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Thema | Kompetenzen WF bei Einsatz an Nebenstandorten | 6 Beträge | |||
Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | ||||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 748979 | |||
Datum | 31.12.2012 15:53 | 4863 x gelesen | |||
Moin, gegeben sei ein Unternehmen mit Niederlassungen mit anerkannter WF wie auch Nebenstandorte ohne WF. Letztere so gelegen, dass die örtliche FF schneller vor Ort ist und Abdeckung durch die WF in sinnvollen Eingreifzeiten für den Erstschlag nicht gewährleistet ist, aber als Nachrücker noch in Reichweite. Das Ganze bezogen auf Niedersachsen. Wer hat nun die EL bei Einsätzen am Nebenstandort? a) Generell die lokale FF (bzw. in der öffentlichen FF-Struktur nach oben weitergegeben) b) Generell die WF ab ihrer (parallelen) Alarmierung c) Generell die WF ab Zeitpunkt des Eintreffens d) WF, sobald EL freiwillig übergeben wird e) WF, sobald sie die EL einfordert Wer kann Anordnungen gegenüber Dritten treffen, z.B. zur Requirierung von Bereitstellungsräumen oder nützlichem Material/Gerätschaften? a) Die lokale FW b) Die WF generell ab Eintreffen c) Die WF generell ab Alarmierung d) Nur der jeweilige Einsatzleiter nach vorheriger Frage Ich hoffe, ihr könnt da für ein wenig Klarheit sorgen :) schönen Dank, Thorben | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 749021 | |||
Datum | 31.12.2012 18:36 | 2545 x gelesen | |||
Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) Vom 18. Juli 2012 § 23 Leitung von Einsätzen (2) 1 Soweit in wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen eine Werkfeuerwehr vorhanden ist, hat die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter der gemeindlichen Feuerwehr die Werkfeuerwehr an dem Einsatz zu beteiligen. 2 Die Empfehlungen der Leitung der Werkfeuerwehr soll die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter bei den von ihr oder ihm zu treffenden Maßnahmen berücksichtigen. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg | 749025 | |||
Datum | 31.12.2012 18:57 | 2512 x gelesen | |||
Ich verstehe es also so, daß die FF das sagen hat und die WF berät und unterstützt. Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird. WICHTIGER HINWEIS! Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung. | |||||
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Autor | Arne8 O.8, Hildesheim / Niedersachsen | 749093 | |||
Datum | 02.01.2013 10:36 | 1739 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christian H. Ich verstehe es also so, daß die FF das sagen hat und die WF berät und unterstützt. Genau so wurde es uns auf dem GF Lehrgang beigebracht. Der Gruppenführer der zuständigen Ortsfeuerwehr hat den Hut auf, sollte aber die Hinweise/Unterstützung der WF berücksichtigen. Wenn eine BF beteiligt ist, ist natürlich deren Einsatzleiter Chef im Ring. Grüße, Arne | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 749695 | |||
Datum | 07.01.2013 18:50 | 1357 x gelesen | |||
Das ist abhängig vom jeweiligen Feuerwehrgesetz und dem Genehmigungsbescheid. Ist der Nebenstandort Bestandteil des Genehmigungsbescheides der WF so hätte in Bayern die WF "das Sagen". Die Regelung in Niedersachsen, dass die lokale FF das sagen hat und die Ratschläge der WF "nur" berücksichtigen soll, halte ich persönlich sogar für fahrlässig. Dem GF /ZF fehlt die Detailkenntnis des WF-EL. Nehmen wir mal Extrembeispiele: 1) Brand in einem Reinraum. Der frisch gebackene GF der FF läßt einen Pulverlöscher vornehmen.... 2) Gefahrguteinsatz. Der frisch gebackene GF der FF hat keine Chemie- und Prozeßkenntnisse... 3) Der GF der FF lässt irgendwelche Schieber zudrehen ohne zu wissen was für Prozesse noch daran hängen.... Dann sind wir munter in der juristischen Diskussion über die Haftung bei den Folgeschäden bei falscher / unsachgemäßter Taktik. Auch der EL einer BF hat nicht automatisch die Sachkenntnis im Betrieb. Umgekehrt werde ich mich als EFD meienr WF im öffentlichen Raum zurückhalten - auch wenn ich dort höchster Dienstgrad bin. Ist der lokale FF-Kdt. da dann lasse ich ihn machen (es sei denn, es würde grob fahrlässig und gegen Verstoß gegen den Stand der Feuerwehr-Technik/Taktik gehandelt) ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Alex8and8er 8E., Buttenwiesen / Bayern | 749696 | |||
Datum | 07.01.2013 18:56 | 1294 x gelesen | |||
Hallo, so wurde es auch uns in Bayern beim Gruppenfrührerlehrgang beigebracht. Die ortsansässige Feuerwehr hat die EL und kann es weitergeben. Wobei bei uns im Betrieb die Betriebfsfeuerwehr immer die EL hat und die Berufsfeuerwehr nur an "beratender Stelle" ist. mfg Alex | |||||
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