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Thema | Brandschutzbedarfspläne in Bayern | 45 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 731847 | |||
Datum | 25.07.2012 13:45 | 21039 x gelesen | |||
Servus Forum, mir ist zu Ohren gekommen, dass bei uns im Landkreis für die einzelnen Feuerwehren sog. Brandschutzbedarfspläne erstellt werden müssen (sollen), um die Beschaffung und evtl. die Zusammenarbeit der Gemeinden untereinander besser planen zu können. Nun möchte ich fragen, ob so etwas in Bayern schon anderenorts umgesetzt wurde und wie der "Erfolg" ist? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 731848 | |||
Datum | 25.07.2012 13:57 | 17059 x gelesen | |||
Hallo, zwar nicht aus Bayern, aber vielleicht Interessant: Bedarfs- und Entwicklungsplan des Lahn-Dill-Kreises Für jede einzelne Gemeinde innerhalb des Landkreises gibt es diese BEP ebenfalls. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 731850 | |||
Datum | 25.07.2012 14:19 | 17036 x gelesen | |||
Hallo Anton, hier mal ein paar Gemeinden/Städte die mir in Bayern spontan einfallen mit den Ergebnissen, zumindest das was man öffentlich Kundtut: - Feuerwehrentwicklungskonzept Neu-Ulm - Feuerwehrbedarfsplan Geretsried - Feuerwehrbedarfsplan Gersthofen - Feuerwehrbedarfsplan Kempten Auch der LFV Bayern hat sich hierzu mal Gedanken gemacht. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 731851 | |||
Datum | 25.07.2012 14:23 | 16663 x gelesen | |||
Landkreis Landsberg am Lech. Zu Erfolg oder Mißerfolg kann ich nichts näheres sagen. Ist alledings auch noch nicht so alt, daß es sich momentan auf Beschaffungen auswirken würde. Für unsere Gemeinde stimmt der Bedarf mit dem Vorhandenen bzw. geplanten jedenfalls überein. Es gab allerdings laut Presse schon eine Feuerwehr für die lt. Plan ein LF 10 ausreichen würde, vorhanden ist ein LF 16 das irgendwann mal durch ein HLF 20 ersetzt werden soll. Die Planung wurde auf Bestreben der Bürgermeister durch die Kreisbrandinspektion anhand eines Punkteschemas durchgeführt. Bewertet wurden die Einsatzzahlen der letzten 5 Jahre, Einwohnerzahl der Gemeinden, Anzahl der Gebäude, Anzahl der Gästeübernachtungen, Schulen, Gemeinschaftunterkünfte, Anzahl der Gewerbe- und Industriebetriebe, besondere Gefahrenschwerpunkte wie Schienenwege, Straßenverkehrswege, Gebäude mit hoher Menschenkonzentration oder überdurchschnittlichem Gefahrenpotential wie Hotels, Campingplätze, Sporthallen, Gewerbebetriebe, Land und Forstwirtschaftbetriebe, Tankstellen, usw.... Ob ein externer Berater mitgewirkt hat weiß ich leider nicht. Gruß vom Ammersee, Thomas | |||||
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Autor | Albe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern | 731855 | |||
Datum | 25.07.2012 15:56 | 16567 x gelesen | |||
Hallo Anton, wer verpflichtet euch denn zur Aufstellung des Brandschutzbedarfsplans? Da ich mich aktuell forschungsmäßig mit dem Thema auseinandersetze würde mich das interessieren. Das das Ganze sinnvoll ist, denke ich ist unbestritten. Nur ist es, soweit ich weiß, in Bayern keine Pflicht. Macht ihr das für jede Feuerwehr einzeln oder für einen gesamten Gemeindebereich? Viele Grüße, Albert | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 731863 | |||
Datum | 25.07.2012 17:15 | 16366 x gelesen | |||
Servus, wer da verpflichtet, weiß ich aktuell auch nicht. Ich hab´s jetzt von mehreren Seiten und aus 2 Regierungsbezirken gehört, dass der BSBP eingeführt werden soll. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 731864 | |||
Datum | 25.07.2012 17:26 | 16239 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Ich hab´s jetzt von mehreren Seiten und aus 2 Regierungsbezirken gehört, dass der BSBP eingeführt werden soll. Evtl. weiß unser Forums-KBR Markus R. dazu etwas beizutragen? MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 731869 | |||
Datum | 25.07.2012 18:21 | 16173 x gelesen | |||
Hallo, wir haben einen für die beiden Feuerwehren der Gemeinde, darin sind so Dinge wie Tagesalarmstärke, Gefährdungspotentiale, aber eben auch die Technik enthalten. Grund war unter anderem das der veraltete Fuhrpark an die Haltbarkeitsgrenzen kam, und man das ganze strukturiert angehen wollte. Erstellt wurde er zusammen mit den entsprechenden Stellen der Fachaufsicht, danach vom Gemeinderat angenommen. Nicht enthalten ist die Ölwehr da Landessache. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 731871 | |||
Datum | 25.07.2012 18:45 | 16195 x gelesen | |||
Geschrieben von Albert K.wer verpflichtet euch denn zur Aufstellung des Brandschutzbedarfsplans? Hallo Albert, in der Regeln sind das die Gemeinden selbst. Auslöser sind häufig: - Einsätze bei denen mächtig was schief läuft (keiner kommt) - Wünsche der Feuerwehr ohne langfristige/nachvollziehbarer Planung - Immer größer werdende Personalprobleme - Wunsch der Gemeinde die Leistung der Feuerwehr klar zu definieren (und sich damit auch mehr abzusichern) Aus meiner Sicht sollten die Feuerwehren allein schon aus Eigeninteresse so ein Ding erstellen. Da kann man dann auch klar machen was man leisten kann und was man die nächsten Jahre alles braucht. Ist für alle Beteiligte nur von Vorteil. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Albe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern | 731968 | |||
Datum | 26.07.2012 09:33 | 16013 x gelesen | |||
Hallo Florian, Geschrieben von Florian F. in der Regeln sind das die Gemeinden selbst. Das ist mir schon klar. Nur drücken sich die meisten Kommunen vor der normal sehr umfangreichen Arbeit. Um sich mal eine Vorstellung davon zu machen, kann man hier eine Vorlage einsehen. Es gibt in D nur in wenigen Bundesländern (6?) Vorschriften, die die Kommunen explizit dazu verpflichten einen Brandschutzbedarfsplan zu erstellen und auch regelmäßig zu aktualisieren. Und in Bayern ist das aktuell nirgends verankert. Daher bleibt die Zahl der Kommunen, die das freiwillig machen, sehr überschaubar. Grüße, Albert | |||||
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Autor | Jan 8G., Wendeburg / Niedersachsen | 731970 | |||
Datum | 26.07.2012 09:34 | 16001 x gelesen | |||
Guten Morgen, die Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein hat auf Ihren Internetseiten ein Tool mit dem man online einen Bedarfsplan erstellen kann. Kann vielleicht nicht für jedes Bundesland 1:1 übertragen werden aber das Grundgerüst passt schon ganz gut. Hier der Link: www.lfs-sh.de/BSBP/ Ansonsten wüsste ich nicht das es eine Verpflichtung zur Erstellung durch externe Firmen gibt. Bei uns in der Gemeinde wurde der Plan durch die Ortsbrandmeister und den Gemeindebrandmeister in Abstimmung mit der Verwaltung erstellt. Nicht einmal in der o.g. Form. Allerdings wurde der Fahrzeugbestand und die notwendigen zukünftigen Anschaffungen festgeschrieben. Dies dient als Planungssicherheit für die Gemeinde. Mehr eigentlich nicht. Auch die "Angst" der kleinen Wehren ist unbegründet. Man kann diese aufnehmen und eben Fahrzeuge ersetzen wenn notwendig. Schöne Grüße | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 731972 | |||
Datum | 26.07.2012 09:38 | 15957 x gelesen | |||
Vorsicht bei der Anwendung dieses Tools! Da es sehr allgemein ist, kann es sein, dass die Feuerwehren Fahrzeuge stellen müssen, die eigentlich gar nicht wirklich notwendig sind. Bei der Punktvergabe werden z. B. nur Löschfahrzeuge berücksichtigt. Ich kenne eine Feuerwehr, die musste trotz HLF, LF, RW, DLK, noch einigen anderen Fz. und TLF noch ein TLF kaufen, weil die Punkte nicht erfüllt worden waren. Bei einer 15.000 Einwohner-Stadt habe ich mich allerdings gefagt, ob das wirklich zielführend ist. Bedarfsplanung zu allgorithmisieren ist schwierig. Das ist auch eigentlich nicht das Ziel. Sondern vielmehr angepasste Lösungen für die einzelnen Gemeinden. | |||||
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Autor | Albe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern | 731983 | |||
Datum | 26.07.2012 09:54 | 15981 x gelesen | |||
Hallo Rico, du wirst über gewisse Algorithmen nicht hinweg kommen. Ansonsten kannst du ja deine eigenen Ortsteilfeuerwehren überhaupt nicht miteinander vergleichen. Und was in einem Landkreis los ist, wenn jede Gemeinde sich andere Lösungen ausdenkt, wird das auch fatal. Das Problem in Bayern ist, dass die Fahrzeugbeschaffung oftmals nur nach dem Muster "wir haben ein LF 16 - also wird das nächste ein HLF 20" vorgegangen wird. Das für 20 Einsätze im Jahr mit nur Wohngebiet, ohne Autobahn und Industrie ggf auch ein LF 10 reichen wird, ist oftmals unerwünscht. Grüße, Albert | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 731991 | |||
Datum | 26.07.2012 10:05 | 15878 x gelesen | |||
Gewisse Standards sind auch gut und wichtig (wünschenswert wäre ein dt.-weiter Standard aber den werden wir wohl nie bekommen...). Allerdings meine ich gerade im Bezug auf die schlewig-holsteiner Lösung, dass Vorsicht walten muss. Die LSTE BB hat auch einen Standard, der ein m. E. etwas gelungener ist, da eben nicht nur LF viele Punkte bringen. Im Bezug auf die Standards in der BSBP bin ich auf eure Forschungsergebnisse gespannt. ;) Geschrieben von Albert K. Das Problem in Bayern ist, dass die Fahrzeugbeschaffung oftmals nur nach dem Muster "wir haben ein LF 16 - also wird das nächste ein HLF 20" vorgegangen wird. Das für 20 Einsätze im Jahr mit nur Wohngebiet, ohne Autobahn und Industrie ggf auch ein LF 10 reichen wird, ist oftmals unerwünscht. Davor schützt auch ein BSBP nicht. Er kann m. E. vor allem Schwachstellen aufzeigen. Wenn der Wehrführer sagt: "Wir hatten aber so viele Mülltonnen, die ins Wasser gefallen sind, da brauchen wir jetzt ein TM und wegen des Bootes." Dann wird ihm die SVV das glauben müssen, er ist schließlich der Experte. Ob das dann auch sachlich richtig ist, stellen wir mal in Zweifel. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732010 | |||
Datum | 26.07.2012 11:05 | 15874 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan G.die Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein hat auf Ihren Internetseiten ein Tool mit dem man online einen Bedarfsplan erstellen kann. Ähm. Nein. Mit der seriösen Erstellung eines Bedarfsplanes hat ein solches Tool m.E. nicht direkt was zu tun. Damit macht man einfach "irgendwas" damit was gemacht ist. Feigenblattfunktion eben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 732134 | |||
Datum | 26.07.2012 17:15 | 15846 x gelesen | |||
Tach! Geschrieben von Anton K. Nun möchte ich fragen, ob so etwas in Bayern schon anderenorts umgesetzt wurde und wie der "Erfolg" ist? In Sachsen müsste das Flächendeckend durch sein. Erfolg? Bekannt ist das BSP extern erarbeitet wurden, und auch das sich diverse "Häüptlinge" welche zusammengewünscht haben. Wenn sowas wirklichen Erfolg haben soll, müssten BSP möglichst zwei Ebenen über Denjenigen erfasst, erarbeit und entschieden werden, die danach damit zu leben haben --> wären in SXN entweder die Regierungsdirektionen oder gleich die Ministerien. Wenn du viel Lust zum Lesen hast --> diverse Anmerkungen der LFS Sachsen Gruß Jan Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;) ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Coburg / Bayern | 732699 | |||
Datum | 30.07.2012 11:50 | 16111 x gelesen | |||
Unsere Stadt hat vor ein paar Wochen an ein Büro aus dem Norden Deutschlands (Name unbekannt) einen Brandschutzbedarfsplan in Auftrag gegeben. Hintergrund ist der, das die Stadt mittlerweile überall (jede Abteilung) sparen möchte. Bisher konnten wir von der Feuerwehr nie meckern, die Hauptwache ist bestens gerüstet, und die Vororte haben alle neuwertige Ausrüstung... Was uns von den Vorortwehren stutzig macht ist, das wir ein zweiseitiges Formular für jeden Aktiven ausfüllen mussten. In diesem ist folgendes anzugeben: - Persönliche Daten wie Name, Adresse, Geb.-Datum, Tel.-Nummern, Mail, Arbeitgeber, usw... - berufliche Qualifikation - Feuerwehr Qualifikation - Einsatzverfügbarkeit von der Wohnung - Einsatzverfügbarkeit von der Arbeit (inkl. Angabe zum "Arbeitszeitmodell") - Entfernung Arbeitsplatz GH, und ob ein anderes GH näher liegt. In einigen Vorortwehren kommen nun schon Gerüchte auf von "Zusammenlegungen" bzw. Schließungen. Mal sehen was dabei raus kommt... | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 732708 | |||
Datum | 30.07.2012 12:12 | 15853 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan R.Was uns von den Vorortwehren stutzig macht ist, das wir ein zweiseitiges Formular für jeden Aktiven ausfüllen mussten. Ich kann mal vom THW berichten, wo das so ziemlich als erstes abgefragt wird. (Bis auf die zeitlichen Verfügbarkeiten.) Das sind alles Sachen, die die FW eigentlich immer haben sollte. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 732709 | |||
Datum | 30.07.2012 12:15 | 15863 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Stefan R. - Persönliche Daten wie Name, Adresse, Geb.-Datum, Tel.-Nummern, Mail, Arbeitgeber, usw... das sollte die Feuerwehr ja schon vorliegen haben, wobei hin und wieder ein Abgleich der Daten sinnvoll ist - Einsatzverfügbarkeit von der Wohnung Das sind Daten mit denen man rechnerisch die Tagesalarmverfügbarkeit ermitteln kann. z.B. so: ![]() MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732717 | |||
Datum | 30.07.2012 12:56 ![]() | 16044 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan R.In einigen Vorortwehren kommen nun schon Gerüchte auf von "Zusammenlegungen" bzw. Schließungen. Das sind daten, die ich für eine Personalverwaltung brauche und die eigentlich jeder Kommandant heute haben sollte wenn er weiß was er in seinem Job zu tun hat. Denn nu wenn ich diese Informationen habe weiß ich - wie lange der FM noch imDienst ist (Alter) d.h. wann er spätestens "ersetzt" werden muß. - wo sich der FM nachts gewöhnlicherweise oder mit welcher Wahrscheinlichkeit aufhält - wo sich der FM tagsüber gewöhnlicherweise oder mit welcher Wahrscheinlichkeit aufhält - ob er vielleicht was ziviles kann, was der Feuerwehr nutzen kann aber bisher nicht erkannt wurde (weil der ist ja nur TrFü, dass der ein Studium als Bauingenieur absolviert hat und im Bereich VB tätig ist ist dem Kommandanten egal, weil der FM ist ja kein GrFü und damit sowieso doof,...) - ob ich die tagesalarmsicherheit an einem Standort erhöhen kann, weil sich dort tagsüber FM zur Arbeit in der Nähe aufhalten, die nur bei ihrer Wohnortwehr tätig sind und eben nicht zusätzlich bei ihrer Arbeitsplatzwehr was in diesem Fall eine Abteilung ist und somit die selbe Feuerwehr Und ja, dabei kann auch rauskommen, dass Standorte nicht erforderlich sind oder dass Standorte aussterben (Altersschichtung) bzw. personell reduzieren weil Nachwuchs fehlt und der Nachwuichst tagsüber zu 95% nicht da ist. Das alles sind Sache die wie gesagt eigentlich der Kommandant heute schon lange erkannt haben müßte wenn er weiß, was in seinem Job eigentlich verlangt ist. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 732724 | |||
Datum | 30.07.2012 13:21 | 15710 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Und ja, dabei kann auch rauskommen, dass Standorte nicht erforderlich sind oder dass Standorte aussterben (Altersschichtung) bzw. personell reduzieren weil Nachwuchs fehlt und der Nachwuichst tagsüber zu 95% nicht da ist. Tja! mkg Werner | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 732725 | |||
Datum | 30.07.2012 13:32 | 15870 x gelesen | |||
Vom Ansatz her sind das vernünftige Abfragen um eine Feuerwehr bewerten und mit ihr planen zu können. Probelamtisch wird es jedoch mit dem Datenschutz, wenn ich die Fragen in dieser Form so sehe. Ad hoc halte ich diesen Fragebogen so für einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Eine Zusammenlegung oder Neugliederung von Feuerwehren ist grundsätzlich nichts verwerfliches. Haben wir als WF auch schon vor langer Zeit hinter uns gebarcht. Auch im kommunalen Bereich wird man deise Fargen stellen müsse. Historisch gewachsene Feuerwehrstrukturen können durch divergierende Entwicklungen von Ortsteilen in der historisch-überkommenen Form an den heutigen Bedürfnissen vorbei gehen. Da ist eine Anpassung sinnvoll und oft auch nötig. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Matt8hia8s S8., Wendelstein / Bayern | 752700 | |||
Datum | 02.02.2013 00:26 | 15332 x gelesen | |||
Hallo zusammen, der Thread ist nun fast ein halbes Jahr gereift. Für mich hat er an einer sehr interessanten Stelle geendet. Derzeit fordert unsere Kämmerei für einen Brandschutzbedarfsplan von den Ortskommandanten Angaben über die Aktiven FW-Mitglieder: - Name - Anschrift - Geburtsdatum - Führerschein - Arbeitsstätte - Führungsdienstgrad - ... Freilich kann man darauf schließen, dass hier abgefragt werden soll, welcher Bedarf n Fahrzeugen, Material etc. besteht. Allerdings ergeben sich m.E. datenschutzrechtliche Aspekte Die Daten dürfen nur mit Einverständnis des Einzelnen eingeholt werden. Der Kommandant darf die ihm bereits vorliegenden Daten auch nicht ohne Einverständnis weitergeben. Auf welcher Grundlage sind die personenbezogenen Daten zur Erstellung eines Bedarfsplans überhaupt notwendig? Warum muss die Kämmerei das bei den Feuerwehren erfragen? Liegen diese Daten nicht schon vor? Für einen Bedarfsplan ist aus meiner Sicht folgendes ausreichend: - Mannstärke tagsüber / abends - Davon jeweils Führungskräfte / Maschinisten / ... Ich hoffe den Thread wiederzubeleben und freue mich auf Kommentare und Kritik! Mit kameradschaftlichem Gruß Matze | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 752704 | |||
