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Thema | Parlament erwägt 'Feuerwehrabgabe' in Reichelsheim/Hessen | 18 Beträge | |||
Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | ||||
Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 740930 | |||
Datum | 05.10.2012 11:39 | 7324 x gelesen | |||
Geschrieben von KFV-WetterauParlament erwägt "Feuerwehrabgabe" in Reichelsheim Quelle: KFV-Wetterau Mal sehen was die Bürgerschaft dazu sagt... Gruß Michael | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 740931 | |||
Datum | 05.10.2012 11:54 | 5358 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Michael T. Mal sehen was die Bürgerschaft dazu sagt... da braucht die nichts sagen. Feuerwehrabgaben wurden schon vor längerer Zeit höchstrichterlich gekippt. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken | 740933 | |||
Datum | 05.10.2012 12:02 | 5197 x gelesen | |||
Bei uns gibts Kommunen, die das von den Bürgern auf freiwilliger Basis erheben, soll ganz gut klappen. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 740936 | |||
Datum | 05.10.2012 12:13 | 5233 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. Feuerwehrabgaben wurden schon vor längerer Zeit höchstrichterlich gekippt m.W. wurden aber nur die gekippt, die von den Bürgern erhoben werden, die NICHT aktiv bei der FW sind. Hier soll die FW-Abgabe von allen Bürgern zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden. Bin mal gespannt, wann die Furtz- und Bums-Abgabe beschlossen wird... Kopfschüttel... MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg | 740948 | |||
Datum | 05.10.2012 13:07 | 5079 x gelesen | |||
War das nicht als Frauen noch nicht zur Feuerwehr durften und somit wegen Gleichberechtigung? Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird. WICHTIGER HINWEIS! Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung. | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 740980 | |||
Datum | 05.10.2012 17:39 | 4642 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian H.War das nicht als Frauen noch nicht zur Feuerwehr durften und somit wegen Gleichberechtigung? Es war, als die Abgabe nur von Männern erhoben wurde, und somit wegen Gleichberechtigung. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 741007 | |||
Datum | 05.10.2012 20:42 | 4624 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian H.War das nicht als Frauen noch nicht zur Feuerwehr durften und somit wegen Gleichberechtigung? Es gab zwei Urteile. Eines vom Bundesverfassungsbericht und von europäischen Gerichtshof. Das eine hat gesagt "nur von Männern geht nicht". Das andere hat gesagt "die Abgabe ist so nicht zulässig. Zum einen gehört Brandschutz zur elementaren Daseinsvorsorge, zum anderen sei die Abgabe nicht darauf angelegt, dass jemand zur Feuerwehr kommt. Denn die Gemeinde könnte gar nicht alle (männlichen) Einwohner sinnvoll im Dienst einsetzen wenn die alle statt zu zahlen den Dienst leisten würden". Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 741012 | |||
Datum | 06.10.2012 00:03 | 4392 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Christian H. War das nicht als Frauen noch nicht zur Feuerwehr durften und somit wegen Gleichberechtigung? Als die Feuerwehrabgabe von Gerichten gekippt wurde, gab es in vielen Feuerwehren schon Frauen. Nur einige Unverbesserliche haben sich zu dem Zeitpunkt noch mit Händen und Füssen dagegen gewehrt. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 741016 | |||
Datum | 06.10.2012 00:40 | 4403 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Als die Feuerwehrabgabe von Gerichten gekippt wurde, gab es in vielen Feuerwehren schon Frauen. Nur einige Unverbesserliche haben sich zu dem Zeitpunkt noch mit Händen und Füssen dagegen gewehrt. Was heißt da "zu dem Zeitpunkt"? Das gibt es schon immernoch, selbst wenn die Einheit kurz vor der Auflösung steht... MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg | 741017 | |||
Datum | 06.10.2012 07:30 | 4258 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Thomas Hermes--- Als die Feuerwehrabgabe von Gerichten gekippt wurde, gab es in vielen Feuerwehren schon Frauen. Nur einige Unverbesserliche haben sich zu dem Zeitpunkt noch mit Händen und Füssen dagegen gewehrt. Meines wissens stand damals im Feuerwehrgesetzt BaWü noch der Feuerwehrmann drinn. Damals als ich eingetreten bin gab es noch keine Feuerwehrfrauen außer Fanfahren- oder Spielmannszüge. Es war schon der Gleichheitsgrundsatz zwischen Mann und Frau beim bezahlen der Abgabe, da die Abgabe nur von Männern zwisachen 18 und 50 Jahren bezahlt werden musste. mfg Peter Wie immer meine private Meinung | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 741018 | |||
Datum | 06.10.2012 07:41 | 4276 x gelesen | |||
