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ThemaMetall- Kabeltrommel23 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorMich8a K8., Freudental / Baden Württemberg749895
Datum09.01.2013 16:1218149 x gelesen
Hallo mzusammen, ich habe mal eine Frage die ich zur Diskussion stelle.

Auf Baustellen und Montageorten sind keine Kabeltrommeln ( Leitungsroller) aus Metall zulässig, die besagt die BGI/GUV-I 608.

Kurzer Auszug daraus:

Leitungsroller
Leitungsroller sind für den Einsatz unter rauen Umgebungsbedingungen auf Bauund
Montagestellen geeignet, wenn sie die Anforderungen nach Grundsatz
GS-ET-35 erfüllen. Das bedeutet, dass sie nach DIN EN 61242 (VDE 0620-300)
oder DIN EN 61316 (VDE 0623-100) gebaut sind und zusätzlich folgende Merkmale
aufweisen:
Ausführung in Schutzklasse II, d.h. schutzisoliertes Betriebsmittel mit doppelter
oder verstärkter Isolierung, mit entsprechender Kennzeichnung.
Ausrüstung mit einer Leitung vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F,
Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel müssen aus Isolierstoff bestehen oder mit
Isolierstoff umhüllt sein, um zu verhindern, dass durch eine beschädigte Leitung
eine gefährliche Berührungsspannung an großflächig berührbaren Konstruktionsteilen
ansteht.

Nun bin ich der Meinung das auf Einsatzstellen die gleichen oder sogar schlimmere Bedingung herrschen. Wie sieht es denn da aus? Ich habe im Netz nichts gefunden und bei uns sind noch die guten alten blauen Kabeltrommel aus Metall verlastet.
Gibts da eine Vorschrift oder Norm die das regelt?

Gruß Micha

"Dies ist ausschließlich meine persöhnliche Meinung, sollte sie fachlich falsch sein so bitte ich um berichtigung! Man lernt nie aus".

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW749897
Datum09.01.2013 16:3011658 x gelesen
Ich glaube nicht, das das eine wirkliche Gefährdung darstellt. Auf Baustellen wird mit dem Material doch etwas anders Umgegangen, wie an einer Einsatzstelle. Vor allem wird das Material danach gereinigt und kontrolliert.

Auch wird bei euch doch die BGV A3 Prüfung durchgeführt und damit die Trommeln regelmäßich Sachkundig geprüft.

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern749898
Datum09.01.2013 16:3210704 x gelesen
Hallo Michael,

Geschrieben von Micha K.Gibts da eine Vorschrift oder Norm die das regelt?
... zumindes eine Info der HFUK Nord klick

Desweiteren werfe ich mal die Begriffe "Schutztrennung" und "Potentialausgleich" in den Raum.
(Näheres hierzu siehe hier bei der FUK Nds.)
Das ist wohl der größte Unterschied zwischen Bau- und Einsatzstelle.

Grüße
Magnus

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AutorMich8a K8., Freudental / Baden Württemberg749966
Datum10.01.2013 08:3410927 x gelesen
Geschrieben von ---Harald Schramke---
Auch wird bei euch doch die BGV A3 Prüfung durchgeführt und damit die Trommeln regelmäßich Sachkundig geprüft.

Soweit so gut, dies ist aber auch auf allen Baustellen und Betrieben vorgeschrieben, auch Personenschutzeinrichtungen sind Vorschrift, für mich also nichts anderes.
Und weiter bin ich der Meinung das mit dem material unter Einsatzbedingungen nicht anders um gegangen wird ( siehe Brandschutt oder Metall bei VU).

Naja, aber wahrscheinlich ist noch nichts passiert und deswegen gibt es keinen Handlungsbedarf. Das kommt dann (und mit Nachdruck) wenn der erste Kamerad einen schweren Stromunfall gehabt hatte.

