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Thema | Dienstgrade/ Qualifikationen | 56 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Cars8ten8 L.8, Mainz / Rheinland-Pfalz | 752234 | |||
Datum | 30.01.2013 09:25 | 30021 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich hätte da mal eine Frage bezüglich der Dienstgrade bei FFW und BF. Grundsätzlich sind es ja die gleichen Dienstgrade und Funktionen. Wie sieht es jetzt bei denen aus, die sowohl beruflich als auch freiwillig tätig sind? Werden z.B. die bei der BF erworbenen Dienstgrade dann bei den Freiwilligen übernommen? Und anders gefragt: Kann ein Zugführer, der diese Ausbildung bei der FFW gemacht hat und im Anschluss bei einer BF anfängt auf diese Ausbildung aufbauen oder muss er alles komplett neu und nochmal machen? Gruß Carsten | |||||
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Autor | Fran8k S8., Tübingen / Baden-Württemberg | 752241 | |||
Datum | 30.01.2013 09:47 | 26575 x gelesen | |||
Servus Carsten, ich habe die letzten Jahre immer wieder mit Kameraden der BF in der FF gearbeitet. In der Regel werden die "Errungenschaften" der FF nicht auf die Ausbildung bei einer BF angerechnet. Auch sind die Dienstgrade nicht eins zu eins zu übersetzen - so geht es bei der BF definitiv nicht mit dem Feuerwehranwärter los. Der Einstiegsdienstgrad ist der Brandmeister z.A. - wobei Du für den Brandmeister in der FF schon viel Zeit und Arbeit investieren musst. Ich hoiffe das hilft schon mal auf die schnelle! Gruß aus TÜ Frank Meine persönliche Meinung! Wer Fehler im Text findet, darf diese gerne behalten! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 752243 | |||
Datum | 30.01.2013 09:53 | 26275 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Carsten L. Und anders gefragt: Kann ein Zugführer, der diese Ausbildung bei der FFW gemacht hat und im Anschluss bei einer BF anfängt auf diese Ausbildung aufbauen oder muss er alles komplett neu und nochmal machen? siehe hier: "FF-Vorbildung ist nicht schädlich, wird aber i. d. R. nicht anerkannt bzw. auf die Ausbildung angerechnet. Es muss alles noch einmal gemacht werden. " Quelle: Wie komme ich zur Berufsfeuerwehr bzw. wie werde ich hauptamtlicher Feuerwehrmann? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 752270 | |||
Datum | 30.01.2013 12:53 | 25813 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten L.Grundsätzlich sind es ja die gleichen Dienstgrade und Funktionen Bei uns überhaupt nicht, passt nicht ansatzweise zusammen... Geschrieben von Carsten L. muss er alles komplett neu und nochmal machen? Eher ja als nein Abgeschlossene Lehrgänge der BF werden bei uns in der FF anerkannt. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 752277 | |||
Datum | 30.01.2013 14:14 | 25602 x gelesen | |||
Bei uns so gehandhabt: BF Ausbildung und Dienstgrad wird in FF anerkannt. Umgedreht hat es keine Auswirkungen. FF-Ausbildungen (z.B. Atemschutz , Funk etc. ) werden bei BF-Ausbildung nicht anerkannt. Schaden tun sie aber auch nicht. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 752278 | |||
Datum | 30.01.2013 14:22 | 25576 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.BF Ausbildung und Dienstgrad wird in FF anerkannt. Wird dann problematisch, wenn dazwischen unterschiede liegen. z.B. Brandmeister BF = Truppführerqualifikation; Brandmeister FF = Zugführerqualifikation. Nicht, dass ich auf dieses ganze Dienstgradzeugs was geben würde. Aber spätestend bei den gehobenen Diensten der BF aufwärts wird es bei der FF dann lustig mit den Dienstgraden ;) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 752280 | |||
Datum | 30.01.2013 14:30 | 25068 x gelesen | |||
Guten Tag " Hier " eine Regelung für BaWü. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Lutz8 F.8, Elsterheide OT Nardt / Freistaat Sachsen | 752281 | |||
Datum | 30.01.2013 14:31 | 25405 x gelesen | |||
Hallo, bitte in der FwDV 2 nachlesen. Unter der Nummer 1.12 ist die Anerkennung der Ausbildung der Berufsfeuerwehren für die Freiwilligen Feuerwehren dargestellt. Ausbildung FF ist mit der Ausbildung BF nicht vergleichbar. MfG Lutz Fichtner | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 752288 | |||
Datum | 30.01.2013 16:43 | 25027 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Brandmeister FF = Zugführerqualifikation. Wobei das von Bundesland zu Bundesland auch wieder verschieden ist. Geschrieben von Christian F. z.B. Brandmeister BF = Truppführerqualifikation Auch hier wieder unterschiedlich, manche BF verlangt noch den BIII für alle Deshalb sollte man sich um "Titel" nicht besonders sorgen. ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen | 752297 | |||
Datum | 30.01.2013 17:40 | 25022 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Volker C. FF-Ausbildungen (z.B. Atemschutz , Funk etc. ) werden bei BF-Ausbildung nicht anerkannt. Hm, was ist denn bei diesen Spartenausbildungen in den Anforderungen so ungleich, das der Eine nicht gleich dem Anderen sein kann/darf? mkg hwk | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 752298 | |||
Datum | 30.01.2013 17:46 | 24872 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner K.Hm, was ist denn bei diesen Spartenausbildungen in den Anforderungen so ungleich, das der Eine nicht gleich dem Anderen sein kann/darf? Umfang und Dauer? Ausserdem bekommt man so einen einheitlichen Ausbildungsstand der Anwärter. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 752300 | |||
Datum | 30.01.2013 18:27 | 24722 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Hanswerner K.--- Hm, was ist denn bei diesen Spartenausbildungen in den Anforderungen so ungleich, das der Eine nicht gleich dem Anderen sein kann/darf? Die Anforderungen sind, zumindest laut FwDv 2, die gleichen, ABER: Die Ausbildung ist vollkommen anders strukturiert. Da kein Brandmeister-Anwärter die erforderlichen Lehrgänge einzeln absolviert, sondern zusammengefasst in einem Lehrgang/zwei Lehrgängen, ist es kaum möglich, da eventuelles Vorwissen sozusagen auszuklammern. Möglich, dass der Anwärter in der FF schon PA-Träger ist, er muss aufgrund der Organisation des Anwärter-Lehrgangs aber trotzdem noch den Atemschutz-Teil mitmachen. Natürlich hat er da dann vermutlich Vorteile und kann sich etwas zurücklehnen, aber anwesend sein und seine Prüfung bestehen muss er schon. | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen | 752302 | |||
Datum | 30.01.2013 18:55 | 24694 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel H. Umfang und Dauer? Hm, also wenn ein Student 10 Semester für den Abschluß braucht, das sein Kommolitone in 8 schafft, ist ersterer klüger? (ich will gar nicht auf das Abi mit 12/13J. rumhacken wegen dem Jahr "Schauspielunterricht" (Regine Hildebrandt)) Ausserdem bekommt man so einen einheitlichen Ausbildungsstand der Anwärter. Vereinheitlichung wie Angleichung? Also wenn ich warmes Wasser in Kaltes gieße, wird das Kalte wärmer und das Warme kälter? Wird den FF'ler einer Mittelstadt mit viel größerer ASGT-Erfahrung als ein BF-Anwärter nun ein Teil des Großhirns lahmgelegt oder darf er in der Zeit in der Koje liegen? Entschuldige, aber für Funk habe ich keine blödere Idee... mkg hwk | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 752303 | |||
Datum | 30.01.2013 19:15 | 24559 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix H.Die Anforderungen sind, zumindest laut FwDv 2, die gleichen, ABER: Gut geschrieben, das bringt's auf den Punkt. Und die Führungslehrgänge unterscheiden sich deutlich, die ZF-Qualifikation bei der FF dauert 2 Wochen, bei der BF sind's 12-24 Monate. Gruß, Stefan Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen | 752304 | |||
Datum | 30.01.2013 19:19 | 24598 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan H. Gut geschrieben, das bringt's auf den Punkt. Nein Thema verfehlt! - Nachprüfung - weil nicht zugehört und selektiert! Es geht hier in dem Spalt um ASGT und Funk! mkg hwk | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 752307 | |||
Datum | 30.01.2013 20:00 | 24342 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner K.Vereinheitlichung wie Angleichung? Nein, es geht darum, dass alle die selbe Mindestqualifikation haben. Wer dann nach dem Lehrgang nichts dazu gelernt hat, frischt sein Wissen eben auf. Geschrieben von Hanswerner K. Hm, also wenn ein Student 10 Semester für den Abschluß braucht, das sein Kommolitone in 8 schafft, ist ersterer klüger? Auch hier triffst du nicht den Punkt. Mehr Übung und Ausbildung heißt einfach mehr Erfahrung und Routine. Du wirst mir nicht erzählen, dass jemand nach der FF-Grundausbildung alles so gut beherrscht wie der BF-Kollege. Wer seit 10 Jahren jeden Morgen 5min zum Bäcker radelt, wird dem Jungspund aus dem Fahrradclub trotzdem hinterher hecheln, was nicht heißt, dass es der Semmelholer nicht auch beherrscht. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 752309 | |||
Datum | 30.01.2013 20:06 | 24176 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Hanswerner K. Hm, was ist denn bei diesen Spartenausbildungen in den Anforderungen so ungleich, das der Eine nicht gleich dem Anderen sein kann/darf? Naja, zum Beispiel, dass in vielen Bereichen der FF das mit dem "Bestehen" dieser Lehrgänge nicht so eng gesehen wird, da man ja ehrenamtlich ist. Nur eine persönliche Erfahrung, die aber als Grund tauglich ist. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 752311 | |||
Datum | 30.01.2013 20:10 | 24282 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Hanswerner K. Hm, also wenn ein Student 10 Semester für den Abschluß braucht, das sein Kommolitone in 8 schafft, ist ersterer klüger? Vielleicht kann ich den Vergleich so umschreiben, dass es nachvollziehbarer ist: Wer auf der Dualen Hochschule seinen Bacherlor of Engineering (oder so gemacht hat) hat sicher einen geringeren Kentnisstand als der Dr. Ing. von ner TU. Ob der eine dann klüger ist als der andere, oder wie lange der jeweils gebraucht hat, ist daraus nicht abzulesen. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 752312 | |||
Datum | 30.01.2013 20:11 | 24240 x gelesen | |||
Ja genau und da kann man nicht sicher sein das alle Teilnehmer die eben auf Kreisebene den entsprechenden Lehrgang haben, auch das selbe Niveau haben, und die Qualität der Kreisaubildung soll ja auch ab und an unterschiedlich sein und bevor man alle vorher prüft und ihnen quasi einen individuellen Lehrplan schustert, müssen alle nochmal durch, ist ja jetzt auch kein Problem die 1 1/2 Wochen nochmal "absitzen" zu müssen. Vielleicht lernt man ja doch noch was dazu oder wird einfach mal wieder auf den aktuellen Stand gebracht. Ist für die Lehrgangsplanung deutlich einfacher, und es geht ja auch so ein bisschen um die Gruppendynamik, wenn ich da eine Gruppe will und jeden Tag fehlt ein anderer weil er grad zufällig den Teil woanders schon gehabt hat, wie soll man denn so einen Lehrgang vernünftig planen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 752314 | |||
