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Thema | Feuerwehr hat Ärger mit Finanzamt | 36 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mark8us 8 B.8, Steinebach / Rheinland-Pfalz | 747480 | |||
Datum | 14.12.2012 08:40 | 21869 x gelesen | |||
Hallo zusammen, auf der Gesichterseite spukt momentan dieses Video durch´s weltweite Netz. Da ich´s hier noch nirgends finden kann, verlinke ich das mal. Ohne mich um die Hintergründe gekümmert zu haben: Ich find´s lustig ;-) Das ist alles nur meine eigene Meinung! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8E., Buttenwiesen / Bayern | 747482 | |||
Datum | 14.12.2012 08:51 | 17733 x gelesen | |||
da muss die Feuerwehr mehr Öffentlichkeitsarbeit betreiben. ;) Schönes Wochenende und ein schönen Advent | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 747492 | |||
Datum | 14.12.2012 09:45 | 17319 x gelesen | |||
sie ist 8 Möglichen Fällen von Steuerhinterziehung auf die schliche gekommen und kann 8 Fälle erflgreich bearbeiten... Gibt bestimmt ne Prämie zu Weihnachten.... SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 747504 | |||
Datum | 14.12.2012 11:44 | 16964 x gelesen | |||
... und ich hab Zweifel an der fachlichen Eignung der Finanzbeamtin. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 747511 | |||
Datum | 14.12.2012 12:39 | 16884 x gelesen | |||
....man sollte den Leiter des Finazamtes mal fragen ob er nicht eine geeignetere Verwendung für seine Mitarbeiterin hat. Für den Zweck für den sie derzeit tätig ist, scheint es doch massive Zweifel an der Eignung bestehen. An die Kameraden aus Meissen: Was wurde inzwischen aus der Angelegenheit? ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Mark8us 8 B.8, Steinebach / Rheinland-Pfalz | 747513 | |||
Datum | 14.12.2012 12:58 | 16668 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.An die Kameraden aus Meissen: Was wurde inzwischen aus der Angelegenheit? Ja, interessante Frage. Das Video scheint ja neu zu sein während das Datum im Brief aus 2010 ist. Das ist alles nur meine eigene Meinung! | |||||
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Autor | Mark8us 8 B.8, Steinebach / Rheinland-Pfalz | 747517 | |||
Datum | 14.12.2012 13:19 | 16548 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus B.Ja, interessante Frage. Das Video scheint ja neu zu sein während das Datum im Brief aus 2010 ist. Das kommt davon, wenn man nur mit 0,75 Augen und max. einem Ohr bei der Sache ist. Das Video stammt auch aus 2010. Danke auch an die PN-Richtigsteller ;-) Ich find´s trotzdem lustig gemacht. Das ist alles nur meine eigene Meinung! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 747535 | |||
Datum | 14.12.2012 14:40 | 16544 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus B.Ich find´s trotzdem lustig gemacht.Lustig gemacht könnte man es vielleicht finden, aber inhaltlich völlig bescheuert. Denn: In dem Schreiben des Finanzamtes sehe ich an keiner Stelle den Hinweis auf die "Feuerwehr". Es ist an die Stadt gerichtet. Die hat offenbar angefragt, wie eine Steuerbefreiung für die Feuerwehrfahrzeuge abläuft, und daraufhin das gefilmte Schreiben erhalten. Steht klar ersichtlich im ersten Satz. Die dann ersichtlichen Fragen sind nichts anderes als die stinknormalen Voraussetzungsprüfungen für die gewünschte Steuerbefreiung. Das kann man doof finden, würde aber eine Kommune andere Dienstwagen auf diesem Weg von der Steuer befreien lassen, möglicherweise auch welche die eigentlich gar nicht zu befreien sind, wäre noch doofer, oder? Da kann die Mitarbeiterin des Finanzamtes gar nichts für, die hat dann bei der Anfrage nur ein Kennzeichen. Ob dass das neue HLF ist oder der neue Dienstwagen des kommunalen Botendienstes, weiß die gar nicht. Das einzig merkwürdige ist, das mit solchen normal ablaufenden Dingen unter Ausblendung diverser einfacher Fakten dann so bescheuert vor der Kamera herumgewedelt wird, aber das ist wohl der Zeitgeist. Und gegen Verwaltungen/Behörden stänkert man ja eigentlich dann doch ganz gerne, auch wenn man eigentlich sogar noch selbst ein Teil davon ist... Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 747537 | |||
Datum | 14.12.2012 14:41 | 16160 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.... und ich hab Zweifel an der fachlichen Eignung der Finanzbeamtin. Geschrieben von Volker L. Für den Zweck für den sie derzeit tätig ist, scheint es doch massive Zweifel an der Eignung bestehen. Merke: Wenn jemand seine Arbeit richtig macht, bestehen "Zweifel an der fachlichen Eignung". Willkommen am Stammtisch. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 747548 | |||
Datum | 14.12.2012 15:14 | 16512 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Die dann ersichtlichen Fragen sind nichts anderes als die stinknormalen Voraussetzungsprüfungen für die gewünschte Steuerbefreiung. Das kann man doof finden, würde aber eine Kommune andere Dienstwagen auf diesem Weg von der Steuer befreien lassen, möglicherweise auch welche die eigentlich gar nicht zu befreien sind, wäre noch doofer, oder? Richtig. Die im Schreiben verwendeten Formulierungen finden sich quasi wörtlich ein §3 Nr. 5 KfzStG "Von der Steuer befreit ist das Halten von ... 5. Fahrzeugen, solange sie ausschließlich im Feuerwehrdienst, im Katastrophenschutz, für Zwecke des zivilen Luftschutzes, bei Unglücksfällen, im Rettungsdienst oder zur Krankenbeförderung verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge äußerlich als für diese Zwecke bestimmt erkennbar sind. Bei Fahrzeugen, die nicht für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder einen Zweckverband zugelassen sind, ist außerdem Voraussetzung, dass sie nach ihrer Bauart und Einrichtung den bezeichneten Verwendungszwecken angepasst sind; 6. ..." Wobei eigentlich bei Zulassung auf eine Gemeinde die Prüfung auf die zweite Voraussetzung (das mit Bauart und Einrichtung) entfallen kann und lediglich die erste Voraussetzung (das mit äußerlich für diese Zwecke bestimmt erkennbar) ausreichen würde. Und die Post ging auch nicht an "die Feuerwehr", sondern an die Stadtverwaltung Meißen. Und dort sollte die Finanzabteilung mit einer solchen Anfrage eigentlich problemlos fertig werden... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 747566 | |||
Datum | 14.12.2012 16:30 | 15850 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. Da kann die Mitarbeiterin des Finanzamtes gar nichts für, die hat dann bei der Anfrage nur ein Kennzeichen. Ob dass das neue HLF ist oder der neue Dienstwagen des kommunalen Botendienstes, weiß die gar nicht. Anscheinend hat die mehr als nur das Kennzeichen. Oder woher kennt sie die Anzahl der Sitzplätze? Und wenn die kompletten Fahrzeugdaten vorliegen, dürfte ein "So.Kfz. Löschfahrzeug" oder ähnliches auch für das Finanzamt leicht als ein Feuerwehrfahrzeug zu erkennen sein, wenn auch noch der Halter die jeweilige Stadt/Gemeinde ist. Von daher betrachtet schon merkwürdig. Desweiteren hätte ein Anruf die Sache auch wesentlich schneller und einfacher aufgeklärt als ein geschwollenes Amtsschreiben. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 747569 | |||
Datum | 14.12.2012 17:03 | 15590 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Oder woher kennt sie die Anzahl der Sitzplätze? Ich vermute Standardabfrage i.S. "ist der LKW ein LKW oder ein günstig zugelassener PKW?". Für einen Serienbrief auf Basis Datenbank-Daten ohne "menschliches Zutun" spricht auch die Anschrift. An die "Firma Stadt...". Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 747570 | |||
Datum | 14.12.2012 17:33 | 15392 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Ich vermute Standardabfrage i.S. "ist der LKW ein LKW oder ein günstig zugelassener PKW?". Für einen Serienbrief auf Basis Datenbank-Daten ohne "menschliches Zutun" spricht auch die Anschrift. An die "Firma Stadt...". Würde ich auch drauf tippen. Wenn aus den vorliegen Daten nur hervorgeht: Halter ist eine Gemeinde, Fahrzeugart LKW, Anz. Sitzplätze, Sondersignalanlage, kann dies immer noch ein MTW der "Stadtpolizei" sein. Die ist soweit ich den §3 KraftStG überflogen habe nicht bzw. nicht direkt genannt. Oder es könnte ein MTW sein, der vom Förderverein beschafft wurde und teilweise auch Diesem für Fahrten zu Verfügung steht, somit würde es an der "ausschließlichen Nutzung für den Feuerwehrdienst" scheitern. Der/die Beamte/in kommt also nur seiner "Ermittlungspflicht" nach, um die Besteuerung der Fahrzeuge richtig durchzuführen (das geht am besten schriftlich, dass man was für die Akten hat). Klingt sesselfurzerisch ist aber leider der richtige, gesetzeskonforme Weg. ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 747571 | |||
Datum | 14.12.2012 17:48 | 15337 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel G. Würde ich auch drauf tippen. Wenn aus den vorliegen Daten nur hervorgeht: Halter ist eine Gemeinde, Fahrzeugart LKW, Anz. Sitzplätze, Sondersignalanlage, Mir ist kein Feuerwehrfahrzeug bekannt, bei dem bei der Fahrzeugart "LKW" in den Papieren steht. Bei Löschfahrzeugen schon gar nicht, die sind immer "So.Kfz.Löschfahrzeug" oder auch mit exakter Bezeichnung, selbst Transportfahrzeuge sind normalerweise als So.Kfz. eingetragen. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 747573 | |||
Datum | 14.12.2012 17:59 | 15281 x gelesen | |||
ersetze in meiner Antwort LKW durch So.Kfz. und es passt noch immer (wobei es in seltenen Fällen vorkommen kann, das auch mal was ungenaues in der Zulassung stehen kann) und wenn dem Bearbeiter der KFZ-Steuerstelle die Sachlage nicht ganz klar ist (auch wenns für ein Großteil der hier schreibenden völlig klar ist) muss der Bearbeiter halt "ermitteln". ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 747575 | |||
Datum | 14.12.2012 18:12 | 16596 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Sebastian K.: Merke: Wenn jemand seine Arbeit richtig macht, bestehen "Zweifel an der fachlichen Eignung". Nee, sorry, nix Stammtisch. Habe Dein vorhergehendes Posting natürlich aufmerksam gelesen, ebenso den von Christian geposteten Auszug aus dem KfzStG. Aber: Ist ein Feuerwehrfahrzeug, bzw. gemäß Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ein "Sonder-Kfz Löschfahrzeug", Schlüsselnummmer sollte 04 sein (war jedenfalls früher so), und das bedeutet, dass die Karre - per se - steuerfrei ist. Fertig. Da gibt es nichts mehr groß zu prüfen, das haben schon ganz andere gemacht: Der TÜV, bei der Abnahme und Eintragung (der Schlüsselnummer), das Straßenverkehrsamt bei der Zulassung usw. Ein Problem bei uns in Deutschland ist, und das meine ich jetzt ganz ernst (und ich habe an sich gar nichts gegen die Verwaltung! Ehrlich nicht!), dass wir uns immer mehr verwalten und Verwaltungen mitunter ein lustiges Eigenleben entwickeln, sich immer mehr um sich selbst drehen. Klar, eigentlich ist es vielleicht sogar verwaltungsverfahrenstechnisch korrekt, dass die Dame vom Finanzamt nochmals prüft. Muß sie eber nicht! Sie hat eine Zulassung mit einer Schlüsselnummer und Fahrzeugbezeichnung vorliegen, die ganz klar aussagt, dass es sich um ein nach § 3 KfzStG steuerbefreutes Fahrzeug handelt. Dies haben zudem vorher schon zwei anderen quasi-amtliche und höchstamtliche Instanzen bestätigt. Da muß man nicht als dritte Instanz nochmals losgehen (und hat auch gar keine Veranlassung dazu) und das alles nochmals ganz neu ergründen (wollen). Zusätzlich kann man auch ganz kurz mal nachdenken, nennt sich dann wohl "Ermessensspielraum". Macht man das nicht, sondern erhebt seinen eigenen (Amts-) Mikrokosmos zum Mittelpunkt des Universums, darf man sich über Hohn - ja, auch vom Stammtisch - nicht wundern und / oder auch noch beklagen! Und: Diese Tendenz, sich einfach sinnfrei selbst bzw. gegenseitig (FA - Rathaus) zu beschäftigen, sehe ich als echtes, zunehmendes Problem. Wobei derlei vor allem dem preußischen Beamten ja schon seit jeher unterstellt wird (siehe letztlich den Hauptmann von Köpenick...). Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 747576 | |||
Datum | 14.12.2012 18:28 | 15329 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.dass die Dame vom Finanzamt nochmals prüft. Muß sie eber nicht! Evtl. hat die Bearbeiterin (in jahrelangem Verwaltungskampf) die Erkenntnis erlangt, nur was ich selbst überprüft habe ist für mich Fakt. Evtl. hat sie auch schlicht und einfach eine der Kennzahlen/daten nicht gelesen, erkannt oder etwas an den Daten war ihr unklar. Ich habe auch schon die Erfahrung gemacht, dass es oft mehr bringt eine Unklarheit direkt am Ursprung zu klären, als den Fehler/Unklarheit in der Mühlen der Bürokratie zurückverfolgen zu wollen. Aber was nun die Intention der Bearbeiterin war werden wir wohl nie erfahren und ist glaube ich auch (fast) jedem egal außer den paar Leuten die sich hier amüsieren. ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 747579 | |||
Datum | 14.12.2012 18:51 | 15213 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Daniel G.: vtl. hat die Bearbeiterin (in jahrelangem Verwaltungskampf) die Erkenntnis erlangt, nur was ich selbst überprüft habe ist für mich Fakt.[...] ist glaube ich auch (fast) jedem egal außer den paar Leuten die sich hier amüsieren. Nein! Tut mir leid! Wenn der Hersteller, Zertifizierungsstellen, Nutzer, ggf. sogar Wissenschaftler feststellen und bestätigen, dass ein Ball rund ist, hat (!) der deutsche Beamte (bzw. Verwaltungsfachangestellte) schlicht nicht loszugehen, und alles nochmals von vorne selbst zu prüfen! Er / sie hat den Fakt einfach so hinzunehmen! Und ehrlich, ich sehe diese, mitunter scheinbar (wird unter Umständen nicht so sein) zunehmende, Form der Selbstbeschäftigung und Selbstzentrierung von Verwaltungen inzwischen als echtes (teures, ärgerliches, manchmal lustiges) Problem an! *) Gruß Daniel PS / *): Der "Gesetzgeber", also unsere gewählten Vertreter, die Politik, klagt inzwischen zum Beispiel nicht selten selbst darüber, dass z.B. Gesetze völlig anders aussehen und völlig an dem vorbeigehen, was eigentlich gemeint war, wenn sie aus der (ministerial) Bürokratie herauskommen und jeder nochmal prüfen, seine Bedenken anmelden und nachbessern durfte... | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 747580 | |||
Datum | 14.12.2012 18:53 | 15156 x gelesen | |||
Servus Daniel, obwohl (oder weil) mein Sohn Verwaltungsbeamter ist, bekommst du von mir ein "lesenswert". Haargenau auf den Punkt getroffen mit deinen Ausführungen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 747581 | |||
Datum | 14.12.2012 19:04 | 15171 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Wenn der Hersteller, Zertifizierungsstellen, Nutzer, ggf. sogar Wissenschaftler feststellen und bestätigen, dass ein Ball rund ist, hat (!) der deutsche Beamte (bzw. Verwaltungsfachangestellte) schlicht nicht loszugehen, und alles nochmals von vorne selbst zu prüfen! Fiktiv: In deinen Meldedaten der Gemeinde steht unumstößlich drin, dass du verstorben bist (weil halt ein Fehler passiert ist). Soll ich dass jetzt als dein Bearbeiter beim Finanzamt so hinnehmen oder evtl. doch mal bei dir persönlich nachfragen, wenn ich den Verdacht habe dass du noch lebst? ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Marc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg | 747583 | |||
Datum | 14.12.2012 19:21 | 15109 x gelesen | |||
Hallo, so auch bei uns bei jeder Neuanmeldung von Feuerwehrfahrzeugen. Stadtverwaltung muß jedesmal per Foto nachweisen, das es sich tatsächlich um ein Feuerwehrfahrzeug handelt. Eintragung in Zulassungsbescheinigung als Sonder-KFZ Feuerwehrfahrzeug, also Abnahme als solches erfolgt, Anmeldung auf öffentlichen Träger, und dennoch Nachweis erforderlich. Deutscheland eben. Grüße Marc Wille Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. Kurt Tucholsky (1890-1935) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 747585 | |||
Datum | 14.12.2012 19:26 | 15137 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc W.Deutscheland eben. genau: hätten wir unsere Staatsfinanzen so geregelt wie Griechenland, hätten wir so ein Theater nicht... | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 747586 | |||
Datum | 14.12.2012 19:36 | 15089 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel G. ersetze in meiner Antwort LKW durch So.Kfz. und es passt noch immer Was sollte dann noch passen? Ein "So.Kfz. Löschfahrzeug" oder "So.Kfz. Tanklöschfahrzeug" erklärt sich eigentlich jedem von selbst, auch dem Nichtfeuerwehrmann/-frau beim Finanzamt. Was bitte gibt es da noch zu klären? Reine Selbstverwaltung, letztenendes kassiert eine Behörde bei einer anderen, der Steuerzahler zahlt es ja. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Marc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg | 747587 | |||
Datum | 14.12.2012 19:46 | 15047 x gelesen | |||
Hallo, das hat nichts mit "Staatsfinanzen regeln" zu tun, sondern mit Bürokratismus. Grüße Marc Wille Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. Kurt Tucholsky (1890-1935) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 747589 | |||
Datum | 14.12.2012 20:06 | 15027 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc W. Stadtverwaltung muß jedesmal per Foto nachweisen, das es sich tatsächlich um ein Feuerwehrfahrzeug handelt. Ehrlich ? Ist mir noch nie passiert - und ich hab schon einige FW-Fzge anmelden lassen. Da kommt nach der Anmeldung ein Fragebogen vom FA, den füllt man aus und dann ist es in der Regel gut. Zumindest bei uns ist das so. Aber - andere (Bundes)-Länder - andere Sitten. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Starnberg / Bayern | 747591 | |||
Datum | 14.12.2012 20:18 | 15175 x gelesen | |||
Hallo Daniel! Geschrieben von Daniel R. Ein Problem bei uns in Deutschland ist, und das meine ich jetzt ganz ernst (und ich habe an sich gar nichts gegen die Verwaltung! Ehrlich nicht!), dass wir uns immer mehr verwalten und Verwaltungen mitunter ein lustiges Eigenleben entwickeln, sich immer mehr um sich selbst drehen. Klar, eigentlich ist es vielleicht sogar verwaltungsverfahrenstechnisch korrekt, dass die Dame vom Finanzamt nochmals prüft. Muß sie eber nicht! Sie hat eine Zulassung mit einer Schlüsselnummer und Fahrzeugbezeichnung vorliegen, die ganz klar aussagt, dass es sich um ein nach § 3 KfzStG steuerbefreutes Fahrzeug handelt. Dies haben zudem vorher schon zwei anderen quasi-amtliche und höchstamtliche Instanzen bestätigt. Da muß man nicht als dritte Instanz nochmals losgehen (und hat auch gar keine Veranlassung dazu) und das alles nochmals ganz neu ergründen (wollen). Zusätzlich kann man auch ganz kurz mal nachdenken, nennt sich dann wohl "Ermessensspielraum". Gut auf den Punkt gebracht. Jeder Entscheider muss sich auf die Faktenlage verlassen können. Das macht die Chef-Etage meist sehr gut, weil die Vorlagen ja von Kollegen von unten kommen, auf die man sich gut verlassen kann und die eine gute Arbeit machen. Lustigerweise (eigentlich passt das nicht, aber lasst es mal so stehen), ist es bei der Umsetzung VON OBEN kommender Entscheidungen nicht immer so. Da wird dann vom untergebenen Mitarbeiter die geprüfte, bewertete und entschiedene Sachlage nicht hingenommen und ausgeführt, sondern erneut in die Prüfung genommen, ggf. abschlägig kommentiert und erst auf klare Ansage hin ausgeführt. Das hängt wohl mit dem in der deutschen DNA hinterlegten ausgeprägten Neid-Gen zusammen. "Der verdient das ganze Geld ja gar nicht, obwohl er deutlich mehr Arbeit und Verantwortung hat, als ich...." "Die da oben haben ja überhaupt keine Ahnung..." Müssen sie auch nicht, denn es gibt ja verantwortungsbewußte Kollegen, die sich den Kopf über andere Probleme zerbrechen ;-) In Behörden wird nach meiner persönlichen Meinung und Erfahrung aus eigener und Nachbar- Stadt, Landkreis und Landeshauptstadt auch gern mal eine Extrarunde gedreht, weil man den Kollegen von gegenüber schon mal nicht über den Weg traut. Das gesprochene Wort gilt nicht, nur eine E-Mail, ein Brief oder ein Fax zählt, weil man dann einen Nachweis hat. Keiner lehnt sich mehr aus dem Fenster, weil er sich gar nicht exponieren will - könnte ja mal schiefgehen. Vor allem sucht man nicht mehr das klärende Gespräch, sondern stellt die vermeintlichen Kontrahenten als unfähig dar. Wären wir heute kurz nach Kriegsende WWII, wir würden uns wahrscheinlich zu Tode lamentieren, Verantwortung abwälzen und Schuldige suchen, aber wir würden auf keinen Fall wieder Aufbauarbeit leisten und ... vergesst das Wirtschaftswunder. Das können wir getrost mangels Durchhaltewillen und ehrenamtlichem Engagement abmelden. Deutschland könnte heute um einiges schneller, konkreter und vor allem effizienter sein, wenn der Behördenapparat mal an der eigenen Wurzel nach dem Bösen graben würde, den kompetenten Kollegen etwas zutrauen und vor allem nicht für jeden Sch... eine Vorschrift gebären würde. lg Oliver FF Starnberg https://www.facebook.com/oliver.schwab aktuelle Sammlung von Unfällen bei Einsatzfahrten bzw. mit Einsatzfahrzeugen: Operation Sichere Einsatzfahrt http://sichere-einsatzfahrt.de/category/feuerwehr/ | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 747593 | |||
Datum | 14.12.2012 20:23 | 15087 x gelesen | |||
Wenn aber z.B. nur So.Kfz.LKW übermittelt wurde oder, oder, oder....... wir wissen es nicht und können uns genau so lange daran aufhalten wie an "einem" Einsatzstellenfoto, wo ein Feuerwehrmann beim VU eine Jeanshose trägt und eine Pudelmütze. Vieleicht machen die das dort immer so weil sie blöd sind, vieleicht kam der FA zufällig als erster an der Unfallstelle vorbei und hatte gerade seine Einsatzjacke aus der Reinigung abgeholt. Geschrieben von Michael W. letztenendes kassiert eine Behörde bei einer anderen Das ist nunmal die Gesetzlage. Aber bei der nächsten Wahl kannst du das ja dann ändern :-). Ich kann halt Verwaltung nicht mit der freien Wirtschaft vergleichen. ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 747596 | |||
Datum | 14.12.2012 20:55 | 14951 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc W.bei jeder Neuanmeldung von Feuerwehrfahrzeugen. Stadtverwaltung muß jedesmal per Foto nachweisen Eines der Übel unserer Verwaltungs-(beamten) ist ihre geradezu übermenschliche Fähigkeit sich und andere zu verordnen (von Verordnung) um so ganze "Amtsstuben" mit neuen Aufgabenfeldern zu beschäftigen. auch hier geht alles nur nach Gesetzt und Verordnung ;) Passierschein A38 Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 747600 | |||
Datum | 14.12.2012 22:05 | 14901 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Und ehrlich, ich sehe diese, mitunter scheinbar (wird unter Umständen nicht so sein) zunehmende, Form der Selbstbeschäftigung und Selbstzentrierung von Verwaltungen inzwischen als echtes (teures, ärgerliches, manchmal lustiges) Problem an! Mir wurde das mal so erklärt: Je mehr Zeit und Kapazitäten eine Behörde für eine Aufgabe bekommt, desto länger braucht sie für die Bewältigung selbiger. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 747602 | |||
Datum | 14.12.2012 23:15 | 14983 x gelesen | |||
So und jetzt beruhigen wir uns alle mal wieder, ist der Brief vom Finanzamt so abgeschickt worden, dann schmunzelt man kurz drüber und ruft kurz dort an oder antwortet schriftlich und die Sache ist vom Tisch. Andererseits kann es auch sein, dass hier der zuständige Sachbearbeiter der Stadt gerade mal zwei Wochen im Urlaub war und ruck zuck kommt auf einen Brief vom 1. April ein Eingangsdatum 15. April drauf, Auf derartige dämliche und überflüssige Anfragen hat die deutsche Bürokratie keineswegs ein Monopol, solche Anfragen, die man bereits mit der GMV VO gar nicht hätte schreiben brauchen kommen genauso in der freien Wirtschaft vor, vielleicht tendenziell sogar noch häufiger. Aber davon geht auf keinen Fall das Abendland unter, so wie es hier einige darstellen. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 747613 | |||
Datum | 15.12.2012 10:40 | 14822 x gelesen | |||
Moin!Geschrieben von Christian F."Von der Steuer befreit ist das Halten von Da man den Brief ja nie komplett lesbar zu Gesicht bekommt, vlt. wollte die Dame der Finanzverwaltung auch so ganz nebenbei wissen ob der, m.E. nicht unwesentliche,Faktor "ausschließlich" zum Tragen kommt? Mir würden da einige Kommunen einfallen bei denen das z.B. nicht unbedingt bei allen Fz. so sein muss (z.B. rein fiktiv, könnte der Leiter des kommunalen Bauhofs ja durchaus der der 100%-tagesverfügbare DL-Maschinist/GF sein, der als Dienstwagen dann z.B. einen "Metz" fährt???). Wer die Sendungen des MDR zum Bereich "Der Bürger und die Beamten" kennt, ich sage hier nur "Escher", weiß das in der Beziehung, das "N" in MDR für "Niveau" steht, und das "K" für "Kompetenz"! Gruß Jan Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;) ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 747616 | |||
Datum | 15.12.2012 10:52 | 14778 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan K.Da man den Brief ja nie komplett lesbar zu Gesicht bekommt Einfach mal genauer am Anfang hinsehen: Sie wollen für Ihre Fahrzeuge eine Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 5 KraftStG beantragen. Ich bitte sie, die beiliegenden amtlichen Vordrucke auszufüllen und mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 05.05.2010 hier einzureichen. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 747618 | |||
Datum | 15.12.2012 11:03 | 14947 x gelesen | |||
Sorry, Daniel, aber da gehe ich nicht mit dir konform. So wie ich die Sache und den Inhalt des Schreibens sehe, hat die Stadt Meißen es versäumt, bei der Antragstellung das hierfür vorgesehene (im übrigen bundeseinheitliche) Formular zu verwenden. Sonst würde das FA dies nicht nachfordern. In den Erläuterungen zu diesem Formular ist ebenfalls aufgeführt, das der Einsatzzweck und ggf. die äußere Gestaltung durch z.B. Fotos etc. nachzuweisen und dem Antrag beizufügen sind. Auch dies wurde offenbar versäumt und wird vom FA nachgefordert. Ich kann beim besten Willen keine Versäumnisse oder Willkürlichkeit oder Erbsenzählerei Seitens des FA erkennen und halte die Tatsache, das die Sachbearbeitung des FA an den öffentlichen Pranger gestellt wird, für nicht gerade nett. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 747627 | |||
Datum | 15.12.2012 13:19 | 14681 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Udo B.
Klingt mir nun nicht sooo abwegig. Wenn da dann noch zulassung als So.Kfz.Löschfahrzeug steht - Wenn man letzteres mehr oder minder als Synonym zu Fw-Fzg auffasst kann sich schon fragen, ob das ggf. auch bloß ein MTW ist und wenn ja, wie es da ggf. mit Nebennutzungen aussieht. Kann man ja einfach mal nachfragen als Finanzamtsmensch, bevor man da fachfremd irgendwie versucht, aus Sitzplatzzahl und ggf. Gewicht Ratespiele zum Verwendungszweck anzustellen... Gruß, Thoben | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 747634 | |||
Datum | 15.12.2012 14:51 | 14469 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel G. Wenn aber z.B. nur So.Kfz.LKW übermittelt wurde oder, oder, oder....... Es gibt bestimmte Fahrzeugarten in den Fahrzeugpapieren. Es gibt "LKW" mit diversen Zusätzen wie "Kipper", "off. Kasten" usw. und es gibt div. "So. KFZ", hier steht dann z.B. "Löschfahrzeug" oder "Tanklöschfahrzeug" oder auch eine exaktere Bezeichnung wie "Tanklöschfahrzeug 16/25" oder auch was anderes passendes. Diese Einträge sind aber genau definiert und haben eine Schlüsselnummer, aus der der genaue Typ auch wieder hervorgeht. "So.KFZ LKW" gibt es nicht. Von daher ist auszuschließen, dass man nicht auch beim Finanzamt exakt wissen konnte, um was es geht. Geschrieben von Daniel G. Das ist nunmal die Gesetzlage. Aber bei der nächsten Wahl kannst du das ja dann ändern :-). Danke, ich ändere schon, wo ich kann. Da brauche ich nicht bis zur nächsten Wahl zu warten. Manchmal kann man sogar was ändern- Und doch, man kann auch Verwaltung mit der freien Wirtschaft vergleichen. Je größer ein Unternehmen, desto mehr arbeitet es wie eine Verwaltung. Manche Großunternehmen arbeiten inzwischen mehr als "Amt" als manche kleineren Ämter. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 747636 | |||
Datum | 15.12.2012 15:16 | 14963 x gelesen | |||
Danke! Na, da steht ja auch: Hierzu gehört eine Erklärung über Art und Umfang des Einsatzzwecks. Ich geh so nebenbei mal davon aus das auch in der Steuerverwaltung mit Textbausteinen gearbeitet wird. M.E. macht hier das Finanzamt nur das was ich eigentlich von ihm erwarte. Gruß Jan Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;) ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | |||||
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