Ist schon komisch was unter der "Feuerwehr DIN" alles möglich ist... Wobei es ja andersrum genauso ist, was gibt es alles was sich seit Jahren in der Industrie bewährt hat und für die Feuerwehr nicht zugelassen ist.

Danke für die Antworten die bisher eingegangen sind.

Gruß Micha

"Dies ist ausschließlich meine persöhnliche Meinung, sollte sie fachlich falsch sein so bitte ich um berichtigung! Man lernt nie aus".

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg749971
Datum10.01.2013 09:289866 x gelesen
Hallo,

nun, in den aktuellen Normen für HLF 20 und LF 20 werden meines Wissens zwischenzeitlich Leitungsroller nach DIN EN 61316 gefordert. Insofern scheint es hier zwischenzeitlich zu einer Angleichung gekommen zu sein.
Dennoch gibt es wohl aus den üblichen Gründen keine Veranlassung, in älteren Fahrzeugen vorhandene Leitungsroller nach DIN 14680 auszuwechseln. Somit bleiben diese weiterhin erlaubt, aber in neueren Fahrzeugen gibt es dann nur noch Leitungsroller in der von Dir genannten Baustellenqualität.

Gruß

Thomas

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AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen749974
Datum10.01.2013 10:1710257 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Harald S.uch wird bei euch doch die BGV A3 Prüfung durchgeführt und damit die Trommeln regelmäßich Sachkundig geprüft.

Böse Frage - wieviel Leuten traust Du zu, Kabeltrommeln so zu prüfen, dass eine umfassende Aussage zur sicheren Verwendung im Feuerwehreinsatz dabei gegeben ist?

Gruß,
Thorben

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AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen749975
Datum10.01.2013 10:249897 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Magnus H.... zumindes eine Info der HFUK Nord klick

Ein Loblied auf die alten Blechdinger, aber ohne substantiellen Inhalt. Dass 'ne Haushalts-PVC-Leitung mit Tischsteckdose nichts auf dem LF zu suchen hat ist eine Sache, warum es dann aber die speziellen Fw-Dinger sein müssen statt den preiswerteren zivilen Varianten für Bau/Industrie ist hingegen nicht ersichtlich. M.W. stellen Bund und THW schon länger auf modernere Bauformen um und vermissen die alten nicht wirklich.


Geschrieben von Magnus H.Desweiteren werfe ich mal die Begriffe "Schutztrennung" und "Potentialausgleich" in den Raum.
(Näheres hierzu siehe hier bei der FUK Nds.)
Das ist wohl der größte Unterschied zwischen Bau- und Einsatzstelle.


Bis du dann irgendwann mal Strom aus dem lokalen Netz nutzt...


Gruß,
Thorben

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW749976
Datum10.01.2013 10:3010404 x gelesen
Geschrieben von Thorben G.Böse Frage - wieviel Leuten traust Du zu, Kabeltrommeln so zu prüfen, dass eine umfassende Aussage zur sicheren Verwendung im Feuerwehreinsatz dabei gegeben ist?

Ich verändere die Frage etwas:

Wievielen Leuten traue ich die ordnungsgemäße Prüfung in Standardfällen zu: leider wenigen

Wievielen Leuten traue ich die ordnungsgemäße Durchführung der BGV A3 Prüfung für jeden nicht Standard Fall zu: noch viel weniger "Fachkräften".

Vielen ist garnicht bewusst, das auch die Eignung für den Zweck geprüft werden muss. Daher ist die Prüfung auch vor der ersten Verwendung vorgeschrieben.

Für mich ist das Wichtigste an der BGV A3 Prüfung die Sichtkontrolle. Dort fallen auch die meisten Geräte raus. Die wird aber von den meisten nicht gemacht oder als unnötig angesehen. Die eigentliche Messung ist zwar Notwendig aber meistens unauffällig. Die wird aber bis zum Exzess durchgeführt. Auf der Sicheren Seite stehen die dann aber immer noch nicht.

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein749978
Datum10.01.2013 11:079804 x gelesen
Geschrieben von Thorben G. warum es dann aber die speziellen Fw-Dinger sein müssen statt den preiswerteren zivilen Varianten für Bau/Industrie ist hingegen nicht ersichtlich.

Ich soll ja nix mehr zu themen schreiben, von denen ich keine Ahnung hab...

Aber ich interessiere mich gerade für ein Produkt das auch bei der Feuerwehr Verwendung findet.

Gibt nach meiner Recherche einen europäischen Hersteller der das Produkt mit CE + internationale Norm anbietet aber ohne MilSpec. Dann ne Handvoll US Hersteller, teilweise erfüllen die die internationale Norm aber alle MilSpec. Der europäische Hesteller bietet aber nicht das optimale Produkt. Von den US Hersteller wird mind ein Hersteller auch nach de Importiert.

Ein Shop hat Preise im Netz die 35% über dem US Listenpreis (umgerechnet in inkl Fracht, Zoll, MwSt) liegen. Händler EK ist mir auch bekannt, tut hier aber nix zur Sache.

Achja keine Erwähnung der internationalen Norm, kein Hinweis auf CE, Nur Hinweis auf Milspec auf der deuschen HP, kein Hinweis auf SWL Werte usw.


Da fragt man sich, ist das eventuell in dem Produktbereich "Ausrüstung für BOS" immer so?

ölfuß

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW749979
Datum10.01.2013 11:179704 x gelesen
Alles was in der EU vertrieben wird muss das CE Zeichen besitzen. Die Konformität zu einer bestimmten Norm ist nicht notwendig. Man darf allerdings natürlich auch Sachen ohne CE in die EU Importieren. Hierbei sollte allerdings beachtet werden, das der Weitervertrieb oder die Nutzung ausgeschlossen ist, solange niemand das CE erteilt. Selbstverständlich darfst du als Käufer/Importeur dir das CE auch selbst erteilen. Was du ja auch schon regelmäßig tust!
Bedenke, die MilSpec hat nichts mit dem CE gemein. Die Schutzziele sind andere.

Geschrieben von René H.Da fragt man sich, ist das eventuell in dem Produktbereich "Ausrüstung für BOS" immer so?
Nein, das gilt für so ziemlich alles Mögliche.

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern749981
Datum10.01.2013 11:3210237 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Micha K.(...)auch Personenschutzeinrichtungen sind Vorschrift, für mich also nichts anderes.

Der große Unterschied ist eben die im Feuerwehrbereich vorliegendene Schutztrennung! Vielleicht wird es etwas klarer, wenn du dich hierzu mal etwas einließt. Im Netz gibts dazu zahlreiche Quellen unter anderem auch bei Wikipedia.

Geschrieben von Micha K.Naja, aber wahrscheinlich ist noch nichts passiert und deswegen gibt es keinen Handlungsbedarf. Das kommt dann (und mit Nachdruck) wenn der erste Kamerad einen schweren Stromunfall gehabt hatte.
Selbst beim Anschluss "defekter" Geräte an den Stromerzeuger der Feuerwehr kann aufgrund der Schutztrennung und des Potentialausgleichs im Prinzip nichts passieren! Das hat nichts mit Glück zu tun, sondern mit Physik :)

Grüße
Magnus

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein749982
Datum10.01.2013 11:429588 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Bedenke, die MilSpec hat nichts mit dem CE gemein. Die Schutzziele sind andere.

Dessen bin ich mir völlig bewußt.

Das ich es erwähnt hatte, zielte auch nur darauf ab das dieser Shop und offensichtlich auch der andere Anbieter ein Produkt ohne CE (zumindest wird sie nicht erwähnt, nur eben Milspec) anbietet.

Die Vorgehensweise das Produkt mit einer CE versehen zu lassen ist mir inziwschen hinreichend vertraut.



Geschrieben von Harald S.Nein, das gilt für so ziemlich alles Mögliche.

