alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaAusbildung für Kindergärtnerinnen für Räumungsübung24 Beträge
RubrikBrandschutzerziehung
 
AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz740396
Datum01.10.2012 15:427331 x gelesen
Hallo zusammen,

wir haben in unserem Ausrückebereich mehrere Kindergärten.

Für einen Kindergarten ist nun auf deren Wunsch hin ein Einsatzplan durch mich entworfen worden, weiterhin wollen die gerne in den nächsten Wochen noch eine Räumungsübung mit uns durchführen.

Soweit, sogut, ist auch bis hier hin kein Problem.

Allerdings möchten die Kindergarten-Erzieherinnen jetzt auch noch durch uns unterrichtet werden, wie Sie sich genau zu verhalten haben bei einer Räumung, was ihre Aufgaben sind, wie sie die Kinder vorzubereiten haben usw. usw.
Hat jemand von euch evtl. einen Unterricht, eine Unterweisung oder ähnlichs schonmal gemacht und da Unterlagen für?

Die würden wir selbstverständlich auf uns anpassen, aber dann hätten wir schonmal ne Grundlage, wie man sowas anfangen könnte.

Vielen Dank im voraus.

Gruss
Ralf

Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de


Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern740398
Datum01.10.2012 15:545596 x gelesen
Die juristische Pflicht, die Kindergärnterinnen hier zu unterweisen hat der Träger (in Vertretung durch den disziplinarsichen Vorgesetzten). => Organisationspflicht. (BGV A1 und ArbSchuG)

Ich würde dringend davon abraten, ihn hier aus seiner juristischen Verantwortung zu entlassen. Macht ihr seinen teil und hinterher geht einmal etwas schief wird der Träger nichts eiligeres machen als Euch die Schuld in die Schuhe zu schieben mit den Worten, dass doch die Feuerwehr...

Also lasst ihn seine Pflichtaufgabe auch machen. ggfs. kommt ihr als fachkundige Zuhörer mit dazu (zu seiner Unterweisung) hört Euch das an und gebt eventuell Diskussionsbeiträge zu seiner Unterweisung ab. Nicht mehr!

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz740402
Datum01.10.2012 16:015511 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Volker L.die Kindergärnterinnen hier zu unterweisen hat der Träger

Dickes JA.

und dafür sollte er eine vernünftige FASi oder / und einen Brandschutzbeauftragten haben.

Falls nicht - wie leider so oft bei den öffentlichen Betrieben in RLP (D) --> dann wird es Zeit, dass sich der Chef / die Chefin Gedanken um die eigene strafrechtliche Haftung macht, falls da mal was passiert...

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8H., Borsdorf / Sachsen740406
Datum01.10.2012 16:205479 x gelesen
Hallo Volker

Geschrieben von Volker L.Die juristische Pflicht, die Kindergärnterinnen hier zu unterweisen hat der Träger (in Vertretung durch den disziplinarsichen Vorgesetzten). => Organisationspflicht. (BGV A1 und ArbSchuG)

Ich habe Ralf so verstanden, dass die Feuerwehr bei der Räumungsübung mit anwesend sein soll.
Von einer eigenen Durchführung, in Regie der Feuerwehr, war nicht die Rede.

Warum also nicht im Rahmen einer Brandschutzerziehung in der Kita an der Rettungstreppe stehen und aufpassen, dass kein Kind stolpert?

Sehe ich das falsch?

Gruß Thomas

...und Tradition löscht leider kein Feuer!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen740407
Datum01.10.2012 16:265437 x gelesen
Geschrieben von Thomas H.Sehe ich das falsch?

Jo!
Seine Fw. soll die Kindergärtnerinnen im Handling einer Evakuierung unterweisen/einweisen. Und genau DAS ist aber eine originäre Aufgabe desd Trägers.

Unterstützung bei der Übung ja, Unterweisung nein.

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz740412
Datum01.10.2012 17:205322 x gelesen
Hallo,

ja, wir sollen bei der Übung unterweisen.

Und halt diesen Unterricht vorbereiten. Auch wenn ich jetzt bezüglich der rechtlichen Seite etwas verunsichert bin.

