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Thema | Unglaublich........aber leider wahr! | 10 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Stef8an 8B., Heidesee / Brandenburg | 750171 | |||
Datum | 11.01.2013 20:31 | 8812 x gelesen | |||
LFV BB Maerkische Allgemeine Und wie wird die Bestrafung der Täter aussehen, wenn man sie überhaupt findet?! Mehr als der erhobenen Zeigefinger oder eine Geldstrafe wird es wohl nicht werden. Ich denke man sollte Schandtaten als schwere versuchte Körperverletzung oder gar als versuchten Totschlag werten, schließlich könnten durch solchen Unfug Menschen sterben!!!!! Wie denkt Ihr darüber. mkg Stefan Bölk | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 750172 | |||
Datum | 11.01.2013 20:53 ![]() | 4710 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan B.Ich denke man sollte Schandtaten als schwere versuchte Körperverletzung oder gar als versuchten Totschlag werten, schließlich könnten durch solchen Unfug Menschen sterben!!!!! Meinst du nicht, dass du ein wenig übertreibst? Die Tatsache dass es sich um Rettungsgerät gehandelt hat, würde sich sicherlich in der Strafbemessung widerspiegeln. Aber es ist wohl eher nicht davon auszugehen, dass die Leute das gemacht haben, um potentielle Unfallopfer o.ä. zu schädigen. Es ging wohl nur um Beschaffung von allen möglichen Sachen, die man so brauchen kann... (Kettensäge, Funkgeräte, und sie hatten vermutlich auf Medikamente gehofft. So würde ich den ausgeleerten EH-Kasten deuten.) Die Sachbeschädigung diente in erster Linie der Verdeckung der Tat. Meiner Meinung nach sind solche Vorfälle weniger Grund, über härtere Strafen nachzudenken (dafür muss man nämlich Täter erwischen...), sondern über Vorsorgemaßnahmen, die Einbrüche verhindern, bzw. melden, bzw. bei einem Einbruch den Schaden verringern. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 750173 | |||
Datum | 11.01.2013 21:26 | 4307 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan B. Wie denkt Ihr darüber. Der Zeitungsbericht gibt die Lösung vor --> Alarmanlage. Da stehen im FW-Haus nicht nur Millionenwerte, sondern davon hängt auch das Leben und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger (auch das der Stadträte und des Bgm) ab. Falls die Stadt dafür kein Geld ausgeben will (kann), würde z.B. auch ein Rottweiler o.ä. helfen, der sich im FW-Haus frei bewegen kann. Und so ein kleines (schwarzes) Maskottchen kann nie schaden... MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Gera8ld 8W., Bischofsheim / Hessen | 750183 | |||
Datum | 11.01.2013 23:51 ![]() | 4221 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.Falls die Stadt dafür kein Geld ausgeben will (kann), würde z.B. auch ein Rottweiler o.ä. helfen, der sich im FW-Haus frei bewegen kann. Moin, dumm nur, wenn das irgendwann nicht mehr so kleine Maskottchen nachts aus dem Tiefschlaf gerissen plötzlich einer Horde "Wildgewordener" Männer und Frauen gegenüber steht, und sein Gerätehaus verteidigt... Da finde ich, eine Alarmanlage inkl. BMA schon vorteilhafter... Alles was ich hier schreibe, ist weder die Meinung meines Arbeitgebers, noch die meiner Feuerwehr und schon garnicht die meiner Frau, sondern meine EIGENE Meinung, frei nach meinem Motto "Mir doch Egal" Gefundene Rehchtchraipveller dürfen gerne behalten werden :-) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 750203 | |||
Datum | 12.01.2013 12:18 | 3840 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Stefan B. Und wie wird die Bestrafung der Täter aussehen, wenn man sie überhaupt findet?! Mehr als der erhobenen Zeigefinger oder eine Geldstrafe wird es wohl nicht werden. So sehr ich den Ärger über sowas verstehe, kann man nicht einfach einen Straftatbestand konstruieren um jemanden härter zu bestrafen. Wie hier schon angemerkt, hätte eine Alarmanlage evtl. geholfen. Vielleicht sollte man mal untersuchen, wie lange die im Haus gewütet haben. Bei einer Alarmanlage hätte vielleicht jemand rechtzeitig eingreifen können? Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 750207 | |||
Datum | 12.01.2013 13:21 | 3537 x gelesen | |||
Eine Möglichkeit wäre, den §305a StGB dementsprechend zu ändern, dass auch Feuerwehr und die anderen BOS entsprechend aufgenommen werden. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 750208 | |||
Datum | 12.01.2013 13:40 | 3426 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf H.Eine Möglichkeit wäre, den §305a StGB dementsprechend zu ändern, dass auch Feuerwehr und die anderen BOS entsprechend aufgenommen werden. ?!? Steht doch drin... Mal davon ab, dass es vermutlich niemanden interessiert, der da den Schaden anrichtet und somit keine Auswirkungen haben wird, ob man da was verschärft oder nicht... | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 750211 | |||
Datum | 12.01.2013 14:02 | 3528 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben G.
Hast Recht, hatte da wohl eine veraltete Version gelesen. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 750253 | |||
Datum | 13.01.2013 08:47 | 2967 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.... Muss Sie halt hin und wieder mal der Feuerwehr neue Dinge kaufen. So einfach ist das. Jeder Geschäftsmann würde SEIN Eigentum nachhaltig schützen. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 750317 | |||
Datum | 14.01.2013 12:29 | 2792 x gelesen | |||
Hallo Stefan! Geschrieben von Stefan B. Ich denke man sollte Schandtaten als schwere versuchte Körperverletzung oder gar als versuchten Totschlag werten, schließlich könnten durch solchen Unfug Menschen sterben!!!!! Halte ich wie meine Vorschreiber für etwas übetrieben. In die Richtung würde ich erst in dem Moment gehen, wenn da zeitlich nahe eine Brandstiftung oder ein absichtlich verursachter VU oder ähnliches im Ort gewesen wäre. Dann könnte man IMHO davon ausgehen, dass die Täter tatsächlich Menschen dadurch schaden bzw. einen entsprechend höheren Materiellen Schaden an Gebäuden oder Fahrzeguen verursachen wollten. Ich tippe auch eher darauf, dass die "Verwüstung" eigentlich nur von der eigentlichen Tat ablenken sollte. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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