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ThemaÖlspur - Zuständigkeit rechtliche Grundlagen - hier Thüringen-23 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen749144
Datum03.01.2013 08:598992 x gelesen
Hallo,

immer wieder kommt es in Wehrführer-/Ortsbrandmeisterversammlungen bei Thema Ölspur zu unterschiedlichen Auffassungen oder Meinungen oder auch Praktiken bezügl. Zuständigkeiten , Straßenfreigabe usw. speziell innerorts .

Straße darf nur eigentlich Baulastträger oder Polizei in dessen Vertretung freigeben.
Wenn Verursacher bekannt, werden Kosten auf diesen umgelegt.
Wenn kein Verursacher bleibt innerorts die Kommune auf diesen Kosten sitzen,bedient sich für Erstmaßnahmen wie Ausbreitung eindämmen oder Sperrung der Feuerwehr.
Außerhalb geschl.Ortschaften bedient sich das Straßenbauamt für Beseitigung Ölspur entsprechender Umweltfirmen die entsprechend dafür ausgerüstet sind.Feuerwehren sind hier nur für Erstmaßnahmen wie weiterer Ausbreitung und Sicherung oder Sperrung zuständig bis Polizei eintrifft

Meine Frage bezieht sich nun darauf wie sieht es auf Landesstraßen aus, die als L-Straße gekennzeichnet sind, aber als "Hauptstraße" gleichzeitig auch Ortsdurchfahrt sind?

Wie sind da die rechtlichen Bestimmungen, da ja auch für die Beschilderung mit Verkehrszeichen dieser Straße nicht die Kommune/Gemeinde sondern Straßenbauamt zuständig ist.

Ist hier die Gemeinde Straßenbaulastträger? Muss also der Bürgermeister als Chef der Gemeinde dieses wieder freigeben bzw. welche Ausbildung / Qualifikation bräuchte er dafür?

Muss ich zwingend als Gemeinde , als Zuständigkeit innerorts,die Feuerwehr einsetzen - wo ich ggf. größere Summen an Verdienstausfall zu erstatten habe- oder habe ich nicht die Möglichkeit die sowieso angestellten Bauhofmitarbeiter für diese Aufgaben einzusetzen(welche spezielle Ausbildung braucht es mit Sack und Streukarre Bindemittel auszubringen?)und ggf. das Fahrzeug der Fw mit nur 1-2 Mann Besatzung bzw. die Feuerwehr in diesem Fall nur als Absicherung einzusetzen bis Poilizei vor Ort um so ggf. Kosten und Einsatzkräften ggf.Unannehmlichkeiten mit AG zu ersparen....grade wenn Ölspur als Einsatzstichwort auftaucht man aber eigentlich unterwegs zur Arbeit sein müsste....


Ich hoffe auf reichliche Antworten

MkG
Lars

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein749148
Datum03.01.2013 09:386662 x gelesen
Geschrieben von Lars B.(welche spezielle Ausbildung braucht es mit Sack und Streukarre Bindemittel auszubringen?)

Ich hab mit Fachleuten gesprochen, die der Meinung sind das das keine ausreichende Reinigung darstellt. Weil das Öl wieder aus der Straßendecke hochkommen kann.

Gibt dazu auch diverse Quellen im Netz und hier im Forum

SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei

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AutorMark8us 8P., Heukewalde / Thüringen749151
Datum03.01.2013 10:446591 x gelesen
Geschrieben von Lars B.
Meine Frage bezieht sich nun darauf wie sieht es auf Landesstraßen aus, die als L-Straße gekennzeichnet sind, aber als "Hauptstraße" gleichzeitig auch Ortsdurchfahrt sind?

Wie sind da die rechtlichen Bestimmungen, da ja auch für die Beschilderung mit Verkehrszeichen dieser Straße nicht die Kommune/Gemeinde sondern Straßenbauamt zuständig ist.



Ich möchte hier mal auf das Zitat antworten, da bei uns eine ähnliche Lage ist.
Wir haben im Ort ein Stück Straße die als K (Kreisstraße) bezeichnet ist.

Diese Straße liegt voll in der Zustandigkeit der Kreisstraßenmeisterei / Verkehrsbehörde,
des Landkreises, obwohl sie in der geschlossenen Ortschaft liegt.

Die Gemeinde hat mit der Straße nichts zu tun. Weder Oberflächenbehandlung noch Winterdienst.

Alles meine persönliche Meinung, nicht die meiner FFW !!
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

Als Gruppenführer wussten Sie, was Sie tun, jetzt als Zugführer kennen Sie jemand, der weiß was er tut! (unbekannter Autor)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz749152
Datum03.01.2013 10:476582 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lars B.(welche spezielle Ausbildung braucht es mit Sack und Streukarre Bindemittel auszubringen?)

Falsche Fragestellung, die richtige müßte lauten: "Welche spezielle Ausbildung braucht es, eine Ölspur fachgerecht zu beseitigen?" Das ausbringen von Bindemitteln alleine ist keine fachgerechte Beseitigung einer Ölspur und auch zur Beseitigung einer Ölspur auf Straßen nicht zielführend. Hier sind Nassreinigungen mit speziellen Geräten gefragt, dafür gibt es Firmen die sowas machen, wenn der eigene Bauhof oder auch die Feuerwehr keine geeigneten Kenntnisse/Gerätschaften hat.

Ich kenne die Regelung in TH nicht, nur die in RLP, die ist ziemlich eindeutig, auch wenn sich leider viele Feuerwehren immer noch nicht dran halten und weiter munter Bindemittel aufstreuen, wegkehren und meinen, der Einsatz wäre erledigt.

Die Vorgehensweise in RLP ist folgende:
Die Feuerwehr ist nur für die Erstmaßnahme zuständig, das bedeutet:
- Absicherung
- Verhinderung einer evtl. Ausbreitung (z.B. bei größeren Mengen)
Anschließend Übergabe an den Straßenbaulastträger:
- innerorts Ortsgemeinde
- außerorts bei öffentlichen Straßen i.d.R. Landesbetrieb Monilität (Straßenmeisterei)
wie die eine Ölspur beseitigen, ist deren Problem, Gerätschaften dafür, geschultes Personal müssen die eben selbst haben oder eine Firma beauftragen. Bei den innerörtlichen Straßen klappt das bei uns recht gut, die kleinen Ortsgemeinden haben keine entsprechende Ausrüstung (bestenfalls mal zwei "Ölspur"-Warnschilder), beauftragen damit eine Firma. Bis zum Eintreffen dieser sichert die FW normalerweise ab.

Gruß,
Michael

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen749156
Datum03.01.2013 11:216499 x gelesen
Geschrieben von Markus P.Diese Straße liegt voll in der Zustandigkeit der Kreisstraßenmeisterei / Verkehrsbehörde,
des Landkreises, obwohl sie in der geschlossenen Ortschaft liegt.


Interessant, bei uns genau andersherum, Winterdienst und Reingung sind der Komune, Baumaßnahmen und verkehrsrechtliche Dinge wie Schilder und Ampeln der Landesbehörde.

Dann gibt es Straßen außerorts, bei denen nur der Winterdienst per Vertrag an die Komune geht, damit die Straßenmeisterei sinnvollere Routen fahren kann.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen749157
Datum03.01.2013 11:346391 x gelesen
Geschrieben von Lars B.Wie sind da die rechtlichen Bestimmungen, da ja auch für die Beschilderung mit Verkehrszeichen dieser Straße nicht die Kommune/Gemeinde sondern Straßenbauamt zuständig ist.

Das am besten mit Eurem Ordnungsamt und Bauamt klären, offensictlich gibt es da viele Varianten.

Geschrieben von Lars B.Ist hier die Gemeinde Straßenbaulastträger?
Für Winterdienst und Reinigung bei uns ja...D.h. Chef der Baubebehörde muß das freigeben oder ein von ihm Beauftragter...das könnte dann wieder die Feuerwehr sein.

Geschrieben von Lars B.Qualifikation bräuchte er dafür?

Faktisch gibt es dafür keine Qualifikation. Nach dem technischen Regelwerk müßte man eine Oberflächenmessung machen und prüfen ob nach der Reinigung wieder 80 % des vorherigen Reibwerts erreicht werden. Es gibt dafür aber keine feuerwehrtauglichen Meßgeräte am Markt.
Deshalb gibt es geprüfte Reinigungsmaschinen, die bei richtiger Bedienung und technischen Zustand die 80% garantieren. D.h. man kann die Verantwortung und Haftung an diese abwälzen.


