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Thema | Betriebsanweisungen | 27 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 744699 | |||
Datum | 14.11.2012 10:05 | 17035 x gelesen | |||
Juhu, ich hatte die große Ehre und durfte für meinen Arbeitgeber in der vergangenen Woche mal wieder zur Gehirnwäsche zur Berufsgenossenschaft auf ein Seminar. Ich sag nur, ganz im Sinne eines bekannten Buches: "Deutschland schafft sich ab!" Nun mal ernsthaft, wie sagt man im Neudeutsch, ich versuche solche Erkenntnisse dann ja immer auch auf die Feuerwehr zu transferieren und hab mir überlegt, ich fang einfach mal damit an. Meine Frage wäre also, hat evtl. jemand eine Musterbetriebsanweisung für die Flaschenfüllleiste? Und könnte die ggf. sogar zur Verfügung stellen, denn mit der tu ich mich ein bischen schwer? Die BG und ich, zwei Welten treffen aufeinander, ich hatte mir das Ziel gesteckt in den drei Tagen eine in meinen Augen einfache Frage zu lösen, die da lautet: "Benötige ich für einen Gefahrstoffschrank eine Betriebsanweisung, ja oder nein?" Wohlgemrkt eine blaue BA, nicht die für die Gefahrstoffe die drin stehen, sondern eine für den Schrank selbst. Der ja eigentlich außer Tür auf, Tür zu nix kann. Die Vorgeschichte, bei einer Begehung kam ganu oben genannte Frage auf, nachdem ich dann unsere SiFa gefragt habe bekam ich zur Antwort: "Ein Gefahrstoffschrank ist weder eine Maschine noch eine Anlage, da brauchst Du keine BA!" Super dachte ich mir, doch dann kam mir diese Aussage nach etwas überlegen sehr pauschal vor, also nahm ich diese Frage mit zum Seminar. Es ist wirklich klasse, entweder fehlt mir tatsächlich der geistige Horizont, oder aber die Leute bei der BG weigern sich, sich fest zu legen. Die Antwort vom Seminarleiter, seines Zeichens technischer Aufsichtsbeamter: "Mh, das kann man so nicht beantworten, dass muss man sich vor Ort ansehen und das kommt drauf an, und überhaupt, schweif ab" Die Antwort eines Richters, der einen Vortrag gehalten hat zu dem Thema Verantwortung: "Wenn Sie für alles, wo es eine Betriebsanleitung zu gibt auch eine Betriebsanweisung schreiben, sind Sie auf der sicheren Seite!" Prima, da kannste dann beim elektrischen Bleistiftspitzer anfangen, und hörst bei der Papierschneidemaschine (die heißt ja sogar noch Maschine) auf, nicht zu vergessen die Kaffeemaschine und der Wasserkocher im Gerätehaus. Also, auch diese Aussage kam doch sehr pauschal vor. Darüberhinaus die Aussage: "Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen sind so zu erstellen, dass jeder vorraussehbare Mißbrauch berücksichtigt wird!" Also "Hamster in die Mikrowelle", "nasse Handschuhe im Backofen trocknen" und sowas. Mit anderen Worten, auf eine recht einfache Frage bekommt man innerhalb von drei Tagen Seminar, wenn überhaupt nur sehr nebulöse Antworten. Ich habe mir also gedacht, bezogen auf meine Aufgabe bei der Feuerwehr fängste mal ganz langsam und klein mit den BA´s für die Atemschutzwerkstatt, Füllleiste und allem was damit zusammenhaängt an. Drum also obenstehende Bitte, wer hat schon eine BA für die Füllleiste und kann diese als Muster zur Verfügung stellen? Vielen Dank und Gruß eines kleinen Verwirrten Meister´s, der offensichtlich nicht mehr in der Lage ist in dieser Welt seinen Job zu machen ;-) | |||||
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Autor | Eric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg | 744709 | |||
Datum | 14.11.2012 11:13 | 14182 x gelesen | |||
