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Thema | KATS-Auto im Badarfsplan? | 24 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Dani8el 8K., Niederorschel OT Rüdigershagen / TH | 737476 | |||
Datum | 05.09.2012 16:35 | 10310 x gelesen | |||
Hey @ all ich bin noch nicht ganz fündig geworden, deswegen will ich mal hier um eure Hilfe bitten. Bin Mitglied einer Feuerwehr in einem 3000 Einwohner Dorf. Wir haben 2 Autos: ein LF 16-TS und ein KLF-Thüringen (ähnl. einem TSF). Problem: das LF 16-TS gehört nicht der Gemeinde, es wird vom Landkreis bei uns untergestellt und dient dem KATS, als gegenleistungen können wir dieses Fahrzeug auch zu "Nicht-KATS-Einsätzen" benutzen. Darauf ruht sich auch entsprechend die Gemeinde aus und sagt: ihr zwei autos, beide entsprechen den mindestbedarfsplan. nun hab ich gehört das KATS-Autos nicht in den örtlichen Bedarfsplan zu vorhaltung eingerechnet werden dürfen. Kann mir wer von euch helfen un sagen wo des genau stehen soll? bzw stimmt es überhaupt? Komme aus Thüringen, hab hier schon mal in der ThürFWOrgVO geschaut. hier steht bei §3, Abs. 5 "Der Mindestbedarf der Stufe 1 soll jede Gemeinde selbst in vollem Umfang vorhalten. [...] Bei der Ermittlung des erforderlichen Mindestbedarfs für die Stufen 2 und 3 können gleichwertige Fahrzeuge des Katastrophenschutzes angerechnet werden." heißt für mich: Stufe 1 Fahrzeuge müssen der Gemeinde gehören und nicht dem Landkreis, KATS-Autos darf man erst ab Stufe 2, nicht in Stufe 1 anrechnen. Was sagt ihr dazu? Mfg Daniel Kunze | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 737505 | |||
Datum | 05.09.2012 18:52 | 8159 x gelesen | |||
Hmm, gibt es denn sowas wie einen 'Brandschutzbedarfsplan'? Bei 3000 Enwohnern könnte ja das KLF-Thüringen als 'Basisschutz' ausreichen. Der Gedanke hinter der Regelung ist, dass auch beim 'Abzug/Abmarsch' des LF16-TS noch ein ausreichender Schutz vorhanden ist. Wie sieht es denn mit Personal aus, könnt ihr zwei Autos überhaupt (dauerhaft) besetzen? Tomy | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 737527 | |||
Datum | 05.09.2012 21:23 | 7487 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel K.Komme aus Thüringen, hab hier schon mal in der ThürFWOrgVO geschaut. hier steht bei §3, Abs. 5 "Der Mindestbedarf der Stufe 1 soll jede Gemeinde selbst in vollem Umfang vorhalten. [...] Bei der Ermittlung des erforderlichen Mindestbedarfs für die Stufen 2 und 3 können gleichwertige Fahrzeuge des Katastrophenschutzes angerechnet werden Na dann ist es doch sauber verordnet. Bei uns steht so ein Hinweis in den Begleittexten zur BEP- Ermittlung... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Niederorschel OT Rüdigershagen / TH | 737548 | |||
Datum | 05.09.2012 23:45 | 7669 x gelesen | |||
wenns nach Personal geht müsste es schon längst ne Pflichtfeuerwehr geben, nur das ist halt in TH nich regelt wie groß die FF sein muss ("der Gemeinde entsprechend"...wie groß auch immer das sein mag) an sich sind 19 Mann in der EA, wovon im schnitt 10 beim Einsatz sind...eindeutig zu wenig ein KLF-Th reicht hier bei uns nicht als Basisschutz (also Stufe 1)....laut ThürFWOrgVO wären wir mindestens BT 2, was heißt wir brauchen mindestens ein (H)LF 10/6 | |||||
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Autor | Stef8fen8 C.8, Menteroda / Thüringen | 737552 | |||
Datum | 06.09.2012 00:43 | 7716 x gelesen | |||
Hallo Daniel, ich wohne bei euch fast in der Nachtbarschaft. Und meiner Meinung nach würde ich Niederorschel nach der ThürFWOrgVO in den Bereich der BT 3 ein ordnen. Da ihr in Niederorschel warscheinlich Standortwehr für eure VG seid. Mit kameradschaftlichem Gruß | |||||
