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ThemaStrafrechtliche bzw. zivilrechtliche Verantwortung nach Verurteilung3 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorBern8d L8., Emden / Niedersachsen748232
Datum20.12.2012 18:072793 x gelesen
Guten Abend!

Ich habe mehrere Fragen an die juristisch Gebildeten hier im Forum ausgehend vom folgenden Sachverhalt:

Ein Hamburger Feuerwehrmann hat mit einem Löschfahrzeug mit Sondersignalen einen folgenschweren Verkehrsunfall schuldhaft verursacht. Dafür wurde er von einem Gericht strafrechtlich verurteilt. Ich gehe mal davon aus, dass das Urteil rechtskräftig geworden ist!

Ergeben sich für den Feuerwehrmann noch zivilrechtliche Folgen? Falls ja welche könnten das sein?
Greift eventuell eine vorhandene Amts- bzw. Diensthaftpflichtversicherung des Feuerwehrmanns?
Leitet der Innensenator Hamburgs ein Disziplinarverfahren gegen den Feuerwehrmann ein? Falls ja welche Strafen könnten sich ableiten?

Vielen Dank vorab.

Schöne Grüße aus Ostfriesland

Bernd Lenz

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW748235
Datum20.12.2012 18:591776 x gelesen
Hallo,

ich bin zwar kein Jurist und ich kenne den Fall auch nicht (abgesehen von Diskussionen hier und der Presse), daher ganz allgemein:

Geschrieben von Bernd L.Ergeben sich für den Feuerwehrmann noch zivilrechtliche Folgen? Falls ja welche könnten das sein?

Straf-, Zivil- und Disziplinarrecht sind grundsätzlich voneinander unabhängig, können sich aber bedingen (d.h. bestimmte Strafen in einem Bereich können automatisch disziplinarrechtliche Folgen haben.


Geschrieben von Bernd L.Greift eventuell eine vorhandene Amts- bzw. Diensthaftpflichtversicherung des Feuerwehrmanns?

Bedingt, hängt davon ab, was wie versichert bzw. ausgenommen ist.


Geschrieben von Bernd L.Leitet der Innensenator Hamburgs ein Disziplinarverfahren gegen den Feuerwehrmann ein? Falls ja welche Strafen könnten sich ableiten?

kann ich so nicht beantworten...
Vgl. aber für HH einige grundsätzliche Aussagen zum Kontext Straf-/Disziplinarrecht hier http://www.michaelbertling.de/recht/dis/hh/nhhdisustrafr.htm

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW768099
Datum22.07.2013 13:01937 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Bernd L.Ein Hamburger Feuerwehrmann hat mit einem Löschfahrzeug mit Sondersignalen einen folgenschweren Verkehrsunfall schuldhaft verursacht. Dafür wurde er von einem Gericht strafrechtlich verurteilt. Ich gehe mal davon aus, dass das Urteil rechtskräftig geworden ist!

Das Urteil ist gerade erst rechtskräftig geworden, wie ich der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs entnehmen konnte.
Bundesgerichtshof

Auch wenn die Fragen schon etwas her sind:

Geschrieben von Bernd L.Ergeben sich für den Feuerwehrmann noch zivilrechtliche Folgen? Falls ja welche könnten das sein?
Grundsätzlich greift die Amtshaftung des § 839 BGB und Art. 34 GG. Danach haftet erstmal der Dienstherr für sämtliche Schäden, die ein Feuerwehrangehöriger Dritten in Ausübung des Dienstes zufügt. Hier kommen Schmerzensgeld und Schadensersatz in Betracht. Allerdings besteht für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verursachung der Schäden seitens des Dienstherrn eine Regressmöglichkeit gegenüber dem Feuerwehrangehörigen persönlich.
Gleiches gilt für das beschädigte FW-Fahrzeug nach § 16 FwG HH.

Geschrieben von Bernd L.Greift eventuell eine vorhandene Amts- bzw. Diensthaftpflichtversicherung des Feuerwehrmanns?

Das kommt immer darauf an, was genau man dort versichert hat und wie die Versicherungsbedingungen aussehen. Kann man nur im Einzelfall beurteilen. Für Vorsatz greifen solche Versicherungen allerdings meist auch nicht ein.

Geschrieben von Bernd L.Leitet der Innensenator Hamburgs ein Disziplinarverfahren gegen den Feuerwehrmann ein? Falls ja welche Strafen könnten sich ableiten?


Das wäre grundsätzlich möglich. Ausgang ungewiss, je nach Fingerspitzengefühl des Vorgesetzten.

Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass bei Unfällen sowohl von der Regress- als auch der Disziplinarmöglichkeit meist keinen Gebrauch gemacht wird. Die Fahrer haben meist mit dem Unfall selbst schon genug zu tun.

Gruß
Katja

"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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 20.12.2012 18:07 Bern7d L7., Emden
 20.12.2012 18:59 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.07.2013 13:01 Katj7a R7., Köln
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