alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaDarf ein Atemschutzgerätewart arbeit an Laien delegieren19 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorSeba8sti8an 8M., Weimar / Thüringen751177
Datum20.01.2013 16:308057 x gelesen
Darf ein ASGW wenn er viel zu tun hat, seine kollegen eine einweisung in die prüfung von Masken
und Rückenplatten geben.

Und darf er dann den raum oder gar die feuerwache verlassen und die von ihm eingewiesen kollegen selständig arbeiten lassen.

Die Kollegen haben nicht den lehrgang ASGW besucht oder von einer Firma wie Dräger einen Zertifikat.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW751178
Datum20.01.2013 16:395314 x gelesen
Hallo,

definiere: "wenn er viel zu tun hat"

Ansonsten würde ich es als AGW mir sehr gut überlegen, wem ich was machen lasse. Er hält nun mal im Zweifel seinen Kopf für hin.

Gruß

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8ell8 K.8, Tellingstedt OT Rederstall / Schleswig-Holstein751179
Datum20.01.2013 17:165362 x gelesen
Äh , nö darf er nicht, siehe:
GUV-I 8674
Wartung und Pflege nur durch autorisierte Personen.(Lehrgang und persönlich zertifiziert).

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8S., Wiesen / Bayern751186
Datum20.01.2013 19:044837 x gelesen
hallo,

ich bin leiter as und werde meine kameraden nur rein schicken, wenn mein material nur durch geprüftes fachpersonal gewartet wurde. ein durch ein "angelernrter laie" überprüftes material ist für mich ein " no-go".
es geht hier um die sicherheit von meinen kameraden ( die vertauen auf mich ) und gerade da solllte ich mir gedanken machen !!!
wenn du probleme mit der personellen unterbesetzung bei dir hast, würde ich mir andere gedanken machen.
es geht hier um die versicherungtechnische seite und um die verantwortung gegenüber deiner kameraden.


kg udo

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern751187
Datum20.01.2013 19:084470 x gelesen
Hallo Udo,

bitte achte auf die Groß- und Kleinschreibung in deinen Beiträgen.

Ein Text, der nur bzw. überwiegend aus Kleinbuchstaben besteht ist schwer lesbar.
Worte, die nur aus Großbuchstaben bestehen, werden vom Leser als "Schrei" wahrgenommen.
Die Verwendung der Groß- und Kleinschreibung ist ein Gebot der Höflichkeit gegenüber den anderen Usern im Forum.


Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

Blackberry Pin:2820CBA7
http://www.facebook.com/gordon.gollob

Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP751188
Datum20.01.2013 19:164260 x gelesen
Geschrieben von Sebastian M.Darf ein ASGW wenn er viel zu tun hat, seine kollegen eine einweisung in die prüfung von Masken
und Rückenplatten geben.
Was wird denn bei der "Rückenplatte" geprüft?

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen751189
Datum20.01.2013 19:204291 x gelesen
Geschrieben von Marcell K.GUV-I 8674
Wartung und Pflege nur durch autorisierte Personen.(Lehrgang und persönlich zertifiziert).


Du solltest mal genauer lesen wann dort von autorisierte Personen gesprochen wird.

MkG
Marc

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8A., Hamburg / Hamburg751194
Datum20.01.2013 19:554089 x gelesen
Ich denke mal, dass bezieht sich auf:

- Austausch der Hoch-und Mitteldruckleitung
- Austausch der Begurtung
- Austausch des kompletten Druckminderers (Person muss durch Hersteller autorisiert sein)

Alle diese Arbeiten dürfen nur durch einen ausgebildeten Atemschutzgerätewart erfolgen.

Dieser muss einen Lehrgang an einer Landesfeuerwehrschule, bei den Herstellern oder einer Hauptstelle für Grubenrettungswesen erfolgreich absolviert haben.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8A., Hamburg / Hamburg751196
Datum20.01.2013 20:024150 x gelesen
Nein, darf er nicht. Die Unterweisung und somit die Qualifizierung muss an einer Landesfeuerwehrschule, bei einem Hersteller oder einer Hauptstelle für Grubenrettungswesen erfolgen.

Der AGT darf nur kleinere Arbeiten durchführen, bspw. Kurzprüfung vor dem Einsatz und bei der Reinigung der Geräte unterstützen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen751199
Datum20.01.2013 21:373999 x gelesen
Geschrieben von Marcell K.Äh , nö darf er nicht, siehe:
GUV-I 8674
Wartung und Pflege nur durch autorisierte Personen.(Lehrgang und persönlich zertifiziert).


