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ThemaEntschädigung für Küchendienst / Kantine / Verpflegung12 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJörg8 K.8, Heilbronn / Germany751230
Datum21.01.2013 14:066805 x gelesen
Hallo an alle,

ich Frage mich gerade ob jemand schon etwas davon gehört hat, dass auch ein Koch oder der zuständige der die Verpflegung etc. regelt eine Entschädigung bekommt.

Ich weiß selber von diversen FF das der Gerätewart zum Beispiel eine Entschädigung bekommt.

Habt ihr da Erfahrung oder wisst ihr wie dies in anderen FF geregelt ist.

Wenn ja was gibt es da für Modelle zur Entschädigung (Pauschal?, Stunden? ???)

Nur um zu sagen es handelt sich hier um eine Freiwillige Feuerwehr die zusätzlich aber auch mit der Ansässigen BF alle 2 Jahre eine große "Tag der offenen Tür" Veranstaltung macht.

LG

Sugar

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 751231
Datum21.01.2013 14:084799 x gelesen
Wir haben 16 Bundesländer und dementsprechend 16 Gesetze.
Auf Anhieb fällt mir jetzt nicht ein ob es irgendwo eine Reglung gibt.
Wenn das aber politisch so gewollt ist sollte es ein leichtestes sein eine Entschädigung zu erstatten.

Bleibt nur die Frage: Warum?

Geschrieben von Jörg K.
Nur um zu sagen es handelt sich hier um eine Freiwillige Feuerwehr die zusätzlich aber auch mit der Ansässigen BF alle 2 Jahre eine große "Tag der offenen Tür" Veranstaltung macht.


Was hat das mit deiner Frage zu tun?

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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AutorJörg8 K.8, Heilbronn / Germany751233
Datum21.01.2013 14:164559 x gelesen
Es ging mir darum, dass mit diesem "Amt" mehr verbunden ist als Essen/ Getränke zu Übungsdiensten bereitzustellen, Einkäufe zu tätigen / Einsatzverpflegung bei Großeinsätzen zu organisieren.

Kennt jemand die Lösung das es ähnlich entschädigt wird wie die ganze mehr Arbeit die ein Gerätewart z.B. hat ???

Danke für die Antworten!

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW751234
Datum21.01.2013 14:244491 x gelesen
Im THW können alle Funktionen eine Mehraufwandsentschädigung bekommen

Es steht ein fester Betrag zur Verfügung , bei uns im OV 2600 Euro pro Jahr

Betrag vom Zugführer und OB ist vom THW festgelegt, ein Gremium aus Helfersprecher , Zugführer und OB legt jetzt fest wie viel einzelne Funktionen bekommen . Minimum 60 Euro Pro Jahr maximal 600 Euro.

In der Regel bekommt ein Koch aus einen OV zwischen 100 und 150 Euro im Jahr an Mehraufwandsentschädigung

Gunnar

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AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg751244
Datum21.01.2013 14:474361 x gelesen
Servus,

also bei uns sind die Aufwandsentschädigungen durch die kommunale Fw-Satzung geregelt. Derzeit bekommen folgende Funktionsträger eine Entschädigung :
Kommandant / Abteilungskommandant, deren Stellvertreter sowie die Jugendfeuerwehrwarte und Gerätewarte der einzelnen Abteilungen.

Wenn der Feuerwehrausschuss bei uns der Meinung ist, dass weitere Funktionen entlohnt werden sollten, dann muss er eine Satzungsänderung ausarbeiten. Da diese Entschädigungen aus der Gemeindekasse gezahlt werden, bedarf eine Satzungsänderung der Zustimmung durch den Gemeinderat.

Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
-------------------------------------
Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen751247
Datum21.01.2013 15:324082 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sugar S.Essen/ Getränke zu Übungsdiensten bereitzustellen, Einkäufe zu tätigen / Einsatzverpflegung bei Großeinsätzen zu organisieren.

und das macht alles eine Person? Das ist m.E. schon ganz schön viel an Aufgaben. Da müsste man sich neben der frage einer Aufwandsentschädigung (die m.E. durchaus gerechtfertigt sein kann, wenn für Einkäufe usw. regelmäßig überdruchschnittlich viel Zeit eingesetzt wird) auch mal die Frage nach einer Ausbildung stellen.