Gruss
Ralf

Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de


Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz740415
Datum01.10.2012 17:365261 x gelesen
Hallo Ralf,

unterstützen, schulen, Ratschläge geben usw - immer.

Lass allerdings die Finger von Unterweisungen, dies sind Instrumente des Arbeitsschutzes, und dafür ist alleine der Arbeitgeber bzw. der Mitarbeiter verantwortlich, an den evtl. die Unternehmerverantwortung wirkungsvoll übertragen wurde (evtl. KITa-Leiterin).

Das ist i.d.R. bei OG's - der Ortsbürgermeister.
Das kann, je nach Orga-Form aber auch der Bgm der VG bzw. ein Mitarbeiter sein.

Deine VG hat mit Sicherheit einen FASi (Fachkraft für Arbeitssicherheit).

Rede mal mit dem Mitarbeiter, der für Arbeitsschutz verantwortlich ist, der sollte Dir helfen können.

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW740416
Datum01.10.2012 17:395264 x gelesen
Geschrieben von Ralf R.Und halt diesen Unterricht vorbereiten.
Und wie willst du das machen, ohne Einblick (und Einfluss) in die Dienstplangestaltung. Ohne die Oranisiatorischen Hintergründe der Einrichtung?

Beispiel: Du erklärst, das die Anwesenheit durch die KigaLeiterin an die FW aufgrund der Anwesenheitsbücher gemeldet werden muss. Aber zwei Wochen vorher hat der Vorgesetzte beschlossen, das die Anwesenheitslisten nur noch Online geführt werden, und auf den Ausdruck wollte die Vertretungskraft der Vertretungskraft nicht warten/ist nicht möglich.
Großes Chaos beim Feuer und du bist Schuld, denn du hast etwas geschult, das nicht Möglich ist. Natürlich kannst du dich da wieder rausreden, aber willst du das?

Diese Unterweisungen werden i.d.R. vom Sicherheitsbeauftragten oder vom Betriebsleiter gemacht, weil die wissen sollten, wie die Abläufe sind und bleiben müssen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern740423
Datum01.10.2012 18:40   5211 x gelesen
Auch wenn ich mir wieder mal die Finger verbrenne.....
Er kann doch dahingehend "Einweisen", was die Kita Mädels so generell machen können, wenn sie einen Brand entdecken,wie z.B. Türen und Fenster zu machen, zählen wie viele Kinder da sind uswusw.......
Kleinigkeiten halt, Brandschutzerziehung ohne das "große" Ganze
und ohne gleich wieder mit den typisch deutschen Bedenkenträgereien,
z.B. willst du die Verantwortung wirklich???
oder du hast dann Schuld weil.......herrgottnochmal.....

Warum nicht??
Verstärkt die Bindung zur Feuerwehr, das Personal kennt dann schon den einen oder anderen und
beim Einsatz, der hoffentlich nicht kommt, sind die Mädels/Einsatzkräfte auch nicht mehr ganz so nervös,
weil sie vielleicht wissen, auf wen sie zugehen können......
Die Feuerwehr lernt auch die Abläufe kennen, die für sie wichtig sein können, um den Erfolg zu erzielen...
hört also bitte auf, gleich lauthals nach den Aufgaben des Trägers zu rufen.....
Was wenn das die Gemeinde ist und diese an uns weiter delegiert, soll es ja auch geben...nur mal so am rande....
und dann sagen wir, sucht euch einen, der sich mit so etwas auskennt..... oder wie??
Wir sollten uns solchen Aufgaben nicht verschließen, da sie auch sehr viel potenzial für uns bedeuten kann....


Gruß Markus

In Treue fest!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW740427
Datum01.10.2012 19:035026 x gelesen
Geschrieben von Greiner M.hört also bitte auf, gleich lauthals nach den Aufgaben des Trägers zu rufen.....
Ne, finde ich gut sollte man machen...
Nicht alles was sich gut anhört, ist es auch. Ich habe die Brandschutzgeschichten auch nur für meine Abteilung gemacht, egal wie sehr die anderen Abteilungsleiter mich drängten, das "mal eben mitzumachen". Du hast einfach keine Kontrolle über die Abläufe, die sich gerne schnell und unvorhersehbar ändern. Ein besonders wichtiger Punkt ist insbesondere, das die FASI dann auch nachträglich steuernd in die Prozesse einwirken kann, wenn diese plötzlich nicht mehr funktionieren können. Mein Beispiel oben ist zwar mit der heißen Nadel gestrickt, kommt aber einer erlebten Realität durchaus nahe.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg740431
Datum01.10.2012 19:314903 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Diese Unterweisungen werden i.d.R. vom Sicherheitsbeauftragten oder vom Betriebsleiter gemacht, weil die wissen sollten, wie die Abläufe sind und bleiben müssen.
Oder von überbetrieblichen Kräften nach § 19 ASiG. Ob die mehr vom Ablauf wissen kann zumindest am manchen Stellen angezweifelt werden. Naja zumindest sind die abgesichert wenns schief geht.

Gruß Ralf

Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern740433
Datum01.10.2012 19:344989 x gelesen
Die rechtliche Seite ergibt sich aus der BGV A1 und praktisch wortgleich aus §10 des ArbSchuG.

"Der Arbeitgeber hat...die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung, ud Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen......"
Das nennt man Organisationspflichten. Dazu kommen seine Auswahlpflichten (als nur hierfür geeignetes Personal anzustellen) sowie seien Kontrollpflichten (machen die Mitarbeiter auch das was ihnen gesagt wurde).
Als FF könnt Ihr gerne zur Unterweisung als fachkundige Zuhörer mitkommen oder bei einer Evakuierungsübung unterstützend anwesend sein. Aber alle Inhalte muss der Träger der Kita hinbekommen und dafür auch verantwortlich Alarmpläne erstellen, bauliche Voraussetzungen erfüllen etc. etc. Da gibt es für den Träger keine Ausreden - kein ich hab keine Ahnung, habe ich noch nie gemacht usw.

Gruß von einer SiFa (man nennt das auch umgangssprachlich Sicherheitsingenieur - so wie im Gesetz)

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland740437
Datum01.10.2012 19:505005 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Gruß von einer SiFa (man nennt das auch umgangssprachlich Sicherheitsingenieur - so wie im Gesetz)
Einer SiFa...? Meinst Du einer Sicherheitsfirma oder einem Sicherheitsingenieur? Ich dachte, Du wärst in Erlangen bei dem kleinen Familienbetrieb.
____
Grüße von einer Kindertagesstätte, die zwar alles top auf dem Papier aufgelistet hat und wo das Personal sogar studiert "ist". Aber als unerwartet die Rauchmelder gingen, waren Sohnemann und ich die ersten (angezogen) an der Ausgangstür plus noch ein Kind an der Hand, welches nicht unsers war.
Was das Personal tat, wollt Ihr lieber nicht wissen. Das war das "Who is Who" an Fehlern.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü740438
Datum01.10.2012 19:524997 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Frank E.Einer SiFa...? Meinst Du einer Sicherheitsfirma oder einem Sicherheitsingenieur?

SiFa...;-)

Gruß Andi

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland740439
Datum01.10.2012 19:564953 x gelesen
Ahja. Wieder etwas für die Abkürzungshilfe "Feuerwehrs für Dummies."
Danke auf jeden Fall für das Lösen meiner geistigen Blockade.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP740441
Datum01.10.2012 20:015013 x gelesen
Geschrieben von Greiner M.n...ach den Aufgaben des Trägers zu rufen.....
Was wenn das die Gemeinde ist...
Das dürfte beim Großteil der Einrichtungen der Fall sein.

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen740444
Datum01.10.2012 20:174957 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Das dürfte beim Großteil der Einrichtungen der Fall sein.

Danke
Und genau haben Diese die entsprechenden Fachkräfte......

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz740446
Datum01.10.2012 20:214959 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter L.Und genau haben Diese die entsprechenden Fachkräfte......

Große Kommunen haben eigene FASi's, kleiner Gemeinden haben Externe.

Da gibt es aber solche und solche.

Ich habe von ein paar Jahren eine bundesweite Firma gekündigt und arbeite jetzt mit einer kleinen Firma --> einfach nur super.

