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Thema | Studium neben dem Beruf Feuerwehrmann | 15 Beträge | |||
Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | ||||
Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 749414 | |||
Datum | 05.01.2013 14:45 | 6509 x gelesen | |||
Guten Tag zusammen, man liest ja hier und da mal, dass es hauptberufliche Feuerwehrleute gegeben hat und gibt, die neben ihrer Tätigkeit im mD (egal ob WF oder BF) auch ein Studium absolviert haben. Jetzt wollte ich fragen, ob hier jemand welche kennt, die das gemacht haben. Dabei interessiert mich vor Allem, welche Art von Studium diese absolvierten. Zur Auswahl stehen: berufsbegleitendes Studium, Fernstudium, Vollzeitstudium. Dabei würde mich noch interessieren, wie es dabei mit dem Schichtsystem ausgesehen hat. Also fällt es im 24/48h Dienst leichter nebenbei zu studieren oder ist es besser im 8h Dienst? Oder im Wechsel von Tag-/Alarmdienst? Wurden die für einzelne Prüfungen auch freigestellt? Wäre sehr dankbar, wenn ihr da eure Erfahrungen oder die von anderen berichten könntet Freundliche Grüße Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 749423 | |||
Datum | 05.01.2013 15:15 | 3798 x gelesen | |||
Nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW gab es für mich damals keine Freistellungen für die Prüfungen, aber für Lehrveranstaltungen schon. Den Urlaub zu bekommen war allerdings kein Problem. Ich war allerdings nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 749426 | |||
Datum | 05.01.2013 15:21 | 3650 x gelesen | |||
Hallo Christian, Ich konnte damals mehr als 50% dienstliches Interesse begründen, das bedeutete das ich für die Studienzeit freigestellt wurde und 60% meiner Besoldung monatlich weiter bekam, wichtig für die Fehlzeiten bei der Pensionsberechtigung.Sämtliche gebühren und Lehrmittel wurden von mir übernommen ,da ja auch privates Interesse nachweisbar.In den Semesterferien machte ich ,abzüglich zustehender Erholungsurlaub ganz normalen Dienst. Ich würde die 8h variante empfehlen, da ich aus anderen zeitintensiven Fortbildungen im Anschluss des 24h Dienstes sagen kann das es nicht optimal ist um 8Uhr konzentriert irgendwo auf der Matte zu stehen,wenn man in der Nacht vorher intensiv unterwegs war z. B RD. Kollegen die mir persönlich bekannt sind mach(t)en,Fernstudium,berufsbegleitend,Telekolleg, sie bekommen für im Dienst benötigte Studienbedingte Zeit Dienstbefreiung. Gruß Klaus Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 749427 | |||
Datum | 05.01.2013 15:25 | 3453 x gelesen | |||
Hier in Magdeburg gibt bzw. gab (ich weiß nicht, ob sie schon fertig ist) eine Feuerwehrfrau im mD, die nebenher ein Vollzeitstudium absolviert bzw. absolviert hat. Die BF hat bei uns derzeit 24/48h. Mehr Details kenne ich nicht. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 749432 | |||
Datum | 05.01.2013 16:09 | 3401 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph R.Vollzeitstudium Das hängt sicherlich stark davon ab, was du studieren möchtest. Bei mir (Jura) gab es eigentlich nie Pflichtveranstaltungen, von geringen Ausnahmen abgesehen, so dass das mit einer Tätigkeit bei der BF/HA FF vereinbar gewesen wäre. Die BF an meinem Studienort Greifswald fährt auch keinen Rettungsdienst und vielleicht ein-zwei Einsätze in 24h, so dass man da gut lernen könnte. Bachelorstudiengänge und bestimmte Staatsexamensstudiengänge wie Medizin und Pharmazie sind aber sehr verschult mit teils sechs bis acht Stunden Anwesenheitspflicht pro Tag, da bleibt angesichts des hohen Vor- und Nachbereitungsaufwandes weder Zeit für BF noch für Hobbies oder derlei Unsinn ;) Nach acht Stunden Arbeit ist es schwierig, sich geistig in etwas komplett anderes hineinzuversetzen, so dass ich immer 24-h vorziehen würde, insb. wenn ihr mit drei Schichten fahrt und du dann wirklich zwei Tage frei hast. Insgesamt wäre ein Studium angebracht, was nicht so verschult ist wie die meisten heute und wo es wenig starre Prüfungsfristen gibt (Lehramt ist zB gut geeignet^^), mE ist das für den Studienerfolg bei Berufstätigkeit fast noch wichtiger als das Schichtmodell. Aber da helfen die Prüfungsordnungen ja weiter. | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 749440 | |||
Datum | 05.01.2013 17:29 | 3173 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Thomas R. Bachelorstudiengänge (...) sind aber sehr verschult mit teils sechs bis acht Stunden Anwesenheitspflicht pro Tag, bei mir bekannten Bachelorstudiengängen besteht keine AnwesenheitsPFLICHT...das mit dem "verschult" i.S.v. vollem Stundenplan ist korrekt, aber wer sich den Stoff auch anderweitig beibringen kann, wird nicht zum abhocken verpflichtet, "Sitzscheine" gibt es nicht mehr. mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 749442 | |||
Datum | 05.01.2013 17:37 | 2982 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian R.bei mir bekannten Bachelorstudiengängen besteht keine AnwesenheitsPFLICHT...das mit dem "verschult" i.S.v. vollem Stundenplan ist korrekt, aber wer sich den Stoff auch anderweitig beibringen kann, wird nicht zum abhocken verpflichtet, "Sitzscheine" gibt es nicht mehr. Ausnahme wäre BA bzw. DHBW, aber da ist das ja eh anders geregelt und die Stadt müsste als AG auftreten und auch entsprechend zahlen... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 749447 | |||
