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Thema | Kennzeichnung Anleiterstellen der Feuerwehr | 6 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 744054 | |||
Datum | 07.11.2012 11:54 | 8543 x gelesen | |||
Hi, wie erfolgt bei euch die Markierung der Anleiterstellen der Feuerwehr? Nur mittels Symbol für die Einsatzkräfte im Feuerwehrplan und für die betroffenen Personen im Flucht- und Rettungsplan? Oder bringt ihr auch eine Kennzeichnung (und wenn ja welche) an der Feuerwehraufstellfläche und / oder an der Anleiterstelle z.B. am Dach wo sich die Personen einfinden sollen, an? Danke im Voraus und schöne Grüße, Markus | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 744061 | |||
Datum | 07.11.2012 12:49 | 3887 x gelesen | |||
Hallo, also "wir" bringen gar nichts an, weil das Aufgabe des Betreibers ist. Aber bei uns wird regelmäßig gefordert, dass innen am Fenster ein grünes Fluchtwegsymbol und außen deckungsgleich das rote Anleitersymbol angebracht wird. Diese Kombination ist - glaube ich - in den einschlägigen Vorschriften so gefordert. Thomas | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 744088 | |||
Datum | 07.11.2012 20:11 | 3243 x gelesen | |||
Hallo, Dss ist ja eine interessante Kombination. Wenn das die einschlägigen Vorschriften so fordern täten, dann war bestimmt nicht nur ich in den letzten VB-Jahren mit Blindheit geschlagen. Wenn das jemand belegen könnte wär ich mehr als dankbar. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 744090 | |||
Datum | 07.11.2012 20:15 | 3070 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter L.Wenn das jemand belegen könnte wär ich mehr als dankbar. ich auch :-) Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 744113 | |||
Datum | 08.11.2012 08:03 | 3129 x gelesen | |||
Nun, ich habe es in mehreren Protokollen von Brandverhütungsschauen so als Forderung gesehen. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass das in den Vorschriften so gefordert wird. Aber wenn ihr beide das mit Verwunderung zur Kenntnis nehmt, versuche ich 'mal rauszufinden welche Grundlage diese Forderung hat. Und bis das geklärt ist, nehme ich die Aussage mit den "einschlägigen Vorschriften" in aller Form zurück... Thomas | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 744114 | |||
Datum | 08.11.2012 08:11 | 3039 x gelesen | |||
Das wäre Klasse von dir ,kann das doch in Zukunft Einfluss auf bauliche Dinge nehmen. Danke derweil Gruß Klaus Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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