Geschrieben von Lars B.Feuerwehr in diesem Fall nur als Absicherung einzusetzen bis Poilizei vor Ort um so ggf. Kosten und Einsatzkräften ggf.Unannehmlichkeiten mit AG zu ersparen

Deswegen macht eine Maschine Sinn...

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorFeli8x J8aco8b W8., Ritschenhausen / Thüringen749220
Datum03.01.2013 23:306263 x gelesen
Hallo zusammen,

durch unsere Gemeinde (Thüringen) verläuft eine L-Straße, erst im letzten Jahr hatten wir eine Ölspur die sich auf dieser L-Straße durch mehrere Orte gezogen hat. Praktisch sah das bei uns so aus das die Rettungsleitstelle die jeweiligen zuständigen Feuerwehren Alarmiert hat und diese dann in der Ortslage, also vom Ortseingangschild zu Ortsausgangschild, die Ölspur mit denen zur Verfügung stehenden Mitteln Beseitigt hat. Also wurden in den meisten Ortslagen die altbekannte Methode mit Bindemittel und Besen durchgeführt.
Außerhalb der Ortslage wurde über die Leitstelle ein Umweltdienst verständigt der im Auftrag des Landkreises die Ölspur entfernt. Dieser hat dann die Spur mit Bindemittel abgedeckt (Teilweise 2-3 cm) und eine Beschilderung aufgestellt. Mit dem nächsten Regen hat sich für diese Firma aus die Entsorgung erledigt gehabt.
Innerhalb der Ortslage haben wir nach Beendigung unserer Arbeiten die Einsatzstelle an die Polizei übergeben. Da kein Verursacher festgestellt werden konnte bleibt die Gemeinde auf den Kosten (Bindemittel, Verdienstausfall) sitzen.

Bei uns wird Innerorts immer die FW zu Ölspuren eingesetzt da wir nur einen Gemeindearbeiter haben.

Gruß Felix

Mit kameradschaftlichen Gruß

Felix J. Winkel

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen749228
Datum04.01.2013 09:046673 x gelesen
Hallo Felix,

wird bei uns fast so gehandhabt wie du beschrieben bzw. wie ich im Ausgangspost beschrieben,

allerdings war die Frage eher dahin ausgerichtet ob L-Straße eben Gemeinde grundsätzlich zuständig ist,
da ja für Winterdienst und Beschilderung mit Verkehrszeichen usw. das Straßenbauamt als Baulastträger zuständig, somit m.E. auch für Ölspurbeseitigung.

Was Gemeindearbeiter betrifft war halt die Frage, wenn gemeldete Ölspur, ob dies nicht durchaus auch von Mitarbeitern Bauhof einer Gemeinde bewältigt werden kann und nur ggf. je nach Ausbreitung /Länge / örtlichen Gegebenheiten nur eben die 1-2 FA als (Ab)Sicherung dabei sind bis POL vor Ort.

Gruß Lars

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen749232
Datum04.01.2013 09:416053 x gelesen
Geschrieben von Felix Jacob W.Praktisch sah das bei uns so aus das die Rettungsleitstelle die jeweiligen zuständigen Feuerwehren Alarmiert hat und diese dann in der Ortslage, also vom Ortseingangschild zu Ortsausgangschild, die Ölspur mit denen zur Verfügung stehenden Mitteln Beseitigt hat

Maximaler Personalaufwand...

Geschrieben von Felix Jacob W.die altbekannte Methode mit Bindemittel und Besen durchgeführt

...bei minimaler Kompetenz

Geschrieben von Felix Jacob W.Mit dem nächsten Regen hat sich für diese Firma aus die Entsorgung erledigt gehabt

Allerdings auch minimale Kompetenz..

Der o.g. Ablauf ist für mich so das abschreckende Beispiel ...

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorFeli8x J8aco8b W8., Ritschenhausen / Thüringen749331
Datum04.01.2013 23:396293 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Lars B. allerdings war die Frage eher dahin ausgerichtet ob L-Straße eben Gemeinde grundsätzlich zuständig ist,
da ja für Winterdienst und Beschilderung mit Verkehrszeichen usw. das Straßenbauamt als Baulastträger zuständig, somit m.E. auch für Ölspurbeseitigung.


Das ThürStrG sagt dazu:
§ 17 Abs. (1) Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen; andernfalls kann der Träger der Straßenbaulast, in Ortsdurchfahrten die Gemeinde , die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen. Weitergehende bundes- oder landesrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.

