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Thema | Verantwortlichkeit G26 | 9 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 751950 | |||
Datum | 27.01.2013 19:20 | 8072 x gelesen | |||
hallo, Mal folgenden Sachverhalt (aufgrund einiger Umstände und Sachverhalte anonym) zur Diskussion gestellt: In einer Atemschutzübungsanlage werden alle Funktionen voll elektronisch und via PC gesteuert. In einer Access-Datenbank sind die Stammdaten (Name, Geb.-Datum, Gültigkeitsdatum G26 uvm.) sämtlicher Atemschutzgeräteträger gespeichert, die Daten wurden vom Leiter Atemschutz via Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt und in die Datenbank importiert. Die Daten haben also einen Stand Datum x, werden aber regelmäßig aktualisiert. Ist die G26 lt. Datenbank trotzdem abgelaufen und der AGT kommt dann zur Belastungsübung, gibt es mehrere Möglichkeiten Mal folgenden Sachverhalt (aufgrund einiger Umstände und Sachverhalte anonym) zur Diskussion gestellt: In einer Atemschutzübungsanlage werden alle Funktionen voll elektronisch und via PC gesteuert. In einer Access-Datenbank sind die Stammdaten (Name, Geb.-Datum, Gültigkeitsdatum G26 uvm.) sämtlicher Atemschutzgeräteträger gespeichert, die Daten wurden vom Leiter Atemschutz via Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt und in die Datenbank importiert. Die Daten haben also einen Stand Datum x, werden aber regelmäßig aktualisiert. Ist die G26 lt. Datenbank trotzdem abgelaufen und der AGT kommt dann zur Belastungsübung, gibt es mehrere Möglichkeiten a) er hat den Nachweis der erneuerten G26 dabei und das Datum kann durch einen der aufsichtführenden Ausbilder manuell in der Datenbank geändert werden b) er hat den Nachweis der erneuerten G26 nicht dabei, die G26 aber erfolgreich absolviert (der Leiter Atemschutz hat die Bescheinigung jedoch selbst noch nicht bzw. es im Rahmen der regelmäßigen Aktualisierung nicht weitergegeben). Das ist jedoch für den Ausbilder nicht nachprüfbar. c) er hat den Nachweis der erneuerten G26 nicht dabei, behauptet aber sie (erfolgreich) absolviert zu haben bzw. daß das Datum in der Datenbank nicht stimmen kann. Tatsächlich ist die G26 jedoch abgelaufen, auch hier kann der Ausbilder die Richtigkeit der Aussagen nicht nachprüfen Möglichkeit a) ist unproblematisch. Bei Möglichkeit b) kann der Ausbilder das G26-Datum manuell ändern, kann es aber auch lassen, weil er der Aussage des AGT keinen Glauben schenkt. Dann hätte der AGT halt Pech. Bei Möglichkeit c) könnte der Ausbilder den AGT ebenfalls (berechtigt) abweisen oder aber das Datum der G26 in Treu und Glauben ändern. Die Sprüche, die man im Falle eines Abweisens als Ausbilder zu hören bekommt, haben dann gerne mal einen totalen Trotzcharakter (Dann höre ich halt als AGT auf, dann könnt ihr euren Scheiß alleine machen und habt dann bald gar keine Leute mehr!) und die AGT geben ihre Tätigkeit dann tatsächlich auf. Spannend wird es sobald ein zu einem Zwischenfall mit dem betreffenden AGT kommt. Wessen Problem ist es dann? Das des AGT im Rahmen seiner Eigenverantwortung (die in der FwDV 7, Punkt 7.1 Einsatzgrundsätze verankert ist) oder das des Ausbilders, weil er in Treu und Glauben und ohne Nachweis gehandelt hat? Was ist also grundsätzlich höher zu bewerten, die Eigenverantwortung des AGT oder die Verantwortung des Ausbilders? Vielen Dank für die Antworten (gerne auch mit Quelle/Beleg). ... | |||||
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Autor | Roch8us 8H., Freilassing / Bayern | 751954 | |||
Datum | 27.01.2013 19:41 | 5843 x gelesen | |||
Hallo, Aus jahrelanger Erfahrung (nicht nur ATS) kann ich nur sagen nur was ich SEHE zählt. Bei uns im LKR muss JEDER seine G26.3 in Papierform mitbringen (Original oder Kopie). Wer keine G26.3 dabei hat fährt wieder heim. mfg Rochus | |||||
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Autor | Alex8and8er 8E., Buttenwiesen / Bayern | 751955 | |||
Datum | 27.01.2013 19:43 | 5530 x gelesen | |||
Hallo, bei uns auf Kreisebene ist es Pflicht die gültige G26.3 oder die Sammelliste mit dem G26.3 von allen Geräteträgern vorzulegen. Wenn diese nicht vorhanden ist, braucht er gar nicht mitzufahren. Die Sammelliste ist vom Leiter Atemschutz sowie Kdt zu unterschreiben! Die Liste wird auch immer zur Atemschutzwerkstatt via Mail geschickt, sobald sich da etwas verändert. im günstigen Fall ist die Untersuchung dann zweimal da. gruß Alex | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 751956 | |||
Datum | 27.01.2013 19:44 | 5743 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Rochus H. Bei uns im LKR muss JEDER seine G26.3 in Papierform mitbringen (Original oder Kopie). Bei den benachbarten BFs bei denen wir das machen.Müssen die Bescheinigungen ebenfalls vorliegen. Damit ist das ganze kein Problem. Ich habe auch mal kurzfristig eine vergessene durchgefaxt. War dann auch ausreichend. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Tobi8as 8B., Anzing / Bayern | 751957 | |||
Datum | 27.01.2013 19:49 | 5506 x gelesen | |||
Deine Fragestellung ist eine, auf die Du vermutlich nirgendwo eine wirklich feste Antwort finden wirst. Im Zweife, sprich im Schadensfall, wird diese Frage dann von einem Gericht zu klären sein. Meine persönliche Meinung: Ich, selbst seit vielen Jahren Ausbilder in der Atemschutz-Übungsanlage des Landkreises Ebersberg, vertrete in solchen Fällen die Auffassung: "Warum sollte ich mir den Schuh anziehen?" Jedem AGT ist klar, dass die Vorlage einer gültigen G26.3 Voraussetzung für die Teilnahme an der Übung in der ASÜA ist. Liegt diese nicht vor, so kann er daran nicht teilnehmen. Bei uns ist das Ganze allerdings auch nicht mit einer DAtenbank geregelt, sondern jeder Teilnehmer muss seine G26.3-Bescheinigung in Papierform vorlegen... Sollten Teilnehmer ihre Bescheinigung vergessen haben, gibt es die Möglichkeit, sich das Ganze direkt in die Übungsanlage faxen zu lassen. Hierzu muss der Teilnehmer halt dann Kommandant oder Leiter Atemschutz anrufen. Ist das nicht möglich, kann der Teilnehmer nicht an der Übung teilnehmen. Bzgl. Eigenverantwortlichkeit: Mit Sicherheit spielt die Eigenverantwortlichkeit des AGT ein Rolle. Sollte der AGT aber zu 100% selbst für seine G26.3 verantwortlich sein, dann frage ich mich, ganz überspitzt gesagt, warum sich dann der Leiter Atemschutz oder der Kommandant überhaupt noch darum kümmern müssten.... Denn dann wäre es ja so, dass der AGT im Zweifel auch alleine Schuld ist, wenn etwas passiert. Also wie gesagt, an eine alleinige Verantwortlichkeit glaube ich nicht, weshalb ich als Ausbilder auch nie das Risiko eingehen würde, im Zweifel haftbar gemacht werden zu können. Den Unmut des entsprechenden AGTs muss man halt dann aushalten.... - Dieser Beitrag ist nur meine eigene Meinung und nicht die meiner Feuerwehr - | |||||
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Autor | Joch8en 8L., Schwäbisch Hall / Baden-Württemberg | 751961 | |||
Datum | 27.01.2013 19:58 | 5401 x gelesen | |||
Hallo! ich bin ebenfalls seit einigen Jahren Ausbilder in der Atemscchutzübungsanlage unseres Landkreises. Wir handhaben es so, dass der örtliche Leiter Atemschutz die entsprechenden Kameraden per Teilnehmer-Liste und beigelegter G26 bei unserer Sachbearbeiterin für den Durchgang anmeldet. Zusätzlich legen wir am Abend des Durchgangs den Teilnehmern ein Formblatt vor, auf dem sie per Unterschrift bestätigen, dass die eine gültige G26 haben, nicht alkoholisiert sind bzw. vom körperlichen Allgemeinzustand fähig sind, den Durchgang zu absolvieren. MkG Jochen Lutz | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 751965 | |||
Datum | 27.01.2013 20:05 | 5713 x gelesen | |||
Geschrieben von Rochus H.Aus jahrelanger Erfahrung (nicht nur ATS) kann ich nur sagen nur was ich SEHE zählt. und warum ziehe ich mir den Schuh an? Der AGT muss doch so oder so irgendein Formblatt unterschreiben / ausfüllen!? Bei der letzten BSA hier bei uns, mussten die Teilnehmer vom jeweiligen Wehrführer angemeldet werden, mit der Anmeldung wurde bestätigt, dass der AGT über ein gültige G26.3, Belastungsübung und Unterweisung verfügt. Am Tag selbst dann nochmal Einweisung in die Übung und entsprechende Unterschrift zur Gesundheit etc. pp. Ich sehe dass nicht wirklich, dass man sich diesen Schuh wirklich anziehen mus oder sollte.... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Klau8s-P8ete8r H8., Hamburg / Hamburg | 751966 | |||
Datum | 27.01.2013 20:32 | 5632 x gelesen | |||
in Hamburg musst du als AGT (SB) dein persönliches Nachweisheft über die durchgeführten Untersuchungen (mit entsprechender Gültigkeit) beim Durchgang durch die sog. MOBAS dabei haben. In diesem Heft werden auch die Durchgänge aufgezeichnet. Dabei gelten aus meiner Sicht einfache, deutliche Regeln: kein Nachweisheft dabei = kein Durchgang. Nachweisheft dabei ohne gültige eingetragene G26 = kein Durchgang. Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr keine MOBAS = kein AGT mehr bis der Durchgang absolviert wurde. Meiner Meinung nach gibt es da keine zwei Meinungen...jeder AGT (SB) kennt diese Umstände und hat sich vorher eigenverantwortlich drum zu kümmern, dass seine Untersuchung gültig ist bzw. sein Heft dabei ist. | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 751978 | |||
Datum | 28.01.2013 07:57 | 5358 x gelesen | |||
Am besten eine Lösung umsetzen die einer rechtlichen Überprüfung standhält. Die zuständigen Rechtsämter, der beteiligten Körperschaften des öffentlichen Rechts, könnten zum genannten Sachverhalt eine rechtliche Stellungnahme verfassen, die zu einer eindeutigen Regelung führt. Alternativ: Kein Nachweis G 26.3 - Kein Einsatz unter Pressluftatmer. Grµß Rüdiger | |||||
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