In meinem Hauptgeschäft ist es aber eher so das die Importe günstiger sind...

Und bevor jetzt jemand kommt aber die haben ne Lagerhaltug usw. Bei angegeben ca14 Tagen lieferzeit, kommt die Ware wohl jedesmal frisch aus den USA

ölfuß

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen749997
Datum10.01.2013 17:319476 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Thomas B.
nun, in den aktuellen Normen für HLF 20 und LF 20 werden meines Wissens zwischenzeitlich Leitungsroller nach DIN EN 61316 gefordert. Insofern scheint es hier zwischenzeitlich zu einer Angleichung gekommen zu sein...Somit bleiben diese weiterhin erlaubt, aber in neueren Fahrzeugen gibt es dann nur noch Leitungsroller in der von Dir genannten Baustellenqualität.
Wo steht in der EN61316 eigentlich, das die Trommel aus Isolierstoff sein muß?

mkg hwk

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen749998
Datum10.01.2013 17:339355 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Harald S.
Alles was in der EU vertrieben wird muss das CE Zeichen besitzen. Die Konformität zu einer bestimmten Norm ist nicht notwendig.
Zu was dann, oder anders: wer vergibt ein CE-Zeichen auf welcher Grundlage?

mkg hwk

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen749999
Datum10.01.2013 17:369301 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Thorben G.
Ein Loblied auf die alten Blechdinger, aber ohne substantiellen Inhalt.
Na zumindest sind dort die Schleifringe gefordert, so das man das Kabel abziehen kann, obwohl schon ein Stecker in der Dose... ;-)
Das ist vorsichtig ausgedrückt schon sowas wie "Feuerwehrsicher"

Nun gut auch die L.-Roller nach EN61316 dürfen Schleifringe besitzen, nur die Fahrzeugvorschriften fordern das nicht explizit.

mkg hwk

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AutorMart8in 8G., Linz / Oberösterreich750000
Datum10.01.2013 17:449270 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner K.Zu was dann, oder anders: wer vergibt ein CE-Zeichen auf welcher Grundlage?

Infos u.a. hier, und hier.

Besuchen Sie die Freiwillige Feuerwehr Ebelsberg im Internet:
www.feuerwehr-ebelsberg.org

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen750003
Datum10.01.2013 17:569278 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Martin G.
Infos u.a. hier, und hier.
ja, ja, aber "harmonisierte Vorschriften" sind doch z.B. die DIN EN ...?

mkg hwk

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken750005
Datum10.01.2013 18:089243 x gelesen
Können sein. Du kannst auch behaupten, dass das zumindest das selbe Sicherheitsniveau erreicht wird, evtl. geht das recht einfach über die Mil-Spec.

Tomy

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW750014
Datum10.01.2013 19:199466 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner K.Zu was dann, oder anders: wer vergibt ein CE-Zeichen auf welcher Grundlage?

Wenn du willst, kannst du das sogar selbst machen. Normen kannst du einhalten musst es aber nicht. Wenn es nun eine Norm gibt, das Bleistifte exakt 12 cm lang sein müssen, kannst du dich drann halten, kannst aber auch welche mit 15cm verkaufen. Du darfst halt nur nicht behaupten, das er nach der Norm gemacht ist.

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AutorMich8a K8., Freudental / Baden Württemberg750049
Datum11.01.2013 09:029226 x gelesen
Hallo Thomas,
das ist doch mal eine Aussage. Geht zumindest in die Richtung die ich für sinnvoll halte. Damals wurden die Leitungsroller geändert weil auf der Normbeladung des HLF 20 keine 400V Geräte verlastet sind, soweit mein Wissensstand. Und ich finde die Bauart nach dieser DIN völlig ausreichent und in vielen Fällen handlicher als die schweren Rollen.