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Autor | Fran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg | 737561 | |||
Datum | 06.09.2012 09:36 | 7218 x gelesen | |||
Hallo Daniel, ich selber bin nicht aus Thüringen, kann also gar nicht mal in die Tiefe gehen, aber Du hast geschrieben : ein KLF-Th reicht hier bei uns nicht als Basisschutz (also Stufe 1)....laut ThürFWOrgVO wären wir mindestens BT 2, was heißt wir brauchen mindestens ein (H)LF 10/6 Mit anderen Worten (mit meinen Worten): Ihr seid als Basisschutz 1 eingruppiert und habt entsprechend eine Art TSF bei Euch zu stehen. Aber eigentlich müsstet ihr mindesten als Basisschutz 2 eingruppiert werden ? Und Steffen C. aus der Nachbarschaft schreibt : Und meiner Meinung nach würde ich Niederorschel nach der ThürFWOrgVO in den Bereich der BT 3 ein ordnen.Damit bestätigt er ja, dass Basisstufe 1 nicht zutreffend ist. Also auch nach Steffens Meinung reicht das KLF-Th (TSF-Rest der Welt) nicht aus. Okay, verstanden. In deinem Threadopener hast Du geschrieben Komme aus Thüringen, hab hier schon mal in der ThürFWOrgVO geschaut. hier steht bei §3, Abs. 5 "Der Mindestbedarf der Stufe 1 soll jede Gemeinde selbst in vollem Umfang vorhalten. [...] Bei der Ermittlung des erforderlichen Mindestbedarfs für die Stufen 2 und 3 können gleichwertige Fahrzeuge des Katastrophenschutzes angerechnet werden." Nun habt Ihr also ein KLF-Th und ein LF 16-TS. Wenn ich das letzte Zitat von Dir lese, dann schreibst Du, dass bei Basisstufe 2 und 3 Kat-Fzg angerechnet werden dürfen. Und Du schreibst, in dem ersten Zitat hier, dass Basistufe 2 mindestens ein (H)LF 10 erfordern würde. An dieser Stelle ganz wichtig : Ich gönne Euch soviele rote Autos, wie Ihr wollt. Meinetwegen darf jeder der zehn Kameraden, die zum Einsatz erscheinen, mit einem eigenen Fahrzeug fahren (macht keinen Sinn, aber ich gönne es Euch - und auch jedem anderen hier im Forum!!). Aber für mich gilt: 1 KLF-Th (TSF) + 1 LF 16-TS = 2 Fahrzeuge, die mehr können als ein LF 10 ! Und ab Basisstufe 2 kann das LF 16-TS hinzugerechnet werden ! Hast Du selber so aus der ThürFWOrgVO zitiert. Wo liegt das Problem ? Außerdem könnt Ihr (Du hast was von 10 Kameraden geschrieben, die zum Einsatz kommen) bestenfalls die Fensterplätze besetzen und kaum das vorhandene Material komplett nutzen. Warum noch ein größeres Fahrzeug ? Wie gesagt, ich gönne jedem hier, und auch Dir und Deinen Kameraden soviele Fahrzeuge wie Ihr wollt, aber wir müssen uns auch alle ab und zu nach dem Sinn fragen und was wir damit machen wollen. Schönen Tag noch (auch wenn ich ihn wahzrscheinlich versaut habe...) Frank Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 737562 | |||
Datum | 06.09.2012 09:40 | 7135 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Frank B. Wo liegt das Problem ? in der Tatsache das wenn das KatS-Fahrzeug abgezogen wird nur noch ein TSF zur Verfügung steht. wenn ich das mit den Einordnung richtig verstanden habe müsste bei dieser Konstellation eigentlich anstatt dem TSF ein LF 10 zur Verfügung stehen. Dann wäre bei einem überörtlichen länger andauernden Einsatz bei dem das KatS-LF abgezogen ist immer noch ein LF 10 da. ich hoffe ich hab die Problematik jetzt richtig verstanden. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Niederorschel OT Rüdigershagen / TH | 737585 | |||
Datum | 06.09.2012 12:04 | 6873 x gelesen | |||
aja ein nachbar ^^ Ja das sind wir, theoretisch, merken tut man aber nix davon....einsteht fest: BT1 sind wir nicht | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Niederorschel OT Rüdigershagen / TH | 737586 | |||
Datum | 06.09.2012 12:11 | 6753 x gelesen | |||
