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Thema | GEZ ab 2013 | 85 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 732300 | |||
Datum | 27.07.2012 08:11 | 44058 x gelesen | |||
Hallo, Gestern habe ich ein Schreiben der GEZ bekommen,sie wollen für die Gebührenfestsetzung 2013 Angaben haben über Beschäftigte (eine FF hat doch keine sozialpflichtigen?) Fahrzeuge und Räume. Was für ein Satz fällt den nun an,denn auf dem Fragebogen stand Feuerwehr unter den besonderen Bedingungen? 1/3 habe ich jetzt so rausgelesen. | |||||
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Autor | Andr8e M8., Rheine / NRW | 732301 | |||
Datum | 27.07.2012 08:19 | 39213 x gelesen | |||
Zur Stadt-/Gemeindeverwaltung weiterleiten würde ich sagen. Ist ja schließlich eine Einrichtung eben jener. Gruß aus Rheine | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 732302 | |||
Datum | 27.07.2012 08:21 | 39000 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex D.Gestern habe ich ein Schreiben der GEZ bekommen,sie wollen für die Gebührenfestsetzung 2013 Angaben haben über Beschäftigte (eine FF hat doch keine sozialpflichtigen?) Fahrzeuge und Räume Ich würde das Schreiben einfach an den Sachbearbeiter in der Verwaltung weiterleiten. Soll der sich drum kümmern und vielleicht liegt bei denen ja auch schon GEZ-Erfahrung durch andere Gebäude/Nutzer vor. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 732305 | |||
Datum | 27.07.2012 08:36 | 38889 x gelesen | |||
Die Kommune macht es sich einfach und sagt,als einziges Rundfunkgerät im KatS Fall wird das Radio im ELW übernommen. Alle Ortsfeuerwehren müssen selbst zahlen für ihre Geräte oder eben keine betreiben. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 732306 | |||
Datum | 27.07.2012 08:40 | 38439 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex D.Alle Ortsfeuerwehren müssen selbst zahlen für ihre Geräte oder eben keine betreiben. Irgendwie schwierig für eine nicht rechtsfähige Einrichtung der Gemeinde, die über kein eigenes Geld verfügt. Ihr werdet wohl die Radios ausbauen müssen. MkG Marc | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 732307 | |||
Datum | 27.07.2012 08:40 | 38205 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Alex D. Die Kommune macht es sich einfach und sagt,als einziges Rundfunkgerät im KatS Fall wird das Radio im ELW übernommen. Alle Ortsfeuerwehren müssen selbst zahlen für ihre Geräte oder eben keine betreiben. Das macht bei der aktuellen Rechtslage mit den GEZ-Gebühren auch Sinn. Die interessante Frage ist jetzt wie sich das nun ab 2013 verhält. Da zählt ja nicht mehr das einzelne Radiogerät sondern der Haushalt bzw. die "Betriebsstätte" MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 732308 | |||
Datum | 27.07.2012 08:41 | 38166 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex D.Alle Ortsfeuerwehren müssen selbst zahlen für ihre Geräte [...] Kann sie ja nicht, da sie keine rechtliche Selbständigkeit hat. Sie ist Teil der Gemeinde, ergo hat die sich auch drum zu kümmern. Ich weiß das die Welt nicht nur schwarz und weiß ist. Im Zweifel zwackt die Gemeinde das vom Budget der Feuerwehr ab. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 732309 | |||
Datum | 27.07.2012 08:41 | 38230 x gelesen | |||
Bitte, was ist daran verwerflich? Wenn z.B. eine FF zum Sonntagsbereitschatsdienst einen TV braucht,warum soll den dann die Kommune bezahlen? Der Sonntagsdienst wird seltenst auf Verlangen der Gemeinde durchgeführt. Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Uli 8W., Sulz-Hopfau / Baden-Württemberg | 732310 | |||
Datum | 27.07.2012 08:43 | 38384 x gelesen | |||
Hallo, ich denke mal dass auch für Hessen das gilt, was der LFV BaWü mit der GEZ geklärt hatte, und als Info auf seiner Homepage stehen hat: Info des LFV BaWü zur GEZ Abgabe ab 2013 Gruß aus dem Nordschwarzwald Uli Meine Beiträge geben meine Sicht der Dinge und meine Meinung wieder. Deshalb schreib auch ich hier und nicht ein anderer :-) | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen | 732319 | |||
Datum | 27.07.2012 09:26 | 37917 x gelesen | |||
Weil ab 2013 pauschal für die Nutzung bezahlt wird, unabhängig ob Geräte vorhanden sind oder nicht. Man hat hier das Konzept der GEZ geändert. Also zahlt die Gemeinde sowieso, egal ob ein TV vorhanden ist oder nicht. Dann kann ich auch einen haben ;-) Gruß Mario | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 732321 | |||
Datum | 27.07.2012 09:29 | 37828 x gelesen | |||
den zahlt sie sowieso wenn die FF aus dem Haushalt die GEZ bezahlt :-) Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 732325 | |||
Datum | 27.07.2012 09:35 | 37936 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex D.Gestern habe ich ein Schreiben der GEZ bekommen,sie wollen für die Gebührenfestsetzung 2013 Angaben haben über Beschäftigte (eine FF hat doch keine sozialpflichtigen?) Fahrzeuge und Räume. Was für ein Satz fällt den nun an,denn auf dem Fragebogen stand Feuerwehr unter den besonderen Bedingungen? http://www.rundfunkbeitrag.de/service/haeufige-fragen.shtml#einrichtungen-freiwillige-feuerwehr Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 732326 | |||
Datum | 27.07.2012 09:42 | 37879 x gelesen | |||
hallo, ich zitiere mal: Müssen auch freiwillige Ortsfeuerwehren einen Rundfunkbeitrag zahlen? Quelle: www.rundfunkbeitrag.de Da diese Webseite vom Südwestrundfunk betrieben wird gehe ich davon aus da man dieser Antwort auf die Frage "Müssen auch freiwillige Ortsfeuerwehren einen Rundfunkbeitrag zahlen?" vertrauen kann. Ich denke daß das Schreiben der GEZ nun dazu dient den der "Betriebsstätte" abzufragen. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 732327 | |||
Datum | 27.07.2012 09:46 | 37667 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Da diese Webseite vom Südwestrundfunk betrieben wird gehe ich davon aus da man dieser Antwort auf die Frage "Müssen auch freiwillige Ortsfeuerwehren einen Rundfunkbeitrag zahlen?" vertrauen kann. Wobei da die einzelnen Rundfunkanstalten durchaus das Recht haben unterschiedliche Ansichten zu haben. Die GEZ ist in dem Fall nur Erfüllungsgehilfe. MkG Marc | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Berlin / Berlin | 743943 | |||
Datum | 05.11.2012 16:33 | 37760 x gelesen | |||
Hallo, die neuen Regelungen für die Rundfunkgebühr für Feuerwehren sind das eine, aber wie ist die neue Regelung in Bezug auf die Nutzung von Privat-Kfz für dienstliche Zwecke zu verstehen? Wenn man sich die Website Rundfunkgebühr Kfz durchliest, steht dort: Kraftfahrzeuge, die zu gewerblichen Zwecken oder für eine andere selbstständige Erwerbstätigkeit der Fahrzeuginhaberin bzw. des Fahrzeuginhabers genutzt werden, sind beitragspflichtig. Gleiches gilt für Kraftfahrzeuge, die für gemeinnützige und öffentliche Zwecke genutzt werden. Das bedeutet: Wenn Kraftfahrzeuge vom Fahrzeuginhaber zu nicht ausschließlich privaten Zwecken genutzt werden, muss für sie Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Dient z.B. eine Fahrt mit dem Privat-Kfz zu einer dienstlichen Aus- oder Fortbildung ausschliesslich privaten Zwecken? Wie ist das, wenn die Fahrt von einem Ausbilder unternommen wird, insbesondere, wenn der hierfür noch eine Aufwandsentschädigung oder sogar Honorar bekommt? (Stichwort: Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit). Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber bewegen wir uns hier auf Glatteis? Gruß Matthias Münch | |||||
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Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 745783 | |||
Datum | 24.11.2012 12:57 | 37037 x gelesen | |||
Hallo, Es gibt eine Regung nach 6 Monaten von der GEZ. Die Abmeldung wird nicht akzeptiert, weil für Betriebsstätten mit 1- 8 sozialpflichtigen Mitarbeitern die Gebühr fällig wird. Häääää? Hallo, Freiwillige Feuerwehr! Mal sehen wie es weiter geht. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 745863 | |||
Datum | 25.11.2012 17:05 | 36960 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex D.Mal sehen wie es weiter geht. Feuerwehren fallen unter Einrichtungen des Gemreinwohls. Auf der Seite des Beitragsservice steht "Für Einrichtungen des Gemeinwohls gelten ab 2013 gesonderte Regelungen. Sie zahlen einen gedeckelten Rundfunkbeitrag von maximal 17,98 Euro pro Monat und Betriebsstätte." In sofern gibt es keine "Abmeldung" und der Satz von 0-8 Beschäftigte gilt eben auch für Betriebsstätten "ohne Beschäftigte" und ist damit der gringst mögliche Satz mit 5,99. Und für eine BF-Wache mit 150 Beschäftigten wird dann eben der maximale gedeckelte Satz von 17,98 fällig (anstatt 89,90 bei einem gewerblichen Unternehmen zzgl. der Beiträge für die Fahrzeuge). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Gerr8it 8P., Buxtehude / Niedersachsen | 746783 | |||
Datum | 05.12.2012 21:21 | 36542 x gelesen | |||
Alle Infos 1:1 übernommen von der Homepage http://www.rundfunkbeitrag.de, z.T. gekürzt. Der neue Rundfunkbeitrag Am 1. Januar 2013 startet der Rundfunkbeitrag und löst damit die Rundfunkgebühr ab. Wer wie viele Geräte zu welchem Zweck bereithält, spielt zukünftig keine Rolle mehr. Maximal ein Rundfunkbeitrag Für Einrichtungen des Gemeinwohls wie Schulen oder gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz gelten ab 2013 gesonderte Regelungen. Für sie gilt: Es ist maximal ein Rundfunkbeitrag von monatlich 17,98 Euro pro Betriebsstätte zu zahlen. Es spielt zukünftig keine Rolle mehr, über wie viele Radios, Fernseher und Computer eine Einrichtung verfügt. Gemeinnützige Einrichtungen Für gemeinnützige Einrichtungen gilt ab 2013 eine besondere Regelung: Ihr Beitrag pro Betriebsstätte ist gedeckelt. (...) Sie zahlen pro Betriebsstätte maximal einen Beitrag pro Monat 17,98 Euro. Bei bis zu acht Beschäftigten pro Betriebsstätte fällt nur ein Drittel des Beitrags an monatlich 5,99 Euro. Der Beitrag deckt auch alle auf die Einrichtung zugelassenen Kraftfahrzeuge ab. (...) Ein fairer Beitrag (...) Das Rundfunkfinanzierungsmodell ab 2013 entlastet gezielt Einrichtungen des Gemeinwohls. Neu ist die Berechnung des monatlichen Beitrags: Klare Regelung: Der Beitrag pro Betriebsstätte ist gedeckelt. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte. Die auf die Einrichtung zugelassenen Kraftfahrzeuge sind beitragsfrei. Einfache Berechnung: Der Beitrag lässt sich unkompliziert ermitteln. Das bedeutet weniger Aufwand. Zeitgemäßes Modell: Der neue Beitrag deckt alle Angebote auf allen Verbreitungswegen ab. Es wird zukünftig nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden. Als Einrichtungen des Gemeinwohls gelten: (...) Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz. (...) So errechnet sich der Beitrag 1. Beschäftige pro Betriebsstätte Für die Berechnung des Rundfunkbeitrags ist zunächst die Zahl der Betriebsstätten relevant. Die Anzahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte gibt an, in welche Beitragsstaffel die Einrichtung einzuordnen ist. Ein Beispiel: Ein gemeinnütziger Verein mit einer Betriebsstätte und 50 Beschäftigten gehört in die Beitragsstaffel 2 und zahlt einen Rundfunkbeitrag, insgesamt 17,98 Euro pro Monat. Erfasst werden die sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Nicht mitgerechnet werden: Inhaberin oder Inhaber, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber, Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Leiharbeiter sind dem Unternehmen zuzuordnen, das das Personal verleiht. (...) Änderungen bei der Zahl der Betriebsstätten müssen Einrichtungen des Gemeinwohls umgehend melden. Wenn sich Änderungen bei der Zahl der Beschäftigten ergeben, ist dies nur einmal im Jahr mitzuteilen, jeweils bis zum 31. März eines Jahres. (...) 2. Kraftfahrzeuge Der Beitrag deckt alle auf die Einrichtungen des Gemeinwohls zugelassenen Kraftfahrzeuge ab. In Fällen, in denen eine Zulassung auf die Einrichtung selbst - mangels entsprechender eigener Rechtsfähigkeit - nicht möglich ist, gilt: Ist das Kraftfahrzeug auf den Rechtsträger einer nicht rechtsfähigen Einrichtung zugelassen und wird es zu Einrichtungszwecken genutzt, so ist dieses ebenfalls beitragsfrei. (...) Staffel___Beschäftigte pro Betriebsstätte___Anzahl der Beiträge___Beitragshöhe pro Monat 1__________0 bis 8_________________________1/3__________________5,99 EUR 2__________ab 9___________________________1____________________17,98 EUR Betriebsstätte Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die zu nicht ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist. Das kann zum Beispiel ein Produktionsstandort, ein Geschäft, ein Vereinsbüro oder ein Krankenhaus sein. Auch eine Fläche innerhalb einer Raumeinheit kann eine Betriebsstätte sein (zum Beispiel Shop in Shop). Mehrere Raumeinheiten auf einem oder auf zusammenhängenden Grundstücken gelten als eine Betriebsstätte, wenn sie von einer Inhaberin oder einem Inhaber zum gleichen Zweck genutzt werden. Natürlich alles meine eigene Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 746810 | |||
Datum | 06.12.2012 00:30 | 36649 x gelesen | |||
Danke, kenne ich ;) Was dabei für uns unbedingt zu beachten ist: Definition der Betriebsstätte. Hat eine Wehr mehrere Standorte, so zählt jeder Standort als eigene Betriebsstätte (d.h. jede Feuerwache, Rettungswache und jedes Feuerwehrhaus zählt einzeln und auf jeden Standort ist das von Dir zitierte Verfahren anzuwenden. Ebenso zählt als mehrere Betriebsstätten, wenn ein (organisatorischer) Standort baulich getrennt auf zwei Grundstücken liegt. z.B. alte Bauteil auf der linken Straßenseite, neuer Bauteil auf der rechten und dazwischen verläuft eine öffentliche Straße. Das wären dann zwei Beiträge/ Beitragsanteile. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Landau in der Pfalz / Rheinland-Pfalz | 746814 | |||