Dass das CE Zeichen nicht unbedingt für Sicherheit steht geht ja schon aus den Anforderungen für die Verteilung des Ce zeichens hervor. Könnte genau so gut " China Export" heißen. Aus diesem Grund wurde das Zeichen auch in seiner jetzigen Form (Aussehen, Maße usw.) genormt, man ging echt eine Zeit lang davon aus das die Asiatischen Produkte der Ce Norm entsprechen, bis man die wahre Bedeutung erkannt hat. Naja, ich gebe jedenfalls nichts darauf weil ja wirklich jeder diesen Kleber aufbringen darf. Dann lieber das gute GS Zeichen.

"Dies ist ausschließlich meine persöhnliche Meinung, sollte sie fachlich falsch sein so bitte ich um berichtigung! Man lernt nie aus".

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg750069
Datum11.01.2013 10:349072 x gelesen
Das weiß ich nicht. Aufgrund der gefundenen Produkte, die diese Norm erwähnen, bin ich implizit davon ausgegangen, dass das dort drin steht. Deshalb auch meine Einschätzung dazu.
Aber wenn ich Deine Frage jetzt richtig verstehe, steht das dort nicht drin? Was wird denn dann dort gefordert?

Thomas

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen750128
Datum11.01.2013 14:039162 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Thomas B.
Das weiß ich nicht. Aufgrund der gefundenen Produkte, die diese Norm erwähnen, bin ich implizit davon ausgegangen, dass das dort drin steht. Deshalb auch meine Einschätzung dazu.
Ja aber ich habe das auch nicht behauptet, ich täte mich nur wundern, deshalb frug ich wo das steht...

(wenn solche heilsbringende ständig verhütende Schreibtischgessellschaften einer anderen Meinung sind ist das ihr Problem. Ich glaube nicht das Baustellenunfälle mit Strom signikant auf Trommeln abzielen. Aber die werden auch noch Putzmaschinen und Betonmischer aus Prozellan fordern)

mkg hwk

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg750213
Datum12.01.2013 16:0610603 x gelesen
Die BGI/GUV-I 608 ist eine Empfehlung.

Es gibt kein Verbot, Leitungsroller aus Metall (z.B. die Bosch-Eisemann KSA 20) zu nutzen - sofern die Sicherheit durch z.B. entsprechende Geräteprüfungen gewährleistet ist.

Vergleiche z.B. KomNet-Dialog 6556 und 5568).

Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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 09.01.2013 16:12 Mich7a K7., Freudental
 09.01.2013 16:30 Hara7ld 7S., Köln
 10.01.2013 08:34 Mich7a K7., Freudental
 10.01.2013 11:32 Magn7us 7H., Pöttmes
 10.01.2013 10:17 Thor7ben7 G.7, Leese OS
 10.01.2013 10:30 Hara7ld 7S., Köln
 09.01.2013 16:32 Magn7us 7H., Pöttmes
 10.01.2013 10:24 Thor7ben7 G.7, Leese OS
 10.01.2013 11:07 ., Flensburg
 10.01.2013 11:17 Hara7ld 7S., Köln
 10.01.2013 11:42 ., Flensburg
 10.01.2013 17:33 Hans7wer7ner7 K.7, Sebnitz, OT Ottendorf
 10.01.2013 17:44 Mart7in 7G., Linz
 10.01.2013 17:56 Hans7wer7ner7 K.7, Sebnitz, OT Ottendorf
 10.01.2013 18:08 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 10.01.2013 19:19 Hara7ld 7S., Köln
 10.01.2013 17:36 Hans7wer7ner7 K.7, Sebnitz, OT Ottendorf
 10.01.2013 09:28 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 10.01.2013 17:31 Hans7wer7ner7 K.7, Sebnitz, OT Ottendorf
 11.01.2013 10:34 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 11.01.2013 14:03 Hans7wer7ner7 K.7, Sebnitz, OT Ottendorf
 11.01.2013 09:02 Mich7a K7., Freudental
 12.01.2013 16:06 Udo 7B., Aichhalden
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