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Thema | Welches Ehrenamt geht vor? (Wahlhelfer/Feuerwehr) | 50 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Pier8re 8S., Göttingen / Germany | 746862 | |||
Datum | 06.12.2012 16:11 | 15199 x gelesen | |||
Hallo, ich bin mal wieder für die kommende Wahl(Niedersachsen) im Januar als Wahlhelfer auserkoren worden, welches ja bekanntlich auch ein Ehrenamt ist...leider ist dort ja die gängige Praxis: Haben sie dich einmal, wirst du auf Ewigkeiten dazu verdonnert. Wenn ich dort nicht hin gehe ohne triftigen Grund, dann folgen ja erhebliche Strafen. Wie sieht es denn rein rechtlich betrachtet aus, wenn ich während dieser Tätigkeit einen Feuerwehr Einsatz habe? Darf ich zum Einsatz gehen oder würde ich derbe eine auf die Mütze bekommen? Beim letzten Wahlgang habe ich den Wahlvorsteher darauf angesprochen, dieser meinte zu mir, dass ich mich ja bei meinem Ortsbrandmeister abmelden müsste und das die Wahl in der Priorität höher liegt..das kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen. Bevor ich jetzt demnächst unqualifizierte Äußerungen tätige und ich eine derbe diskussion mit den Geiern im Wahllokal lostrete, möchte ich euch fragen wie ihr das seht oder ob ihr sogar einen treffenden Gesetzestext dazu habt/findet. Leider verlief meine Suche bis jetzt ergebnislos. Danke für eure Hilfe Liebe Grüße Pierre | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 746863 | |||
Datum | 06.12.2012 16:20 | 11764 x gelesen | |||
Hallo Pierre-Marcel, nun ich keine beide Seiten. Ich war in den letzten dreissig Jahren bei fast jeder Wahl Helfer und darf nun als Krönung seit einigen Jahren solche Wahlen, inkl. der Rekurtierung der Wahlhelfer, organisieren. Deine Aussage einmal dabei - immer dabei ist richtig. Auch ich bevorzuge Leute die ein bisschen Erfahrung haben. Spaß beiseite, ich muss mir die abenteuerlichsten Ausreden anhören, nur jeder dritte Aufgeforderte macht nachher auch tatsächlich Dienst. Nun aber zum Feuerwehrbezug: Du bist als Angehöriger der Freiw. Feuerwehr bereits über die Maßen für die Gemeinschaft engagiert. Ich finde es eine Frechheit, dass dieser Personenkreis überhaupt in Frage kommt (obwohl die sind belastbar, zuverlässig, pünktlich, immer verfügbar usw.). Ich würde an deiner Stelle über die örtliche Feuerwehrleitung erreichen, dass dieser Personenkreis für solche Aufgaben tabu ist. Es gibt sicherlich noch genügend andere die dafür geeignet sind. Ohne jetzt böse gegen einen bestimmten Personenkreis zu sein: Es gibt in jeder Gemeinde mehr Lehrer als Feuerwehrangehörige, mal nachdenken. Gruß vom See Jürgen | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 746865 | |||
Datum | 06.12.2012 16:24 | 11080 x gelesen | |||
Geschrieben von Pierre-Marcel S.Bevor ich jetzt demnächst unqualifizierte Äußerungen tätige und ich eine derbe diskussion mit den Geiern im Wahllokal lostrete, möchte ich euch fragen wie ihr das seht oder ob ihr sogar einen treffenden Gesetzestext dazu habt/findet. Es stellt sich die Frage, ob der Dienst als Wahlhelfer zwang ist oder freiwillig. Wenn der Wahlhelfer sich freiwillig gemeldet hat den Dienst zu leisten, dann wird das Gesetz vermutlich davon ausgehen, dass sich nur Leute freiwillig melden bei denen kein derartiger Konflikt möglich ist. Falls der Wahlhelfer offiziell zum Dienst gezwungen (also in das Wahllokal einbestellt) wird/wurde, dann müsste das doch über einen Bescheid der Verwaltung laufen. Gegen solch ein Bescheid wäre dann bestimmt ein sinnvoll begründeter Widerspruch möglich. Gibst Du uns mal eine Info, was auf der "Einladung" drauf stand? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 746867 | |||
Datum | 06.12.2012 17:15 | 10724 x gelesen | |||
Geschrieben von Pierre-Marcel S.Wie sieht es denn rein rechtlich betrachtet aus, wenn ich während dieser Tätigkeit einen Feuerwehr Einsatz habe? Darf ich zum Einsatz gehen oder würde ich derbe eine auf die Mütze bekommen? Du kannst ja dem Wahlvorsteher mitteilen, dass es für Dich nach §12 Absatz 4 des NBrandSchG eine Dienstpflicht in der Feuerwehr gibt. Sobald Du einen Einsatz während der Wahl reinbekommst, bei dem aus der Einsatzmeldung zu erkennen ist, dass er über einen Bagatelleinsatz hinaus geht (VU mit eingeklemmter Person, Gebäudebrand, Menschenleben in Gefahr ...) siehst Du Deinen Dienst bei der Feuerwehr als höherrangig an und wirst das Wahllokal verlassen. Somit ist der Wahlvorstand für einen Zeitraum x nicht mehr voll anwesend und bis Du oder ein Ersatz wieder da ist, darf die Wahl nicht weitergehen bzw. sind die Stimmen ungültig. Falls man Dir eine Strafe aufbrummen will, einfach den §12 Absatz 1 und der Geschichte, dass aus dem Ehrenamt dem Feuerwehrmitglied kein Nachteil im Dienstverhältnis entstehen darf. Dann darf es ein Verwaltungsgericht prüfen. Aber da Du ja als Feuerwehrmann AFAIK Rechtsschutz durch die Gemeinde genießt, muss dann der Kläger auch den Anwalt der Gegenseite zahlen. Wird sicherlich spannend. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Mark8us 8E., Weißenburg i. Bay. / Bayern | 746868 | |||
Datum | 06.12.2012 17:27 | 10263 x gelesen | |||
Servus, also bei uns sind einige Kameraden regelmäßig als Wahlhelfer eingeteilt, inkl Kommandant und die Begründung "Feuerwehr" hat bei uns noch keinen vor dem Wahlhelfer gerettet. Die Feuerwehr besteht ja nicht nur aus den 10 - 15 Wahlhelfern, die von uns kommen. Das einzige was mir im Einsatzfall einfallen würde wäre ein Passus im Wahlrecht das der Vorsitzende des Wahllokals bzw sein stellv. bei Ausfall eines Wahlhelfers jeden x-beliebigen Passanten als Vertretung zwangsverpflichten kann. Ist dann halt nur schlecht wenn man Vorsitzender ist. Aber nagel mich bitte nicht auf Details fest, es ist schon wieder etwas her das ich das mal bei ner langweiligen Europawahl im dort ausgelegtem Gesetzestext gelesen hab. Aber irgendwas gibt es bei Ausfall von Wahlhelfern, kann ja mal einer kurzfristig krank werden. Ob man damit hinterher auch durch kommt weiß ich natürlich auch nicht, hab's noch nicht probieren müssen. Aber ich wurde auch schon mehrfach als Wahlhelfer auserkoren und wurde bislang zu keinem Einsatz alarmiert. Gruß Markus Dies ist meine persönliche Meinung!! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg | 746869 | |||
Datum | 06.12.2012 17:53 | 10097 x gelesen | |||
Hallo Pierre, ich bin selbst Wahlhelfer und das Wahllokal ist sogar im Feuerwehrhaus. Ich habe mich bei meinem Wahlvorsteher informiert und habe folgendes erfahren: Du bist normal pro Schicht 4 Personen (Vorstand bzw. stellv. Vorstand und 3 Helfer) Es müssen pro Schicht 3 Personen immer da sein inkl. Vorstand bzw. Stellv. Wenn also ein Alarm reinkommt kann eine Person rennen. Wenn Du Vorstand oder stellv. bist kannst Du nur rennen, wenn der andere da ist also beim Schichtwechsel oder beim Auszählen. Christian Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird. WICHTIGER HINWEIS! Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Taunusstein / Hessen | 746873 | |||
Datum | 06.12.2012 20:33 | 10575 x gelesen | |||
Sinnvoller als sich auf einen Personenkreis -hier Lehrer- zu versteifen und zum Wahlhelfer zu bestellen, wäre es sicherlich jeden nichtehrenamtlich tätigen Mitbürger Ü-18 zu verpflichten..... | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 746874 | |||
Datum | 06.12.2012 20:41 | 9767 x gelesen | |||
Hallo! Wie wäre es einfach mal "Nein" zu sagen? Schließlich kann keiner so ohne weiteres gezwungen werden. Das würde das Problem am einfachsten lösen. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 746875 | |||
Datum | 06.12.2012 21:20 | 10277 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen G.Es gibt in jeder Gemeinde mehr Lehrer als Feuerwehrangehörige, mal nachdenken. Sicher? In Niedersachsen gibt es 70.000 Lehrer und 125.000 Feuerwehrangehörige. Ansonsten sollte an einem Sonntag die Einsatzstärke einer FF ausreichen um das wichtige Ehrenamt eines Wahlhelfers ausüben zu können | |||||