Datum | 06.12.2012 08:48 | 36228 x gelesen | |||
Hallo! Also unser ISIM (Innenministerium) hat vergangene Woche ine Info hierzu verteilt, darin steht: "Die GEZ teilte auf Anfrage mit, dass Feuerwehrhäuser von Freiwilligen Feuerwehren nicht als Betriebsstätte angemeldet werden müssen, sofern dort keine Arbeitsplätze eingerichtet sind. Unter Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit zu verstehen, die zu nicht ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist. Im Übrigen führt die Ausübung nur gelegentlicher Tätigkeiten in einer Betriebsstätte nicht zur Beitragspflicht." Mit freundlichen Grüßen Michael Bumb m.bumb@feuerwehr-landau.de www.feuerwehr-landau.de | |||||
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Autor | Gerr8it 8P., Buxtehude / Niedersachsen | 746821 | |||
Datum | 06.12.2012 09:59 | 36248 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael B.Die GEZ teilte auf Anfrage mit, dass Feuerwehrhäuser von Freiwilligen Feuerwehren Heißt dann: beitragsfrei??? Hast du mal die Quelle? Natürlich alles meine eigene Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 746822 | |||
Datum | 06.12.2012 10:05 | 36235 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Christian F. Was dabei für uns unbedingt zu beachten ist: Definition der Betriebsstätte. Hat eine Wehr mehrere Standorte, so zählt jeder Standort als eigene Betriebsstätte (d.h. jede Feuerwache, Rettungswache und jedes Feuerwehrhaus zählt einzeln und auf jeden Standort ist das von Dir zitierte Verfahren anzuwenden. wo ist da eine Grenze zu ziehen? Das Feuerwehrgerätehaus eine FF ohne hauptamtlichen Gerätewarte sagen wir mal mit fünf Boxen? Und auf der anderen Seite das Feuerwehrgerätehaus einer Abteilung mit einem TSA. Also im Grunde einer Garage. => muss die Gemeinde für den TSA-Standort dann auch Rundfunkgebühren zahlen? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 746823 | |||
Datum | 06.12.2012 10:56 | 36075 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit P.Heißt dann: beitragsfrei??? Hast du mal die Quelle? Siehe Threadcontainer oder hier Grüße Magnus | |||||
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Autor | Gerr8it 8P., Buxtehude / Niedersachsen | 746824 | |||
Datum | 06.12.2012 11:06 | 35969 x gelesen | |||
Ah! Der Link im Threadcontainer führt nicht zum eigentlichen Thema, daher hatte ich das vorher nicht gefunden... Natürlich alles meine eigene Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 746825 | |||
Datum | 06.12.2012 11:17 | 35991 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael B."Die GEZ teilte auf Anfrage mit, dass Feuerwehrhäuser von Freiwilligen Feuerwehren Schreibtisch drin, Werkbank drin, Funktisch drin, etc also alles was Über Regale/Spinde rausgeht= Arbeitsplatz!? SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 746827 | |||
Datum | 06.12.2012 11:32 | 36043 x gelesen | |||
Zum Glück regelt den Mist ab 2013 Zentral die Bundesanstalt THW für alle Ortsverbände und wir sind den Mist endlich los Gunnar | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 746828 | |||
Datum | 06.12.2012 11:33 | 35946 x gelesen | |||
Laut dem Link von Magnus - Zitat: "Müssen auch freiwillige Ortsfeuerwehren einen Rundfunkbeitrag zahlen? Wenn die Ortsfeuerwehren, die auf rein ehrenamtlicher Basis arbeiten, in der Regel in den vorhandenen Räumlichkeiten nur gelegentlich (z. B. zu Übungen und Einsätzen), jedoch nicht dauerhaft Tätigkeiten ausüben, dann ist für diese Betriebsstätten kein Beitrag zu zahlen. Bei größeren, insbesondere Berufsfeuerwehren, bei denen nicht mehr davon gesprochen werden kann, dass hier nur gelegentlich Tätigkeiten verrichtet werden, sind die jeweiligen Betriebsstätten hingegen beitragspflichtig." Also eher nein. | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 746830 | |||
Datum | 06.12.2012 11:38 | 35995 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas B.Also eher nein. Ein Übungsabend pro Woche am WE irgend welche Aktionen und dann die Einsätze dazu... Das gibt doch wieder Streit vor Gericht.. Was ist gelegentlich, was ist nicht dauerhaft? Wischiwaschi Regelung SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 746833 | |||
Datum | 06.12.2012 12:07 | 35984 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Gunnar K. Zum Glück regelt den Mist ab 2013 Zentral die Bundesanstalt THW für alle Ortsverbände und wir sind den Mist endlich los in welcher Art und Weise? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 746835 | |||
Datum | 06.12.2012 12:20 | 35992 x gelesen | |||
Geschrieben von René H.Was ist gelegentlich, was ist nicht dauerhaft? Das ist die echte Frage. Hier auf der Baustelle habe ich einen Container aufgestellt=>Arbeitsplatz Schreibtisch aufgestellt in einem gemieteten Container => extra Arbeitsplatz Ein paar Stunden, Tage Wochen einen Arbeitsplatz eingerichtet => Arbeitsplatz. Nun der Fw Bezug: Arbeitsplatz im Auto => kostenlos Arbeitsplatz im (abgesetzten) Container => kostenpflichtig? Interessant wird es bei der Bewertung was einen Arbeitsplatz ausmacht. Ich setze mich beim offline Programieren mit dem Laptop an den Strand. Ist das ein Arbeitsplatz. Im Cafe habe ich einen Tisch und Toiletten - Arbeitsplatz? Beim Kunden an der Anlage auf dem AnlagenPC - eigener Arbeitsplatz und damit extra kostenpflichtig? Ich habe einen eigenen Pausenraum/stelle/Toilette/Umkleide. Macht das einen Arbeitsplatz aus? Und dann wird es ganz verrückt. Einmal für 3 Stunden arbeiten ist sicherlich nicht dauerhaft. Aber jeden Tag für 3 Stunden arbeiten sicherlich. Gilt das ab 7Tage, einen Monat, ein Jahr? Mist, ich habe mich bisher nicht darum gekümmert. Das könnte für Freiberufler teuer werden. | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 746838 | |||
Datum | 06.12.2012 12:57 | 35856 x gelesen | |||
Ich weiß nur das ich früher aus den Selbstbewirtschaftungsmittel 1 Fehrnseher und 3 radios bezahlen durfte , der Rest mußte über den Helferverein abgedeckt werden Ich vermute das das THW überhaupt nicht mehr zahlt ich mach mich mal schlau Gunnar | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 746839 | |||
Datum | 06.12.2012 13:06 | 35897 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Mist, ich habe mich bisher nicht darum gekümmert. Das könnte für Freiberufler teuer werden. Jo Es wird von Seiten der GEZ sicherlich alles so ausgelegt werden das die maximal Möglichen Gebühren erhoben werden. Wem das nicht paßt der kann ja in letzter Konsequenz klagen.... Und hoffen das der Richter das letzinstanzlich anders sieht als die GEZ. Und wer wirtschaftlich denkt wird zähneknirschend erstmal zahlen, weil es billiger als ne Klage ist SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 746843 | |||
Datum | 06.12.2012 14:21 | 35789 x gelesen | |||
Naja, bei mir sind das 12 Arbeitsplätze, die ich mehr oder weniger regelmäßig habe. Da fängt eine Klage an sich zu lohnen. Wobei ich die Gebühr als solches nicht ablehne. | |||||
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Autor | Benj8ami8n B8., Wietmarschen / Niedersachsen | 755053 | |||
Datum | 28.02.2013 08:37 | 36185 x gelesen | |||
Neues zum Thema: http://www.tagesspiegel.de/medien/rundfunkgebuehren-ausnahmen-von-der-regel/7844892.html Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Besucht unsere FW auf www.feuerwehr-wietmarschen.de | |||||
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Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 755664 | |||
Datum | 07.03.2013 00:00 | 35922 x gelesen | |||
Ja! Sie haben sich echt getraut, den Beitrag frech einfach weiter abzubuchen! Jetzt gibt es Krieg! Lastschrift zurückgeholt, mal sehen ob sie ein Inkassoverfahren anstreben. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 755679 | |||
Datum | 07.03.2013 11:20 | 35446 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex D.Sie haben sich echt getraut, den Beitrag frech einfach weiter abzubuchen! Umstellungsbedingt kann das passieren. Bei ca. 40 Mio. Datensätzen sind schon 1 Promille Fehler eine größere absolute Zahl, die aber relativ gesehen immer noch ein super Wert sind. Du verlierst aber nichts, da Du auf Grund falscher Einstufungen erfolgte Zahlungen innerhalb von zwei Jahren auch nachträglich wenn der Sachverhalt geklärt ist wieder zurück erhalten kannst. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 755686 | |||
Datum | 07.03.2013 11:48 | 35485 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex D.Sie haben sich echt getraut, den Beitrag frech einfach weiter abzubuchen! Jetzt gibt es Krieg! Naja, ist schon etwas reißerisch geschrieben. Geschrieben von Alex D. Lastschrift zurückgeholt, mal sehen ob sie ein Inkassoverfahren anstreben. Ihr habt Zugriff und Berechtigung auf das Konto der Gemeinde? Und es schadet vielleicht auch nicht, eben ein kleines Schreiben fertig zu machen und auf den Sachverhalt hinzuweisen. Dort arbeiten auch nur Menschen. Denn "Jetzt gibt es Krieg!" - wie man in den Wald hineinruft, ... . Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 755688 | |||
Datum | 07.03.2013 11:49 | 35464 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex D.Sie haben sich echt getraut, den Beitrag frech einfach weiter abzubuchen! bei mir privat auch - und verdoppelt, weil man meinen alten Zweitwohnsitz in der Heimat stumpf neu zusätzlich berechnet hat... (andere Bemessungsgrundlage macht das ja wirtschaftlich attraktiv)... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 755697 | |||
Datum | 07.03.2013 13:08 | 35266 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.Naja, ist schon etwas reißerisch geschrieben. Nach der Vorgeschichte und mehreren Hinweisen unsererseits das wir nicht gewillt (und nicht in der Pflicht) sind Gebühren nach aktueller Satzung zu bezahlen wohl gerechtfertigt. Das kuriose, sie haben im letzten Jahr ein Schreiben veröffentlicht, wo drin steht, dass Feuerwehren von der Gebühr befreit sind. Dieses Schreiben haben wir denen im Januar mit einem freundlichen Schreiben zur Stellungnahme mitgesendet, nachdem Ende Dezember eine Gebührenfestsetzung kam. Aber das Schreiben wurde einfach ignoriert. Geschrieben von Christian B. Ihr habt Zugriff und Berechtigung auf das Konto der Gemeinde? Fernseher und Rundfunk in Feuerwehrhäusern ist "Privatvergnügen" der Feuerwehrkameradschaft. Die Gemeinde hat da weniger mit zu tun, denn bisher ist die Ortsfeuerwehr selbst der Schuldner gegenüber der GEZ gewesen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 755702 | |||
Datum | 07.03.2013 13:30 | 35102 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex D.Nach der Vorgeschichte und mehreren Hinweisen unsererseits das wir nicht gewillt (und nicht in der Pflicht) sind Gebühren nach aktueller Satzung zu bezahlen wohl gerechtfertigt. War aus dem Dreizeiler nicht zu erkennen. Grundsätzlich halte ich es aber immer noch für besser, sachlich zu argumentieren. Geschrieben von Alex D. Das kuriose, sie haben im letzten Jahr ein Schreiben veröffentlicht, wo drin steht, dass Feuerwehren von der Gebühr befreit sind. Feuerwehr = Einrichtung der Gemeinde Geschrieben von Alex D. Fernseher und Rundfunk in Feuerwehrhäusern ist "Privatvergnügen" der Feuerwehrkameradschaft. Privatvergnügen = keine Aufgabe der Gemeinde Geschrieben von Alex D. Die Gemeinde hat da weniger mit zu tun, denn bisher ist die Ortsfeuerwehr selbst der Schuldner gegenüber der GEZ gewesen. Ortsfeuerwehr = Einrichtung der Gemeinde Die "Ortsfeuerwehr" ist rechtlich keine eigenständige Einrichtung, darf also so gesehen gar keine Verträge eingehen. Schuldner ist also entweder die Gemeinde die sich darum zu kümmern hat oder ein privatrechtlicher Zusammenschluss (BGB-Gesellschaft o.ä.) die dann aber eben nicht von dem Rundfunkbeitrag ausgeschlossen ist. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 755704 | |||
Datum | 07.03.2013 13:34 | 35205 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Christian B. Die "Ortsfeuerwehr" ist rechtlich keine eigenständige Einrichtung, darf also so gesehen gar keine Verträge eingehen. Schuldner ist also entweder die Gemeinde die sich darum zu kümmern hat oder ein privatrechtlicher Zusammenschluss (BGB-Gesellschaft o.ä.) die dann aber eben nicht von dem Rundfunkbeitrag ausgeschlossen ist. Ich denke da liegt schon noch etwas "Sprengstoff" drin. Z.B. wenn ein Feuerwehr-Verein das Radio / Fernseher im Feuerwehrhaus betreibt. EIne denkbare Lösung wäre die zweckgebundene Übereignung der Geräte an die Gemeinde. Dann betreibt die Gemeinde als Träger der Feuerwehr die Geräte. Somit greift da die GEZ-Befreiung wg. Feuewehr. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 755716 | |||
Datum | 07.03.2013 15:36 | 35273 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Umstellungsbedingt kann das passieren. Bei ca. 40 Mio. Datensätzen sind schon 1 Promille Fehler eine größere absolute Zahl, die aber relativ gesehen immer noch ein super Wert sind. Die wollen ja gar nicht irgendwas umstellen. Wie ich bereits heute Nacht berichtet hatte (wurde wegen meiner Aussagen über den Beitrags"service" gelöscht), wollten wir unser privates "Kundenkonto", welches auf meinen Namen läuft, auf meine Frau umstellen lassen. Die verlangten doch wirklich als Bedingung für die Umstellung, daß wir ihnen schriftlich darlegen warum wir diese Änderung wollen. Ich habe ihnen mitgeteilt, daß es sie (Zitat): "einen feuchten Dreck angeht". Nun freue ich mich schon darauf wenn sie wagen mir für März Geld abzubuchen. Aber ich weiß ja schon seit meinem Grundwehrdienst was ich von dem Laden zu halten habe. Damals teilte man mir (dienstlich gelieferter Vorname: "Flieger") mit, daß ich nunmehr 3500 DM verdiene und gefälligst meine Gebühren zu bezahlen habe - und das natürlich an zwei Orten. MkG Marc Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ... | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 755725 | |||
