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ThemaZuständigkeit10 Beträge
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr
 
AutorAlex8 M.8, Kastl / Bayern745656
Datum22.11.2012 23:365958 x gelesen
Hallo Kameraden,

Ich hab hier schon vieles Interessantes über BtrFw gelesen.
Es stellen sich mir aber immer noch viele Fragen über die Zuständigkeit einer BtrFw in Bayern.
Anscheinend ist im übrigen Deutschland wieder anderes Recht gültig.

Soviel ich weiss, ist eine BtrFw in den eigenen Betrieben für den Brandschutz usw. zuständig.
Natürlich nur in Verbindung mit den Ortsfeuerwehren, die im Einsatzfall unbedingt alarmiert werden müssen.

Wie sieht es denn in einem Fall aus, wenn eine benachbarte Firma, welche keine BtrFw hat, diese BtrFw dann für den Brandschutz im Betrieb verpflichten würde? Die BtrFw ist übrigens seriös und auch Mitglied im WFV und anderen Verbänden.

Darf die BtrFw XYZ den Brandschutz in einem anderen Betrieb auch übernehmen?
Oder muss die andere Firma selbst eine BtrFw gründen?...

Wäre schön, wenn sich hier einer in rechtlichen Fragen gut auskennt und seine Meinung dazu schreiben würde.

MkG Alex

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AutorDani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY745722
Datum23.11.2012 13:183337 x gelesen
Hallo Alex,

zuerst mal eine Definitionsfrage: Handelt es sich um eine Betriebsfeuerwehr oder eine Werkfeuerwehr. Nur die Werkfeuerwehr ist in BY auch anerkannt.

Sollte es sich um eine WF handeln wäre so etwas durchaus möglich. Letztlich entscheidet dies die Regierung.

Gruß

Daniel

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AutorAlex8 M.8, Kastl / Bayern745730
Datum23.11.2012 16:133026 x gelesen
Hallo Daniel,

es ist eine Betriebsfeuerwehr, keine Werksfeuerwehr. Also nicht stattlich anerkannt, aber Mitglied im Werksfeuerwehrverband. 15 + 1 Mann stark. Insgesamt 4 verschiedene Fahrzeuge.
Voll ausgerüstet nach der DIN Norm für Feuerwehren.
Im Moment zuständig für 3 eigene Betriebe in verschiedenen Landkreisen. Insgesamt flächenmässig auf ca. 3 km².

Soweit die Infos...

Benachbarte Firma möchte ebenfalls diese BtrFw für Brandschutz in deren Betrieb beauftragen? Ist dies rechtlich korrekt?

Beste Grüsse
Alex

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen745733
Datum23.11.2012 16:232961 x gelesen
Geschrieben von Alex M.Benachbarte Firma möchte ebenfalls diese BtrFw für Brandschutz in deren Betrieb beauftragen? Ist dies rechtlich korrekt?


Ich sehe jetzt nicht wirklich ein großes Problem darin, falls die Mitglieder der Wehr entsprechend ausgebildet sind, Brandschutz kann auch extern vergeben werden.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen745734
Datum23.11.2012 16:382836 x gelesen
Geschrieben von Gerrit L.Ich sehe jetzt nicht wirklich ein großes Problem darin, falls die Mitglieder der Wehr entsprechend ausgebildet sind, Brandschutz kann auch extern vergeben werden.

Dennoch wäre es sinnvoll einige MA des Betriebes z.B. als Stockwerk- oder Gebäudeverantwortliche Brandschutzhelfer zu etablieren, die bis zum Eintreffen der Feuerwehr eben schon die Evakuierung durchführen können. Alles Wichtige , wie Brandschutzpläne, Betreuung der BMA etc. übernimmt dann eben ein ausgebildeter Brandschutzbeauftragter der benachbarten Firma mit der Betriebsfeuerwehr, diese ist dann Dienstleister.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorJose8f L8., Bamberg / Deutschland745743
Datum23.11.2012 19:342635 x gelesen
Ich sehe hier folgendes:

Betriebsfeuerwehr ist keine anerkannte Feuerwehr. Ihre Ausstattung und Gliederung braucht keiner Norm zu entsprechen. Daher ist sie nicht mit (Sonder)rechten (z.B. §35/§38 StVO) ausgestattet. Als nicht anerkannte Wehr fließt sie nicht wesentlich in die Alarmplanung mit ein, d.h. die öffentlich-rechtliche Fw ist immer mitzualarmieren. Die Kosten sind damit nicht zu vermindern, wenn bspw. eine BMA auslöst. Ob die Versicherer dies zur Verminderung der Prämie anerkennen, ist fraglich.

Für den abwehrenden Brandschutz kann sich eine Zusammenarbeit lohnen: Prüfung der Feuerlöscher, Sicherheitsbegehungen und Überprüfung der Brandschutzkonzepte, Weiterbildung der Helfer im Brandschutz und der Belegschaft. (Je nachdem, welche Berchtigungen die Personen der BetriebsFw haben.)

Das Ganze zu beurteilen obliegt auch dem Kommandanten bzw. federführenden Kommandanten der Gemeinde. Es ist also immer eine Einzelfalllösung und diese auch noch jedesmal einzeln abzusprechen. Da keine gemeindliche Feuerwehr, ist der Kdt auch im Einsatz nicht weisungsbefugt.
Inwieweit den Mitgliedern der Betriebsfeuerwehr damit gedient ist, wenn sie nicht im Rahmen des Feuerwehrgesetzes arbeiten (keine Weisungsrechte... eigentlich dürften sie nicht mal den Verkehr durch Setzen eines Unterflurhydranten beeinträchtigen), ist auch kritisch zu betrachten.


Einfacher ist die Einbindung der Werkfeuerwehr. Sie wird wie jede andere Wehr behandelt.


---------------------------------------------

Art. 4 (BayFwG)
Arten und Aufgaben der Feuerwehren

(1) 1 Der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst werden durch gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Berufsfeuerwehren) und nach Maßgabe des Art. 15 durch Werkfeuerwehren besorgt. 2 Die gemeindlichen Feuerwehren sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinden.

Art. 15
Werkfeuerwehr

1) 1 Werkfeuerwehren sind staatlich anerkannte Feuerwehren von Betrieben oder sonstigen Einrichtungen; ihnen obliegen dort der abwehrende Brandschutz, der technische Hilfsdienst und die Stellung von Sicherheitswachen. 2
Sie müssen in Aufbau, Ausrüstung und Ausbildung den Erfordernissen des Betriebs oder der Einrichtung und den an gemeindliche Feuerwehren gestellten Anforderungen entsprechen.
.....

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AutorJose8f L8., Bamberg / Deutschland745744
Datum23.11.2012 19:422527 x gelesen
Grundsätzlich empfiehlt sich, den Kommentar zum BayFwG (Oehler/Wagner/....) zu lesen, welchen ich nicht zur Hand hatte.

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AutorDani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY745759
Datum23.11.2012 21:082558 x gelesen
Nachdem es definitiv keine Werkfeuerwehr ist und deshalb auch eine staatliche Anerkennung fehlt ist zu klären ob die benachbarte Firma entweder von Seiten der Brandschutzbehörde (Regierung) oder von der Versicherung eine Auflage zum Betrieb einer Werkfeuerwehr hat. Sollte dies der Fall sein wird es nicht möglich sein, da diese nur akzeptiert werden wenn der Status einer Werkfeuerwehr gegeben ist. Geht es der Firma aber nur darum den eigenen Brandschutz freiwillig zu verbessern lässt sich das vertraglich sicher regeln. Wobei da noch zu klären wäre wie es sich verhält wenn die BtrFW auf öffentlichen Flächen unters ist....

Gruß

Daniel

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern745901
Datum26.11.2012 10:532392 x gelesen
Wie von den anderen Kommentatoren schon ausgeführt wurde ist eine BetrFw eine private Organisation des Betriebes zu Themen den Brandschutzes und der möglichen THL, etc. Sie ist rechtlich nicht geregelt und staatlich nicht anerkannt.

Das bedeutet konkret:
Die Einsatzleitung im Betrieb hat immer die örtlich zuständige Feuerwehr (FF), wenn (!) sie zum Einsatz kommt.
Selbstverständlich kann die Betriebsfeuerwehr auch im Bereich des abwehrenden Brandschutzes aktiv werden. Sie ist dort juristisch wie jeder "Laie" zu betrachten, der "selbst anpackt". Wenn jedoch die örtlcihe Ff erscheint, hat sie sich ihr unterzuordnen. Ist die BetrFw gut ausgebildet und ausgerüstet wird der örtlich Kdt. der FF gut beraten sein die Betr.FW in seinem Einsatz mit einzubinden (Orts- und Prozesskenntnis, Verbesserung der Stärke etc.)
THL im betrieb, Eindämmung von Unwetterschäden, Unterstützung beim Wiederanlauf der ferigung, techn. Dienstleistungen sind ein weites feld für eine betrieblcihe FW (WF als auch Betr.Fw). Hier können sich jederzeit Betriebe im Rahmen von vertraglichen Regelungen wechselseitig Unterstützung zusagen.
Eine formelle Übertragung des Brandschutzes eines anderen Betriebes durch eine BetrFw ist jursitisch nicht machbar, da für den originären ABWEHRENDEN Brandschutz die örtliche FF zuständig ist.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW745906
Datum26.11.2012 11:322292 x gelesen
Du bist aber sicherlich immer gut beraten, solche Kräfte nicht nach Hause zu schicken. Die Wissen wo die Staplerschlüssel sind, wo sich das Löschwasser sammelt, welche Prozesse noch Gefahren beinhalten... Von daher würde ich diese Leute als "Sondergruppe" in der Hinterhand behalten. Genauso wie die Instandhaltung.

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 22.11.2012 23:36 Alex7 M.7, Kastl
 23.11.2012 13:18 Dani7el 7M., Luhe-Wildenau
 23.11.2012 16:13 Alex7 M.7, Kastl
 23.11.2012 16:23 ., Frankfurt
 23.11.2012 16:38 ., Frankfurt
 23.11.2012 21:08 Dani7el 7M., Luhe-Wildenau
 23.11.2012 19:34 Jose7f L7., Bamberg
 23.11.2012 19:42 Jose7f L7., Bamberg
 26.11.2012 10:53 Volk7er 7L., Erlangen
 26.11.2012 11:32 Hara7ld 7S., Köln
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