du wirfst gerade ein wenig was durch einander: Stufe 1 , 2 oder 3 sind die Abmarschstufen, sprich: Fahrzeuge der stufe 1 müssen in 10 min da sein, fahrzeuge der stufe 2 in 20 usw BT 1, 2, 3 oder 4 (bzw wie du es nennst: basisstufe) sind die risiko kategorien, hier steht das fest geschrieben welche fahrzeuge in welcher BT in welcher stufe vorgehalten werden müssen und uns geht es nicht darum soviele auto wie möglich zu haben.,..auch wenns schön wäre ^^....wir wollen nur ein vernünftige fahrzeug anstelle eines KLF-Th, da dieses für uns nicht ausreicht | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Niederorschel OT Rüdigershagen / TH | 737587 | |||
Datum | 06.09.2012 12:14 | 6802 x gelesen | |||
ganz genau das ist das problem! Das Auto war ja schon öfters bei hochwassser einsätzen, damals ging das noch weil wir noch ein LF8 hatten, aber jetzt is das auch weg, wir haben nur noch ein KLF-Th, und wenn das LF weg geht, steht ein bissl schlecht um den brandschutz in niederorschel | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 737592 | |||
Datum | 06.09.2012 12:57 | 6685 x gelesen | |||
Servus, das Ganze geht mich als Bayern ja nicht viel an, aber du hast geschrieben: Geschrieben von Daniel K. wenn das LF weg geht, steht ein bissl schlecht um den brandschutz in niederorschel gibt´s bei euch nicht das Prinzip der nachbarschaftlichen Löschhilfe? Bei uns in Bayern kann´s ja auch mal passieren, dass ein Löschfahrzeug nicht da ist und sei es nur wg. einer Reparatur. Dafür kommen dann die Feuerwehren aus den Nachbargemeinden zum Einsatz. Das geht soweit, dass wir bis zu, ich glaube 15-20 km Luftlinie zum Einsatz fahren müssen (im BayFwG steht´s genau drin), wenn wir alarmiert werden. Da kann man viele große Brände löschen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Marc8us 8M., Reddeber / ST | 737593 | |||
Datum | 06.09.2012 12:58 | 6666 x gelesen | |||
Mal eine Nebenfrage: Wenn es sich bei dem LF 16-TS noch immer um ein Bundesfahrzeug handelt seid irh doch auch verpflichtet, das Fahrzeug mit 1:8 im Einsatzfall zur Verfügung zu stellen. Bei durchschnittlich 10 Kameraden im Einsatzdienst kann damit eh niemand mehr das Staffelfahrzeug besetzen, geschweige denn ein Löschgruppenfahrzeug. Ich denke hier liegt eher das Problem. Angesichts der Personalsituation (die sich aus meinern Erfahrungen zumindest nicht kurzfristig ändern lassen wird) wäre doch die bessere Lösung: KatS-Fahrzeug zu einer Fw abgeben, die es auch besetzen kann ohne den örtlichen Brandschutz zu gefährden und dann KLF gegen z. B. HLF 10 ersetzen. Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung! | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Niederorschel OT Rüdigershagen / TH | 737601 | |||
Datum | 06.09.2012 13:13 | 6719 x gelesen | |||
das Fahrzeug wird aber nicht nur von uns besetzt im KATS-fall....aus allen gemeinden in unserer nähe kommen dann die KATS-helfer und besetzen das auto, und das sind mehr als 1/8...das fahrzeug steht halt bei uns da der leiter des zuges dem unser LF 16 angehört in Niederorschel wohnt, von unserer wehr selber sind nur noch 1 oder 2 mann beim KATS, also im ernstfall wird das fahrzeug eh nicht direkt von uns besetzt und wenn der zugführer irgendwann mal sagt er macht das nicht mehr weiter kommt das auto un somit auch der komplette KATS aus niederorschel raus und irgendwo anders hin, oder vl ins FTZ als ausbildungsfahrzeug klar wäre es schon das LF abzugeben un das KLF gegen ein LF 10 einzutauschen, nur das sagt sich halt immer leichter als es dann zu machen ist ^^ | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Niederorschel OT Rüdigershagen / TH | 737602 | |||
Datum | 06.09.2012 13:16 | 6760 x gelesen | |||
klar gibt es nachbarhilfe, glaube die ist in TH aber nicht so geregelt wie in BY es ist ja aber ein KATS-auto un gehört nicht der gemeinde, da ist ja eigl damit zu rechnen das das auto vl iwann mal weg muss zum einsatz, deswegen soll es ja nicht im Bedarfsplan in der 1. Stufe mit angerechnet werden | |||||
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Autor | Marc8us 8M., Reddeber / ST | 737603 | |||
Datum | 06.09.2012 13:24 | 6594 x gelesen | |||
Nun es geht euch doch wohl um eine lang- bis mittelfristige Planung?! Zunächst ist doch durch die Gemeinde nach eurer Zurarbeit und Überzeugungsarbeit zu definieren, dass ihr in BT2 einzuordnen seid. Dann lese ich aus eurer Homepage reaus, dass das KLF zu einem HRW umgebaut wurde, somit den eigentlichen Zweck der BK zumindest nur noch teilweise erfüllt. Wenn man dann noch den taktischen Wert eines LF 16-TS in Bezug auf Erstangriff berücksichtigt bleiben nicht soviele Varianten. Das dieses nicht von heute auf morgen funkt ist klar. Es heißt eine Planung erstellen, überzeugende Argumente darlegen und bei der Gemeinde einreichen. Fahrt ihr mit dem LF bei normalen Einsätzen raus oder steht das Fahrzeug nur bei euch und ihr nutzt es wirklich nur im KatS? So ganz deutlich wurde dies bisher nicht. Dann kann es m. M. n. auch nicht angrechnet werden. Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung! | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 737604 | |||
Datum | 06.09.2012 13:24 | 6616 x gelesen | |||
Hallo Daniel, zur Info ,weil in deinem ersten und zweiten Beitrag hats sehr gut funktioniert,jetzt siehst es aus als wärest du gehetzt,denke bitte dran : Groß-/Kleinschreibung in deinem Beitrag bitte achte auf die Groß- und Kleinschreibung in deinen Beiträgen. Ein Text, der nur bzw. überwiegend aus Kleinbuchstaben besteht ist schwer lesbar. Worte, die nur aus Großbuchstaben bestehen, werden vom Leser als "Schrei" wahrgenommen. Die Verwendung der Groß- und Kleinschreibung ist ein Gebot der Höflichkeit gegenüber den anderen Usern im Forum. Vielen Dank derweil Gruß Klaus Mit freundlichen Grüßen Klaus S. Moderator Team.www.Feuerwehr.de | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 737605 | |||
Datum | 06.09.2012 13:25 | 6501 x gelesen | |||
Habt ihr dann überhaupt noch Personal, wenn das LF-KatS im Einsatz ist? Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Fran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg | 737606 | |||
Datum | 06.09.2012 13:33 | 6593 x gelesen | |||
Hallo, alles klar, dann bin ich tatsächlich mit Zahlen und Abkürzungen und Begriffen etwas in Schleudern gekommen. wenn natürlich im FwG (analog für Thüringen [wieder eine Abkürzung - wieder ein Problem]) drinsteht, dass ihr gemäß als Standort etwas grösser seid und somit mindestens ein (H)LF 10 braucht, neben dem LF 16-TS (!), dann ist KLF-Th natürlich nicht gut. Dann stellt sich die Frage nach der Bedarfsplanung und wer sie angestellt hat bzw. wer festlegt, welche Größe (Risikokategorie) ihr seid. Wünsche trotzdem oder gerade deshalb alles Gute und immer noch soviele Autos wie ihr wollt. Frank Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen. | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 737608 | |||
Datum | 06.09.2012 14:00 | 6563 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel K.das Fahrzeug wird aber nicht nur von uns besetzt im KATS-fall....aus allen gemeinden in unserer nähe kommen dann die KATS-helfer und besetzen das auto ??? Ob das so stimmt? KatS ist nicht die Aufgabe einzelner Personen - zumal es ja ohne Wehrpflicht keine Freigestellten mehr gibt, sondern Aufgabe der einzelnen Organisationen. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Niederorschel OT Rüdigershagen / TH | 737615 | |||