Datum | 02.02.2013 01:04 | 15093 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias S.Bedarf n Fahrzeugen, Material etc. Der Bedarf an Fahrzeugen wird ja hoffentlich nicht in erster Linie am Personalstand bemessen, sondern zuerst mal am tatsächlichen Bedarf, je nach Gefahrenlage. Geschrieben von Matthias S. Auf welcher Grundlage sind die personenbezogenen Daten zur Erstellung eines Bedarfsplans überhaupt notwendig? Sie sind m.E. notwendig, um ein korrektes Bild über die Tagesalarmstärke zu bekommen. Eigentlich müssten diese Daten ohnehin so beim Kommandanten vorliegen. Ob dieser diese nicht in der Kommune weitergeben dürfte, weiß ich nicht. Aber damit könnte die erneute Abfrage zusammenhängen. Geschrieben von Matthias S. Für einen Bedarfsplan ist aus meiner Sicht folgendes ausreichend: Nunja, diese Übersicht erstellt sich nicht von alleine. ;-) Dafür müssen genau die oben erwähnten Daten, auch mit üblichen Arbeitszeiten, erfasst und zusammengestellt werden. Und m.M.n. müssen da auch die Namen mit dabei sein, damit die Stastistik aktuell gehalten werden kann. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 752705 | |||
Datum | 02.02.2013 01:11 | 15127 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Matthias S. Derzeit fordert unsere Kämmerei für einen Brandschutzbedarfsplan von den Ortskommandanten Angaben über die Aktiven FW-Mitglieder: Ein wichtiger Grundsatz im Datenschutzrecht ist die Datensparsamkeit. Das bedeutet das nur die Daten gespeichert und verarbeitet werden dürften die unbedingt für die Erfüllung der Aufgabe notwendig sind. zerpflücken wir mal die Struktur dieses Datensatzes: - Name => braucht man zur Identifizierung - Anschrift => braucht man um die Anfahrtszeiten zum Gerätehaus bestimmen zu können - Geburtsdatum => braucht man um die Personalentwicklung für die Zukunft abschätzen zu können - Führerschein => wie sieht es mit Maschinsten aus - Arbeitsstätte => Tagesverfügbarkeit? - Führungsdienstgrad => welche Führungskräfte stehen wann zur Verfügung Ich denke man kann für die einzelnen Felder in dem oben aufgeführten Datensatz gute Gründe anführen warum man diese für die Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes benötigt. Selbstverständlich dürfen die einzelnen Daten dann nicht im fertigen Plan veröffentlicht werden. Da reicht es ja die zusammengefasste Auswertung die dann ja anonymisiert ist in dem Plan reinzupacken. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 752707 | |||
Datum | 02.02.2013 01:36 | 15083 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Ich denke man kann für die einzelnen Felder in dem oben aufgeführten Datensatz gute Gründe anführen warum man diese für die Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes benötigt. Sehe ich anders. Für den BBP braucht man sowas nicht.... Da reichen IMHO auch durchaus pauschale Angaben, sprich 5 GF, 10 ZF, 20 FA i.d.R. innerhalb von 5 min am Gerätehaus, 20 innerhalb von 10 min. Das ganze so detailliert aufzuschlüsseln hat IMHO mit dem BBP nichts zu tun und ist teilweise nichtmal feuerwehrrelevant... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 752709 | |||
Datum | 02.02.2013 02:25 | 14995 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Da reichen IMHO auch durchaus pauschale Angaben, sprich 5 GF, 10 ZF, 20 FA i.d.R. innerhalb von 5 min am Gerätehaus, 20 innerhalb von 10 min. Und wie erhältst du diese Daten, wenn nicht durch eine Erfassung, wer wann kommen kann? Dass nur diese Daten im BBP stehen ist klar. Aber man muss sie erst mal haben. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 752711 | |||
Datum | 02.02.2013 08:14 | 14964 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias S.Allerdings ergeben sich m.E. datenschutzrechtliche AspekteIch sehe in einer solchen Datensammlung einen stinknormalen behördeninternen Vorgang. Wenn da schon mit der großen Keule "Datenschutz" geschwungen wird, lauf ich Montag zu meinem Chef, und verbrenne meine Personalakte. Das ein BSP von der Kämmerei erstellt wird, ist zwar auch interessant, aber so läufts gerade bei kleineren Kommunen halt gerne mal mit der Aufgabenverteilung. Geschrieben von Matthias S. Für einen Bedarfsplan ist aus meiner Sicht folgendes ausreichend:Und woher weiß man das, wenn man nicht fragen darf, wo die Leute wohnen und arbeiten, wann sie geboren wurden (=> Entwicklungsprognose), ob sie einen Führerschein haben... Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 752713 | |||
Datum | 02.02.2013 08:18 | 14932 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias S.Warum muss die Kämmerei das bei den Feuerwehren erfragen? Liegen diese Daten nicht schon vor? Wurden sie von der FW den schon an den Dienstherrn geliefert ? FW ist Teil der Kommune und hier soll der operative Teil (FW) der Verwaltung zuarbeiten. Wo ist da das Problem, es ist die gleiche Gemeinde, es geht um die gleiche Sache (Brandschutz). Der Oberste Vorgesetzte aller ist der BGM. Ich sehe da das Problem nicht. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 752716 | |||
Datum | 02.02.2013 09:32 | 14837 x gelesen | |||
Einige Dinge müssen aber nicht so detailliert weitergegeben werden: Geschrieben von Jürgen M. - Name => braucht man zur Identifizierung Was muss man identifizieren? Fortlaufende Nummer und gut. - Anschrift => braucht man um die Anfahrtszeiten zum Gerätehaus bestimmen zu können Da würde zumindest die Straße in den allermeisten Fällen reichen. - Geburtsdatum => braucht man um die Personalentwicklung für die Zukunft abschätzen zu können Da würde Geburtsjahr respektive das Alter auch reichen. Beim Rest stimme ich dir komplett zu. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 752717 | |||
Datum | 02.02.2013 09:34 | 14813 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Christian F. Sehe ich anders. Für den BBP braucht man sowas nicht.... Wie ich schon geschrieben habe gehören diese detailierten persönlichen Daten selbstverständlich nicht in den Brandschutzbedarfsplan. Aber man muss diese Daten erheben um dann daraus die Infos zusammenstellen zu können die man für Brandschutzbedarfsplan benötigt. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Worms / Rheinland-Pfalz | 752720 | |||
Datum | 02.02.2013 09:54 | 14825 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Matthias S. Derzeit fordert unsere Kämmerei für einen Brandschutzbedarfsplan von den Ortskommandanten Angaben über die Aktiven FW-Mitglieder: Sorry, vielleicht ist es da von Bundesland zu Bundesland oder von Verwaltung zu Verwaltung anders... Aber ich versteh das Problem nicht. Bis auf die Arbeitsstätte müssten der Verwaltung doch eh schon alle diese Daten vorliegen. Bei uns hat zumindest die Verwaltung eine Akte über jeden aktiven FM geführt. Name, Anschrift und Geburtsdatum muss ich beim Eintritt doch eh angeben. Führerschein muss der Dienstherr in regelmäßigen Abständen kontrollieren. Lehrgänge und Dienstgrad werden von der Verwaltung gemeldet bzw. vergeben... Das sind alles Angaben die ein "Arbeitgeber" doch eh braucht... Also stellt sich mir persönlich eher die Frage warum die Verwaltung diese Daten nicht hat und extra abfragt. Gruß, Daniel Meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Weiterhin stellen sie auch nur meine persönliche Meinung und nicht die Meinung einer sonstigen Institution dar. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 752721 | |||
Datum | 02.02.2013 09:57 | 14805 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Aber man muss diese Daten erheben um dann daraus die Infos zusammenstellen zu können die man für Brandschutzbedarfsplan benötigt. Auch für eine erhebung brauche ich die nicht detailiert. ich kann genausgut den FA abfragen, wie lange er zum gerätehaus braucht. da brauche ich die Arbeitsstelle z.B. überhaupt nicht... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Matt8hia8s S8., Wendelstein / Bayern | 752739 | |||
Datum | 02.02.2013 11:28 | 14768 x gelesen | |||
Hallo zusammen, schön, dass hier eine Diskussion entstehen konnte! So viel kann ich gar nicht zitieren, wie ich gerade müsste :-) Ich sehe es auch so, dass - der Kommandant die Daten hat und im Sinne der Datensparsamkeit keine detaillierten Angaben für einen Bedarfsplan weitergeben muss - es datenschutzrechtlich bedenklich ist, personenbezogene Daten an Dritte (also Kommandant an Verwaltung) ohne explizites Einverständnis des Einzelnen zu geben. - die Daten theoretisch in der Verwaltung vorliegen sollten und unklar ist, wieso erneut danach gefragt werden soll - es keine Grundlage gibt, für einen Bedarfsplan personenbezogene Daten zu erheben | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 752746 | |||
Datum | 02.02.2013 11:56 | 14694 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias S.- es datenschutzrechtlich bedenklich ist, personenbezogene Daten an Dritte (also Kommandant an Verwaltung) ohne explizites Einverständnis des Einzelnen zu geben.Wenn man die Verwaltung hier schon als "Dritte" ansieht => Gute Nacht! Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 752755 | |||
Datum | 02.02.2013 12:51 ![]() | 14744 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias S.- der Kommandant die Daten hat und im Sinne der Datensparsamkeit keine detaillierten Angaben für einen Bedarfsplan weitergeben muss Der Kommandant als "Chef" einer städtischen Einrichtung hat da m.E. kein Ermessen. Wenn der Bürgermeister sagt "gib mal", dann hat er zu geben. Geschrieben von Matthias S. - es datenschutzrechtlich bedenklich ist, personenbezogene Daten an Dritte (also Kommandant an Verwaltung) ohne explizites Einverständnis des Einzelnen zu geben. Sorry. Aber wir als Feuerwehr sind Teil der Behörde namens Stadtverwaltung. Das mag für jemand aus Bayern mit dem Feuerwehrvereins(un)wesen nicht immer nachvollziehbar sein. Aber wir sind nichts anderes als der Bauhof, die Kämmerei, das Ornbungsamt, die Stadtbücherei,... Nebenbei hat jeder Arbeitnehmer (und in diesem Sinne auch jeder FM) zu "erdulden" dass Daten die für den normalen Geschäftsablauf in einem Unternenhmen erhoben werden (müssen) auch innerhalb des Unternehmens genutzt werden. SOnst könntest Du die Personalabteilungen in jedem Unternehmen zu machen. Geschrieben von Matthias S. - die Daten theoretisch in der Verwaltung vorliegen sollten und unklar ist, wieso erneut danach gefragt werden soll Weil der Kommandant der ist, der diese Daten für "die Verwaltung" (deren Teil wir sind) vor hält. Geschrieben von Matthias S. es keine Grundlage gibt, für einen Bedarfsplan personenbezogene Daten zu erheben Doch. Chef sagt "gib mal die Daten her, die Du ohnehin hast" Man kann darüber diskutieren, ob man die Bezeichnung des Arbeitgebers braucht oder nur die Anschrift, ob man das Geburtsdatum braucht oder das Geburtsjahr. Aber dass diese Daten im Grundsatz erforderlich sind um z.B: eine sinnvolle Personalanalyse zu machen ist fachlich unstrittig. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 752766 | |||
Datum | 02.02.2013 14:28 | 14740 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Auch für eine erhebung brauche ich die nicht detailiert. Der Kommandant muss aber m.E. wissen, wo seine Schäfchen arbeiten, und wie er den Arbeitgeber erreichen kann. Warum? Beispiele: - Der FA wird beim nächtlichen Einsatz schwer verletzt. Irgendwie muss man jetzt den Arbeitgeber informieren, dass der FA morgen nicht kommt... - Der FA wird in der Nacht mit dem Hilfeleistungskontingent in ein anderes Bundesland geschickt. Irgendwie muss man jetzt den Arbeitgeber informieren, dass der FA morgen nicht kommt... Beim THW übrigens ganz selbstverständlich Teil der Daten, die abgefragt werden. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 752769 | |||
Datum | 02.02.2013 14:39 | 14841 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Der Kommandant muss aber m.E. wissen, wo seine Schäfchen arbeiten, und wie er den Arbeitgeber erreichen kann. Ich ging bei meiner Betrachtung eher von der Frage Bedarfsplanung aus. Geschrieben von Linus D. - Der FA wird beim nächtlichen Einsatz schwer verletzt. Irgendwie muss man jetzt den Arbeitgeber informieren, dass der FA morgen nicht kommt... Ist m.E. eher aufgabe des FM selbst bzw. der Angehörigen sein. Das wären übrigens ehe Kontaktdaten, die ich als Vorgesetzter erheben (und gesondert gesichert verwahren) würde. d.h. wer ist im Fall der Fälle zu benachrichtigen...? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Matt8hia8s S8., Wendelstein / Bayern | 752775 | |||
Datum | 02.02.2013 14:58 | 14859 x gelesen | |||
Also, um nochmal kurz zum Ausgangspunkt zurückzugehen. Der Kämmerer (im Speziellen) fordert Daten vom Kommandanten an, die der Verwaltung (im Allgemeinen) schon vorliegen sollten. Hat irgendwer aus der Nachbarabteilung bei Euch im Unternehmen Zugriff auf Eure Daten, obwohl Sie der Personalabteilung selbstverständlich vorliegen? So gesehen für mich Weitergabe an Dritte. Dürfte der Kämmerer in das, was schon vorliegt, Einsicht nehmen, warum dann der Umweg? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 752776 | |||
Datum | 02.02.2013 15:14 | 14671 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias S.Der Kämmerer (im Speziellen) fordert Daten vom Kommandanten an, die der Verwaltung (im Allgemeinen) schon vorliegen sollten. Der Kommandant ist Teil der Verwaltung. Das ist wie, wenn der Kämmerer beim Personalamt Daten vom Einwohnermeldeamt anfordert. Wir sind eine Behörde. Da gehört auch die Feuerwehr dazu. Geschrieben von Matthias S. So gesehen für mich Weitergabe an Dritte. Ist es definitiv nicht. Da Kämmerer und Feuerwehr Teil der selben Behörde (Stadtverwaltung XY) sind. Geschrieben von Matthias S. Dürfte der Kämmerer in das, was schon vorliegt, Einsicht nehmen, warum dann der Umweg? Weil er sich hier and die Stelle in der Verwaltung wendet, die diese Daten vor hält. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 752778 | |||
Datum | 02.02.2013 15:48 | 14640 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias S.Der Kämmerer (im Speziellen) fordert Daten vom Kommandanten an, die der Verwaltung (im Allgemeinen) schon vorliegen sollten.Wie aktuell sind denn die Daten, die "der Verwaltung (im Allgemeinen)" schon vorliegen (oder vorliegen sollten, was denn nun?)? Will man heute daraus eine Analyse für einen Brandschutzbedarfsplan machen, ist es witzlos zu wissen, wo Otto bei seinem Eintritt vor 15 Jahren gewohnt und gearbeitet hat. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Matt8hia8s S8., Wendelstein / Bayern | 752798 | |||
Datum | 02.02.2013 18:31 | 14684 x gelesen | |||
Die Meinungen gehen beim Thema Datenschutz auseinander. Kann man aus dem Grundtenor raushören, grundsätzlich gehen diese Daten auch den Kämmerer was an? Was meint ihr? | |||||
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Autor | Flor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz | 752813 | |||
Datum | 02.02.2013 19:46 | 14758 x gelesen | |||
Hallo, ich würde sagen ja. Der Kämmerer ist Teil der Verwaltung. Wenn er von der Verwaltung eine Aufgabe bekommt für dessen Erfüllung er diese Daten braucht, warum nicht. Feuerwehr ist auch Teil der Verwaltung, und in dem Moment wo ich auf einem Feuerwehrauto raus fahre zum Einsatz ist genau diese Verwaltung mein Arbeitgeber. Ich kann mir auch irgendwie nur schwer vorstellen, das die Verwaltung nicht weiss welche Personen sie in ihrer Feuerwehr hat? Also zumindest in meiner VG ist es so das die Verwaltung beim Eintritt in die Feuerwehr eine Anmeldung erhält, da stehen Name, Geburtsdatum und Wohnort drauf. Mal abgesehen von den Geburtsdaten ist das auch nicht so ein Riesengeheimniss,ich wette die Hälfte der Feuerwehrangehörigen steht mindetens im Telefonbuch, und das in der Regel mit Adresse.. Die Informationen wie Lehrgänge und Qualifikationen gehen die Verwaltung (Feuerwehr) eh etwas an, die haben mich ja immerhin da hin geschickt...also sollten sie die Info eh schon haben. Sobald ih einmal auf einem Lehrgang war, kennen die sogar meine Kontonummer, ich will ja schließlich auch Lehrgangsgeld bzw. Lohnausfall bekommen. Die kennt mein privater Arbeitgeber üblicherweise auch, weil von dem bekomme ich Gehalt und wenn ich dem die nicht gebe wegen Datenschutz.. der wird mich schön blöd angucken! Ich gehe auch mal stark davon aus das es mehr Arbeitgeber in Deutschland gibtbei denen Datenschutz ein Fremdwort ist als Komunen und Verwaltungen, die dürften da deutlich sensibler sein. Die verwalten in der Regel nämlich nicht nur die Stammdaten von eigenem Personal und Feuerwehr, sondern von noch viel mehr Menschen. Das nennt sich Einwohnermeldeamt, und da sind auch die Feuerwerkameraden registriert die nicht im Telefonbuch stehen. Also haben sie die Daten meistens eh schon.... Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr Gruß Florian www.ff-breitscheid.com | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 752816 | |||
Datum | 02.02.2013 20:47 | 14868 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias S.Kann man aus dem Grundtenor raushören, grundsätzlich gehen diese Daten auch den Kämmerer was an? Was meint ihr? Den Kämmerer, den Hauptamtsleiter, den Ordnungsamtsleiter,... und jeden anderen, der innerhalb der Verwaltung ein berechtigtes Interesse hat, um damit dienstliche Aufgaben zu erledigen. Und ja, für Zwecke der Bedarfslanung durch externes Personal (z.B. Beratungsfirmen) könnte man die Datensätze ggf. anonymisieren. d.h. die Namen werden durch Ordnungsnummern ersetzt. Dann kann man immer noch statistisch arbeiten und ausrechnen, wie viele FM mit welchen Qualifikationen und welchen Jahrgängen vorhanden sind und wie lange diese von daheim oder von der Arbeit zum Feuerwehrhaus brauchen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 752829 | |||
Datum | 03.02.2013 09:05 | 14681 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Florian P. Das nennt sich Einwohnermeldeamt, und da sind auch die Feuerwerkameraden registriert die nicht im Telefonbuch stehen. Also haben sie die Daten meistens eh schon.... und die dürfen mit deinen Daten eh schon mehr machen, als du dir orstellen kannst. Wir bekamen vor einigen Jahren problemlos die Namen und das Alter der Jugendlichen mit 14-16 Jahren. Diese konnten dann gesondert angeschrieben werden wg. eines Beitritts in die JF. Oder der Vereinsvorsitzende bekam jedes Jahr eine Liste aller Firmen in der Gemeinde (auch die Kleingewerbetreibenden, wie z.B. die Betreiber von Solaranlagen). Damit konnten diese gezielt auf Spenden für den Verein angesprochen werden. Die Liste ließe sich bestimmt noch weiter fortführen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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