Datum | 30.01.2013 20:18 | 24271 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Wer auf der Dualen Hochschule seinen Bacherlor of Engineering (oder so gemacht hat) hat sicher einen geringeren Kentnisstand als der Dr. Ing. von ner TU. Ob der eine dann klüger ist als der andere, oder wie lange der jeweils gebraucht hat, ist daraus nicht abzulesen. Doch, an der DHBW sind es 3 Jahre und auf keinen Fall mehr, an der TU dürfen es deutlich mehr sein ;-) (So wars zumindest zu meiner Zeit) Aber davon ab sind AGT und Sprechfunk eigentlich wirklich blöde Beispiele, weil die Inhalte ganz ehrlich, das muss auch Daniel zugeben letztlich genau gleich sind. Ob ich das jetzt im Block oder an Wochenenden abhalte ist eigentlich wieder wurscht. Es gibts ja auch durchaus Wehren, da werden die "B-AGT"-Lehrgänge mit FF'lern aufgefüllt... Umgekehrt ist es wieder schwer, weil man bei der BF das Ganze ja en boc machen möchte.... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 752317 | |||
Datum | 30.01.2013 20:54 | 24221 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner K.Es geht hier in dem Spalt um ASGT und Funk! Und auch da lohnt es nicht, das im Grundausbildungslehrgang BF zu berücksichtigen. Das ist vergleichbar mit der DIskussion die wir hier hatten, ob man den TrM1 für Personal mit Fachkenntnisse verkürzen kann. Und es auch keinen Sinn macht, dem Elektriker die 15 Minuten zu erlassen, wo wir uns um die Gefahren durch elektrischen Strom kümmern - ganz zu schweigen davon dass ich nicht weiß, ob und welche er wirklich Ahnung von Strom hat ;) Da einen Lehrgang um diverse Wissensbestandteile rum zu stricken macht genau so wenig Sinn, wie eine BF-Grundausbildung um verschiedene FF-Ausbildungen mit teilweise fragwürdigem Zustandekommen und noch fragwürdigeren Ergebnissen... Und ja, ich könnte mir eine derartige Modularisierung vorstellen, dass man wenn jemand alle Module vergleichbar der BF-Ausbildung abgeschlossen hat diese 1:1 als BF-Grundlehrgang anerkannt bekommt. Dann muß das aber an einer zentral geführten Ausbildungsstätte gelehrt bzw. mindestens geprüft werden. Und nicht durch den netten Onkel Kreisausbilder wie heute... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | pete8r e8., isselburg / nrw | 752318 | |||
Datum | 30.01.2013 21:08 | 24168 x gelesen | |||
Ja ...und jetzt kommt meine Frage dazu;haben FF'ler und BF'ler verschiedene Einsätze?????Im Ernstfall wird egal ob Freiwillig oder Beruflich das selbe erwartet...... Dieses ist ausdrücklich meine Private Meinung und nicht die der Feuerwehr bei der ich Mitglied bin!!!!!!! | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 752322 | |||
Datum | 30.01.2013 21:57 | 24418 x gelesen | |||
Es geht ja um die Ausbildungen. Ein MA BF darf das auch in der FF. Mir sind mehrere BF-Angehörige bekannt, die höher als HBM liegen und in der FF sind. Ihren BF-Dienstgrad tragen sie dann auch in FF. So kann es sein, das der Wehrführer OBM ist, aber ein GF BOI. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 752332 | |||
Datum | 30.01.2013 22:50 | 24125 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Mir sind mehrere BF-Angehörige bekannt, die höher als HBM liegen und in der FF sind. Ihren BF-Dienstgrad tragen sie dann auch in FF. So kann es sein, das der Wehrführer OBM ist, aber ein GF BOI.Kriegt der BOI dann für die FF wenigstens nochmal sein Gehalt? Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 752334 | |||
Datum | 30.01.2013 23:15 | 24248 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten L.Grundsätzlich sind es ja die gleichen Dienstgrade und Funktionen.Nö, wenn wir in RLP bleiben. Die Dienstgrade der FF richten sich nach Anlage 3 zu § 4 Abs. 4 der FwVO "nach der Funktion, die die Feuerwehrangehörigen in der Feuerwehr wahrnehmen." Die Dienstgrade der BF beziehen sich auf die zugeordneten Amtsbezeichnungen, kommen also letztlich aus dem Beamtenrecht. Das sind zwei Paar Schuhe, da völlig andere Grundlagen. Dementsprechend gibt es im Rundschreiben "Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehr" des Mysteriums des Innern und für Sport vom 6. März 2009 dafür auch getrennte Anlagen: 1. Die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, hauptamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, die nicht Beamtinnen/Beamte sind und der Kreisfeuerwehrinspekteurinnen und Kreisfeuerwehrinspekteure sowie der Stadtfeuerwehrinspekteurinnen und Stadtfeuerwehrinspekteure und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter richten sich nach Anlage 1. 2. Die den jeweiligen Amtsbezeichnungen zugeordneten Abzeichen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes richten sich nach Anlage 2. Das die Dienstgradabzeichen der einen Anlage tlw. genau wie die der anderen aussehen, ist halt so. Einen echten Grund, Dienstgrade aus dem BF-Amt auf eine FF-Uniform zu basteln, die es im FF-Bereich gar nicht gibt (wie im Thema schon genannt z.B. der BOI), sehe ich jetzt nicht. Echte Hindernisse allerdings auch nicht. Das Tragen der ollen Dinger ist nämlich nicht Pflicht, wie viele denken, sondern nach FwVO nur eine "Kann-Vorgabe" (§ 4 Abs. 2 letzter Satz). Und auch das genannte Rundschreiben lässt die dort genannten Abzeichen zu, schreibt ihre Anbringung aber nicht zwingend vor. Wie man das jetzt mit "fremden" Abzeichen handhabt, da bin ich doch ganz froh, dass sich Land und Verbände da scheinbar noch keine großen Gedanken gemacht haben. Trägt ein BFler einen Dienstgrad, den er in der FF eigentlich gar nicht hat oder den es nicht gibt, auf der FF-Uniform, könnte man aber auf die Idee kommen, dass sich auch andere in der FF engagierte Beamte lustige Bildchen ihrer Amtsbezeichnung auf die Ärmel pflastern. Dann steht beim nächsten Uniformfoto zwischen Oberbrandmeister und Hauptlöschmeisterin halt ein Bereitstellungslokomotivführer der Bahn, sofern diese keine Regelungen hat, die das Anbringen ihrer Abzeichen auf anderen Uniformen untersagt, kann das keinen stören. ;-) Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 752340 | |||
