und auch Dir und Deinen Kameraden soviele Fahrzeuge wie Ihr wollt, aber wir müssen uns auch alle ab und zu nach dem Sinn fragen und was wir damit machen wollen.

Schönen Tag noch (auch wenn ich ihn wahzrscheinlich versaut habe...)

Frank

Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg737562
Datum06.09.2012 09:407135 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Frank B.Wo liegt das Problem ?

in der Tatsache das wenn das KatS-Fahrzeug abgezogen wird nur noch ein TSF zur Verfügung steht.

wenn ich das mit den Einordnung richtig verstanden habe müsste bei dieser Konstellation eigentlich anstatt dem TSF ein LF 10 zur Verfügung stehen. Dann wäre bei einem überörtlichen länger andauernden Einsatz bei dem das KatS-LF abgezogen ist immer noch ein LF 10 da.

ich hoffe ich hab die Problematik jetzt richtig verstanden.

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorDani8el 8K., Niederorschel OT Rüdigershagen / TH737585
Datum06.09.2012 12:046873 x gelesen
aja ein nachbar ^^

Ja das sind wir, theoretisch, merken tut man aber nix davon....einsteht fest: BT1 sind wir nicht

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AutorDani8el 8K., Niederorschel OT Rüdigershagen / TH737586
Datum06.09.2012 12:116753 x gelesen
du wirfst gerade ein wenig was durch einander: Stufe 1 , 2 oder 3 sind die Abmarschstufen, sprich: Fahrzeuge der stufe 1 müssen in 10 min da sein, fahrzeuge der stufe 2 in 20 usw

BT 1, 2, 3 oder 4 (bzw wie du es nennst: basisstufe) sind die risiko kategorien, hier steht das fest geschrieben welche fahrzeuge in welcher BT in welcher stufe vorgehalten werden müssen

und uns geht es nicht darum soviele auto wie möglich zu haben.,..auch wenns schön wäre ^^....wir wollen nur ein vernünftige fahrzeug anstelle eines KLF-Th, da dieses für uns nicht ausreicht

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AutorDani8el 8K., Niederorschel OT Rüdigershagen / TH737587
Datum06.09.2012 12:146802 x gelesen
ganz genau das ist das problem!

Das Auto war ja schon öfters bei hochwassser einsätzen, damals ging das noch weil wir noch ein LF8 hatten, aber jetzt is das auch weg, wir haben nur noch ein KLF-Th, und wenn das LF weg geht, steht ein bissl schlecht um den brandschutz in niederorschel

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY737592
Datum06.09.2012 12:576685 x gelesen
Servus,

das Ganze geht mich als Bayern ja nicht viel an, aber du hast geschrieben:

Geschrieben von Daniel K.wenn das LF weg geht, steht ein bissl schlecht um den brandschutz in niederorschel

gibt´s bei euch nicht das Prinzip der nachbarschaftlichen Löschhilfe? Bei uns in Bayern kann´s ja auch mal passieren, dass ein Löschfahrzeug nicht da ist und sei es nur wg. einer Reparatur. Dafür kommen dann die Feuerwehren aus den Nachbargemeinden zum Einsatz. Das geht soweit, dass wir bis zu, ich glaube 15-20 km Luftlinie zum Einsatz fahren müssen (im BayFwG steht´s genau drin), wenn wir alarmiert werden. Da kann man viele große Brände löschen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMarc8us 8M., Reddeber / ST737593
Datum06.09.2012 12:586666 x gelesen
Mal eine Nebenfrage:

Wenn es sich bei dem LF 16-TS noch immer um ein Bundesfahrzeug handelt seid irh doch auch verpflichtet, das Fahrzeug mit 1:8 im Einsatzfall zur Verfügung zu stellen.

