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ThemaAuskunft gegenüber der Polizei6 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJoch8en 8S., Sinsheim / Baden753172
Datum07.02.2013 07:174807 x gelesen
Hallo Kameraden,
ich hoffe ich nerve nicht mit dem Thema. Ich habe die Such-Funktion benutzt, aber leider keine befriedigende Antwort gefunden.
Frage: Darf ich als freiwilliger Feuerwehrmann im Einsatz der Polizei z.B. sagen, dass der Fahrer eines verunfallten Autos eine Fahne hat?.
Einmal als Führungskraft und einmal als normaler Feuerwehrmann.
Auf unserem letzten Schulungsabend konnten wir darauf trotz Blick in die Feuerwehrsatzung und das Landesfeuerwehrgesetz von Baden-W. keine befriedigende Antwort bekommen.
In der Satzung sowie im FW-Gesetz von Ba.-Wü. steht nur:
§ 14
Dienstpflichten
7.
über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist.

Aber müssen wir der Polizei aussagen oder dürfen wir oder darf nur der Kommandant oder die Führungskraft?
Wenn ihr nicht genau Bescheid wisst, wenn könnte ich hierzu fragen?
Vielen Dank!
Mit kameradschaftlichen Grüßen,
Jochen

Aus den Steinen die man in den Weg gelegt bekommt, kann man sich was schönes bauen.

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AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg753173
Datum07.02.2013 07:332906 x gelesen
Hallo Jochen,

also ich würde folgende Vorgehensweise vorschlagen :
wenn Euch sowas auffällt, gebt das an den Einheitsführer oder den Einsatzleiter weiter, dass ihr wahrgenommen habt, dass es im Fzg. nach Alkohol riecht. Der GF/ZF/EL kann das an die Polizei weitergeben, er kann ja sagen "meine Mannschaft haben Alkoholgeruch im Auto festgestellt."
Das wir das "müssen", würde ich erstmal verneinen. Ob wir das dürfen, da würde ich sagen ja.
Denn den Geruch von Alkohol ist in diesem Fall nichts, das wir nur durch die Ausübung unsere Tätigkeit als FM(SB) bemerken. Das kann ein Ersthelfer ebenso bemerken.
Aber sicher bin ich in meinen Ausführungen nicht zu 100 %.
Wenn du die Polizei frägst, die wird sagen, ja ist okay, denn sie will ja solche Auskünfte (was auch nicht schlimm ist im vorliegenden Fall). Ansonsten wäre es eine Rechtsstelle , die sich mit Feuerwehrrecht beschäftigt, z.B. beim IM, das richtige.

Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
-------------------------------------
Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.

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AutorJoch8en 8L., Schwäbisch Hall / Baden-Württemberg753176
Datum07.02.2013 08:012636 x gelesen
Hallo!

interessante Frage!

zudem könntest du hier noch nachfragen:

http://www.lfs-bw.de/ihrelandesfeuerwehrschule/Kontakt/Seiten/default.aspx

Kameradschaftliche Grüße
Jochen Lutz

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg753177
Datum07.02.2013 08:382646 x gelesen
Hallo,

mir stellt sich die Frage, ob der genannte Paragraph aus dem FwG überhaupt greift:
Geschrieben von Jochen S.§ 14 Dienstpflichten (7) ... über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist.

Geheimhaltung
- gesetzlich vorgeschrieben: wohl eher nicht
- besonders angeordnet: hoffentlich wohl nicht
- ihrer Natur nach erforderlich: glaube ich persönlich eigentlich nicht

Sehen wir es doch 'mal von einer anderen Seite. Bei Bränden u. ä. sollten die beteiligten FA doch auch alle Erkenntnisse, die der Polizei bei der Ermittlung der Ursache helfen, diesen mitteilen (sei es Stellung von Schaltern oder Sicherungen, seien es gefundene Benzinkanister usw.). Und ganz ähnlich kann man ja auch den Alkoholgeruch sehen.

Ich würde es auch so sehen wie Sebastian: die Feststellung dem Einsatzleiter mitteilen, der dann entscheidet, ob er es an die Polizei weiterleitet und es ggfs. tut.
Aber was soll auch daran so schlimm sein? Der EL teilt das der Polizei mit und die geht der Feststellung nach und überprüft, ob sie etwas mit dem Unfall zu tun hat. Könnte ja auch sein, dass nur der Einkauf im Kofferraum zu Bruch gegangen ist?

Thomas

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg753183
Datum07.02.2013 09:572425 x gelesen
hallo,

schau mal diesen Thread an: 'Schweigepflicht für Feuerwehrs - war: Grenzen der Schweigepflicht' von Jürgen M.

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorJoch8en 8S., Sinsheim / Baden753218
Datum07.02.2013 14:081995 x gelesen
Danke für eure Antworten.
Auch den ähnlichen Thread habe ich gelesen. Bin mir aber nicht sicher wie die Antwort auf due Ausgangsfrage lautet. Wir hatten vom Drk zu Jahresbeginn Schulungsabend über die rechtlichen Grundlagen. Da hat es much eben interessiert wie die Rwgelung in der Feuerwehr ist.
Grund ist eigentlich die Absicherung von uns, nicht wegen irgendeiner Aussage due im Einsatz in Sekundenbruchteilen gesagt wurde juristisch belangt werden zu können. Ich denke ein Anwalt hat später Wochen um Jemanden ein fehlverhalten nachzuweisen. Wir ift nur Sekunden um eines zu begehen.
Mkg
Jochen

Aus den Steinen die man in den Weg gelegt bekommt, kann man sich was schönes bauen.

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 07.02.2013 07:17 Joch7en 7S., Sinsheim
 07.02.2013 07:33 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
 07.02.2013 08:38 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 07.02.2013 08:01 Joch7en 7L., Schwäbisch Hall
 07.02.2013 09:57 Jürg7en 7M., Weinstadt
 07.02.2013 14:08 Joch7en 7S., Sinsheim
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