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ThemaHerzinfarkt im Dienst42 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • SGB VII
  •  
    AutorThom8as 8W., Dinslaken / NRW741639
    Datum12.10.2012 13:1826147 x gelesen
    Vielleicht schon bekannt, aber mich machte die Sendung im WDR am Montag, 08. Oktober 2012 Uhr doch recht nachdenklich...
    Herzinfarkt im Dienst

    MkG
    Thomas Wuttge

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY741644
    Datum12.10.2012 13:2721791 x gelesen
    Servus,

    warum macht dies dich nachdenklich?
    Einen Herzinfarkt kannst du beim Autofahren, in der Arbeit, in der Kneipe und auch beim Sex haben. Warum soll da jetzt ausgerechnet der Feuerwehreinsatz daran schuld sein. Irgendwie verstehe ich die Versicherung.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg741659
    Datum12.10.2012 13:55   21559 x gelesen
    Geschrieben von Thomas W.Vielleicht schon bekannt, aber mich machte die Sendung im WDR am Montag, 08. Oktober 2012 Uhr doch recht nachdenklich...

    Wer dabei nachdenklich wird, der hat offensichtlich bei der Unterrichtseinheit Rechtsgrundlagen im Truppmann Teil 1 geschlafen. Ich erkläre den Teilnehmern da immer recht deutlich, dass sie nicht deshalb gesondert versichert sind, nur weil sie in diesem Augenblick im Feuerwehrhaus, im Feuerwehrauto oder an der Einsatzstelle sind. Sondern dass diese gesetzliche Unfallversicherung eben nur für bestimmte Unfallereignis und nur bei einer versicherten Tätigkeit eintritt. Internistische Ereignisse wie Herzinfarkt, Schlaganfall aber auch Dinge wie Bänderrisse gehören da eben nicht dazu.

    Dies ist aber nichts Neues, sondern war schon immer so. Gerade ein Herzinfarkt kann eben nicht auf die Tätigkeit in der Feuerwehr zurückgeführt werden und beruht nicht auf einem zeitlich begrenzt von außen auf den Körper einwirkem Ereignis. Die Rahmenbedingungen dazu sind eben aus dem allgemeinen Lebensrisiko oder dem sonstigen Lebenswandel abzuleiten. Und nur weil das Ereignis Eintritt während man sich bei der Feuerwehr befindet oder gar einer versicherten Tätigkeit nachgeht, ist dies noch lange kein Unfall. Und damit eben auch kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung nach SGB VII.

    Gegen diese Risiken muss man sich eben privat absichern durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder - wenn man Hinterbliebene absichern will - eine Risiko-Lebensversicherung.

    Ich kann deshalb auch das Gejammere des Rechtsanwalts überhaupt nicht nachvollziehen. Die Rechtslage ist für mich da eigentlich recht eindeutig, so dass ich nicht verstehe, wie man hier überhaupt auf die Idee kommen kann den Klageweg zu beschreiten.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen741689
    Datum12.10.2012 16:4320872 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Die Rechtslage ist für mich da eigentlich recht eindeutig, so dass ich nicht verstehe, wie man hier überhaupt auf die Idee kommen kann den Klageweg zu beschreiten.

    Psssst, ich verrate dir was, aber nicht weitersagen - der lebt davon ;-)

    SCNR

    Gruß, Claus
    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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    AutorHolg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg741692
    Datum12.10.2012 17:0220845 x gelesen
    Hallo Christian,

    Geschrieben von ---Christian F--- aber auch Dinge wie Bänderrisse gehören da eben nicht dazu
    warum nicht???

    die UKBW hat aus diesem Grund schon zweimal beim mir Bezahlt......

    und ja wer zu dumm zum laufen ist usw..... :-))

    Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst.

    Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg741693
    Datum12.10.2012 17:0620797 x gelesen
    Geschrieben von Holger S.warum nicht???

    Weil bei Bänder-und Sehnensrissen gerne mal eine Vorschädigung angenommen wird. Natürlich, wenn du irgend wo die Treppe runter purzelt und dir dabei die Wände abreißt, ist das ein Unfallereignis. Bist Du aber nur so von A nach B unterwegs und reißt dir dabei etwas ab, auch wenn du normal einen Treppenabsatz oder Ähnliches läufst, stellen sich die Kassen teilweise quer.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorHolg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg741703
    Datum12.10.2012 17:3120644 x gelesen
    ja, fast und nicht ganz....

    Meine Erfahrung ist, dass die UK zumindest die UKBW bei Verletzungen in der Regel zahlt und ohne große Probleme!

    das könnte vielleicht helfen und so einiges erklären
    http://www.uk-bw.de/versicherte/gemeindefeuerwehren/versicherte-personen.html#c185

    sagen wir mal so in 99,9% der Fälle dürfte der Herzinfarkt keine Angelegenheit für die UK sein
    wenn es sich aber nachweisen lässt, dass die Erkrankung nur durch die besonderen Belastungen eines Feuerwehreinsatz verursacht worden ist, dann ist die UK doch in der Zahlungspflicht.
    Das aber wird nur sehr selten zu beweisen sein.

    Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst.

    Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!!

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    AutorThom8as 8W., Dinslaken / NRW741706
    Datum12.10.2012 18:0020956 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.warum macht dies dich nachdenklich? Nachdenklich über diesen Bericht und dessen mögliche Wirkung in der Öffentlichkeit.

    MkG
    Thomas Wuttge

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    AutorThom8as 8W., Dinslaken / NRW741708
    Datum12.10.2012 18:0720593 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Wer dabei nachdenklich wird, der hat offensichtlich bei der Unterrichtseinheit Rechtsgrundlagen im Truppmann Teil 1 geschlafen. Ja, ich bekenne und kann mich grob erinnern vor ca. 23 Jahren geschlafen zu haben ;-)
    Nachdenklich, wegen der möglichen Aussenwirkung des Berichts.

    MkG
    Thomas Wuttge

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg741711
    Datum12.10.2012 18:1920569 x gelesen
    Geschrieben von Thomas W.Nachdenklich, wegen der möglichen Aussenwirkung des Berichts.


    Warum? Welche Auswirkungen meinst Du?

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMarc8us 8M., Reddeber / ST741713
    Datum12.10.2012 18:4920371 x gelesen
    Wie dem Artikel zu entnehmen ist, hat die FUK nicht gezahlt, da eine Vorschädigung vorlag. Bei fehlender Vorschädigung ist daher eine Regulierung anzunehmen und zumindest hier bei der FUK Mitte auch übliche Praxis.

    Jedoch nimmt die Ablehnung der Regulierung stetig zu, was nicht auf die mangelnde Zahlungsmoral der UK zurückzuführen ist, sondern auf die Tatsache, dass immer mehr Ehrenamtliche trotz Vorschädigungen im Dienst sind. Ich persönlich kenne genug Kameraden, die auch nach komplizierteren Erkrankungen wieder zum Dienst erscheinen. Das ist einerseits zwar löblich, anderseits führt dieses eben zu einem fehlenden Versicherungsschutz in Bezug auf diese Erkrankung/Verletzung.

    Zudem macht kaum eine Kommune hierzulande die Aufnahme in die FF von einer ärztlichen Untersuchung abhängig (Ausnahme G26/3 und auch da wird nie alles festgestellt). Somit sind Vorschädigungen und eine damit möglicherweise verbundene (teilweise) Dienstuntauglichkeit den Kameraden wie in diesem Fall gar nicht bekannt.

    Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung!

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    AutorDomi8nic8 W.8, Bad Berka, 99735 Nohra / Thüringen741717
    Datum12.10.2012 19:1020504 x gelesen
    Geschrieben von Marcus M.Bei fehlender Vorschädigung ist daher eine Regulierung anzunehmen und zumindest hier bei der FUK Mitte auch übliche Praxis.

    auch bei einer fehlenden Vorschädigung zahlt die FUK Mitte nicht.

    Bei einem Familienangehörigen 1998 selbst erlebt.
    Bei einen Brand in der Nachbargemeinde Sonntag früh´s erlitt er einen Infarkt mit 48 Jahren.
    Nach einer Bypass OP (4 fach) und Reha gesundete der Kamerad wieder.
    Aufgrund der Schädigung des Herzens nach dem Infarkt wurde der Kamerad berufsunfähig und lebt seit 2001 von 550 Rente.

    Ihm war nicht bewusst das er an einer Erkrankung des Herzens litt und auch bei einer Untersuchen zu einer Knie OP wurde weder im EKG noch in Laboruntersuchungen ein Herzinfarktrisiko ihm gegenüber nachgewiesen.

    Hätte er davon gewusst, daß er ein Herzinfarktrisiko hat, hätte er seinen aktiven Dienst beendet.

    Die FUK zahlte keinen Cent. Einziges Indiz für ein Risiko was im Nachhinein bekannt wurde war ein leicht erhöhter Cholesterinspiegel, was ihm aber durch den Hausarzt nie mitgeteilt wurde.

    Der Thüringer Feuerwehrverband spendete damals an den Kameraden eine gewisse Summe.

    In einen Gerichtsverfahren wurde zumindest die LVA dazu verdonnert ihm eine Rente zu zahlen (die stellten sich vorher quer, da in deren Augen das Sache der FUK wer).

    Für die Feuerwehr war es auch ein großer Einschnitt, viele Kameraden über 45 traten aus der Wehr aus bzw. beantragten aus der aktiven Wehr in die passive Wehr übernommen zu werden.

    Im Endeffekt war aus einer aktiven Einsatztruppe von 28 Mann innerhalb von 1 Jahr eine Truppe von 12 Mann geworden, die auch heute nicht viel größer geworden ist.

    Wenn jetzt die Kommunen auf die 100% Diensttauglichkeit pochen, dann können in einigen Regionen Feuerwehren geschlossen werden, da viele Kameraden unter Bluthochdruck, Diabetes, Adipositas, Orthopädischen Erkrankungen leiden (bewusst oder unbewusst) die es eigentlich verbieten an den aktiven Dienst teilzunehmen.

    Mit kameradschaftlichen Gruß

    Dominic Wenkel

    FFw Bad Berka, FFw Nohra

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland741724
    Datum12.10.2012 20:54   20597 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Weil bei Bänder-und Sehnensrissen gerne mal eine Vorschädigung angenommen wird
    Da hast Du aber einen richtigen Urban Mythos in die Welt gesetzt. "Annehmen" kann die GUV alles mögliche - zum Glück liegt aber immer noch die Beweislast NICHT beim Versicherten. Die meisten Sehnen reissen nicht spontan und nicht mal eben verschleissbedingt.

    Aber damit Du trotzdem bestärkt wirst, hier die 2 Beispiele, die Deine Theorie stützen könnten: Eines davon habe ich selbst als Feuerwehrarzt bearbeitet und Zahlungen durch die BG erwirken können:
    - Schulternaher Riss der langen Bizepssehne (proximale Ruptur)
    - Vorderer Kreuzband Riss

    Beide können auch verschleissbedingt reissen, z.B. im Feuerwehr Einsatz. (Die Bizepssehne eher beim Älteren ... ist man das mit 62?)
    Sollte man solch ein Geschehen erleiden, dann ist UMGEHEND ein D-ARZT (Durchgangsarzt) aufzusuchen und i.d.R. auf ein operatives Vorgehen, mindestens zur Diagnostik zu drängen. Bei der Operation MÜSSEN Proben für den Pathologen entnommen werden!!! Der Pathologe entscheidet nun, ob eine bereits vorgeschädigte Sehne (da steht dann "squamöse Veränderungen") oder frische Ruptur/ Riss vorlag. Zusammen mit dem OP Bericht (... "deutliche Blutkoagel im OP Gebiet, keine Rötungen i.S. einer vorbestehenden Reizung, Sehne ansonsten stabil und kräftig bzw. altersentsprechend...") wird die Sache glasklar FÜR den Feuerwehrler.