Bei durchschnittlich 10 Kameraden im Einsatzdienst kann damit eh niemand mehr das Staffelfahrzeug besetzen, geschweige denn ein Löschgruppenfahrzeug. Ich denke hier liegt eher das Problem. Angesichts der Personalsituation (die sich aus meinern Erfahrungen zumindest nicht kurzfristig ändern lassen wird) wäre doch die bessere Lösung: KatS-Fahrzeug zu einer Fw abgeben, die es auch besetzen kann ohne den örtlichen Brandschutz zu gefährden und dann KLF gegen z. B. HLF 10 ersetzen.

Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung!

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AutorDani8el 8K., Niederorschel OT Rüdigershagen / TH737601
Datum06.09.2012 13:136719 x gelesen
das Fahrzeug wird aber nicht nur von uns besetzt im KATS-fall....aus allen gemeinden in unserer nähe kommen dann die KATS-helfer und besetzen das auto, und das sind mehr als 1/8...das fahrzeug steht halt bei uns da der leiter des zuges dem unser LF 16 angehört in Niederorschel wohnt, von unserer wehr selber sind nur noch 1 oder 2 mann beim KATS, also im ernstfall wird das fahrzeug eh nicht direkt von uns besetzt

und wenn der zugführer irgendwann mal sagt er macht das nicht mehr weiter kommt das auto un somit auch der komplette KATS aus niederorschel raus und irgendwo anders hin, oder vl ins FTZ als ausbildungsfahrzeug

klar wäre es schon das LF abzugeben un das KLF gegen ein LF 10 einzutauschen, nur das sagt sich halt immer leichter als es dann zu machen ist ^^

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AutorDani8el 8K., Niederorschel OT Rüdigershagen / TH737602
Datum06.09.2012 13:166760 x gelesen
klar gibt es nachbarhilfe, glaube die ist in TH aber nicht so geregelt wie in BY

es ist ja aber ein KATS-auto un gehört nicht der gemeinde, da ist ja eigl damit zu rechnen das das auto vl iwann mal weg muss zum einsatz, deswegen soll es ja nicht im Bedarfsplan in der 1. Stufe mit angerechnet werden

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AutorMarc8us 8M., Reddeber / ST737603
Datum06.09.2012 13:246594 x gelesen
Nun es geht euch doch wohl um eine lang- bis mittelfristige Planung?!

Zunächst ist doch durch die Gemeinde nach eurer Zurarbeit und Überzeugungsarbeit zu definieren, dass ihr in BT2 einzuordnen seid. Dann lese ich aus eurer Homepage reaus, dass das KLF zu einem HRW umgebaut wurde, somit den eigentlichen Zweck der BK zumindest nur noch teilweise erfüllt.

Wenn man dann noch den taktischen Wert eines LF 16-TS in Bezug auf Erstangriff berücksichtigt bleiben nicht soviele Varianten.

Das dieses nicht von heute auf morgen funkt ist klar. Es heißt eine Planung erstellen, überzeugende Argumente darlegen und bei der Gemeinde einreichen.

Fahrt ihr mit dem LF bei normalen Einsätzen raus oder steht das Fahrzeug nur bei euch und ihr nutzt es wirklich nur im KatS? So ganz deutlich wurde dies bisher nicht. Dann kann es m. M. n. auch nicht angrechnet werden.

Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung!

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AutorKlau8s S8., München / Bayern737604
Datum06.09.2012 13:246616 x gelesen
Hallo Daniel,

zur Info ,weil in deinem ersten und zweiten Beitrag hats sehr gut funktioniert,jetzt siehst es aus als wärest du gehetzt,denke bitte dran :
Groß-/Kleinschreibung in deinem Beitrag

bitte achte auf die Groß- und Kleinschreibung in deinen Beiträgen.

Ein Text, der nur bzw. überwiegend aus Kleinbuchstaben besteht ist schwer lesbar.
Worte, die nur aus Großbuchstaben bestehen, werden vom Leser als "Schrei" wahrgenommen.
Die Verwendung der Groß- und Kleinschreibung ist ein Gebot der Höflichkeit gegenüber den anderen Usern im Forum.