Hallo Markus, ich hoffe ich schweife jetzt nicht vom Thema ab... Reicht für die Füllleiste nicht die jährliche Unterweisung nach TRG 402 ?? Da bekommt man doch soweit alles gesagt / wird über Neuigkeiten informiert. Gruß Eric Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung ! | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 744710 | |||
Datum | 14.11.2012 11:19 | 14013 x gelesen | |||
Das wage ich mal zu bezweifeln, an Deinem Arbeitsplatz reicht es ja auch nicht aus, dass Du jährlich unterwiesen wirst bezüglich Persönliche Schutzausrüstung, Lärm, Schutzeinrichtungen an Maschinen usw. Da hängt trotzdem an jeder Maschine, Kreissäge, Schlagschere, Ständerbohrmaschine oder sonst was eine Betriebsanweisung dran. So hoffe ich zumindest. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 744716 | |||
Datum | 14.11.2012 12:11 | 13982 x gelesen | |||
Hallo Markus. Interessessante Geschichte, nicht wahr?! :) Warum bist du jetzt verwirrt? So kompliziert ist das Ganze ja auch nicht. :) Ob du eine BA für ein bestimmtes Gerät oder eine bestimmte Anlage brauchst, entscheidet letzten Endes deine Gefährdungsbeurteilung, die sich natürlich am Stand der Technik und der Unfallverhütung orientiert. Die Entscheidung, ob BA oder nicht, obliegt dem Unternehmer bzw. seinem Beauftragten - weil der muss die BA mit seiner Unterschrift "in Kraft" setzen; und bei der Entscheidung spielen sind auch praktikable Überlegungennicht ungewöhnlich. Die Sifa spielt dabei "nur" die Beraterrolle, nicht die Entscheiderrolle. Übrigens, vom Hersteller auf einem Gerät angebrachte Warnhinweise haben den gleichen Charakter wie eine BA. Zur BA für deine Flaschenfüllleiste: 1. Frage: Was sagt der Hersteller in seinen Unterlagen / Anleitungen? 2. Frage: Entstehen durch die Benutzung besondere Gefahren? 3. Frage: Hat der Hersteller eine Muster-BA? Notfalls musst du halt anhand der Herstellerunterlagen eine BA erstellen. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 744717 | |||
Datum | 14.11.2012 12:19 | 13944 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Ob du eine BA für ein bestimmtes Gerät oder eine bestimmte Anlage brauchst, entscheidet letzten Endes deine Gefährdungsbeurteilung, Also sehe ich das inforern richtig: Wenn man keine Betriebsanweisung erstellt, muss man durch eine Gefährdungsbeurteilung begründen, warum man keine erstellt? Wenn ich jetzt, den angesprochen, normalen Sicherheitsschrank habe könnte ich also: a) Eine Gefährdungsbeurteilung schreiben in der man begründet, warum das Risiko beim öffnen und schließen des Schrankes so gering ist, dass ebend keine Betriebsanweisung notwendig ist. Dann hat man aber weiterhin Angst, dass sich doch mal einer die Finger in der Schranktür klemmt und man "dran" ist, weil man in der Gefährdungsbeurteilung dieses Risiko als "gering" eingeschätzt hat, wo ja jetzt der Gegenbeweiß angetreten wurde. b) Bevor man sich den Aufwand einer "wasserdichten" Begründung gegen eine Betriebsanweisung macht, schreibt man halt für den Gefahrstoffschrank selbst eine. Dass beim Öffnen immer Schutzhandschuhe gegen chemikalien und mechanische Einwirkung zu tragen ist (Finger klemmen, ggf. ist ja zwischendrinnen im Schrank etwas umgefallen) Bei Öffnen und schließen immer eine Schutzbrille und Schutzkittel zu tragen ist (s.o.) Man den Schrank nur mittels Hand und nur durch Verwendung der speziell gekennzeichneten Griffe zu öffnen und zu schließen hat Außerdem man besonders auf die Finger (Vorsicht! Quetschgefahr!) achten muss. Weiterhin selbstverständlich der Schrank nur vorsichtig zu öffnen und zu schließen ist. Also keinesfalls mit "Schwung". c) Man kommt auf die Idee, dass es bis auf die Sache mit den Chemikalien auf auch alle Aktenlager- und Büroschränke zu trifft und erstellt dafür eine entsprechende Betriebsanweisung. Habe ich das jetzt, wenn auch überspitzt, so richtig verstanden? | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 744718 | |||
Datum | 14.11.2012 12:27 | 13688 x gelesen | |||
Das siehst du so durchaus richtig. Allerdings ist noch eine Kleinigkeit zu berücksichtigen. Maßnahmen zum Arbeitsschutz sollen die Gefahren berücksichtigen, die durch die Tätigkeit entstehen. Arbeitsschutz soll und kann nicht die Gefahren abdecken, die auf der Ebene "Allgemeines Lebensrisiko" entstehen oder bestehen. Und, ehrlich gesagt, zum allgemeinen Lebensrisiko gehört auch die Möglichkeit, das man sich an einem Schrank oder einer Schublade die Finger klemmen kann. Trifft übrigens auch auf Autotüren zu. Beim Gefahrstoffschrank ist weniger die Bedienung des Schrankes an sich "BA-pflichtig", sondern eher die Lagerung der Stoffe in dem Schrank -->> Lagerkonzept! Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 744721 | |||
Datum | 14.11.2012 12:45 | 13621 x gelesen | |||
Wenn Du da auf das Zusammenlagerungsverbot anspielst, dürfte dies wiederum für die wenigsten Schränke zutreffen, da das Zusammenlagerungsverbot erst ab einer gewissen Menge der jeweiligen Gelagerten gefahrstoffe gilt. Diese Menge dürfte die Kapazität der meisten Schränke überschrieten. Nichts desto trotz brauchst Du für die Gefahrstoffe die jeweilige BA, die wiederum nicht zwingend im oder am Schrank hängen muss. Bezüglich des allgemeinen Lebensrisikos fand ich wiederum die Aussage des Richters interessant, dass man durchaus für Facharbeiter gewisse Grundtätigkeiten voraussetzen kann, für die DU keine BA erstellen musst, weil sie diese ausführlich ind er Berufsausbildung gelernt haben. Weil es ja immer heisst, Du musst für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, wo dann meist eine BA bei rauskommt. Stimmt so also nicht ganz, "Zunftwissen" hat er das genannt. Allerdings gilt dies nur für Facharbeiter, sobald Du Hilfsarbeiter, Leiharbeiter oder Fremdfirmen in Deinem Bereich beschäftigst sieht das wieder anders aus. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 744724 | |||
Datum | 14.11.2012 13:02 | 13544 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus M.Allerdings gilt dies nur für Facharbeiter, sobald Du Hilfsarbeiter, Leiharbeiter oder Fremdfirmen in Deinem Bereich beschäftigst sieht das wieder anders aus.Korrekt. Und da kann es in einem Verfahren durchaus einmal von Bedeutung sein, ob ein Mitarbeiter im richtigen Umgang mit einem Hammer unterweisen wurde und diese Unterweisung auch verstanden hat. Es ist also immer ein Balanceakt. Ein "Zuviel" macht die Arbeitsschutzfachkräfte und die Maßnahmen unglaubwürdig, ein "Zuwenig" erhöht das Risiko der Haftung. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 744725 | |||
Datum | 14.11.2012 13:03 | 13487 x gelesen | |||