Gleiches Geld - aber vielfache Leistung.

Sicherheit bedeutet Aufwand, da besteht in den Rathäusern noch einiges an Aufklärungsarbeit...

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern740447
Datum01.10.2012 20:254945 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Aber zwei Wochen vorher hat der Vorgesetzte beschlossen, das die Anwesenheitslisten nur noch Online geführt werden, und auf den Ausdruck wollte die Vertretungskraft der Vertretungskraft nicht warten/ist nicht möglich.

erübrigt sich, da die Stättenleitung 1x pro Jahr eine Unterweisung an die Mitarbeiter weitergeben muss und diese auf Papier unterschrieben werden muss.

Geschrieben von Ralf R. Und halt diesen Unterricht vorbereiten.


Brandschutzerziehung

Geschrieben von Harald S.Und wie willst du das machen, ohne Einblick (und Einfluss) in die Dienstplangestaltung. Ohne die Oranisiatorischen Hintergründe der Einrichtung?


Die Betonung liegt auf Unterstützung

Ansonsten denke ich sprengst du ein wenig die angefragte Dimension,worauf Ralf eingentlich rauswill:-)


Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

Blackberry Pin:2820CBA7
http://www.facebook.com/gordon.gollob

Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen740449
Datum01.10.2012 20:314902 x gelesen
Geschrieben von Thomas K.Sicherheit bedeutet Aufwand, da besteht in den Rathäusern noch einiges an Aufklärungsarbeit...

Da mag ich dir dir neingeschränkt recht geben. Aber irgendwann lernt auch der Letzte....

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern740451
Datum01.10.2012 20:39   5080 x gelesen
Beispiel


Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

Blackberry Pin:2820CBA7
http://www.facebook.com/gordon.gollob

Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz740458
Datum01.10.2012 21:214896 x gelesen
Hallo zusammen,

was hab ich den hier losgetreten?

Also, Klaus hat mich genau verstanden, und genau so werden wir das auch umsetzen, denke ich (muss ja da erst Rücksprache mit meinem Einheitsführer nehmen).....

Davon unbenommen bleibt ja, was der Träger (im konkreten Fall übrigens nicht die Verbandsgemeinde) ansonsten noch unternimmt.....

Gruss
Ralf

Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de


Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern740467
Datum01.10.2012 22:054813 x gelesen
Genau bei dem kleinen Familienbetrieb bin ich SiFa - sicher ein Fachidiot ;-)

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY740473
Datum01.10.2012 22:484766 x gelesen
Servus,

eine Sifa kann aber auch das sein. Und das ist was ganz anderes. Übrigens gab´s das schon vor der anderen SiFa.;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 01.10.2012 15:42 Ralf7 R.7, Kirchen
 01.10.2012 15:54 Volk7er 7L., Erlangen
 01.10.2012 16:01 Thom7as 7K., Hermeskeil
 01.10.2012 16:20 Thom7as 7H., Borsdorf
 01.10.2012 16:26 Pete7r L7., Frankenberg
 01.10.2012 17:20 Ralf7 R.7, Kirchen
 01.10.2012 17:36 Thom7as 7K., Hermeskeil
 01.10.2012 17:39 Hara7ld 7S., Köln
 01.10.2012 18:40 Mark7us 7G., Kochel am See
 01.10.2012 19:03 Hara7ld 7S., Köln
 01.10.2012 20:01 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 01.10.2012 20:17 Pete7r L7., Frankenberg
 01.10.2012 20:21 Thom7as 7K., Hermeskeil
 01.10.2012 20:31 Pete7r L7., Frankenberg
 01.10.2012 20:39 ., München
 01.10.2012 21:21 Ralf7 R.7, Kirchen
 01.10.2012 19:31 Ralf7 H.7, Drebkau
 01.10.2012 20:25 ., München
 01.10.2012 19:34 Volk7er 7L., Erlangen
 01.10.2012 19:50 ., Viskafors
 01.10.2012 19:52 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 01.10.2012 19:56 ., Viskafors
 01.10.2012 22:48 Anto7n K7., Mühlhausen
 01.10.2012 22:05 Volk7er 7L., Erlangen
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt