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Thema | Soziale Netzwerke und die Folgen | 37 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Seba8sti8an 8S., Hilden / Nrw | 752718 | |||
Datum | 02.02.2013 09:40 | 24182 x gelesen | |||
Guten Morgen! Hier eine kleine Lektüre für´s Frühstück. http://www.rp-online.de/politik/nrw/ob-elbers-suspendiert-feuerwehrleute-1.3163789 | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 752725 | |||
Datum | 02.02.2013 10:15 | 17191 x gelesen | |||
hallo, Ich denke das muss man differenziert betrachten: Der Feuerwehrmann hatte diese Formulierungen zum Teil aus Leserkommentaren bei Online-Diensten übernommen und über seinen Facebook-Zugang veröffentlicht. der dürfte jetzt ein (beamten-) rechtliches Problem haben Neun seiner Kollegen hatten nach dem Lesen dieser Texte den "Gefällt mir"-Knopf gedrückt. Im Facebook-Jargon haben sie die Beiträge des Hauptbrandmeisters "geliked", also ihre Zustimmung erklärt. Damit dürfte der Dienstherr sich auf dünnes Eis begeben haben. Ob das Klicken des Like-Buttons für solche dienstrechtliche Konsequenzen ausreicht? In der Rechtssprechung wird das (teilweise?) anders gesehen: Betätigung des "Like-Buttons" rechtfertigt keine Kündigung Ist zwar nicht direkt vergleichbar aber man kann eine Tendenz erkennen. Wobei ich davon ausgehen das die neu "Liker" auch wenn die Freistellung aufgehoben werden würde sicherlich schon "eins auf den Deckel bekommen" werden. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 752729 | |||
Datum | 02.02.2013 10:41 | 15853 x gelesen | |||
Hallo, naja, beim nächsten mal sind es dann nicht mehr 10 sondern 2o, dann 40 usw. Ich glaube kaum, dass man mit solch einer Suspendieruhng (Auch wenn sie rechtlich in Ordnung ist) irgendwelche Probleme löst. Gruß | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 752732 | |||
Datum | 02.02.2013 10:45 | 15620 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Ich glaube kaum, dass man mit solch einer Suspendieruhng (Auch wenn sie rechtlich in Ordnung ist) irgendwelche Probleme löst. Insbesonders nicht,wenn man siehst das das Problem daran liegt,das die eine Kommune sagt,die Zahlung sei verjährt und zeitgleich andere Kommunen das Geld auszahlen, das hat dann auch nichts mehr mit Neid zu tun sondern mit subjektiv empfundener Ungleichbehandlung für das was wir alle Tun und das nach besten Wissen und Gewissen, das dies auf die Moivation drückt, sollte ein Argument sein über die ,die Entscheider mal nachdenken sollten. Gruß Klaus Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 752733 | |||
Datum | 02.02.2013 10:52 | 15203 x gelesen | |||
Mal rein hypothetisch: Was passiert, wenn jetzt alle Kollegen aus Solidarität den Beitrag "liken"? | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 752735 | |||
Datum | 02.02.2013 11:13 | 15008 x gelesen | |||
Mal weiter gesponnen, dass auf Grund der großen Solidarität unter Feuerwehrleuten innerhlab von einer Stunde heute alle diensthabenden den Beitrag liken ;-) Davon ab: War das denn nen öffentlicher Komment oder innerhalb einer Gruppe? | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 752741 | |||
Datum | 02.02.2013 11:32 | 15092 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich denke, dass der betreffende Feuerwehrangehörige sicher übers Ziel hinausgeschossen ist. Ich habe aber bei der betreffenden Situation durchaus Verständnis dafür. Der FA hat das aber sicher eher hypotetisch und nicht wörtlich gemeint. Ansonsten kommt es sicher darauf an, ob das öffentlich oder in einem beschränkten Nutzerkreis geäßert wurde. Ich denke, die Personen die geliked haben, denen dürfte nichts passieren. Dafür gibt es schon Urteile. ansonsten wäre der Bürgermeister gut Beraten, das Ganze mit mehr Gelassenheit zu sehen. aber vermutlich wsurde hier der finger in eine Wunde gelegt/ ein Thema hochgekocht, dass dem Herrn nicht recht ist. Vermutlich hat er aber jetzt das Gegenteil erreicht. Jetzt wird es öffentlich hochgekocht/ diskutiert. Ich wünsche nur dem FA, dass Ihm nichts schwerwiegendes deswegen passiert, und allen FA der BF Düsseldorf, dass die öffentlichen Debatte über die "verjährten" Zahlungen bei der Politik vielleicht doch noch was bewirkt. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 752743 | |||
Datum | 02.02.2013 11:39 | 14771 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Der FA hat das aber sicher eher hypotetisch und nicht wörtlich gemeint Also die Äußerungen des BF-Beamten, die in dem Artikel geschildert werden, würde ich eher als Galgenhumor oder (Selbst-)Ironie einstuffen. Natürlich hat man im WWW keine Narrenfreiheit (wie man jetzt wieder sieht), aber das ist doch auch eine Art und Weise wie man bei Feuerwehrs mit gewissen Dingen (auch die Verarbeitung von Einsätzen) umgeht. Geschrieben von Thorsten H. ansonsten wäre der Bürgermeister gut Beraten, das Ganze mit mehr Gelassenheit zu sehen. aber vermutlich wsurde hier der finger in eine Wunde gelegt/ ein Thema hochgekocht, dass dem Herrn nicht recht ist. Vermutlich hat er aber jetzt das Gegenteil erreicht. Jetzt wird es öffentlich hochgekocht/ diskutiert. Eben. Es würde wohl kaum einer "seiner" Feuerwehrbeamten zu einem Feuer im Rathaus langsamer fahren und Brände dort "weniger engagiert bekämpfen".... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Dortmund / NRW | 752780 | |||
Datum | 02.02.2013 15:54 | 14307 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.ich denke, dass der betreffende Feuerwehrangehörige sicher übers Ziel hinausgeschossen ist. ist das ein LIKE? ;-) rein gesponnen: darf man seine meinungen nicht mehr kundgeben? auch wenn ich mitarbeiter der verwaltung bin, muss ich dann blind gehorchen und darf keine eigene meinung mehr haben? als beamter ist man nicht teil einer diktatur. und der humor bei der feuerwehr ist sowieso ein ganz anderer... ich persoenlich (achtung: KEIN LIKE) fand die aussage jetzt nicht sooo dramatisch. viel schlimmer finde ich nicht eingehaltende wahlversprechen / politische luegen (NACHGEWIESEN!!!!) etc. aber da aendert sich sowieso nix... viel glueck an die kameraden in ddorf! mich taet ja mal die meinung eines vertreters der fw ddorf hier interessieren... vielleicht steckt ja doch mehr dahinter... | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 752782 | |||
Datum | 02.02.2013 16:18 | 14445 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.darf man seine meinungen nicht mehr kundgeben? Doch...., aber niemandem drohen. Geschrieben von Michael W. auch wenn ich mitarbeiter der verwaltung bin Bist Du? Dann beherrscht Du sicher auch die Groß- und Kleinschreibung. Die Feststelltaste scheint ja zumindest zu funktionieren.... Geschrieben von Michael W. viel schlimmer finde ich nicht eingehaltende wahlversprechen / politische luegen (NACHGEWIESEN!!!!) etc. aber da aendert sich sowieso nix... Es steht Dir frei das zu ändern und Dich auch politisch zu engagieren... Geschrieben von Michael W. mich taet ja mal die meinung eines vertreters der fw ddorf hier interessieren... Die wird er sicher haben, aber sicher nicht hier in einem öffentlichen Fachforum über die Querelen zwischen dem BGM und einer handvoll Beamten preisgeben... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Dortmund / NRW | 752783 | |||
Datum | 02.02.2013 16:27 | 14118 x gelesen | |||
Vielen Dank für die freundliche Korrektur meiner Schreibweise. Der Webmaster hat vorher schon per Privatnachricht darauf hingewiesen. Jetzt weiß ich auch wieder, warum ich hier nichts mehr geschrieben habe... | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 752784 | |||
Datum | 02.02.2013 16:38 | 14795 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Jetzt weiß ich auch wieder, warum ich hier nichts mehr geschrieben habe... Weil die Hochstelltaste nicht funktioniert,oder weil es etwa kindisch ist darauf hingewiesen zu werden,weil es vielleicht doch daran liegt,das der eine oder andere hier ,versucht die Nettiquette aufrecht zu erhalten ? Gruß Klaus Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 752786 | |||
Datum | 02.02.2013 17:54 | 14163 x gelesen | |||
Zurück zum Ursprungsthema. Die Kollegen haben sich gegen ihren Arbeitgeber geäußert. Das ist in gewissen Grenzen möglich, es gibt aber Grenzen, ab wann der Arbeitgeber "kritische" Äußerungen gegen seine Person nicht mehr hinnehmen muß. Ist im Zivilberuf genauso. Dort führten abträgliche Äußerungen bei Facebook auch schon zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Wenn derartige Grenzen überschritten worden sein sollten, so wären unter Bezugnahme auf bisherige Urteile auch hier arbeitsrechtliche / disziplinarische Schritte möglich. Ob man sich damit einen Gefallen tut (politisch gesprochen bzw. was die persönelle Einsatzbereitschaft anbelangt) steht auf einem anderen Blatt. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 752787 | |||
Datum | 02.02.2013 17:55 | 13799 x gelesen | |||
hallo nachher, 18.50 - 19.30 Uhr im WDR Fernsehen gibt es dazu einen Beitrag http://www1.wdr.de/fernsehen/aks/ MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 752788 | |||
Datum | 02.02.2013 17:56 | 13870 x gelesen | |||
Servus, ich darf ja dazu nichts mehr sagen. Außerdem sind die Userdaten nicht mehr verfügbar. Sagt schon viel.;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 752799 | |||
Datum | 02.02.2013 18:32 | 13578 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.und der humor bei der feuerwehr ist sowieso ein ganz anderer... Ich sag da nur: Der Empfänger bestimmt die Botschaft!!! ...Auch wenns der "Sender" so nicht gesagt haben will. Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 752802 | |||
Datum | 02.02.2013 18:39 | 13878 x gelesen | |||
Hi! Bekommt man als Beamter weiter Geld wenn man freigestellt ist? Gruß Michael | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 752807 | |||
Datum | 02.02.2013 18:51 | 15765 x gelesen | |||
Hallo Michael Wenn ein Beamter nicht mehr Dienst verrichten soll, wenn ihm vorläufig die Dienstausübung verboten werden soll, dann kommen verschiedene rechtliche Möglichkeiten in Betracht, nämlich entweder eine Suspendierung wegen eines laufenden Disziplinarverfahrens oder das Verbot des Führens der Dienstgeschäfte. Während die Suspendierung, die in den Disziplinargesetzen geregelt ist, den Verdacht eines erheblichen Dienstvergehens voraus setzt, greift die beamtenrechtliche Regelung weiter. Sie kann zum Beispiel auch den Fall erfassen, dass ein Beamter wegen akuter psychischer Störungen im Dienst nicht mehr "tragbar" erscheint. Handelt es sich um eine Verdachtslage (Straftat / Dienstvergehen), so geht häufig eine beamtenrechtlich begründete Verfügung der disziplinarrechtlichen Suspendierung voraus. Weil es leichter zu handhaben ist, überbrückt das beamtenrechtliche Verbot des Führens der Dienstgeschäfte dann die Zeit bis zum Ausspruch einer disziplinarrechtlichen Suspendierung. Durch die beamtenrechtliche Zwangsbeurlaubung (eigentlich: Verbot des Führens der Dienstgeschäfte oder Verbot der Führung der