Ich dachte immer, es wäre nicht kompliziert, kompliziert wird es dann aber in einem Großunternehmen wie unserem. Die SiFa, die für den Bereich "A" zuständig ist erzählt dort (wir bleiben beim Beispiel) für den Gefahrstoffschrank brauchst Du eine BA. Die SiFa, die für den Bereich "B" verantwortlich ist erzählt dort, für einen Gefahrstoffschrank ist keine BA notwendig. Und dann telefonieren die zuständigen Meister der Bereiche "A" und "B" miteinander, spätestens dann wird es interessant. Noch ein Beispiel, letztens rief mich der Meister aus der Ausbildungswerkstatt an, dem hatte seine SiFa erzählt, er dürfe in seinem Gefahrstoffschrank die Spachtelmasse und den dazugehörigen Härter nicht zusammenlagern. Dies wurde in unserem Bereich bei Begehungen, wo auch der Gefahstoffschrank begutachtet wurde noch nie bemängelt. Ich habe ihn dann darauf hingewiesen, dass beide Stoffe, sowohl Spachtelmasse, als auch der in Tuben gelieferte Härter keine brennbaren Flüssigkeiten sind und beide eine pastöse Konsetenz haben und somit ein zusammenlaufen, selbst bei beschädigter Verpackung eher unwahrscheinlich ist. Desweiteren habe ich ihn auf das Zusammenlagerungsverbot hingewiesen, welches erst ab gewissen Mengen gilt und sicher nicht auf die drei kg Spachtelmasse in seinem Schrank zutrifft. Und wenn Du dann auf solche mords Seminare fährst, dann kommste hinterher schon ziehmlich verwirrt wieder, so gehts mir jedenfalls. | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 744727 | |||
Datum | 14.11.2012 13:21 | 13384 x gelesen | |||
Naja, das macht nicht nur die Kollegend er Arbeitssicherheit unglaubwürdig, sondern auch die Vorgesetzten und somit auch mich als Meister. Wenn ich wirklich für jede Tätigkeit, anreißen mit der Anreißnadel, arbeiten mit Feile und Raspel, arbeiten mit Schruabendreher usw. eine Gefährdungsbuerteilung machen würde und anschließend die BA,s erstellen würde, könnte ich damit die Wände ind er Werkstatt plakatieren. Und mal ehrlich, ich habe noch keinen MA gesehen, der die BA durchliest und je mehr das werden, desto weniger werden sie gelesen, bahupte ich einfach mal. Drum schiebe ich die oben genannten Tätigkeiten mal in die Sparte "Grundtätigkeiten, die der Facharbeiter in seiner Berufsausbildung hinlänglich gelernt und mit bestandener Prüfung dies offensichtlich auch verstanden hat". | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 744728 | |||
Datum | 14.11.2012 13:25 | 13461 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus M."Benötige ich für einen Gefahrstoffschrank eine Betriebsanweisung, ja oder nein?" Der Gefahrstoffschrank darf eh nur von Personal geöffnet werden, das nach Gefahrstoffverordnung / Betriebssicherheitsverordnung geschult ist, solange sich Gefahrstoffe im Schrank befinden. Im Zuge dieser Schulung einfach den Umgang mit dem Gefahrstoffschrank mit aufnehmen und unterschreiben lassen. Sollte die Notwendigkeit bestehen, dass andere Personen Elektriker o.ä. den Schrank öffnen müssen, dürfen die eh erst ans innenleben ran, wenn eine nach Gefahrstoffverordnung geschulte Person den Schrank ausgeräumt hat. also was bleibt dann noch übrig für eine Betriebsanweisung? Ps: Ich habe mehr als einmal Gefahrstoffschränke aus oben genanntem Grund ausgeräumt, während die Elektriker nebenan standen und Däumchen gedreht haben, weil sie solange nichts machen durften. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 744729 | |||
Datum | 14.11.2012 13:30 | 13471 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Und da kann es in einem Verfahren durchaus einmal von Bedeutung sein, ob ein Mitarbeiter im richtigen Umgang mit einem Hammer unterweisen wurde und diese Unterweisung auch verstanden hat. Wie dokumentiert man dass denn? Also etwa in der Ausbildung zum Zimmermann? (Alternativ auch Kunstschmied, Kfz-Mechatroniker, ...) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 744730 | |||