Datum | 06.09.2012 15:00 | 6480 x gelesen | |||
Das Lustige ist ja auch, dass soweit ich weiß, es bisher keine Planung gab. Also es wurde nie eine Risikokategorie ermittelt, das müsste also im Normalfall auch irgendwann geschehen. Aber darum ging es mir ja eigl garnicht, also nicht welche Fahrzeuge wir nötig hätten, welche nicht, von wem das Auto im KATS-Fall besetzt wird. Ich wollte nur wissen ob es noch irgendwo andere Gesetze gibt, in denen steht das KATS-Fahrzeuge nicht in der Stufe 1 der Abmarschfolge stehen dürfen, bzw. da nicht angerechnet werden dürfen. Um mal wieder zurück zum Thema zu kommen. | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 737618 | |||
Datum | 06.09.2012 15:54 | 6435 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel K.Ich wollte nur wissen ob es noch irgendwo andere Gesetze gibt, in denen steht das KATS-Fahrzeuge nicht in der Stufe 1 der Abmarschfolge stehen dürfen, bzw. da nicht angerechnet werden dürfen. Um mal wieder zurück zum Thema zu kommen. Du hast für Thüringen ja schon das richtige herausgesucht. In Niedersachsen dürfen bis zu 50% der Gemeindefeuerwehr in die Kreisbereitschaften verplant werden. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Niederorschel OT Rüdigershagen / TH | 737619 | |||
Datum | 06.09.2012 15:59 | 6713 x gelesen | |||
Gut wenn das schon das richtige war, hätte ja auch sein können das noch Irgendwer ein anderes Gesetzt kennt was ich bisher nicht bedacht habe, wo noch etwas dazu drin stehen könnte. | |||||
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Autor | Marc8us 8M., Reddeber / ST | 737669 | |||
Datum | 07.09.2012 07:37 | 6529 x gelesen | |||
Geschrieben von ---D.K.--- das Fahrzeug wird aber nicht nur von uns besetzt im KATS-fall....aus allen gemeinden in unserer nähe kommen dann die KATS-helfer und besetzen das auto Diese Verfahrensweise ist auch bei uns nicht unüblich. Das Fahrzeug (egal ob "für LandesKatS beordertes Fz. oder Bundesfahrzeug) steht bei OFw X wird aber im Einsatz- udn Übungsfall (KatS) gerade aufgrund der personellen Situation durch Kameraden der OFw X, Y und Z besetzt. Funktioniert gut und ich habe in der Regel alle Funktionen auch besetzt. Wir haben hier auch Fahrzeuge die für normale Einsätze bei Feuerwehr X stationiert sind udn von denen besetzt werden, im KatS-Fall aber ausschließlich Kameraden aus Y besetzt werden. Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung! | |||||
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Autor | Stev8e F8., Elbe - Parey / OT Zerben / Sachsen - Anhalt | 737796 | |||
Datum | 08.09.2012 09:51 | 6294 x gelesen | |||
Sicherlich ist es die Hauptaufgabe des Trägers, der Gemeinde- oder Stadtwehrleitung und des Landkreises als KatsS - Behörde diesen Bedarf zu ermitteln. In Sachsen - Anhalt wird, jedenfalls in unserem LK, keine Feuerwehr gezwungen Fahrzeuge des KatsS zu übernehmen, jedoch hat jede Gemeinde und Stadt die Pflicht im KatsS mitzuarbeiten. Hier ist es so, dass die Fz. des KatsS, wie LF 16 - TS, zum normalen Tagesgeschäft und Einsätzen genutzt werden. Die Einbindung in den Brandschutzbedarfsplan und die Risikoanalyse entfällt jedoch bei diesen Fz. Dies ist kein Problem, weil faktisch ist ja das Auto da, bei Einsätzen im KatsS - Fall werden diese durch die Nachbarwehren kompensiert. Da ja meist Großgemeinden vorhanden sind, kann man auf die Nachbarfeuerwehr zurückgreifen. Sicher muss das KatsS - Fz. so einen Standort haben, wo diese Komoensierung durch Nachbarfeuerwehren möglich ist. | |||||
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