Dienstgeschäfte), manchmal auch Zwangsurlaub genannt, wird der Beamte von der Wahrnehmung seines Amtes ausgeschlossen, wenn zwingende dienstliche Gründe dies erfordern. Es handelt sich keinesfalls um einen Urlaub oder eine "Beurlaubung". Die Rechtsstellung des Beamten bleibt - mit Ausnahme der Wahrnehmung seiner Dienstgeschäfte - während des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte grundsätzlich unverändert. Die Zeit der Zwangsbeurlaubung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Der Beamte erhält weiter seine Bezüge. Die Bezüge werden auch - anders als u. U. bei einer Suspendierung nach Disziplinarrecht - grundsätzlich nicht gekürzt. Es können aber Zulagen wegfallen und Sonderzuwendungen. Eine andere Tätigkeit darf der Beamte nur nach den Vorgaben des Nebentätigkeitsrechts ausüben. Die Bezeichnung Zwangsurlaub oder Zwangsbeurlaubung verschleiert, dass es sich um einen starken Eingriff in die Rechte des Beamten handelt, nämlich in sein Recht der amtsangemessenen Beschäftigung. Die Zwangsbeurlaubung wird als ein Mittel der Personalführung angesehen, mit dem ein Beamter, dessen Amtsausübung für ihn oder die Verwaltung zu akuten Nachteilen führt, vorübergehend von der Wahrnehmung seines Dienstpostens entbunden werden kann. An die Stelle der Zwangsbeurlaubung und der disziplinarrechtlichen vorläufigen Dienstenthebung (Suspendierung) treten häufig als mildere Mittel (Übermaßverbot) das teilweise Verbot der Dienstausübung, die Geschäftsumverteilung, die Umsetzung, Abordnung oder Versetzung. Die Zwangsbeurlaubung setzt weder ein Dienstvergehen noch ein Verschulden voraus. Zwingende dienstliche Gründe können sich zum Beispiel aus - unverschuldeten - geistigen Störungen des Beamten ergeben, aber auch viele andere Fälle sind denkbar. Gruß Klaus Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 752820 | |||
Datum | 02.02.2013 23:53 | 13363 x gelesen | |||
Hallo Michael, in Hessen bekommt man 80% seiner Besoldung während der Zeit der Suspendierung, so hat man uns das im Unterricht Beamtenrecht erklärt. Da ich glücklicherweise noch nie selbst von einer solchen Maßnahme betroffen war, kann ich leider nicht sagen, ob sich die 80% "nur" auf das Grundgehalt incl. eventuellem Familienzuschlag beziehen oder ob und wie lange Schicht- und Feuerwehrzulage weitergewährt werden... Zum Thema an sich: Als (ehem.) Personalratsmitglied würde mich interessieren, wie lange die Suspendierungen aufrecht erhalten werden können, wenn die Kameraden sich einen guten Anwalt nehmen. Man kann vielleicht die Suspendierung des ursprünglichen Beitragerstellers noch rechtfertigen, aber jemanden wegen eines "Likes" zu suspendieren finde ich durchaus rechtlich prüfenswert... Rein menschlich verrät sich der OB durch sein Handeln nicht unbedingt als souverän - er zieht gleich eine der schärfsten beamtenrechtlichen Sanktionen aus dem Schreibtisch und droht den Kollegen mit Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Diese Sanktion ist die ultima ratio im Disziplinarrecht und ob sie für eine solche Sache nicht absolut übertrieben ist, sei mal dahingestellt. Immerhin gibt es noch ein paar Sanktionen vor der Entlassung, die ebenfalls durchaus wehtun... und eine solche Sache, bei der gleich der "große Hammer" ausgepackt wird, landet sicherlich vor einem Verwaltungsgericht. Ob die dann im Sinne der Rechtsauffassung des OB entscheiden, wird sich dann noch erweisen. | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 752821 | |||
Datum | 03.02.2013 00:08 | 13361 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas S.in Hessen bekommt man 80% seiner Besoldung während der Zeit der Suspendierung, so hat man uns das im Unterricht Beamtenrecht erklärt. Da ich glücklicherweise noch nie selbst von einer solchen Maßnahme betroffen war, kann ich leider nicht sagen, ob sich die 80% "nur" auf das Grundgehalt incl. eventuellem Familienzuschlag beziehen oder ob und wie lange Schicht- und Feuerwehrzulage weitergewährt werden... Hallo Andreas, Es folgt aber auf die Zwangsbeurlaubung nach Beamtenrecht in aller Regel innerhalb der nächsten drei Monate oft die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und oft auch die Suspendierung nach Disziplinarrecht. Der Beamte erhält dann also eine zweite, dieses Mal auf das Disziplinarrecht gestützte Verfügung. Die Behörde kann gleichzeitig mit der Suspendierung nach Disziplinarrecht anordnen, dass bis zu 50% der monatlichen Dienstbezüge einbehalten werden, wenn voraussichtlich auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt werden wird. Damit entfallen dann (nach dem Sonderzahlungsgesetz) auch die Sonderzahlungen. Und der Beamte verbleibt in seiner bisherigen Dienstaltersstufe (bzw. jetzt Erfahrungsstufe), solange er vorläufig des Dienstes enthoben ist (§ 27 Absatz 5 Bundesbesoldungsgesetz, Maßgeblich für die Bemessung des Kürzungsgrades sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beamten. Auf die Art der Vorwürfe kommt es nicht an. Der Beamte hat der Behörde vor der Entscheidung über die Einbehaltung und später bei wesentlichen Änderungen Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben. Gegen die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Dienst- oder Anwärterbezügen bzw. Ruhegehalt kann sich der Beamte / Ruhestandsbeamte wenden, indem er die gerichtliche Aussetzung dieser Maßnahmen beantragt (§ 63 Abs.1 Satz 1 BDG). Der Antrag kann von dem suspendierten Beamten jederzeit gestellt werden. Er ist weder frist- noch formgebunden. Aufschiebende Wirkung hat der Antrag nicht. Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 752822 | |||
Datum | 03.02.2013 00:35 | 13430 x gelesen | |||
Mh.. Vielleicht bin ich nicht der Einzige der dabei Bauchweh hat: Am Donnerstag abend erfährt der OB davon und bespricht sich kurz (sic!) mit 2 Referenten um dann die große Keule auszupacken. War da nicht was mit der Anhörung von Betroffenen? Oder des Personalrates? Kann die BF D-Dorf wirklich für 3 Monate auf 10 Beamte verzichten? Und dann noch die Sache wo Meinungsfreiheit aufhört. Ich habe gerade das beliebte Bild aus den Cartoons vor Augen: Der Jäger zielt auf den Hasen, freut sich das er einen schnellen Abschuss hat und der Hase hält den Finger in den Lauf.. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 752868 | |||
Datum | 03.02.2013 17:30 | 13262 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian S.http://www.rp-online.de/politik/nrw/ob-elbers-suspendiert-feuerwehrleute-1.3163789Ist schon interessant zu lesen, wie viele Bürger sich im Forum der Rheinischen Post über diese Aktion äußern. Bis jetzt 152 - finde ich recht viel. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 752969 | |||
Datum | 04.02.2013 20:19 | 12588 x gelesen | |||
Gefeuerte Feuerwehrleute in Düsseldorf könnten Job behalten Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 752996 | |||
Datum | 04.02.2013 23:03 | 12151 x gelesen | |||
Wenn man so weiterliest ist es auch interessant wer sich dazu äußert und wer nicht. VERDI, DBB und KOMBA hatten eine Stellungnahme. Von der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft (*), die doch sonst immer das Sturmgeschütz des armen entrechteten Beamten ist, liest man kein Wort. Komisch. * immer an der Basis Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 752999 | |||
Datum | 04.02.2013 23:07 | 12195 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.Wenn man so weiterliest ist es auch interessant wer sich dazu äußert und wer nicht. Ja... schon interessant. Auch von denjenigen, die sonst immer der Ansicht sind die Feuerwehrangehörigen zu vertreten liest man nichts. MkG Marc Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ... | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 753248 | |||
Datum | 07.02.2013 20:07 | 11810 x gelesen | |||
Jetzt sind auch die pensionierten Beamten dran. Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 753249 | |||
Datum | 07.02.2013 20:11 | 11945 x gelesen | |||
Eine paar Hintergründe zur Vorgeschichte: Bericht aus Brüssel vom 06.02.13 Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 753334 | |||
Datum | 08.02.2013 16:54 | 11577 x gelesen | |||
Scheinbar gab es heute Gespräche mit dem Ergebnis, das die Suspendierung aufgehoben wurde. Näheres in der Rheinischen Post online. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 753557 | |||
Datum | 11.02.2013 13:24 | 12035 x gelesen | |||
hallo, war ja zu erwarten: die Suspendierung hat es jetzt bis zum Rosenmontagszug in Düsseldorf geschafft ;-) => http://bc01.rp-online.de/polopoly_fs/rosenmontag-duesseldorf-2013-elbers-1.3185059.1360576463!/image/613366869.jpg_gen/derivatives/rpo32_457/613366869.jpg => http://bc01.rp-online.de/polopoly_fs/mottowagen-thema-oberbuergermeister-elbers-feuerwehraffaere-faehrt-1.3184923.1360571376!/httpImage/3661036530.jpg_gen/derivatives/rpo32_457/3661036530.jpg MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 753558 | |||
Datum | 11.02.2013 13:36 | 11886 x gelesen | |||
HIER werden mittlerweile Namen genannt. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 753561 | |||
Datum | 11.02.2013 14:13 | 11779 x gelesen | |||
hallo,Bei aller Unterstützung, die es im Internet gegeben habe, sei er doch entsetzt darüber, wie beleidigend und unflätig im Schutz der Anonymität der Internetforen kommentiert werde. Das bezieht sich jetzt aber nicht auf das Feuerwehr-Forum! MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 753564 | |||
Datum | 11.02.2013 16:41 | 11474 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Jürgen M. Das bezieht sich jetzt aber nicht auf das Feuerwehr-Forum! Ganz bestimmt nicht. Denn hier kann man ja nicht mit einem "Nick" oder als "Anonymus" posten. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 753577 | |||
Datum | 11.02.2013 19:38 | 11649 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Denn hier kann man ja nicht mit einem "Nick" oder als "Anonymus" posten. Kann man schon... aber nicht lange. :-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 754029 | |||
Datum | 17.02.2013 14:59 | 11378 x gelesen | |||
Hallo zusammen, dazu wird sicher folgendes Urteil interessant. Facebookurteil Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 765655 | |||
Datum | 21.06.2013 13:57 | 10161 x gelesen | |||
Nach Düsseldorfer Feuerwehr-Skandal Knallharte Facebook-Regeln für 10000 Stadt-Mitarbeiter! Gruß Michael | |||||
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Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 765699 | |||
Datum | 22.06.2013 10:42 | 9954 x gelesen | |||
Die Regeln, die im verlinkten Artikel genannt sind, finde ich persönlich nicht knallhart, sondern eher selbstverständlich. Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem... | |||||
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Autor | Jan 8S., Unna / NRW | 766352 | |||
Datum | 01.07.2013 21:31 | 9932 x gelesen | |||
WDR ja ja............... MEINE Meinung hat mit der meiner Feuerwehr nix zu tun. | |||||
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