Geschrieben von Sugar S.Kennt jemand die Lösung das es ähnlich entschädigt wird wie die ganze mehr Arbeit die ein Gerätewart z.B. hat ???

Ich kenne keine Lösung bei einer FW wo dafür jemand entschädigt würde, weiß aber, dass das THW die Funktion des so genannten "OV-Kochs" (o.ä.) kennt - daher gibt es dort besteimmt auch eine regelung zu Aufwandsentschädigung (ja oder nein).

"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorThom8as 8D., Kaarst / NRW751256
Datum21.01.2013 16:543950 x gelesen
Moin,

unser Küchenteam besteht aus 3 Freiwilligen die im Jahr auf ca. 200 Stunden "Zusatzdienst" kommen (Zeiten für Einkäufe nicht eingerechnet). Die Kollegen sind u.A. auch für die Verpflegung von Kreislehrgängen zuständig. Und die Kameraden machen auch dieses freiwillig und mit Herzblut.

Um auf deine Frage
Geschrieben von Jörg K.ich Frage mich gerade ob jemand schon etwas davon gehört hat, dass auch ein Koch oder der zuständige der die Verpflegung etc. regelt eine Entschädigung bekommt
zurückzukommen: nein.

______________________________________________________________
Und da war sie wieder... meine Meinung

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland751261
Datum21.01.2013 17:293779 x gelesen
Fürs Saarland in der Feuerwehrentschädigungsverordung geregelt:

Seite der Feuerwehrschule Saarland unter Rechtsgrundlagen Feuerwehrentschädigungsverordnung(speziell § 6 Abs. 5)

________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg751290
Datum21.01.2013 21:563813 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Sebastian S.

also bei uns sind die Aufwandsentschädigungen durch die kommunale Fw-Satzung geregelt.


So sieht es das Feuerwehrgesetz in BaWü vor:

-> FwG BaWü § 16, Abs. 2:

" § 16
Entschädigung
[...]
(2) Durch Satzung können die Gemeinden ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, entweder eine
Aufwandsentschädigung oder neben den Ansprüchen nach den Absätzen 1 und 3 eine
zusätzliche Entschädigung zur Abgeltung des über das übliche Maß hinaus geleisteten
Feuerwehrdienstes gewähren."


Wenn man die Tätigkeit des Kochs als über das übliche Maß hinaus geleisteten Feuerwehrdienst ansieht, kann das die Gemeinde in ihrer örtlichen FW-Satzung verankern und ihm eine Aufwandsentschädigung gewähren.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg751293
Datum21.01.2013 22:543573 x gelesen
hallo,

oder man kann das "selbst" in die Hand nehmen und so eine Entschädigung für den Koch, Kantinenwirt oder wie er genannt wird aus dem Sondervermögen "Kameradschaftskasse" finanzieren. Dazu müsste die Entschädigungssatzung nicht geändert werden. Das Geld kommt dann aber nicht direkt von der Gemeinde sonder aus der Kameradschaftskasse ...

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorJörg8 K.8, Heilbronn / Germany751307
Datum22.01.2013 07:393559 x gelesen
Danke für die Antwort. Dies ist eine gute Basis um das besser zu thematisieren

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 21.01.2013 14:06 Jörg7 K.7, Heilbronn
 21.01.2013 14:08 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 21.01.2013 14:16 Jörg7 K.7, Heilbronn
 21.01.2013 14:24 ., Wüstenrot
 21.01.2013 14:40 gesperrt
 21.01.2013 14:47 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
 21.01.2013 21:56 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 21.01.2013 22:54 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.01.2013 07:39 Jörg7 K.7, Heilbronn
 21.01.2013 15:32 Matt7hia7s O7., Waldems
 21.01.2013 17:29 Dani7el 7G., Überherrn
 21.01.2013 16:54 Thom7as 7D., Kaarst
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