Datum | 31.01.2013 00:24 | 23983 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.Und die Führungslehrgänge unterscheiden sich deutlich, die ZF-Qualifikation bei der FF dauert 2 Wochen, bei der BF sind's 12-24 Monate. Jau, für F4 und B4 stimmt das, und im F/B5 sitzen wir dann wieder zusammen auf der Lehrbank. Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | |||||
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Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 752341 | |||
Datum | 31.01.2013 00:52 | 23961 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus B.Jau, für F4 und B4 stimmt das, und im F/B5 sitzen wir dann wieder zusammen auf der Lehrbank. War mal. B5 und OrgL/Abschnittsleiter Rettungsdienst sind jetzt auch in der Laufbahnausbildung enthalten und kein separater Lehrgang mehr. Gruß Peter | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 752343 | |||
Datum | 31.01.2013 01:01 | 23963 x gelesen | |||
Gutes Nächtle, ich lass mich gerne belehren, aber im Katalog IDF steht der F/B5 immer noch und auch ein B IV-B V Lehrgang mit Dauer 20 Tage bei dem dann der OrgL und Abschnittsleiter Messen mit ausgebildet wird. Aber Lehrinhalt Verbandsführer ist gleich (so lese ich das zumindest). Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | |||||
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Autor | Fran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg | 752366 | |||
Datum | 31.01.2013 08:35 | 23871 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian F. Und auch da lohnt es nicht, das im Grundausbildungslehrgang BF zu berücksichtigen. Das ist vergleichbar mit der DIskussion die wir hier hatten, ob man den TrM1 für Personal mit Fachkenntnisse verkürzen kann. Und es auch keinen Sinn macht, dem Elektriker die 15 Minuten zu erlassen, wo wir uns um die Gefahren durch elektrischen Strom kümmern - ganz zu schweigen davon dass ich nicht weiß, ob und welche er wirklich Ahnung von Strom hat ;) na ich würde noch weiter gehen, und behaupten, dass so ein Lehrgang (sei es nun freiwillig und in Modulen oder beruflich als Block) von dem Vorwissen der Teilnehmer profitieren kann. So kommen doch manchmal gute Kommentare aus dem Zuschauerraum. Gut, manche dienen dann vielleicht auch als schlechtes Beispiel, aber auch das kann helfen. Gruß Frank Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 752370 | |||
Datum | 31.01.2013 08:51 | 23816 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Frank B. na ich würde noch weiter gehen, und behaupten, dass so ein Lehrgang (sei es nun freiwillig und in Modulen oder beruflich als Block) von dem Vorwissen der Teilnehmer profitieren kann. Auf jeden Fall. Das setzt lediglich voraus, dass der Ausbilder es "im Kreuz" hat, darauf einzugehen und diese Leute entsprechend einzubinden. Häufig ist das sogar planbar. Was spricht dagegen, wenn der schon als Beispiel genannte Elektro-Meister für 15 Minuten aus der Teilnehmerrolle in die Dozentenrolle "switcht" um die Gefahren durch elektrischen Strom oder die Freischaltregeln (...) darzustellen? Grüße Magnus | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 752394 | |||
Datum | 31.01.2013 10:33 | 24133 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner K.Hm, also wenn ein Student 10 Semester für den Abschluß braucht, das sein Kommolitone in 8 schafft, ist ersterer klüger? Der Vergleich ist nicht ganz korrekt. Der von Thorsten trifft es eher. Atemschutzausbildung nach FwDV 2 (Ausbildung der freiwilligen Feuerwehren) heisst mindestens 25 Stunden à 45min. Bei meinem BF-AGT waren das fast 2 Wochen Vollzeit. Inklusive mehreren Tagen Heissausbildung und Einsatzübungen, die nicht überall im FF-Bereich überhaupt Teil des AGT-Lehrgangs sind, sondern irgendwann (Heissausbildung: wenn überhaupt mal) im Feuerwehrleben nachgeholt werden. Geschrieben von Hanswerner K. Vereinheitlichung wie Angleichung? Ich meine damit, dass alle Azubis, vom absoluten Feuerwehrneuling angefangen, alle die selben Ausbildungsinhalte, Übungen und Erfahrungen gemacht haben. Man wird sozusagen auf Spur gebracht, da es ggf. Unterschiede in den Abläufen und "Lehrmeinungen" bei den FFen der Anwärter gibt. Geschrieben von Hanswerner K. Wird den FF'ler einer Mittelstadt mit viel größerer ASGT-Erfahrung als ein BF-Anwärter nun ein Teil des Großhirns lahmgelegt oder darf er in der Zeit in der Koje liegen? Mittelstadt-FF, was ist das? Eine Feuerwehr mit LF 8/6 und MTW? Auch bei FFen ist die Brandbekämpfung nur ein kleiner Teil der Feuerwehrtätigkeit, und da muss jemand aber schon ganz nah an der Feuerwehr wohnen oder arbeiten und es muss doch sehr häufig dort brennen, dass er so viel mehr Erfahrung als AGT hat. Sagen wir es mal so: Nach dem Atemschutzlehrgang BF ist ein Azubis deutlich besser auf das Einsatzgeschehen vorbereitet als ein FFler, der gerade seinen Lehrgang gemacht hat. Wenn Du jetzt natürlich den 50 jährigen FFler mit einem 22 jährigen BF-Azubi vergleichst, dann mag der vielleicht bis dahin mehr Einsätze oder Feuer gesehen haben, aber der BFler wird bis zu seinem eigenen 50. Geburtstag doch noch einiges mitnehmen. Was Du jetzt mit "in der Koje liegen" meinst verstehe ich nicht ganz. Egal welche Vorbildung, der Azubi macht alles nochmal neu. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass ich damals dachte: Oh Mann, Du weisst eigentlich gar nichts. Und das obwohl ich damals schon mehrere Jahre in der Einsatzabteilung gewesen bin, ein paar Feuerchen hatte und damals alle Lehrgänge auf Kreisebene schon hinter mich gebracht hatte. Geschrieben von Hanswerner K. Entschuldige, aber für Funk habe ich keine blödere Idee... Ich weiss nicht, wie du nur auf Funk und AGT kommst. Da oben stand: z.B. Funk, Atemschutz. Du weisst doch, dass die Ausbildung BF mehr beeinhaltet als das. Ich weiss auch im übrigen nicht, warum du so einen aggressiven Ton anschlägst. Vielleicht kommt es aber auch nur mir so vor. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 752396 | |||
Datum | 31.01.2013 10:44 | 23869 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Aber davon ab sind AGT und Sprechfunk eigentlich wirklich blöde Beispiele, weil die Inhalte ganz ehrlich, das muss auch Daniel zugeben letztlich genau gleich sind. Ob ich das jetzt im Block oder an Wochenenden abhalte ist eigentlich wieder wurscht. Wie gesagt, beim AGT sind die "Mindestinhalte" gleich. Die Ausführung in Bezug auf die Anzahl an Einsatzübungen und die Dauer der Heissausbildung, die nicht überall für FF auch direkt im AGT-Lehrgang enthalten sind, machen aber einen deutlichen Unterschied. Dazu kommt, dass Du während des Grundlehrgangs BF andauernd Einsatzübungen hast, die natürlich auch unter PA. Da kommt man nach der Grundausbildung und vor dem Wachpraktikum schon auf eine beträchtliche Zahl an "Einsätzen" unter PA bevor der Anwärter auf die Menschheit losgelassen wird. Beim Funk, ja, der war trocken. Da gibt es auch meiner Meinung nach keinen Unterschied, was willst Du da auch machen? Du funkst ja während der Grundausbildung sowieso dauernd. Geschrieben von Christian F. Es gibts ja auch durchaus Wehren, da werden die "B-AGT"-Lehrgänge mit FF'lern aufgefüllt... Kenne ich bis jetzt keine, wäre aber für die FFler eindeutig von Vorteil. Wird aber, wie bei allen F-Lehrgängen, ein Zeitproblem sein. Wir führen für unsere FFen einen seperaten Lehrgang durch, an Wochenenden. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Joch8en 8L., Schwäbisch Hall / Baden-Württemberg | 752398 | |||
Datum | 31.01.2013 10:49 | 23752 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H.Da kommt man nach der Grundausbildung und vor dem Wachpraktikum schon auf eine beträchtliche Zahl an "Einsätzen" unter PA bevor der Anwärter auf die Menschheit losgelassen wird. ......auch im FF-bereich wird ein AGT nicht gleich nach dem Atemschutz-Lehrgang "auf die Menschheit" losgelassen, sofern diese gewissenhaft und überlegt durchgeführt wird. Denn wie du schreibst, zu einem "richtigen" AGT gehört mehr als nur der Lehrgang. MkG Jochen Lutz | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 752399 | |||
Datum | 31.01.2013 10:55 | 23861 x gelesen | |||
Geschrieben von Jochen L.......auch im FF-bereich wird ein AGT nicht gleich nach dem Atemschutz-Lehrgang "auf die Menschheit" losgelassen, sofern diese gewissenhaft und überlegt durchgeführt wird. Denn wie du schreibst, zu einem "richtigen" AGT gehört mehr als nur der Lehrgang. Ja, nur erstreckt sich eben der Zeitraum über den ein FF-AGT "fit gemacht" wird über mehrere Monate/Jahre. Liegt alleine schon darin begründet, dass die FF nicht jeden Tag Übungsdienst hat und der FFler an sich vielleicht nicht an jedem Übungsdienst teilnehmen kann. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 752463 | |||
Datum | 31.01.2013 16:59 | 23679 x gelesen | |||
Tach! Geschrieben von Daniel H. Mittelstadt-FF, was ist das? Eine Feuerwehr mit LF 8/6 und MTW?Ääähh.... 8/6er oder adäquates Gegenstück stehen hier schon mal auf mittelkleinen Dörfern rum (~1000EW aufwärts), langsam stellt man zwar fest das es ein TSF-W Allr. in solche Nestern auch geht (sogar besser als ein 8/6 Str,) ... aber egal .... Mittelstädte sind vlt. hier in der Gegend Freiberg/Sa., Riesa, Plauen/Vogtl. (BF) oder Zwickau (BF) ... Gruß Jan ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 752474 | |||
Datum | 31.01.2013 18:12 | 23619 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Und auch da lohnt es nicht, das im Grundausbildungslehrgang BF zu berücksichtigen. Das ist vergleichbar mit der DIskussion die wir hier hatten, ob man den TrM1 für Personal mit Fachkenntnisse verkürzen kann. Und es auch keinen Sinn macht, dem Elektriker die 15 Minuten zu erlassen, wo wir uns um die Gefahren durch elektrischen Strom kümmern - ganz zu schweigen davon dass ich nicht weiß, ob und welche er wirklich Ahnung von Strom hat ;) Da einen Lehrgang um diverse Wissensbestandteile rum zu stricken macht genau so wenig Sinn, wie eine BF-Grundausbildung um verschiedene FF-Ausbildungen mit teilweise fragwürdigem Zustandekommen und noch fragwürdigeren Ergebnissen... So ist es... die FF-Vorkenntnisse sind ja ok, "stören" aber bei der Lehrgangsorganisation. Anders ist es z.B. mit relevanten Vorkenntnisse, deren "Neuerwerb" richtig Zeit kostet - Fahrerlaubnis C/CE, RettSan, RettAss usw. Die recht schnell erwerbbaren Kenntnisse wie Funk und Atemschutz macht der Lehrgang genauso geschlossen wie B-Schläuche ausrollen auf dem Hof. Geschrieben von Christian F. Und ja, ich könnte mir eine derartige Modularisierung vorstellen, dass man wenn jemand alle Module vergleichbar der BF-Ausbildung abgeschlossen hat diese 1:1 als BF-Grundlehrgang anerkannt bekommt. Das geht bei euch in BaWü ja z.B. für HA-Kräfte mit FF-Ausbildung. Nach ein paar Jahren hauptberuflicher Tätigkeit können diese mit dem Laufbahnlehrgang und der Abschlussprüfung eine BF-entsprechende Qualifikationsstufe erreichen. Ich kenne übrigens auch mindestens eine BF, bei der z. B. DLK-Ma.-Lehrgänge für BF und FF gemeinsam durchgeführt werden. Gruß, Stefan Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 752476 | |||
Datum | 31.01.2013 18:15 | 23665 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner K.Nein Thema verfehlt! - Nachprüfung - weil nicht zugehört und selektiert! Wie bist du denn drauf? Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 752478 | |||
Datum | 31.01.2013 18:23 | 23687 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Stefan H. die ZF-Qualifikation bei der FF dauert 2 Wochen, bei der BF sind's 12-24 Monate "Führungslehrgang 2 mD" für hauptamtliche Kräfte in BW dauert ebenfalls 2 Wochen! Geschrieben von ---LaFeu BW--- Die Befähigung zur Übernahme der Funktion als stellvertretender Wachabteilungsführer/stellvertretender Zugführer innerhalb einer Wachabteilung. Und gemäß dem Grundsatz, dass der stellv. die gleiche Eignung wie der eigentliche Posten haben muss ... Fairerweise muss man dann noch erwähnen, dass der "Führungslehrgang 1" (Gruppenführer) vorher schon 6 Wochen gedauert hat. Trotzdem ist die Differenz bezogen auf die Führungsausbildung insgesamt zum ZF 4 Wochen und nicht mehrere Monate ... Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 752483 | |||
Datum | 31.01.2013 18:54 | 23591 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.Fairerweise muss man dann noch erwähnen, dass der "Führungslehrgang 1" (Gruppenführer) vorher schon 6 Wochen gedauert hat. Trotzdem ist die Differenz bezogen auf die Führungsausbildung insgesamt zum ZF 4 Wochen und nicht mehrere Monate ... Wobei da die Frage ist, inwiefern sich der "GF Hauptamtlich" vom "GF ehrenamtlich" in BaWü tatsächlich unterscheiden. Zumindest in NRW sind im "GF-Hauptamtlich" teile enthalten, die für den "GF ehrenamtlich" in eigenständigen Lehrgängen angeboten werden. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 752513 | |||
Datum | 31.01.2013 21:26 | 23615 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.Fairerweise muss man dann noch erwähnen, dass der "Führungslehrgang 1" (Gruppenführer) vorher schon 6 Wochen gedauert hat. Trotzdem ist die Differenz bezogen auf die Führungsausbildung insgesamt zum ZF 4 Wochen und nicht mehrere Monate ... Was hier natürlich nicht steht sind die Ausbildungsabschnitte bei anderen BFen und die Abschnittsarbeiten die während dieser Zeit geschrieben werden müssen. B4 in Hessen: 16 Wochen HLFS, 2 Abschnitte bei anderen BFen. Ausbildungsdauer insgesamt 12 Monate, da der B1, der B2 und der B3 auch zur Ausbildunsgzeit für den Quereinsteigenden (für den Aufsteiger aber eigentlich auch) zählt, sind wir dann schon bei 24 Monaten. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 752536 | |||
Datum | 31.01.2013 22:57 | 23427 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Manuel S. Wobei da die Frage ist, inwiefern sich der Das kann ich Dir konkret leider auch nicht sagen, aber in 4 Wochen zusätzlich sollte schon was zu reißen sein ;-) Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 752537 | |||
Datum | 31.01.2013 23:02 | 23532 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Daniel H. Was hier natürlich nicht steht sind die Ausbildungsabschnitte bei anderen BFen und die Abschnittsarbeiten die während dieser Zeit geschrieben werden müssen. Aber doch nur beim Aufstieg in den gehobenen Dienst, oder? Der Führungslehrgang 1 und 2 bezieht sich ausdrücklich auf den mittleren Dienst! Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 752540 | |||
Datum | 31.01.2013 23:08 | 23412 x gelesen | |||
Hi, wobei sich der "Laufbahnlehrgang gD" schon eher nach dem eigentlichen "Zugführen" anhört, da sind dann auch die bekannten Themen aus dem FF-Lehrgang: http://www.lfs-bw.de/lehrgaenge/lehrgangsangebot/hauptamtliche/Seiten/112.aspx Was genau soll ein stellv. ZF mit Führungslehrgang 2 im mD können!? Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 752541 | |||
Datum | 31.01.2013 23:09 | 23512 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.Der Führungslehrgang 1 und 2 bezieht sich ausdrücklich auf den mittleren Dienst! Führungslehrgang 1 ist eben die andere Hälfte des Laufbahnlehrgangs der in anderen Bundesländern ein 8 wöchiger B3 ist. Einen Führungslehrgang 2 gibt es in anderen Bundesländern überhaupt nicht und der stellv. Wachabteilungsführer ist oftmals ein Beamter im gD. Da gibt es nach dem B3 erstmal nur den B4. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Jose8f L8., Bamberg / Deutschland | 752554 | |||
Datum | 01.02.2013 01:07 | 23499 x gelesen | |||
Grundsätzlich ist das ein ganz brisantes Thema, an das sich, soweit mir bekannt ist, in Deutschland bzw. in einem Bundesland noch niemand heran gewagt hat. Dies hat auch historische Gründe. Mittlerweile ist der Freiwillige Feuerwehrmann Ehrenbeamter der Gemeinde. Soweit trifft "eigentlich" das Beamtenrecht zu. Mit einfachem/mittlerem/gehobenem/höherem Dienst. Die Stellenbeschreibungen zwischen freiwilligen und hauptberuflichen Kräften sind jedoch verschieden. Während der FF-Brandmeister ein ausgesprochener Führungsdienstgrad ist, ist das bei der BF eher der "ausgelernte Azubi". Insgesamt führt das zu verschiedenen Erscheinungen (denn gerade die "höheren Führer der FF" sind ja wieder bedeutend schlechter ausgebildet). In Bayern kann, soweit ich weiß, jeder im (gehobenen) Führungsdienst einer BF/Ständigen Wache die Einsatzleitung vor Ort übernehmen. Insgesamt ist alles "ein großes Theater". War aber in den Vereinigten Staaten schlimmer: sh. Brevet-Ränge Insgesamt zählen aber aus meiner Erfahrung folgende Stufen an Wissen: Ungelernter Geselle Meister Ingenieur UND die entsprechenden Jahre an ERFAHRUNG (auch bei der Feuerwehr). Dann gibt es noch das Mandat: Wer als Gewählter einen Bereich vertritt, hat eine entsprechende "Amtswürde" - oder wie auch immer.... Einen wirklich passenden Lösungsansatz kenne ich nicht. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 752560 | |||
Datum | 01.02.2013 06:15 | 23411 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef L.Mittlerweile ist der Freiwillige Feuerwehrmann Ehrenbeamter der Gemeinde.Wo? Das mag für diverse Führungsfunktionen gelten, lange aber nicht für jeden. Geschrieben von Josef L. Soweit trifft "eigentlich" das Beamtenrecht zu. Mit einfachem/mittlerem/gehobenem/höherem Dienst.Das Beamtenstatusgesetz gibt den Ländern die Grundlage, Ehrenbeamtenverhältnisse "abweichend von den für Beamtinnen und Beamte allgemein geltenden Vorschriften" zu regeln. In den meisten Ländern sind z.B. die Laufbahnvorschriften ausdrücklich nicht auf Ehrenbeamte anwendbar (wozu auch?). => Dienstgrade in der FF und der BF sind schlicht und ergreifend nicht zu vermischen. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen | 752647 | |||
Datum | 01.02.2013 16:03 | 23514 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan H. Wie bist du denn drauf? Gut - was dachtest denn Du? Ich hab auch kein Problem mit BF-lern ;-) Man hätte ja schreiben können: "Es gibt Fachbereiche bei denen die erfolgreiche Ausbildung einer FF-Kraft dem BF-ler gleichwertig ist. Nur kann die komplexe/gedrungene Ausbildung keine Rücksicht auf unterschiedliche Vorraussetzungen einzelner Anwärter nehmen... usw.usw..." Nur schreibt man lieber solchen Stuß (sinngemäß, keine Lust zum Suchen): "...die Gefahren des elektrischen Strom sind manchen Elektrikern fremd und so ist die BF-Ausbildung..." Also es gibt in jedem! Berufsstand Genies und Flachzangen und dazwischen eine hell- bis dunkelgraue Masse. Warum ist das ausgerechnet bei der BF anders? mkg hwk | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 752667 | |||
Datum | 01.02.2013 18:03 | 23222 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner K.Man hätte ja schreiben können: "Es gibt Fachbereiche bei denen die erfolgreiche Ausbildung einer FF-Kraft dem BF-ler gleichwertig ist. Nur kann die komplexe/gedrungene Ausbildung keine Rücksicht auf unterschiedliche Vorraussetzungen einzelner Anwärter nehmen... usw.usw..." Das stand sinngemäß in dem von mir zitierten Beitrag. Geschrieben von Hanswerner K. Nur schreibt man lieber solchen Stuß (sinngemäß, keine Lust zum Suchen): Das war ein anderer Teilthread, auf den ich mich bezogen habe. Deshalb mein irritiertes Kopfschütteln über deinen an mich gerichteten Beitrag. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Joch8en 8L., Schwäbisch Hall / Baden-Württemberg | 752675 | |||
Datum | 01.02.2013 18:59 | 23439 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H.Ja, nur erstreckt sich eben der Zeitraum über den ein FF-AGT "fit gemacht" wird über mehrere Monate/Jahre. worin begründet sich deine pauschal getroffene Aussage? Geschrieben von Daniel H. Liegt alleine schon darin begründet, dass die FF nicht jeden Tag Übungsdienst hat und der FFler an sich vielleicht nicht an jedem Übungsdienst teilnehmen kann. das ist für mich allein keine Begründung. Oder hat man bei der BF (annähernd) jeden Tag Übungsdienst auf diesem Gebiet.....? Ich denke nicht..... MkG Jochen | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 752677 | |||
Datum | 01.02.2013 19:43 | 23442 x gelesen | |||
Geschrieben von Jochen L.worin begründet sich deine pauschal getroffene Aussage? Darin, dass der AGT nach FwDV 2 mind. 25h beträgt, darin in den allermeisten Fällen nicht direkt (wenn überhaupt) eine Heissausbildung enthalten ist, geschweige denn echte Einsatzübungen unter PA. Danach kommt der FFler wieder zurück in seine FF, bei der meist 1-2/Monat Übungen abgehalten werden. Da ist er wahrscheinlich nicht immer dabei, die Übungen sind nicht immer dergestalt, dass der frische AGT auch als AT eingesetzt wird und auch nicht immer Brandbekämpfung, Suchen und Retten oder AGT-Notfalltraining gemacht wird. Heissausbildung ist leider nicht überall überhaupt ein Thema bei den FFen. Bei der BF dauert der AGT-Lehrgang länger, enthält Heissausbildung und eine Vielzahl von Einsatzübungen. Während der Grundausbildung hast Du fast jeden Tag Einsatzübungen, und das knapp ein halbes Jahr lang. Da ist der Anwärter deutlich häufiger unter PA als der frische FF-AGT. Nachvollziehbar, oder? Geschrieben von Jochen L. das ist für mich allein keine Begründung. Was wäre denn dann für dich eine Begründung? Geschrieben von Jochen L. Oder hat man bei der BF (annähernd) jeden Tag Übungsdienst auf diesem Gebiet.....? Ich denke nicht..... Während der Grundausbildung schon. Danach machst Du während der Dienste ebenfalls Einsatzübungen, bei uns zum Beispiel im Monat ca. 8x. Natürlich nicht immer Brandbekämpfung, aber man trägt auch mal unter dem CSA einen PA, im Strahlenschutzeinsatz oder bei TH. Zusätzlich dazu natürlich die standardmäßigen Übungen nach FwDV 7 und die wiederkehrende Heissausbildung. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 752678 | |||
Datum | 01.02.2013 19:55 | 23230 x gelesen | |||
In Hessen werden Inhalte der Laufbahnprüfung in Form vom Lehrgängen der FF anerkannt. Welche das im einzelnen sind regelt die Landesfeuerwehrschule. z.B. B III Prüfung bzw. Laufbahn mittlerer FW-Dienst: -GF -TH-VU + TH-Bau -Atemschutz, Maschinist .... In der Regel hat in Hessen ein B III geprüfter "Berufler" bei der FF einen Oberlöschmeister-Dienstgrad. Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Hohentengen a.H./Weissach / Baden-Württemberg | 752687 | |||
Datum | 01.02.2013 21:39 | 23294 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Ihren BF-Dienstgrad tragen sie dann auch in FF. So kann es sein, das der Wehrführer OBM ist, aber ein GF BOI. Ergeben sich daraus irgendwelche Probleme? Was sagt der FF-Dienstgrad aus und wer kann etwas damit anfangen? Ich kenne weder meinen Dienstgrad (ok, gelogen, ich habe gerade nachgeschaut und weiß es jetzt wieder, aber auf der Jacke trage ich noch einen alten) noch kenne ich den irgend eines anderen Mitgliedes meiner FF und ich denke so geht es wohl vielen meiner Kameraden. Also wen kümmert es? Gruß Alex Mein Wohnort ist mit meiner Feuerwehr nicht identisch! | |||||
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Autor | Joch8en 8L., Schwäbisch Hall / Baden-Württemberg | 752727 | |||
Datum | 02.02.2013 10:34 | 23371 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H.Darin, dass der AGT nach FwDV 2 mind. 25h beträgt, darin in den allermeisten Fällen nicht direkt (wenn überhaupt) eine Heissausbildung enthalten ist, geschweige denn echte Einsatzübungen unter PA. Danach kommt der FFler wieder zurück in seine FF, bei der meist 1-2/Monat Übungen abgehalten werden. Da ist er wahrscheinlich nicht immer dabei, die Übungen sind nicht immer dergestalt, dass der frische AGT auch als AT eingesetzt wird und auch nicht immer Brandbekämpfung, Suchen und Retten oder AGT-Notfalltraining gemacht wird. Heissausbildung ist leider nicht überall überhaupt ein Thema bei den FFen. na also, das hört sich doch schon qualifizierter an. Mal aus Interesse, und weil ich auch gerade an einem Ausbildungskonzept arbeite: Wie sieht bei euch eine Ausbildung beim AGT-Notfalltraining aus, habt ihr eine SER, besondere Ausrüstung hierfür? Wo und mit welchem Konzept macht ihr Heissausbildung? Geschrieben von Daniel H. Was wäre denn dann für dich eine Begründung? s.o.: Ausbildungskonzepte, versch. Ausbildungsorte, versch. Ausbildungsmöglichkeiten, .... Geschrieben von Daniel H. Danach machst Du während der Dienste ebenfalls Einsatzübungen, bei uns zum Beispiel im Monat ca. 8x. Natürlich nicht immer Brandbekämpfung, aber man trägt auch mal unter dem CSA einen PA, im Strahlenschutzeinsatz oder bei TH. Zusätzlich dazu natürlich die standardmäßigen Übungen nach FwDV 7 und die wiederkehrende Heissausbildung. okay, je nach FF verschieden, klar! Aber wenn ich unsere FF sehe, da kommt man schon relativ häufig in die Versuchung, Atemschutz zu tragen, viell. nicht jeden Monat 8x, aber gerade ein junger AGT mit keinen weiterführenden Ausbildungen, wie MA, TF, GF, ... wird oft die Möglichkeit gegeben, Atemschutz zu tragen. Und dann auch nicht nur das An- und wieder Ablegen beim BMA-Einsatz... :-) Heissaubildung: bei uns ein Thema, auf jeden Fall. unter CSA/TH: auch im Angebot Dass es in anderen FF und BF anders läuft, ist auch klar. Aber eine pauschale Aussage zu treffen, ist immer schwierig. Gerade in der Feuerwehr-Arbeit... :-) MkG Jochen | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 752777 | |||
Datum | 02.02.2013 15:18 | 23446 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Daniel H. Führungslehrgang 1 ist eben die andere Hälfte des Laufbahnlehrgangs der in anderen Bundesländern ein 8 wöchiger B3 ist. Einen Führungslehrgang 2 gibt es in anderen Bundesländern überhaupt nicht und der stellv. Wachabteilungsführer ist oftmals ein Beamter im gD. Da gibt es nach dem B3 erstmal nur den B4. D.h. aber auch, dass die Aussage "Bei der BF dauert die ZF-Ausbildung 12-24 Monate" zu pauschal ist, weil es eben nicht in allen Bundesländern ein gD sein muss. In BW hast Du also als BFler nach 8 Wochen Führungs-Ausbildung die ZF-Qualifikation erreicht, die FF halt schon nach 4 Wochen, wobei der reine ZF-Anteil zumindest zeitmäßig gleich ist! Und das scheint ja zumindest für den Einsatzdienst als ZF in der WA auszureichen. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP | 752781 | |||
Datum | 02.02.2013 16:12 | 23092 x gelesen | |||
Hallo Meiner bescheidenen Meinung nach gibt es bei der FF eigentlich fast nix unnoetigeres als Dienstgrade! Bisher habe ich noch keinen Sinn dafuer gefunden oder ne stichhaltige Argumentation dafuer! Ausser man muss die Leute motivieren, wobei das sehr zweifelhaft ist...! Mir persoenlich ist der Dienstgrad bei der FF ziemlich schnuppe, habe noch nie einen an meine Uniform gemacht und werde es auch nicht tun, reicht schon dass ich auf der Arbeit (nicht BF) einen tragen muss. Bei der BF machen sie in so fern Sinn das dort Planstellen dahinter stecken und damit auch Geld. Aber noch eine Frage zu GF/ZF von FF und BF, was muss der GF/ZF der BF denn mehr wissen als der von der FF oder was lernt er mehr? Ich meine damit jetzt die reinen Fuehrungslehrgaenge. Christian Alles was ich hier schreibe ist meine reine persönliche Meinung und keine Stellungnahme meiner FF noch einer andere offiziellen Stelle. | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 752810 | |||
Datum | 02.02.2013 19:06 | 23462 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R."Führungslehrgang 2 mD" für hauptamtliche Kräfte in BW dauert ebenfalls 2 Wochen! Das ist aber nicht die klassische ZF-Ausbildung für HA-Zugführer. De facto ist der BF-Zugführer auch in BW im gehobenen Dienst. Der Führungslehrgang 2 mD richtet sich an den typischen HBM-Z, der in anderen Ländern gar keine Zusatzausbildung bekommt. Gruß, Stefan Gruß, Stefan | |||||
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