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ThemaBootsausbildung151 Beträge
RubrikAusbildung
Infos:
  • Bootsführer in RLP
  •  
    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740019
    Datum27.09.2012 19:04166244 x gelesen
    Angeregt durch ne Diskussion in einem US-Forum ausgelöst durch diese beiden Zeitungsartikel

    Boot versenkt

    Boote ausser Dienst / ungenutzt

    Wie ist eigentlich bei der Feuerwehr die Bootsausbildung geregelt?

    Wie viele Übungsstunden werden pro Jahr gemacht?

    Was wird ausgebildet?

    welche Führerscheine?

    Auf wie viele Bootsdienststunden kommt man so pro Jahr ?

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    AutorThom8as 8T., Mengen / Baden-Württemberg740022
    Datum27.09.2012 20:26162782 x gelesen
    Hallo Rene,
    in Ba-Wü wird folgendes gelehrt:
    http://www.lfs-bw.de/lehrgaenge/lehrgangsangebot/th/Seiten/143.aspx
    Gruss
    Thomas

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW740025
    Datum27.09.2012 20:36162659 x gelesen
    Geschrieben von ...und das deutsche Schwimmabzeichen Bronze
    Das ist doch ein Schreibfehler, oder?

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt740026
    Datum27.09.2012 20:43162643 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Das ist doch ein Schreibfehler, oder?
    Warum? Ich vermute mal es geht um die Sicherheit, dass der Kandidat schwimmen kann.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740027
    Datum27.09.2012 20:45162407 x gelesen
    Ich hoffe auch das da DSA und DRSA verwechslet wurden.

    Wobei ich den Rettungschwimmschein Bronze immer noch für recht dürftig halte im Bootsdienst!

    Silber dürfte es schon gerne sein, das verlange ich (angelehnt an die Vorgaben der DLRG) von meinen Mitarbeitern neben SKS, SRC und gültiger EH Kurs.... und empfehle das selbe unseren Serviceprovidern oder Franchises.

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740028
    Datum27.09.2012 20:47161941 x gelesen
    Keine Mindeststunden vor der Ausbildung? Keine Vorbildung?

    Ist der Leistungsnachweis in irgendeiner Form Äquivalent zum SBF oder anderen offiziellen Scheinen, ähnlich zb Kraftbootschein Marine?

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740029
    Datum27.09.2012 20:51162512 x gelesen
    Geschrieben von Linus D.Warum? Ich vermute mal es geht um die Sicherheit, dass der Kandidat schwimmen kann.

    Dafür ist das DSA Bronze auch zu wenig!

    Und für den späteren Einsatz wäre ein DRSA nicht verkehrt.....

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen740030
    Datum27.09.2012 21:02162497 x gelesen
    Geschrieben von René H. Und für den späteren Einsatz wäre ein DRSA nicht verkehrt.....

    Als Bootsführer ist seine Aufgabe nicht jemanden rauszufischen, sondern das Boot zu steuern. Da reicht auch ein DSA aus um sicherzugehen, daß er nicht sofort untergeht wenn er mal (aus welchen Gründen auch immer) über Bord geht.

    MkG
    Marc

    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt740033
    Datum27.09.2012 21:09162094 x gelesen
    Geschrieben von René H.Dafür ist das DSA Bronze auch zu wenig!
    Warum? Es weist nach, dass derjenige nicht sofort ertrinkt, wenn man ihn ins Wasser wirft.

    Geschrieben von René H.Und für den späteren Einsatz wäre ein DRSA nicht verkehrt.....
    Das mag vielleicht sein. Aber es dürfte hier m.E. mehr darum gehen, dass die Schule dokumentiert hat, dass der FA grundsätzlich schwimmen kann.
    Es bleibt jeder Feuerwehr ja selbst überlassen, weitere/höhere Scheine zu fordern.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern740034
    Datum27.09.2012 21:20162098 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Das ist doch ein Schreibfehler, oder?
    Nein, in Bayern wird auch der Freischwimmer gefordert.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern740035
    Datum27.09.2012 21:23162286 x gelesen
    Link

    Ausbildungsvoraussetzung:

    Truppmann
    Sprechfunker
    Freischwimmer
    ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen
    kein Führerschein-Entzug

    Geschrieben von René H.Was wird ausgebildet?

    Lehrgangsziel:

    Der Lehrgangsteilnehmer soll

    motorbetriebene Boote der Feuerwehr sicher führen können.

    Wesentliche Ausbildungsinhalte:

    Aufgaben der Feuerwehr (U)
    Rechtsgrundlagen (U)
    Gewässerkunde und Fahrtechnik (U)
    Allgemeine Schiffskunde (U)
    Dienstanweisungen für den Bootsführerdienst
    Motorkunde (U/P)
    Knoten und Stiche (P)
    Bestückung der Feuerwehrboote (P)
    Wassern von Feuerwehrbooten
    Fahrtechnik (P)
    Ölwehr auf Gewässer (U/P)
    Nachtausbildung (P)

    Dauer ist 5 Tage

    Audiatur et altera pars.

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740036
    Datum27.09.2012 21:25162473 x gelesen
    Geschrieben von Marc D.Als Bootsführer ist seine Aufgabe nicht jemanden rauszufischen, sondern das Boot zu steuern.

    Zum einen geht IMHO der Weg vom Bootsgasten zum Bootsführer.....

    zum anderen schadet es nicht wenn der BF die gleichen Grundlagen hat wie seine Besatzung.

    Ein GF war ja vorher auch mal TM und oft AGt oder?

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740037
    Datum27.09.2012 21:31161877 x gelesen
    Schwimmabzeichen Bronze
    DSA - Bronze

    Mindestalter 18 Jahre

    Sprung vom Beckenrand und anschließend mindestens 200 m Schwimmen in höchstens 7 Minuten
    Kenntnis der Baderegeln



    Schwimmabzeichen Silber
    DSA - Silber

    Mindestalter 18 Jahre

    Sprung vom Beckenrand und mindestens 400 m Schwimmen in höchstens 12 Minuten
    zweimal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen je eines Gegenstandes
    10 m Streckentauchen
    2 Sprünge vom Beckenrand - je 1 Sprung kopf- und fußwärts
    Kenntnis der Baderegeln und Maßnahmen der Selbstrettung

    hmmm

    Also bei Silber ist ja wenigstens die Selbstrettung dabei...

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740038
    Datum27.09.2012 21:34161951 x gelesen
    Ok weder Brandbekämpfung noch Personenrettung dabei...

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern740039
    Datum27.09.2012 21:42162093 x gelesen
    Nein, erst im Aufbaulehrgang.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740040
    Datum27.09.2012 21:43162009 x gelesen
    Zum Vergleich mal die DLRG Scheine

    Einsatzgebiet

    Der DLRG-Bootsführerschein A gilt für den gesamten Binnenbereich; er umfasst die Bundes und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.

    DLRG-Bootsführer A werden überall dort eingesetzt, wo die DLRG den Wasserrettungsdienst an Binnengewässern durchführt. Ihre Aufgabe ist es, Erholungssuchende am, im und auf dem Wasser vor Gefahren zu schützen und sie im Notfall zu retten bzw. ihre Boote zu bergen.

    Voraussetzungen:

    Mitgliedschaft in der DLRG
    Mindestalter 18 Jahre
    längere aktive Mitarbeit in der DLRG (mind. 2 Jahre WRD, mind. 1 Jahr Bootsdienst)
    abgeschlossene und gültige Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411)
    Körperliche und geistige Tauglichkeit
    Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
    Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden
    Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) oder gültiger amtlicher KfZ-Führerschein

    Theoretische Prüfung

    verkehrsrechtliche Bestimmungen
    Regeln für den Betrieb von DLRG-Motorrettungsbooten
    Bootskunde
    Motorenkunde
    Seemannschaft
    Sicherheit auf Booten
    Ausrüstung
    DLRG-Boote im Einsatz
    Umweltschutz
    Wetterkunde

    Praktische Prüfung

    An- und Ablegen
    Einfahrt in und Ausfahrt aus einem begrenztem Raum
    Schleppen (in Kiellinie und längsseits)
    Mann über Bord Manöver
    Ankern
    Hilfeleistung (Segelboot oder Segelsurfeinrichtung)
    Knoten
    Belegen von Pollern und Klampen, Aufschießen einer Leine
    Motorenkunde

    Einsatzgebiet

    Der DLRG-Bootsführerschein B gilt für den Bereich der Seeschifffahrtsstraßen und Seestraßen. DLRG Bootsführer B werden überall dort eingesetzt, wo die DLRG den Wasserrettungsdienst durchführt. Ihre Aufgabe ist es, Erholungssuchende an Küstengewässern vor Gefahren zu schützen und sie im Notfall zu retten bzw. ihre Boote zu bergen.
    Voraussetzungen:

    Mitgliedschaft in der DLRG
    Mindestalter 18 Jahre
    längere aktive Mitarbeit in der DLRG (mind. 2 Jahre WRD, mind. 1 Jahr Bootsdienst)
    abgeschlossene und gültige Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411)
    Körperliche und geistige Tauglichkeit
    Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
    Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden
    Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) oder gültiger amtlicher KfZ-Führerschein

    Theoretische Prüfung

    verkehrsrechtliche Bestimmungen
    Regeln für den Betrieb von DLRG-Motorrettungsbooten
    Bootskunde
    Motorenkunde
    Seemannschaft
    Sicherheit auf Booten
    Ausrüstung
    DLRG-Boote im Einsatz
    Umweltschutz
    Wetterkunde
    Navigation (Kartenaufgabe)

    Praktische Prüfung

    An- und Ablegen
    Einfahrt in und Ausfahrt aus einem begrenztem Raum
    Wenden auf engem Raum
    Schleppen (in Kiellinie und längsseits)
    Mann über Bord Manöver
    Ankern
    Hilfeleistung (Segelboot oder Segelsurfeinrichtung)
    Fahren nach Kompass
    Durchführen einer Kreuzpeilung mit mindestens zwei Landmarken
    Knoten
    Belegen von Pollern und Klampen, Aufschießen einer Leine
    Motorenkunde


    Der DLRG A kann auf Antrag auf den SBF Binnen unter Motor umgeschrieben werden. BZW ist gleichwertig.

    Beim B wird in S-H der amtliche Teile nicht geprüft in der Theorie, dafür aber als Vorstufe der SBF See, der ja ab 16 gemacht werden kann verlangt.

    FA WRD ist vergleichbar Truppmann/TF und umfasst uA Sprechfunk, EH und DRSA Silber

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt740041
    Datum27.09.2012 21:47162000 x gelesen
    Geschrieben von René H.zum anderen schadet es nicht wenn der BF die gleichen Grundlagen hat wie seine Besatzung.
    Höhö. Für die Besatzung gibt es in Bayern eigentlich überhaupt keine Regelungen. Also bis auf TM.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740042
    Datum27.09.2012 21:48162005 x gelesen
    Geschrieben von Adolf H.Nein, erst im Aufbaulehrgang.

    faszinierend wie die Prioritäten gelegt werden

    Ölwehr im Grundlehrgang
    Personenrettung im Aufbaulehrgang

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern740046
    Datum27.09.2012 22:03161880 x gelesen
    Geschrieben von René H.faszinierend wie die Prioritäten gelegt werden

    Ölwehr im Grundlehrgang
    Personenrettung im Aufbaulehrgang

    Das ist wohl dem Umstand geschuldet, dass die Ölwehr eher Aufgabe der Feuerwehr ist als die Personenrettung, für welche hier flächendeckend Wasserrettungsdienste zur Verfügung stehen.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen740050
    Datum27.09.2012 22:14162278 x gelesen
    Geschrieben von René H. Zum einen geht IMHO der Weg vom Bootsgasten zum Bootsführer.....

    Ja, aber da die Feuerwehren seltener Laute mit ihren Booten retten sollen, sondern zumeist eher Ölsperren etc. aufbauen ist auch da das DRSA eher unüblich.

    MkG
    Marc

    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen740051
    Datum27.09.2012 22:15162035 x gelesen
    Du kriegst jetzt hier was hingeschmissen, was die LFS anbieten, je nach Feuerwehr / Boot / Wasserstraße ist das natürlich auch nicht alles...

    Das kann man aber eben pauschal nicht aufführen.
    Der eigentliche "einfache" Bootsführer wird allerdings dort, wo er angeboten wird, nahezu identisch sein.
    Sofern die LFS an nem Bächlein liegt...

    An der HLFS darfst du da auf der Fulda rumgurken...

    Aber ganz nebenbei: In meinem letzten Urlaub hat man mir nen Helly Hansen in dei hand gedrückt, hat nicht weiter gefragt, ob ich schwimmen kann und mich 3 Stunden auf nem Zodiak auf dem Ozean rumgeschippert... Von daher halte ich das DSA erstmal für angemessen....

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen740052
    Datum27.09.2012 22:17161802 x gelesen
    Geschrieben von René H. Personenrettung im Aufbaulehrgang

    Nunja... wie lange wird eine Person wohl sinnvoll abzuretten sein? Zwischen Feststellung der Notlage und dem zu Wasser lassen des Bootes dürften vielerorts schon deutlich >10 Minuten rum sein.

    MkG
    Marc

    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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    AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW740056
    Datum27.09.2012 22:45161763 x gelesen
    Aber einmal gemacht verspricht dir ein DRSA auch keine Sicherheit und ganz ehrlich - Wann soll ein Freiwilliger Feuerwehrmann denn sein DRSA machen? Die Zeit, die das benötigt ist sicherlich in andere Ausbildungen besser investiert!

    Gruß
    Christian

    Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY740059
    Datum27.09.2012 22:53162068 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Adolf H.in Bayern wird auch der Freischwimmer gefordert

    wo steht das? Ich kenne ja viele Bootsführer und da bin ich mir ganz sicher, dass da die wenigsten einen "Freischwimmer" haben. Ob überhaupt alle Bootsführer die ich kenne schwimmen können, weiß ich nicht. Zu meiner Zeit bei der Bundeswehr wurden dann alle, die nicht schwimmen konnten, mit einer gelben Binde gekennzeichnet. Aber es bestand auch die Möglichkeit, während der Dienstzeit das Freischwimmerabzeichen zu machen.
    Der einzige Mindeststandard als Bootsführer, den ich kenne, ist der TM.
    Und vielleicht dem Kommandanten gut zureden , dass er einen auf den Lehrgang schickt.;-)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern740061
    Datum27.09.2012 22:59161871 x gelesen
    Steht so in der Lehrgangsbeschreibung der SFS-R. Habe ich in einem weiteren Beitrag verlinkt.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY740063
    Datum27.09.2012 23:01161713 x gelesen
    Servus,

    ja, ich hab´s zu spät gelesen. Aber wie gesagt, ich kenne es anders.;-(

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW740071
    Datum28.09.2012 00:53161960 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Aber ganz nebenbei: In meinem letzten Urlaub hat man mir nen Helly Hansen in dei hand gedrückt, hat nicht weiter gefragt, ob ich schwimmen kann und mich 3 Stunden auf nem Zodiak auf dem Ozean rumgeschippert... Von daher halte ich das DSA erstmal für angemessen....

    Und daraus schließt du, das das übertragen auch auf einen Bootsführer zutrifft? Das ist falsch. Allerdings ist das für mich die erklärung für so manches Verhalten von FW Bootsführern, das ich erlebt habe. Als ich meine BF Prüfung gemacht habe, und in der gesamten aktiven Zeit, konnte ich ein MRB auf den Zentimeter fahren, Beliebiges abschleppen und noch so einiges mehr. Alleine für die Fahrmanöver zu lernen sind viele Stunden draufgegangen.
    Vieleicht sehe ich das recht streng, aber das sollte schom mehr als ein Mindestmaß sein.

    PS: Zum DRSA gehört die ganze Geschichte mit Wehren/Stömung/Bauwerke. Einer der Wichtigsten Themen um wirklich jedes Gewässer einschätzen zu können.

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740078
    Datum28.09.2012 05:46161843 x gelesen
    Geschrieben von Christian F. Du kriegst jetzt hier was hingeschmissen, was die LFS anbieten, je nach Feuerwehr / Boot / Wasserstraße ist das natürlich auch nicht alles...

    Wir haben damals auch deutlich mehr gemacht als gefordert....

    Bootsausbildung dauerte bei uns 2-3 Saisons/Jahre!

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740079
    Datum28.09.2012 05:49161977 x gelesen
    Geschrieben von Marc D.Ja, aber da die Feuerwehren seltener Laute mit ihren Booten retten sollen, sondern zumeist eher Ölsperren etc. aufbauen ist auch da das DRSA eher unüblich.

    Soweit die Theorie, und wie verteilen sich die Einsätze in der Praxis!?


    Aber nix desto trotz hat mir das ganze schon weiter geholfen, muß mir nur noch mal angucken was das THW so macht. WaWA und ASB fahren soweit ich weiß nur mit dem SBF

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740080
    Datum28.09.2012 05:52161560 x gelesen
    Man merkt das wir aus der gleichen fachlichen Ecke kommen.....

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740081
    Datum28.09.2012 05:55161575 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Und vielleicht dem Kommandanten gut zureden , dass er einen auf den Lehrgang schickt.;-)

    Du willst mir doch jetzt nicht erzählen das da Boote die oft einen 5-6 stelligen Wert haben komplett ohne Ausbildung/Führerschein gefahren werden?

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP740084
    Datum28.09.2012 06:08161594 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Zu meiner Zeit bei der Bundeswehr wurden dann alle, die nicht schwimmen konnten, mit einer gelben Binde gekennzeichnet.Auch nicht schlecht. Zur priorisierten Rettung oder um sie am Ende leichter wiederzufinden?

    Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
    Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
    (Dieter Nuhr)

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen740087
    Datum28.09.2012 06:31161666 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Allerdings ist das für mich die erklärung für so manches Verhalten von FW Bootsführern, das ich erlebt habe. Als ich meine BF Prüfung gemacht habe, und in der gesamten aktiven Zeit, konnte ich ein MRB auf den Zentimeter fahren, Beliebiges abschleppen und noch so einiges mehr. Alleine für die Fahrmanöver zu lernen sind viele Stunden draufgegangen.
    Vieleicht sehe ich das recht streng, aber das sollte schom mehr als ein Mindestmaß sein.


    Ich habe doch oben geschrieben, dass es sicherlich von Fw zu Fw unterschiedlich ist.
    Auf einer großen Bundeswasserstraße oder gar der offenen See brauche ich ganz klar eine andere Ausbildung, als wenn ich hier auf nem 2.000 m² Stausee rumdümple (mehr gibts hier nicht, auch kein Boot, außer bei dem einen oder anderen im Hof / in der Scheune)...

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern740099
    Datum28.09.2012 08:35161661 x gelesen
    Geschrieben von René H.
    Soweit die Theorie, und wie verteilen sich die Einsätze in der Praxis!?
    Die Einbindung der Feuerwehr in die Wasserrettung dürfte in weiten Teilen Bayerns eher sporadisch sein, liegt zumeist an der dortigen Alarmplanung... soweit zur Praxis.

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    AutorGünt8her8 S.8, Mühldorf a. Inn / Bayern740103
    Datum28.09.2012 09:03161559 x gelesen
    Kann jetzt nur für unseren Bereich reden, aber hier ist die Feuerwehr sehr gut in der Wasserrettung eingebunden. Allerdings schicken wir die Leute nicht nur auf Bootsführer sondern auch zu Wasserretter und Strömungsretter - Ausbildung. Die Feuerwehr ist hier auch in den Einsatzmitteln für die Wasserrettung in der Leitstelle hinterlegt.

    Gruß
    Günther

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern740104
    Datum28.09.2012 09:15161506 x gelesen
    Geschrieben von René H.Und für den späteren Einsatz wäre ein DRSA nicht verkehrt.....

    Nett aber wozu? Wir sind keine Rettungsschwimmer.

    Ansonsten: BF bei uns natürlich Bodensee-Schifferpatent.



    CS




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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg740116
    Datum28.09.2012 10:59161631 x gelesen
    Geschrieben von René H.Ich hoffe auch das da DSA und DRSA verwechslet wurden.


    Wozu? Der soll das Boot fahren. Nicht ins Wasser gehen.

    Und machen wir uns bei Wasserrettung nichts vor. Von wie vielen Lebendrettungen im Verhältnis zu den Gesamteinsätzen auf Gewässer reden wir? Und zwar in den Fällen in denen nicht Kräfte schon als Wachdienst vor Ort waren. Sondern die ehrenamtlichen Kräfte alarmiert wurden, zur Unterkunft gefahren sind, sich ausgerüstet haben, wahleweise mit Einsatzfahrzeug und Boot auf Trailer oder nur mit Einsatzfahrzeug zum Bootsliegeplatz gefahren sind, das Boot klar gemacht haben, los gefahren sind, gesucht haben,... Das wird i.d.R. auf einen Tauchereinsatz zur Leichenbergung raus laufen. Mit Rettung hat das dann nicht mehr viel zu tun.

    Und das ist vom Ablauf der überwiegende Teil der Einsätze bei denen die (Freiwilligen) Feuerwehren im Bereich Wasserrettung anfällt. Der Rest sind Arbeitseinsätze oder Brandeinsätze. d.h. ich muß dem FM eher beibringen wie ich auf dem Wasser von einem Wasserfahrzeug aus ein anderes Wasserfahrzeug lösche. Oder wie ich eine Ölsperre ausbringe.


    Geschrieben von René H.Silber dürfte es schon gerne sein, das verlange ich (angelehnt an die Vorgaben der DLRG) von meinen Mitarbeitern neben SKS, SRC und gültiger EH Kurs.... und empfehle das selbe unseren Serviceprovidern oder Franchises.

    Das kannst Du gerne tun. Wir bei Feuerwehrs müssen schauen, was wirklich erforderlich ist und wie dies im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten umgesetzt werden kann. Und jetzt komm mir nicht mit Kernkompetenzen. Die ehrenamtlichen Wasserrettungsorganisationen in der Gegend sind weder flächendeckender noch schneller als die Feuerwehren vorhanden...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW740120
    Datum28.09.2012 11:22161845 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Wozu? Der soll das Boot fahren. Nicht ins Wasser gehen.
    Darum geht es aber nur am Rande. Viel Wichtiger ist, das eine Bootsbesatzung Die Gefahren durch Wasser und Strömung kennt. Das Bergen eines Menschen aus dem Wasser beherscht. Die technischen Möglichkeiten eines Bootes kennt. Eine Hilfeleistung auch durch Schwimmerischen Einsatz leisten kann. Alles Themen im DRSA. Körperliche Fitness vorrausgesetzt, ist das schließlich auch in 3 Tagen abgehandelt.
    Bei uns im Sportverein sollte auch niemand auf das Wasser, ohne einen Rettungsschwimmer dabei zu haben.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY740137
    Datum28.09.2012 12:28161615 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von René H.Du willst mir doch jetzt nicht erzählen das da Boote die oft einen 5-6 stelligen Wert haben komplett ohne Ausbildung/Führerschein gefahren werden?

    wer hat das gesagt? Jeder der ein Boot fährt, hat auch bei uns den entsprechenden Führerschein. Ich schreibe doch immer so deutlich, dass man da nicht zwischen den Zeilen was lesen muss.;-(

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY740139
    Datum28.09.2012 12:31161317 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Sebastian K.Zur priorisierten Rettung oder um sie am Ende leichter wiederzufinden?

    die "Nichtschwimmer" wurden markiert zur priorisierten Rettung. Es war dann immer wieder schön anzusehen, wenn beim Brückenschlag so viele Männer mit gelben Bändern herumrannten. Sah so richtig lieblich aus.;-)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY740143
    Datum28.09.2012 12:40161471 x gelesen
    Servus,

    wir haben unser Boot vom Freistaat Bayern bekommen um im Rahmen der Ölwehr BY die Ölwehr am Main-Donau-Kanal sicherzustellen.
    Außerdem wurde dazu eine Ölsperre bereit gestellt. Die oberste Priorität mit dem Boot ist die Ölwehr. Wir wurden auch zu Personenrettungen alarmiert. Aber bis das Boot im Wasser ist, dauert es doch seine Zeit und immer ist dann daraus eine Bergung geworden. Trotzdem wird auch die Rettung von Personen aus dem Wasser immer wieder geübt, mitsamt HLW. Aber zur Personenrettung sind bei uns die Wasserwacht mit ihren Schlauchbooten fast immer so schnell da wie wir auch.
    Wir machen im Rahmen der Personenrettung was machbar ist, aber Wunder können wir auch nicht bewirken.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740150
    Datum28.09.2012 13:38161384 x gelesen
    Sorry das hatte ich falsch verstanden!

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern740179
    Datum28.09.2012 21:26161607 x gelesen
    Geschrieben von Harald S. Viel Wichtiger ist, das eine Bootsbesatzung Die Gefahren durch Wasser und Strömung kennt.

    Ja.


    Geschrieben von Harald S.Das Bergen eines Menschen aus dem Wasser beherscht.

    Ja.


    Geschrieben von Harald S.Die technischen Möglichkeiten eines Bootes kennt.

    Ja.


    Geschrieben von Harald S. Eine Hilfeleistung auch durch Schwimmerischen Einsatz leisten kann.

    Grundsätzlich von einzelnen Feuerwehren als Ausnahmen abgesehen ganz klar: Nein.


    Und genau für die genannten Dinge brauch ich das DRSA ganz sicher nicht, da fokussiere ich die Ausbildung lieber auf die wirklich wichtigen Inhalte.


    Gruß
    CS




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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW740184
    Datum28.09.2012 22:46161452 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Anton K.Jeder der ein Boot fährt, hat auch bei uns den entsprechenden Führerschein.

    Ich frag mal ganz vorsichtig:

    Was ist denn überhaupt der "entsprechende Führerschein"?

    Die Vorschriften über Sportboote sind ja AFAIK für die Feuerwehr nicht relevant, und Berufsschifffahrt ist es doch auch nicht?

    Gruß,
    Henning

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY740185
    Datum28.09.2012 23:21161403 x gelesen
    Servus,

    dann antworte ich mal ganz vorsichtig.
    Die Bootsführer haben alle den Lehrgang für Bootsführer an einer SFS besucht oder haben(hatten) einen Sportbottschein.
    Mit dieser Erlaubnis darf unser MZB auf allen bayrischen Gewässern, außer dem Bodensee, befahren werden.
    Die Inhalte dieses Lehrgangs wurden ja bereits weiter oben beschrieben. Soweit ich weiß, kann diese Erlaubnis auch umgeschrieben werden zu einem Sportbootschein. Ist in etwa so, wie der Bootsschein der Bundeswehr. Dort dauerte der Lehrgang nur noch länger als bei der Feuerwehr und der Bundeswehrführerschein konnte auch umgeschrieben werden.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW740186
    Datum28.09.2012 23:53161253 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Anton K.Die Bootsführer haben alle den Lehrgang für Bootsführer an einer SFS besucht oder haben(hatten) einen Sportbottschein.
    Mit dieser Erlaubnis darf unser MZB auf allen bayrischen Gewässern, außer dem Bodensee, befahren werden.


    Das ist dann aber eine reine Feuerwehr-Festlegung, keine Verkehrsrechtliche?

    Quasi ein Feuerwehr-Führerschein für Boote ;-)

    Gruß,
    Henning

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü740187
    Datum29.09.2012 08:21161402 x gelesen
    Hi,


    Geschrieben von Anton K.Mit dieser Erlaubnis darf unser MZB auf allen bayrischen Gewässern, außer dem Bodensee, befahren werden.

    Natürlich nicht, der ist ja auch nicht bayrisch.....*SCNR*


    Gruß Andi

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg740202
    Datum29.09.2012 10:45161322 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Viel Wichtiger ist, das eine Bootsbesatzung Die Gefahren durch Wasser und Strömung kennt.

    Sollte vor allem der Bootsführer kennen...



    Geschrieben von Harald S. Das Bergen eines Menschen aus dem Wasser beherscht.

    Bergen = tot = Jason's Cradle, Bergenetz oder ähnliches Hilfsmittel.


    Geschrieben von Harald S.Die technischen Möglichkeiten eines Bootes kennt.

    Vor allem der Bootsführer.


    Geschrieben von Harald S.Eine Hilfeleistung auch durch Schwimmerischen Einsatz leisten kann.

    m.E. nein. Siehe mein anderer Beitrag. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit beim Feuerwehreinsatz bei nichtständigen Bootsbesatzungen dass das erforderlich ist? m.E. gegen Null. Unsere Botte bei der Fw sind wenn man die EInsatzzahlen anschaut in aller erster Linie Arbeitsboote (da zählöt bei mir auch Leichenbergung mit rein). Rettung ja, aber auch nicht die unbekannte Person die irgend wo im Wasser treibt, sondern ggf. die Rettung einer Person von einem anderen Wasserfahrzeug weg.

    In sofern ist für mich das Einsatzszenario bei dem ein FM ins Wasser geht in der Fläche so unwahrscheinlich, dass ich dafür keine Ausbildungserfordernis für jeden FM der Bootsbesatzung sehe. Und erst recht wäre es unsinnig den Booteführer dafür auszubilden, denn gerade der muß ja an Bord bleiben. Also wäre es nicht zielführend diese Ausbildung mit der Erfordernis schwimmerisch zu retten zu versehen. Wenn eine Feuerwehr regelmäßig Wasserrettung im engeren Sinne mit schwimmerischer Rettung fahren muß (was die deutliche Ausnahme sein wird), dann wird sie von selbst auf die Idee kommen, Rettungsschwimmer vorzuhalten. Das wäre dann aber bei mir auch nicht der Bootsführer...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg740206
    Datum29.09.2012 11:21161179 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian F.In sofern ist für mich das Einsatzszenario bei dem ein FM ins Wasser geht in der Fläche so unwahrscheinlich, dass ich dafür keine Ausbildungserfordernis für jeden FM der Bootsbesatzung sehe. Und erst recht wäre es unsinnig den Booteführer dafür auszubilden, denn gerade der muß ja an Bord bleiben. Also wäre es nicht zielführend diese Ausbildung mit der Erfordernis schwimmerisch zu retten zu versehen. Wenn eine Feuerwehr regelmäßig Wasserrettung im engeren Sinne mit schwimmerischer Rettung fahren muß (was die deutliche Ausnahme sein wird), dann wird sie von selbst auf die Idee kommen, Rettungsschwimmer vorzuhalten. Das wäre dann aber bei mir auch nicht der Bootsführer...

    ne Analogie: Bootsführer = Maschinist / Rettungsschwimmer = Atemschutzgeräteträger

    Wir fordern ja auch nicht das jeder Maschinist zwingend atemschutztauglich sein muss.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen740227
    Datum29.09.2012 16:07161174 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.
    Wir fordern ja auch nicht das jeder Maschinist zwingend atemschutztauglich sein muss.


