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ThemaÜbungsbeteiligung - untere Grenze - Konsquenzen?21 Beträge
RubrikÜbung
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg743104
Datum27.10.2012 10:539780 x gelesen
hallo,

Wie wird die Übungsbeteiligung in Eurer Feuerwehr bewertet? Welche unteren Grenzen (Mindestübungsbeteilung) gibt es?

Ab wann gibt welche Konsequenzen bei mangelhafter Beteiligung?

MkG Jürgen Mayer

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AutorDani8el 8S., Pasewalk / M-V743106
Datum27.10.2012 11:136939 x gelesen
Wenn Kameraden aus beruflichen Gründen nicht regelmäßig zum Dienst erscheinen kann wird meist ein Auge zugedrückt.
Fehlt er aber regelmäßig unentschuldigt wird derjenige zu einem Gespräch mit der Wehrleitung gebeten und eindringlich Ermahnt. Sollte dies nicht fruchten wird über kurz oder lang der Kamerad für den Einsatzdienst gesperrt.

MkG

Daniel

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg743107
Datum27.10.2012 11:146743 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Daniel S.Sollte dies nicht fruchten wird über kurz oder lang der Kamerad für den Einsatzdienst gesperrt.
gibt es dafür Grenzen?

z.B. < x Übungen / Jahr

MkG Jürgen Mayer

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AutorDani8el 8S., Pasewalk / M-V743111
Datum27.10.2012 11:406811 x gelesen
Oha. Also den genauen Überblick über die Stundenzahl hab ich da nicht. Hängt aber auch davon ab um welchen Kameraden es sich handelt und welche Tätigkeiten er ausübt.
Wir haben z.B. einen Kameraden der Berufskraftfahrer ist und somit unter der Woche garnicht zur Verfügung steht. Da er aber an den Maschinistendiensten (monatlich) teilnimmt wird er weiterhin als Einsatzkraft geführt. Rein Fahrerisch wird ihm auch kaum einer bei uns etwas vor machen.
Würde z.B. jemand 2 Dienste hintereinander unentschuldigt fehlen haken wir als GF da schonmal nach und erkundigen uns was los ist. Häufen sich die Fehlzeiten kümmert sich dann die Wehrleitung darum und entscheidet dann eben Situationsabhängig.

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW743114
Datum27.10.2012 11:575855 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.ibt es dafür Grenzen?

z.B. < x Übungen / Jahr


eine Grenze gibt es bei mir nicht da entscheidet der Gesunde Menschen verstand , meine Winzer kann ich von Ende September bis Anfang November einfach abmelden , die müssen schon nichts mehr sagen und davon habe ich einige im Ortsverband


Ansonsten habe ich meinen Helfern beigebracht das Sie mir ankündigen wenn Sie längere Zeit nicht zur Verfügung stehen, damit man Planen kann. Erscheint ein Helfer länger als ein Jahr nicht ,bzw hat keine Begründung für sein fehlen kommt es zu einen Persönlichen Gespräch mit mir wo ich ihn nahelege entweder aus zu treten oder in die Alters und Ehrenabteilung zu wechseln

Wo ich mittlerweile hart durchgreife, fehlt ein Kraftfahrer bei der Jährlichen Unterweisung ziehe ich die THW Fahrberechtigung so lange ein bis er das nachgeholt hat , Das selbe gillt für Ladekran etc

Gunnar

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen743116
Datum27.10.2012 12:216220 x gelesen
In der von mir zu verantwortenten Zeit gabs ne DA(musste leider erst so weit kommen).

-24 Dienste pro Jahr,
-persönliche Entschuldigung bei Nichterscheinen, also nicht über Dritte..
-bei fehlenden 5 Diensten ne Einladung zum Gespräch mit der WL
-bei Nichterscheinen dienstuntauglich und Überlegensfrist ob es noch das Richtige ist

Zugeständnisser sicher bei Schicht/familiärer Eingebundenheit möglich, allerdings dann verbunden mit zusätzlichen außer des Regeldienstes liegenden Maßnahmen.

Der SWL war nicht so recht glücklich drüber, ohne persönliche Gespräche reduzierte sich die Zahl der Statistik und lehnte sich plötzlich an die Realität an. Weil, sind wir mal ehrlich, wenn einer schon jede Menge Dienste verbummelt etc., ist der erwartungsgemäß bei nem Einsatz da und kann er dann auch die Aufgaben erfüllen?

Da kommt mir ne recht alteDiskussion in den Sinn wo UC Drehleitern und der Betriebsstunden im Verhältnis zu Anzahl der DL-Ma. setzen wollte. Ich könnte da heute noch weinen drüber, er hatte damals schon recht...

Ich habe für jeden Verständnis der beruflich oder privat extremst eingebunden ist, dann besteht aber immer noch die Möglichkeit einer Beurlaubung vom aktiven Dienst. Jeder weiß es dann und es nimmt viel Sprengkraft(Warum der nicht aber ich)raus.
Das wäre ehrlich und fair, zumindest nach meiner Meinung.

Aber sind wir mal ganz ehrlich, unsere Karteileichen sind doch eher anderst gestrickt...

Peter

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW743117
Datum27.10.2012 12:325942 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M. Welche unteren Grenzen (Mindestübungsbeteilung) gibt es?

Gibt es da nicht die 40 Stunden/a Regelung in der FwdV 2? Zusätzlich(?) natürlich Belastungsübung, Einsatzübung und Unterweisung für Geräteträger. Ich denke wer dies erfüllt dürfte ja eigentlich keine Probleme bekommen?

Gruß

Dirk

Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

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AutorDani8el 8S., Pasewalk / M-V743121
Datum27.10.2012 12:415985 x gelesen
Ja wie du schon richtig beschreibst ist das ein heikles Thema wegen der Gerechtigkeit und so. Bei unserem Berufskraftfahrer weiß es aber jeder und spezielle Sachen übernimmt er auch nicht. Bei uns sind z.B. nur die Maschinisten DL-Maschis die auch regelmäßig zum Dienst erscheinen und den Lehrgang haben.

Geschrieben von ---Peter L.--- -24 Dienste pro Jahr,
-persönliche Entschuldigung bei Nichterscheinen, also nicht über Dritte..
-bei fehlenden 5 Diensten ne Einladung zum Gespräch mit der WL
-bei Nichterscheinen dienstuntauglich und Überlegensfrist ob es noch das Richtige ist


So sieht es ansonsten aber auch grob bei uns aus. Wobei bei uns sicher auch die Aktivität der Kameraden bei z.B. Lagerfeuerabsicherungen und Ganztagsausbildungen mit berücksichtigt wird.
Zusätzlich kann ich ja als GF mir meine Gruppe nochmal einteilen wenn ich jemaden bei habe der in der letzten Zeit nicht so regelmäßig bei den Diensten war. Kann er eben nich als AT rein! ;)

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen743124
Datum27.10.2012 12:506267 x gelesen
Geschrieben von Daniel S.Wobei bei uns sicher auch die Aktivität der Kameraden bei z.B. Lagerfeuerabsicherungen und Ganztagsausbildungen mit berücksichtigt wird.

Auch wenn ich immer innerlich für diese Lösung gewesen wäre.
Wir reden hier schlicht und ergreifend eher von denen die nicht mal das machen. Konsequenz dürfte und sollte klar sein...

Peter

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorDani8el 8S., Pasewalk / M-V743128
Datum27.10.2012 13:085719 x gelesen
Definitiv. Die deren Erscheinen zu den Diensten oder anderen Aktivitäten man dann wieder an den berühmten 5 Fingern abzählen kann haben dann auch bei uns nicht wirklich mit Verständniss zu rechnen. Wie gesagt kommts halt immer auf den Einzelfall an.

MkG

Daniel

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen743137
Datum27.10.2012 13:395568 x gelesen
Geschrieben von Daniel S.Definitiv. Die deren Erscheinen zu den Diensten oder anderen Aktivitäten man dann wieder an den berühmten 5 Fingern abzählen kann haben dann auch bei uns nicht wirklich mit Verständniss zu rechnen. Wie gesagt kommts halt immer auf den Einzelfall an.

Eben, es muss allerdings ne Entscheidung her. Kuschel- oder knallharter Kurs, schwierig. Da gehört dann ein bissl diese hier auch erwähnte Softskills zu, allerdings eben auch eine Entscheidung bar jeglicher persönlichen Emotionen.

Peter

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AutorMarc8us 8M., Reddeber / ST743152
Datum27.10.2012 18:175429 x gelesen
Für unsere Feuerwehr der Stadt Wernigerode regelt die Satzung:
Die Mitglieder der Einsatzabteilung haben ... an der Aus- und Fortbildung, den Übungen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen, hierbei sind für die Einsatzkräfte der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wernigerode 50 Stunden erforderlich.
Besuche an der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge sowie Lehrgänge im Rahmen der Kreisausbildung, werden zur Hälfte angerechnet. Dies gilt nicht für Fachberater.


Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung!

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AutorDenn8is 8E., Menden, aktuell Charlotte / NW / NC, USA743156
Datum27.10.2012 18:395368 x gelesen
Zumindest sollten auch die Führungskräfte ggf. überdenken, ob am Umgang mit der Mannschaft oder der Art und Weise wie Dienste abgehalten werden,....usw was geändert werden kann/sollte.

Habe schon von Sachen gehört, wo die Mannschaft wie der letzte Dreck behandelt wurde und nur als "Stimmvieh" für die Wiederwahl dient oder absichtlich dumm gehalten werden soll. Auch wenn das eher Extremfälle sind ist bei solchen Vorkommnissen klar das irgendwann der ein oder andere "Depp vom Dienst" irgendwann keine Lust mehr auf den Dienst hat.

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen743191
Datum28.10.2012 02:005321 x gelesen
Geschrieben von Dirk B.Gibt es da nicht die 40 Stunden/a Regelung in der FwdV 2? Zusätzlich(?) natürlich Belastungsübung, Einsatzübung und Unterweisung für Geräteträger. Ich denke wer dies erfüllt dürfte ja eigentlich keine Probleme bekommen?

Gruß

Dirk


Ne, zusätzlich ist nicht, auch das ist Dienst, wobei der m.E. sinnvoller ist als Fahrzeug- und Gerätepflege.
Ihr dürf nicht vergessen, wenn ihr Kameraden aus der Fw ausschließen wollt, weil sie nicht an der Ausbildung teilnehmen, ist das ein Akt, der auch im Nachhinein nachvollziehbar sein muß (gleiche Regel für alle), wenn derjenige damit nicht einverstanden ist und klagt (wieso ich, der muss doch auch nicht).
Die FwDV 2 spricht übrigens von 40 Std jährlich, wer z.B. einen einwöchigen Lehrgang an der LFS besucht hat, hat rein rechtlich seine Fortbildungsstunden erfüllt (ob das Sinn macht, ist was anderes).

Da kann man besser im Jahresdienstplan reinschreiben, was gefordert wird z.B.
wer nicht an den Atemschutzunterweisungen und Belastungsübungen teilnimmt, wird nicht mehr als AGT eingestzt (logisch, oder),
wer nicht an den Maschinistenausbildungen teilnimmt, darf nicht mehr fahren (damit kriegt man sie, wenn man Pech hat, hat man keine Fahrer mehr) usw.
Das muss nur für alle gelten.
So kann man Fortbildungen definieren, die man jährlich oder alle 2, 3 Jahre wiederholen muß.
Dafür muss man natürlich solche Sachen mehr als 1x jährlich anbieten, damit Kameraden, die auf Arbeit, Krank, Urlaub oder sonstigen Gründen an dem einen Termin nicht können, eine Chance haben,daran teilzunehmen.

Gruß
Heinrich

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen743192
Datum28.10.2012 03:535209 x gelesen
Morgen

Geschrieben von Heinrich B.Ihr dürf nicht vergessen, wenn ihr Kameraden aus der Fw ausschließen wollt, weil sie nicht an der Ausbildung teilnehmen, ist das ein Akt, der auch im Nachhinein nachvollziehbar sein muß (gleiche Regel für alle), wenn derjenige damit nicht einverstanden ist und klagt (wieso ich, der muss doch auch nicht).

Richtig

Wichtiger finde ich aber dein Argument:

Geschrieben von Heinrich B.Dafür muss man natürlich solche Sachen mehr als 1x jährlich anbieten, damit Kameraden, die auf Arbeit, Krank, Urlaub oder sonstigen Gründen an dem einen Termin nicht können, eine Chance haben,daran teilzunehmen.