Hallo! Das wären in der Gemeinde dann knapp im Jahr 106.344,-- . Wenn das Geld ausschließlich für die Feuerwehr verwendet wird und nicht im allgemeinen Haushalt (so wie allgemein eigentlich üblich) versickert, dann ist das keine schlechte Sache. Ich vermute aber ganz stark, das der Haushaltposten "Feuerwehr" dann entsorechend gekürzt wird und es für die Feuerwehreinheiten der Gemeinde streng genommen keinen "Mehrwert" ergibt. Also wird man wohl mit dem Geld zuerst einmal diverse Löcher stopfen. An die Zweckbindung solcher Einnahmen glaube ich nicht mehr. Wie schnell man eine Zweckbindung aufheben kann hat man ja gesehen. Wenn ich mich irren sollte (was ich mir eigentlich wünsche), dann wäre das ein Beispiel das Schule machen kann. Gruß vom Berg Jakob PS: In unserer Verbandsgemeinde kämen da ganze 233.244,-- pro Jahr zusammen. Wenn man das Geld zusätzlich in den Feuerwehrhaushalt packt, dann könnte man sehr viel bewegen. "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 741022 | |||
Datum | 06.10.2012 10:09 | 4188 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich kenne das Feuerwehrgesetz zu dem Zeitpunkt nicht. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts stammt AFAIK von 1995 (der Euroäische Gerichtshof hatte AFAIR 1994 geurteilt). Da hatten wir und andere Feuerwehren in der Umgebung schon mindestens 10 Jahre Frauen in der Feuerwehr. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 741023 | |||
Datum | 06.10.2012 10:14 | 4192 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thorsten H. ich kenne das Feuerwehrgesetz zu dem Zeitpunkt nicht. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts stammt AFAIK von 1995 (der Euroäische Gerichtshof hatte AFAIR 1994 geurteilt). Da hatten wir und andere Feuerwehren in der Umgebung schon mindestens 10 Jahre Frauen in der Feuerwehr. Bei dem Urteil ist es um die Tatsache gegangen das die Feuerwehrabgabe nur von Männern erhoben wurde. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 741027 | |||
Datum | 06.10.2012 11:42 | 4133 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Thorsten H. ich kenne das Feuerwehrgesetz zu dem Zeitpunkt nicht. Das Feuerwehrgesetz für BaWü sah bis 1978 wirklich nur den Feuerwehrdienst für Männer vor, erst bei einer Novellierung 1979 wurde das Wort "Feuerwehrmänner" in "Angehörige der Gemeindefeuerwehr" geändert. Etliche Frauen im Kreisgebiet hier waren schon vor dieser Änderung des FwG sozusagen als "illegale Mitglieder" in den FFs. Aber noch 1982 sagte der damalige Präsident des DFV A. Bürger bei einer Landes-Delegiertentagung zur Thematik: "Ich glaube aber, daß zum mindestens in einer längeren Übergangperiode Frauen in den Feuerwehren unseres Landes, solange ausreichend Feuerwehrmänner zum Einsatz an Brand- und schadensstellen zur Verfügung stehen, nicht für den ersten Zugriff oder in den Positionen von Truppmännern und Truppführern verwendet werden sollen. Ihr Einsatz sollte sich auf den Fernmelde- und Verwaltungsbereich, auf soziale und sanitätsdienstliche Funktionen und auf Betreuungsaufgaben erstrecken." Gibt es noch FFs, bei denen die "längere Übergangsperiode" noch andauert !? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 741037 | |||
Datum | 06.10.2012 12:38 | 4041 x gelesen | |||
Hallop zusammen, Geschrieben von Jürgen M. Bei dem Urteil ist es um die Tatsache gegangen das die Feuerwehrabgabe nur von Männern erhoben wurde. Das weiss ich schon. Ich bezog mich mit meinen Äußerungen auf die Aussage: Geschrieben von Christian H. War das nicht als Frauen noch nicht zur Feuerwehr durften und somit wegen Gleichberechtigung? Und das Frauen damals nicht zur Feuerwehr durften, lag höchstens an einzelnen "Regionalfürsten", aber an keiner gesetzlichenn Regelung (zumindest für Ba-Wü). Darauf wollte ich hinaus. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 741039 | |||
Datum | 06.10.2012 14:00 | 3989 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Gibt es noch FFs, bei denen die "längere Übergangsperiode" noch andauert !? Wie bereits von mir geschrieben: ja. Gibt es, ich kenne spontan zwei (meine ist nicht dabei. ;-) ), und ich kenne nicht so viele Wehren. Dort gibt es aber auch keine "Hilfsjobs". MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 741041 | |||
Datum | 06.10.2012 14:54 | 4210 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Bei dem Urteil ist es um die Tatsache gegangen das die Feuerwehrabgabe nur von Männern erhoben wurde. Weil nur die männlichen Gemeindeeinwohner feuerwehrdienstpflichtig (i.S. einer ggf. verpflichtenden Tätigkeit bei einer Feuerwehr) waren und somit ggf. zur feuerwehr "mußten". Das ist unabhängig davon , ob Frauen auf Grund freiwilliger Meldung zur feuerwehr "durften". Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 741078 | |||
Datum | 07.10.2012 16:40 | 3911 x gelesen | |||
Servus, die Feuerschutzabgabe wurde aber nicht von allen Kommunen in Bayern erhoben. In unserer Kreisstadt gab´s das nicht. Dort war der Verwaltung der Aufwand zu hoch. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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