Steht da wo!?
Falls du ganz am Anfang meinst, dann bitte weiterlesen, da geht es um Grundüberholungen...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP751200
Datum20.01.2013 21:413803 x gelesen
Hallo

Ich denke es spricht nichts dagegen wenn ein "Ungelernter" dem AGW zur Hand geht und arbeiten wie Masken waschen, Trockenschrank bestücken, Masken einschweißen, etc. auch selbstständig durchführen kann ohne irgendwelche Vorschriften zu verletzen oder eine mangelnde Sorgfaltspflicht sich vorzuwerfen.
Und auch beim prüfen der Geräte kann er den AGW unterstützen, sei es bei der Nachweisführung, Handreichungen,...
Und der "Ungelernte" der den AGW unterstützt wird auch sicher keiner sein der erst 3 Tage Feuerwehrmann ist und keine Ahnung hat was er da tut.

Christian

Alles was ich hier schreibe ist meine reine persönliche Meinung und keine Stellungnahme meiner FF noch einer andere offiziellen Stelle.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW751201
Datum20.01.2013 21:453784 x gelesen
Hallo Marcell,

so lange nicht geklärt ist, welche Arbeiten in welchem Umfang genau von welchen Laien gemacht wurden, wäre ich da vorsichtig mit einem endgültigen Urteil.

Gruß

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8A., Hamburg / Hamburg751202
Datum20.01.2013 22:293713 x gelesen
Kleinere Arbeiten, wie du sie nennst, können selbstverständlich auch durch "Helfer" erledigt werden (habe ich ja auch nicht ausgeschlossen).

Es ging jedoch um die Prüfung von Atemanschlüssen und kompletten Grundgeräten, deswegen meine Antwort.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRein8hol8d B8., Kirchenpingarten / Bayern751215
Datum21.01.2013 10:523186 x gelesen
Hallo Sebastian,

wie hier bereits gesagt, der AGW ist halt im Zweifelsfall der Lackierte, wenn er Tätigkeiten deligiert und dann was passiert. Was noch ginge, ist, dass ein anderer (ohne Ausb.) Tätigkeiten unter Anleitung ausführt, d.h. der AGW schaut ihm ständig über die Schulter und kann jederzeit eingreifen. Dann könnte der AGW es aber auch selber machen. Hilft also bei großer Arbietsbelastung eher gar nicht. In deinem Fall wäre es angeraten, dass mal Verstärkung ausgebildet wird. Ein AGW allein auf weiter Flur ist m. E. zu wenig. Menschen können ja auch mal krank werden, sie haben Urlaub, gehen auf Lehrgang etc.. Da wäre dann die Atemschutzwerkstatt quasi lahmgelegt, was mit Sicherheit nicht gewollt sein kann. Also hilft nur eins: Ausbilden, auch wenn´s was kostet.

mkg

Reinhold Bauer

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen751219
Datum21.01.2013 11:033103 x gelesen
Moin,

Unter Anleitung heißt nicht zwingend ständige unmittelbare Beaufsichtigung.

Gruß,
Thorben

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg751225
Datum21.01.2013 13:132939 x gelesen
Hallo Sebastian!

Jetzt hab ich mal ne ganz blöde Frage:

Geschrieben von Sebastian M.Und darf er dann den raum oder gar die feuerwache verlassen und die von ihm eingewiesen kollegen selständig arbeiten lassen.

Wenn der Gerätewart die Atemschutzwerkstatt verlässt, wird er ja wohl kaum eine Tätigkeit ausführen, die seine Qualifikation erfordert. Dann wäre es dochh sinnvoller dem "Kollegen" diese Aufgaben zu übertragen.
Oder warum ist dies nicht möglich?

Gruß Patrick

Das war meine Meinung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen751227
Datum21.01.2013 13:362886 x gelesen
Geschrieben von Patrick W.Wenn der Gerätewart die Atemschutzwerkstatt verlässt, wird er ja wohl kaum eine Tätigkeit ausführen, die seine Qualifikation erfordert. Dann wäre es dochh sinnvoller dem "Kollegen" diese Aufgaben zu übertragen.
Oder warum ist dies nicht möglich?


