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ThemaFeuerwehrzulage in NRW4 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorChri8s D8., Bestwig / NRW743336
Datum29.10.2012 15:236665 x gelesen
Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir in Sachen Feuerwehrzulage weiterhelfen.
Ich habe hierzu folgende Fragen:

1. Auf welcher Gesetzesgrundlage muss die Feuerwehrzulage für feuerwehrtechnische Beamte gezahlt werden?

2. Muss die Feuerwehrzulage für feuerwehrtechnische Beamte gezahlt werden die regelmäßig im Mischdienst 24er-Sichten machen?

3. Muss die Feuerwehrzulage für feuerwehrtechnische Beamte gezahlt werden, die nur während der Tagesdienstzeiten mit zu Einsätzen ausrücken, z.B. als Führungsdienst aus einem Sachgebiet (Technik, Rettungsdiesnt, VB) raus?

4. Muss die Feuerwehrzulage für feuerwehrtechnische Beamte gezahlt werden, die in erster Linie als Personalreserve aus dem Tagesdienst raus dien und nur sporadisch zu Einsätzen mit ausrücken?


In welchen Fällen hat ein Feuerwehrbeamter kein Recht auf seine Feuerwehrzulage???

Es wäre nett wenn Ihr mir hier helfen könntet!

Gruß

Chris

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW743358
Datum29.10.2012 17:594284 x gelesen
Hallo Chris,

entnommen der

Geschrieben von ---Anlage I Bundesbesoldungsordnungen A und B
- Vorbemerkungen---
10. Zulage für Beamte der Feuerwehr
(1) Beamte der Bundesbesoldungsordnung A im Einsatzdienst der Feuerwehr in den Ländern sowie Beamte und Soldaten, die entsprechend verwendet werden, erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX. Die Zulage erhalten unter den gleichen Voraussetzungen auch Vollzugsbeamte im Beamtenverhältnis auf Widerruf, die Vorbereitungsdienst leisten.
(2) Durch die Stellenzulage werden die Besonderheiten des Einsatzdienstes der Feuerwehr, insbesondere der mit dem Nachtdienst verbundene Aufwand sowie der Aufwand für Verzehr mit abgegolten.


In der Besoldungstabelle NRW ist ein Querverweis auf die Tabelle in der Bundesbesoldungsordnung. Von daher gehe ich davon aus, das so gezahlt werden muss, wie ich es hier eingefügt habe.

Gruß
Christian
PS: Fundstelle

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorChri8s D8., Bestwig / NRW743372
Datum29.10.2012 20:423109 x gelesen
Gut und schön aber wann fängt der Einsatzdienst an???

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW743380
Datum29.10.2012 21:293336 x gelesen
Hallo Chris,

so weit ich weiß, muss man in dem onat, in dem man die zulage bekommt Einsatzdienst geleistet haben.
Was ist Einsatzdienst?
Nun ich denke, das sich das aus der Begrifflichkeit ableiten lässt, oder? Jemand der dazu eingeteilt ist Einsätze zu fahren leistet Einsatzdienst. Wenn zusätzlich noch das genannte Kriterium der Nachtdienste erfüllt ist wie es in der Definition steht, dann sollte doch alles klar sein.
Somit steht der Zahlung der Zulage an Mitarbeiter des Tagesdienstes aus VB, Technik etc. wenn sie den Einsatzdienst auch des Nachts versehen nichts im Wege.

Gruß
Christian
PS: Evtl. solltest Du noch konkreter werden, wo der Schuh ganz genau drückt. Vielleicht kann man das anhand eines Beispieles besser beantworten? PN?

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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 29.10.2012 15:23 Chri7s D7., Bestwig
 29.10.2012 17:59 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 29.10.2012 20:42 Chri7s D7., Bestwig
 29.10.2012 21:29 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
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