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ThemaFeueralarmübung (Brandschutz)3 Beträge
RubrikÜbung
 
AutorJens8 S.8, Reichshof / NRW744252
Datum09.11.2012 14:394245 x gelesen
Hallo Zusammen! Mein Name ist Jens und ich bin hier jetzt der "NEUE"! :-) Ich hätte da mal eine Frage:

Ich arbeite bei einer Bundesbehörde. Da ich in der FF bin und auch Brandmeister, sind jetzt mehrere Kollegen an mich herangetreten, ob man nicht auch hier in der Behörde eine Feuerübung (wie damals in der Schule) machen könnte, bzw. dieses sogar müsste. Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass dieses irgendwo vorgeschrieben sei, dass man in regelmäßigen Abständen eine machen muss, nur leider finde ich hierzu nichts für Bundesbehörden.

Wäre super, wenn da einer was weiß! Besten Dank schon einmal für eure Antworten! ;-)

Bei Fragen, einfach schreiben! :-)

VG Jens

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg744268
Datum09.11.2012 16:102561 x gelesen
Konkrete gesetzliche Bestimmungen für die Durchführung von Räumungsübungen in Bundesbehörden sind mir nicht bekannt.

Aber:
Der Unternehmer (bei Bundesbehörden der Behördenleiter) hat im Rahmen der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der hieraus abzuleitenden Maßnahmen das staatliche Regelwerk und das Regelwerk der Unfallversicherer heranzuziehen.

Die Notwendigkeit, aus betrieblichen Gründen Räumungs- bzw. Evakuierungsübungen durchzuführen, ergibt sich u. a. aus § 10 Arbeitsschutzgesetz, § 4 (4) Arbeitsstättenverordnung und ggf. weiteren Regelungen.

Gemäß § 4 (4) Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte (Publikumsverkehr!?) dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben.

Konkretisiert wird dies durch die Technische Regel für Arbeitsstätten - ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan". Nach Punkt 9 (7) der ASR sind auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne Räumungsübungen durchzuführen.

Die entstehenden Kosten für diese Übungen und Unterweisungen muss die Behörde tragen.

Geeigneter Ansprechpartner ist in der Regel die zuständige "Fachkraft für Arbeitssicherheit".

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz744273
Datum09.11.2012 17:111903 x gelesen
oder den Brandschutzbeauftragten, der natürlich eine entsprechende Ausbildung genossen hat :-)

Eine Publikation des Bundes gibt es auch zu dem Thema
Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes

Ein paar Hinweise findest du auch in der ASR 2.3

oder auch diese checkliste für den Organisatorischen Brandschutz oder diese Zusammenstellung einer Unfallkasse

Grüße
Stefan

"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
AG Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Rettungsdienst

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 09.11.2012 14:39 ., Reichshof
 09.11.2012 16:10 Udo 7B., Aichhalden
 09.11.2012 17:11 Stef7an 7J., Birlenbach
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