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Thema | Darf ein Atemschutzgerätewart arbeit an Laien delegieren | 19 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Seba8sti8an 8M., Weimar / Thüringen | 751177 | |||
Datum | 20.01.2013 16:30 | 8057 x gelesen | |||
Darf ein ASGW wenn er viel zu tun hat, seine kollegen eine einweisung in die prüfung von Masken und Rückenplatten geben. Und darf er dann den raum oder gar die feuerwache verlassen und die von ihm eingewiesen kollegen selständig arbeiten lassen. Die Kollegen haben nicht den lehrgang ASGW besucht oder von einer Firma wie Dräger einen Zertifikat. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 751178 | |||
Datum | 20.01.2013 16:39 | 5314 x gelesen | |||
Hallo, definiere: "wenn er viel zu tun hat" Ansonsten würde ich es als AGW mir sehr gut überlegen, wem ich was machen lasse. Er hält nun mal im Zweifel seinen Kopf für hin. Gruß | |||||
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Autor | Marc8ell8 K.8, Tellingstedt OT Rederstall / Schleswig-Holstein | 751179 | |||
Datum | 20.01.2013 17:16 | 5362 x gelesen | |||
Äh , nö darf er nicht, siehe: GUV-I 8674 Wartung und Pflege nur durch autorisierte Personen.(Lehrgang und persönlich zertifiziert). | |||||
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Autor | Udo 8S., Wiesen / Bayern | 751186 | |||
Datum | 20.01.2013 19:04 | 4837 x gelesen | |||
hallo, ich bin leiter as und werde meine kameraden nur rein schicken, wenn mein material nur durch geprüftes fachpersonal gewartet wurde. ein durch ein "angelernrter laie" überprüftes material ist für mich ein " no-go". es geht hier um die sicherheit von meinen kameraden ( die vertauen auf mich ) und gerade da solllte ich mir gedanken machen !!! wenn du probleme mit der personellen unterbesetzung bei dir hast, würde ich mir andere gedanken machen. es geht hier um die versicherungtechnische seite und um die verantwortung gegenüber deiner kameraden. kg udo | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 751187 | |||
Datum | 20.01.2013 19:08 | 4470 x gelesen | |||
Hallo Udo, bitte achte auf die Groß- und Kleinschreibung in deinen Beiträgen. Ein Text, der nur bzw. überwiegend aus Kleinbuchstaben besteht ist schwer lesbar. Worte, die nur aus Großbuchstaben bestehen, werden vom Leser als "Schrei" wahrgenommen. Die Verwendung der Groß- und Kleinschreibung ist ein Gebot der Höflichkeit gegenüber den anderen Usern im Forum. Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 751188 | |||
Datum | 20.01.2013 19:16 | 4260 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian M.Darf ein ASGW wenn er viel zu tun hat, seine kollegen eine einweisung in die prüfung von MaskenWas wird denn bei der "Rückenplatte" geprüft? Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 751189 | |||
Datum | 20.01.2013 19:20 | 4291 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcell K.GUV-I 8674 Du solltest mal genauer lesen wann dort von autorisierte Personen gesprochen wird. MkG Marc Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8A., Hamburg / Hamburg | 751194 | |||
Datum | 20.01.2013 19:55 | 4089 x gelesen | |||
Ich denke mal, dass bezieht sich auf: - Austausch der Hoch-und Mitteldruckleitung - Austausch der Begurtung - Austausch des kompletten Druckminderers (Person muss durch Hersteller autorisiert sein) Alle diese Arbeiten dürfen nur durch einen ausgebildeten Atemschutzgerätewart erfolgen. Dieser muss einen Lehrgang an einer Landesfeuerwehrschule, bei den Herstellern oder einer Hauptstelle für Grubenrettungswesen erfolgreich absolviert haben. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8A., Hamburg / Hamburg | 751196 | |||
Datum | 20.01.2013 20:02 | 4150 x gelesen | |||
Nein, darf er nicht. Die Unterweisung und somit die Qualifizierung muss an einer Landesfeuerwehrschule, bei einem Hersteller oder einer Hauptstelle für Grubenrettungswesen erfolgen. Der AGT darf nur kleinere Arbeiten durchführen, bspw. Kurzprüfung vor dem Einsatz und bei der Reinigung der Geräte unterstützen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 751199 | |||
Datum | 20.01.2013 21:37 | 3999 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcell K.Äh , nö darf er nicht, siehe: Steht da wo!? Falls du ganz am Anfang meinst, dann bitte weiterlesen, da geht es um Grundüberholungen... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP | 751200 | |||
Datum | 20.01.2013 21:41 | 3803 x gelesen | |||
Hallo Ich denke es spricht nichts dagegen wenn ein "Ungelernter" dem AGW zur Hand geht und arbeiten wie Masken waschen, Trockenschrank bestücken, Masken einschweißen, etc. auch selbstständig durchführen kann ohne irgendwelche Vorschriften zu verletzen oder eine mangelnde Sorgfaltspflicht sich vorzuwerfen. Und auch beim prüfen der Geräte kann er den AGW unterstützen, sei es bei der Nachweisführung, Handreichungen,... Und der "Ungelernte" der den AGW unterstützt wird auch sicher keiner sein der erst 3 Tage Feuerwehrmann ist und keine Ahnung hat was er da tut. Christian Alles was ich hier schreibe ist meine reine persönliche Meinung und keine Stellungnahme meiner FF noch einer andere offiziellen Stelle. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 751201 | |||
Datum | 20.01.2013 21:45 | 3784 x gelesen | |||
Hallo Marcell, so lange nicht geklärt ist, welche Arbeiten in welchem Umfang genau von welchen Laien gemacht wurden, wäre ich da vorsichtig mit einem endgültigen Urteil. Gruß | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8A., Hamburg / Hamburg | 751202 | |||
Datum | 20.01.2013 22:29 | 3713 x gelesen | |||
Kleinere Arbeiten, wie du sie nennst, können selbstverständlich auch durch "Helfer" erledigt werden (habe ich ja auch nicht ausgeschlossen). Es ging jedoch um die Prüfung von Atemanschlüssen und kompletten Grundgeräten, deswegen meine Antwort. | |||||
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Autor | Rein8hol8d B8., Kirchenpingarten / Bayern | 751215 | |||
Datum | 21.01.2013 10:52 | 3186 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, wie hier bereits gesagt, der AGW ist halt im Zweifelsfall der Lackierte, wenn er Tätigkeiten deligiert und dann was passiert. Was noch ginge, ist, dass ein anderer (ohne Ausb.) Tätigkeiten unter Anleitung ausführt, d.h. der AGW schaut ihm ständig über die Schulter und kann jederzeit eingreifen. Dann könnte der AGW es aber auch selber machen. Hilft also bei großer Arbietsbelastung eher gar nicht. In deinem Fall wäre es angeraten, dass mal Verstärkung ausgebildet wird. Ein AGW allein auf weiter Flur ist m. E. zu wenig. Menschen können ja auch mal krank werden, sie haben Urlaub, gehen auf Lehrgang etc.. Da wäre dann die Atemschutzwerkstatt quasi lahmgelegt, was mit Sicherheit nicht gewollt sein kann. Also hilft nur eins: Ausbilden, auch wenn´s was kostet. mkg Reinhold Bauer | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 751219 | |||
Datum | 21.01.2013 11:03 | 3103 x gelesen | |||
Moin, Unter Anleitung heißt nicht zwingend ständige unmittelbare Beaufsichtigung. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 751225 | |||
Datum | 21.01.2013 13:13 | 2939 x gelesen | |||
Hallo Sebastian! Jetzt hab ich mal ne ganz blöde Frage: Geschrieben von Sebastian M. Und darf er dann den raum oder gar die feuerwache verlassen und die von ihm eingewiesen kollegen selständig arbeiten lassen. Wenn der Gerätewart die Atemschutzwerkstatt verlässt, wird er ja wohl kaum eine Tätigkeit ausführen, die seine Qualifikation erfordert. Dann wäre es dochh sinnvoller dem "Kollegen" diese Aufgaben zu übertragen. Oder warum ist dies nicht möglich? Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 751227 | |||
Datum | 21.01.2013 13:36 | 2886 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick W.Wenn der Gerätewart die Atemschutzwerkstatt verlässt, wird er ja wohl kaum eine Tätigkeit ausführen, die seine Qualifikation erfordert. Dann wäre es dochh sinnvoller dem "Kollegen" diese Aufgaben zu übertragen. So ganz blöde aus dem Bauch heraus spekuliert: Vielleicht ist ja irgendein Betriebswirtschaftler [1] auf die tolle Idee gekommen, dass ein AGW reicht und dass - wenn jetzt wirklich mal zu viel Arbeit da sein sollte - einfach jemand anderes die Arbeit erledigen kann und dass der "Original"-AGW wenn er am nächsten Tag wieder auf der Wache vorbei kommt dann einfach den Stapel Prüfprotokolle unterschreibt, der auf seinem Schreibtisch liegt. [1] Bevor jetzt die Betriebswirtschaftler sauer auf mich werden: Mir vist schon klar, dass es gut ist wenn Leute auf die Finanzen gucken, weil leider manche Ingenieure nur auf Technik gucken und gar nicht auf das Geld achten. Aber wenn die Betriebswirtschaftler alleine regieren kommt auch nicht immer was gutes dabei raus. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 751263 | |||
Datum | 21.01.2013 17:39 | 2738 x gelesen | |||
Hallo Uwe! Geschrieben von Uwe S. So ganz blöde aus dem Bauch heraus spekuliert: Vielleicht ist ja irgendein Betriebswirtschaftler [1] auf die tolle Idee gekommen, dass ein AGW reicht und dass - wenn jetzt wirklich mal zu viel Arbeit da sein sollte - einfach jemand anderes die Arbeit erledigen kann und dass der "Original"-AGW wenn er am nächsten Tag wieder auf der Wache vorbei kommt dann einfach den Stapel Prüfprotokolle unterschreibt, der auf seinem Schreibtisch liegt. Ja, das kann natürlich durchaus sein, dennoch frage ich mich, warum muss dann die Arbeit, für die eine Spezialausbildung vorgeschrieben ist an "Laien" delegiert werden? Und auch die lieben Betriebswirtschaftler dürfen rechtliche Rahmenbedingungen in dem Fall nicht wegrationalisieren! Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 751276 | |||
Datum | 21.01.2013 18:32 | 2775 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick W.Und auch die lieben Betriebswirtschaftler dürfen rechtliche Rahmenbedingungen in dem Fall nicht wegrationalisieren! Das Problem ist aber, dass viele "rechtliche Rahmenbedingungen", die ein FA gerne hätte, bei genauer Betrachtung gar keine sind... Das ist hier übrigens auch der Fall... Auf die Ausbildung wird nämlich nur im Vorwort mit dem Hinweis zur Grundüberholung eingegangen.... Klassischer Fall vom Bumerangeffekt ;-) Ganz davon ab, ist es natürlich sinnvoll und anzuraten entsprechende Leute auszubilden. Allerdings kann mir keiner erklären, warum ein FA, der beruflich alle Kurse z.B. von Auer hat, plötzlich nicht in der Lage sein soll einen Dräger-PA am Prüfstand zu prüfen... Eine Tabelle mit Prüfwerten etc. pp. setze ich mal voraus, die liegt bei uns trotz computergestütztem System auch immer noch daneben... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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