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ThemaStrafrechtlich verantwortlich ? -->Vier kleine Kinder sterben ..8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz737947
Datum09.09.2012 18:414350 x gelesen
Hallo,

ich spalte das mal ab, ob das Thema nicht unnötig zu belasten.

Geschrieben von Tim B.niemand, außer im Nachhinein die Staatsanwaltschaft, sollte es zu einem Personenschaden kommen

In RLP sind auch in Bestandswohnungen Rauchmelder Pflicht (§ 44 LBauO), die Übergangsfrist ist im Juli abgelaufen. Verantwortliche sind bei Mietwohnungen wohl die Vermieter, obwohl nicht explizit genannt.

Angenommen, bei einem Brand kommt eine Person ums Leben, weil Rauchmelder entweder nicht vorhanden waren oder nicht funktionierten (und auch nicht kontrolliert wurden).

Ich denke, dass dann durchaus der Vermieter (oder bei einem Eigenheim der/die Eigentümer) mit Ermittlungen (und evtl. einer Anklage) wegen fahrlässiger Tötung / Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen rechnen müssen.

Wie sehen das die Juristen hier im Forum ?

Diese strafrechtliche Folge wäre ja für uns FW's eine enorme "Argumentationshilfe" bei der Werbung für Montage von Rauchmeldern
(sorry, auch wenn's sich in diesem Zusammenhang blöd anhört).

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

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AutorMarc8us 8M., Reddeber / ST738006
Datum10.09.2012 13:583108 x gelesen
Ich sehe hier zumindest bei Mietwohnungen das Problem, dass auch wenn der Vermieter entsprechende Rauchmelder verbaut, Manipulation durch Mieter (z. b. keine Lust auf Batterienwechsel) nicht ausgeschlossen werden können.

Ansonsten werden sich die Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen wohl sehr schnell auf die Seite der BauO stellen und entsprechende Schadensregulierungen kürzen bzw. verweigern. Bei uns hier in ST endet die Nachrüstpflicht 2015, mal sehen was passiert.

In Bezug auf die Strafbarkeit der fehlenden Ausrüstung mit Rauchmeldern hätte ich als Nichtjurist bedenken. Zumindest war das Handeln bzw. Nichthandeln nicht ursächlich für die Brandentstehung. Die Körperverletzung bzw. der Tod sind ja letztlich nicht wegen fehlender Rauchmelder, sondern aufgrund Schadensfeuer und Rauchgasen eingetreten. Eine Verhinderung dieses Umstands durch funktionierende Rauchmelder wäre im Einzelfall nachzuweisen und dürfte zum Teil schwer fallen.

Es gibt ja da noch den § 319 StGB zur Baugefährdung - klingt eher in die gedachte Richtung.

Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg738007
Datum10.09.2012 14:042987 x gelesen
Geschrieben von Marcus M.Ansonsten werden sich die Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen wohl sehr schnell auf die Seite der BauO stellen und entsprechende Schadensregulierungen kürzen bzw. verweigern.


Mit welcher Begründung? Heimrauchwanrmelder sind nur dazu tauglich, anwesenden Personen die dazu in der Lage sind die Flucht zu ermöglichen.

Will man Sachwertschutz, dann muß man eine BMA mit Aufschaltung einbauen.

Nebenbei. Als wir vor über 10 Jahren als wir mit der RRL-Kampagne begonnen haben bei Gebäudeversicherungen nachgefragt haben ob nicht ein Prämienabschlag durch Rauchmelder ein Anreiz wäre haben die uns mitgeteilt dass der erwartete Sachschadensrückgang so gering wäre, dass sich das in den Prämien so gut wie nicht niederschlagen würde...


Und ich halte als überzeugter Rauchmelderanhänger und -befürworter und als jemand der damit quasi-missionarisch unterwegs ist immer noch überhaupt nichts von irgend welchen Rauchmelderpflichten...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz738009
Datum10.09.2012 14:422725 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marcus M.Zumindest war das Handeln bzw. Nichthandeln nicht ursächlich für die Brandentstehung

Das ist richtig, es geht ja aber nicht um die Entstehung des Brandes, sondern

Geschrieben von Marcus M.Eine Verhinderung dieses Umstands durch funktionierende Rauchmelder wäre im Einzelfall nachzuweisen und dürfte zum Teil schwer fallen.

.. durch das Fehlen der Rauchmelder werden die Bewohner in der Nacht bei Feuer nicht geweckt und können sich nicht in Sicherheit bringen.

Der Nachweis, dass die Flucht beim Vorhandensein von Rauchmeldern möglich gewesen wäre, sollte nicht allzu schwer fallen, Gutachter haben dazu alle Zeit der Welt.

Dadurch, dass es der Vermieter unterlässt, Rauchmelder zu installieren, werden die Bewohner vom Feuer im Schlaf überrascht und nehmen Schaden. Ich sehe da schon eine Kausalität zwischen Tat (Unterlassung) und (Körper)-Schaden.

Der Vermieter könnte daher für die Folgen (Verletzung, Tod) verantwortlich sein.

Auf das erste Urteil bin ich mal gespannt.

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

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AutorMark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein738028
Datum10.09.2012 16:112653 x gelesen
Vom gesunden Menschenverstand her sehe ich das wie Du.

Aber so lange es zum Schadens- /Todeszeitpunkt keine Rauchmelderpflicht gab, sehe ich hier juristisch keine Handhabe...

Aber ich bin kein Jurist und kann das daher nur aus Sicht eines Laien beurteilen...

Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee

Markus

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AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen738029
Datum10.09.2012 16:232632 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Mit welcher Begründung? Heimrauchwanrmelder sind nur dazu tauglich, anwesenden Personen die dazu in der Lage sind die Flucht zu ermöglichen.

Will man Sachwertschutz, dann muß man eine BMA mit Aufschaltung einbauen.


Das eine schließt jeweils das andere nicht aus. ;-)

Geschrieben von Christian F.Nebenbei. Als wir vor über 10 Jahren als wir mit der RRL-Kampagne begonnen haben bei Gebäudeversicherungen nachgefragt haben ob nicht ein Prämienabschlag durch Rauchmelder ein Anreiz wäre haben die uns mitgeteilt dass der erwartete Sachschadensrückgang so gering wäre, dass sich das in den Prämien so gut wie nicht niederschlagen würde...

Ist abreißen und entsorgen eigentlich preiswerter als sanieren?

Wie schon jemand schrieb: Droht man mit einem Mythos wie Erlöschen des Versicherungsschutzes, wird der deutsche Michel aufmerksam. Aber da wird man die Versicherungen nicht mit ins Boot kriegen.

Den Mythos, dass die Melder nur Fehlalarme machen und Batterien fressen, kriegen wir auch mit den neuen, qualitativ hochwertigen 10-Jahresrauchmeldern, Q-Kennzeichnung, neuer Norm EN 14604 nicht mehr aus den Köpfen.

Geschrieben von Christian F.Und ich halte als überzeugter Rauchmelderanhänger und -befürworter und als jemand der damit quasi-missionarisch unterwegs ist immer noch überhaupt nichts von irgend welchen Rauchmelderpflichten...

Also hilft nur Aufklärungsarbeit.......

-- nur privat / beruflich hier --

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz738031
Datum10.09.2012 16:332543 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus K.Aber so lange es zum Schadens- /Todeszeitpunkt keine Rauchmelderpflicht gab, sehe ich hier juristisch keine Handhabe...

Ich bezog meine Frage auf einen Fall in der Zukunft in RLP, wo seit Juli die Rauchmelderpflicht auch in Bestandsbauten gilt.

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg738032
Datum10.09.2012 16:592682 x gelesen
Geschrieben von Rainer H.Ist abreißen und entsorgen eigentlich preiswerter als sanieren?

Möglich. Zumindest bei einem EFH kann das sicherlich der Fall sein. Ein Gebäudeschaden von 300.000 ist jetzt nichts, was die Versicherung groß zucken läßt...

Das Problem ist eben, dass der Schaden durch Heimrauchwarnmelder nicht nachhaltig gesenkt wird. Denn für den Zeitraum in dem niemand daheim ist bringen sie nichts. In diesem zeitraum kann also die Wirkung = 0 angenommen werden (ja, ich weiß, aufmerksamer Nachbar...).

Und selbst wenn jemand daheim ist hast Du entweder den Fall, dass es sich um eine leichte Verrauchung handelt (die bei einem wachen Menschen ebenfalls zeitnah "biologisch" detektiert worden wäre) = Wirkung Null.

Also bleibt nur die Zeit in der der Mensch daheim schläft, wo die Sach-/ Gebäudeversicherung einen singnifikanten Nutzen hat.


Einen Nutzen dürften ggf. noch Lebensversicherungen/ Unfallversicherungen davon haben. Aber bei den immer wieder genannten rd. 600 Toten in D pro Jahr. Selbst wenn da 300 wegfallen würden und jeder mit 200.000 Euro versichert wäre wären das gerade mal 60 Mio. Euro Ersparnis. Für die Lebensversicherungsbranche nicht wirklich viel. Und Du wirst oftmals Kinder und alte Menschen unter den Opfern haben, die gar nicht versichert sind.



Geschrieben von Rainer H.Also hilft nur Aufklärungsarbeit.......

Ja, und sein Umfeld damit ausstatten. Wir haben doch angeblich 1 Mio. FM. Wenn jeder 10 Familien in seinem Umfeld kennt und diese Dinger propagiert/ für sie kauft oder gar verschenkt (Ostern, Weihnachten, Geburtstag, Taufe,...), dann sollten wir recht schnell in deutlich >50% der Haushalte in D Rauchmelder haben (klar, müssen auch installiert werden, aber wer sterben will darf auch sterben).

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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 07.09.2012 15:18 Tim 7B., St. Ingbert Vier kleine Kinder sterben bei Brand in Saarbrücken
 09.09.2012 18:41 Thom7as 7K., Hermeskeil
 10.09.2012 13:58 ., Reddeber
 10.09.2012 14:04 Chri7sti7an 7F., Wernau
 10.09.2012 16:23 Rain7er 7H., Schüttorf
 10.09.2012 16:59 Chri7sti7an 7F., Wernau
 10.09.2012 14:42 Thom7as 7K., Hermeskeil
 10.09.2012 16:11 Mark7us 7K., Emmelsbüll-Horsbüll
 10.09.2012 16:33 Thom7as 7K., Hermeskeil
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