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Autor | Kevi8n S8., Rüsselsheim / Hessen | 746876 | |||
Datum | 06.12.2012 21:21 | 9568 x gelesen | |||
Hey Jakob, Geschrieben von Jakob Theobald Wie wäre es einfach mal "Nein" zu sagen? Ganz soooo einfach ist es ja leider nicht. In Deutschland gibts ja fast zu allem ein Gesetz :) So auch hier: Bundeswahlgesetz §9 Da stehen die Gründe - sofern davon keine Zutrifft - denke ich könnte es eng werden,... Ich muss zu geben ich weiß es nicht genau, aber ich kann mir nicht vorstellen das es soooo viel Arbeit ist Wahlhelfer zu sein und wenn am Tag der Wahl jetzt grad mal ein Einsatz ist, wäre die Frage wie wichtig bist DU für den Einsatzerfolg? Klar wenn du der einzige Maschinist bei euch bist und ohne dich das LF nicht fahren kann ist das schon kritisch, aber als "normaler" FM (SB)? Dies soll keine Abwertung sein - nur jeder ist nun mal ersetzbar,... Viele Grüße aus Rhein-Main Kevin !! Wichtig !! Aus gegebenen Anlass ist es mir sehr, sehr wichtig, das alles was ich hier sage/schreibe komplett meine eigenen Meinung wiederspiegelt und gar keinen Falls die meiner Feuerwehr!! !! Wichtig !! | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 746877 | |||
Datum | 06.12.2012 21:27 | 10059 x gelesen | |||
Soll sogar Menschen geben, die beides sind.... ;-9 Gruß | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 746878 | |||
Datum | 06.12.2012 21:38 | 9469 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Das würde das Problem am einfachsten lösen.Welches Problem? Ich habe als Sachbearbeiter im Rathaus ein paar Wahlen organisieren "dürfen", ich hatte nie größere Probleme mit der Rekrutierung und Absagen von Wahlhelfern, darunter waren auch immer viele FWler, und bei der letzten Landtagswahl RLP ging dann auch pünktlich kurz nach 18:00 Uhr, also mitten in der Auszählung, in 4 von 11 Orten "meiner" Kommune die Sirene los, und an einem von vielen Augen beobachteten Schreibtisch im Rathaus natürlich auch ein FME. Ich blieb sitzen, die Leute in den Wahllokalen sind teils gefahren, teils nicht, alles kein Problem. Man muss dafür halt nur mal kurz das Hirn einschalten, dann geht auch diese Situation ohne Höherrangigkeitswürfeln, Verwaltungsgerichtsbelästigung, ein "Ehrenamtsrangordnungsfestlegungsgesetz zur gleichzeitigen Wahrung von Brandschutz und Demokratie" oder "derbe diskussion mit den Geiern im Wahllokal" vorbei. Wobei, wenn es so schlimm ist, wäre ein einfaches "Nein" vielleicht doch die beste Wahl. Und bitte lieber Kollege weiter oben, Gott bewahre uns vor Wahlvorständen, die nur noch aus Lehrern bestehen... ;-) Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 746880 | |||
Datum | 06.12.2012 21:46 | 9444 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Wie wäre es einfach mal "Nein" zu sagen? oder wenn man nicht gerade unabkömmlich ist einfach mal den FME zu Hause lassen würde einem zumindest den Gewissenskonflikt ersparen. Andere Möglichkeit sich vorher mit dem Wahlvorstand absprechen, welche Möglichkeiten es gibt, z.B. Ersatz-Wahlhelfer, die in direkter Nachbarschaft wohnen auf Abruf bereithalten Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 746881 | |||
Datum | 06.12.2012 21:47 | 9384 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Und bitte lieber Kollege weiter oben, Gott bewahre uns vor Wahlvorständen, die nur noch aus Lehrern bestehen... ;-) Dann könnte es gut sein, das dann auch erst am nächsten Tag fertig ausgezählt wird. ;-) Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 746882 | |||
