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Thema | Tauchflaschen/schwere Gegenstände an Bord sichern!? | 12 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 737786 | |||
Datum | 08.09.2012 07:52 | 5142 x gelesen | |||
wie sichert ihr schwere Gegenstände!? Bodenzurrschienen? Zurrösen? garnicht!? Ich habe mit bewußt gegen Airlineschienen entscheiden. Zum einen steht da immer (Salz)wasser drin 2. Braucht man spezielle Adapter Dafür gab es eine Stäbchenschiene. Vorteil man kann mit jedem Zeizig/Bändesl oder schmalem Spanngurt Gegestände sichern. Liegender Transport der Flaschen ging nicht 1. aus Platzgründen. 2. Wegen dem Boottrimm, der Dampfer ist eh schon Hecklastig... Und in dei Kabine wollte ich die Flaschen nicht packen... Die Höhe ist so gewählt das man auch eine 60x40x40 EuroStapelbox sichern kann! Flaschenadapter aus Sperrholz... | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 737787 | |||
Datum | 08.09.2012 08:42 | 4537 x gelesen | |||
Gute Idee und sauber gelöst! *Daumen hoch* Ich weiss jetzt zwar nicht, wie rutschig der Flaschenboden bzw. Kistenboden auf dem Bootsboden ist, aber ggf. könnte eine untergelegte Antirutschmatte (µ=0,6) in der passenden Größe die Sicherung noch einmal verbessern. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de ... wir sind für den Deutschen Engagementpreis nominiert! | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 737789 | |||
Datum | 08.09.2012 09:18 | 4172 x gelesen | |||
Die flaschenfuesse sind aus Gummi und das Deck mit antirutschfarbe gestrichen! | |||||
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Autor | Fran8k S8., Bergkamen / NRW | 737794 | |||
Datum | 08.09.2012 09:44 | 4185 x gelesen | |||
Hallo René, ich bin kein Ladungssicherungsexperte für Boote, eher für die Straße, aber bei Booten denke ich ist die Krafteinwirkung eine andere. Neben der Vorwärts-Rückwärts- und Kippbewegung kommt vielleicht durch hohen Wellengang auch mal eine Auf-/Abwärtsbewegung beim Boot sehr viel stärker vor als beim LKW. Ich kenne es auch nur so, dass trotz Ladungssicherung bei den entsprechenden Druckgasbehältnissen IMMER ein Ventilschutz angebracht sein muss (hatte ich beim Sauerstoff abholen mal vergessen und musste von der Firma mir ne Schutzkappe "leihen", sont hätten die mich nicht vom Hof gelassen). Wäre es nicht eine Möglichket das ganze im Rahmen oder ausreichend dimensionierten FESTEN Röhren, die dauerhaft auf dem Boot angebracht sind zu sichern?. Außerdem sollen Druckgasgefäße liegend transportiert werden. Auch wenns nicht zum Boot passt, hier mal die Vorschriften für Gastzransporte und deren Ladungssicherung. Interessant wirds ab Seite 24. LINK Ich hoffe das hilft dir weiter! mit kameradschaftlichen Grüßen Frank ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 737801 | |||
Datum | 08.09.2012 09:59 | 4262 x gelesen | |||
Moin Frank Danke fuer deinen Hinweis. Im Prinzip hast du recht Mit deinen Bedenken aber wo bekomme ich einen Ventilschutz fuer Tauchflaschen? Und der transport in Roehren ist nicht praktikabel! Uebliche Flaschenracks sind auch nur Buegel wo die Flaschen stehend gezurrt werden. Und wie sagte mir ein Sachbearbeiter der BgVerkehr?! ihr Boot ist unter 8m belastigen sie mich bitte nicht mehr mit dem Scheiss! | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 737822 | |||
Datum | 08.09.2012 13:16 | 4143 x gelesen | |||
Schau mal hier unter diesem Link, da sind einige Lösungen zu finden. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de ... wir sind für den Deutschen Engagementpreis nominiert! | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 737823 | |||
Datum | 08.09.2012 13:30 | 4075 x gelesen | |||
Geschrieben von René H.Und wie sagte mir ein Sachbearbeiter der BgVerkehr?! ihr Boot ist unter 8m Nur mal als Erklärung, für Boote unter 8m brauche ich als gewerblicher Nutzer kein Sicherheitszeugnis der BG-Verkehr, der Bereich ist nicht reglementiert, es gilt das Prinzip der Unternehmerischen Sorgfaltspflicht aka Risko/Gefährdungsanalyse. zu den Bottleracks, stehender Transport an Bord ist die übliche Lösung Google Treffer zu Bottle Rack schlicht weil wir aufm Boot andere Kräfte wie im KFZ wirken haben und eine liegende 10er Flasche in etwa die Fläche von 4 stehenden Flaschen benötigt, Decksfläche ist wertvoll und 4 liegende Flaschen gestapelt zu sichern ist an Bord quasi unmöglich. Es sei denn ich lege sie nebeneinander und dann brauche ich schon den Platz von 16 Flaschen.... | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 737824 | |||
Datum | 08.09.2012 13:45 | 4110 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank K.... bei den entsprechenden Druckgasbehältnissen IMMER ein Ventilschutz angebracht sein muss ...... sofern dies technisch möglich ist. Bei Kleinflaschen gibt es häufig keinen Ventilschutz oder eine Schutzkappe, hier sind andere Lösungen gefragt, z.B. geeignete Halterungen. Geschrieben von Frank K. Außerdem sollen Druckgasgefäße liegend transportiert werden. ADR 7.5 lässt auch den Transport von stehenden Flaschen zu, wenn diese gegen Umfallen gesichert sind. Im übrigen ist René nach ADN 1.1.3.1 Buchst. a von der Einhaltung der Gefahrgut-Vorschriften auf dem Wasser befreit. Er muss "nur" mit entsprechenden Maßnahmen dafür sorgen, das kein gefährlicher Inhalt freiwerden kann - und die Forderung ist IMHO erfüllt. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de ... wir sind für den Deutschen Engagementpreis nominiert! | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 737825 | |||
Datum | 08.09.2012 14:04 | 4016 x gelesen | |||
Eigentlich bleibt mir von den Lösungen nur so ein abnehmbarer Schutzkäfig... | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 737826 | |||
Datum | 08.09.2012 14:05 | 4036 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Im übrigen ist René nach ADN 1.1.3.1 Buchst. a von der Einhaltung der Gefahrgut-Vorschriften auf dem Wasser befreit. Ich hätte jetzt auf C getippt, die Buddeln dienen ja primär dem Füllen meiner Hebesäcke | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 737828 | |||
Datum | 08.09.2012 14:12 | 4035 x gelesen | |||
Stimmt. Ich bin wohl fälschlicherweise von "Privatperson" und Tauchflasche ausgegangen. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de ... wir sind für den Deutschen Engagementpreis nominiert! | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 737829 | |||
Datum | 08.09.2012 14:25 | 4057 x gelesen | |||
Tauchen tu ich privat... Hebesäcke füllen gewerblich ist im Endeffekt ja egal auf welchen Punkt der Ausnahmen ich mich jeweils berufen kann/darf.... | |||||
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