Also egal wer für Winterdienst usw. zuständig ist bei Verunreinigungen ist es in der OD die Gemeinde. Wie diese das dann beseitigt bleibt dann wohl ihre eigene entscheidung.

Nochwas zum Thema Straßenbaulastträger dieser ist bei Landstraße im allg. das Land. Wenn jedoch die Gemeinde eine Einwoherzahl von 30000 überschreitet ist es die Gemeinde und somit auch für alle belange auf L-Straßen verantwortlich.

Bei den meisten Gemeinden ist es doch sowieso das die MA des Bauhofs auch in der FW sind, mit einer sinnvollen Alarmierung kann man hier Kräfte schonend arbeiten.

Gruß Felix

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen749341
Datum05.01.2013 06:425937 x gelesen
Dann macht aber der Umweltdiesnt was falsch,wenn der nur abstreut und auf nächsten Regen hofft,bei uns kommt da zwar auch ein Umweltdienst dazu, der jedoch mit entsprechender Technik/Maschine eben auch nass reinigt.

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg749351
Datum05.01.2013 09:515975 x gelesen
Müssen wir eigentlich städnig jedes Thema zerreden ?

www.feuerwehr-kleinmachnow.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen749354
Datum05.01.2013 10:175924 x gelesen
Geschrieben von Mario G.Müssen wir eigentlich städnig jedes Thema zerreden ?

Was wird hier zerredet?

MkG
Marc

Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen749372
Datum05.01.2013 11:325938 x gelesen
Geschrieben von Mario G.Müssen wir eigentlich städnig jedes Thema zerreden ?
???

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg749401
Datum05.01.2013 13:525992 x gelesen
Ich mein doch nur das wir schon mehrmals zu dieser Thematik heiß diskutiert haben.

Was kam raus.
ES wird in verschiedenen Bundesländern verschieden gehandhabt, Egentlich !
Oder besser gesagt, es sollte verschieden gehandhabt werden. Vielerorts wird allerdings aus den verschiedensten Gründen davon abgwichen, und sei es nur weil "das immer schon so gemacht wurde"

Was erwarten wir denn nun für neue Ergebnisse ?

mfg Mario

www.feuerwehr-kleinmachnow.de

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein749405
Datum05.01.2013 14:165864 x gelesen
Geschrieben von Mario G.ES wird in verschiedenen Bundesländern verschieden gehandhabt, Egentlich !
Oder besser gesagt, es sollte verschieden gehandhabt werden.


Du meinst sicherlich auf Grund des Förderalismus kocht jeder sein eigenes Süppchen und vor Ort wird
das Rezept dann nochmal versalzen?

SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg749407
Datum05.01.2013 14:255895 x gelesen
Und um noch einen draufzusetzen,
wie oft in unserem bescheidenen Feuerwehrdasein ist denn eine Ölspur wirklich eine Ölspur ?

Oder anders gesagt, bei manchen Wetterlagen kann man doch fast auf einen Einsatz zur "ölspur" warten.
Und generell, die meißten "so genannten" Ölspuren würden doch ohne unser Zutun auch alleine verschwinden, und das in recht kurzer Zeit, natürlich weil es sich meißt um alles andere als ÖL handelt.
Denn meißt handelt sich das doch eh nicht um die "böse" Verunreinigung in Form von zentimeterhohen Ölverunreinigungen, oder ?

Mfg Mario

www.feuerwehr-kleinmachnow.de

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein749409
Datum05.01.2013 14:295847 x gelesen
Ich bin nicht qualifiziert das zu beurteilen....

SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen749410
Datum05.01.2013 14:305844 x gelesen
Es steht Dir frei kompetent zu antworten oder intelligente Links zu setzen...

HDM UVD

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY749416
Datum05.01.2013 14:475901 x gelesen
Servus Mario,

ich war ja auf allen Ölwehrlehrgängen, die die SFS-W anbietet. Dort wurde uns erklärt, wieviel Öl wirklich von den HiOrgs aus dem Wasser gezogen wird. Es sind, trotz allen Menschen- und Materialeinsatzes, nur Mengen im ein- bis knapp zweistelligen Prozentbereich. Aber es wird halt von der Öffentlichkeit erwartet, dass was gemacht wird. Und diese Erwartungshaltung ist im Laufe der Jahre immer größer geworden.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY749417
Datum05.01.2013 14:485859 x gelesen
Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung.;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg749420
Datum05.01.2013 15:065850 x gelesen
Hallo Anton !

Bruder im Geiste, genauso ist es.
Wir machens doch nur
1. Weil wir schon mal vor ORt sind
2. Das der geneigte Verkehrsteilnehmer (gern auch direkt der Kradfahrer) sieht:
"Ups, da liegt Ölbinder (oder Reste davon) da wird wohl ne Ölspur sein, ich fahr mal mit Verstand weiter

Wir oft sehen wir denn im Sommer in unseren Orten nach langer Trockenheit Ölflecken (lange eigentlich eingetrocknet) etc und wissen genau, beim nächsten kleinen Regenguss findet sich jemand der die Feuerwehr zur "ach so bösen gemeinen und gefährlichen Ölspur ruft" weil ein kleiner dezenter Farbschimmer auf der Straße glitzert.

mfg Mario

www.feuerwehr-kleinmachnow.de

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AutorStef8an 8B., Baiersdorf / Bayern749472
Datum05.01.2013 20:106037 x gelesen
Hallo Lars,

bei uns ist dies seit kurzem so geregelt:


Stadteigene Straßen:

Die Beseitigung der Ölspur erfolgt durch den städt. Bauhof. Sollte beim Eintreffen eine andere Lage vorgefundenen werden (z.B. VU, andere gefährliche Stoffe auf der Fahrbahn, Freiwerden gefährlicher Stoffe) erfolgt umgehend Nachalarmierung der Feuerwehr. Die Ausschilderung und Straßenfreigabe erfolgt durch Bauhof, ggfs in Absprache mit der Polizei


Staats- und Kreisstraßen:

Die Beseitigung der Ölspur erfolgt durch die Feuerwehr. Die Ausschilderung und Straßenfreigabe erfolgt durch den Kreisbauhof, ggfs in Absprache mit der Polizei


Autobahn:

Da auf der BAB73 in unserem Bereich vor einigen Jahren ein "Flüsterasphalt" aufgebracht wurde, wird seitens der Autobahnmeisterei gewünscht, dass die Feuerwehr nur primär (ggfs mit Unterstützung des BAB-Verkehrsleitsystems) absichert, auffängt oder abdichtet, die weitere Absicherung erfolgt durch die AM, die Beseitigung ausgelaufenen Öls auf der Fahrbahn erfolgt durch entsprechende Firmen im Auftrag der AM.

Gruß aus Franken

Stefan

Meine eigene Meinung, sonst nichts...
https://www.facebook.com/stefan.brunner.9421?ref=tn_tnmn

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 03.01.2013 08:59 Lars7 B.7, Zwinge
 03.01.2013 09:38 ., Flensburg
 03.01.2013 10:44 Mark7us 7P., Heukewalde
 03.01.2013 11:21 Lüde7r P7., Kelkheim
 03.01.2013 10:47 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 03.01.2013 11:34 Lüde7r P7., Kelkheim
 03.01.2013 23:30 Feli7x J7aco7b W7., Ritschenhausen
 04.01.2013 09:04 Lars7 B.7, Zwinge
 04.01.2013 23:39 Feli7x J7aco7b W7., Ritschenhausen
 04.01.2013 09:41 Lüde7r P7., Kelkheim
 05.01.2013 06:42 Lars7 B.7, Zwinge
 05.01.2013 09:51 Mari7o H7., FF Kleinmachnow - BF Berlin
 05.01.2013 10:17 ., Bad Hersfeld
 05.01.2013 11:32 Lüde7r P7., Kelkheim
 05.01.2013 13:52 Mari7o H7., FF Kleinmachnow - BF Berlin
 05.01.2013 14:16 ., Flensburg
 05.01.2013 14:25 Mari7o H7., FF Kleinmachnow - BF Berlin
 05.01.2013 14:29 ., Flensburg
 05.01.2013 14:48 Anto7n K7., Mühlhausen
 05.01.2013 14:47 Anto7n K7., Mühlhausen
 05.01.2013 15:06 Mari7o H7., FF Kleinmachnow - BF Berlin
 05.01.2013 14:30 Lüde7r P7., Kelkheim
 05.01.2013 20:10 Stef7an 7B., Baiersdorf
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