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ThemaSchutz von Grundrechten, war: DJV, die Zweite.25 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorDenn8is 8E., Menden / NW739243
Datum20.09.2012 15:397834 x gelesen
Die Frage die ich mir bei der ganzen Pressesache stelle ist, ist es als FW nicht unsere Pflicht die Grundrechte einer Person zu schützen wenn diese es, zB aufgrund Verletzung, nicht mehr selbst kann (Garantenstellung (ist ja eher en Begriff aus dem RD, passt hier aber doch ganz gut))?

Schliesslich retten wir auch Personen aus brennenden Häusern oder aus verunfallten PKW, um ihr Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 GG), somit ist es doch auch logisch, das wir die Würde eines Menschen schützen, indem wir entsprechende Aufnahmen verhindern, da die Würde im GG als erstes genannt wird würde ich diese sogar noch höher einstufen.

Auch die Pressefreiheit ist ein Grundrecht, wird aber erst im Artikel 5 genannt, außerdem heisst es dort im Abs 2 auch:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP739244
Datum20.09.2012 15:426314 x gelesen
Geschrieben von Dennis E.somit ist es doch auch logisch, das wir die Würde eines Menschen schützen, indem wir entsprechende Aufnahmen verhindern,Das ist Aufgabe der Journalisten. Wenn die schonmal da sind, sollen die ja auch noch was zu tun haben. Dass das nicht immer so wirklich klappt, ist auch klar. Aber die Folgen daraus, sind dann wiederum die Aufgaben anderer, so dass am Ende jeder was zu tun hat ;-)

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW739270
Datum20.09.2012 19:516158 x gelesen
Geschrieben von Dennis E.Die Frage die ich mir bei der ganzen Pressesache stelle ist, ist es als FW nicht unsere Pflicht die Grundrechte einer Person zu schützen wenn diese es, zB aufgrund Verletzung, nicht mehr selbst kann (Garantenstellung (ist ja eher en Begriff aus dem RD, passt hier aber doch ganz gut))?
Verpflichtet sind wir m.E. höchstens moralisch, dann können wir uns aber auf §34 Rechtfertigender Notstand berufen. Die persönliche Ehre ist ein Notwehr/Nothilfefähiges Grundrecht.

Deshalb ist es m.E. zulässig ein Opfer vor Fotoaufnahmen zu schützen auch wenn dadurch das Grundrecht auf Pressefreiheit eingeschränkt oder verletzt wird. Bei Notwehr und Nothilfe ist die Verhältnismäßigkeit zwischen zu schützenden Grundrecht und verletztem Grundrecht zu wahren, dies ist meiner Ansicht nach erfüllt weil die Menschenwürde höher angesehen werden muss als die Pressefreiheit.
Davon abgesehen ist die Arbeit der Presse und Berichterstattung ja nicht vollständig unterbunden, es wird nur verhindert das eine Person in ehrverletzender Weise abgelichtet wird. Es ist auch für einen Bericht in den Medien vollkommen unwichtig ob da ein Opfer dargestellt wird.

Siehe auch:
Fischer

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen739303
Datum 20.09.2012 23:48   6627 x gelesen
Moin,

ihr werdet es nicht erleben, dass ich an einer Einsatzstelle als verantwortliche Führungskraft das Halten von Decken oder ähnlichen Sichtschutzbauwerken befehlen werde. Genausowenig wie ich es in Betracht ziehe, einen Fotografen des Platzes zu verweisen, weil mir seine Art der Berichterstattung nicht passt.

Erstmal bin ich nicht zuständig. Das klingt doof, ist aber nunmal so. In meinem HBKG steht nichts über den Schutz der Menschenwürde. Ich soll "nur" die durch allerlei Unheil drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, natürliche Lebensgrundlagen und Sachen abwenden. Und komm mir jetzt keiner mit §6 Abs. 3. An den Einsatzstellen an die wir hier denken, dürfte regelmäßig Polizei zugegen sein. Wieso sollte ich denn jetzt irgendwelche Menschenrechte schützen, wenn die zuständigste aller Staatsmachten auch da ist?

Zweitens können wir das nicht. Welche Feuerwehrführungskraft kriegt mal eben eine saubere Abwägung diverser Grundrechte mit Schranken, Schranken-Schranken und dem ganzen anderen Blödsinn hin, den ich in der Grundrechte-Vorlesung schon doof fand? So dass die Aktion auch dann noch Bestand hat, wenn der zutiefst in seiner Berufsehre gekränkte Fotoreporter danach zum Verwaltungsgericht rennt?
Ich habe schon auf Video dokumentierte krasse Eingriffe in die Pressefreiheit gesehen, verübt durch Polizeibeamte. Und diese haben in ihrer Ausbildung ein wievielhundertfaches eines Feuerwehrmannes an rechtlicher Ausbildung genossen!? Das *muss* bei uns schiefgehen.

Drittens werde ich auch Platzverweise nur ausnahmsweise und in Notfällen aussprechen, und zwar gegen echte Störer, nicht gegen unbequeme Reporter. Und selbst das kann der durchschnittlichen Führungkraft eigentlich nicht abverlangt werden, weil eben dazu nicht ausgebildet. Grund: Wenn ich den Platzverweis versaue, und danach die Polizei um Vollzugshilfe bitte, falle ich beim VG doch schon wieder hinten runter. Und wenn ich den Platzverweis selbst mit Zwang durch meine FA durchsetzen lasse, dann wirds sicherlich richtig finster - oder wo haben die die rechtlichen Rahmenbedingungen dazu gelernt? Wo Herr Fischer die Rechtsgrundlage für die zwangsweise Durchsetzung durch FA gefunden hat, ist mir im Übrigen schleierhaft, ich hatte (für Hessen) genau danach mal gesucht und keine gefunden. Ergebnis: Die Sache mit dem VG...
Wie leicht ist es da doch, wenn jemand meinen Einsatz (wirklich!) stört, zum nahen Beamten in blau zu sagen: "Der da, das geht mal garnicht... könnt ihr da nix machen?" Und regelmäßig wird man sich verstehen, und er wird nicht fragen "Wieso?", sondern eher "Wie weit soll er weg?"


Zum Artikel von Herrn Fischer: Genau die Passagen, die ich spannend fand, waren wenig hart mit Fußnoten unterfüttert.
Wir sind uns einig, dass erst das *Verbreiten* von Fotos nach KunstUrhG problematisch wird. Ich habe seine Fußnote 22 nun nicht gelesen, aber ich mag glauben, dass auch schon das Anfertigen einen Beseitigungsanspruch auslösen kann. Den Sprung von dort zum Notwehrrecht finde ich aber recht sportlich. Und wir sollen uns nun auf Nothilfe für den Verunfallten berufen, weil der ja grad indisponiert ist... puh...
Zum optischen Abschirmen ("nicht nur zulässig, sondern sogar geboten"): Ich habe schon meine Probleme mit der Zulässigkeit (siehe "Erstens" und "Zweitens"), aber dass wir dazu angeblich verpflichtet sein sollen, finde ich frech. Wenn wir den Verletzten optimal versorgen und schnellstmöglich befreien sollte das wahrlich genug sein, da müssen wir uns das nicht-vorhalten von Decken doch nicht ankreiden lassen!


Zusammenfassend: Wie in vielen anderen Bereichen sollten wir als Feuerwehr uns auch hier nicht Aufgaben (freiwillig?) aufhalsen (lassen?), die uns nicht betreffen. Gerade die unbequemen Pressevertreter verfügen meiner Einschätzung nach über ein recht sattelfestes Wissen im Bereich des Presserechts, um sich ihren Zugang "erstreiten" zu können. Es darf also in erhöhtem Maß damit gerechnet werden, dass diese Herrschaften unser Handeln einer gerichtlichen Überprüfung zuführen werden. Und es gibt doch auch so schon genug Dinge, die man im Einsatz falsch machen kann, oder?

Disclaimer, weil ich Gegenfragen in dieser Richtung befürchte: Mir als Unfallopfer wäre es absolut sch***egal, ob mich Carla Columna mitm Teleobjektiv von der Brücke ablichtet, Benno Blitzlicht im Großformat von meiner eigenen Motorhaube aus, oder FA Flinkfinger mitm Smartphone. So lange parallel dazu an meinem Auto gearbeitet wird und ich eine adäquate Behandlung und zügige Rettung genieße, sollte das doch schließlich meine kleinste Sorge sein.
Sollten diese Bilder allerdings unautorisiert irgendwo auftauchen, würde es mächtig rauchen. Wenn sie sich die Dinger übers Bett hängen wollen solls mir doch wurscht sein.

Gruß,
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg739307
Datum21.09.2012 05:385992 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sebastian W.In meinem HBKG steht nichts über den Schutz der Menschenwürde. Ich soll "nur" die durch allerlei Unheil drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, natürliche Lebensgrundlagen und Sachen abwenden.

siehe Art. 1, Abs.1 GG:"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Du bist Einsatzleiter = Du vertrittst deine Kommune.

Mit freundlichen und privaten Grüßen

Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de

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AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg739308
Datum21.09.2012 05:526013 x gelesen
Hallo,

für die Brandenburger unter uns könnte es etwas einfacher werden, denn § 16 des hiesigen Brand- und Katastrophenschutz Gesetz gibt die Möglichkeit Grundrechte einzuschränken, darunter auch die Pressefreiheit und die Ausübung des Berufes.

Aber ich finde, dass ist nicht der springende Punkt. Wenn ich da mal meinen Vorschreiber zitieren darf : Geschrieben von Sebastian W.Und es gibt doch auch so schon genug Dinge, die man im Einsatz falsch machen kann, oder?

Denke ich auch.

Geschrieben von Sebastian W.Zusammenfassend: Wie in vielen anderen Bereichen sollten wir als Feuerwehr uns auch hier nicht Aufgaben (freiwillig?) aufhalsen (lassen?), die uns nicht betreffen.

Auch hier gehe ich voll mit.

Geschrieben von Sebastian W.Wie leicht ist es da doch, wenn jemand meinen Einsatz (wirklich!) stört, zum nahen Beamten in blau zu sagen: "Der da, das geht mal garnicht... könnt ihr da nix machen?" Und regelmäßig wird man sich verstehen, und er wird nicht fragen "Wieso?", sondern eher "Wie weit soll er weg?"


Das scheint doch der sinnvollste Weg zu sein, wenn man die schreibende Zunft loswerden muss/will.

Aber, wollen wir nicht gelegentlich auch für uns vorteilhafte Berichterstattung ?

Ich persönlich habe gute Erfahrungen damit gemacht, kurz zum Pressevertreter zu gehen, mich freundlich vorzustellen mit Namen und das ich Einsatzleiter bin und ihm/ihr nach Ablauf unserer Maßnahmen gerne ein paar Minuten zur Verfügung stehe. Das dauert in dem Moment nicht länger als alle Bemühungen Pressevertreter des Platzes zu verweisen und am Ende werde ich doch auch die mir wichtigen Dinge besser platzieren können, erfolgreichere ÖA geleistet haben, und kann darauf hinweisen, dass doch bitte keine Opfer reisserisch zur Schau gestellt werden. Ganz einfach, ganz friedlich, vernünftig und für die weitere Zusammenarbeit förderlich.

Übrigens gehe ich davon aus, dass hier auch Pressevertreter still mitlesen (Hallo auch) und wie schon geschrieben, wir wollen doch auch alle mal in der Öffentlichkeit glänzen. Macht bestimmt keiner mit, zu dem wir vorher böse waren, oder ?

Gruß

Frank

Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen739310
Datum21.09.2012 06:255841 x gelesen
Geschrieben von Frank B.denn § 16 des hiesigen Brand- und Katastrophenschutz Gesetz gibt die Möglichkeit Grundrechte einzuschränken, darunter auch die Pressefreiheit

Dann hast du eine andere Variante vorliegen als ich.

MkG
Marc

Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP739311
Datum21.09.2012 06:32   5931 x gelesen
Geschrieben von Sebastian W.ihr werdet es nicht erleben, dass ich an einer Einsatzstelle als verantwortliche Führungskraft das Halten von Decken oder ähnlichen Sichtschutzbauwerken befehlen werde.Bei mir könnte es situationsbedingt (!) durchaus passieren. Aber sicher. Denn: Ich finde der eigentliche Fehler bei diesen "Deckengeschichten" ist es, deren Zweck immer auf den Sichtschutz gegenüber der Presse zu beschränken. Ich würde eher so sagen: Wir halten Decken und bauen Sichtschutzwände, aber wenn die Presse drumherum schleicht, lassen wir sie schleichen.

Lasst uns nicht nur deshalb, weil die Legitimation bzw. die Voraussetzungen des Berufsbildes so schwammig sind, anfangen plötzlich alles und jeden als Pressevertreter anzusehen, der ohne Blaulicht und Helm oder Mütze an Einsatzstellen aufkreuzt. Normale Gaffer solls ja auch noch geben, von der Hardcore-Version bis hin zu Autofahrer Heinzchen, der im Schritttempo an der Einsatzstelle vorbeigeführt wird und das natürlichste der Welt macht: Mal kurz zur Seite gucken.

Und ja, ich als Patient hätte da schon was dagegen, wenn mich "jeder" da auf dem Präsentierteller sieht. Unter Umständen sehe ich in diesem Moment ja auch so aus, dass es wirklich nicht "jeder" sehen sollte, weil die vom RD mitgeführten Medikamente gegen Übelkeit sonst zu schnell vergriffen wären? Der Punkt bei dieser Sache ist aber nunmal: die Presse ist hier gerade nicht "jeder". Das die Presse mich sieht, steht dann schon eher auf der Stufe mit den Hilfskräften.

Wenn ich zum Arzt gehe, behandelt der mich selbst bei schönstem Wetter nicht draußen, oder im gläsernen Wintergarten. Das dürfte neben den Sichtverhältnissen auch schonmal daran liegen, dass da heute alles und jeder steril gemacht wird, der irgendwie in Wundnähe kommt. Behandelt mich der Arzt jetzt auf der Straße, oder präsentiere ich meine vielleicht teilweise auch offenen Wunden auf der Straße, ist es dann verwerflich, dass da irgendwelche Vorkehrungen getroffen werden, um (überspitzt) nicht nachher die vom Wind bewegten obersten Erdschichten des Ackers nebendran in Staubform wieder aus den Wunden popeln zu müssen?
Wenn's unbedingt rechtlich sein soll: Das mit der "Gesundheit" ist ja dann nun doch wieder unsere spezialgesetzliche Aufgabe.

Also: Decken/Wände ja, nennt sie meinetwegen auch Sichtschutz, aber eben nicht "gegen die Presse". Wenn man das denen mal so erklärt, dürften die das auch verstehen. Wir stehen ja gerade im intensiven, freundlichen Dialog zueinander, da kann man das ja noch mit reinpacken...

Übrigens: Ja, Deckenhalter ist ein blöder Job. Für den der da steht (und ja, mit Rücken zum Patient würden die größtenteils auch sinnvoller stehen), und den muss man personalzahlmäßig ja auch erstmal haben. Aus diesem Grund oute ich mich mal als Angehöriger einer Wehr, die für solche Sachen einen aufstellbaren "Sichtschutz" (glaube Quickscreen oder so heißt das Teil) haben. Und wisst ihr, wer das als erstes als "gutes Teil" bezeichnet hat, als es dann im Einsatz mal stand?
Die anwesenden Pressevertreter.
Die hatten mutmaßlich wohl nix dagegen, dass das ihren Bildern etwas mehr "Dramatik" gegeben hat. Und als sie dann ein Bild von der anderen Seite machen wollten, hatten wir nix dagegen. Eigentlich ganz einfach.

