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Thema | Dienstanweisung für UG-ÖEL / IuK-Einheit | 2 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Phil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Zwischen Iller und Lech :-) | 749102 | |||
Datum | 02.01.2013 11:20 | 3040 x gelesen | |||
Hallo Forums-Gemeinde, neues Jahr, neues Glück :-) Wir überarbeiten derzeit die Dienstanweisung für die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung (UG-ÖEL). Daher würde mich interessieren, was haben andere (TEL, IuK, FEZ, wie mans auch immer nennen mag) denn da so drin stehen. Neben der üblichen Gliederung Alarmierung/Personalansatz/Führer der Einheit usw usw. interessiert auch das Thema Qualifizierung, Befugnisse, Zusammenspiel und Beziehung zu anderen Einheiten (ILS, KEZ usw.), Rahmenvorschriften und weniger die Durchführung des Einatzes selbst. Google hat bereits etwas ausgespuckt, besonders möchte ich dabei die DV der FW Wassenberg und deren IuK-Einheit nennen. M.E. kompakt und auf den Punkt gebracht. http://iuk.112-wassenberg.de/Vorschriften/Dienstanweisung_IuK_Mai_2012.pdf Die einschlägige Literatur von ecomed und Kohlhammer ist mir bekannt, ebenso die Threads ILS/KEZ BY war:SER oder Dienstanweisung für FEZ(RLP) bzw NASt(Bayern) und Suche SER oder Dienstanweisungen für ELW 1 Mich würde interessieren, was man bei euch noch so alles drin stehen hat, eventuell kann mir der eine oder andere seine DV zur Verfügung stellen? Gruß Philipp | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 749219 | |||
Datum | 03.01.2013 23:07 | 1327 x gelesen | |||
Hallo Philipp, Geschrieben von Philipp M. Neben der üblichen Gliederung Alarmierung/Personalansatz/Führer der Einheit usw usw. interessiert auch das Thema Qualifizierung, Befugnisse, Zusammenspiel und Beziehung zu anderen Einheiten (ILS, KEZ usw.), Rahmenvorschriften und weniger die Durchführung des Einatzes selbst. nachdem die UG-ÖEL eine Einheit des Landkreises (Katastrophenschutz) ist, muss die Dienstanweisung meines Erachtens auch aus dem Landratsamt "kommen"... unterschrieben und damit eingeführt in aller Regel vom Landrat. So ist es jedenfalls bei uns. Die meisten Landratsämter in Bayern werden sich da wohl an das einschlägige (eigentlich recht aktuelle) Muster des BayStMI halten. Unsere Dienstanweisung soll demnächst auch überarbeitet und diesem Muster angepasst werden, weitere Vorschläge/ Ergänzungen können und werden wir hier auch einbringen :-) Gerade die Punkte Geschrieben von Philipp M. Befugnisse, Zusammenspiel und Beziehung zu anderen Einheiten (ILS, KEZ usw.), sind zum Teil aber eh durch einschlägige IMS bereits mehr oder weniger vorgegeben. Außerdem kommt es darauf an, wie z.B. eine KEZ im ÖEL-Fall wirken soll... als lupenreine KEZ (z.B. als stationäre Führungsstelle des ÖEL oder als rückwärtige Unterstützung des Einsatzleiters der Feuerwehr) oder z.B. als rückwärtige Unterstützung für die Bereiche S1 und S4. Da sollte sich aber eigentlich mal Eure Führung dazu Gedanken machen. Gruß Markus | |||||
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