Datum | 05.01.2013 18:02 | 2899 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian R.bei mir bekannten Bachelorstudiengängen besteht keine AnwesenheitsPFLICHT. Gibt leider auch eine Reihe Bachelorstudiengänge wo dies gang und gäbe ist. MkG Marc Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ... | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 749449 | |||
Datum | 05.01.2013 18:09 | 2915 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Adrian R. ei mir bekannten Bachelorstudiengängen besteht keine AnwesenheitsPFLICHT.. Zumindest beim Pharmaziestudium kommst du da nicht drum rum da ein nicht geringer Teil aus "Labor" besteht. Gruß Andi | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 749453 | |||
Datum | 05.01.2013 18:28 | 3069 x gelesen | |||
Ich kenne mehrere Leute im mD diverser Berufsfeuerwehren, die mit mir zusammen den Bachelorstudiengang Rettungsingenieurwesen an der FH Köln angefangen haben oder noch dabei sind, die haben dann die Vorlesungen immer dann besucht wenn sie keinen Dienst hatten usw, haben dann aber natürlich für den Abschluss länger gebraucht als die die das Vollzeit studiere haben. Im Masterstudiengang gab es dort auch den ein oder anderen der das ganze neben seiner Tätigkeit im gD gemacht hat (es war sogar einen Arzt darunter, der auch schon Facharzt, LNA und wie man hörte ärztlicher Leiter eines Landkreises war/ist). Ansonsten sind mir in den letzten Jahren auch sonst immer wieder Leute begegnet, die im mD einen Bachelor oder im gD einen Master gemacht haben (oder Diplom wenn es schon etwas länger zurücklag) und dann aufgestiegen sind oder auf den Aufstieg warten. Ich kenne auch selber ein paar Kommilitonen die nach Bachelorabschluss erst mal ein bischen weiterstudiert haben und nachdem sie den Großteil des Masters hinter sich hatten im gD angefangen sind, aber noch vorhaben den Master zuende zu amchen und dann in den hD wollen. Auch habe ich vor kurzem von einem hDler gehört der ein Doppelaufstieg aus dem mD dadurch geschafft hat, das er jeweils parallel studierte, sich auf Ausbildungsstellen für die nächsthöhere Laufbahn beworben hat und dann jeweils den Dienst quittiert und die entsprechenden Laufbahnausbildungen/Vorbereitungsdienste jeweils komplett neu gemacht hat. Obwohl das wohl ein Einzelfall sein dürfte. Möglichkeiten gibt es also schon viele, es liegt IMO nur an der Zeiteinteilung und dem Willen so etwas durchzuziehen. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Albe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern | 749467 | |||
Datum | 05.01.2013 19:48 | 2912 x gelesen | |||
Hallo Christoph, ich kenne mittlerweile 4 Feuerwehrleute, die parallel neben ihrem Dienst das Studium der Sicherheitstechnik absolviert haben. Das funktioniert aber nur, wenn sie große Unterstützung ihrer Studienkollegen erhalten und ihre Schichten so anpassen können, dass zB der Dienst hauptsächlich am WE oder in der vorlesungsfreien Zeit stattfand (geht nur mit Zustimmung und Unterstützung der Dienststelle). Sicherheitstechnik in Wuppertal ist grundsätzlich ein Vollzeitstudium. Also wenn du das nebenbei machst, wirst du ein paar Semester dazurechnen müssen... Viele Grüße, Albert | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 749486 | |||
Datum | 05.01.2013 22:05 | 2817 x gelesen | |||
Ein Gedanke, den ich eben auch noch auf eine Frage per PN so formuliert habe: Wenn ihr nicht bereits bei BF/WF seid, d.h. uU eine Verbeamtung auf Lebenszeit aufgebt: Geht erst an die Uni/FH, dann hauptamtlich zur Feuerwehr. Rechnet einfach mal aus, was ihr zB. als Brandoberinspektoren oder Brandräte netto verdient im Jahr (plus Pensionsansprüche...), wie viel Geld ihr also in der Differenz zur Brandmeisterbesoldung verliert, wenn ihr - weil Studium neben dem Job - nur zwei, ganz schnell aber vier oder sechs Semester länger braucht...Es wird bei nüchtener Betrachtung schnell deutlich preiswerter, "nur" zu studieren, und nicht nebenbei zu arbeiten, dann aber richtig einzusteigen. | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 749570 | |||
Datum | 06.01.2013 17:41 | 2613 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis E.Ausbildungsstellen für die nächsthöhere Laufbahn beworben hat und dann jeweils den Dienst quittiert und die entsprechenden Laufbahnausbildungen/Vorbereitungsdienste jeweils komplett neu gemacht hat. Obwohl das wohl ein Einzelfall sein dürfte. Hallo Dennis, hat der was angerechnet bekommen oder musste er wirklich immer das volle Programm machen? Ansonsten hätte er den Grundlehrgang ja 3x machen müssen? Danke und schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 749572 | |||
Datum | 06.01.2013 17:46 | 2595 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian F.
Kann ich nicht sagen, ich weiß nur von jemandem der ihn als Leiter oder Dozent beim ABC-Lehrgang für hauptamtliche an einer Landesfeuerwehrschule hatte und er da am ersten Tag spaßeshalber so was sagte wie "... ich habe den Lehrgang ja selber 3 mal mitgemacht" mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 749576 | |||
Datum | 06.01.2013 18:06 | 2585 x gelesen | |||
Ja, den Herrn kenne ich zufällig auch :-) Meines Wissens wird da in der Regel nur die 6 monatige Grundausbildung anerkannt. D.h den Gruppen- und Zugführer machst du als Brandreferendar mit vorher absolvierter gD Ausbildung zweimal. | |||||
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