    Ich schon. :-)

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern740341
    Datum01.10.2012 09:35161304 x gelesen
    Servus Andi,

    Geschrieben von Andreas R.
    Natürlich nicht, der ist ja auch nicht bayrisch.....*SCNR*
    Anton hat insoweit recht, dass die bayerische Schifffahrtsordnung (SchO) für alle bayerischen Gewässer zählt, ausgenommen eben der Bodensee und die Bundeswasserstraßen - weil dort jeweils ein eigenes Schifffahrtsrecht gilt.

    Hat mit dem Erfordernis eines Motorbootführerscheins für die Feuerwehr auf diesen Gewässern im Geltungsbereich der SchO aber nichts zu tun!

    Gruß
    Markus

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern740342
    Datum01.10.2012 09:41161155 x gelesen
    Servus Anton,

    ich muss Dich da leider ein klein wenig korrigieren:

    Geschrieben von Anton K.
    Mit dieser Erlaubnis darf unser MZB auf allen bayrischen Gewässern, außer dem Bodensee, befahren werden.
    nach dem bayerischen Schifffahrtsrecht (SchO) brauchst man zum Befahren eines Gewässers im Geltungsbereich der SchO eine schifffahrtsrechtliche Genehmigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (also i.d.R. des Landratsamtes). Für Arbeits- und Rettungsboote werden diese Genehmigungen an den jeweiligen Gewässern in aller Regel problemlos erteilt, wenn der Bedarf hierfür nachgewiesen wird. Für den privaten Gebrauch ist dies nur noch am Ammersee und am Starnberger See möglich - mit einer ziemlich strengen Kontingentierung.

    Ob der Antragsteller auch einen "Führerschein" (SBF Binnen o.ä.) besitzt, spielt hier keine Rolle! Dieser ist - bis auf Fahrgastschiffe und schwimmende Geräte - nicht zum Führen eines Bootes erforderlich. Für die Feuerwehren bedeutet dies, dass hier vorrangig interne Regelungen greifen...

    Abweichende Regelungen gelten am Bodensee (nach der Bodenseeschifffahrtsordnung - oder so ähnlich) und auf den Bundeswasserstraßen (Main, Donau, Mail-Donau-Kanal; dort gilt das Schifffahrtsrecht des Bundes). Wenn hier Vorgaben für die Bootsführer vorhanden sind, sind diese wohl auch für die Feuerwehr beachtlich.

    Gruß
    Markus

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY740344
    Datum01.10.2012 10:13161354 x gelesen
    Servus,

    wir liegen ja an einer Bundeswasserstraße und können mit dem "Feuerwehrbootsführerschein" da fahren. Ich habe mal gehört, dass dieser Schein für alle bayrischen Gewässer gilt. Da der Bodensee ja quasi als internationales Gewässer gilt, gelten hier andere Regeln. Vielleicht kann ja Christian S. als "Anrainer" was dazu sagen.
    Dass es mitunter schwierig ist, auf allen bayrischen Gewässern zu fahren ist mir bekannt. Auf einem Ölwehrlehrgang in Würzburg lernte ich Führungskräfte aus dem Donaubereich zwischen Kehlheim und Ulm kennen. Die dürfen da mit Boot und Ölsperre nur äußerst selten üben, v.a. aus Gründen des Naturschutzes. Irgendwie komisch, dass wir Umwelt schützen sollen, die Übungen dazu aber nur unter enormen Auflagen duchführen können. Ansonsten kämen wir auf den restlichen bayrischen Gewässern nur im K-Fall zum Einsatz. Damit wir aber auch einmal in einem Strömungsgewässer fahren können, gab´s bis vor 2 Jahren jährlich eine Übung auf der Donau. Da wurde dann Lavieren, Gieren und auch Menschenrettung aus fließenden Gewässern geübt.

    Übrigens, wir wollten vor einigen Jahren mal von Kehlheim aus nach Weltenburg mit unserem MZB. Ein Kamerad, der bei der zuständigen WSP ist, fragte da am Landratsamt KEH nach. Aber das einzige, was uns zugestanden worden wäre, war ein Befahren dieses Abschnitts der Donau auf einem Boot der FF Kehlheim.;-(

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern740346
    Datum01.10.2012 10:30161189 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Die dürfen da mit Boot und Ölsperre nur äußerst selten üben, v.a. aus Gründen des Naturschutzes

    Davon kann das hiesige THW ein Lied singen.
    Dort ist zwar alles genehmigt, aber Proteste gibt es trotzdem.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern740349
    Datum01.10.2012 10:43161042 x gelesen
    Jaja, die bayerische Rechtslage ist da ein wenig verworren...

    Geschrieben von Anton K.
    wir liegen ja an einer Bundeswasserstraße und können mit dem "Feuerwehrbootsführerschein" da fahren.
    Am Kanal gilt ja auch nicht die SchO, sondern die BinSchStrO. Daher wird dort wohl der "Feuerwehrbootsführerschein" der SFS erforderlich sein, der ja dem SBF Binnen entspricht bzw. in diesen umgeschrieben werden kann.

    Geschrieben von Anton K.
    Ich habe mal gehört, dass dieser Schein für alle bayrischen Gewässer gilt.
    Gültig ist der "Feuerwehrbootsführerschein" schon auf allen bayerischen Gewässern, nur im Geltungsbereich der SchO braucht man ihn formell nicht... da sind das dann wohl interne Vorgaben.

    Geschrieben von Anton K.
    Dass es mitunter schwierig ist, auf allen bayrischen Gewässern zu fahren ist mir bekannt. Auf einem Ölwehrlehrgang in Würzburg lernte ich Führungskräfte aus dem Donaubereich zwischen Kehlheim und Ulm kennen. Die dürfen da mit Boot und Ölsperre nur äußerst selten üben, v.a. aus Gründen des Naturschutzes.
    Kommt bei uns auch vor, dass einzelne Gewässerabschnitte zu Übungszwecken nicht ständig befahren werden dürfen. Kann man sich aber damit arrangieren...

    Geschrieben von Anton K.
    Ansonsten kämen wir auf den restlichen bayrischen Gewässern nur im K-Fall zum Einsatz.
    Bayerische Gewässer im Geltungsbereich der SchO dürfen im Einsatzfall immer befahren werden, hierz braucht man keine Genehmigung. Für Übungen und Ausbildungen ist das halt anders, daher haben bei uns auch alle Boote eine Zulassung für die Gewässer im Landkreis.

    Geschrieben von Anton K.
    Übrigens, wir wollten vor einigen Jahren mal von Kehlheim aus nach Weltenburg mit unserem MZB. Ein Kamerad, der bei der zuständigen WSP ist, fragte da am Landratsamt KEH nach. Aber das einzige, was uns zugestanden worden wäre, war ein Befahren dieses Abschnitts der Donau auf einem Boot der FF Kehlheim.;-(
    *grins* ja, soll's auch geben. Probefahrten bei uns am (großen) See gestatten wir eigentlich recht unkompliziert, wir haben regelmäßig Gäste aus den benachbarten Landkreisen für Übungseinheiten bei uns. Klappt denke ich mal ganz reibungslos (sollte es nicht so sein, bin ich für Kritik offen :-)).

    Gruß
    Markus

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern740350
    Datum01.10.2012 10:49160903 x gelesen
    Geschrieben von Adolf H.
    Davon kann das hiesige THW ein Lied singen.
    Dort ist zwar alles genehmigt, aber Proteste gibt es trotzdem.

    Wahnsinnige gibt es leider immer wieder :-(

    Ich möchte nicht wissen, was los ist, wenn dort einmal ein Ölwehreinsatz erforderlich ist, und dann Vögel zu Schaden kommen, weil irgendwas nicht wie am Schnürchen klappt.

    *kopfschüttel*

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern740351
    Datum01.10.2012 10:57161188 x gelesen
    Geschrieben von Anton K. Ich habe mal gehört, dass dieser Schein für alle bayrischen Gewässer gilt. Da der Bodensee ja quasi als internationales Gewässer gilt, gelten hier andere Regeln. Vielleicht kann ja Christian S. als "Anrainer" was dazu sagen.

    Ganz einfach, man benötigt das Bodenseeschifferpatent in der entsprechenden Kategorie, im Fall der Feuerwehr ist das in der Regel A für die normalen Einsatzboote oder C für die selbstfahrenden Ölaufnahmegeräte.
    Bei uns haben auch alle Bootsführer das Patent, entweder direkt gemacht, oder so wie ich auf Umwegen:
    -Führerschein für das führen von Feuerwehrbooten an der SFS-W
    -umschreiben desselben auf Sportboot Binnen
    -Nachprüfung und "Upgrade" auf das Bodensee-Schifferpatent am hiesigen Landratsamt

    Ich könnte es mir aber lustig vorstellen wenn man hier kontrolliert wird und nur den Führerschein der Feuerwehrschule vorzeigt, wäre spannend was dann passiert. :-)


    Geschrieben von Anton K.Die dürfen da mit Boot und Ölsperre nur äußerst selten üben

    Auf welcher Grundlage, ist dort sonst kein Motorbootverkehr?


    Geschrieben von Anton K.Übrigens, wir wollten vor einigen Jahren mal von Kehlheim aus nach Weltenburg mit unserem MZB. Ein Kamerad, der bei der zuständigen WSP ist, fragte da am Landratsamt KEH nach. Aber das einzige, was uns zugestanden worden wäre, war ein Befahren dieses Abschnitts der Donau auf einem Boot der FF Kehlheim.;-(

    Warum eigentlich? Das Boot ist doch zugelassen, warum nicht einfach slippen und fahren? Ich seh da kein Hinderniss soweit keine Naturschutzgebiete im Weg stehen.


    Viele Grüße
    Christian




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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg740353
    Datum01.10.2012 11:11160938 x gelesen
    Geschrieben von Adolf H.Dort ist zwar alles genehmigt, aber Proteste gibt es trotzdem.

    Ich sags doch. Ökoterroristen. Bin mal gespannt, wie lange die Bevölkerung diese ewige Gängelung durch meinunbgsstarke Minderheiten und Fortschrittsverhinderer noch mitmacht. Und wann das Faß voll ist und man diese ganzen Verbände der politisch korrekten Gutmenschen zum Teufel jagt... Oder der Staat wenigstens im ersten Schritt mal anfängt denen, die ihm das Leben schwer machen die Vorteile abzuerkennen (wie Steuerprivilegien, Abzugsfähigkeit von Spenden), die er ihnen auch noch gewährt...


    Nichts gegen Umweltschutz. Ich will auch keine Zustände wie in China wo Flüsse eher dem gleichen, was bei BASF durch die Rohrleitungen läuft. Aber alles hat seine Grenzen. Nämlich da, wo der Grenznutzen fraglich wird und der Schaden (und sei es nur Verlust von Lebensqualität durch den Menschen weil er sich nicht mehr einigermaßen frei bewegen kann, von volkswirtschaftliuchen Schäden wollen wir mal gar nicht erst reden) steigt. Am Ende sind es nur ein paar Tiere, denen es mal mehr oder weniger gut geht. Und keiner vermisst heute Dinosaurier oder Säbelzahntiger. Gab es auch mal. Ausgestorben. Ganz ohne menschliches Zutun. Scheint also durchaus natürlich zu sein.


    Ich kenne das Spiel mit dem Umweltschutz hier auch. Baggersee der im Brandfall der Wasserentnahme für landwirtschaftliche Anwesen dient wird num Schutzgebiet. Ergebnis: Realitätsnahe Übungen quasi nicht mehr mit vertretbarem Aufwand möglich... Na ja, ist ja nicht mein Anwesen...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern740354
    Datum01.10.2012 11:15160770 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.
    Ich sags doch. Ökoterroristen. Bin mal gespannt, wie lange die Bevölkerung diese ewige Gängelung durch meinunbgsstarke Minderheiten und Fortschrittsverhinderer noch mitmacht.

    Wenn man sich die Kommentare zum Artikel durchliest, kann man da durchaus Hoffnung haben. Sympathisanten für die "Ökoterroristen" waren da keine dabei.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW740358
    Datum01.10.2012 11:50161284 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.Ich könnte es mir aber lustig vorstellen wenn man hier kontrolliert wird und nur den Führerschein der Feuerwehrschule vorzeigt, wäre spannend was dann passiert. :-)

    Wahrscheinlich gar nichts. Auf dem Rhein, dem Geltungsbereich der BiSchStrO, der Elbe bis zu den Elbbrücken ist das einfach kein Problem, weil ein Rettungsboot nicht ausdrücklich erwähnt ist. Sportboote benötigen halt ab 5? PS einen Führerschein, Berufsschiffe ab 15?m oder 15?t. Ähnliches steht wahrscheinlich in allen Gesetzen drin. Ein Rettungsboot ist weder das eine noch das andere. Das führt(e) bei der DLRG zeitweise dazu, das einige nur den DLRG Führerschein erwarben und nicht den Sportbootführerschein und damit auch fahren durften. An der Ostsee war es sogar üblich, das der Bootsführer keinen Schein besitzt. Wo die Bootsführer von den Kurverwaltungen gestellt wurden, besitzten die Strandwärter teilweise ebenfalls keinen Führerschein. Auf einer Regattastrecke besaß der langjährige Mitarbeiter ebenfalls keinen Schein, weil der größte Ponton weniger als 15to Verdrängung hatte.
    Aber alles wird gut, und ich hoffe das ist Real durch Arbeitsplatzbeschreibung, Gefährdungsanalyse usw. die Vergangenheit.

    Es ist halt sehr teuer einen Bootsführer auszubilden und auf Stand zu halten. Ich musste im Sommer auch erstmal wieder Manöver üben, damit ich das geliehene Boot sauber fuhr. An meine Glanzzeit komme ich aber wohl nicht mehr dran, wenn ich nicht wieder aktiv werde und 10 Wochenenden im Jahr auf dem Boot verbringe.

    Einen Bootsführer, der nur ein mal im Jahr fährt, kannst du allerdings vergessen für das Arbeiten auf dem Wasser. Das gleiche gilt für die Besatzung. Es ist sogar noch schlimmer als beim LKW fahren. Du musst die Kiste halt u.U. mit Vollgas zentimetergenau fahren. Das kommt nicht von ungefähr und muss regelmäßig geübt werden.

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740371
    Datum01.10.2012 12:53160859 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Es ist halt sehr teuer einen Bootsführer auszubilden und auf Stand zu halten.

    Yup!



    Geschrieben von Harald S.Einen Bootsführer, der nur ein mal im Jahr fährt, kannst du allerdings vergessen für das Arbeiten auf dem Wasser. Das gleiche gilt für die Besatzung. Es ist sogar noch schlimmer als beim LKW fahren. Du musst die Kiste halt u.U. mit Vollgas zentimetergenau fahren. Das kommt nicht von ungefähr und muss regelmäßig geübt werden.

    Allerdings....


    BTW das im Video hat bis auf 2011 und nun 2012 ein Voit-Schneider Schlepper gemacht...

    Video

    539429_382307195175247_1170866334_n.jpg

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern740384
    Datum01.10.2012 14:42161113 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Christian S.
    Ich könnte es mir aber lustig vorstellen wenn man hier kontrolliert wird und nur den Führerschein der Feuerwehrschule vorzeigt, wäre spannend was dann passiert. :-)
    könnte Dir bei uns schon passieren (also die Kontrolle)... mangels gesetzlicher Führerscheinpflicht wäre das aber zumindest recht egal. Und sonst: gut, wenn man den Verantwortlichen für die Bootsgenehmigungen kennt :-)))))

    Geschrieben von Christian S.
    Auf welcher Grundlage, ist dort sonst kein Motorbootverkehr?
    In diesem Bereich gilt bayerisches Schifffahrtsrecht, für Ausbildungen/ Übungen sind dort also Genehmigungen der Kreisverwaltungsbehörde erforderlich. Bei der Erteilung dieser Genehmigungen sind andere Gründe wie die des Naturschutzes mit zu berücksichtigen, daher kann es dort durchaus auch zeitliche Einschränkungen für den Ausbildungs- und Übungsbetrieb geben. Ist in Bayern (abseits des großes Sees :-)) keine Seltenheit.

    Geschrieben von Christian S.
    Warum eigentlich? Das Boot ist doch zugelassen, warum nicht einfach slippen und fahren? Ich seh da kein Hinderniss soweit keine Naturschutzgebiete im Weg stehen.
    Hier gilt selbiges gelten: es gilt bayerisches Schifffahrtsrecht, weil sich der Bereich meines Wissens außerhalb der Bundeswasserstraße befindet. Die Zulassung des MZB von Antons Feuerwehr wird sich aber wohl nur auf die Bundeswasserstraßen beziehen, weil sie wahrscheinlich eine Zulassung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (ich denke mal: Regensburg) haben werden.

    Selbst wenn sie eine Zulassung von ihrem eigenen Landratsamt hätten, dürften sie zu Übungszwecken nicht einfach ohne weitere Gestattung andere Gewässer (vor allem in anderen Landkreisen) befahren. Und da kommen dann die weiteren Regelungen (Naturschutz etc.) mit ins Spiel...

    Gruß vom kleinen See
    Markus

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY740401
    Datum01.10.2012 16:00160857 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Markus R.Hier gilt selbiges gelten: es gilt bayerisches Schifffahrtsrecht, weil sich der Bereich meines Wissens außerhalb der Bundeswasserstraße befindet. Die Zulassung des MZB von Antons Feuerwehr wird sich aber wohl nur auf die Bundeswasserstraßen beziehen, weil sie wahrscheinlich eine Zulassung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (ich denke mal: Regensburg) haben werden.

    Selbst wenn sie eine Zulassung von ihrem eigenen Landratsamt hätten, dürften sie zu Übungszwecken nicht einfach ohne weitere Gestattung andere Gewässer (vor allem in anderen Landkreisen) befahren. Und da kommen dann die weiteren Regelungen (Naturschutz etc.) mit ins Spiel...


    wunderbar gesagt. Und vor allem stimmt´s.;-)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern740405
    Datum01.10.2012 16:10160838 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.
    wunderbar gesagt.
    Danke!

    Geschrieben von Anton K.
    Und vor allem stimmt´s.;-)
    Wäre auch traurig, wenn es nicht stimmen würde... der Spott meiner Mitarbeiter wäre mir dann 100%ig sicher :-)

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW740413
    Datum01.10.2012 17:26161051 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.Geschrieben von Harald S." Eine Hilfeleistung auch durch Schwimmerischen Einsatz leisten kann. "

    Grundsätzlich von einzelnen Feuerwehren als Ausnahmen abgesehen ganz klar: Nein.


    Das heißt, das wenn ein Feuerwehrmann über Bord geht, er nicht von einer Kompetenten, ausgebildeten Kraft gerettet, sondern erst später geborgen wird. Sag mal, wachsen eure Feuerwehrmänner auf Bäumen, das Ihr so verschwenderisch damit umgehen könnt?

    Achtung, das war tief schwarze Ironie.

    Aber ehrlich. Gerade beim Arbeiten auf dem Wasser, kann es immer dazu kommen, das ein eigener Mann durch schwimmerischen Einsatz gerettet weden muss. Das Schwimmen in Einsatzkleidung, bzw deren Entledigung sollte man auch drauf haben. Da reicht ein Schwimmabzeichen bei weitem nicht aus.

    Wer hat genau das den schon mal ausprobiert?

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740434
    Datum01.10.2012 19:34160808 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Achtung, das war tief schwarze Ironie.

    Ich liebe deine Denkweise.....

    Geschrieben von Harald S.Aber ehrlich. Gerade beim Arbeiten auf dem Wasser, kann es immer dazu kommen, das ein eigener Mann durch schwimmerischen Einsatz gerettet weden muss. Das Schwimmen in Einsatzkleidung, bzw deren Entledigung sollte man auch drauf haben. Da reicht ein Schwimmabzeichen bei weitem nicht aus.

    Tja

    Gibt ja genügend tödliche Unfälle auf Segelyachten.... und nen 80kg schweren Menschen in Einsatz oder Segelkleidung aus dem Wasser zu ziehen erfordert schon 3-4 gestande Männer oder ne Deckswinsch!

    Geschrieben von Harald S.Wer hat genau das den schon mal ausprobiert?

    Been there done that und war erschrocken das mich meine Bootsbesatzung nur unter Mühe zurück in ein kleines MRB bekommen haben... eigentlich war ich durch Wasserski etc gut an kaltes Wasser gewöhnt, trotzdem konnte ich dank kalter Finger kaum helfen!

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern740529
    Datum02.10.2012 12:28160911 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Das heißt, das wenn ein Feuerwehrmann über Bord geht, er nicht von einer Kompetenten, ausgebildeten Kraft gerettet, sondern erst später geborgen wird. Sag mal, wachsen eure Feuerwehrmänner auf Bäumen, das Ihr so verschwenderisch damit umgehen könnt?

    Achtung, das war tief schwarze Ironie.


    Wer sagt denn das man ins Wasser muß um zu retten? Unsere Besatzungen sollten das soweit möglich auch ohne baden zu gehen hinbekommen, eine Person zu retten.


    Geschrieben von Harald S.Aber ehrlich. Gerade beim Arbeiten auf dem Wasser, kann es immer dazu kommen, das ein eigener Mann durch schwimmerischen Einsatz gerettet weden muss. Das Schwimmen in Einsatzkleidung, bzw deren Entledigung sollte man auch drauf haben. Da reicht ein Schwimmabzeichen bei weitem nicht aus.

    Wer hat genau das den schon mal ausprobiert?


    Wir schon, war auch oft genug schon im Forum zu lesen und zu sehen, mit Bildern. Wir üben das auch mit PSA, auch mit Atemschutz.


    CS




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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern740530
    Datum02.10.2012 12:30160926 x gelesen
    .... interessante Ausführungen ......


    Geschrieben von Markus R.Selbst wenn sie eine Zulassung von ihrem eigenen Landratsamt hätten, dürften sie zu Übungszwecken nicht einfach ohne weitere Gestattung andere Gewässer (vor allem in anderen Landkreisen) befahren. Und da kommen dann die weiteren Regelungen (Naturschutz etc.) mit ins Spiel...

    Schade, ich dachte wenn die Ersatzbeschaffung da ist machen wir mit dem alten MZB ne kleine Bayern-Tour. :-)



    Grüßle
    CS




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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY740533
    Datum02.10.2012 12:40160819 x gelesen
    Servus,

    was bekommt ihr denn für´s MZB. Einen Seenotrettungskreuzer oder ein Feuerlöschboot für den bayrischen Teil des "schwäbischen Meeres"?;-)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern740539
    Datum02.10.2012 12:49160644 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.was bekommt ihr denn für´s MZB

    Das kann ich dir sagen wenn ausgeschrieben wurde und das Ergebniss vorliegt, und das dürfte noch bis 2013 dauern, du weißt ja erstmal muß die Finanzierung gesichert sein, und da spielen bei den Booten natürlich nicht nur die Kommunden sondern auch andere Instanzen mit. Außerdem laufen grad noch andere Beschaffungen was ebenfalls zeitraubend ist.

    Aber ich werde berichten wenn der Einweihungstermin feststeht. :-)


    Gruß
    CS




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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740541
    Datum02.10.2012 13:00   161228 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.Wer sagt denn das man ins Wasser muß um zu retten? Unsere Besatzungen sollten das soweit möglich auch ohne baden zu gehen hinbekommen, eine Person zu retten.

    Nein....

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern740542
    Datum02.10.2012 13:06   161149 x gelesen
    Toll, vor allem die Begründung dazu, sei mir nicht böse Rene, aber dein Minimalismus kann einem schon den Nerv rauben, oder so ähnlich.:-)


    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

    Blackberry Pin:2820CBA7
    http://www.facebook.com/gordon.gollob

    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern740543
    Datum02.10.2012 13:08160854 x gelesen
    Geschrieben von René H.Nein....

    Ach ja, und warum? Ansonsten unterstelle ich deiner Antwort einfach mal das es Blödsinn ist um mal wieder zu stänkern.

    Wir (andere und ich) haben an anderer Stelle schon geschrieben warum die Feuerwehr nicht ins Wasser geht und keine Rettungsschwimmer hat und braucht, auch mehrmaliges wiederholen machts nicht richtiger.


    CS




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    AutorAlex8and8er 8P., Braubach / Rheinland-Pfalz740544
    Datum02.10.2012 13:11160653 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von René H.Nein....

    Wenn wir von über Bord gegangenen eigenen Besatzungsmitgliedern reden, die die zur Verfügung gestellte PSA tragen gebe ich Christian Recht und muss dir widersprechen. Ich gehe nicht davon aus, dass ein über Bord gegangenes Besatzungsmitglied in Panik gerät und sich seiner Rettung zu erwehren versucht. Ich gehe eher davon aus, dass es im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen wird sich an der eigenen Rettung zu beteiligen. Und für das eigentliche an Bord holen gibt es Hilfsmittel, die einem das Leben (und den erforderlichen Kraftaufwand) doch enorm erleichtern. Und ja: Wir haben auch das schon ausprobiert.

    MkG Alexander


    Alles mein Mist.

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740545
    Datum02.10.2012 13:40   160949 x gelesen
    Mit wehren hat das nix zutun sondern ob die POB zur mithilfe ueberhaupt noch in der Lage ist!

    Aufgrund diverser Untersuchungsberichte der BSU und persoenlicher Erfahrung habe ich da begruendete Zweifel das das immer so wie vorher probiert klappen wird! Nicht umsonst haben alle Srb der DGzRS Bergepforten!

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740547
    Datum02.10.2012 13:46160870 x gelesen
    Ach aber du meinst das ihr trotzdem die Eigentettung beherrscht und willst einem a/p Bootswesen erklaeren wie das geht?!

    Wie oft habt ihr das im Einsatz bislang gebraucht?

    Bergepforte oder Leiter die mind 3-4 stufen unter die wasserlinie reicht und 150kg halten kann vorhanden?
    Lifesling vorhanden?

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW740549
    Datum02.10.2012 13:59160903 x gelesen
    Geschrieben von Klaus S.Toll, vor allem die Begründung dazu, sei mir nicht böse Rene, aber dein Minimalismus kann einem schon den Nerv rauben, oder so ähnlich.:-)

    Begründungen, gerne. Wir gehen mal von einem über Bord gegangenen Besatzungsmitglied in einem strömenden Gewässer aus.
    Besatzungsmitglied fällt über Bord und die automatische Rettungsweste reagiert nicht. Aufgrund der Winterkleidung/PSA/usw. geht der Mann sofort ab. Rettung nur durch Tauchen möglich.
    Besatzungsmitglied fällt über Bord und die Automatische Rettungsweste treibt Ihn unter einen Ponton. Rettung nur durch angeseilten Retter möglich. Auch schon passiert, das Boot gerät in Brand, unter ein Wehr, über ein Wehr usw. Du kannst trotz Westen nicht davon ausgehen, das alle das bei Bewusstsein überstehen. Das Boot ist aber leider weg, da hat man nur den Schwimmerischen Einsatz.

    Alle diese Situationen habe ich grundsätzlich so schon erlebt bzw. habe diese im Umfeld mitbekommen.

    Aber auch aus meinem Sport kenne ich solche Situationen. Paddler bleibt im Strom stecken, oder das Boot knickt ab, oder der Verunfallte ist in Bäumen gefangen. Alles Situationen, in denen die Feuerwehr durchaus noch Retten kann. In meinen Kursen lehre ich, wenn retten nicht möglich ist, dann wenigstens stabilisieren, notfalls mit Schnorchel. Die Feuerwehr macht den rest. Ich fürchte ich muss meine Aussage revidieren.

    Ich erkenne an, das FA durchaus mehr Coolness besitzen als die durchschnittliche Bevölkerung. Der Drang sein Leben aktiv zu retten, und nicht auf Rettung zu warten ist einfach größer. Nicht Umsonnst werden bei Notlandungen beispielsweise Feuerwehrleute, Polizisten oder Fallschirmspringer an die Notausgänge gesetzt, wenn es möglich ist. Ich habe sogar in einem Buch gelesen, das gute Stuardessen diese Berufsgruppen sofort erkenen. Trotzdem halte ich die einmalige Absolvierung eines DRSA für sinnvoll.

    Bei der Schiffsbrandbekämpfung wurde mir damals noch beigebracht, das die PSA abgelegt werden muss, wenn man auf einen Havaristen geht. Erst dort wird diese wieder angelegt (und umgekehrt). Ist das eigentlich noch Stand der Dinge?

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    AutorAlex8and8er 8P., Braubach / Rheinland-Pfalz740550
    Datum02.10.2012 14:02160737 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von René H.POB zur mithilfe ueberhaupt noch in der Lage ist

    Prima, wenn nicht, dann nicht. Unsere Bootsbesatzungen tragen Rettungswesten mit 275N Auftrieb und bei kalten Wassertemperaturen zusätzlich Arbeits- bzw. Überlebensanzüge. Sollte das Besatzungsmitglied also über Bord gegangen sein und (z.B. dank Stoß gegen den Kopf) nicht mehr in der Lage sein bei seiner Rettung zu unterstützen, dann wird er ja zumindest nicht untergegangen sein.

    Wir gehen also mal davon aus, dass er an der Wasseroberfläche treibt. Dann fahre ich mit meinem Boot an den ran bzw. fange ihn im Fließgewässer auf und hole ihn mit Hilfsmitteln an Bord. Zugegeben: Das ist nicht die körperlich leichteste Aufgabe, aber es ist fernab von unmöglich.

    Geschrieben von René H.Aufgrund diverser Untersuchungsberichte der BSU und persoenlicher Erfahrung habe ich da begruendete Zweifel das das immer so wie vorher probiert klappen wird

    Ich glaube dir, dass du über eine Menge Erfahrung in dem Segment verfügst, um einiges mehr als ich und einige andere hier. Aber trotzdem: Wir reden hier grade von der Rettung eines über Bord gegangenen Besatzungsmitgliedes in einem Binnengewässer und nicht von der Rettung Schiffbrüchiger auf hoher See.

    Ich sage ja gar nicht, dass die Feuerwehr Wasserrettung besser kann als die DLRG - ganz im Gegenteil, eure Kompetenz sei euch unbenommen. In Ermangelung einer flächendeckenden Verfügbarkeit ist die Feuerwehr aber oftmals das Einzige, was zeitnah verfügbar ist. Und auch hier reden wir nicht mehr davon, dass das Boot in 5...6 Minuten beim im Wasser treibenden ist. Rettung wird also in vielen Fällen und je nach Witterung bzw. Wassertemperatur eher das falsche Wort sein.

    MkG Alexander


    Alles mein Mist.

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP740551
    Datum02.10.2012 14:05160780 x gelesen
    Macht denn die DLRG hier in unserem Bereich eigentlich Wasserettung auf Fließgewässern?

    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorAlex8and8er 8P., Braubach / Rheinland-Pfalz740552
    Datum02.10.2012 14:11160559 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Harald S.Besatzungsmitglied fällt über Bord und die automatische Rettungsweste reagiert nicht. Aufgrund der Winterkleidung/PSA/usw. geht der Mann sofort ab. Rettung nur durch Tauchen möglich.

    In der Fläche ist dafür bei den Feuerwehr weder Ausbildung noch Ausrüstung vorhanden. Und ganz ehrlich: In ein kaltes Fließgewässer (du sprachst ja von Winterkleidung) würde ich ohne Neopren und passende Ausbildung nicht mal eben so springen um jemanden zu retten. Sollte das Besatzungsmitglied also:

    1.) über Bord gehen,
    2.) die automatische Auslösung der Weste versagen,
    3.) keine manuelle Auslösung erfolgen,
    4.) das Besatzungsmitglied von seiner getragenen PSA unter Wasser gezogen werden und er
    5.) nicht mehr in der Lage sein seine Situation irgendwie zu verbessern,

    dann hast du wohl Recht. Der Person ist ohne Wasserrettungsausbildung und -ausrüstung nicht mehr zu helfen.

    Geschrieben von Harald S.Trotzdem halte ich die einmalige Absolvierung eines DRSA für sinnvoll.

    sinnvoll mit Sicherheit, wünschenswert auf jeden Fall, realistisch durchführbar eher nicht.

    MkG Alexander


    Alles mein Mist.

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW740553
    Datum02.10.2012 14:13160858 x gelesen
    Geschrieben von René H.Bootsausbildung dauerte bei uns 2-3 Saisons/Jahre!

    Wichtiger ist doch viel mehr wie viel Stunden das dauert den mit Saisionsjahren kann kein Mensch was Anfangen . Mir ist schon klar das die Ausbildung eines DLRG Helfers oder eines der Wasserwacht sicherlich etwas Umfangreicher ist als ein Bootsführer Feuerwehr nur ist die Aufgabenverteilung in der Regel auch eine andere .

    Wenn ich überlege das ein Bootsführer im THW allein 3 Wochen auf der Bundesschule verbringt plus Praktische Pflichtstunden im Ortsverband dann frage ich mich wie die Feuerwehrschulen das leisten sollen bei der Anzahl der Bootscheine die Bundesweit benötigt werden

    Gunnar

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    AutorAlex8and8er 8P., Braubach / Rheinland-Pfalz740554
    Datum02.10.2012 14:15160538 x gelesen
    Hallo Michael,

    ich meine mich dunkel daran zu erinnern, dass es zumindest in Koblenz ein DLRG gibt. Bei der einen oder anderen Veranstaltung sind die mit ihren Booten auch auf dem Wasser, AFAIK zuletzt bei Rhein in Flammen.

    Ich habe allerdings noch nie davon gehört, dass die hier irgendwo in unserem Umkreis in die Wasserrettung eingebunden wären. Das machen überall die Feuerwehren. Was das angeht sind wir bei uns in der Region ja auch ganz gut versorgt.

    MkG Alexander


    Alles mein Mist.

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen740556
    Datum02.10.2012 14:26160513 x gelesen
    Moin,

    wenn wir mal den Bereich etwas weiter fassen, dann gibt es in Oestrich-Winkel und in Schierstein am WE im Sommer tagsüber besetzte Wachstationen der DLRG am Rhein. Da ist m.W. mindestens immer ein Boot im Wasser. Die Einbindung der Kräfte in die allgemeine Gefahrenabwehr (Person im Wasser, kein Wachdienst) ist da durchaus unterschiedlich geregelt.

    Gruß, otti

    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern740557
    Datum02.10.2012 14:28160379 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.
    .... interessante Ausführungen ......
    Du weißt ja, mit was ich meine Brötchen eigentlich verdiene... ich habe ja auch mal was "g'scheites" gelernt :-)



    Geschrieben von Christian S.
    Schade, ich dachte wenn die Ersatzbeschaffung da ist machen wir mit dem alten MZB ne kleine Bayern-Tour. :-)
    Na, zumindest heir am "kleinen See" wärst Du/ wäret Ihr in jedem Fall willkommen. Und da ich zufällig den zuständigen Sachbearbeiter kenne... :-)

    Gruß
    Markus

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern740558
    Datum02.10.2012 14:30160497 x gelesen
    Vielen Dank für die ausführlichen Infos :-)


    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

    Blackberry Pin:2820CBA7
    http://www.facebook.com/gordon.gollob

    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY740559
    Datum02.10.2012 14:37160781 x gelesen
    René,

    sei mir nicht böse, aber irgendwann nervst du. Die Feuerwehr (hü) ist nun mal keine Wasserrettungsunternehmen.

    Für die Abkürzungsliste: Was ist ein a/p Bootswesen? Was ist ein(e) Lifesling?

    Dazu mal auch noch was von der Bundeswehr. Beim Arbeiten am (auf) dem Wasser (Brückenbau u.ä.) war ein Rettungsbott stromab erforderlich. Das war mit einem Bootsführer und einem oder 2 Soldaten besetzt. Jetzt rate mal, was die für Ausbildung hatten?

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW740561
    Datum02.10.2012 15:00160658 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar K.Wichtiger ist doch viel mehr wie viel Stunden das dauert den mit Saisionsjahren kann kein Mensch was Anfangen

    Ich hatte bei meiner Prüfung:
    300 Stunden an Bord verbracht
    100 Stunden am Ruder verbracht
    40 Stunden Theorie gemacht
    2x8 Stunden Intensivausbildung auf dem Rhein gehabt

    Die Mindeststundenzahl von 16 Stunden Rudergehen hat(te) hier in Köln niemand.

    Die Prüfung erfolgte auf dem Rhein in Düsseldorf. Die Themen waren in der Praxis, das An und Ablegen an Steg und Tasche, am fahrenden Schiff, an Pontons. Das Beachten der Vorfahrtsregeln, das Führen des Bootes. Ankermanöver und das Mann über Bord Manöver unter Vollgas. das alles mit einem völlig unbekannten Boot mit dem ich mich erst wärend der Prüfung vertraut machen konnte. Zusätzlich war noch ein Feuer mittels Pulverlöschern zu erschrecken ;-)

    Die Theorie kam da natürlich noch drauf.

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740569
    Datum02.10.2012 15:51160387 x gelesen
    so ähnlich kenne ich das auch...

    Duhast noch in der Technikkunde das Prop und kerzenwechseln vergessen, sowie einfache Diagnose KS System...

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740570
    Datum02.10.2012 15:55160467 x gelesen
    Danke das du mir die Arbeit abgenommen hast....

    Geschrieben von Harald S.In meinen Kursen lehre ich, wenn retten nicht möglich ist, dann wenigstens stabilisieren, notfalls mit Schnorchel. Die Feuerwehr macht den rest. Ich fürchte ich muss meine Aussage revidieren.

    Sagen wir es mal ganz ganz vorsichtig so.

    Sollte mir einer meiner Serviceprovider oder einer seiner Bootsführer jemals erzählen er habe nen Feuerwehrbootsführerschein, dann werde ich das zur Kenntniss nehmen und ausser im Bereich Brandbekämpfung und Ölschlängel ausbringen bei 0 anfangen.

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740573
    Datum02.10.2012 16:08160683 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar K.dann frage ich mich wie die Feuerwehrschulen das leisten sollen bei der Anzahl der Bootscheine die Bundesweit benötigt werden


    Beschränkung auf Kernaufgaben?

    FW MZB raus nehmen aus der AAO bei Stichwort Person im Wasser, Boot auf Grund/Motorausfall etc!?

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740576
    Datum02.10.2012 16:11160485 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.ür die Abkürzungsliste: Was ist ein a/p Bootswesen? Was ist ein(e) Lifesling?

    A/P steht bei der DLRG für Ausbilder /Prüfer quasi das was früher der Lehrschein war

    Lifesling ist sowas hier

    Ich werde mich ab jetzt hier raus halten aus dem Thema, das was ich wissen wollte/mußte weiß ich jetzt mehr als deutlich.

    Ich nehme mal mit das Brandbekämpfung und Primär Ölwehr bei der Feuerwehr ausgebildet wird im Bootswesen. Wasserrettung ist kein Teil der Ausbildung und auch keine Aufgabe der üblichen Feuerwehrboote, wird aber trotzdem oft gemacht weil kein anderer da ist der es machen könnte/machen will!? Aber das war eh ne Ablenkung von dem was ICH ursprünglich wissen wollte.

    Mich interessierte ob "technische Hilfeleistung auf dem Wasser" dh Leckwehr, Abschleppen, etc gelehrt werden.

    Insofern vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten...

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY740578
    Datum02.10.2012 16:17160554 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von René H.Mich interessierte ob "technische Hilfeleistung auf dem Wasser" dh Leckwehr, Abschleppen, etc gelehrt werden.

    haha, zum Thema "Abschleppen" habe ich was interessantes an der SFS-W gehört. Da schleppte ein MZB einer FF am Main ein Boot ab, das auf eine Sandbank aufgelaufen war. Es kam, wie es kommen mußte und das abgeschleppte Boot versank. Da gab´s dann einen fulminanten Rechtsstreit zwischen Gemeinde und Bootsbesitzer. Im Endeffekt bekam der Bootsbesitzer Schadenersatz weil die Feuerwehr das boot eigentlich gar nicht abschleppen durfte. Dafür gibt´s private Anbieter.;-)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorAlex8and8er 8P., Braubach / Rheinland-Pfalz740581
    Datum02.10.2012 16:21160623 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von René H.Kernaufgaben

    Die da wären?

    Geschrieben von René H.FW MZB raus nehmen aus der AAO bei Stichwort Person im Wasser, Boot auf Grund/Motorausfall etc!?

    Und wer kommt dann?

    Sei mir nicht böse, aber ich glaube so einfach ist das nicht. Einfach sagen "soll doch jemand anderes machen" geht halt nicht.

    MkG Alexander


    Alles mein Mist.

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW740583
    Datum02.10.2012 16:27160638 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.haha, zum Thema "Abschleppen" habe ich was interessantes an der SFS-W gehört. Da schleppte ein MZB einer FF am Main ein Boot ab, das auf eine Sandbank aufgelaufen war. Es kam, wie es kommen mußte und das abgeschleppte Boot versank. Da gab´s dann einen fulminanten Rechtsstreit zwischen Gemeinde und Bootsbesitzer. Im Endeffekt bekam der Bootsbesitzer Schadenersatz weil die Feuerwehr das boot eigentlich gar nicht abschleppen durfte. Dafür gibt´s private Anbieter.;-)

    Bei der Geschichte dürfte etwas im Mittelteil fehlen. Grundsätzlich ist das Abschleppen von Grundliegern im Bereich von BiSchStrO und Rheinschiffahrtspolizeiverordnung Genehmigungspflichtig. Diese Genehmigung wird von der Wasserschiffahrtsdirektion nicht automatisch, sondern sehr vorsichtig erteilt. Wenn du Pech hast darfst du danach nämlich das ausbaggern bezahlen. Am Main wird das sicherlich genauso sein.

    Abgesehen davon lässt man sich natürlich vorher Unterschreiben, das das Schleppen auch Risiken birgt. An der Küste ist die Rechtslage durch die Übergabe der Leine durch den Havaristen klar. Auch wenn schließlich eine andere verwendet wird.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY740584
    Datum02.10.2012 16:32160313 x gelesen
    Servus,

    lt. Aussage des Beamten der WSP Würzburg bekam die Gemeinde eine "saftige" Rechnung, von wem auch immer. Das ist mir leider entfallen.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740589
    Datum02.10.2012 17:17160697 x gelesen
    Geschrieben von Alexander P.
    Die da wären?


    Haben deine Kameraden doch hinreichend beschrieben

    Geschrieben von Alexander P.Und wer kommt dann?

    Tja...

    Schickst du nen FA mit PA in ein Gebäude ohne das er eine AGT Ausbildung hat!?

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740590
    Datum02.10.2012 17:24160338 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Abgesehen davon lässt man sich natürlich vorher Unterschreiben, das das Schleppen auch Risiken birgt.

    Haftungsausschlüsse durch AGB/Vordrucke sind regelmäßig wirkungslos.... Leider

    Geschrieben von Harald S.An der Küste ist die Rechtslage durch die Übergabe der Leine durch den Havaristen klar. .

    Kannst auch vorher würfeln....

    Grundlagen sind SalCon89, bzw die Umsetzung in deutsches Recht die sich im HGB wiederfindet.

    Wer wem ne Leine zu wirft ist lediglich ein Indiz für die Höhe des Bergelohnes.
    Davon mal abgesehen, wie willst du als Berger deinen Pflichten nachkommen wenn du eine ungeprüfte Leine eines Havaristen zu schleppen nimmt?

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740591
    Datum02.10.2012 17:27160404 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Es kam, wie es kommen mußte und das abgeschleppte Boot versank.

    Kann ich mir vorstellen... Argumente "grob fahrlässig" ungeeignetes Material zum Bergen verwendet, fehlende Sachkenntnis usw. Die WSP in S-H darf aus genau diesen Gründen auch nicht schleppen!


    Geschrieben von Anton K.Dafür gibt´s private Anbieter.;-)

    Ächt!?

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg740592
    Datum02.10.2012 17:57160738 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von René H.FW MZB raus nehmen aus der AAO bei Stichwort Person im Wasser, Boot auf Grund/Motorausfall etc!?

    Warum?
    Deine Fachkenntnis in allen Ehren. aber es gibt auf der Welt mehr als schwarz oder weiss, als ja oder nein.
    Auch wenn die FW keine ausgebildeten Strömungsretter, Rettungsschwimmer, was auch immer hat, solange jemand in der Lage ist das Boot ordentlich zu steuern sollte sie alarmiert werden und ausrücken?
    Wenn die Person an der Wasseroberfläche treibt, kann die Person im Allgemeinen auch ohne Umfangreiche Ausbildung in ein Boot gezogen werden. Wir haben meistens an vielen Gewässern im Binnenland keinen schweren Seegang. Wenn es jemand anderes gibt, der das besser kann (andere Feuerwehr, DLRG) sollte man die dazu holen (mit alarmieren) und denen den Vortritt lassen, sobald die da sind. Aber nichts tun, nur weil wir keine Spezialisten in der Wasserrrettung sind, ist mit Verlaub Unsinn. Ich hoffe doch jeder andere der zufällig mit einem Boot im Wasser ist, wird versuchen einen Ertrinkenden im Ramen der Möglichkeiten zu retten (und darf es glaube ich auch) ohne eine spezielle Ausbildung dazu zu haben.

    Oder sollen Personen (die einfach zu retten wären) ertrinken, weil niemand da ist, der eine Spezialausbildung für alle Extremsituationen hat? Das kann auch die DLRG oder sonst wer nicht wollen.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY740594
    Datum02.10.2012 18:08160273 x gelesen
    Geschrieben von René H.Ächt!?

    Ja.;-)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740622
    Datum03.10.2012 07:40   160905 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H.Auch wenn die FW keine ausgebildeten Strömungsretter, Rettungsschwimmer, was auch immer hat, solange jemand in der Lage ist das Boot ordentlich zu steuern sollte sie alarmiert werden und ausrücken?

    Bring mal deine Aussage in Verbindng mit zb dem hier link

    "Ihr" fordert spezielle Schulungen für Machinisten
    Ohne Lehrgang darf keiner ne DL bedienen, selbst wenn er Kranführer ist
    Ohne Lehrgang darf keiner nen PA nutzen, selbst wenn er zb Tec-Taucher ist
    .....
    ....


    Nur beim Bootswesen/Wasserrettung ist plötzlich alles anders und "man" agiert nach dem Motto, wird schon irgendwie gut gehen!?



    Sea\Tow Baltic, Flensburg und Schlei

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen740629
    Datum03.10.2012 10:20160177 x gelesen
    Geschrieben von René H.Nur beim Bootswesen/Wasserrettung ist plötzlich alles anders und "man" agiert nach dem Motto, wird schon irgendwie gut gehen!?

    Oh, das kann ich nach mehreren Einsätzen auch von der DLRG behaupten... Auch dort ist es nicht garantiert, dass jeder Bootsführer, Strömungsretter und anscheinend auch nur Rettungsschwimmer ist.

    Geschrieben von René H.Ohne Lehrgang darf keiner ne DL bedienen, selbst wenn er Kranführer ist

    Hm, ich denke, dass dieses Argument nur daher rührt, dass du wenig bis keine Feuerwehrerfahrung hast. Du musst mir mal kurz erklären, wo genau die Überschneidungen in der Ausbildung der Kranführer und der DL-Maschinisten besteht. Da sehe ich nämlich ausser der Abstützung keine.

    Geschrieben von René H.Ohne Lehrgang darf keiner nen PA nutzen, selbst wenn er zb Tec-Taucher ist

    Oh, genauso sieht es hier aus. Ausser das beide eine Flasche auf dem Buckel haben sehe ich auch hier keinerlei weitere Gemeinsamkeiten.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern740631
    Datum 03.10.2012 10:38   161465 x gelesen
    Guten Morgen,


    das Thema ist so noch nicht beendet, alleine schon weil du immer glaubst das letzte Wort haben zu müssen. Das würde ich dir durchaus zugestehen, aber nicht in derartiger Art und Weise.

    Es wurde dir hier ausführlich dargestellt das:
    -es je nach Gewässer verschiedene (rechtliche) Führerscheinvoraussetzungen gibt
    -das die feuerwehrtechnische Vorbildung nicht gleich ZF sein muß
    -das die Feuerwehr primär andere Aufgaben hat und Wasserrettung nebenbei gemacht wird (schlichtweg weil wir und die Boote da sind und es können)
    -das die Wasserrettung ein Nebenprodukt bei "uns" ist und wir nunmal das bestmögliche tun
    -das es je nach Feuerwehr durchaus verschiedene Schwerpunkte beim Wasserdienst gibt
    -das kaum eine Feuerwehr für sich beansprucht "die Wasserretter" zu sein
    -das einhellig gesagt wurde der "Führerschein" ist das eine, die Zusatzausbildung und das üben das andere
    -keiner der beteiligten FM hat behauptet das wir perfekte Wasserretter sind
    -das auch bei Wasserrettungsorganisationen nicht alles Gold ist was vermeintlich glänzt

    Desweiteren sei dir gesagt das wir vielleicht bewußt zur Rettung nicht ins Wasser gehen weil wir so schlau sind und wissen das wir nicht die Ausbildung dazu haben! Deshalb retten wir (und das hat der Thread gezeigt viele andere) vom Boot aus. Das stellst du aber gleich wieder in Frage und stellst alle anderen als blöd hin, weil der Godfather of Wasserrettung von der Ostsee das sagt.

    Geh einfach mal davon aus das die Feuerwehren landauf und landab mit Booten sich durchaus auch Gedanken über ihre Möglichkeiten aber auch Grenzen machen und vielleicht ganz bewußt ganz bestimmte Handlungswege haben, es sind nicht alle blöd die ein rotes Boot haben, und keinen Hochseeschlepper als Fachberater ums Eck.


    Geschrieben von René H.Nur beim Bootswesen/Wasserrettung ist plötzlich alles anders und "man" agiert nach dem Motto, wird schon irgendwie gut gehen!?

    Eben nicht, viele bilden nämlich genau das aus was essentiell nötig ist, es kann nunmal nicht alle 10km eine hochprofessionelle Wasserrettungswache stehen.

    Und immer nur einzelne Aspekte mit einem zweizeiler rauszupicken und die Gesamtsituation nach gutdünken zu ignorieren zeugt für mich nach wie vor von schlechtem Schreibstil, und das du mies bewertet wirst sollte dich und andere dann auch nicht weiter wundern. Also nicht wieder rummosern sondern mal in sich selbst gehen. Und auch weiterhin mal bedenken das wir uns hier in einem Feuerwehr-Forum sind, Spezialisten und Angehörige anderer Organisationen sind hier sehr gerne gesehen, aber man sollte sich auch mal überlegen in welchem Umfeld und unter welchen Bedingungen Feuerwehren arbeiten und das in die Gesamtbetrachtung einfließen lassen.

    Und folgende persönliche Anmerkung sei mir noch gestattet, auch wenn ich dafür sicher mit rotem Balken gestraft werde;
    Wer sich hier permanent als absoluter Bootsexperte darstellt, Fragen stellt aber dann jede kleinste Kleinigkeit ausbreitet, schlecht findet, und meint seine Meinung als Nonplusultra dastellen zu müssen, der sollte auch wissen wie man Druckluft-/Atemluftflaschen auf seinem Boot sichert und dafür nicht einen extra Thread (in einem Feuerwehrforum) eröffnen müssen, aber mich hast du damit auf jeden Fall zum schmunzeln gebracht und es erleichtert mir das ganze einzuordnen und mir meinen Teil zu denken.


    Schönen Feiertag
    CS




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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen740632
    Datum03.10.2012 10:45160325 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.Und folgende persönliche Anmerkung sei mir noch gestattet, auch wenn ich dafür sicher mit rotem Balken gestraft werde;

    Nein, zumindest von mir gibt es dafür nen grünen Daumen(bzw. gabs bereits...). Ich denke du hast mit deinem Post vielen aus der Seele gesprochen/geschrieben!

    Peter

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW740642
    Datum03.10.2012 12:06   160235 x gelesen
    Hallo Rene,

    wieder einmal hast du meinen Tag gerettet, denn ich bekomme das schmunzeln nicht aus dem Gesicht ;-)

    Geschrieben von René H.
    "Ihr" fordert spezielle Schulungen für Machinisten

    Ja wo soll er es denn sonst lernen? Beim Bauern auffem Feld? Oder in Missionarischem Eifer des alten Gerätewarts?

    Geschrieben von René H.
    Ohne Lehrgang darf keiner ne DL bedienen, selbst wenn er Kranführer ist

    Kannst du uns den zusammenhang erklären? Ausser dass die beiden Fahrzeuge ne Abstützung und evtl. 2 Achsen haben sehe ich da NULL Gemeinsamkeiten. Aber ich gehe davon aus, dass du das erklären kannst.

    Geschrieben von René H.
    Ohne Lehrgang darf keiner nen PA nutzen, selbst wenn er zb Tec-Taucher ist

    Auch hier verstehe ich den Zusammenhang nicht. Was hat der AGT mit nem Taucher gemein ausser ner Pulle auf dem Rücken?

    Bevor du in Zukunft so Pauschal irgendeinen Mist in die Welt sitzt, macht es Sinn sich mal schlau zu machen, über was man da schreibt.

    Geschrieben von René H.
    Nur beim Bootswesen/Wasserrettung ist plötzlich alles anders und "man" agiert nach dem Motto, wird schon irgendwie gut gehen!?

    Ist das so? Oder ist das nur deine Warnehmung, weil es nicht nach deinem Dafürhalten läuft? Auch da kann ich dir sagen, dass es bei mir auch sehr lange gedauert hat, um festzustellen, dass es neben mir noch ganz viele andere Schlaue Leute gibt, die durchaus (besser) wissen, was sie da tun.

    Gruß

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    AutorHans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg740653
    Datum03.10.2012 12:54160470 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thorsten H.solange jemand in der Lage ist das Boot ordentlich zu steuern sollte sie alarmiert werden und ausrücken?
    Wenn die Person an der Wasseroberfläche treibt, kann die Person im Allgemeinen auch ohne Umfangreiche Ausbildung in ein Boot gezogen werden.


    Du meinst jetzt so quasi als "First Wasser-Responder", bis die "Profis" da sind?
    Also die Lücke zwischen in Wassernot geraten und ertrinken zu verkleinern, wenn man zwar ein Gewässer, aber die DLRG(oder andere..) ausgebildete Wasserretter eine ordentliche Anfahrt bei mitalarmierung haben?

    Grüsse
    Hansi

    Ein dezenter Hinweis an eventuelle "Petzen": Rennt ruhig zum Chef......der hat meine Beiträge schon vor euch gelesen....... :O)

    Hier bin ich beschäftigt: http://www.blumen-stellmacher.de

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern740662
    Datum03.10.2012 13:43160274 x gelesen
    Geschrieben von René H.Schickst du nen FA mit PA in ein Gebäude ohne das er eine AGT Ausbildung hat!?
    Nein, dann macht man einen qualifizierten Außenangriff.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg740667
    Datum03.10.2012 13:54160257 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Adolf H.Nein, dann macht man einen qualifizierten Außenangriff.

    und aufs Boot übertragen: der rettet dann vom Boot aus ;-)

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern740669
    Datum03.10.2012 13:56160477 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.und aufs Boot übertragen: der rettet dann vom Boot aus ;-)

    So rudimentär würd ich das gar nicht sehen, weil das machen Wasserwacht und DLRG ja auch, vom Boot aus retten. Ah ich vergaß, das gibts ja nicht bei den Profis ..... komisch nur das ich das so kenne von denen.


    Gruß
    Christian




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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg740671
    Datum03.10.2012 14:46160214 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Hansi S.Du meinst jetzt so quasi als "First Wasser-Responder", bis die "Profis" da sind?

    Wenn man es so nennen will. In Ba-Wü ist AFAIK ohnehin nicht die Feuerwehr zuständig.
    Ich denke, es sollte aber der hin, der am scnhellsten da sein kann. Beim Gefahrgut-Einsatz fahren ja auch Einheiten mit wenig bis keiner Ausrüstung und Ausbildung hin und können trotzdem Erstmassnahmen und ggf. Menschenrettung durchführen.


    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorVolk8er 8H., Lage / NRW 740672
    Datum03.10.2012 14:54160303 x gelesen
    Ich kann mich deutlich an eine TV-Reportage erinnern in der eine Vormann von diesen:Nichtschwimmern erwähnte, das bei Ihnen nicht vorgesehen ist zur Rettung ins Wasser zu gehen.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg740674
    Datum03.10.2012 15:30160367 x gelesen
    Geschrieben von Hansi S.Also die Lücke zwischen in Wassernot geraten und ertrinken zu verkleinern, wenn man zwar ein Gewässer, aber die DLRG(oder andere..) ausgebildete Wasserretter eine ordentliche Anfahrt bei mitalarmierung haben?


    Richtig. So wie jeder andere auf dem Wasser der mitbekommt, dass eine Person in (See)Not ist. Selbst als normalem "Freizeiskipper" mit vielleichen 40h Fahrpraxis im Jahr wird von mir erwartet, dass ich wenn ich eine Person in Not im Wasser entdecke, mir eine Person über Bord geht oder ein anderes Wasserfahrzeug in Not ist helfe. Feuerwehr dazu zu alarmieren ist dann nur das Sicherstellen,d ass da dann auch jemand kommt wenn der Zufall gerade nieman anderes auf dem Gewässer hat (davon abgesehen dass in manchen Gewässern durchaus Personen ertrinken können ohne dass auf diesen regelmäßiger Schiffsverkehr herrscht).

    Wobei man ehrlicherweise sagen muß, dass beim Stichwort "Person im Wasser" wenn es nicht eine Person mit Rettungsweste o.ä. ist sondern der Schwimmer der einfach so untergeht oder die Person die von der Böschung aus in den Fluß gestürzt ist wir in aller Regel von einem Such- udn Bergungseinsatz reden. Denn selbst bis wir als Feuerwehr da sind sind (wenn es nicht gerade die BF mit einem ständig besetzten oder schnell zu besetzenden Boot ist) wir von vermutlich >10 Minuten zwischen Ereignis und Leinen los (oder Boot zu Wasser) reden. Und die Wasserrettungsorganisationen mit geringerer Stationierungsdichte und tlw. größeren PErsonalproblemen braucht tlw. noch länger als die Feuerwehr.

    In sofern sind wir als Feuerwehr auch mit vergleichsweise bescheidener Ausrüstung und Ausbildung dann die einzige Möglichkeit noch halbwegs zeitnah eine Rettungsmöglichkeit zu bieten, bei ohnehin schon schlechten Ausgangsbedingungen.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorAlex8and8er 8P., Braubach / Rheinland-Pfalz740742
    Datum03.10.2012 22:38160048 x gelesen
    Hallo,

    eigentlich haben ja schon genug meiner

    Geschrieben von René H.Kameraden (...) hinreichend

    auf deinen Beitrag geantwortet. Ich mag deine Aussagen allerdings dennoch nicht unkommentiert stehen lassen, von daher:

    Geschrieben von René H.Tja...

    Wenn ich dich richtig verstehe willst du mir also vermitteln, dass keine Hilfe besser ist als die nicht bestmögliche Hilfe? Das kannst du nicht ernst meinen?

    Ich gestehe dir ja ohne Frage zu, dass die Möglichkeiten eines ausgewachsenen Strömungsretters mit einem erfahrenen DLRG-Bootsführer besser sein mögen, als das was viele Feuerwehr landauf, landab zu leisten im Stande sind. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass sie nicht auch zu qualifizierter Hilfe in der Lage sind. Und wie ich und zahlreiche andere schon geschrieben haben: Im Bereich der "Wasserrettung" reden wir doch wohl je nach Wassertemperatur und Rüstzeit ohnehin nicht mehr von "Rettung", sondern eher von "Bergung".

    Geschrieben von René H.Schickst du nen FA mit PA in ein Gebäude ohne das er eine AGT Ausbildung hat!?

    Selbstverständlich nicht. Habe ich keine ausgebildeten und tauglichen AGT zur Hand, führe ich einen qualifizierten Außenangriff durch.

    Analogie: Habe ich keine Bootsbesatzung mit Rettungsschwimmer/Strömungsretter-Qualifikation, führe ich eine Rettung vom Boot durch.

    Nochmal: Sicher ist eine flächendeckende Abdeckung der Wasserflächen mit spezialisiertem Personal und passender Ausrüstung wünschenswert und anzustreben. Aber offensichtlich ist die DLRG hierzu in der Fläche nicht breit genug aufgestellt und die Feuerwehren sind vielfach einfach nicht mehr in der Lage sich noch mehr Spezialausbildung "an die Backe zu nageln".

    MkG Alexander


    Alles mein Mist.

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    AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland740744
    Datum03.10.2012 22:46159957 x gelesen
    Geschrieben von Alexander P.Die da wären?

    Retten - Löschen - Bergen - Schützen ?

    Gruß
    Frank

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    AutorAlex8and8er 8P., Braubach / Rheinland-Pfalz740745
    Datum03.10.2012 22:49159970 x gelesen
    Geschrieben von Frank R.Retten - Löschen - Bergen - Schützen

    Ach, glatt vergessen. Siehst du mal...

    Einen aus dem Wasser ziehen ist dann also nicht "Retten" oder je nach Zustand "Bergen"?

    MkG Alexander


    Alles mein Mist.

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    AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland740747
    Datum03.10.2012 23:01159869 x gelesen
    Geschrieben von Alexander P. Einen aus dem Wasser ziehen ist dann also nicht "Retten" oder je nach Zustand "Bergen"?

    Doch, aber der Kollege vor Dir scheint da anderer Meinung zu sein...

    Gruß
    Frank

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    AutorAlex8and8er 8P., Braubach / Rheinland-Pfalz740748
    Datum03.10.2012 23:02159807 x gelesen
    Gut, dann sind wir uns ja einig :-).

    MkG Alexander


    Alles mein Mist.

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW740753
    Datum04.10.2012 07:46159938 x gelesen
    Geschrieben von Volker H.Ich kann mich deutlich an eine TV-Reportage erinnern in der eine Vormann von diesen:Nichtschwimmern erwähnte, das bei Ihnen nicht vorgesehen ist zur Rettung ins Wasser zu gehen.

    Das wäre wohl auch Lebensgefährlich.

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740755
    Datum04.10.2012 08:10159893 x gelesen
    zum einen haben die Bergepforten bei den Tocherbooten/SRB

    zum anderen inzwischen die Taktik erweitert, das war noch ein Vormann der alten Schule..

    SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740758
    Datum04.10.2012 08:12159971 x gelesen
    Geschrieben von Alexander P. Aber offensichtlich ist die DLRG hierzu in der Fläche nicht breit genug aufgestellt

    Und manchmal läßt man sie auch einfach nicht.....

    Nur nochmal fürs Protokoll, ich war nicht der erste der sich über DSA vs DRSA gewundert hat....

    SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei

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    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW740768
    Datum04.10.2012 09:08159892 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Christian S.weil das machen Wasserwacht und DLRG ja auch, vom Boot aus retten. Ah ich vergaß, das gibts ja nicht bei den Profis ..... komisch nur das ich das so kenne von denen.

    Es soll auch DLRG-Gliederungen an der Küste geben, die den schwimmerischen Einsatz vom Boot auschließen ;-). Und ich hab auch noch nie einen ins Wasser geschickt!

    Gruß,
    Christian Rieke

    ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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    AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW740785
    Datum04.10.2012 12:44160054 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.Und genau für die genannten Dinge brauch ich das DRSA ganz sicher nicht, da fokussiere ich die Ausbildung lieber auf die wirklich wichtigen Inhalte.
    gebe ich Dir Recht für Freiwillige Feuerwehren.
    BF's bilden aber das DRSA aus - ich vermute mal Bundesweit, bei Google hatte ich jedenfalls viele Treffer.
    Warum machen die das eigentlich?

    Grüße aus dem schönen Bergischen Land

    Markus

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg740786
    Datum04.10.2012 12:52160152 x gelesen
    Geschrieben von Markus B.Warum machen die das eigentlich?

    Weil sie so ein Mal gewisse Mindestfertigkeiten und -leistungsfähigkeiten im (Schwimm-)Sportlichen Bereich sicher stellen kann , ohne dafür einen extra eigenen Test durchzuführen.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg740787
    Datum04.10.2012 12:53159871 x gelesen
    Ohne das genau zu wissen, eine Mutmaßung:

    Es schadet nichts, und wenn ich im Rahmen der Gurndausbildung ohnehin ein Paar mal schwimmen gehe, sind wir doch ehrlich, wenn wir den Erste-Hilfe Teil streichen (weil die je ohnehin alle den RS machen) und davon ausgehen das einer der den Auswahltest bestanden hat, schwimmen kann und etwas Kondition hat, dann mache ich halt "nebenher" das DRSA, schaden wirds nicht und ich brauche mir gleichzeitg für das Schwimmtraining keinen Ausbildungsplan machen.

    Ich nehme die Vorgaben des DRSA, und habe den Teil der Ausbildung mit dessen Abnahme geprüft und gleiche Voraussetzungen geschaffen.

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    AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW740790
    Datum04.10.2012 12:58159861 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.gewisse Mindestfertigkeiten und -leistungsfähigkeiten im (Schwimm-)Sportlichen Bereich

    Da würde doch wohl das DSA reichen. Und die (trocken) sportlichen Leistungsfähigkeiten werden ja wohl anders überprüft.

    Grüße aus dem schönen Bergischen Land

    Markus

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen740799
    Datum04.10.2012 13:36159934 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Weil sie so ein Mal gewisse Mindestfertigkeiten und -leistungsfähigkeiten im (Schwimm-)Sportlichen Bereich sicher stellen kann , ohne dafür einen extra eigenen Test durchzuführen.

    Wie meinst Du das "ohne eigenen Test"? Der Rettungsschwimmer wird bei den BFen während des GAL gemacht, der Schwimmtest ist Teil des Sporttests. Ich kenne zumindest keine BF, bei der man beim Einstellungstest nicht schwimmen muss.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen740800
    Datum04.10.2012 13:38159813 x gelesen
    Geschrieben von Markus B.Da würde doch wohl das DSA reichen. Und die (trocken) sportlichen Leistungsfähigkeiten werden ja wohl anders überprüft.

    Meinst Du mit DSA das Deutsche Sportabzeichen? Das wird zusätzlich zum Rettungsschwimmer während des GAL gemacht. Einige BFen fordern es aber schon als Einstellungsvoraussetzung.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg740803
    Datum04.10.2012 13:56159830 x gelesen
    Geschrieben von Daniel H.Wie meinst Du das "ohne eigenen Test"?


    Dass man sich kein eigenes Progrmm für diesen sportlichen Teil überlegen muß, sondern einfach das trainiert und nachher das abprüft was dort geforert wird. Ohne dass man vorher lange Zeit darauf verwenden muß, Kritierien zu überlegen, deren Bewertung zu planen, ein Training dafür aufzustellen,...

    So wie beim Bund das DSA, das regelmäßig abgelegt werden muß. Da hat man normierte Werte und muß nicht selbst aktiv werden, sondern einfach nur "machen".

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorThom8as 8T., Mengen / Baden-Württemberg740806
    Datum04.10.2012 14:05159808 x gelesen
    Hallo Thorsten,

    Deiner Ansicht, dass....

    Geschrieben von Thorsten H.In Ba-Wü ist AFAIK ohnehin nicht die Feuerwehr zuständig.

    ... ist muss ich noch etwas anfügen:

    Nach dem FwG Ba-Wü ist die Feuerwehr sehr wohl für Notlagen an Gewässern zuständig. Aber ich
    muss glaub´etwas ausholen:


    Das Fachgebiet Wasserrettung wird gern als ergänzender Teilbereich des Rettungsdienstes gesehen, ähnlich wie die Luft- oder Bergrettung. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Rettungsdienst eine öffentliche Aufgabe der Gesundheitsfürsorge und der Gefahrenabwehr, den jedes Bundesland in einem eigenen Rettungsdienstgesetz regelt. Die Wasserrettung ist jedoch nur in 12 der 16 Rettungsdienstgesetze explizit aufgenommen worden.

    Im Rettungsdienstgesetz des Landes Baden-Württemberg wird das Sozialministerium ermächtigt Vereinbarungen über die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit den einschlägigen Organisationen zu treffen. Der § 2 Abs. 2 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Baden-Württemberg stellt aber klar, dass die Hilfeleistungspflicht der Feuerwehr bei der Wahrnehmung Aufgabe Wasserrettung auf der Grundlage von § 2 Feuerwehrgesetz unberührt bleibt.

    Das Innenministerium hat im Jahr 2001 mit den Landesverbänden Baden und Württemberg der DLRG e.V. eine Vereinbarung darüber getroffen, wie die Hilfeleistung an, in oder auf überirdischen Gewässern in Baden-Württemberg sichergestellt werden soll. Hierbei werden Kooperationen zwischen Gemeindefeuerwehr und der DLRG im Bereich der Wasserrettung ausdrücklich gefordert.

    Begrifflich wird hierbei unterschieden in die Aufgabe der Feuerwehr, die als Wasserrettung definiert wird und dem sogenannten Wasserrettungsdienst, der dem DLRG per Vereinbarung mit dem Sozialministerium übertragen wurde.

    Der Feuerwehr wird hierbei die Aufgabe Rettung von Personen aus Notlagen an, in oder auf Gewässern und die Eisrettung zugewiesen.

    Der DLRG werden ganzjährig spezielle Aufgaben innerhalb des Rettungsdienstes übertragen, soweit dafür im jeweiligen Rettungsdienstbereich ein Bedarf besteht. Insbesondere die Durchführung von Veranstaltungsabsicherungen, Vorhaltung von Wachstationen bei hoch frequentierten Gewässern.

    Gruss

    Thomas

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    AutorThom8as 8T., Mengen / Baden-Württemberg740810
    Datum04.10.2012 14:12159789 x gelesen
    Hallo Christian,

    da bin ganz Deiner Meinung. Und das Problem der "Personen im Wasser" oder "Suche im/auf dem Gewässer" wird sich in den nächsten Jahren wohl noch verschärfen, wenn heute schon davon ausgegangen wird, dass jedes vierte Kind nicht mehr richtig schwimmen lernt, werden sich die Ereignisse häufen, auch auf Gewässern auf dem Land, die nicht unbedingt Schifffahrtsstrassen sind und über eine ständige Wachbereitschaft einer HiOrg verfügen. Hier werden sich die Feuerwehren flächendeckend noch mit auseinandersetzen müssen.

    Gruss
    Thomas

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen740812
    Datum04.10.2012 14:15159507 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Dass man sich kein eigenes Progrmm für diesen sportlichen Teil überlegen muß, sondern einfach das trainiert und nachher das abprüft was dort geforert wird. Ohne dass man vorher lange Zeit darauf verwenden muß, Kritierien zu überlegen, deren Bewertung zu planen, ein Training dafür aufzustellen,...

    Wozu irgendwas bewerten wenn es "nur" ums Schwimmen geht? Wie gesagt, das Sportabzeichen und der Rettungsschwimmer werden während des GAL abgelegt. Und ich glaube nicht, dass die APO diese beiden Teile für die Ausbildung nur deswegen vorsieht, damit man eben einen "Rahmenlehrplan" für einen Teil des Dienstsports hat...

    Schliesslich wird auch keiner beim Fussballspielen während des GAL bewertet.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW740821
    Datum04.10.2012 14:40159794 x gelesen
    Sorry,
    meinte damit das Schwimmabzeichen (für Erwachsene in den Stufen Bronze, Silber, Gold).

    Geschrieben von Daniel H.Einige BFen fordern es aber schon als Einstellungsvoraussetzung.

    Genau, oder wenn nicht im Voraus gefordert, dann während der Ausbildung machen lassen.

    Aber BFen und HAW bilden ja DRSA aus, auch die auf dem Lande, also die abseits der Bundeswasserstraßen.

    Grüße aus dem schönen Bergischen Land

    Markus

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen740822
    Datum04.10.2012 14:45159784 x gelesen
    Geschrieben von Markus B.Aber BFen und HAW bilden ja DRSA aus, auch die auf dem Lande, also die abseits der Bundeswasserstraßen.

    Heisst ja aber nicht, dass es dort keine Gewässer geben würde, an denen es zu einer Wasserrettung kommen könnte. Z.B. bei uns: keine Wasserstrassen, aber 2 Badeseen und diverse andere unbewachte "Klein"gewässer. Wir sind bei jedem Wasserrettungseinsatz dabei und können auch überörtlich angefordert werden.

    Von Eisrettung mal gar nicht zu reden; auch unser Aufgabengebiet.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW740823
    Datum04.10.2012 14:50159716 x gelesen
    Geschrieben von Daniel H.Heisst ja aber nicht, dass es dort keine Gewässer geben würde, an denen es zu einer Wasserrettung kommen könnte.

    Ganz genau!

    Und deshalb bilden BFen halt Rettungsschwimmer aus!

    Also die Profis sehen es so: Waserrettung=Rettungsschwimmer

    Grüße aus dem schönen Bergischen Land

    Markus

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen740825
    Datum04.10.2012 14:52159745 x gelesen
    Geschrieben von Markus B.Also die Profis sehen es so: Waserrettung=Rettungsschwimmer

    Mindestens. Ggf. werden auch Feuerwehrtaucher ausgebildet und vorgehalten.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW740826
    Datum04.10.2012 14:55159732 x gelesen
    Rettungsschwimmer gehört zur Grundausbildung, genau wie AGT-Lehrgang.
    Taucher sind dann doch sehr viel seltener anzutreffen.

    Grüße aus dem schönen Bergischen Land

    Markus

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen740827
    Datum04.10.2012 15:04159723 x gelesen
    Geschrieben von Markus B.Rettungsschwimmer gehört zur Grundausbildung, genau wie AGT-Lehrgang.
    Taucher sind dann doch sehr viel seltener anzutreffen.


    Ja. Nicht überall wo Boote bei BFen vorgehalten werden gibt es auch Taucher.

    Und nicht überall wo es Boote bei FFen gibt, gibt es Rettungsschwimmer. Aber eine Menschenrettung ohne ins Wasser zu gehen sollte auch dort möglich sein, wenn es der Zustand des Pat. zulässt. Sicherer natürlich wenn Rettungsschwimmer dabei sind, aber möglich. Und auch das DLRG hat keine 100%ige "Durchseuchung" seiner Kräfte mit der Rettungsschwimmerausbildung. Aber auf einen Zeitvorteil zu verzichten, weil die nächstgelegene FF-Einheit mit Boot keine Rettungsschwimmer hat kann kein Argument sein.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW740828
    Datum04.10.2012 15:12159731 x gelesen
    Geschrieben von Daniel H.Und nicht überall wo es Boote bei FFen gibt, gibt es Rettungsschwimmer. Aber eine Menschenrettung ohne ins Wasser zu gehen sollte auch dort möglich sein, wenn es der Zustand des Pat. zulässt. Sicherer natürlich wenn Rettungsschwimmer dabei sind, aber möglich. Und auch das DLRG hat keine 100%ige "Durchseuchung" seiner Kräfte mit der Rettungsschwimmerausbildung. Aber auf einen Zeitvorteil zu verzichten, weil die nächstgelegene FF-Einheit mit Boot keine Rettungsschwimmer hat kann kein Argument sein.

    Volle Zustimmung!!
    Und auch wir werden keine Rettungsschwimmer ausbilden, obwohl wir ein Boot haben und auch mehr oder weniger viele Gewässer.

    Was ich sagen möchte ist, BF oder HAW sehen das anders und bilden entsprechend aus (gibt es dafür einen einheitlichen Ausbildungsplan auf Bundesebene?).

    Grüße aus dem schönen Bergischen Land

    Markus

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen740829
    Datum04.10.2012 15:15159530 x gelesen
    Geschrieben von Markus B.Was ich sagen möchte ist, BF oder HAW sehen das anders und bilden entsprechend aus (gibt es dafür einen einheitlichen Ausbildungsplan auf Bundesebene?).

    Die APO sind Ländersache, sie ähneln sich jedoch stark. Jede BF kann aber entscheiden zusätzliche Inhalte zu vermitteln.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorFerd8ina8nd 8H., Hamburg / Hamburg740835
    Datum04.10.2012 15:45159764 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Daniel H.Ich kenne zumindest keine BF, bei der man beim Einstellungstest nicht schwimmen muss.

    Nur zum Verständnis: Du meinst direkt beim Sporttest ?
    Oder Vorlage des DSA bei der Bewerbung ?

    Ich kenne einige BF die im Sporttest keinen Schwimmtest drin haben sondern sich das DSA in Papierform vorlegen lassen. (Das Abnahmedatum des DSA darf dabei eine gewissen Zeit nicht überschritten haben (so weit ich weiß von Feuerwehr zu Feuerwehr unterschiedlich)

    Grüße Ferdinand

    Sie vergleichen da Äpfel mit Dirnen !

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen740841
    Datum04.10.2012 16:11159742 x gelesen
    Geschrieben von Ferdinand H.Nur zum Verständnis: Du meinst direkt beim Sporttest ?

    Ja.

    Geschrieben von Ferdinand H.Oder Vorlage des DSA bei der Bewerbung ?

    Unabhängig davon, diese Anforderung stellt nicht jede BF. Das DSA ist ja Inhalt der APO.

    Geschrieben von Ferdinand H.Ich kenne einige BF die im Sporttest keinen Schwimmtest drin haben sondern sich das DSA in Papierform vorlegen lassen.

    Welche wären das denn? Da könnte man dann ja komplett auf einen Sporttest verzichten, da die Sporttests der einzelnen BFen sich doch ziemlich am Sportabzeichen orientieren...

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorFerd8ina8nd 8H., Hamburg / Hamburg740842
    Datum04.10.2012 16:18159716 x gelesen
    Moin.

    Oh Herr lass Hirn auf mich regnen :)
    Meine Synapsen hatten grad nen gewaltigen Dreher.

    Ich meinte das Deutsche Schwimmabzeichen, du das Deutsche Sportabzeichen, wie ich grad beim nochmal Lesen gemerkt habe. Meine Frage hat sich somit erledigt :)
    Das kommt davon, dass es hier immer so nass ist. Von unten nur Wasser, und seit gestern auch von oben ständig nur Geplätscher. Zum Glück kann ich schwimmen

    Zum Thema Feuerwehr und Schwimmen: Ich musste bei der Bewerbung das Deutsche Schwimmabzeichen vorlegen und habe im LLG das DRSA abgelegt.

    Grüße aus dem nassen Norden

    Ferdi

    Sie vergleichen da Äpfel mit Dirnen !

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen740843
    Datum04.10.2012 16:26159588 x gelesen
    Geschrieben von Ferdinand H.Ich meinte das Deutsche Schwimmabzeichen, du das Deutsche Sportabzeichen, wie ich grad beim nochmal Lesen gemerkt habe. Meine Frage hat sich somit erledigt :)
    Das kommt davon, dass es hier immer so nass ist. Von unten nur Wasser, und seit gestern auch von oben ständig nur Geplätscher. Zum Glück kann ich schwimmen


    Kein Problem. Ich musste vorhin auch nochmal nachfragen was denn die Abkürzung DSA heissen soll. Und da war es das Sportabzeichen...

    Bei uns ist der Schwimmtest deutlich umfangreicher als bei euch. 200m Freistil, Streckentauchen und 50m Rückenschwimmen im Beinschlag. Zeiten sind aber nicht wirklich knapp bemessen... Komisch, dass trotzdem dabei so viele ihren Hut nehmen müssen.

    Grüße aus dem ebenfalls nassen Süden!

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern740844
    Datum04.10.2012 16:26159595 x gelesen
    Geschrieben von Ferdinand H.Zum Thema Feuerwehr und Schwimmen: Ich musste bei der Bewerbung das Deutsche Schwimmabzeichen vorlegen und habe im LLG das DRSA abgelegt.

    Grüße aus dem nassen Norden


    so isses auch im noch trockenen Süden :-)

    Grüssle


    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorFerd8ina8nd 8H., Hamburg / Hamburg740846
    Datum04.10.2012 16:33159448 x gelesen
    Moin nochmal.

    Edit: Bei Bewerbung muss das deutsche Schwimmabzeichen in Silber vorgelegt werden welches nicht älter als 2 Jahre sein darf.

    Grüße Ferdi

    Sie vergleichen da Äpfel mit Dirnen !

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen740847
    Datum04.10.2012 16:35159455 x gelesen
    Geschrieben von Ferdinand H.Bei Bewerbung muss das deutsche Schwimmabzeichen in Silber vorgelegt werden welches nicht älter als 2 Jahre sein darf.

    Das Sportabzeichen nehmen sie bei uns lieber selbst ab. Dann haben sie die Leistung auch selbst gesehen. ;-)

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW740852
    Datum04.10.2012 17:31159482 x gelesen
    Geschrieben von Daniel H.... Komisch, dass trotzdem dabei so viele ihren Hut nehmen müssen.

    Das erlebe ich zur Zeit immer wieder. Da mache ich meine Wiederholungsprüfung zum DRSA Silber und schwimme den 16-20 Jährigen weg. Das sollte so nicht sein.

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü740863
    Datum04.10.2012 20:47159573 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel H.Zeiten sind aber nicht wirklich knapp bemessen... Komisch, dass trotzdem dabei so viele ihren Hut nehmen müssen.

    Wenn man die Statistik hier anschaut ist das dann weniger komisch als eher erschreckend:

    DLRG (ganz runter scrollen)

    Klar werden sich bei einer BF nicht nur "Blei-Enten" bewerben, aber jeder vierte bleibt eben jeder vierte....und wenn man die Statistik anschaut wird es ja eher schlimmer, bei den Kinder/Jugendlichen jeder dritte....:-(


    Gruß Andi

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern740864
    Datum04.10.2012 20:55159461 x gelesen
    Geschrieben von Andreas R.und wenn man die Statistik anschaut wird es ja eher schlimmer, bei den Kinder/Jugendlichen jeder dritte....:-(

    ist das ein Wunder wenn es keinen Schwimmunterricht mehr gibt, alle meine 3 Kids hatten sowas in der Schule nicht mehr.


    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt740866
    Datum04.10.2012 21:09159427 x gelesen
    Geschrieben von Klaus S.ist das ein Wunder wenn es keinen Schwimmunterricht mehr gibt, alle meine 3 Kids hatten sowas in der Schule nicht mehr.
    Hmm. Vielleicht ein Stadtphänomen? Weil ich hatte Schwimmen in der Grundschule, in der Unterstufe und optional in der Oberstufe.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern740867
    Datum04.10.2012 21:13159387 x gelesen
    eher ein vorhandenes Badproblem, wie willst du zig tausend Kinder in den Klassen 2-10 in dem Verhältnis zu den vorhandenen Bädern durchbringen, hier wurde dann im Kindergarten und in der Grundschule Schwimmkurse privat angeboten,das wars dann.


    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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     27.09.2012 19:04 ., Flensburg
     27.09.2012 20:26 Thom7as 7T., Mengen
     27.09.2012 20:36 Hara7ld 7S., Köln
     27.09.2012 20:43 ., Thierstein und Magdeburg
     27.09.2012 20:51 ., Flensburg
     27.09.2012 21:02 ., Bad Hersfeld
     27.09.2012 21:25 ., Flensburg
     27.09.2012 21:47 ., Thierstein und Magdeburg
     27.09.2012 22:14 ., Bad Hersfeld
     28.09.2012 05:49 ., Flensburg
     28.09.2012 08:35 Mark7us 7R., Höhenrain
     28.09.2012 09:03 Günt7her7 S.7, Mühldorf a. Inn
     27.09.2012 21:09 ., Thierstein und Magdeburg
     27.09.2012 22:45 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
     28.09.2012 09:15 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     27.09.2012 20:45 ., Flensburg
     28.09.2012 10:59 Chri7sti7an 7F., Wernau
     28.09.2012 11:22 Hara7ld 7S., Köln
     28.09.2012 21:26 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     01.10.2012 17:26 Hara7ld 7S., Köln
     01.10.2012 19:34 ., Flensburg
     02.10.2012 12:28 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     02.10.2012 13:00 ., Flensburg
     02.10.2012 13:06 ., München
     02.10.2012 13:59 Hara7ld 7S., Köln
     02.10.2012 14:11 Alex7and7er 7P., Braubach
     02.10.2012 14:30 ., München
     02.10.2012 15:55 ., Flensburg
     02.10.2012 13:08 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     02.10.2012 13:46 ., Flensburg
     02.10.2012 14:37 Anto7n K7., Mühlhausen
     02.10.2012 16:11 ., Flensburg
     02.10.2012 16:17 Anto7n K7., Mühlhausen
     02.10.2012 16:27 Hara7ld 7S., Köln
     02.10.2012 16:32 Anto7n K7., Mühlhausen
     02.10.2012 17:24 ., Flensburg
     02.10.2012 17:27 ., Flensburg
     02.10.2012 18:08 Anto7n K7., Mühlhausen
     02.10.2012 13:11 Alex7and7er 7P., Braubach
     02.10.2012 13:40 ., Flensburg
     02.10.2012 14:02 Alex7and7er 7P., Braubach
     02.10.2012 14:05 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     02.10.2012 14:15 Alex7and7er 7P., Braubach
     02.10.2012 14:26 Matt7hia7s O7., Waldems
     04.10.2012 12:44 Mark7us 7B., Gummersbach
     04.10.2012 12:52 Chri7sti7an 7F., Wernau
     04.10.2012 12:58 Mark7us 7B., Gummersbach
     04.10.2012 13:38 Dani7el 7H., Schriesheim
     04.10.2012 14:40 Mark7us 7B., Gummersbach
     04.10.2012 14:45 Dani7el 7H., Schriesheim
     04.10.2012 14:50 Mark7us 7B., Gummersbach
     04.10.2012 14:52 Dani7el 7H., Schriesheim
     04.10.2012 14:55 Mark7us 7B., Gummersbach
     04.10.2012 15:04 Dani7el 7H., Schriesheim
     04.10.2012 15:12 Mark7us 7B., Gummersbach
     04.10.2012 15:15 Dani7el 7H., Schriesheim
     04.10.2012 13:36 Dani7el 7H., Schriesheim
     04.10.2012 13:56 Chri7sti7an 7F., Wernau
     04.10.2012 14:15 Dani7el 7H., Schriesheim
     04.10.2012 15:45 ., Hamburg
     04.10.2012 16:11 Dani7el 7H., Schriesheim
     04.10.2012 16:18 ., Hamburg
     04.10.2012 16:26 Dani7el 7H., Schriesheim
     04.10.2012 16:33 ., Hamburg
     04.10.2012 16:35 Dani7el 7H., Schriesheim
     04.10.2012 17:31 Hara7ld 7S., Köln
     04.10.2012 20:47 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     04.10.2012 20:55 ., München
     04.10.2012 21:09 ., Thierstein und Magdeburg
     04.10.2012 21:13 ., München
     04.10.2012 16:26 ., München
     04.10.2012 12:53 Mich7ael7 K.7, Neuhausen a.d.F.
     29.09.2012 10:45 Chri7sti7an 7F., Wernau
     29.09.2012 11:21 Jürg7en 7M., Weinstadt
     29.09.2012 16:07 Dani7el 7H., Schriesheim
     27.09.2012 21:20 Adol7f H7., Rosenheim
     27.09.2012 22:53 Anto7n K7., Mühlhausen
     27.09.2012 22:59 Adol7f H7., Rosenheim
     27.09.2012 23:01 Anto7n K7., Mühlhausen
     28.09.2012 05:55 ., Flensburg
     28.09.2012 12:28 Anto7n K7., Mühlhausen
     28.09.2012 13:38 ., Flensburg
     28.09.2012 22:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     28.09.2012 23:21 Anto7n K7., Mühlhausen
     28.09.2012 23:53 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     29.09.2012 08:21 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     01.10.2012 09:35 Mark7us 7R., Höhenrain
     01.10.2012 09:41 Mark7us 7R., Höhenrain
     01.10.2012 10:13 Anto7n K7., Mühlhausen
     01.10.2012 10:30 Adol7f H7., Rosenheim
     01.10.2012 10:49 Mark7us 7R., Höhenrain
     01.10.2012 11:11 Chri7sti7an 7F., Wernau
     01.10.2012 11:15 Adol7f H7., Rosenheim
     01.10.2012 10:43 Mark7us 7R., Höhenrain
     01.10.2012 10:57 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     01.10.2012 11:50 Hara7ld 7S., Köln
     01.10.2012 12:53 ., Flensburg
     01.10.2012 14:42 Mark7us 7R., Höhenrain
     01.10.2012 16:00 Anto7n K7., Mühlhausen
     01.10.2012 16:10 Mark7us 7R., Höhenrain
     02.10.2012 12:30 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     02.10.2012 12:40 Anto7n K7., Mühlhausen
     02.10.2012 12:49 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     02.10.2012 14:28 Mark7us 7R., Höhenrain
     28.09.2012 06:08 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     28.09.2012 12:31 Anto7n K7., Mühlhausen
     27.09.2012 21:31 ., Flensburg
     27.09.2012 20:47 ., Flensburg
     27.09.2012 21:23 Adol7f H7., Rosenheim
     27.09.2012 21:34 ., Flensburg
     27.09.2012 21:42 Adol7f H7., Rosenheim
     27.09.2012 21:48 ., Flensburg
     27.09.2012 22:03 Adol7f H7., Rosenheim
     27.09.2012 22:17 ., Bad Hersfeld
     28.09.2012 12:40 Anto7n K7., Mühlhausen
     27.09.2012 21:43 ., Flensburg
     27.09.2012 22:15 Chri7sti7an 7F., Fürth
     28.09.2012 00:53 Hara7ld 7S., Köln
     28.09.2012 05:52 ., Flensburg
     28.09.2012 06:31 Chri7sti7an 7F., Fürth
     28.09.2012 05:46 ., Flensburg
     02.10.2012 14:13 ., Wüstenrot
     02.10.2012 15:00 Hara7ld 7S., Köln
     02.10.2012 15:51 ., Flensburg
     02.10.2012 16:08 ., Flensburg
     02.10.2012 16:21 Alex7and7er 7P., Braubach
     02.10.2012 17:17 ., Flensburg
     03.10.2012 13:43 Adol7f H7., Rosenheim
     03.10.2012 13:54 Jürg7en 7M., Weinstadt
     03.10.2012 13:56 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     03.10.2012 14:54 Volk7er 7H., Lage
     04.10.2012 07:46 Hara7ld 7S., Köln
     04.10.2012 08:10 ., Flensburg
     04.10.2012 09:08 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
     03.10.2012 22:38 Alex7and7er 7P., Braubach
     04.10.2012 08:12 ., Flensburg
     03.10.2012 22:46 Fran7k R7., Eppelborn
     03.10.2012 22:49 Alex7and7er 7P., Braubach
     03.10.2012 23:01 Fran7k R7., Eppelborn
     03.10.2012 23:02 Alex7and7er 7P., Braubach
     02.10.2012 17:57 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     03.10.2012 07:40 ., Flensburg
     03.10.2012 10:20 Dani7el 7H., Schriesheim
     03.10.2012 10:38 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     03.10.2012 10:45 Pete7r L7., Frankenberg
     03.10.2012 12:06 ., Dinslaken
     03.10.2012 12:54 Hans7i S7., Korntal-Münchingen
     03.10.2012 14:46 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     04.10.2012 14:05 Thom7as 7T., Mengen
     03.10.2012 15:30 Chri7sti7an 7F., Wernau
     04.10.2012 14:12 Thom7as 7T., Mengen
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