alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaRauchmelder und Versicherung - jetzt doch ein Argument?3 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen753567
Datum11.02.2013 17:292795 x gelesen
Beitrag über Rauchmelder und Versicherung

Hat jemand nähere Kenntnisse / Kontakt zu Versicherungen und kann das bestätigen? Oder ist es eher ein Verkaufsargument?

-- nur privat / beruflich hier --

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz753660
Datum12.02.2013 22:161383 x gelesen
Hallo,

ich wage zu bezweifeln, dass in absehbarer Zeit eine Versicherung die Leistungen kürzt, weil keine Rauchmelder montiert waren.
Dafür dürfte das Klagerisiko viel zu hoch sein.
Zudem ist auch bei grober Fahrlässigkeit eine Quotelung nach der Grad der Fahrlässigkeit vorgeschrieben. Deshalb verzichten viele Sachversicherer gänzlich auf Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit.

Zudem dienen die RM nicht der Minimierung der Brandkosten, sondern ausschließlich der Menschenrettung.

Strafrechtlich wird es in Zukunft in den Bundesländern, in denen Rauchmelder auch für Bestandsbauten vorgeschrieben sind (z.B. RLP) evtl. anders aussehen.

Wenn da ein Vermieter oder Eigentümer keine Rauchmelder montiert bzw. nicht funktionsfähig hält und es gibt Brandopfer, dann könnte evtl. ein mutiger Staatsanwalt Rechtsgeschichte schreiben wollen (z.B. Fahrlässige Tötung) --> durch Unterlassung der RM-Montage.

Die Zukunft wird es zeigen...

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY753794
Datum14.02.2013 09:32938 x gelesen
Ich hab mit meinem Versicherungsvertreter gesprochen. Er meinte. Wenn etwas nicht drin steht kann es auch nicht gefordert werden. Wenn dann müsste die Versicherung dir einen neuen Vertrag zuschicken und unterschreiben. Auch wenn sich die gesetzlich Auflagen nachträglich geändert haben. Wobei man das pauschal nicht über alles behaupten kann.

Zusätzlich müsste da noch geregelt werden Standort und Wartung incl. Wartungsnachweis.

Die meisten Haushalte haben nicht mal einen Feuerlöscher. In meiner Brandversicherung steht, dass in jedem bewohnten Stockwerk min. ein 5kg ABC Löscher vorhanden sein muss. Ich will gar nicht wissen wie viele diese Auflage schon nicht einhalten.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 11.02.2013 17:29 Rain7er 7H., Schüttorf
 12.02.2013 22:16 Thom7as 7K., Hermeskeil
 14.02.2013 09:32 Sasc7ha 7H., Zusmarshausen
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt