alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaParkkralle am RTW im Einsatz in New Orleans4 Beträge
RubrikSonstiges
Infos:
  • Firegeezers Bericht
  •  
    AutorLudg8er 8K., Herten / Nordrhein-Westfalen746462
    Datum03.12.2012 08:313348 x gelesen
    Moin,

    Firegeezer berichtet heute über einen RTW, dem im Einsatz eine Parkkralle angelegt wurde, so dass der Abtransport des Patienten nicht möglich war. Dazu war ein 2. RTW notwendig.

    So etwas kann es doch in Deutschland nicht geben, oder?

    Liebe Grüße an alle

    Ludger

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOliv8er 8B., Peine / Niedersachsen746472
    Datum03.12.2012 10:261895 x gelesen
    Moin,
    gänzlich ausschliessen würde ich es nicht...;-)

    Christoph 44(?) aus Göttingen hat bei einem Einsatz in Osterode dank "Knöllchen Horst" zumindest schon ein Ticket bekommen.
    Ich habe bei einem Einsatz in Hannover Ende der 90er auch schon ein Knöllchen hinter dem Scheibenwischer gehabt, wir standen mit Warnblinker auf einem Gehweg...vor einer Pizzeria..., der Einsatz war allerdings in einer Wohnung im 2.OG. Da hat die Kollegin des "ruhenden Verkehrs" nicht zu Ende erkundet...;-)

    MkG
    Oliver

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern746474
    Datum03.12.2012 10:381879 x gelesen
    Geschrieben von Ludger K.So etwas kann es doch in Deutschland nicht geben, oder?

    Naja, in abgeschwächter Form gibts das auch bei uns: klick

    Grüße
    Magnus

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW746487
    Datum03.12.2012 12:561614 x gelesen
    Hallo Ihr Drei,

    Geschrieben von Magnus H.Naja, in abgeschwächter Form gibts das auch bei uns: klick

    Ja, an diesen liebensüwrdigen Mitbürger habe ich auch gedacht.


    Im Einsatz ist das legal in jedem Fall nicht möglich, sofern die Freistellung nach §35 I (Feuerwehr), bzw. §35 Va (Rettungsdienst) STVO greift.

    Ähnliches gilt bei Knöllchen: Sobald der Gebührenbescheid von der Behörde kommt ein wntwortschreiben mit Verweis auf die o.g. Paragraphen und die Sache ist gegessen. Gleiches gilt auch für Blitzerfotos.


    Einen schönen Arbeitstag!

    Carsten

    Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     03.12.2012 08:31 Ludg7er 7K., Herten
     03.12.2012 10:26 Oliv7er 7B., Peine
     03.12.2012 10:38 Magn7us 7H., Pöttmes
     03.12.2012 12:56 ., Dinslaken
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt