News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Thema | Feuerwehrzulage in NRW | 4 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Chri8s D8., Bestwig / NRW | 743336 | |||
Datum | 29.10.2012 15:23 | 6665 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir in Sachen Feuerwehrzulage weiterhelfen. Ich habe hierzu folgende Fragen: 1. Auf welcher Gesetzesgrundlage muss die Feuerwehrzulage für feuerwehrtechnische Beamte gezahlt werden? 2. Muss die Feuerwehrzulage für feuerwehrtechnische Beamte gezahlt werden die regelmäßig im Mischdienst 24er-Sichten machen? 3. Muss die Feuerwehrzulage für feuerwehrtechnische Beamte gezahlt werden, die nur während der Tagesdienstzeiten mit zu Einsätzen ausrücken, z.B. als Führungsdienst aus einem Sachgebiet (Technik, Rettungsdiesnt, VB) raus? 4. Muss die Feuerwehrzulage für feuerwehrtechnische Beamte gezahlt werden, die in erster Linie als Personalreserve aus dem Tagesdienst raus dien und nur sporadisch zu Einsätzen mit ausrücken? In welchen Fällen hat ein Feuerwehrbeamter kein Recht auf seine Feuerwehrzulage??? Es wäre nett wenn Ihr mir hier helfen könntet! Gruß Chris | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 743358 | |||
Datum | 29.10.2012 17:59 | 4284 x gelesen | |||
Hallo Chris, entnommen der Geschrieben von ---Anlage I Bundesbesoldungsordnungen A und B - Vorbemerkungen--- 10. Zulage für Beamte der Feuerwehr In der Besoldungstabelle NRW ist ein Querverweis auf die Tabelle in der Bundesbesoldungsordnung. Von daher gehe ich davon aus, das so gezahlt werden muss, wie ich es hier eingefügt habe. Gruß Christian PS: Fundstelle Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
| |||||
Autor | Chri8s D8., Bestwig / NRW | 743372 | |||
Datum | 29.10.2012 20:42 | 3109 x gelesen | |||
Gut und schön aber wann fängt der Einsatzdienst an??? | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 743380 | |||
Datum | 29.10.2012 21:29 | 3336 x gelesen | |||
Hallo Chris, so weit ich weiß, muss man in dem onat, in dem man die zulage bekommt Einsatzdienst geleistet haben. Was ist Einsatzdienst? Nun ich denke, das sich das aus der Begrifflichkeit ableiten lässt, oder? Jemand der dazu eingeteilt ist Einsätze zu fahren leistet Einsatzdienst. Wenn zusätzlich noch das genannte Kriterium der Nachtdienste erfüllt ist wie es in der Definition steht, dann sollte doch alles klar sein. Somit steht der Zahlung der Zulage an Mitarbeiter des Tagesdienstes aus VB, Technik etc. wenn sie den Einsatzdienst auch des Nachts versehen nichts im Wege. Gruß Christian PS: Evtl. solltest Du noch konkreter werden, wo der Schuh ganz genau drückt. Vielleicht kann man das anhand eines Beispieles besser beantworten? PN? Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
| |||||
|