    Zusammenfassend frei nach Franz Peter Lö.:
    FRAGTHERRGOTTNOCHMALEINENARZTDERUNFALLCHIRURGIEKANNUNDMITDEMBGWESENVERTRAUTISTODERFAHRTINEINEBGKLINIK. DASSOLLTEEUCHEUREGESUNDHEITUNDZUKUNFTWERTSEIN!

    Und Jürgen, soll ich es noch mal für die FAQ schreiben?

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz741725
    Datum12.10.2012 21:1520207 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian F.Weil bei Bänder-und Sehnensrissen gerne mal eine Vorschädigung angenommen wird.

    Und wieviel Prozent der Vorschädigung misst die UK dabei dem Dienst in der Feuerwehr zu ?

    Natürlich beanspruchen die FWler im Einsatz Gelenke, Bänder und Sehnen mehr als "normale" Menschen.
    DAS wird aber von der UK nicht berücksichtigt.
    Wie jede andere Versicherung wird ein Grund gesucht, um nicht zahlen zu müssen.

    Eine jungen Kameradin hat einen Bandscheibenvorfall in einer AS-Übungsstrecke beim Retten eines anderen PA-Trägers erlitten - UK - Vorschädigung >> keine Leistungen.

    Nach ihrer Genesung habe ich ihr davon abgeraten, die G 26 zu erneuern und sich wieder in die gleiche Gefahren zu begeben.

    Warum - und wofür soll man die eigene Gesundheit mehr als erforderlich aufs Spiel setzen - und wenn was passiert, steht man alleine da ?

    MfG, Thomas

    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

    Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland741735
    Datum12.10.2012 22:3820274 x gelesen
    Geschrieben von Dominic W.Bei einem Familienangehörigen 1998 selbst erlebt.
    Bei einen Brand in der Nachbargemeinde Sonntag früh´s erlitt er einen Infarkt mit 48 Jahren.
    Nach einer Bypass OP (4 fach) und Reha gesundete der Kamerad wieder.
    Aufgrund der Schädigung des Herzens nach dem Infarkt wurde der Kamerad berufsunfähig und lebt seit 2001 von 550 Rente.

    Hallo,
    die ganze Sache ist natürlich bitter, aber ein 4fach Bypass setzt wirklich einen ordentlichen Gefäßschaden (in der Regel durch "Verkalkung") voraus. Wie diese Plaques an den Gefäßwänden nun entstanden sind, kann man nur spekulieren. Ein ordentliches Belastungs-EKG setze ich bei der regelmäßigen G26.3 voraus. Problem ist hierbei, dass der unwissend Herzkranke vielleicht noch ein paar Watt mehr als die Altersgrenze braucht, um plötzlich EKG Veränderungen oder Herzschmerzen beim "Radfahren" zu bekommen. Und wenn Du unwissend Herzkrank bist, wie sollst Du auch wissen, was Brustschmerzen oder was Seitenstiche sind?
    Weiterhin können wir nicht in die Leute reinschauen (wir tun es zu einem Teil bei gewissen Untersuchungen) - selbst Menschen, die im Herzkatheter keine bedeutenden Engstellen aufweisen, können einen Herzinfarkt bekommen.
    So starb auch ein gewisser norwegischer Olympia Schwimmer am Herzinfarkt, bei massiver familiär bedingter Gefäßschädigung. Aber wer denkt daran schon bei einem Olympioniken?

    Meine Empfehlung: Körperliche Leistung ist ein Teil des Einsatzes - der psychische Stress der große andere Teil. Ich habe schon Elchjäger mit Herzinfarkt gehabt, die haben sich im Sitzen so aufgeregt, als der Elch langsam in Schussweite kam. Da ist ein plötzlicher Sirenenalarm und Piepser mit "P. eingeklemmt" als Nachricht reines Gift für den Ungewohnten. Ich wage zu behaupten, da haben BF'ler mit ihrer Routine deutlich weniger Stress. So wirkte es zumindest immer in den Einsätzen.

    Insofern ist Feuerwehr gefährlich, aber nun mal nicht Auslöser für die Grunderkrankung. Und da machen die UNFALLversicherer ihrerseits eine ganz klare Grenzziehung. Die Reaktion der Rentenkasse ist schlicht als eine Frechheit zu bezeichnen!

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    AutorJürg8en 8K., Steinheim / BW741740
    Datum12.10.2012 23:5220080 x gelesen
    Hallo Zuammen,

    es mag durchaus richtig sein, dass eine gewisser Grad einer Grunderkrankung in einem, möglicherweise unerkannt schlummert, da diese bei keiner ärztlichen Untersuchung erkannt wird.

    Aber gerade der Einsatz ist doch die Gefahr, dass es dann zum medizinischen Notfall kommen kann. Melder geht - Puls rast hoch - Adrenalin pur...
    Argument: Wenn ich keinen freiwilligen Feuerwehrdienst (oder auch Rettungsdienst, THW...) gemacht hätte, dann wäre ja auch nichts passiert!!!
    Sollten sich hiernach gravierende finanziele Einbußen einstellen, so werden sich, wie bei Dominic, die Mitgliderzahlen der Aktiven bei freiwilligen Wehren deutlich reduzieren und so das bestehende Mannschaftsproblem der Einsatzabteilungen noch weiter verschärfen.

    Es kommt, Gott sei Dank, ja nicht jeden Tag vor, dass eine Vorerkrankung erst bei der Dienstausübung zu Tage tritt und hier sollten die Versicherer dann ihre Zahlungen leisten.


    Grüße aus dem Bottwartal
    Jürgen


    Der Kommentar gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder.
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg741741
    Datum13.10.2012 00:0120185 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen K.Aber gerade der Einsatz ist doch die Gefahr, dass es dann zum medizinischen Notfall kommen kann. Melder geht - Puls rast hoch - Adrenalin pur...

    Das ist für mich überwiegend allgemeines Lebensrisiko. Man kann sich auch woanders so aufregen, dass man einen Infarkt bekommt. Und dagegen sichert man sich auch heute schon ab, wenn man das Bedürfnis hat, für den Fall vorzusorgen, dass ein solches Ereignis eintritt. Egal ob Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung. Und wer die heute nicht hat, der hat offensichtlich vor diesem Zustand auch keine Angst. Und nur weil es nun im Rahmen der Feuerwehr passiert, soll die Absicherung plötzlich eine höhere sein, als man für die restlichen 23 h des Tages bereit ist selbst aufzubringen.


    Geschrieben von Jürgen K.Es kommt, Gott sei Dank, ja nicht jeden Tag vor, dass eine Vorerkrankung erst bei der Dienstausübung zu Tage tritt und hier sollten die Versicherer dann ihre Zahlungen leisten.


    Ich bin auch dafür, dass Versicherungen häufiger bezahlen müssen, und sich weniger aus der Verantwortung stehlen können. Aber gerade die Unfallversicherung ist von ihrer Definition her doch recht eindeutig.
    Es steht dem Dienstherren natürlich frei, darüber hinaus gehende Absicherungen gegen zusätzliche Bezahlung die durch den Dienstherrn geleistet wird zu ermöglichen, um den FM eine entsprechende Sicherheit zu geben.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY741743
    Datum13.10.2012 09:0519923 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Frank E.Da ist ein plötzlicher Sirenenalarm und Piepser mit "P. eingeklemmt" als Nachricht reines Gift für den Ungewohnten. Ich wage zu behaupten, da haben BF'ler mit ihrer Routine deutlich weniger Stress. So wirkte es zumindest immer in den Einsätzen.

    hat das eigentlich schon mal jemand erforscht?

    Ich kann da nur für mich selbst sprechen, aber zu Beginn meiner Feuerwehrkarriere war soviel Adrenalin in meinem Körper, dass es oft bis Ende des Einsatzes oder noch später dauerte, bis ich wieder "unten" war. Mit zunehmender Erfahrung in der Feuerwehr und auch zunehmenem Alter, bzw. zunehmender Lebenserfahrung erfolgte die Ausschüttung des Adrenalins viel weniger stark und die Stressbelastung sank deutlich. Aber trotzdem war sie noch wahrnehmbar.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg741744
    Datum13.10.2012 09:1019978 x gelesen
    Geschrieben von Frank E.Und Jürgen, soll ich es noch mal für die FAQ schreiben?

    JA!



    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorJan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein741745
    Datum13.10.2012 09:1220067 x gelesen
    Guten Morgen,

    ich hatte zwar "nur" eine Rückengeschichte im Ausbildungsdienst, als ich beim Absteigen einer Treppe die letzte Stufe nicht ganz so richtig getroffen hatte.

    Aber der Orthopäde war ausgerechnet Gutachter der BG, und seitdem kann ich den Satz gebetsmühlenartig runterspulen:

    "Ein Arbeitsunfall ist ein plötzlich und unerwartet von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis".

    Aus seiner Sicht ist damit AUTOMATISCH !! Herzinfarkt, Schlaganfall außen vor, alleine deswegen, weils nicht "von außen" kommt.
    Folgerichtig bekam ich auch Post von der FUK, die in der Überschrift schon schrieb "Ereignis im Feuerwehrdienst" und nicht "Unfall im Feuerwehrdienst".

    Es sind nun mal die Regeln der Versicherer, und das hat nichts mit Jammern oder Rechtsanwalt oder Zeitungsartikel zu tun. Wenn die Presse uns Ehrenamtliche dahingehend unterstützen möchte, dass wir besser abgesichert sein sollen, dann ist das doch gut - aber ob das bei den Versicherern oder der Gesetzgebung ankommt?

    Beste Grüße, und kommt immer heil und gesund wieder nach Hause!


    Jan

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP741746
    Datum13.10.2012 09:3619893 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Aber gerade die Unfallversicherung ist von ihrer Definition her doch recht eindeutig.
    Es steht dem Dienstherren natürlich frei, darüber hinaus gehende Absicherungen gegen zusätzliche Bezahlung die durch den Dienstherrn geleistet wird zu ermöglichen, um den FM eine entsprechende Sicherheit zu geben.
    So ganz frei steht es ihm in RLP z.B. nicht, da wird er durch § 13 Abs. 8 LBKG eben aufgrund der eindeutigen Definition der Unfallversicherung sogar dazu verpflichtet: "Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind von der Gemeinde über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus zusätzlich gegen Dienstunfälle zu versichern.". Und ich glaube, RLP ist nicht das einzige Land.

    Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
    Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
    (Dieter Nuhr)

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü741747
    Datum13.10.2012 09:4619841 x gelesen
    Hallo Anton,

    Geschrieben von Anton K.hat das eigentlich schon mal jemand erforscht?

    Mehrfach, wenn auch nicht explizit auf die Alarmierung bezogen:

    Statt-Studie

    Doktorarbeit BF HH

    Uni Kassel


    Gruß Andi

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    AutorHolg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg741750
    Datum13.10.2012 10:5519917 x gelesen
    Guten Morgen

    Geschrieben von ---Jan H--- Aus seiner Sicht ist damit AUTOMATISCH !! Herzinfarkt, Schlaganfall außen vor, alleine deswegen, weils nicht "von außen" kommt.


    Ich würde da mal wiedersprechen denn die Zeit der pauschalen Aussagen sind vorbei und das wissen gerade die Versicherer oder wie sonst lassen sich die Diskussionen der letzten Jahre mit der G26.3 und dem BMI erklären? Der Stress bei der Arbeit und so euch im Einsatz kann somit auch ein Fall für die UK sein.
    Die Frag ist somit nicht mehr von innen oder außen sondern !durch! den Einsatz.
    Dabei darf man auch psychischen Ereignisse nicht außer Acht lassen deshalb gilt heute immer die Einzelfallprüfung und dabei muss festgestellt werden ob das Ereignis zeitlich so oder so eingetroffen wäre oder nur durch den Stress der Arbeit bzw. des Einsatz.

    Hierzu
    Prof. Dr. med. Wolfram Delius Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie in München
    In der Rentner - BRAVO
    http://www.apotheken-umschau.de/Herzinfarkt

    Als Fazit: pauschal Aussagen dass Herzinfarkt oder Schlaganfall grundsätzlich nicht von der UK übernommen werden müssen, ist so nicht mehr haltbar es muss der Einzelfall geprüft werden in wieweit der Einsatz verantwortlich bzw. mitverantwortlich war/ist

    Aber es ist immer noch sehr schwer den Beweis zu erbringen, dass der Einsatz verantwortlich war!

    Gruß Holger

    Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst.

    Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!!

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen741751
    Datum13.10.2012 11:2419894 x gelesen
    Geschrieben von Holger S.Die Frag ist somit nicht mehr von innen oder außen sondern !durch! den Einsatz.

    Die Art der Fragestellung liegt doch immer noch primär im SGB VII begründet.


    MkG
    Marc

    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen741754
    Datum13.10.2012 12:4619793 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.
    So ganz frei steht es ihm in RLP z.B. nicht, da wird er durch § 13 Abs. 8 LBKG eben aufgrund der eindeutigen Definition der Unfallversicherung sogar dazu verpflichtet: "Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind von der Gemeinde über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus zusätzlich gegen Dienstunfälle zu versichern.".
    Für einen Unfall (ein ursächlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis) wird das wohl auch kaum jemand bestreiten. Für einen wie im diskutierten Beispiel Herzinfarkt ("Ereignis von innen") wird das per Defintion der Unfallversicherung wohl nicht zutreffen.

    Ich mußte mich da vor einigen Monaten hier auch abholen lassen.....

    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP741755
    Datum13.10.2012 13:1819844 x gelesen
    Da muss natürlich mal geschaut werden, wie die Verträge der jeweiligen Kommune ausschauen. Ich behaupte mal für RLP, in den meisten Kommunen, die sich um einen solchen Zusatzschutz bemüht haben, ist damit auch ein Herzinfarkt abgesichert. Und in den Kommunen, wo kein solcher Zusatzschutz besteht, sollten gewisse Herren gewisse andere Herren mal in gewisse Körperteile treten, da die Kosten, soweit ich mich erinnere, pro FM und Jahr im unteren einstelligen Bereich liegen. Wenn die Gemeinde mir die Stromkosten für den Piepser erstatten müsste, würde das für sie teurer als mich ordentlich zusatzzuversichern ;-)

    Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
    Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
    (Dieter Nuhr)

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen741756
    Datum13.10.2012 13:2219635 x gelesen
    Recht hast du!

    Nur leider scheint dieses Thema in der Fläche gern verdrängt zu werden und führt erst im Schadensfall zu langen Gesichtern und zu Erklärungsversuchen.

    Peter

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen741757
    Datum13.10.2012 14:0019982 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.
    Und in den Kommunen, wo kein solcher Zusatzschutz besteht, sollten gewisse Herren gewisse andere Herren mal in gewisse Körperteile treten, da die Kosten, soweit ich mich erinnere, pro FM und Jahr im unteren einstelligen
    Dazu müßte aber die Notwendigkeit erkannt werden, wohlgemerkt auf allen Seiten.

    Überleg mal, wie unterschiedlich die "Betreuung" alleine bei den Belastungsübungen ist (spreche ich an, weil die körperliche Belastung da und somit auch die Infarkt-Gefahr recht hoch sein dürfte...). Es gibt Einrichtungen, da steht ein RTW bei den Belastrungsübungen. Es gibt Einrichtungen, da hingt vielleicht doch noch ein AED und es gibt Einrichtungen, da passiert nix....

    Die "STATT-Studie" ist ja auch nur eine Studie, lange her und weit weg.

    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorMarc8us 8M., Reddeber / ST741855
    Datum14.10.2012 20:0019684 x gelesen
    Die Zahlungen der FUK sind zugegebenermaßen nicht immer nachvollziehbar. Zwei aktuelle Beispiele:

    Beim PA anheben erleidet ein Kamerad eine Rückenschädigung, die zwei Wochen Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht. Die FUK zahlt nicht.

    Beim "Dienstsport" erleidet ein Kamerad eine Knöchelverletzung mit 1 Woche Krankenhaus und anschließend noch 2 Wochen Arbeitsunfähigkeit - Die Fuk zahlt das volle Programm.

    Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung!

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland741869
    Datum 14.10.2012 23:07   20752 x gelesen
    Geschrieben von Marcus M.Beim PA anheben erleidet ein Kamerad eine Rückenschädigung, die zwei Wochen Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht. Die FUK zahlt nicht.
    Beim "Dienstsport" erleidet ein Kamerad eine Knöchelverletzung mit 1 Woche Krankenhaus und anschließend noch 2 Wochen Arbeitsunfähigkeit - Die Fuk zahlt das volle Programm.


    Ok, ich gebe ja zu, dass ich mit den FAQ für Jürgen noch nicht schriftlich angefangen habe. Aber um die Sache zu vervollständigen: So kenne ich die UNFALLVERSICHERUNGs Begründungen und würde auch selbst begründen bzw. habe zwar eine Sache als BG Unfall in der Notaufnahme aufgenommen, gleichzeitig aber abgelehnt, weil "aus innerer Ursache".:

    - Auch die Verhebe"trauma" sind i.d.R. aus den Leistungen ausgenommen, weil Rückenschäden beim Gesunden nicht vorliegen können, dann wäre er ja krank und vorgeschädigt. Rückenschmerzen werden einfach von der Versicherung als Muskelkrämpfe angenommen - und ein Krampf ist wieder keine Verletzung. So in etwas solle man sich das vorstellen.
    Die Berufsgenossenschaften haben ja durchaus in manchen Berufsgruppen den "Rückenschmerz" als Berufskrankheit drin. Nicht aber pauschal bei der Feuerwehr. Also mit normalem Schmerz -> Keine Chance

    Auch erleidet ein gesunder Mensch nach Versicherungskassen-Denken keinen Bandscheibenvorfall als Folge von normalem oder schwerem Heben:
    Es muss der faserige Bandapparat um die Bandscheibe herum vorgeschädigt sein und dieser Bandapparat reisst dann auf. Der Inhalt (Gallertkern) tritt aus und drückt auf die Nerven. Dies ist die denkbar schlechteste Ursache für den akuten Rückenschmerz. Heben ist natürlich KEIN UNFALL im Sinne einer Unfallversicherung.
    Bitte bedenkt, bevor ihr widersprechen wollt, ich bin noch beim Heben. Nicht beim Festhalten von fallendem Gewicht / Pumpe / Kamerad usw.!

    Nächster Punkt:
    - Beim Dienstsport eine Verletzung erlitten ... eigentlich selbstredend. Es sei denn, ein schon altes Band wird operiert, der Pathologe sagt im Nachhinein: " Kein frisches Trauma, squamöse Veränderungen". Dann kann schon mal eine Ablehnung ins Haus flattern.

    Meine Empfehlung: Zum zweiten Mal sage(schreibe) ich, ordentlich dokumentieren!!!
    Wenn Kamerad 1 den Kameraden 2 im Innenangriff rettet und dabei an einer Stufe fällt und durch den Aufprall sich den Rücken verdreht oder kräftig zusammenstaucht (in Längsrichtung), dann dokumentiert das auch so. DAS IST EIN TRAUMA und darf nicht von einem Unerfahrenen schlimmstenfalls als ICD10 Kode M54.4 Lumboischialgie angegeben werden.
    Eine Verletzung wird IMMER irgendwas mit S... wie z.B. S13.6 oder S13.4 Schleudertrauma kodiert. Und das Schleudertrauma ist eine anerkannte, jedoch schwer nachweisbare Verletzung.

    Wer mich bis hierher verstanden hat, der achtet als Wehrführer / Zugführer / Gruppenführer oder Freund einfach drauf, dass der Kamerad mit dem kaputten Rücken nach adäquatem Geschehen von der jungen Ärztin in der Notaufnahme der Klinik mit D-Arzt Zulassung nicht nur den freundlichen Händedruck bei der Untersuchung der Lende / Taille sondern auch die richtige S-Diagnose wie S33.0 oder S33.7 mit nach Haus bekommt. Dann nimmt die Sache auch den richtigen Weg.
    ____
    PS Die vielen Fachworte tun mir wirklich leid, nur auf die Schnelle: Wir Mediziner kodieren nach dem Standard: ICD10, d.h. jede erdenkliche Krankheit hat einen Kode, eigentlich geht es nur darum, besser vergleichen oder bezahlen zu können. Manche Diagnosen weiss man halt schon blind.
    Lumboischialgie ist der Ischias Schmerz der Lendenwirbelsäule.
    Das Wort "squamöse" muss ich selbst googeln, heisst irgendwie "schwammartig aufgetriebene Zellen im Mikroskop sichtbar".
    ___
    Boah, ist ne Menge zusammen gekommen. Wenn das nicht manisch wirkt, was dann? Naja, wenigstens keine Youtube Videos von amerikanischen Tankerbefüllungen (Insiderwitz).
    Aber im ernst, ich hoffe, das Thema BG / Unfallversicherung und Feuerwehr erschliesst sich langsam den Führungskräften, denn auf die kommt es an! Der Verletzte ist i.d.R. mit sich selbst beschäftigt. Verständlich!

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    AutorMarc8us 8M., Reddeber / ST741891
    Datum15.10.2012 12:0419454 x gelesen
    Hallo Frank,

    danke für die Erklärung. Ich sehe das Licht am Ende des Tunnels ;-)

    Marcus

    Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung!

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz741936
    Datum15.10.2012 19:0419392 x gelesen
    Hallo Frank,

    im Grunde lassen sich Deine Zeilen in einem Satz zusammenfassen:

    Wer (richtig) schreibt - der bleibt.

    Als langjähriger FW-Sachbearbeiter im Rathaus kenne ich natürlich das Problem mit den Angaben in den Unfallmeldungen und (vor allem) den Angaben des verletzten FW-Mannes im Krankenhaus / Arzt.
    Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass sie nur sagen sollen: "Ich hatte einen Unfall bei der FW - mir tut es da weh."
    Alles andere wurde dann bei der Unfallmeldung im Rathaus reingeschrieben, je nach Unfall mit entsprechender Abklärung...

    Leider geht das nicht immer so ...

    Die Möglichkeiten der UK, nicht zahlen zu müssen / wollen, sind doch unendlich.
    Sicher kommt es da auch auf den Sachbearbeiter an, an den man gerade gerät.

    In all den Betrachtungen von Vorschäden wird aber in keinster Weise berücksichtigt, dass jahrelange FW-Arbeit die Gelenke, Sehnen und Bäder sicher mehr (über)-fordert, wie dies bei einem Nicht-FW-Angehörigen der Fall ist.

    Hier gibt es aber offenbar keinen Bonus, sondern all dies wird dem "privaten Leben" zugeordnet.

    Vielleicht sollten wir uns angewöhnen, jeden Pups, jedes Zwicken nach einer Übung / Einsatz ins Verbandsbuch einzutragen.
    Zumindest könnte dies die Möglichkeit bieten, evtl. Vorschäden auch auf den FW-Dienst zu beziehen.

    Geschrieben von Frank E.Wer mich bis hierher verstanden hat, der achtet als Wehrführer / Zugführer / Gruppenführer oder Freund einfach drauf, dass der Kamerad mit dem kaputten Rücken nach adäquatem Geschehen von der jungen Ärztin in der Notaufnahme der Klinik mit D-Arzt Zulassung nicht nur den freundlichen Händedruck bei der Untersuchung der Lende / Taille sondern auch die richtige S-Diagnose wie S33.0 oder S33.7 mit nach Haus bekommt. Dann nimmt die Sache auch den richtigen Weg.

    Auch da gebe ich Dir Recht.
    Vielleicht sollten die Ausbildungsinhalte des GF- / ZF-Lehrganges um eine solche Unterrichtseinheit erweitert werden.

    MfG, Thomas

    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

    Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland741939
    Datum15.10.2012 19:1619343 x gelesen
    Geschrieben von Thomas K.Vielleicht sollten die Ausbildungsinhalte des GF- / ZF-Lehrganges um eine solche Unterrichtseinheit erweitert werden.

    Hallo Thomas,
    das ist der springende Punkt. Natürlich macht auch ein unerfahrener Assistenzarzt eine Menge Fehler beim Ausfüllen eines BG Berichtes ... und bekommt es dann wieder und wieder und wieder vom BG Oberarzt um die Ohren gehauen. ;-) Das schult.
    Ich will ja nur, dass die Leute mit der gleichen Sorgfalt und Interesse an ihre Gesundheit gehen, wie sie sich für die Motordaten und Sondersignalanlage ihres LF interessieren.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY741943
    Datum15.10.2012 19:3819345 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Frank E.Ich will ja nur, dass die Leute mit der gleichen Sorgfalt und Interesse an ihre Gesundheit gehen, wie sie sich für die Motordaten und Sondersignalanlage ihres LF interessieren.

    lebst du auf einer Insel der Glückseligen? Die eigene Gesundheit ist doch nicht so wichtig wie die Leistung eines neuen LF.;-(
    Schlimm wird´s halt, wenn dann in den Unterrichten noch so viel Blödsinn über Versicherungen erzählt wird. Aber da gehört mal angesetzt.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP741946
    Datum15.10.2012 19:4819294 x gelesen
    Ehrlich gesagt tue ich mich bei diesen Schilderungen gerade etwas schwer: Wenn die entscheidenden Handlungen, um etwas rechtsmäßig anerkannt zu bekommen bei Ärzten liegen, wäre es dann nicht sinnvoller, bei denen den Hebel anzusetzen? Die haben nebenbei doch mit sowas dann auch eher öfter zu tun, als der Durchschnitts-GF, ZF oder mancher Wehrleiter oder Sachbearbeiter der Verwaltung.
    Den Ansatz, zur Verbesserung der Lage eine (mehrere?) Unterrichtsstunden in irgendeinem Führungslehrgang anzusetzen, damit der dann beim Ernstfall 15 Jahre später dem richtigen Arzt zur richtigen Zeit die richtige Diagnose diktiert, finde ich da irgendwie nicht so wirklich passend.

    Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
    Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
    (Dieter Nuhr)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY741948
    Datum15.10.2012 20:0319248 x gelesen
    Servus,

    naja, dann müßte man den FM(SB) erst mal sagen, dass sie nach jedem Vorfall einen Durchgangsarzt aufsuchen sollten und nicht nur zum Hausarzt gehen sollen. Das wäre ja auch schon mal ein Anfang.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland741950
    Datum15.10.2012 20:2319273 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Den Ansatz, zur Verbesserung der Lage eine (mehrere?) Unterrichtsstunden in irgendeinem Führungslehrgang anzusetzen, damit der dann beim Ernstfall 15 Jahre später dem richtigen Arzt zur richtigen Zeit die richtige Diagnose diktiert, finde ich da irgendwie nicht so wirklich passend
    Hallo Sebastian,
    Du hast ja recht! Wir sprechen über 99,999% richtig bearbeitete BG Fälle und ein paar arme Schweine, die es vielleicht aus Unwissenheit erwischt hat. Aber es passiert deutlich mehr in einer Wehr, als nur alle 15 Jahre. Ich würde sagen, alle 15 Monate landet schon jemand zur Untersuchung in fachkundigen Händen. Gefühlter Wert.

    Daher bin ich der Meinung, jede Führungskraft (Wehrführer / ZF) MUSS in der Lage sein, seinen FA zur richtigen Klinik oder niedergelassenen Arzt mit D-Arzt Zulassung zu weisen und zu sagen: "DAS IST EIN BG FALL!" (Auch wenn vielleicht später das BG Verfahren vom Leistungsträger abgelehnt werden muss.)

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    AutorStef8an 8H., Schermbeck / NRW742866
    Datum24.10.2012 20:0619236 x gelesen
    Der Stadtrat aus Moers hat beschlossen, eine Zusatzversicherung für die Angehörigen der Feuerwehr abzuschließen

    http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-moers-kamp-lintfort-neukirchen-vluyn-rheurdt-und-issum/stadt-moers-sichert-freiwillige-feuerwehrleute-zusaetzlich-ab-id7223315.html

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    AutorLudg8er 8K., Herten / Nordrhein-Westfalen742883
    Datum25.10.2012 08:1919104 x gelesen
    Danke für den Tipp.

    Aber will die Stadt eigentlich versichern? Was muss auch wirklich versichert werden?

    In meiner Stadt (Herten) hat die Stadt auch eine Zusatzversicherung für die Feuerwehrleute abgeschlossen. Anlaß war der HI in Recklinghausen während Kyrill.

    Erst jetzt, als wir die Versicherung zum ersten Mal in Anspruch nehmen wollten, stellte sich der Umfang heraus. Die Stadt hat alle Ereignisse versichert, die z. B. eine innerere Ursache haben. Damit wäre ein HI versichert. Allerdings ist nur versichert, dass der Patient nicht wieder hergestellt werden kann. Wenn der Kamerad also wieder arbeitsfähig ist, wird keine Leistung fällig.

    Ich denke, das ist auch das, was versichert sein sollte. Dennoch muss man den Unterschied wissen und die Grenzen der Verscicherung kennen.

    Liebe Grüße aus Herten,

    Ludger

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein742885
    Datum25.10.2012 09:1618887 x gelesen
    Geschrieben von Ludger K.Allerdings ist nur versichert, dass der Patient nicht wieder hergestellt werden kann. Wenn der Kamerad also wieder arbeitsfähig ist, wird keine Leistung fällig.


    also Quasi ne Berufs/arbeitsunfähigkeitsversicherung!?

    Langt doch auch. Ok krankentagegeldversicherung zum Aufstocken wäre noch nett

    Den Rest zahlt die Krankenkasse

    SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei

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    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen822167
    Datum02.08.2016 08:518099 x gelesen
    Hallo,

    letzte Nacht brannte in Görlitz ein Altenheim, wobei eine Person verstarb.
    Ein eingesetzter Feuerwehrmann, welcher unter PA arbeitete, erlitt während der Löscharbeiten einen Herzinfarkt. Näheres ist leider noch nicht bekannt.

    Dem Kameraden gute Besserung!

    Geschrieben von ---Sächsische Zeitung---
    Görlitz. In der Nacht zu Dienstag ist im Alten- und Pflegeheim Am Stadtpark an der Dr.-Kahlbaum-Allee ein Feuer in einem Zimmer ausgebrochen. Dabei starb eine 73-jährige Frau. Zwölf weitere Personen wurden teils schwer verletzt.

    Wie die Polizeidirektion Görlitz mitteilt, war das Feuer gegen 03.15 Uhr in einem Zwei-Personen-Zimmer im obersten Geschoss des Pflegeheimes ausgebrochen. Die Brandmeldeanlage hatte Alarm geschlagen. Die Berufsfeuerwehr der Stadt Görlitz war mit Unterstützung der freiwilligen Wehren Stadtmitte, Klingewalde, Ludwigsdorf, Hagenwerder, Weinhübel und Kunnerwitz schnell mit insgesamt 54 Kameraden vor Ort und löschte die Flammen, heißt es in der Mitteilung.

    Durch das zeitnahe Eingreifen sei verhindert worden, dass sich das Feuer auf weiter ausbreitete. Während der Löscharbeiten wurden rund zehn der insgesamt 104 Bewohner des Heimes zu ihrem Schutz aus dem Gebäude geführt. Die übrigen Wohneinheiten waren nicht betroffen.

    Für eine 73-jährige Bewohnerin des betroffenen Zimmers kam jede Hilfe zu spät, heißt es in der Mitteilung. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod der Frau feststellen. Ihre 82-jährige Bettnachbarin erlitt schwere Brandverletzungen, ihr Zustand ist derzeit kritisch. Neun weitere Bewohner der Wohngruppe im Alter von 63 bis 91 Jahren sowie eine 42-jährige Pflegedienstmitarbeiterin erlitten ersten Anzeichen nach eine Rauchgasvergiftung.
    Ein 37-jähriger Feuerwehrmann bekam während der Löscharbeiten offenbar einen Herzinfarkt, der Retter hatte unter Atemschutz gearbeitet.

    Alle zwölf Personen wurden zur weiteren Versorgung nach Anweisung des leitenden Notarztes in verschiedene Krankenhäuser der Umgebung gebracht. Der Rettungsdienst war mit Unterstützung des Katastrophenschutzes mit insgesamt 22 Einsatzkräften und mehreren Rettungswagen im Einsatz.

    Warum das Feuer in dem Zimmer der beiden Seniorinnen ausgebrochen ist, ist derzeit noch ungeklärt. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen, ein Brandursachenermittler wird seine Untersuchungen vor Ort führen. (szo)

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen822175
    Datum02.08.2016 15:107625 x gelesen
    Update:

    Geschrieben von ---Sächsische Zeitung--- Bei dem Brand ist auch ein Feuerwehrmann schwer verletzt worden. Der Atemschutzgeräteträger hat einen Herzinfarkt erlitten und befindet sich in einer Spezialklinik. Er ist offenbar nicht mehr in Lebensgefahr. Sobald es möglich ist, möchte ich mich bei ihm für seinen Einsatz bedanken, so Oberbürgermeister Siegfried Deinege.

    BR Jens

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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     12.10.2012 13:18 Thom7as 7W., Dinslaken
     12.10.2012 13:27 Anto7n K7., Mühlhausen
     12.10.2012 18:00 Thom7as 7W., Dinslaken
     12.10.2012 13:55 Chri7sti7an 7F., Wernau
     12.10.2012 16:43 Clau7s K7., Wetzlar
     12.10.2012 17:02 Holg7er 7S., Kirchentellinsfurt
     12.10.2012 17:06 Chri7sti7an 7F., Wernau
     12.10.2012 17:31 Holg7er 7S., Kirchentellinsfurt
     12.10.2012 20:54 ., Viskafors
     13.10.2012 09:10 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.10.2012 21:15 Thom7as 7K., Hermeskeil
     12.10.2012 18:07 Thom7as 7W., Dinslaken
     12.10.2012 18:19 Chri7sti7an 7F., Wernau
     12.10.2012 18:49 ., Reddeber
     12.10.2012 19:10 Domi7nic7 W.7, Bad Berka, 99735 Nohra
     12.10.2012 22:38 ., Viskafors
     12.10.2012 23:52 Jürg7en 7K., Steinheim
     13.10.2012 00:01 Chri7sti7an 7F., Wernau
     13.10.2012 09:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.10.2012 12:46 Lars7 T.7, Oerel
     13.10.2012 13:18 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.10.2012 13:22 Pete7r L7., Frankenberg
     13.10.2012 14:00 Lars7 T.7, Oerel
     13.10.2012 09:05 Anto7n K7., Mühlhausen
     13.10.2012 09:46 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     13.10.2012 09:12 Jan 7H., Rendsburg
     13.10.2012 10:55 Holg7er 7S., Kirchentellinsfurt
     13.10.2012 11:24 ., Bad Hersfeld
     14.10.2012 20:00 ., Reddeber
     14.10.2012 23:07 ., Viskafors
     15.10.2012 12:04 ., Reddeber
     15.10.2012 19:04 Thom7as 7K., Hermeskeil
     15.10.2012 19:16 ., Viskafors
     15.10.2012 19:38 Anto7n K7., Mühlhausen
     15.10.2012 19:48 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     15.10.2012 20:03 Anto7n K7., Mühlhausen
     15.10.2012 20:23 ., Viskafors
     24.10.2012 20:06 Stef7an 7H., Schermbeck
     25.10.2012 08:19 Ludg7er 7K., Herten
     25.10.2012 09:16 ., Flensburg
     02.08.2016 08:51 Jens7 N.7, Ohorn
     02.08.2016 15:10 Jens7 N.7, Ohorn
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