Datum | 07.03.2013 16:29 | 34979 x gelesen | |||
Ja, die Gebaren des Vereins sind überaus seltsam. Wenn man sich anmelden will, kann man das gar nicht, wenn man kein Schreiben mit einer bestimmten Nummer von denen bekommen hat. Entsprechend kann ich das wohl bisher nicht. Schade... MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 755749 | |||
Datum | 07.03.2013 19:17 | 34938 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc D.Damals teilte man mir (dienstlich gelieferter Vorname: "Flieger") mit, daß ich nunmehr 3500 DM verdiene und gefälligst meine Gebühren zu bezahlen habe - und das natürlich an zwei Orten. Was im Grundsatz richtig war, da der Soldat in der Kaserne damals gebührenpflichtig war, wenn er ein Empfangsgerät bereit gehalten hat. Und daheim natürlich auch, wenn er noch einen Wohnsitzt außerhalb der Kaserne hatte. War nur meist ein Problem, das Gerät innerhalb der Kaserne nachzuweisen ;) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 755750 | |||
Datum | 07.03.2013 19:20 | 34865 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.ar nur meist ein Problem, das Gerät innerhalb der Kaserne nachzuweisen ;) Och, die GEZ war mal da. Hat von unserem Spieß verlangt die Stuben zu öffnen. Das wollte diese ohne die dazugehörigen Soldaten nicht tun, welche er im Tagesbetrieb auch nicht zusammentrommeln konnte (Stab, Treibstoffgruppe, Küche, ...). Hat den GEZ-Onkel etwas angepißt. Nachdem er unfreundlich wurde, hat ihn dann die Wache abgeholt und bis zum Tor "begleitet". *g* MkG Marc Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 755753 | |||
Datum | 07.03.2013 19:27 | 34841 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Ich denke da liegt schon noch etwas "Sprengstoff" drin. Nein, eigentlich nicht. Ma darf sich nur nicht ungerecht behandelt fühlen, wenn man eine Regelung nicht in Anspruch nehmen kann, unter die man schlicht nicht fällt. Geschrieben von Jürgen M. Z.B. wenn ein Feuerwehr-Verein das Radio / Fernseher im Feuerwehrhaus betreibt. Dann ist ein Verein Beitragsschuldner. Ebenso wie wenn der Verein und nicht die Gemeinde Steuerschuldner ist, wenn er im gemeindlichen Feuerwehrhaus ein Feuerwehrfest ausrichtet. Eigentlich sonneklare Regelungen. Geschrieben von Jürgen M. Eine denkbare Lösung wäre die zweckgebundene Übereignung der Geräte an die Gemeinde. Dann betreibt die Gemeinde als Träger der Feuerwehr die Geräte. Was willst Du da übereignen. Es geht seit dem 1.1. nicht mehr um Geräte. Sondern um Räume. Schreiben: "Es handelt sich beim Objekt das von Ihnen unter der bisherigen Nummer XYZ geführt wird um eine Liegenschaft der Gemeinde A-Hausen. Die Liegenschaft ist ein ausschließlich als Feuerwerhaus genutzter Standort. Damit unterliegt dieses Objekt der Regelung nach §5 Abs. 3 Nr. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Es sind keine Beschäftigungten im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags tätig. Somit unterliegt der Standort dem reduzierten Beitrag von 5,99 Euro" Mit Geräten kommst Du seit dem 1.1. nicht weiter ;) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 755754 | |||
Datum | 07.03.2013 19:30 | 35024 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Christian F. Mit Geräten kommst Du seit dem 1.1. nicht weiter ;) stimmt Es sind keine Beschäftigungten im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags tätig. Somit unterliegt der Standort dem reduzierten Beitrag von 5,99 Euro moment, ich denke Feuerwehrgerätehäuser sind befreit? Dann ist es ja egal wer die Geräte ins Feuerwehrhaus mitgebracht hat und wem die tatsächlich gehören. Oder liege ich da jetzt falsch? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 755756 | |||
Datum | 07.03.2013 19:44 | 35052 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.moment, ich denke Feuerwehrgerätehäuser sind befreit? Ja, da liegst Du falsch. Einrichtungen des Gemeinwohls sind nicht befreit, sondern der BEitrag pro Betriebsstätte ist gedeckelt. d.h. bei 0-8 SV-pflichtig beschäftigten 5,99 Euro. Bei über 8 SV-pflichtig Beschäftigten 17,98 Euro. Das gilt jeweils pro Betriebsstätte. d.h. wenn eine Gemeindefeuerwehr 5 Standorte oune Mitarbeiter hat, dann muss die Gemeinde 5 Betriebsstätten zu 5,99 Euro anmelden. In dem Beitrag eingeschlossen sind jeweils alle auf die jeweilige Einrichtung zugelassenen Kraftfahrzeuge. WAs dann spannend wird, da die Ein richtung des Gemeinwohls die "Feuerwehr XY-Stadt" ist, die Fahrzeuge aber auf die "Stadtverwaltung XY-Stadt" laufen. Wird man im Zweifel über Kennzeichen und Fahrzeugschein mit Schlüssel So.Kfz-Feuerwehr regeln. Hier dazu was von unserem LFV-Ba-Wü. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Stephanskirchen / Bayern | 755757 | |||
Datum | 07.03.2013 19:54 | 34747 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Einrichtungen des Gemeinwohls sind nicht befreit, sondern der BEitrag pro Betriebsstätte ist gedeckelt. Das liest sich aber in dem oben verlinktem Bericht anders, oder bin ich hier falsch? http://www.tagesspiegel.de/medien/rundfunkgebuehren-ausnahmen-von-der-regel/7844892.html Gruss Sebastian Meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr, meines Landkreises oder von sonst jemandem. Ich waere dankbar darueber, diese auch mit mir zu besprechen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 755760 | |||
Datum | 07.03.2013 20:10 | 34966 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian S.Das liest sich aber in dem oben verlinktem Bericht anders, oder bin ich hier falsch? Ich gehe erst mal nicht nach Presseberichten, sondern nach den Infos auf den Seiten des Beitragsservices. Und danach, was hier unter §5 Abs. 3 Nr. 6 steht. Wenn eine Landesrundfunkanstalt nachher beim Vollzug im rahmen der Auslegung der Vorschriften etwas anderes macht, dann ist das wie immer nur schwer greif- und beurteilbar. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Jan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein | 755761 | |||
Datum | 07.03.2013 20:11 | 34681 x gelesen | |||
Moin, das kann man in Schleswig-Holstein dazu nachlesen: Hinweise Gruß Jan | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Stephanskirchen / Bayern | 755767 | |||
Datum | 07.03.2013 20:28 | 34823 x gelesen | |||
Hab jetzt auch nochmal auf der LFV Bayern Seite gesucht. Auch er spricht von Beitragsfreiheit fuer rein ehrenamtliche Feuerwehren! Klick Geschrieben von Christian F. Ich gehe erst mal nicht nach Presseberichten, sondern nach den Infos auf den Seiten des Beitragsservices. Also ich wuerde mich jetzt eher nach der Aussage des LFV richten, als nach deinen verlinkten... Gruss Sebastian Meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr, meines Landkreises oder von sonst jemandem. Ich waere dankbar darueber, diese auch mit mir zu besprechen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 755794 | |||
Datum | 07.03.2013 23:30 | 34930 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Christian F. Ja, da liegst Du falsch. hm - :-? Die Freiwilligen Feuerwehren werden jetzt von der Zahlungspflicht ausgenommen, sie müssen weder für Gerätehäuser noch für Feuerwehrfahrzeuge zahlen. Das hat der NDR klargestellt. ... Quelle: Rundfunkgebühren: Ausnahmen von der Regel Kann es da sein das sich die Rundfunkanstalten da auch (noch) nicht einig sind? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 755795 | |||
Datum | 07.03.2013 23:37 | 34818 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Quelle: Rundfunkgebühren: Ausnahmen von der Regel Grundsätzlich gilt das, was im Rundfunkgebührenstaatsvertrag steht. Für die Umsetzung sind die jeweiligen Landesrundfunkanstalten verantwortlich. Ist ein bißchen wie bei Feuerwehrs... Ich persönlich kann, bis auf irgend welche Jamerei der öffentlichen Hand, eigentlich keinen sachlichen Grund erkennen, warum man nicht den Staatsvertrag umsetzen sollte... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 755836 | |||
Datum | 08.03.2013 13:44 | 34888 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Ich gehe erst mal nicht nach Presseberichten, sondern nach den Infos auf den Seiten des Beitragsservices. Passt doch: (3) Für jede Betriebsstätte folgender Einrichtungen gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass höchstens ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist: [...] 6. Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz. Also 1x Beitrag pro Feuerwehr, auch wenn mehrere Standorte/Feuerwehrhäuser existieren. Gruß, Stefan Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 755838 | |||
Datum | 08.03.2013 14:03 | 34599 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.Also 1x Beitrag pro Feuerwehr, auch wenn mehrere Standorte/Feuerwehrhäuser existieren. Maximal einen Beitrag pro Betriebsstätte unabhängig einer höheren Beschäftigtenanzahl. MkG Marc Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ... | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 755841 | |||
Datum | 08.03.2013 14:53 | 34634 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex D.Lastschrift zurückgeholt, mal sehen ob sie ein Inkassoverfahren anstreben. Brauchen die nicht. Der Beitrag wird dann festgelegt und über den GV eingezogen. Nur darf man dann moderate 50% mehr zahlen. | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 755850 | |||
Datum | 08.03.2013 16:35 | 34516 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.Für jede Betriebsstätte Sorry, Posting bitte vergessen/löschen, O-Text falsch (zu oberflächlich) gelesen. Danke an Christian P. für den Hinweis! Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 755861 | |||
Datum | 08.03.2013 18:07 | 34462 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian F. Ich gehe erst mal nicht nach Presseberichten, sondern nach den Infos auf den Seiten des Beitragsservices. Ich auch. Und da in §5 Abs. 5 steht: "Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten (...) 2. in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder (...)" Ich wüßte nicht, dass in üblichen Feuerwehrgerätehäusern Arbeitsplätze eingerichtet sind. Daher keine Beitragspflicht (solange keiner hauptberuflich dort arbeitet, z.B. Gerätewart o.ä.). Gruß, Michael | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 755865 | |||
Datum | 08.03.2013 18:30 | 34613 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Ich wüßte nicht, dass in üblichen Feuerwehrgerätehäusern Arbeitsplätze eingerichtet sind. Jede Form eines Büros, einer Werkstatt etc. dürften ganz sicher unter den Begriff Arbeitsplatz fallen. Weil ein Arbeitsplatz hat erstmal nichts mit dem Beschäftigungsverhältnis dessen zu tun, der ihn nutzt. Nutzt man z.B. Definition des Begriffs "Arbeitsplatz" aus der Arbeitsstättenverordnung könnte ich mir vorstellen, daß auch Schulungsräume darunter fallen. MkG Marc Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Stephanskirchen / Bayern | 755874 | |||
Datum | 08.03.2013 19:23 | 34945 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc D.Jede Form eines Büros, einer Werkstatt etc. dürften ganz sicher unter den Begriff Arbeitsplatz fallen. Weil ein Arbeitsplatz hat erstmal nichts mit dem Beschäftigungsverhältnis dessen zu tun, der ihn nutzt. Nutzt man z.B. Definition des Begriffs "Arbeitsplatz" aus der Arbeitsstättenverordnung könnte ich mir vorstellen, daß auch Schulungsräume darunter fallen. Also faellt dann doch jede Feuerwehr wieder da darunter, oder wie ist es jetzt zu verstehen? Nochmal, was ist dann mit diesen Texten hier? Bayern: http://www.lfv-bayern.de/aktuelles/news/des-lfv/details/datum////rundfunkbeitrag-ab-dem-01012013.html Für Feuerwehrhäuser öffentlicher Feuerwehren, in denen rein ehrenamtlich tätige Einheiten Freiwilliger Feuerwehren untergebracht sind und sich kein dauerhaft eingerichteter Arbeitsplatz befindet, muss kein Rundfunkbeitrag entrichtet werden. Baden Wuerttemberg: Geschrieben von http://www.feuerwehr-bw.de/index.php?id=105&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=309&cHash=e9f8e4980e2952467b270f7c824a68d9 Der Beitrag errechnet sich nach der Zahl der Betriebsstätten und der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige sind keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigen! Schleswig Holstein http://www.kfv-rdeck.de/fileadmin/aktuelles/dokument/hinweisezurrundfunkbeitragspflichtvonfeuerwehrhaeusernundeinsatzfahrzeugeab2013.pdf Gemäß § 5 (5) Nr. 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist ein Rundfunkbeitrag nicht zu entrichten für Betriebsstätten, in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist. Ein Feuerwehrhaus oder eine Garage der Freiwilligen Feuerwehr ist keine beitragspflichtige Betriebsstätte im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, soweit dort kein dauerhaft eingerichteter Arbeitsplatz existiert. Die muessten dann ja alle falsch liegen Gruesse Sebastian Meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr, meines Landkreises oder von sonst jemandem. Ich waere dankbar darueber, diese auch mit mir zu besprechen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 755878 | |||
Datum | 08.03.2013 19:28 | 34550 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc D. Jede Form eines Büros, einer Werkstatt etc. dürften ganz sicher unter den Begriff Arbeitsplatz fallen. Das scheint man ja wohl selbst seitens der GEZ bzw. der Landesrundfunkanstalten nicht so zu sehen, denn auch dort ist man ja der Meinung, dass die Gerätehäuser freiwilliger Feuerwehren befreit sind, solange nicht ein sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter dort arbeitet. Ein Feuerwehrhaus einer kleinen Ortswehr als Arbeitsplatz zu definieren halte ich im Übrigen für sehr weit hergeholt. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 755879 | |||
Datum | 08.03.2013 19:31 | 34569 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian S.Die muessten dann ja alle falsch liegen Nö, der LFV BaWü gibt das wieder, was dem Rundfunkstaatsvertrag zu entnehmen ist. Im Übrigen kann ich dir diese Vereine nicht wirklich als Quellen empfehlen. MkG Marc Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Stephanskirchen / Bayern | 755883 | |||
Datum | 08.03.2013 19:49 | 34473 x gelesen | |||
Jetzt weiss ich, was ich ueberlesen habe, 0-8 Beschaeftigte = 5,99 Euro. Bis eben bin ich von 1-8 Beschaeftigten = 5,99 Euro ausgegangen. Und da FF meist 0 Beschaeftigte bedeutet, 5,99 Euronen Kann man das so sagen? Dann ist bloss nochmal Ruecksprache mit dem LFV Bayern zu halten... Danke & Gruesse Sebastian Meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr, meines Landkreises oder von sonst jemandem. Ich waere dankbar darueber, diese auch mit mir zu besprechen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 755903 | |||
Datum | 09.03.2013 08:34 | 34401 x gelesen | |||
Hallo, hier übrigens noch die Erläuterung, was als "Arbeitsplatz" zu verstehen ist: http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen/betriebsstaette.shtml Im letzten Absatz steht: "Es handelt sich auch dann um einen eingerichteten Arbeitsplatz, wenn in der Betriebsstätte mit einer gewissen Dauer und Regelmäßigkeit gearbeitet wird. Werden in der Betriebsstätte nur gelegentlich Tätigkeiten ausgeführt, besteht keine Beitragspflicht." Gruß, Michael | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 755906 | |||
Datum | 09.03.2013 09:28 | 34558 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Michael W. "Es handelt sich auch dann um einen eingerichteten Arbeitsplatz, wenn in der Betriebsstätte mit einer gewissen Dauer und Regelmäßigkeit gearbeitet wird. Werden in der Betriebsstätte nur gelegentlich Tätigkeiten ausgeführt, besteht keine Beitragspflicht." Da stufe ich die Feuerwehr(geräte)häuser der Freiwilligen Feuerwehren (ohne hauptamtlichen Gerätewarten usw.) ein. Damit würden die Gemeinden gegenüber dem letzten Jahr Gebühren sparen. (Sofern auch damals schon Rundfunkgeräte usw. ordentlich angemeldet waren) MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 755949 | |||
Datum | 09.03.2013 19:17 | 34602 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. Da stufe ich die Feuerwehr(geräte)häuser der Freiwilligen Feuerwehren (ohne hauptamtlichen Gerätewarten usw.) ein. Macht dann bei 0 Beschäftigten 1/3 des Beitrags, konkret 5,99 Euro. Geschrieben von Jürgen M. Damit würden die Gemeinden gegenüber dem letzten Jahr Gebühren sparen. (Sofern auch damals schon Rundfunkgeräte usw. ordentlich angemeldet waren) Sehr viel sogar. Manfred | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 755969 | |||
Datum | 10.03.2013 10:08 | 34400 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Manfred K. Macht dann bei 0 Beschäftigten 1/3 des Beitrags, konkret 5,99 Euro. Nein, macht dann exakt 0,00, da kein Arbeitsplatz im Sinne des §5 Abs. 5 vorhanden ist. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 756051 | |||
Datum | 10.03.2013 16:16 | 34300 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael W. Nein, macht dann exakt 0,00, da kein Arbeitsplatz im Sinne des §5 Abs. 5 vorhanden ist. "FAIRE REGELUNG Für Einrichtungen des Gemeinwohls gelten gesonderte Regelungen: Sie zahlen maximal einen Rundfunkbeitrag von monatlich 17,98 Euro pro Betriebsstätte. Bei bis zu acht Beschäftigten pro Betriebsstätte fällt nur ein Drittel des Beitrags an 5,99 Euro im Monat. Der Beitrag deckt auch alle auf die Einrichtung zugelassenen Kraftfahrzeuge ab." Die Arbeitsplätze rechnen sich von 0 - 8. Manfred | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 756056 | |||
Datum | 10.03.2013 16:38 | 34426 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Manfred K. Die Arbeitsplätze rechnen sich von 0 - 8. Nein. Die Beschäftigten rechnen sich von 0 bis 8. Nochmal der entsprechende Auszug aus §5 Abs. 5: "Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten (...) 2. in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder (...)" und die Definition Arbeitsplatz: "Es handelt sich auch dann um einen eingerichteten Arbeitsplatz, wenn in der Betriebsstätte mit einer gewissen Dauer und Regelmäßigkeit gearbeitet wird. Werden in der Betriebsstätte nur gelegentlich Tätigkeiten ausgeführt, besteht keine Beitragspflicht." Ich interpretiere jetzt mal folgendes, erstmal unabhängig von der Feuerwehr: Ein Betrieb kann ja mehrere Betriebsstätten haben, von denen einige nur zeitweise besetzt sind, der "Hauptarbeitsplatz" des Beschäftigen ist z.B. in der Firmenzentrale, 2 Tage pro Woche hat er ein Büro in einer Außenstelle, die ansonsten unbesetzt ist. Dann ist dort erstmal ein Arbeitsplatz eingerichtet, kein sozialversicherungspflichtig Versicherter Beschäftigter dort gemeldet, es würde also der Betrag für "0 bis 8" anfallen. Dass ein Feuerwehrgerätehaus eine Betriebsstätte des Trägers der Feuerwehr darstellt, sehe ich auch so. Ob aber ein Feuerwehrgerätehaus, in dem monatlich ein oder zwei Übungsabende stattfinden, einen "regelmäßig genutzten Arbeitsplatz" darstellt, möchte ich mal bezweifeln. Damit fiele die Beitragspflicht weg. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 756061 | |||
Datum | 10.03.2013 16:55 | 34304 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Ob aber ein Feuerwehrgerätehaus, in dem monatlich ein oder zwei Übungsabende stattfinden, einen "regelmäßig genutzten Arbeitsplatz" darstellt, möchte ich mal bezweifeln. Büro des (ehrenamtlichen) Kommandanten, Büro/ Werkstatt des (ehrenamtlichen) Gerätewartes, (ehrenamtlich betriebene) AT-Werkstatt,... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 756065 | |||
Datum | 10.03.2013 17:14 | 34440 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian F. Büro des (ehrenamtlichen) Kommandanten, Büro/ Werkstatt des (ehrenamtlichen) Gerätewartes, (ehrenamtlich betriebene) AT-Werkstatt,... Dann müssen wir eben auf eine höchstricherliche Entscheidung warten, ob das nun "Arbeitsplätze" sind oder nicht. Denn selbst manche Landesrundfunkanstalt scheint das ja nicht so zu werten. Nehmen wir mal eine kleine Ortswehr, da gibt's ne Fahrzeughalle mit ein oder zwei Stellplätzen, ein kleines Gerätelager, vielleicht eine Umkleide, ein Schulungs- und Aufenthaltsraum, in dem evtl. auch noch ein Schreibtisch rumsteht sowie eine kleine Küchenecke, Toiletten und Duschen. In der Fahrzeughalle steht noch eine kleine Werkbank, bestenfalls gibt's nen kleinen separaten Raum als Werkstatt. PC mit Internetzugang und Radio gibt's im Schulungsraum bzw. ein weiteres Autoradio gibt's im Einsatzfahrzeug. Kein separates Büro, keine Werkstatt mit irgendwelchen Rundfunk-/Fernsehgeräten oder PC. Da muss man schon weit was reininterpretieren, um da einen "Arbeitsplatz" zu finden. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 756067 | |||
Datum | 10.03.2013 17:17 | 34401 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Dann müssen wir eben auf eine höchstricherliche Entscheidung warten, ob das nun "Arbeitsplätze" sind oder nicht. Denn selbst manche Landesrundfunkanstalt scheint das ja nicht so zu werten. Da muss man schon weit was reininterpretieren, um da einen "Arbeitsplatz" zu finden. Man sollte aber auch immer bedenken welche Folgen das haben kann, wenn es sich dabei nicht um Arbeitsplätze handeln sollte. MkG Marc Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Stephanskirchen / Bayern | 756169 | |||
Datum | 11.03.2013 14:28 | 34399 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich zitiere aus einer Email, die ich vom LFV Bayern als Antwort auf meine Anfrage erhalten habe: Geschrieben von ---LFV Bayern--- vielen Dank für Ihre Anfrage an den LFV Bayern. Ich darf Ihnen hierzu mitteilen, dass unsere Information vom 27.12.2012 Gültigkeit hat, da es sich bei den Feuerwehrdienstleistenden in den Freiwilligen Feuerwehren in aller Regel nicht um Beschäftige handelt. Zudem ist Voraussetzung, dass in der Betriebsstätte mit einer gewissen Regelmäßigkeit gearbeitet wird. Hierzu hat der Beitragsservice von ARD und ZDF uns gegenüber erklärt, dass eine Regelmäßigkeit nur dann gegeben ist, wenn sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Arbeitsaufgaben täglich für eine gewisse Zeit in der Arbeitsstätte aufhalten. Auch dies ist in der Regel bei den Freiwilligen Feuerwehren nicht der Fall. Fuer mich hiermit erledigt. Aber Ihr koennt gerne weiterhin eure 5,99 Euronen bezahlen, wir werden es nicht mehr machen... ;-) Gruesse Sebastian Meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr, meines Landkreises oder von sonst jemandem. Ich waere dankbar darueber, diese auch mit mir zu besprechen. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 756195 | |||
Datum | 11.03.2013 16:32 | 34209 x gelesen | |||
Servus, da hat der LFV ja auch Recht. Bei einem Beschäftigten in einer "Betriebsstätte" setze ich mal voraus, dass derjenige entlohnt wird. Das passiert bei den freiwillige Feuerwehren in der Regel ja nicht. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 756237 | |||
Datum | 11.03.2013 19:11 | 34300 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Anton K. da hat der LFV ja auch Recht. Bei einem Beschäftigten in einer "Betriebsstätte" setze ich mal voraus, dass derjenige entlohnt wird. Das passiert bei den freiwillige Feuerwehren in der Regel ja nicht. das ist aber der falsche Ansatzpunkt, denn auch bei 0 Beschäftigten fällt ein Beitrag an. Die weitere Ausführung trifft die Sache aber direkt: Es geht um die Arbeitsplätze und den regelmäßigen Aufenthalt. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 756239 | |||
Datum | 11.03.2013 19:22 | 34272 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Bei einem Beschäftigten in einer "Betriebsstätte" setze ich mal voraus, dass derjenige entlohnt wird. Das passiert bei den freiwillige Feuerwehren in der Regel ja nicht. Nette Argumentation. Aber dann lassen wir ebenfalls so einige Dinge des Arbeitsschutzes weg... MkG Marc Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 756240 | |||
Datum | 11.03.2013 19:23 | 34077 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Die weitere Ausführung trifft die Sache aber direkt: Es geht um die Arbeitsplätze und den regelmäßigen Aufenthalt. Und ich glaube da wird es spannend. Ich kenne durchaus Wehren, da ist in der rein ehrenamtlich betriebenen AT-Werkstatt jeden Abend was los. Und der Kommandant, Jugendwart, Ausbilder,... haben dort ihre Büros und dort brennt übers Jahr gesehen quasi jeden Abend Licht. Aber im Zweifel läuft das um des lieben Friedens Willen als Geschenk an die Kommunen und unter Entlastung des Ehrenamts. Dann zahlt das eben der normale beitragszahlende Bürger mit... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 756243 | |||
Datum | 11.03.2013 19:46 | 34267 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian F. Und ich glaube da wird es spannend. Ich kenne durchaus Wehren, da ist in der rein ehrenamtlich betriebenen AT-Werkstatt jeden Abend was los. Und der Kommandant, Jugendwart, Ausbilder,... haben dort ihre Büros und dort brennt übers Jahr gesehen quasi jeden Abend Licht. Mag ja durchaus sein. Den Zahlen nach wird es mehr kleine Ortsfeuerwehren auf dem platten Lande geben, bei denen das eben nicht so ist. Ich kenne Gerätehäuser, da hält sich bestenfalls mal alle 2 bis 3 Wochen jemand auf, Werkstätten gibt es keine. Wenn's da überhaupt ein Radio oder 'nen PC gibt... Gruß, Michael | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 756244 | |||
Datum | 11.03.2013 19:51 | 34067 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Ich kenne Gerätehäuser, da hält sich bestenfalls mal alle 2 bis 3 Wochen jemand auf, (...) Dann gibts da aber ein gaaaanz anderes Problem. Geschrieben von Michael W. Wenn's da überhaupt ein Radio oder 'nen PC gibt... Das ist ja nun gänzlich irrelevant. MkG Marc Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 756245 | |||
Datum | 11.03.2013 19:57 | 34091 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc D. Dann gibts da aber ein gaaaanz anderes Problem. Warum? Kleine Ortswehr, alle 2 oder auch mal 3 Wochen eine Übung, dazwischen kein Einsatz. Warum sollte sich da jemand öfter aufhalten? Sicher ist das manchmal so, aber nicht immer. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 756246 | |||
Datum | 11.03.2013 20:02 | 34143 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Marc D. Aber dann lassen wir ebenfalls so einige Dinge des Arbeitsschutzes weg... wieso? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 756249 | |||
Datum | 11.03.2013 20:12 | 34004 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.wieso? Weil gewisse Regelungen sich auch nur auf "Betriebsstätten", "Arbeitsstätten" oder gar "Arbeitsplätze" beziehen. MkG Marc Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 756265 | |||
Datum | 11.03.2013 21:41 | 34196 x gelesen | |||
Dass ein und der selbe Begriff in verschiedenen Rechtsnormen unterschiedliche Bedeutungen hat, ist so neu nun auch nicht. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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