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Thema | Grönwohld (Schleswig-Holstein): stellvertretender Gemeindewehrführer v | 11 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 749880 | |||
Datum | 09.01.2013 15:04 | 8661 x gelesen | |||
hallo, interssanter Vorgang: Einen solchen Vorgang hat es bei den Stormarner Feuerwehren noch nie gegeben. Der stellvertretende Gemeindewehrführer der Feuerwehr Grönwohld, Ronald Buchsdrücker, wurde durch einen einstimmigem Beschluss der Gemeindevertretung zum 1. Januar, 0 Uhr, seines Amtes enthoben. Gleichzeitig setzte Bürgermeister Ralf Breisacher (CDU) den bisherigen Gruppenführer Jörg Afheldt kommissarisch als stellvertretenden Wehrführer ein. weitere Infos mit Links zu Zeitungsartikel: Grönwohld (Schleswig-Holstein): stellvertretender Gemeindewehrführer vom Amt enthoben MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 749882 | |||
Datum | 09.01.2013 15:11 | 6154 x gelesen | |||
Mal unabhängig vom vorliegenden Fall, aber bei der Warteliste für GF- , ZF- und VF-Lehrgänge sind zwei Jahre nicht wirklich lang. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 749883 | |||
Datum | 09.01.2013 15:14 | 6028 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael L.Mal unabhängig vom vorliegenden Fall, aber bei der Warteliste für GF- , ZF- und VF-Lehrgänge sind zwei Jahre nicht wirklich lang. im THW wirst Du ohne die notwendigen Lehrgänge besucht zu haben auf 5 Jahre vorläufig berufen , danach ist Schluß da gibt es so gut wie keine Chance auf verlängerung. Wobei 5 Jahre wirklich ausreichend sind Gunnar | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 749885 | |||
Datum | 09.01.2013 15:22 | 5915 x gelesen | |||
Hallo, an sich kein wirklicher neuer Fall. Auch einer unserer Stellvertreter ist befristet berufen worden. Ob man ihn dann am Stichtag wirklich "absägt" sollte er bis dahin nicht in Münster gewesen sein, wird man sehen. Nur weiß ja keiner von uns, ob das der "wirkliche" Grund ist. Gruß | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 749892 | |||
Datum | 09.01.2013 15:43 | 5797 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael L.Mal unabhängig vom vorliegenden Fall, aber bei der Warteliste für GF- , ZF- und VF-Lehrgänge sind zwei Jahre nicht wirklich lang.Insbesondere dann, wenn so eine Funktionsbesetzung ungeplant erfolgen muss, und man bei den Lehrgangsanmeldungen solche "spontanen" Dinge nicht mit einkalkuliert hat (...einkalkulieren konnte/durfte). In RLP wurde der 2-Jahresfrist ja mit der 2010er FwVO für "besondere Fälle" extra ein drittes Jahr angehangen. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 749894 | |||
Datum | 09.01.2013 15:55 | 5691 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Michael L. aber bei der Warteliste für GF- , ZF- und VF-Lehrgänge sind zwei Jahre nicht wirklich lang. Das ist relativ. Wenn jemand in ein Amt gewählt wird und er einen oder mehrere Lehrgänge nachholen muss gibt es in vielen Bundesländern die Möglichkeit an der Warteschlange vorbei einen Lehrgangsplatz zu bekommen. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 749899 | |||
Datum | 09.01.2013 16:32 | 5486 x gelesen | |||
Offiziell oder eher via "kleinem Dienstweg"? Ich habe in meinem Umfeld akut zwei Fälle die auf Lehrgänge warten die für den Dienstposten vorgeschrieben sind. Mal schauen wie lange das bei beiden dauert. Siehe dazu auch den Beitrag von Sebastian. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 749901 | |||
Datum | 09.01.2013 16:52 | 5349 x gelesen | |||
hallo, ich denke zumindest hier in BaWü dürfte das so auf dem offiziellen Dienstweg so funktionieren MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jörn8 V.8, Grafrath / Bayern | 749913 | |||
Datum | 09.01.2013 18:08 | 5307 x gelesen | |||
Innerhalb von 2 Jahren sollte es in meinen Augen trotz aller privaten und beruflichen Unwägbarkeiten machbar sein, die entsprechenden Lehrgänge nachzuholen. Ich persönlich befinde mich in einer ähnlichen Situation, ich wurde im März 2012 zum stellv. Kommandanten (Bayern) gewählt und habe noch einige Lehrgänge nachzuholen, welches mir bei einigen auch schon gelungen ist. Das bayerische Feuerwehrgesetz gibt mir ab Wahl 12 Monate Zeit die Lehrgänge nachzuholen. Nicht einfach wenn man den Beruf (viel Außendienst-Tätigkeit) nicht hinten anstellen kann oder will und auf die Zuweisung der Lehrgänge an den staatlichen Feuerwehrschulen angewiesen ist. Ich kann hier nur für unsere Kreisbrandinspektion sprechen: Die ist äußerst bemüht darum, die entsprechenden Plätze heranzuschaffen. Die Kette an Lehrgängen zu absolvieren, welche die notwendige Voraussetzung für die Berechtigung am folgenden Lehrgang ist, machts mir persönlich nicht einfach. Verpasst man einen Termin, sind im optimalen Fall 6 Monate warten angesagt. Alles eine Frage des Augenmaßes: Wenn die Verantwortlichen sehen, dass derjenige bemüht ist sein Amt auszuführen und die entsprechenden Lehrgänge nachzuholen, kann man auch mal Nachsicht gewähren und ein Auge zudrücken. Ob man nun 8, 12 oder 18 Monate braucht, spielt in meiner Meinung nur eine untergeordnete Rolle. Nur durch den Besuch eines Gruppenführer oder Kommandanten-Lehrgangs wird man nicht automatisch zum geborenen/allwissenden Führungsdienstgrad oder Einsatzleiter. Was heute zählt ist den "Laden" am laufen zu halten mit dem entsprechenden Rückhalt durch die Mannschaft, die haben einen immerhin gewählt. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 749915 | |||
Datum | 09.01.2013 18:24 | 5222 x gelesen | |||
Servus, Recht hat er, der Bürgermeister. Bei uns wirst du auch nur kommisarisch im Amt bestätigt, bis du deine Lehrgänge absolviert hast. Bei mir war das der "Leiter einer Feuerwehr" und "ZF" und das in einem Jahr. Damals gab´s auch keine Probleme mit den Terminen. Aber in 2 Jahren sollte man wirklich mal einen Lehrgang absolviert haben. Ansonsten tanzt der Knabe der Verwaltung immerzu auf der Nase herum. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Cars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz | 749984 | |||
Datum | 10.01.2013 13:20 | 4734 x gelesen | |||
Hallo Forum, schaut euch mal § 11, hier besonders Abs. 2 Nr. 3, des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren in Schleswig-Holstein an. Text. Grob gesagt ist jemand zur Wahrnehmung der Funktion berechtigt, wenn er sich verpflichtet binnen zwei Jahren die erforderlichen Lehrgangsnachweise zu bringen. Details zu den Gegebenheiten bei den Kollegen/Kolleginnen in Grönwohld und warum der Brandschutzträger diesen Schritt gegangen ist, entziehen sich meiner Kenntnis, und ein Orakel bin ich leider auch nicht :-) . Was ich hier schreibe spiegelt meine persönliche Meinung wider. Insofern ich dies nicht kenntlich mache beziehen sich meine Beiträge niemals auf Sachverhalte oder Probleme aus meiner Feuerwehr. Ich schreibe weder namens noch im Auftrag eines fremden Dritten. | |||||
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