Peter

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AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen743195
Datum28.10.2012 08:364990 x gelesen
Moin moin,

Geschrieben von Heinrich B.Dafür muss man natürlich solche Sachen mehr als 1x jährlich anbieten, damit Kameraden, die auf Arbeit, Krank, Urlaub oder sonstigen Gründen an dem einen Termin nicht können, eine Chance haben,daran teilzunehmen.

Da haben sich bei uns die Themenwochen bewährt. Mehrmals im Jahr wird an allen Abenden einer Woche ein Ausbildungsthema behandelt. Die FM können sich den ihnen am besten passenden Termin aussuchen. Damit kriegen wir fast alle... :)

Gruß
Mathias

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen743196
Datum28.10.2012 08:384957 x gelesen
Top, wie leistet ihr das personell?

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP743201
Datum28.10.2012 09:554983 x gelesen
Geschrieben von Heinrich B. Die FwDV 2 spricht übrigens von 40 Std jährlich, wer z.B. einen einwöchigen Lehrgang an der LFS besucht hat, hat rein rechtlich seine Fortbildungsstunden erfüllt (ob das Sinn macht, ist was anderes).Die DV 2 spricht von jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort, das schließt Lehrgänge m.M.n. aus.

Sie spricht im Übrigen außerdem davon, dass die in der Vorschrift genannten Stunden sich auf Unterrichtsstunden von jeweils
45 Minuten beziehen
. Damit beträgt die Mindestvorgabe lt. dieser Vorschrift lediglich noch 30 Zeitstunden, was wohl die meisten unter "Stunden" verstehen werden.


Richtig witzig wird es in Bundesländern, wo man in einer Landesrechtsnorm wie z.B. der FwVO RLP die Forderung nach den 40 Stunden wiederholt ("Jeder Feuerwehrangehörige soll unabhängig von lehrgangsmäßigen Ausbildungen im Jahr mindestens 40 Stunden Ausbildungsdienst leisten", § 9 Abs. 2), aber dann das Rätselraten losgeht, ob damit Zeit- oder Unterrichtsstunden gemeint sind...

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorOswa8ld 8B., Kirchen / RP743203
Datum28.10.2012 10:154813 x gelesen
Hallo,
bei uns waren es min. 10 Übungsabende (von 35-40 laut Dienstplan im Jahr)
Je nach Fall wurden aber auch Wochenend Termine wie Brandwachen und Fahrzeugpflege angerechnet.
Das aber nur bei Kameraden die wirklich oft auf Montage und ähnliches waren.
Gruß
O. Bätzel

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 743204
Datum28.10.2012 10:174777 x gelesen
Ich würde einfach mich auf Zeitstunden beziehen, sonst kommt man aus den Rechnen nicht mehr raus..

Mehr dazu: Guggst du

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen743247
Datum28.10.2012 13:054798 x gelesen
Geschrieben von Peter L.Top, wie leistet ihr das personell?

Eine Vorbesprechung mit Orts-BM, Stellvertreter und Gruppenführern, um sich über den Inhalt der Ausbildung abzustimmen und dann ist jeden Abend der Woche ein anderer Ausbilder dran..

Gruß
Mathias

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 27.10.2012 10:53 Jürg7en 7M., Weinstadt
 27.10.2012 11:13 Dani7el 7S., Pasewalk
 27.10.2012 11:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
 27.10.2012 11:40 Dani7el 7S., Pasewalk
 27.10.2012 12:21 Pete7r L7., Frankenberg
 27.10.2012 12:41 Dani7el 7S., Pasewalk
 27.10.2012 12:50 Pete7r L7., Frankenberg
 27.10.2012 13:08 Dani7el 7S., Pasewalk
 27.10.2012 13:39 Pete7r L7., Frankenberg
 27.10.2012 11:57 ., Wüstenrot
 27.10.2012 12:32 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 27.10.2012 18:17 ., Reddeber
 28.10.2012 02:00 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 28.10.2012 03:53 Pete7r L7., Frankenberg
 28.10.2012 08:36 ., Garlstorf
 28.10.2012 08:38 Pete7r L7., Frankenberg
 28.10.2012 13:05 ., Garlstorf
 28.10.2012 09:55 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 28.10.2012 10:17 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 27.10.2012 18:39 Denn7is 7E., Menden, aktuell Charlotte
 28.10.2012 10:15 Oswa7ld 7B., Kirchen
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