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Thema | Entschädigung für Küchendienst / Kantine / Verpflegung | 12 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Jörg8 K.8, Heilbronn / Germany | 751230 | |||
Datum | 21.01.2013 14:06 | 6805 x gelesen | |||
Hallo an alle, ich Frage mich gerade ob jemand schon etwas davon gehört hat, dass auch ein Koch oder der zuständige der die Verpflegung etc. regelt eine Entschädigung bekommt. Ich weiß selber von diversen FF das der Gerätewart zum Beispiel eine Entschädigung bekommt. Habt ihr da Erfahrung oder wisst ihr wie dies in anderen FF geregelt ist. Wenn ja was gibt es da für Modelle zur Entschädigung (Pauschal?, Stunden? ???) Nur um zu sagen es handelt sich hier um eine Freiwillige Feuerwehr die zusätzlich aber auch mit der Ansässigen BF alle 2 Jahre eine große "Tag der offenen Tür" Veranstaltung macht. LG Sugar | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 751231 | |||
Datum | 21.01.2013 14:08 | 4799 x gelesen | |||
Wir haben 16 Bundesländer und dementsprechend 16 Gesetze. Auf Anhieb fällt mir jetzt nicht ein ob es irgendwo eine Reglung gibt. Wenn das aber politisch so gewollt ist sollte es ein leichtestes sein eine Entschädigung zu erstatten. Bleibt nur die Frage: Warum? Geschrieben von Jörg K.
Was hat das mit deiner Frage zu tun? Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | |||||
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Autor | Jörg8 K.8, Heilbronn / Germany | 751233 | |||
Datum | 21.01.2013 14:16 | 4559 x gelesen | |||
Es ging mir darum, dass mit diesem "Amt" mehr verbunden ist als Essen/ Getränke zu Übungsdiensten bereitzustellen, Einkäufe zu tätigen / Einsatzverpflegung bei Großeinsätzen zu organisieren. Kennt jemand die Lösung das es ähnlich entschädigt wird wie die ganze mehr Arbeit die ein Gerätewart z.B. hat ??? Danke für die Antworten! | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 751234 | |||
Datum | 21.01.2013 14:24 | 4491 x gelesen | |||
Im THW können alle Funktionen eine Mehraufwandsentschädigung bekommen Es steht ein fester Betrag zur Verfügung , bei uns im OV 2600 Euro pro Jahr Betrag vom Zugführer und OB ist vom THW festgelegt, ein Gremium aus Helfersprecher , Zugführer und OB legt jetzt fest wie viel einzelne Funktionen bekommen . Minimum 60 Euro Pro Jahr maximal 600 Euro. In der Regel bekommt ein Koch aus einen OV zwischen 100 und 150 Euro im Jahr an Mehraufwandsentschädigung Gunnar | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 751244 | |||
Datum | 21.01.2013 14:47 | 4361 x gelesen | |||
Servus, also bei uns sind die Aufwandsentschädigungen durch die kommunale Fw-Satzung geregelt. Derzeit bekommen folgende Funktionsträger eine Entschädigung : Kommandant / Abteilungskommandant, deren Stellvertreter sowie die Jugendfeuerwehrwarte und Gerätewarte der einzelnen Abteilungen. Wenn der Feuerwehrausschuss bei uns der Meinung ist, dass weitere Funktionen entlohnt werden sollten, dann muss er eine Satzungsänderung ausarbeiten. Da diese Entschädigungen aus der Gemeindekasse gezahlt werden, bedarf eine Satzungsänderung der Zustimmung durch den Gemeinderat. Beste Grüße aus dem Kraichgau Sebastian Stadler ------------------------------------- Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin. | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 751247 | |||
Datum | 21.01.2013 15:32 | 4082 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Sugar S. Essen/ Getränke zu Übungsdiensten bereitzustellen, Einkäufe zu tätigen / Einsatzverpflegung bei Großeinsätzen zu organisieren. und das macht alles eine Person? Das ist m.E. schon ganz schön viel an Aufgaben. Da müsste man sich neben der frage einer Aufwandsentschädigung (die m.E. durchaus gerechtfertigt sein kann, wenn für Einkäufe usw. regelmäßig überdruchschnittlich viel Zeit eingesetzt wird) auch mal die Frage nach einer Ausbildung stellen. Geschrieben von Sugar S. Kennt jemand die Lösung das es ähnlich entschädigt wird wie die ganze mehr Arbeit die ein Gerätewart z.B. hat ??? Ich kenne keine Lösung bei einer FW wo dafür jemand entschädigt würde, weiß aber, dass das THW die Funktion des so genannten "OV-Kochs" (o.ä.) kennt - daher gibt es dort besteimmt auch eine regelung zu Aufwandsentschädigung (ja oder nein). "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | |||||
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Autor | Thom8as 8D., Kaarst / NRW | 751256 | |||
Datum | 21.01.2013 16:54 | 3950 x gelesen | |||
Moin, unser Küchenteam besteht aus 3 Freiwilligen die im Jahr auf ca. 200 Stunden "Zusatzdienst" kommen (Zeiten für Einkäufe nicht eingerechnet). Die Kollegen sind u.A. auch für die Verpflegung von Kreislehrgängen zuständig. Und die Kameraden machen auch dieses freiwillig und mit Herzblut. Um auf deine Frage Geschrieben von Jörg K. ich Frage mich gerade ob jemand schon etwas davon gehört hat, dass auch ein Koch oder der zuständige der die Verpflegung etc. regelt eine Entschädigung bekommt zurückzukommen: nein. ______________________________________________________________ Und da war sie wieder... meine Meinung | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 751261 | |||
Datum | 21.01.2013 17:29 | 3779 x gelesen | |||
Fürs Saarland in der Feuerwehrentschädigungsverordung geregelt: Seite der Feuerwehrschule Saarland unter Rechtsgrundlagen Feuerwehrentschädigungsverordnung(speziell § 6 Abs. 5) ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 751290 | |||
Datum | 21.01.2013 21:56 | 3813 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Sebastian S. also bei uns sind die Aufwandsentschädigungen durch die kommunale Fw-Satzung geregelt. So sieht es das Feuerwehrgesetz in BaWü vor: -> FwG BaWü § 16, Abs. 2: " § 16 Entschädigung [...] (2) Durch Satzung können die Gemeinden ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, entweder eine Aufwandsentschädigung oder neben den Ansprüchen nach den Absätzen 1 und 3 eine zusätzliche Entschädigung zur Abgeltung des über das übliche Maß hinaus geleisteten Feuerwehrdienstes gewähren." Wenn man die Tätigkeit des Kochs als über das übliche Maß hinaus geleisteten Feuerwehrdienst ansieht, kann das die Gemeinde in ihrer örtlichen FW-Satzung verankern und ihm eine Aufwandsentschädigung gewähren. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 751293 | |||
Datum | 21.01.2013 22:54 | 3573 x gelesen | |||
hallo, oder man kann das "selbst" in die Hand nehmen und so eine Entschädigung für den Koch, Kantinenwirt oder wie er genannt wird aus dem Sondervermögen "Kameradschaftskasse" finanzieren. Dazu müsste die Entschädigungssatzung nicht geändert werden. Das Geld kommt dann aber nicht direkt von der Gemeinde sonder aus der Kameradschaftskasse ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jörg8 K.8, Heilbronn / Germany | 751307 | |||
Datum | 22.01.2013 07:39 | 3559 x gelesen | |||
Danke für die Antwort. Dies ist eine gute Basis um das besser zu thematisieren | |||||
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