Vielen Dank derweil
Gruß Klaus

Mit freundlichen Grüßen
Klaus S.
Moderator
Team.www.Feuerwehr.de

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern737605
Datum06.09.2012 13:256501 x gelesen
Habt ihr dann überhaupt noch Personal, wenn das LF-KatS im Einsatz ist?

Audiatur et altera pars.

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AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg737606
Datum06.09.2012 13:336593 x gelesen
Hallo,

alles klar, dann bin ich tatsächlich mit Zahlen und Abkürzungen und Begriffen etwas in Schleudern gekommen.

wenn natürlich im FwG (analog für Thüringen [wieder eine Abkürzung - wieder ein Problem]) drinsteht, dass ihr gemäß als Standort etwas grösser seid und somit mindestens ein (H)LF 10 braucht, neben dem LF 16-TS (!), dann ist KLF-Th natürlich nicht gut. Dann stellt sich die Frage nach der Bedarfsplanung und wer sie angestellt hat bzw. wer festlegt, welche Größe (Risikokategorie) ihr seid.

Wünsche trotzdem oder gerade deshalb alles Gute und immer noch soviele Autos wie ihr wollt.

Frank

Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen737608
Datum06.09.2012 14:006563 x gelesen
Geschrieben von Daniel K.das Fahrzeug wird aber nicht nur von uns besetzt im KATS-fall....aus allen gemeinden in unserer nähe kommen dann die KATS-helfer und besetzen das auto

??? Ob das so stimmt?
KatS ist nicht die Aufgabe einzelner Personen - zumal es ja ohne Wehrpflicht keine Freigestellten mehr gibt, sondern Aufgabe der einzelnen Organisationen.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorDani8el 8K., Niederorschel OT Rüdigershagen / TH737615
Datum06.09.2012 15:006480 x gelesen
Das Lustige ist ja auch, dass soweit ich weiß, es bisher keine Planung gab. Also es wurde nie eine Risikokategorie ermittelt, das müsste also im Normalfall auch irgendwann geschehen.

Aber darum ging es mir ja eigl garnicht, also nicht welche Fahrzeuge wir nötig hätten, welche nicht, von wem das Auto im KATS-Fall besetzt wird.

Ich wollte nur wissen ob es noch irgendwo andere Gesetze gibt, in denen steht das KATS-Fahrzeuge nicht in der Stufe 1 der Abmarschfolge stehen dürfen, bzw. da nicht angerechnet werden dürfen. Um mal wieder zurück zum Thema zu kommen.

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen737618
Datum06.09.2012 15:546435 x gelesen
Geschrieben von Daniel K.Ich wollte nur wissen ob es noch irgendwo andere Gesetze gibt, in denen steht das KATS-Fahrzeuge nicht in der Stufe 1 der Abmarschfolge stehen dürfen, bzw. da nicht angerechnet werden dürfen. Um mal wieder zurück zum Thema zu kommen.

Du hast für Thüringen ja schon das richtige herausgesucht.
In Niedersachsen dürfen bis zu 50% der Gemeindefeuerwehr in die Kreisbereitschaften verplant werden.

Gruß
Ingo

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AutorDani8el 8K., Niederorschel OT Rüdigershagen / TH737619
Datum06.09.2012 15:596713 x gelesen
Gut wenn das schon das richtige war, hätte ja auch sein können das noch Irgendwer ein anderes Gesetzt kennt was ich bisher nicht bedacht habe, wo noch etwas dazu drin stehen könnte.

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AutorMarc8us 8M., Reddeber / ST737669
Datum07.09.2012 07:376529 x gelesen
Geschrieben von ---D.K.--- das Fahrzeug wird aber nicht nur von uns besetzt im KATS-fall....aus allen gemeinden in unserer nähe kommen dann die KATS-helfer und besetzen das auto

Diese Verfahrensweise ist auch bei uns nicht unüblich. Das Fahrzeug (egal ob "für LandesKatS beordertes Fz. oder Bundesfahrzeug) steht bei OFw X wird aber im Einsatz- udn Übungsfall (KatS) gerade aufgrund der personellen Situation durch Kameraden der OFw X, Y und Z besetzt.

Funktioniert gut und ich habe in der Regel alle Funktionen auch besetzt.

Wir haben hier auch Fahrzeuge die für normale Einsätze bei Feuerwehr X stationiert sind udn von denen besetzt werden, im KatS-Fall aber ausschließlich Kameraden aus Y besetzt werden.

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AutorStev8e F8., Elbe - Parey / OT Zerben / Sachsen - Anhalt737796
Datum08.09.2012 09:516294 x gelesen
Sicherlich ist es die Hauptaufgabe des Trägers, der Gemeinde- oder Stadtwehrleitung und des Landkreises als KatsS - Behörde diesen Bedarf zu ermitteln.
In Sachsen - Anhalt wird, jedenfalls in unserem LK, keine Feuerwehr gezwungen Fahrzeuge des KatsS zu übernehmen, jedoch hat jede Gemeinde und Stadt die Pflicht im KatsS mitzuarbeiten.
Hier ist es so, dass die Fz. des KatsS, wie LF 16 - TS, zum normalen Tagesgeschäft und Einsätzen genutzt werden.
Die Einbindung in den Brandschutzbedarfsplan und die Risikoanalyse entfällt jedoch bei diesen Fz.
Dies ist kein Problem, weil faktisch ist ja das Auto da, bei Einsätzen im KatsS - Fall werden diese durch die Nachbarwehren kompensiert.
Da ja meist Großgemeinden vorhanden sind, kann man auf die Nachbarfeuerwehr zurückgreifen.
Sicher muss das KatsS - Fz. so einen Standort haben, wo diese Komoensierung durch Nachbarfeuerwehren möglich ist.

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 05.09.2012 16:35 Dani7el 7K., Niederorschel OT Rüdigershagen
 05.09.2012 18:52 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 05.09.2012 23:45 Dani7el 7K., Niederorschel OT Rüdigershagen
 06.09.2012 09:36 Fran7k B7., Sydower Fließ
 06.09.2012 09:40 Jürg7en 7M., Weinstadt
 06.09.2012 12:14 Dani7el 7K., Niederorschel OT Rüdigershagen
 06.09.2012 12:57 Anto7n K7., Mühlhausen
 06.09.2012 13:16 Dani7el 7K., Niederorschel OT Rüdigershagen
 06.09.2012 13:24 ., München
 06.09.2012 13:25 Adol7f H7., Rosenheim
 06.09.2012 12:11 Dani7el 7K., Niederorschel OT Rüdigershagen
 06.09.2012 13:33 Fran7k B7., Sydower Fließ
 06.09.2012 15:00 Dani7el 7K., Niederorschel OT Rüdigershagen
 06.09.2012 15:54 Ingo7 z.7, Handeloh
 06.09.2012 15:59 Dani7el 7K., Niederorschel OT Rüdigershagen
 05.09.2012 21:23 Lüde7r P7., Kelkheim
 06.09.2012 00:43 Stef7fen7 C.7, Menteroda
 06.09.2012 12:04 Dani7el 7K., Niederorschel OT Rüdigershagen
 06.09.2012 12:58 ., Reddeber
 06.09.2012 13:13 Dani7el 7K., Niederorschel OT Rüdigershagen
 06.09.2012 13:24 ., Reddeber
 06.09.2012 14:00 Lüde7r P7., Kelkheim
 07.09.2012 07:37 ., Reddeber
 08.09.2012 09:51 Stev7e F7., Elbe - Parey / OT Zerben
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