Datum | 06.12.2012 22:01 | 9428 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Kevin S. Ganz soooo einfach ist es ja leider nicht. In Deutschland gibts ja fast zu allem ein Gesetz :) So auch hier: Bundeswahlgesetz §9 Nun, dann muss man als "Wahlhelfer" schriftlich verpflichtet werden. Ein einfaches: "Du Karl, am Sonntag bist Du hier Wahlhelfer" dürfte nicht genügen. Und wichtige Gründe das abzulehnen hat man doch immer. Außerdem müssen genügend Ersatzpersonen zur Verfügung stehen. Ich sehe die Sache nicht ganz so heiß. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Kevi8n S8., Rüsselsheim / Hessen | 746883 | |||
Datum | 06.12.2012 22:08 | 9467 x gelesen | |||
Hey Geschrieben von Jakob T. Ein einfaches: "Du Karl, am Sonntag bist Du hier Wahlhelfer" dürfte nicht genügen. Sorry - das dem SO ist habe ich einfach vorrausgesetzt! :) Geschrieben von Jakob T. Ich sehe die Sache nicht ganz so heiß. In meinen Augen ist die Sache auch nicht heiß - ganz und gar nicht. Aber hin und wieder etwas zur Demokratischen Grundordnung zu tun ist sicher auch nicht verkehrt,... Letztendlich muss das jeder selber wissen. Nur denke die Begründung: Ich bin Feuerwehrmann - ist etwas sehr schwach. :-) Viele Grüße Kevin !! Wichtig !! Aus gegebenen Anlass ist es mir sehr, sehr wichtig, das alles was ich hier sage/schreibe komplett meine eigenen Meinung wiederspiegelt und gar keinen Falls die meiner Feuerwehr!! !! Wichtig !! | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 746895 | |||
Datum | 07.12.2012 07:31 | 9824 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.aus der Einsatzmeldung zu erkennen ist, dass er über einen Bagatelleinsatz hinaus geht Wenn die Einsatzart so entscheidend ist, darf die Frage "Wie erfolgreich kann der Einsatz ohne mich abgewickelt werden?" nicht vergessen werden. Genau da sehe ich im ersten Moment, gerade an einem Sonntag, nicht die Unabkömmlichkeit eines einzelnen Kameraden. Andernfalls läuft was anderes schief. Persönlich würde ich als Wahlhelfer ganz klar nicht zum Einsatz fahren. Der Einsatz muss auch ohne mich als ZF vernünftig abgearbeitet werden können. Das muss, wenn ich arbeiten bin wegen der Entfernungen, auch klappen. Die Wahl im Gegenzug ist aber bei meinem Fehlen in diesem Wahllokal mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet. Es gibt aber nicht nur das Amt des Wahlhelfers zu dem man verpflichtet werden kann. Ein anderes Beispiel wäre eine Verpflichtung als Schöffe. Auch hier wird man bei Alarm nicht einfach aus dem Gerichtssaal rennen können. Daher am Wahltag FME aus und gut ist oder im Vorfeld gegen die Verpflichtung vorgehen, wenn man der Chancen sieht. Sicher sollte man grundsätzlich überlegen eher Bürger, welche sich nicht ehrenamtlich engagieren, zu verpflichten. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 746896 | |||
Datum | 07.12.2012 07:34 | 9172 x gelesen | |||
Ich bin selbst auch schon zig mal Wahlhelfer gewesen. Aber ein riesen Problem gibt es da bei uns auch nicht. Wenn ich wirklich keine Zeit habe, teilt man das bei uns mit und gut ist. Vorher mit dem Cheff des Lokals kurze Rücksprache, wie es bei einem Alarm aussieht und gut. Reden hilft in den meisten Fällen. Ich verstehe immer nicht, daß das wo anders nicht funktionieren sollte, bzw. man die Frage stellt, welches Ehrenamt vor geht.... Diese Frage ist nicht zu beantworten. Frag ein Politiker und einen Feuerwehrler, so wie hier.... Die Antwort kannst du dir auch schon vorher geben....;-) Gruß Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 746902 | |||
Datum | 07.12.2012 08:53 | 9294 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas K.Daher am Wahltag FME aus und gut ist oder im Vorfeld gegen die Verpflichtung vorgehen, wenn man der Chancen sieht. Das war ja eigentlich das, was ich geschrieben hatte. Ich renne doch nicht am Wahltag morgens um 7.30 Uhr zum Wahlvorsteher und erkläre dem was über meine Dienstpflicht in der Feuerwehr. Deswegen hatte doch Pierre jetzt angefragt, weil er wahrscheinlich im Januar zur Landtagswahl Niedersachsen ein Schreiben zur Berufung als Wahlhelfer bekommen hat. Geschrieben von Andreas K.
Zumindest sollte man Bürger die konkurrierende Dienstpflichten haben außen vor lassen, sofern sie sich nicht freiwillig melden. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 746933 | |||
Datum | 07.12.2012 13:05 | 9055 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.Zumindest sollte man Bürger die konkurrierende Dienstpflichten haben außen vor lassen, sofern sie sich nicht freiwillig melden.Konkurrieren die Dienstpflichten denn wirklich? Feuerwehr- wie auch Wahlrecht sehen/schreiben Personalreserven ausdrücklich vor, das würde ich mal als Hinweis zählen, dass eine 100%ige Erfüllung dieser "Dienstpflicht" von dem einzelnen Ehrenamtler keineswegs erwartet wird. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 746947 | |||
Datum | 07.12.2012 13:58 | 8966 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Konkurrieren die Dienstpflichten denn wirklich? Feuerwehr- wie auch Wahlrecht sehen/schreiben Personalreserven ausdrücklich vor, das würde ich mal als Hinweis zählen, dass eine 100%ige Erfüllung dieser "Dienstpflicht" von dem einzelnen Ehrenamtler keineswegs erwartet wird. Komisch, sonst diskutieren wir hier immer, dass sich Führungskräfte was die Personalstärke angeht selbst einen in die Tasche lügen und es werden aufwendigen Kampagnen gestartet - und nun haben wir Personal im Überfluß. Bei uns in der Stadt waren schon drei FA zeitgleich Wahlhelfer. Und wie verhält man sich da? Irgendwann sind es dann sechs. Dann arbeiten noch zwei weitere bei der Gemeindeverwaltung die auch nicht abkömmlich sind. Ab wo ist denn die Leistungsfähigkeit der Wehr beeinträchtigt? Und wer muss dann und wer nicht? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 746960 | |||
Datum | 07.12.2012 16:49 | 8767 x gelesen | |||
Und wer hat (vorher!) den Überblick ? Tomy | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 746975 | |||
Datum | 07.12.2012 19:44 | 9062 x gelesen | |||
N´ahmd! Geschrieben von Pierre S. Beim letzten Wahlgang habe ich den Wahlvorsteher darauf angesprochen, dieser meinte zu mir, dass ich mich ja bei meinem Ortsbrandmeister abmelden müsste und das die Wahl in der Priorität höher liegt..das kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen. Mal ganz praktisch: Stell früh deinen DME auf lautlos, geh bei der Wahl helfen, und mach die ggf. die für deinen weiteren Lebensweg ungemein erleichternde Erfahrung das es auch ohne dich brennt. Gruß Jan PS: Falls du beim abendlichen Verlassen des Wahllokals feststellst, das der m.E. unwahrscheinliche Fall eingetreten ist und von Göttingen nur noch rauchende Trümmerreste zu sehen sind, und du mir glaubhaft darlegen kannst, das das nur deshalb geschehen konnte weil du nicht mit Ausrücken konntest, spendier ich dir freiwillig einen 2oer-Pack 0,5l-Flaschen mit Erfrischungsgetränken bis 5,5Vol.-% C5H11OH deiner Wahl (bitte in der PN dann Kto.-Nr und BLZ angeben) ;-) Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;) ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 746980 | |||
Datum | 07.12.2012 20:46 | 8818 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan K.Erfrischungsgetränken bis 5,5Vol.-% C5H11OH Bäääh! ;-) MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 746982 | |||
Datum | 07.12.2012 20:57 | 8732 x gelesen | |||
You made my Day! .. Spätestens wenn die ersten Staatsnot Nachrichten verschickt werden gehe ich davon aus das die Wahl abgebrochen wird. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 746983 | |||
Datum | 07.12.2012 21:04 | 8754 x gelesen | |||
Da habsch wohl was verwechselt, ich trink ja beides ni;) Wenn der Student mir jetzt noch sagt wo Pentanol drinne is, grübel ich ni die ganze Zeit rum ... könnte Scheibenfrostschutzmittel möglich sein? Die Summenformel hab ich definitiv vor kurzem irgendwo gelesen. Gruß Jan Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;) ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 746984 | |||
Datum | 07.12.2012 21:27 | 8740 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan K.könnte Scheibenfrostschutzmittel möglich sein? eigentlich eher IPA und Ethanol schau mal auf Desinfektionsmittel, dort schon eher oder als Lösemittel Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 746985 | |||
Datum | 07.12.2012 21:32 | 8656 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan K.Wenn der Student mir jetzt noch sagt wo Pentanol drinne is, grübel ich ni die ganze Zeit rum Verschiedene Quellen sprechen von Lösungs- und Desinfektionsmitteln. Quasi ein echter "Rachenputzer". ;-) MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 747019 | |||
Datum | 08.12.2012 10:32 | 8610 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.Bei uns in der Stadt waren schon drei FA zeitgleich Wahlhelfer. Und wie verhält man sich da? Irgendwann sind es dann sechs. Dann arbeiten noch zwei weitere bei der Gemeindeverwaltung die auch nicht abkömmlich sind. Ab wo ist denn die Leistungsfähigkeit der Wehr beeinträchtigt? Und wer muss dann und wer nicht? Wo ist das Problem. Wenn man erkennt, dass dadurch die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr gefährdet ist, bespricht man dies mit der Verwaltung, und die Personen sind dann eben keine Wahlhelfer, sondern stehen voll und ganz der FW zur Verfügung! Oder kann es vielleicht sein, dass man auf beiden Hochzeiten tanzen will? Wahlhelfer sein, und bei einem zufällig stattfindenden Einsatz dabei sein? Vielleicht müssen da ja die einzelnen FA Prioritäten setzen. Ich vermute mal, die Verwaltung wird niemanden zwingen Wahlhelfer zu sein, wenn dadurch die FW ein Problem hätte, und man das begründen kann und rechtzeitig vorträgt. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 747021 | |||
Datum | 08.12.2012 10:36 | 8536 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Linus D. DesinfektionsmittelnDann stand das wahrscheinlich auf der Flasche die ich in die Heizungs-/Lüftungsschächte vom Auto gekippt hab ... Gruß Jan Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;) ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | |||||
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Autor | Holg8er 8D., Meppen / Niedersachsen | 747062 | |||
Datum | 08.12.2012 19:32 | 8597 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan K.Mal ganz praktisch: Selten etwas einfältigeres gelesen. In Nds. können sich alle die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung tätig sind befreien lassen. Dieses wohl nicht ohne Grund. Gruß Holger | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 747078 | |||
Datum | 08.12.2012 23:01 | 8496 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Wenn man erkennt, dass dadurch die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr gefährdet ist, bespricht man dies mit der Verwaltung, und die Personen sind dann eben keine Wahlhelfer, sondern stehen voll und ganz der FW zur Verfügung!Natürlich dann mind. mit Anwesenheitspflicht im Gebiet der Kommune (wenn nicht sogar im FW-Haus), bei Tätigkeiten die jederzeit unterbrochen werden können... ;-) Geschrieben von Thorsten H. Oder kann es vielleicht sein, dass man auf beiden Hochzeiten tanzen will? Möglich. Erfahren werden wir es wohl nicht mehr, da der Fragesteller sich derzeit gegen die Regeln des Forums stellt und entsprechend reagiert wurde... Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 747079 | |||
Datum | 08.12.2012 23:01 | 8482 x gelesen | |||
Geschrieben von Holger D.In Nds. können sich alle die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung tätig sind befreien lassen.Eine Quelle hierzu würde mich interessieren. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 747094 | |||
Datum | 09.12.2012 10:23 | 8532 x gelesen | |||
Geschrieben von Holger D.Selten etwas einfältigeres gelesen. Tja, da wäre es wieder mal schön wenn in der Visitenkarten des TO paar mehr Angaben wären. Für den aus dem Startbeitrag sich ergebenden Fakt (einfach sagen: "Ich kann nicht bin bei der FF" geht/reicht nicht) gibts dann wohl 2 Möglichkeiten: 1. Man wählt den offiziellen, dienstlichen Weg. Der kann m.E. von "in 14 Tagen ohne großen Aufwand geklärt" bis "ein Gericht (Verw.Gericht?) entscheidet kurz vorm pers. Ableben" alles mit sich bringen. 2. Meine Lösung Nun mal nur noch so ein Gedanke der mir beim ersten Lesen des Starttreads durchs Hirn geisterte: Denkst du der TO hätte hier einen Beitrag eröffnet: "Ich hab Konzertkarten für Peter Maffay zum Hessentag in Kassel, darf ich dahin fahren, ich bin damit für 12h für meine Wehr nicht einsatzfähig?" Für mich liest sich das so(rein fiktiv!): "Ich hab keinen Bock (kann ich nur zu gut verstehen) und such nen Grund, außerdem bin ich mit abgeschlossener TM-Ausbildung eine der Stützen der Wehr..." Geschrieben von Holger D. In Nds. können sich alle die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung tätig sind befreien lassen.Wenn du Ihm jetzt einfach mal geschrieben hättest wo das steht, wäre das ja auch kein schlechter Gedanke gewesen ;-) Geschrieben von Holger D. Dieses wohl nicht ohne Grund.1. Wär ich mir da persönlich nicht sicher und 2. liegt der Grund wenn dann nicht darin, die Einsatzfähigkeit der örtlichen BOS zu gewärleisten, sondern wohl eher um die sich fürs Gemeinwohl bekümmerten nicht noch extra zu belasten. IdS Schönen Sonntag Jan Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;) ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | |||||
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Autor | Holg8er 8D., Meppen / Niedersachsen | 747098 | |||
Datum | 09.12.2012 11:41 | 8365 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jan K. Wenn du Ihm jetzt einfach mal geschrieben hättest wo das steht, wäre das ja auch kein schlechter Gedanke gewesen ;-) Sollte eigentlich kein Problem sein selber herauszubekommen: Niedersächsisches Landeswahlgesetz (NLWG) in der Fassung vom 30. Mai 2002 § 47 Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Insbesondere dürfen die Berufung zu einem Wahlehrenamt ablehnen: 2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit dem Vollzug des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betraut sind, Gruß Holger | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 747101 | |||
Datum | 09.12.2012 11:52 | 8373 x gelesen | |||
Geschrieben von Holger D.In Nds. können sich alle die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung tätig sind befreien lassen. Geschrieben von § 47 NLWG die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich ... mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betraut sind, Ich wünsche den ehrenamtlichen Feuerwehrkameraden, die sich mit diesem Passus "befreien" lassen wollen, viel Spass... äh Erfolg... Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Holg8er 8D., Meppen / Niedersachsen | 747104 | |||
Datum | 09.12.2012 12:22 | 8331 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Ich wünsche den ehrenamtlichen Feuerwehrkameraden, die sich mit diesem Passus "befreien" lassen wollen, viel Spass... äh Erfolg... Danke, wurde bereits mehrfach erfolgreich angewendet. Oder bezweifelst du, dass ehrenamtliche keine Beschäftigte sind, die mit der öffentlichen Sicherheit beauftragt wurden? Gruß Holgrer | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 747105 | |||
Datum | 09.12.2012 12:29 | 8289 x gelesen | |||
Geschrieben von Holger D.Oder bezweifelst du, dass ehrenamtliche keine Beschäftigte sind, die mit der öffentlichen Sicherheit beauftragt wurden?Ob Ehrenamtlichte als Beschäftigte gesehen werden, richtet sich hin und wieder vor allem danach, welche Rechtsfolgen oder welcher Aufwand am Ende daraus entsteht... Oder anders ausgedrückt: Man hat bei den "erfolgreichen Anwendungen" halt einen Grund genannt, und der wurde akzeptiert. Ob aber wirklich genau der Grund dafür ausschlaggebend war, oder nicht, sei einfach mal dahingestellt. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 747109 | |||
Datum | 09.12.2012 12:42 | 8336 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Sebastian K. Ich wünsche den ehrenamtlichen Feuerwehrkameraden, die sich mit diesem Passus "befreien" lassen wollen, viel Spass... äh Erfolg... Das ist das, was ich mit Fall 1 hier Geschrieben von Meinereiner Für den aus dem Startbeitrag sich ergebenden Fakt (einfach sagen: "Ich kann nicht bin bei der FF" geht/reicht nicht) gibts dann wohl 2 Möglichkeiten: ;-) Wenn jemand das wert ist .... wünsch ich ihm auch viel Spaß! Gruß Jan Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;) ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 747110 | |||
Datum | 09.12.2012 12:53 | 8300 x gelesen | |||
Und wenn sich ein "Wahlorganisator" die "14-Tage-ohne-großen-Aufwand-Klärung" antut, um einem einzelnen Wahlhelfer (oder sogar noch einer kleineren Gruppe) mit diversem Schriftverkehr usw. nachzulaufen, sitzt entweder auf der einen Seite ein äußerst seltenes Exemplar, oder auf der anderen Seite ein schon bekannter Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 747131 | |||
Datum | 09.12.2012 17:30 | 8264 x gelesen | |||
Außerdem gibt es da ja noch einen schönen Passus im Nds. Brandschutzgesetz... §12, Absatz 3: "Nehmen Angehörige der Einsatzabteilung an Einsätzen oder Alarmübungen der Feuerwehr teil, so sind sie während der Dauer der Teilnahme, bei Einsätzen auch für den zur Wiederherstellung ihrer Arbeits- oder Dienstfähigkeit notwendigen Zeitraum danach, von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt" So, und solange im Wahlrecht nicht steht, dass dieses rechtlich über dem Brandschutzgesetz steht sollte von der rechtlichen Seite alles geklärt sein. Was mit dem moralischen Aspekt ist sei dahingestellt. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Taunusstein / Hessen | 747133 | |||
Datum | 09.12.2012 17:33 | 8441 x gelesen | |||
Richtig :) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 747135 | |||
Datum | 09.12.2012 18:09 | 8233 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix H.So, und solange im Wahlrecht nicht steht, dass dieses rechtlich über dem Brandschutzgesetz steht sollte von der rechtlichen Seite alles geklärt sein.Steht denn das NBrandSchG über dem "Wahlrecht" (lassen wir mal der Einfachheit halber Wahlen nach dem Bundeswahlrecht ganz außen vor...)? Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 747138 | |||
Datum | 09.12.2012 19:14 | 8265 x gelesen | |||
Tja, dazu findet man nirgendwo eine Angabe... im NLWG steht aber überall nur, dass es Strafen gibt, wenn man gar nicht erscheint... Wenn man erst erscheint und sich dann fortbegibt ist wohl nicht eingeplant... Trotzdem würde ich ein Brandschutzgesetz tendenziell höherwertig einstufen als ein Wahlgesetz. Ich bin natürlich aber kein Rechtsanwalt, wer das ganz genau wissen will sollte so jemanden kontaktieren... | |||||
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Autor | Pete8r H8., Schriesheim / BW | 747165 | |||
Datum | 10.12.2012 10:07 | 8216 x gelesen | |||
Der wohl einfachste Weg dürfte für Dich sein dass du einfach dem Zuständigen Amt bei der Stadt (da wo die 2Einberufung" herkommt) vorsprichst oder eine Email schreibst dass Du dieser verpflichtung nicht nachkommen kannst da Du ja in der Fw tätig bist und hier, im Falle einer Alarmierung während der wahl quasi in Gesetzeskonflikt kommen würdest da ja die Feuerwehrgesetze in der Regel auch ein "unverzügliches Erscheinen" fordern blablabla.... Für Rückfragen oder Bestätigung deiner Tätigkeit bei der Fw ggf. noch auf den Kommandanten verweisen. Ich würde zunächst auf die Email setzen und nicht gleich das Formular, welches Du sicher bekommen hast, ausfüllen. Bei uns hier wird dies problemlos als Grund anerkannt und in der Regel wirst du dann auch dauerhaft von diesen Listen getilgt. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 747166 | |||
Datum | 10.12.2012 10:18 | 8106 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.öglich. Erfahren werden wir es wohl nicht mehr, da der Fragesteller sich derzeit gegen die Regeln des Forums stellt und entsprechend reagiert wurde... Bezieht sich das auf mich oder dem Threadurheber? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 747167 | |||
Datum | 10.12.2012 10:26 | 8120 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Oder kann es vielleicht sein, dass man auf beiden Hochzeiten tanzen will? Wahlhelfer sein, und bei einem zufällig stattfindenden Einsatz dabei sein? Bei uns bekamen die Betreffenden einen Brief von der Verwaltung mit der Aufforderung sich dann und dann als Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen. Da hat sich keiner zu eingetragen oder sein Interesse bekundet. Viel freiwillig war da nicht. Aber herzlichen Dank für die Unterstellung bezüglich unseres Geltungsdrangs. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 747169 | |||
Datum | 10.12.2012 10:40 | 8115 x gelesen | |||
Letzteren. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 747198 | |||
Datum | 10.12.2012 19:52 | 8231 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Christian B. Bei uns bekamen die Betreffenden einen Brief von der Verwaltung mit der Aufforderung sich dann und dann als Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen. Da hat sich keiner zu eingetragen oder sein Interesse bekundet. Viel freiwillig war da nicht. Ich unterstelle grundsätzlich niemandem, der als Wahlhelfer eingeladen/ aufgefordert wird, oder auch der als Wahlhelfer tätig wird erhöhten Geltungsdrang. Das habe ich weder so geschrieben, noch so gemeint. Wenn man alles liest, was ich geschrieben habe, sollte folgendes Klar sein: Ich bin der Überzeugung, dass es sicher kein Problem gibt, sich mit der Begründung Feuerwehr von den Pflichten als Wahlhelfer freistellen zu lassen, wenn die Feuerwehr dadurch ein Problem mit der Einsatzbereitschaft hätte. Wenn dem nicht so ist, und man eben seinen Dienst als Wahlhelfer tut, sollte man IMO eben solange auf die Einsätze verzichten. Hier im Thread wurden aber Klimmzüge vorgeschlagen (mit schnell erreichbaren Ersatzmännern) um als Wahlhelfer dabei zu sein und bei einem Einsatz dabei sein zu können, das ich persönlich mich einfach Frage, welche Motivation dahinter steckt und ob die Leute wirklich unerssetzlich sind. Aus meiner Erfahrung sind die Personen, die für den FW-Einsatz wirklich wichtig sind (nicht unersetzlich) meistens in der Lage eine einfache Lösung für so ein Problem zun finden, nämlich das von mir beschriebene, oder einfach in einer unwichtigen Position als Wahlhelfer dabei zu sein (falls es die gibt). Wer sich aber im FW-Einsatz für unersetzlich hält, ist meistens das absolute Gegenteil... Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 747219 | |||
Datum | 11.12.2012 09:29 | 7979 x gelesen | |||
Servus, also Leute, ich weiß nicht, warum man um die beiden Ämter so ein "Gedöns" macht. Wie oft sind Wahlen? Bei uns in BY gibt´s alle 6 Jahre mal Kommunalwahlen, dann in kürzeren Zyklen Landtags-, Bundestags- und Europawahlen. Bei uns in der Gemeinde ist es Usus, dass sich die Kandidaten (Gemeinderat) als Wahlhelfer zur Verfügung stellen. Aus diesem "Pool" werden dann die Wahlhelfer für die anderen Wahlen rekrutiert. Außerdem gibt´s noch freiwillige Helfer. Und jetzt stellt man die Anzahl der Einsätze an diesen Wahltagen den Helfern gegenüber, so kommt man auf eine relativ kleine Schnittmenge. Ich würde trotz meiner bescheidenen Statistikkenntnisse sagen, dass hier die Entscheidung, welches Ehrenamt ich ausübe, leicht zu fällen ist. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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