Datum | 14.11.2012 13:36 | 13495 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus M.Allerdings gilt dies nur für Facharbeiter, sobald Du Hilfsarbeiter, Leiharbeiter oder Fremdfirmen in Deinem Bereich beschäftigst sieht das wieder anders aus. Dazu will ich ausdrücklich Einspruch erheben: 1. Wirst du keine Firma finden, in der keine Leiharbeiter, Praktikanten offiziell ungelernte usw. arbeiten. 2. Leiharbeiter ist kein Status, mit dem ein Fachwissen geklärt ist. 3. Sind die Gefahrgutschränke, mit denen ich bisher zu tun hatte Maschinen, weil eine Energiespeicherung erfolgt. Außerdem sind diese Schränke regelmäßig Prüfpflichtig. Daher brauchst du eine BA 4. Ich halte viele BA für sinnlos, da können wir auch direkt den Facharbeiter abschaffen. Ein Facharbeiter muss selbst seine Grenzen kennen und einhalten. 5. Das Aufhängen von BA ist Peinlich. Ich finde es immer besser, wenn die Gebrauchsanleitung mit der Gefährdungsbeurteilung zugänglich ist. 6. Ich glaube ich werde die Adresse Rettet-Darwin.de einrichten. So, genug in den Schweiß geredet. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 744732 | |||
Datum | 14.11.2012 13:43 | 13363 x gelesen | |||
Tja, das kenne ich auch ... :) Aber damit wird klar, das Arbeitsschutz nicht nach festen Regeln abläuft - zum Glück - sondern eine sehr dynamische und individuelle Betrachtungsweise von zusammenhängen und Systemen darstellt. Und genau deshalb sind die Arbeitsschutzgremien wie ASA so wichtig. Denn genau dort findet die notwendige Kommunikation und Abstimmung statt. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 744733 | |||
Datum | 14.11.2012 13:48 | 13341 x gelesen | |||
Dokumentieren kannst du das z.B. durch Ausbildungspläne, Gesellenbrief, Facharbeiterbrief, usw. Bei ungelernten Kräften durch die entsprechende praktische Unterweisung. (Du weisst ja: Vormachen, Erklären, Nachmachen lassen, ggf. korrigieren, Kontrolle der selbstständigen Tätigkeit). Und ja, es gibt tatsächlich Leute, die nicht mit einem Hammer, einem Messer oder einer Schere umgehen können oder die nicht in der Lage sind, ihre Sicherheitsschuhe zuzubinden. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 744734 | |||
Datum | 14.11.2012 13:54 | 13376 x gelesen | |||
Hey Harald, ich bin bei Dir! Zu1. doch, wenn Du das auf Deine Abteilung runterbrichst schon, da kann ich zum Glück behaupten, dass ich 100% Facharbeiter beschäftige. Da wir Sicherheitsbereich mit Geheimhaltung sind, kommen Leiharbeiter eh nur schwierig in Frage. Zu2. ist durchaus richtig, wenn Du das Glück hast, einen Zerspaner brauchst und vom Personaldienstleister dann auch einen gelernten Zerspaner bekommst, kannste den nach einer Grundeinweisung, weil ja neuer, veränderter Arbeitsplatz für ihn durchaus wie einen Deiner festen MA sehen. Aber was, wenn Du in der Logistik für die Verpackung Leiharbeiter brauchst und dann aber vom Personaldienstleister Maler oder Bäcker bekommst, mit der Aussage die können das auch? Zu3. nur weil der Gefahrstoffschrank regelmäßig auf seinen Schließmechanismus und die technische Belüftung geprüft werden muss, heisst das noch lange nicht, dass man eine BA braucht. Denn selbst wenn die automatische Schließung nicht funktioniert, geht für den MA da erst einmal keine Gefahr von aus. Und im Brandfall hat der normale MA ganz andere Probleme, als noch was am gefahrstoffschrank zu hantieren. Zu5. das Problem ist aber, wenn die BA´s irgendwo in einem Ordner abgeheftet im Büro stehen guckt erst recht niemand mehr drauf. Wenn die also an der jeweiligen Anlage hängen besteht in meinen Augen wenigstens noch der Hauch einer Chance, dass die mal jemand liest. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 744735 | |||
Datum | 14.11.2012 14:03 | 13392 x gelesen | |||
Hallo Harald, ich bin dabei. 1. Interessant und unterhaltungsvoll ist es, wenn du 2 mal im Jahr 2 verschiedene "Prüfer" der BG im Haus hast. Der erste fand alles klasse und hat das auch so dokumentiert. Der zweite sah es dann ganz anders. Ist schon cool, wenn die Hausintern nicht wissen, was Sie tun. 2. Wir wundern uns, dass der GMV im Leben nix mehr zählt. Wen wundert es denn, wenn wir alle zum "Dumm"-Bürger erzogen werden. 3. Vor einer Weile gelesen, dass es in einer Branche (Ich meine Stahlerzeugung) die Anzahl der Unfälle abgenommen hat. Das war der Grund, dass man sich seitens der BG hat feiern lassen. Doof nur, dass die Anzahl der Unfälle / Arbeiter gestiegen waren. Gruß | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 744753 | |||
Datum | 14.11.2012 15:26 | 13373 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus M.Die Vorgeschichte, bei einer Begehung kam ganu oben genannte Frage auf, nachdem ich dann unsere SiFa gefragt habe bekam ich zur Antwort: "Ein Gefahrstoffschrank ist weder eine Maschine noch eine Anlage, da brauchst Du keine BA!" Japp, Ein Sicherheitsschrank ist ein Lager TRbF 20 Anhang L TRGS 526 (4) Für besonders gefährliche Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder Apparaturen hat der Arbeitgeber gesonderte Betriebsanweisungen zu erstellen. Dies können beispielsweise Betriebsanweisungen für Abzüge, Zentrifugen oder Versuchsautoklaven sein, deren Fehlbedienung zu einer Gefährdung führen kann. Es hat sich bewährt, für Gefahrstoffe in Laboratorien Gruppenbetriebsanweisungen aufzustellen. Für besonders gefährliche Stoffe oder solche, deren Kombination von Gefahrenmerkmalen keine sinnvolle Zuordnung zu einer Gruppe zulässt, sind Einzelanweisungen erforderlich. Beispiele sind sehr giftige, krebserzeugende, erbgutverändernde, reproduktionstoxische, selbstentzündliche und explosive Stoffe. Die Quetschgefahr würde ich jetzt nicht unbedingt als besonders gefährliche Tätigkeit einstufen Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 744757 | |||
Datum | 14.11.2012 15:31 | 13284 x gelesen | |||
Im übrigen sollte bei Sicherheitsschränken nach aktuellem Standard keine quetschgefahr mehr bestehen, da die Türen nicht mit einem Schlag zufallen, sondern am Ende abgebremst werden und langsam zufahren. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 744758 | |||
Datum | 14.11.2012 15:32 | 13507 x gelesen | |||
Ja, zu Punkt 1. kann ich noch eine Geschichte erzählen: Vor ein paar Jahren 3 oder 4 haben wir eine neue Bandsäge für die Holzbearbeitung angeschafft. Wenn Du nun mal im Internet schaust wirst Du wahrscheinlich zwei Hersteller auf Anhieb finden, "HEMA" und "PANHANS", dann vielleicht noch die Fa. "FELDER" und dann wirds langsam dünn. Die Maschine stand, CE-Zeichen dran, Konformitätserklärung lag vor und eine BGV A3-Bescheinigung war auch da, ja selbst an die GFB und die BA hatte ich gedacht. Also de Markus ganz stolz zur internen Abnahme die Kollegen der Instandhaltung und Arbeitssicherheit eingeladen. Was war, der Kollege der Arbeitssicherheit hat den Schlagnotausschalter gesucht und mich gefargt: "Haste die Maschine im Baumarkt gekauft?" Und hat sie nicht abgenommen. Was tun? Also, die Kollegen der Instandhaltung haben zugesagt einen Schlagnotausschalter "Pils" zu besorgen und zu montieren. Ich habe Kontakt mit dem Hersteller aufgenommen, um festzustellen wo wir den Schalter montieren können und mir die weitere Konformität bescheinigen lassen, wenn wir den Umbau selber vornehmen. Das Ganze hat sich dann, bis der Schalter da war, der Schalter montiert war, die neue Konformität da war einige Wochen hingezogen. Dann war es endlich soweit, die ganze Zeit stand die Maschine abgeschlossen da und durfte nicht benutzt werden, ich habe wieder eingeladen und siehe da alle waren zu frieden und ich durfte die Maschine in Betrieb nehmen. So weit so gut, doch dann kam das AHA-erlebnis: Einen guten Monat später hatten wir interne Sicherheitsinspektion in meinem Bereich. Dazu muss ich sagen, die Sicherheitsinspektion wird immer von einer anderen SiFa durchgeführt, wie die, die eigentlich für den Bereich zuständig ist. So von wegen Betriebsblindheit und so. Diese SiFa die zur Inspektion kam war ihres Zeichens ausgebildeter Elektriker. Als der nun besagte Bandsäge sah, dreht er sich um, die Arme in die Hüfte gestemmt und sagt zu mir: "Was habt Ihr denn da für ein Scheiß gemacht? Der gelb-rote Hauptschalter erfüllt doch die Funktion des Not-Aus-Schalters!" Tja, ab da war ich sprachlos, stehe seit dem Erlebnis den Kollegen der AS sehr sehr skeptisch gegenüber und scheiße auf jedes CE-Zeichen, das interessiert offensichtlich eh niemanden..... | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 744759 | |||
Datum | 14.11.2012 15:34 | 13272 x gelesen | |||
So sehe ich das auch, also es gibt keine BA für den Schrank. Es gint nur BA´s für die Arbeitsstoffe die im Schrank lagern und natürlich ist das Arbeitsstoffkataster auf dem aktuellen Stand :-) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 744767 | |||
Datum | 14.11.2012 15:53 | 13251 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus M."Was habt Ihr denn da für ein Scheiß gemacht? Der gelb-rote Hauptschalter erfüllt doch die Funktion des Not-Aus-Schalters!" Das könnte ich gewesen sein. ;-) Habe es auf jeden Fall genau so erlebt. Der Grund für die Unstimmigkeiten ist doch, das alle nichts falsch machen wollen und eine echte Ausbildung der Vorschriften, und vor allem deren Auslegung, nicht stattfindet. Weder als Facharbeiter, noch als Techniker, noch als Ing. Und hört mir bitte mit dem HandwerksMeister auf, dann wird es peinlich. | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 744769 | |||
Datum | 14.11.2012 15:59 | 13233 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus M.So sehe ich das auch, also es gibt keine BA für den Schrank. wenn du Sicher gehen willst: Schildchen Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 744773 | |||
Datum | 14.11.2012 16:02 | 13269 x gelesen | |||
Wie ich schon sagte, da kaufste was bei wirklich namhaften herstellern, mit TÜV-Zert und CE-Zeichen und pipapo, und was ist, selbst die die es wissen soltlen sind sich uneinig. Wobei, was ich echt schon erschreckend fand auf dem Seminar letzte Woche: Das Seminar nannte sich "Höhere Führungskräfte", gut, ich hatte mich als popeliger kleiner Meister eh gefragt was ich da soll, aber mein Chef meinte das wäre interessant, das soll ich mir mal anhören. Dann kam die Vorstellungsrunde, mir blieb echt teilweise die Spucke weg. Da waren Leute dabei, die haben Maschinenbau oder sonstwas studiert, sind Betriebsleiter mit einer Verantwortung für mehrere hundert Mitarbeiter und das war der erste Lehrgang bei der BG. Denen war bis dahin gar nicht wirklich bewusst, welche Verantwortung sie tatsächlich haben. Wenn ich mir überlege, dass bei der Meisterausbildung Arbeitssicherheit und Arbeitsrecht ein ganzer Unterrichtsblock ist, aber beim Techniker oder Ing. offensichtlich das Thema max. angeschnitten wird, aber doch gerade die es sind, die später mal die Führungsfunktionen ausüben sollen, finde ich das schon echt erstaunlich. Für mich war es, keine Ahnung glaube mittlerweile das 9 oder 10 Seminar bei der BG, aber mit Abstand das, was mir persönlich am wenigsten gebracht hat. | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 744777 | |||
Datum | 14.11.2012 16:08 | 13258 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus M.sind Betriebsleiter mit einer Verantwortung für mehrere hundert Mitarbeiter Die sollten aber Bescheid wissen, das sind schließlich diejenigen, die den Kopf nicht aus der Schlinge ziehen können, wenn etwas passiert. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 744835 | |||
Datum | 15.11.2012 07:21 | 13185 x gelesen | |||
So siehts aus, genau deshalb war ich ja so erschrocken, dass die sich offensichtlich nicht wirklich bewusst waren, welche Verantwortung sie haben, die sie letztendlich auch nicht delgieren können. Zumindest die Kontrolle müssen sie durchführen. Die Gesichter wurden ab und zu schon ganz schön lang, wenn der Richter während seines Vortrags sein Eurozeichen oder die Gitterstäbe an die Tafel gemalt hat. Das ging sogar soweit, dass logischer weise im falle eines Falles die evtl. Vorstrafen abgefragt werden inkl. Anfrage beim Register in Flensburg. Und wie hat der Richter gesagt, wenn Du da dann vor Jahren mal in der Zone 30 vorm Kindergarten geblitzt wurdest wegen überhöhter Geschwindigkeit, dann ist das schon mal scheiße, weil Du dann ja offensichtlich gerne ein erhöhtes Risiko in Kauf nimmst! So z.B. um heraus zu finden, ob der Vorgesetzte fahrlässig, grob fahrlässig oder sogar mit Vorsatz gehandelt hat, dann ist so ein Knollen vorm Kindergarten eher nicht förderlich. Wie hat er gesagt: "Am besten Sie führen einen ordentlichen Lebenswandel, verheiratet, Kind, Eigentum, das wirkt sich auf jeden fall strafmildernd aus!" | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Wuppertal / NRW | 745256 | |||
Datum | 19.11.2012 13:30 | 13291 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus M.Da waren Leute dabei, die haben Maschinenbau oder sonstwas studiert, sind Betriebsleiter mit einer Verantwortung für mehrere hundert Mitarbeiter und das war der erste Lehrgang bei der BG. Denen war bis dahin gar nicht wirklich bewusst, welche Verantwortung sie tatsächlich haben. In meiner Praxis als SiFa merke ich das immer wieder wenn ich Schulungen zu Unternehmerpflichten halte. Echte Meister kennen sich da aus - bei erfahrenen Meister muss nu hin und wieder das "Praxiswissen" auf den aktuellen Stand gebracht werden. Wenn allerdings "Studierte" geschult werden, habe diese keine Ahnung. Das ist allerdings nicht deren Schuld, sonder dass in vielen Universitäten "Nachwuchswissenschaftler" und keine "Vorgesetzte" ausgebildet werden. Hier liegt meiner Meinung nach ein großen Problem und Risiko für die Absolventen. Viele Grüße Sebastian Dipl.-Ing Sicherheitstechik (also auch Studierter, Arbeitssicherheit kam aber vor ;-)) Viele Grüße Sebastian Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat. Sir Winston Churchill (1874 - 1964) | |||||
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