Man, so ein langer Beitrag am Morgen. Wäre ich doch lieber unter der warmen Decke geblieben ;-)
Wem dass zu lange war, hier noch die Kurzform:
Wieso haben "wir" eigentlich so eine Angst vor Decken? Und wieso decken "wir" Leichen an Einsatzstellen eigentlich so schnell wie möglich ab, bei lebenden Patienten wird aber dann so ein Hype darum veranstaltet?
Solange wir mit der Presse "unter einer Decke" stecken, ist das alles übertrieben.

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorSeba8sti8an 8K., Ippinghausen / Hessen739315
Datum21.09.2012 08:145864 x gelesen
Geschrieben von Sven K.siehe Art. 1, Abs.1 GG:"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Du bist Einsatzleiter = Du vertrittst deine Kommune.


Also auf dem Seminar Presse- und Medienarbeit der HLFS wurde uns gesagt, welche Rechte Journalisten für sich beanspruchen und welchen sie unterliegen sowie die Handhabung in der Praxis.

Journalisten nehmen in Anspruch:
Artikel 5 (GG): Garantiert die Meinungs- und Pressefreiheit
§3 (HPG): Die Behörden sind verpflichtet, der Presse die gewünschten Auskünfte zu erteilen.
§193 (StGB): Wahrnehmung berechtigter Interessen

Journalisten unterliegen:
Artikel 1 (GG): Garantiert die Persönlichkeitsrechte
Artikel 5 (GG): Verpflichtet die Presse zum Jugendschutz und zur Wahrung der persönlichen Ehre
§12 (StGB): Regelt die Rechte und Pflichten von Journalisten
Pressekodex: Ist die Selbstverpflichtung der Presse zu ethischem Handeln

In der Praxis:
Feuerwehr darf nicht entscheiden, was gefilmt oder fotografiert wird
Abschirmen der Einsatzstelle gegenüber Schaulustigen erlaubt
Abschirmen der Einsatzstelle gegenüber Journalisten verboten!
-> Verpflichtung zum Schutz der Opferrechte durch die Journalisten
Kein Recht auf Interviewredaktion

Gruß

Sebastian
-------------------------------------------------------------------------------
Alles meine Meinung und hat nichts mit meiner Feuerwehr zu tun.
-------------------------------------------------------------------------------
Trotzdem dürft Ihr uns gerne im Netz besuchen
www.feuerwehr-ippinghausen.de

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg739318
Datum21.09.2012 09:005807 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Sebastian W.ihr werdet es nicht erleben, dass ich an einer Einsatzstelle als verantwortliche Führungskraft das Halten von Decken oder ähnlichen Sichtschutzbauwerken befehlen werde. Genausowenig wie ich es in Betracht ziehe, einen Fotografen des Platzes zu verweisen, weil mir seine Art der Berichterstattung nicht passt.

So kann man es sich einfach machen.

Geschrieben von Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArtikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


Somit sehe ich es als meine Pflicht an, diese Grundrechte zu schützen. Das ist überhaupt das wichtigste grundrecht. Ich werde natürlich keinen Sichtschutz speziell wegen der Presse aufbauen lassen. Wir haben aber schon öfter einen solchen eingesetzt, um Verletzte und Tote vor den Schaulustigen zu schützen. Da ist dann meistens kein Pletz mehr für die Presse, ohne die Einsatzmassnahmen zu behindern.
Ich hatte den Konflikt mit der Presse noch nie. Aber wenn ich der Meinung bin, ein Pressseverteter behindert die Einsatzmassnahmen oder gefährdet sich selbst, werde ich denjenigen natürlich von der Einsatzstelle entfernen/ entfernen lassen.
Die Pressefreiheit steht nicht über allem.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland739330
Datum21.09.2012 09:485787 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Aber wenn ich der Meinung bin, ein Pressseverteter behindert die Einsatzmassnahmen oder gefährdet sich selbst

Das steht ja auch ausser Frage, aber das bloße Fotografieren ist kein Behindern der Einsatzmaßnahmen.

Gruß
Frank

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg739348
Datum21.09.2012 11:195807 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Frank R.Das steht ja auch ausser Frage, aber das bloße Fotografieren ist kein Behindern der Einsatzmaßnahmen.

Aber in eine günstige Position zu kommen, um z.B. ein Opfer zu fotografieren, könnte doch behindernd sein, oder gefährlich für den Fotografen. Und dann müsste ich eingreifen.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland739355
Datum21.09.2012 11:265750 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Aber in eine günstige Position zu kommen, um z.B. ein Opfer zu fotografieren, könnte doch behindernd sein, oder gefährlich für den Fotografen. Und dann müsste ich eingreifen.

Aber nicht schon beim "könnte", sondern erst beim "ist"

Gruß
Frank

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP739359
Datum21.09.2012 11:365767 x gelesen
Das schreibt doch auch keiner?

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland739360
Datum21.09.2012 11:395670 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Das schreibt doch auch keiner?

Mein Vorschreiber, doch :-)

Gruß
Frank

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg739404
Datum21.09.2012 13:485786 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Frank R.Aber nicht schon beim "könnte", sondern erst beim "ist"

Dann wenn ich der Meinung bin er stört, oder er könnte demnächst stören. Ebenso wenn ich der Menung bin, er könnte gefährdet sein.

Die Verantwortung für einen Gefahrenbereich trägt bei Feuerwehreinsätzen primär die Feuerwehr. Ich möchte nicht Schuld sein, wenn ein Journalist verletzt wird, und hinterher behauptet, Ihn hätte níemand auf die Gefahr hingewiesen.
Ich werde primär niemanden davon abhalten Fotos zu machen. Einen Sichtschutz mache ich primär wegen der Schaulustigen. Wenn ich dadurch einen Fotografen daran hindere ein Opfer zu fotografieren, ist das keine Absicht, macht mir aber auch keine schlaflosen Nächte.

Ich werde sicher keine Fotografen oder Journalisten an der Arbeit hindern, aber in der "Ernstphase" eines Einsatzes, werde ich ihn auch nicht anders behandeln, wie jeden Passanten.
Dises Betrachtungen sind für mich aber eher theoretischer Natur, da bei uns die Arbeit mit der Presse gut funktioniert.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorJan 8S., Wallenhorst / 739406
Datum21.09.2012 13:585668 x gelesen
Bei einem Brand kennt die Feuerwehr nur zwei Arten von Menschen: -Opfer und Hindernisse-, und wenn man keins von beiden sein will, sollte man den Feuerwehrmännern tunlichst aus dem Weg gehen.

Ben Aaronovitch, Die Flüsse von London (gutes Buch)

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW739409
Datum21.09.2012 14:015714 x gelesen
Haben die Journalisten eigentlich üblicherweise feste Schuhe, Helm und Jacke mit?

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg739410
Datum21.09.2012 14:025637 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Harald S.Haben die Journalisten eigentlich üblicherweise feste Schuhe, Helm und Jacke mit?
in der Regeln nicht. Aber ich hab mal vor vielen bei einem Grossbrand einen "Journalisten" live erlebt der mit einer Videokamera gefilmt hat. Er hatte einen Feuerwehrhelm auf und eine rote "Einsatzjacke" an ...

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg739470
Datum21.09.2012 23:085664 x gelesen
Hallo,

ja, da muss ich wohl etwas zurückrudern und etwas präzisieren.

Die Pressefreiheit steht nicht drinn, ist richtig.

Ich hatte nicht nachgelesen, sondern mich auf die grauen Zellen verlassen. Man kann aus Geschrieben von http://www.bravors.brandenburg.de informationelle Selbstbestimmung (Artikel 1 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes, Artikel 11 Abs. 1 der Verfassung des Landes Brandenburg), und Freiheit des Berufes (Artikel 12 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes, Artikel 49 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg), konstruieren, dass ein Fotojournalist an der Arbeit gehindert werden kann.

Meine Haltung dazu habe ich aber ja schon dargelegt.

Gruß

Frank

Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen739476
Datum22.09.2012 08:225545 x gelesen
Geschrieben von Frank B.Man kann aus konstruieren, dass ein Fotojournalist an der Arbeit gehindert werden kann.

Also mir fehlt das in den Verfassungswerken für notwendig erklärte Gesetz um so was zu tun.

MkG
Marc

Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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AutorBenj8ami8n B8., Goslar / Niedersachsen739479
Datum22.09.2012 09:315619 x gelesen
Was ist das denn für ein Argument? Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll.

Hier möchte ein Vertreter einer Behörde Aufnahmen verhindern, weil er glaubt, dass Fotos einer Person schaden. Einen besonders faden Beigeschmack bekommt die Sache, wenn man bedenkt, dass dieser Behördenvertreter grundsätzlich keine juristische Ausbildung besitzt und er seine Tätigkeit nur als Hobby betreibt.

Nach welchen Kriterien legst Du fest, welche Fotos verwendet dürfen und welche nicht. Läßt Du Dir alle Fotos des Fotografen zeigen, um dann die entschrechenden Fotos zu löschen?
Oder verbietest Du pauschal das Fotografieren? Und wenn Du pauschal das Fotografieren verhinderst, womit begründest Du es? Warum darf er das Haus, die Wohnung, den Tanklastzug usw. nicht fotografieren? Vielleicht interessiert er sich in diesem einen Augenblick nicht für die Opfer, sondern für den Umweltskandal. Woher willst Du es wissen?


Es gibt so etwas wie Pressefreiheit und das ist eines der höchsten demokratischen Güter. Nur mal für die, die in deutschen Geschichte nicht so versiert sind, eine kleine Auffrischung:
Also vor nunmehr als 80 Jahren hatten die Deutschen sich gedacht, dass die Presse in die richtigen Bahnen gelenkt werden müsse. Schließlich müsse man die Würde des Einzelnen und im besonderen einer Partei schützen. Alle schädlichen Bilder und Artikel sollten demnach untersagt werden.
12 Jahre später hat man dann erkannt, dass es vielleicht doch nicht so eine gute Idee war die Pressefreiheit einzuschränken. Diese Erkenntnisse hat man dann in das Grundgesetz und das Pressegesetz einfließen lassen. Da in diesen 12 Jahren noch einiges andere nicht so toll war, hat man danach noch viel Wert auf die Gewaltenteilung legt.

Und nun kommt das Beste, also Augen auf: Damit entscheidet nicht mehr die Polizei oder eine andere Gefahrenabwehrbehörde über die Rechtmässigkeit. Dafür ist die richterliche Gewalt in diesem Staate zuständig. Und das ist auch gut so.

Um es klar auszudrücken, die Feuerwehr hat weder die Aufgabe noch das Recht die Presse zu zensieren, egal aus welchen Beweggründen auch immer.


Gruß
Bennie

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AutorMari8o D8., Nettetal / NRW739505
Datum22.09.2012 14:035507 x gelesen
Hallo,

ich kenne einen Pressevertreter, der findet hochgehaltene Decken toll. Am liebsten lichtdurchlässig, bei Dunkelheit mit einem schönen Schattenspiel dahinter. Solche Bilder lassen sich wohl recht gut verkaufen, weil sie es der Phantasie des (Fernseh-)Zuschauers überlassen, sich die grausamen Details dahinter auszumalen.

Und es soll auch schon vorgekommen sein, dass die Decke nach der Patientenrettung für den verspäteten Kameramann extra noch mal ausgepackt und hochgehalten wurde...

Grüße vom Niederrhein

Mario

Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

"So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn)

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg739510
Datum22.09.2012 18:275495 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Benjamin B.Um es klar auszudrücken, die Feuerwehr hat weder die Aufgabe noch das Recht die Presse zu zensieren, egal aus welchen Beweggründen auch immer.

Die Aufgabe haben wir sicher nicht. Es gibt aber Grenzfälle, in denen ich wahrscheinlich trotzdem eingreifen würde. Ich muss ja nicht den foto wegnehmen oder so etwas. aber wenn mir ein Fotograf im Weg ist, könnte ich Ihn höflich aber bestimmt weg bitten/ weg schieben. Ebenso wenn ich der Meinung bin, er gefährdet sich selbst. Und wenn ich eine Decke vor ein Opfer hebe, um es vor den Schaulustigen zu schützen bzw. die Schaulustigen vor dem schrecklichen Anblick zu schützen, mache ich das ja nicht aktiv um die Presse zu zensieren.

Ein Fotograf, der "ordentliche" Bilder machen will und ordentlich arbeitet, wird auch höflich fragen, wenn er im Gefahrenbereich fotografieren will oder wenn er etwas bestimmtes fotografieren will. Wenn es dann möglich ist, werde ich denjenigen gerne dabei unterstützen. Ein Journalist (oder was auch immer) der einen Sterbenden oder Schwerverletzten in Nahaufnahme ablichten will, wird nicht höflich fragen, ob er das darf, weil Ihm bewusst ist, dass das moralich fragwürdig ist.

Zum Glück hatte ich die Probleme noch nie.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz739581
Datum23.09.2012 19:555445 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Benjamin B.Alle schädlichen Bilder und Artikel sollten demnach untersagt werden.

Der Fotograf kann für seinen Bericht alle Bilder machen, die er von öffentlichem Grund aus machen kann. Innerhalb der ESt, beim Unfall also in dem Bereich, wo noch gearbeitet wird, da stört er, ich würde ihn da nie hinführen und da hat er auch nichts zu suchen.

Und für einen seriösen Bericht braucht ein seriöser Fotograf auch kein Unfallopfer in HD-Nahaufnahme, das gerade vom Notarzt reanimiert wirde.

Genau DA ist für mich die Grenze, und die setze ich, wo immer das möglich ist, auch durch.

Hier ein dickes Lob an die Fotografen, die hier im Hochwald "werkeln", die kennen die Grenzen und achten von sich aus auf den Opferschutz.

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

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 19.09.2012 13:34 Jan 7S., Wallenhorst DJV, die Zweite.
 20.09.2012 15:39 Denn7is 7E., Menden
 20.09.2012 15:42 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 20.09.2012 19:51 ., Haan / Rhld
 20.09.2012 23:48 Seba7sti7an 7W., Linden
 21.09.2012 05:38 Sven7 K.7, Hamburg
 21.09.2012 08:14 Seba7sti7an 7K., Ippinghausen
 21.09.2012 05:52 Fran7k B7., Sydower Fließ
 21.09.2012 06:25 ., Bad Hersfeld
 21.09.2012 23:08 Fran7k B7., Sydower Fließ
 22.09.2012 08:22 ., Bad Hersfeld
 21.09.2012 06:32 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.09.2012 09:00 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 21.09.2012 09:48 Fran7k R7., Eppelborn
 21.09.2012 11:19 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 21.09.2012 11:26 Fran7k R7., Eppelborn
 21.09.2012 11:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.09.2012 11:39 Fran7k R7., Eppelborn
 21.09.2012 13:48 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 21.09.2012 13:58 Jan 7S., Wallenhorst
 21.09.2012 14:01 Hara7ld 7S., Köln
 21.09.2012 14:02 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.09.2012 14:03 Mari7o D7., Nettetal
 22.09.2012 09:31 Benj7ami7n B7., Goslar
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 23.09.2012 19:55 Thom7as 7K., Hermeskeil
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