So ganz blöde aus dem Bauch heraus spekuliert: Vielleicht ist ja irgendein Betriebswirtschaftler [1] auf die tolle Idee gekommen, dass ein AGW reicht und dass - wenn jetzt wirklich mal zu viel Arbeit da sein sollte - einfach jemand anderes die Arbeit erledigen kann und dass der "Original"-AGW wenn er am nächsten Tag wieder auf der Wache vorbei kommt dann einfach den Stapel Prüfprotokolle unterschreibt, der auf seinem Schreibtisch liegt.

[1] Bevor jetzt die Betriebswirtschaftler sauer auf mich werden: Mir vist schon klar, dass es gut ist wenn Leute auf die Finanzen gucken, weil leider manche Ingenieure nur auf Technik gucken und gar nicht auf das Geld achten. Aber wenn die Betriebswirtschaftler alleine regieren kommt auch nicht immer was gutes dabei raus.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg751263
Datum21.01.2013 17:392738 x gelesen
Hallo Uwe!

Geschrieben von Uwe S.So ganz blöde aus dem Bauch heraus spekuliert: Vielleicht ist ja irgendein Betriebswirtschaftler [1] auf die tolle Idee gekommen, dass ein AGW reicht und dass - wenn jetzt wirklich mal zu viel Arbeit da sein sollte - einfach jemand anderes die Arbeit erledigen kann und dass der "Original"-AGW wenn er am nächsten Tag wieder auf der Wache vorbei kommt dann einfach den Stapel Prüfprotokolle unterschreibt, der auf seinem Schreibtisch liegt.

[1] Bevor jetzt die Betriebswirtschaftler sauer auf mich werden: Mir vist schon klar, dass es gut ist wenn Leute auf die Finanzen gucken, weil leider manche Ingenieure nur auf Technik gucken und gar nicht auf das Geld achten. Aber wenn die Betriebswirtschaftler alleine regieren kommt auch nicht immer was gutes dabei raus.


Ja, das kann natürlich durchaus sein, dennoch frage ich mich, warum muss dann die Arbeit, für die eine Spezialausbildung vorgeschrieben ist an "Laien" delegiert werden?

Und auch die lieben Betriebswirtschaftler dürfen rechtliche Rahmenbedingungen in dem Fall nicht wegrationalisieren!

Gruß Patrick

Das war meine Meinung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen751276
Datum21.01.2013 18:322775 x gelesen
Geschrieben von Patrick W.Und auch die lieben Betriebswirtschaftler dürfen rechtliche Rahmenbedingungen in dem Fall nicht wegrationalisieren!


Das Problem ist aber, dass viele "rechtliche Rahmenbedingungen", die ein FA gerne hätte, bei genauer Betrachtung gar keine sind...
Das ist hier übrigens auch der Fall... Auf die Ausbildung wird nämlich nur im Vorwort mit dem Hinweis zur Grundüberholung eingegangen....
Klassischer Fall vom Bumerangeffekt ;-)

Ganz davon ab, ist es natürlich sinnvoll und anzuraten entsprechende Leute auszubilden. Allerdings kann mir keiner erklären, warum ein FA, der beruflich alle Kurse z.B. von Auer hat, plötzlich nicht in der Lage sein soll einen Dräger-PA am Prüfstand zu prüfen... Eine Tabelle mit Prüfwerten etc. pp. setze ich mal voraus, die liegt bei uns trotz computergestütztem System auch immer noch daneben...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 20.01.2013 16:30 Seba7sti7an 7M., Weimar
 20.01.2013 16:39 ., Dinslaken
 20.01.2013 17:16 Marc7ell7 K.7, Tellingstedt OT Rederstall
 20.01.2013 19:04 Udo 7S., Wiesen
 20.01.2013 19:08 ., München
 20.01.2013 19:20 ., Bad Hersfeld
 20.01.2013 21:37 Chri7sti7an 7F., Fürth
 20.01.2013 21:45 ., Dinslaken
 20.01.2013 19:16 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 20.01.2013 19:55 Seba7sti7an 7A., Hamburg
 20.01.2013 20:02 Seba7sti7an 7A., Hamburg
 20.01.2013 21:41 Chri7sti7an 7W., Nentershausen
 20.01.2013 22:29 Seba7sti7an 7A., Hamburg
 21.01.2013 10:52 Rein7hol7d B7., Kirchenpingarten
 21.01.2013 11:03 Thor7ben7 G.7, Leese OS
 21.01.2013 13:13 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 21.01.2013 13:36 Uwe 7S., Bürstadt
 21.01.2013 17:39 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 21.01.2013 18:32 Chri7sti7an 7F., Fürth
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt